Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hat zum Schutz der Versicherten und der Reputation des Finanzmarktes die Versicherungsbestände der Wealth-Assurance AG und der Valorlife Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft auf die Skandia Leben (FL) AG übertragen.

 

Das Versicherungsaufsichtsgesetz stellt zum Schutz der Versicherten besondere Anforderungen an das Aktionariat von Versicherungsunternehmen. Das Aktionariat der Wealth-Assurance AG und der Valorlife Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft erfüllte die aufsichtsrechtlichen Anforderungen nicht mehr. Damit bot das Aktionariat keine Gewähr für eine solide und umsichtige Führung der Unternehmen. Aus diesem Grund hat die FMA bereits im Jahr 2016 bei der Wealth-Assurance AG und der Valorlife Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft einen Sonderbeauftragten zum Schutz der Versicherungsnehmer und deren Vermögenswerten eingesetzt. Dem Sonderbeauftragten wurden sämtliche Befugnisse übertragen, die dem Verwaltungsrat, der Geschäftsleitung und allen sonstigen Organen nach Gesetz oder Statuten zustehen.

Nach Durchführung des Verfahrens hat die FMA die Versicherungsbestände der Wealth-Assurance AG und der Valorlife Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft auf die Skandia Leben (FL) AG übertragen. Diese Zwangsmassnahme wurde zum erforderlichen und wirksamen Schutz der Versicherteninteressen und der Reputation des Finanzmarktes Liechtenstein verfügt.

Die Skandia Leben (FL) AG, Triesen, ist ein von der FMA bewilligtes und beaufsichtigtes Lebensversicherungsunternehmen. Die Skandia Leben (FL) AG wahrt die Versicherteninteressen und stellt die ordnungsgemässe Verwaltung der Versicherungsverträge sicher. Die Skandia Leben (FL) AG erfüllt sämtliche Voraussetzungen, um den Versicherungsbestand zu übernehmen, die Versicherteninteressen zu wahren und die ordnungsgemässe Fortführung sicherzustellen. Die FMA hat der Skandia Leben (FL) AG aufgetragen, die erforderlichen Massnahmen zur Übernahme des Versicherungsbestandes umzusetzen. Die Skandia Leben (FL) AG wird die Versicherungsnehmer in den nächsten 30 Tagen schriftlich und im Detail über die Übertragung der Policen informieren. Sie steht den Versicherungsnehmern zudem für Anfragen zur Verfügung.

Die FMA überwacht und beaufsichtigt den Prozess der Bestandesübertragung. Der bei der WealthAssurance AG und der Valorlife Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft eingesetzte Sonderbeauftragte stellt sicher, dass die Interessen der Versicherungsnehmer bis zum Vollzug der Bestandesübertragung gewährleistet sind.

Sobald die Versicherungsbestände auf die Skandia Leben (FL) AG übertragen worden sind, wird die FMA der Wealth-Assurance AG und der Valorlife Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft die Bewilligungen zur Geschäftstätigkeit entziehen.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein sorgt gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag für die Gewährleistung der Stabilität des Finanzmarktes Liechtenstein, den Schutz der Kunden, die Vermeidung von Missbräuchen sowie die Umsetzung und Einhaltung anerkannter internationaler Standards.

Die FMA beaufsichtigt als integrierte und unabhängige Aufsichtsbehörde die Finanzmarktteilnehmer des Finanzplatzes Liechtenstein. Sie sorgt für die Umsetzung internationaler Standards und arbeitet im Auftrag der Regierung an der Vorbereitung von Finanzmarktgesetzen mit. Auf europäischer und globaler Ebene ist die FMA in allen massgebenden Aufsichtsorganisationen vertreten.

 

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Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, Landstrasse 109, Postfach 279, 9490 Vaduz, Liechtenstein, Tel: +423 236 73 73, Fax: +423 236 73 74, www.fma-li.li