Knapp 80 Prozent der Deutschen achten darauf, dass sie staatliche Fördertöpfe konsequent ausschöpfen können, wenn sie eine neue Altersvorsorge abschließen.

 

Dies ergab eine aktuelle, repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von HDI. Doch was, wenn es zwei Fördertöpfe gibt, von denen sich mal der eine, mal der andere mehr lohnt? Dann ist “Förder-Hopping” gefragt. Genau das ermöglicht HDI jetzt in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) – in einem Vertrag, ohne Storno und Tarifwechsel.

Seit In-Kraft-Treten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) ist die Entgeltumwandlung mit Riester-Förderung eine echte Alternative zur bewährten, steuerfreien Variante nach § 3 Nr. 63 EStG. Welche Variante lohnender ist, kann sich im Lauf des Lebens mehrmals ändern. Statt sich einmal festzulegen, sollten Kunden einen Tarif wählen, mit dem sie jederzeit die höchstmögliche Förderung nutzen können. Genau das ermöglicht HDI als einziger Lebensversicherer am Markt jetzt mit den Direktversicherungen TwoTrust Selekt und TwoTrust Kompakt. “Vermittler beraten bAV mit HDI automatisch nach dem Best-Advice-Prinzip. Dadurch sinkt das Risiko der Beraterhaftung und ein häufiger Stornogrund entfällt”, so Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender von HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI Lebensversicherung AG für bAV verantwortlich.

Der bekanntere der beiden Fördertöpfe in der bAV ist § 3 Nr. 63 EStG, der Beiträge von der Lohnsteuer und den Sozialabgaben befreit. Arbeitnehmer sparen ihre Betriebsrente also “aus dem Brutto” an. Anders bei § 10 a EStG: Hier werden die Beiträge aus dem Netto-Gehalt finanziert. Im Gegenzug haben Arbeitnehmer Anspruch auf umfangreiche staatliche Riester-Zulagen. Die Grundzulage wurde kürzlich auf 175 Euro pro Jahr erhöht, für ab 2008 geborenen, kindergeldberechtigten Nachwuchs gibt es je 300 Euro, für Berufseinsteiger darüber hinaus einmalig 200 Euro. Den Kontakt mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) hält HDI. Dem Arbeitgeber entsteht dadurch keinerlei administrativer Aufwand.

BRSG haucht Riester in der bAV neues Leben ein

Neu ist: Da schon in der Ansparphase Sozialabgaben fällig werden, ist die Betriebsrente in der Leistungsphase konsequenterweise abgabenfrei gestellt. “Mit der früheren Doppelverbeitragung in der Riester-bAV hat das BRSG endlich Schluss gemacht”, kommentiert HDI-Vorstand Fabian von Löbbecke.

In welchem Fördertopf gerade “mehr drin ist”, hängt beispielsweise von der Einkommenshöhe und der Kinderzahl ab – und damit von Faktoren, die sich ändern können. Also jedes Mal, wenn die Lebensumstände wechseln, einen anderen bAV-Vertrag besparen? Nicht nötig, denn die HDI Lebensversicherung AG hat ihre beiden Top-Seller in der bAV, Trust Selekt und TwoTrust Kompakt, entscheidend verbessert. Die Tarife sind jetzt im Rahmen der Entgeltumwandlung sowohl nach § 10 a EStG als auch nach § 3 Nr. 63 EStG förderfähig. Der Kunde kann – je nach Lebensphase und finanzieller Situation – zwischen beiden Förderungen flexibel hin- und herschalten. Es ist sogar möglich, die laufende Prämie aufzusplitten und beide Fördertöpfe gleichzeitig in Anspruch zu nehmen.

Mehr Rechtssicherheit für Vermittler – und für Arbeitgeber

“Arbeitgeber sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, allen Mitarbeitern, die Anspruch auf Entgeltumwandlung haben, auch die Riester-Förderung anzubieten. Mit HDI erfüllen sie beide Pflichten auf einen Schlag. Arbeitgeber sind damit rechtlich immer auf der sicheren Seite, Vermittler unter dem Gesichtspunkt der Beraterhaftung ebenfalls”, führt Fabian von Löbbecke aus.

bAV mit Riester-Förderung lohnt sich für alle Angestellten, besonders für Top-Verdiener, für Bezieher niedrigerer Einkommen (einschließlich Minijobber und Teilzeitkräfte), für Eltern von kindergeldberechtigtem Nachwuchs und aufgrund des Berufseinsteiger-Zuschusses für junge Berufstätige. Jede Änderung der Lebensumstände kann der Vermittler zum Anlass für ein Beratungsgespräch mit dem Arbeitnehmer nutzen – ohne es zu müssen. Denn HDI stellt mit dem bAV FörderFinder ein Online-Tool zur Verfügung, mit dem Vermittler, aber auch Arbeitnehmer selbst, jederzeit prüfen können, ob ein Wechsel der Förderung vorteilhaft wäre.

Studiendesign der YouGov-Umfrage

Das Meinungsforschungsinstitut YouGov befragte im Januar 2019 im Auftrag von HDI 2.048 Volljährige in Deutschland. Die Ergebnisse sind gewichtet und bevölkerungsrepräsentativ.

 

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