Zentralistisch statt föderal:

 

Die Groko möchte die sogenannten §34f-Finanzvermittler unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellen und die bislang zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) und Gewerbeämter der Länder aus der Aufsicht entlassen.

Dieser am 11. März beschlossene Gesetzesentwurf unter dem komplizierten Titel »Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz« stößt in der Finanzbranche auf wenig Zuspruch, so auch bei dem auf dem Markt für Immobilienkapitalanlagen und -entwicklungen agierenden PROJECT Unternehmensverbund, einer der größten deutschen Player auf dem Beteiligungsmarkt im Wohnungsneubau. Alexander Schlichting, geschäftsführender Gesellschafter der PROJECT Vermittlungs GmbH, hält das Vorhaben in der jetzt beschlossenen Fassung aus mehreren Gründen für wirtschaftlich kontraproduktiv und für den Privatanleger ohne ersichtlichen Mehrwert.

Mehrkosten für Vermittler – weniger Sicherheit für Verbraucher

Die bislang zuständigen Aufsichtsbehörden des Vermittlerkreises, der über eine Zulassung nach §34f Gewerbeordnung verfügt, sind je nach Region entweder die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder die Gewerbeämter. Diese dezentral organisierte Aufsicht hat sich Finanzfachmann Schlichting zufolge sehr gut bewährt. Sie sei für die Vermittler bezahlbar, zudem bieten die IHKs zusätzliche Beratungsdienstleistungen, wie beispielsweise in Bezug auf die Erlaubnisreichweite, also beispielsweise Haftungs- bzw. Strafbarkeitsrisiken einer Vermögensberatung. Diese wichtige Beratungsleistung würde unter der BaFin zukünftig wegfallen. Zudem rechne der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. bei einem Aufsichtswechsel mit hohen zusätzlichen Kosten bis zu 5.000 Euro pro Zulassungsinhaber und Jahr. Sollten die Prognosen des Verbands zutreffen und bei Inkrafttreten des Aufsichtswechsels die Hälfte der bisherigen unabhängigen Makler vom Markt verschwinden[1], bekämen die Privatanleger zu spüren, dass die Beraterauswahl schwindet und gleichzeitig – wegen einer geringeren Leistung der Aufsicht – auch die Qualität der Vermögensberatung sinkt.

»Die von uns offerierten Alternativen Investmentfonds bedürfen einer fundierten Beratung, die für jeden einzelnen Privatanleger ein maßgeschneidertes Profil aufweisen muss. Die seit 2013 dezentral organisierte Aufsicht, die jeweils hälftig von den Industrie- und Handelskammern sowie den Gewerbeämtern getragen wird, hat mit zur heute hohen Qualität der Vermögensberatung beigetragen«, sagt Schlichting. PROJECT Investment bringt in Form von unterschiedlichen Veranstaltungen und Workshops traditionell selbst viel Engagement in die Betreuung seiner Partner ein, die zu über 80 Prozent aus freien, unabhängigen Vermittlern und Maklern bestehen und über eine Zulassung nach §34f GewO verfügen.

Fehlender staatlicher Rückhalt

Der Mittelstand braucht in unruhigen Zeiten staatlichen Rückhalt, der bei Bedarf eingreift. »Dieser Rückhalt ist allerdings nicht zu erkennen«, so Schlichting. Angesichts der auf die deutsche Wirtschaft unvermeidlich negativ wirkenden Coronavirus-Pandemie und der darüber hinaus ungelösten internationalen Nahost-oder Handelskonflikte brauche es eine die mittelständische Wirtschaft aktiv fördernde Politik. Das bisherige Aufsichtssystem in der Finanzberatung habe sich ausgezeichnet bewährt. Es bestehe keine sichtbare Notwendigkeit, die effizient und pragmatisch arbeitenden Industrie- und Handelskammern von ihren Aufgaben zu entbinden und neue bürokratische und überaus kostspielige Strukturen aufzubauen. Die von Teilen der Regierung ins Gespräch gebrachte ländereinheitliche IHK-Aufsicht bei gleichzeitiger Fachaufsicht durch die BaFin könne daher einen guten Kompromiss der unterschiedlichen Interessen bedeuten.

[1] AFW-Vermittlerbarometer Dezember 2019

 

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