Jugendliche und junge Erwachsene, die jetzt die Schule verlassen, können noch bis zum 31. Juli als Schüler die Golden BU Start der Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) abschließen. Dadurch profitieren sie von reduzierten Beiträge in den ersten zehn Jahren bei vollem Berufsunfähigkeitsschutz.

 

„Der 31. Juli ist ein Datum, das Schüler und Eltern nicht verpassen sollten. Immer wieder erreicht uns die Frage, wie lange Schüler nach Verlassen einer Schule noch entsprechend eingestuft werden können. Wir regeln das sehr kundenfreundlich und haben Ende Juli des jeweiligen Jahres als fixen Stichtag definiert“, sagt Iris Bauer, Leiterin Produktmanagement und -entwicklung bei der LV 1871. Der Antrag als Schüler kann bis Ende Juli gestellt werden, wenn der Versicherungsbeginn spätestens auf den 1. August desselben Jahres fällt. Schüler profitieren von einem frühen Versicherungsstart Bei der Golden BU Berufsunfähigkeitsversicherung ist es für Eltern möglich, ihr Kind ab dem zehnten Lebensjahr für eine mögliche Berufsunfähigkeit abzusichern. Hat sich die Familie früh genug um eine mögliche Berufsunfähigkeitsversicherung für das Kind gekümmert, so bleibt es sein Leben lang in der günstigen Berufseinstufung – egal, welchen Beruf es später ausübt. Schüler und Studenten können zum Ende ihrer (Schul-)Ausbildung bzw. ihres Studiums von der Überprüfung der Berufseinstufung und Anpassung der Nachversicherungsobergrenze profitieren. Wenn erstmals eine Berufsausbildung angetreten wird oder der Start ins Studium ansteht, sind dies gute Zeitpunkte, um die Beiträge eigenständig anzuheben. Im Rahmen der Zukunftsgarantie der LV 1871 geschieht dies ohne erneute Risikoprüfung.

 

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LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de