Immer mehr Menschen arbeiten in Teilzeit – mit klarem Nachteil im BU-Leistungsfall. Mit der neuen Teilzeitklausel löst Condor das Problem für zukünftige Teilzeitkräfte: Erstmalig gelten auch bei Wechsel in Teilzeitarbeit die gleichen Voraussetzungen für eine BU-Leistung wie vorher als Vollzeitkraft.

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