Generali schafft Erleichterungen für Arbeitnehmer, Selbstständige und Firmenkunden, die von aktuellen Schutzmaßnahmen besonders betroffen sind

 

Die Ausbreitung des Corona-Virus ist das alles beherrschende Thema dieser Zeit. In Deutschland wie in der ganzen Welt werden die Menschen auf eine harte Probe gestellt. Die von offiziellen Stellen angeordneten, wichtigen Schutzmaßnahmen vor einer Ausbreitung des Corona-Virus sind für viele Menschen, Betriebe und Institutionen eine immense Herausforderung. Viele sorgen sich nicht nur um ihre Gesundheit, sondern auch um ihre Arbeitsplätze, um Einkommenseinbußen oder Verdienstausfälle. Die Generali in Deutschland ist auch in schwierigen Zeiten für ihre Kunden da. Sie steht als Lifetime Partner an ihrer Seite und bietet flexible Möglichkeiten, um betroffenen Kunden zu helfen.

“Als Versicherer wollen wir ein Lifetime Partner gerade auch in schwierigen Zeiten wie diesen sein und ein wichtiges Signal für unsere Kunden setzen”, sagt Giovanni Liverani, Vorstandsvorsitzender der Generali Deutschland AG.”Die Versicherer der Generali in Deutschland decken mit ihren Policen Tausende von Privat- und Firmenkunden ab, aber manchmal reicht eine Versicherung nicht aus. Für diejenigen, die besonders unter den Folgen einer solchen Pandemie leiden, haben wir Unterstützungsmaßnahmen entwickelt, die bei Problemen die negativen Auswirkungen der Corona-Krise abmildern helfen”, so Giovanni Liverani.

ENTLASTUNGEN BEI TEMPORÄREN ZAHLUNGSSCHWIERIGKEITEN MÖGLICH

So sehen die Versicherer der Generali in Deutschland entlastende Möglichkeiten für Kunden vor, die aufgrund von temporären Zahlungsschwierigkeiten ihre Beiträge nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zahlen können. Wer durch die Corona-Krise arbeitslos geworden ist, kurz arbeitet oder als Selbstständiger hohe Verdienstausfälle zu verzeichnen hat, kann die Entlastungen schnell und unbürokratisch in Anspruch nehmen. Beispielsweise können Kunden in der Lebensversicherung formlos Stundungen beantragen. Krankenvollversicherte können ihren Vertrag temporär – ohne Gesundheitsprüfung bei der späteren Wiederhochstufung – auf einen Tarif mit geringerem Leistungsumfang und/oder höherem Selbstbehalt umstellen, um Beiträge zu sparen. In der Sachversicherung besteht die Möglichkeit, auf monatliche Zahlweisen umzustellen, in Raten zu zahlen oder Beiträge zu stunden. Darüber hinaus können Vertragsbausteine vorübergehend ruhen oder Zusatzdeckungen temporär ausgeschlossen werden.

NOTHILFEFONDS ÜBER 30 MIO. EUR FÜR FIRMENKUNDEN UND GESCHÄFTSPARTNER

Speziell für Firmenkunden hat die Generali in Deutschland einen Nothilfefonds in Höhe von 30 Mio. EUR eingerichtet. Damit will die Generali vor allem kleine und mittlere Unternehmen unterstützen, die von der Covid-19-Pandemie besonders schwer betroffen sind – wie zum Beispiel Gaststätten und Hotels. So kann die Generali in Deutschland im Rahmen einer außerordentlichen Leistung auch jene eigenen Firmenkunden unterstützen, für die in der aktuellen Situation kein vertraglicher Versicherungsschutz besteht.

DIGITALE SPRECHSTUNDE FÜR KRANKENVOLLVERSICHERTE KUNDEN

Einen besonderen Service bietet die Generali in der Krankenversicherung an: Über ihren Kooperationspartner TeleClinic GmbH stellt die Generali ihren Vollversicherungs-Kunden eine Plattform für telemedizinische Behandlung zur Verfügung. Wer für einen Arztbesuch aus Sicherheitsgründen sein Heim nicht verlassen möchte, der kann sich online ärztlichen Rat holen und sich rund um die Uhr mit einem Arzt verbinden lassen. Auch beim Thema Corona-Virus bietet dieses Angebot der Telemedizin eine schnelle und einfache Methode, um mit einem Arzt zu sprechen. Durch den Arztbesuch von zu Hause aus schützen Generali-Kunden darüber hinaus sich und andere Patienten vor einer potenziellen Ansteckung im Wartezimmer.

ADVOCARD BIETET CORONA-RECHTSBERATUNGS-SERVICE

Informatives zu den rechtlichen Aspekten rund um das Thema Corona-Virus gerade bei Quarantäne oder Reisen finden die Kunden bei der Advocard, dem Rechtsschutzversicherer der Generali in Deutschland. Kunden der Advocard können als besondere Leistung den Corona-Rechtsberatungs-Service, eine telefonische Rechtsberatung durch besonders geschulte Anwälte, nutzen.

KUNDENSERVICE AUCH WÄHREND DER AUSGEDEHNTEN SCHUTZMASSNAHMEN UNEINGESCHRÄNKT ERREICHBAR

Die Kundenservice-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter der Generali in Deutschland sind auch während der ausgedehnten Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus für alle Kunden gut erreichbar. Dazu stehen ihnen nach wie vor die bekannten Kommunikationswege zur Verfügung – egal ob telefonisch, schriftlich, online oder per E-Mail. Das gilt auch für die Beratung zu Versicherungsfragen oder für Neu- und Änderungsanträge. Bei der Annahme von Anträgen auf Versicherungsschutz geht die Generali ebenfalls sehr pragmatisch vor. Die Bearbeitung und Policierung von Anträgen kann in den meisten Fällen auch ohne den persönlichen Kontakt vor Ort beim Kunden realisiert werden. Auf digitalem Wege ist leicht ein Kontakt zu einem Berater möglich – und die Anliegen können schnell und unbürokratisch bearbeitet werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Tel: (089) 5121-0, Fax: (089) 5121-1000, www.generali.de