BRSG-Aktion verlängert

 

Viele Unternehmen tun sich mit den Neuerungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) noch schwer. Zwei wesentliche Änderungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG): Seit 1. Januar 2019 ist der Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente bei neuen Verträgen zur Entgeltumwandlung grundsätzlich verbindlich. Zudem genießen alle Arbeitnehmer höhere Steuervorteile. Anders als viele bAV-Anbieter hat die Continentale Lebensversicherung dafür unkomplizierte Lösungen parat. Zum Beispiel können bei ihr auch Kleinstverträge abgeschlossen werden, wenn ein Mitbewerber keine Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses anbietet. Im vergangenen Oktober hat der traditionsreiche Versicherer dazu eine Aktion gestartet, die aufgrund der großen Resonanz bei Kunden und Vermittlern jetzt bis zum 30. Juni 2019 verlängert wurde.

Schon jetzt mit dem Zuschuss starten

Seit Jahresanfang müssen Arbeitgeber bei neuen Zusagen ihre gesparten Beiträge für die Sozialversicherung oder pauschal 15 Prozent grundsätzlich an ihre Mitarbeiter weitergeben. Vorausschauende Unternehmer können sogar noch einen Schritt weitergehen: Sie zahlen direkt 20 Prozent in die vereinbarte Altersversorgung ihres Mitarbeiters ein. So hoch ist in der Regel die durchschnittliche Ersparnis der Beiträge zur Sozialversicherung.

Zufriedenheit der Mitarbeiter erhöhen

Zwar tritt die Zuschusspflicht für bestehende Verträge erst 2022 in Kraft. Doch es lohnt sich, bereits jetzt damit zu starten. So fühlen sich die Mitarbeiter gleichbehandelt. Das steigert die Zufriedenheit und trägt zur Mitarbeiterbindung bei. Bei der Continentale können nun bis Ende Juni 2019 die Beiträge für seit 2005 bestehende Direktversicherungen um bis zu 20 Prozent erhöht werden. Bei Verträgen mit einem Zusatzschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit gibt es zudem keine erneute Gesundheitsprüfung.

Kleinstverträge nur für den Arbeitgeberzuschuss abschließen

Darüber hinaus hat die Continentale ein spezielles Angebot, wenn Mitbewerber die Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses nicht umsetzen können oder wollen. In diesen Fällen können Unternehmen bei dem langjährig erfahrenen Lebensversicherer Kleinstverträge im Kollektiv abschließen, die nur den Arbeitgeberzuschuss abbilden. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber künftig volle Versorgungen – also Entgeltumwandlung plus Zuschuss – über die Gesellschaft einrichten lässt.

Höhere Steuervorteile ausschöpfen

Durch das BRSG wurde außerdem für alle Arbeitnehmer der Dotierungsrahmen von 4 auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ausgeweitet. Das entspricht 2019 jährlich 6.432 Euro. So viel kann also steuerfrei über die Entgeltumwandlung in Direktversicherungen eingezahlt werden. Hierfür sieht die Continentale ebenfalls eine problemlose Umsetzung vor: Die Kunden können ihre Beiträge zur Direktversicherung bis zum 30. Juni 2019 sogar um bis zu 200 Prozent erhöhen. Das gilt für alle Policen, die mit Bedingungsstand ab 1. April 2012 abgeschlossen worden sind. Vereinbart der Versicherte zusätzlich eine Beitragsbefreiung im Fall der Berufsunfähigkeit, ist das mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung möglich.

Ausgezeichneter und kompetenter Partner für Vermittler

Mit dieser Aktion unterstreicht die Continentale ihre hohe Vermittler- und Kundenorientierung insbesondere auch im bAV-Geschäft. Für ihren sehr guten Service wird das Unternehmen zudem regelmäßig ausgezeichnet – zuletzt im aktuellen bAV-Kompetenz-Rating des Institutes für Vorsorge und Finanzplanung. Weitere Informationen finden freie Vermittler unter makler.continentale.de/brsg-aktion.

 

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Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel.: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de