Abschluss bis 1. Februar 2020 ohne Wartezeit möglich

 

München. Landwirte, die frostbedingte Ernteausfälle versichern wollen, können dies bei der Versicherungskammer Bayern bis zum 1. Februar 2020 ohne Wartezeit tun. Für später eingehende Anträge fängt der Versicherungsschutz erst nach einer vierwöchigen Wartefrist an, beginnend mit Eingang des Antrags.

Angesichts steigender Durchschnittstemperaturen startet die Vegetation immer früher. Dies kann die Kälteresistenz von Pflanzen reduzieren. Damit steigt das Risiko für Ernteschäden durch Spätfröste insbesondere im Obst-, Gemüse- und Weinbau, wenn die Pflanzen gerade aufblühen bzw. frisches Grün austreibt und die Kulturen dann besonders empfindlich sind. Auch können selbst die fünf Eisheiligen Mitte Mai noch Temperaturen unter dem Gefrierpunkt bringen und die Ernte erheblich beschädigen.

Die Versicherungskammer Bayern bietet Landwirten mit der ErnteSchutz Vario weitreichenden Schutz vor witterungsbedingten Ernteausfällen. Zusätzlich zu den Ertragsverlusten durch Hagel können auch Ernteverluste abgesichert werden, die durch Frost, Sturm, Trockenheit oder Starkregen verursacht werden.

Nähere Informationen erhalten Interessierte bei allen Vertriebspartnern der Versicherungskammer Bayern oder unter:

https://www.vkb.de/content/versicherungen/landwirte/ernteversicherung-ernteschutz/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, D­-80530 München, Tel: 089 ­ 2160 ­ 3050, Fax: 089 ­ 2160 ­ 3009, www.vkb.de