Liebe Versicherungsmaklerinnen und -makler, liebe Mandantinnen und Mandanten,

 

in letzter Zeit wird viel über die Bedeutung und Wichtigkeit der Cyberversicherung geschrieben aber keiner schließt sie ab. Wie soll aber auch ein Versicherungsmakler erfolgreiche eine Cyberdeckung verkaufen, wenn er selbst keine hat? Dann scheint er auch selbst nicht zu wissen, dass Haftpflichtansprüche in unbegrenzter Höhe einen Betrieb  ruinieren können!

Aus meiner Sicht ist daher Cyberschutz auch Existenzschutz!

Meine nachfolgenden Ausführungen sollen heute nur rudimentär die bestehende, umfassende Rechts- und Problemlage skizzieren:

  1. Rechtslage

Im Wesentlichen ist eine Schädigung oder Manipulation Ihrer EDV-Systeme zumeist einem verschuldeten Verhalten eines „anderen“ geschuldet. Aufgrund der vertraglichen Konstellationen und der gesetzlichen Rechtslage werden Sie häufig Ihre Schadenersatzansprüche gegen einen „Schädiger“ geltend machen können. Was ist aber, wenn Sie diesem Schädiger nicht habhaft werden können oder wenn dieser einfach kein Vermögen hat? Dann können Sie noch so gute rechtliche Ansprüche haben. Sie können Ihr Ansprüche aber nicht erfolgreich realisieren!

Daher komme ich im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass zur eigentlichen Existenzsicherung gegen Haftpflichtansprüche Dritter eine Versicherungslösung unentbehrlich ist.

  1. Gefahrenausschluss

Sodann stellt sich die Frage, ob es theoretisch sein kann, dass Sie auch einmal von einem Cyber-Angriff bedroht werden?

Wenn Ihre „EDV-Abteilung“ meint, dass Ihnen das absolut nicht passieren kann, dann lassen Sie es sich über diese beiliegende Anlage bestätigen. Der Rechtsanspruch ist dann relativ klar und eindeutig. Auch hier stellt sich dann nur die Frage, ob gegenüber Ihren EDV-Beratern etwas zu holen ist?

Jeder vernünftige EDV-Berater wird Ihnen aber sagen, dass es keinen 100 %igen Schutz gegen Cyber-Gefahren geben kann. Täglich, wenn nicht sogar stündlich, werden neue Viren, Trojaner oder Angriffsstrategien entwickelt, die von den klassischen Firewalls (noch) nicht erkannt werden können. Es bleibt also ein ewiger Wettlauf mit der Zeit, ob Angreifer (durch eine Cyber-Attacke) oder Verteidiger (durch eine gute Firewall) gewinnen. Es wird aber immer wieder neue clevere Techniken und Strategien geben, die nicht nur Ihre technischen Systeme, sondern auch Ihre Mitarbeiter geschickt überlisten.

Denn ein Großteil der Cyber-Schäden dürfte dadurch entstehen, dass sogar gut geschulte Mitarbeiter geschickt manipuliert werden, Datei öffnen oder Überweisungen tätigen (Fake President).

  1. Verschuldensunabhängige Haftung

Daher ist mein zweites Fazit, dass grundsätzlich die Gefahr von Cyber-Schäden auch mit den besten Mitarbeitern oder der besten Technik nicht 100 %ig vermieden werden kann.

Die existenzbedrohende Gefahr besteht eher darin, dass Sie, gleich ob verschuldet oder unverschuldet ggf. gegenüber Dritten, z. B. gegenüber Ihren Kunden oder sonstigen Dritten in unbegrenzter Höhe haften, wenn die „gewissen unglücklichen Voraussetzungen gegeben sind. Deshalb ist es mir so wichtig, dass Sie über eine Versicherungslösung nachdenken. An dieser Stelle weise ich auch darauf hin, dass in dem Baustein „Cyber-Haftpflicht“ aufgrund gesetzlicher – auch verschuldensunabhängiger – Haftpflichtansprüche Versicherungsschutz besteht. Also auch für den Fall, dass Sie Ihre Kundschaft unverschuldet schädigen, ist der Versicherer leistungspflichtig.

Natürlich mag teilweise auch Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sogar leisten müssen. Mit Sicherheit doch nicht in allen denkbaren Szenarien. Denn Ihre Berufshaftpflichtversicherung leistet natürlich auch nur dann, wenn Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit einem Dritten einen Vermögensschaden zufügen. Anhand dieses eingeschränkten Anwendungsbereiches ist es schon offensichtlich, dass viele Konstellationen denkbar sind, die Ihrerseits eine Haftungsverantwortung verursachen und nicht Gegenstand Ihrer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind.

  1. Eigenschaden und besondere Bedingungen

Aus meiner Sicht zu vernachlässigen, aber dennoch auch nicht uninteressant, ist natürlich auch der mögliche Eigenschaden, wenn Ihre teure EDV-Anlage „zerschossen“ wird.

Insgesamt war ich daher der Meinung, dass ich meinen Maklern helfen muss, indem ich speziell für Versicherungsmakler ein einzigartiges Wording erarbeite. Kennen Sie ein Bedingungswerk, in dem der Name einer Rechtsanwaltskanzlei genannt ist, die wiederum die Aufgabe hat, den Versicherungsnehmer kostenlos gegenüber dem Versicherer zu vertreten, wenn die Leistungsregulierung nicht funktioniert?

Ich kenne ein solches Bedingungswerk noch nicht. Deshalb bin ich sehr stolz darauf, dass das Bedingungswerk für unsere Versicherungsmakler die kostenfreie Regulierungsunterstützung durch die Kanzlei Michaelis gegenüber dem Versicherer in den Versicherungsbedingungen beinhaltet! Dies ist auch der Grund, weshalb ich zweifelsohne dieses Bedingungswerk als einzigartig bezeichnen darf!

Sollten Sie an dieser Unterstützung interessiert sein, dann sollten Sie sich nicht nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen von Markel einmal ansehen, Sie sollten sich darüber hinaus auch die besonderen Versicherungsbedingungen ansehen, die wir ergänzend für Sie nachverhandeln konnten.

  1. Vorvertragliche Anzeigepflicht/Vertragsunterlagen

Als nächstes sollten Sie dann schauen, ob Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht problemlos erfüllen können. Ich denke ja! Aber Sie sollten selbstverständlich über einen (1.) aktuellen Antivirus-Schutz verfügen, über (2.) aktuelle Firewalls und (3.) regelmäßige Datensicherungen vornehmen.

Aus meiner Sicht sollten Sie diese Voraussetzungen leicht erfüllen können. Insofern wartet dann sogar noch ein 25 %iger Sondernachlass für das erste Versicherungsjahr auf Sie. Gleichwohl meine ich, dass insgesamt das Preis-Leistungsverhältnis gemäß des Prämientableaus (in den Antragsunterlagen) angemessen ist.

  1. Beratungs- und Dokumentationsverzicht

Da Sie selbst über die notwendige Sachkunde verfügen, den Umfang des Versicherungsschutzes zu verstehen, bitte ich höflichst, eine Beratungs- und Dokumentationsverzichtserklärung. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so hilft Ihnen u. a. gern Herr Alexander Hellmich weiter. Schicken Sie einfach eine Email an service@alltrad.com. Herr Hellmich und das Team werden Ihnen gern Ihre Spezialfragen beantworten.

Fazit:

Keiner, der EDV-Systeme und Computer nutzt, kann sich sicher sein, nicht durch technische Manipulationen vor Schaden geschützt zu sein. Automatisierte Attacken versuchen permanent Schlupflöcher in den EDV-Systemen zu finden. Mit virenverseuchten Mails wird der Anwender an Ihren EDV-System versucht zu manipulieren, um Schwachstellen in Ihrem datentechnischen EDV-System zu finden. Trotz der besten Technik und der teuersten Systeme verbleibt bedauerlicherweise immer ein Rest-Risiko. Dieses Restrisiko kann hinsichtlich denkbarer Haftpflichtschäden existenzbedrohend sein.

Deshalb halte ich es für erforderlich, dass eine Versicherungslösung zur Schadenminimierung beiträgt. Ich empfehle daher das einzigartige Michaelis-Konzept für Versicherungsmakler, welches mit dem Versicherer Markel sowohl bedingungsgemäß als auch prämientechnisch ausverhandelt wurde. Selbstverständlich wird die Kanzlei Michaelis auch künftig die Konditionen des Versicherungsschutzes begleiten und nachverhandeln.

Aus meiner Sicht ist es das derzeit beste Cyber-Versicherungskonzept für Versicherungsmakler, welches Sie für sich als Versicherungsmakler abschließen können. Dank der kostenfreien Kanzlei Michaelis-Schadenunterstützung ist es jedenfalls einzigartig.

 

Ihr,

Stephan Michaelis LL.M.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

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