Bei Beitragserhöhung ein Monat Kündigungsrecht auch nach Wechselstichtag

 

Fahrzeughalter können ihre Kfz-Versicherung auch nach dem Wechselstichtag am 30. November kündigen, wenn der bisherige Versicherer den Beitrag erhöht. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei versteckten Beitragserhöhungen, also wenn der Kfz-Jahresbeitrag nicht in der Höhe sinkt, die dem Verbraucher z. B. durch eine verbesserte Schadenfreiheitsklasse zustünde.

“Verbraucher haben nach Erhalt der Beitragsrechnung immer dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherungsbeitrag ohne eigenes Verschulden steigt”, sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24.

Digitale Assistentin Mia und 300 Versicherungsexperten unterstützen CHECK24-Kunden

Die digitale Assistentin Mia hilft Kunden festzustellen, ob sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung haben. Verbraucher beantworten in einem Chat einige gezielte Fragen und laden direkt ein Foto ihrer Beitragsrechnung hoch. Nach kurzer Zeit informiert Mia darüber, ob sie den Vertrag kündigen können.

Außerdem verwalten Kunden mithilfe von Mia ihren abgeschlossenen Kfz-Versicherungsvertrag. So können sie im CHECK24 Kundenbereich mit der digitalen Assistentin beispielsweise den Antragsstatus prüfen, ihre Vertragsdaten ändern oder einen Schaden melden.

Zusätzlich erhalten Verbraucher, die Fragen zu ihrer Kfz-Versicherung haben, bei über 300 CHECK24-Versicherungsexperten an sieben Tagen die Woche eine persönliche Beratung per Telefon oder E-Mail. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kunden ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Preis- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.

 

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