Im Vergleich zum Jahr 2000 wird sich Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland bis 2030 mehr als verdoppeln, hat das Statistische Bundesamt errechnet.

 

Weil gleichzeitig die Kosten explodieren, kann die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegeaufwendungen übernehmen. Deshalb bleiben Betroffene und ihre Angehörigen meist auf einem Eigenanteil von mehr als 50 Prozent sitzen.

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov Deutschland im Auftrag der VGH Versicherungen und anderer öffentlicher Versicherer besitzen allerdings weniger als 30 Prozent der Deutschen eine zusätzliche private Pflegeversicherung, um diese Lücke zu schließen.

Ohne private Pflegeversicherung geht es nicht

Pflegeversicherung – Immer häufiger möchten Pflegebedürftige von ihren Angehörigen oder professionellen Pflegekräften in den eigenen vier Wänden versorgt werden.

Immer mehr Pflegebedürftige möchten nicht in einer Betreuungs- oder Pflegeeinrichtung, sondern in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Ob von den eigenen Angehörigen oder von ambulanten Pflegekräften: Die Pflegekosten sind sehr hoch und können meist nicht allein von den Betroffenen getragen werden. Auch ein Pflegeplatz in einer professionellen Einrichtung kostet viel: im Schnitt mehr als 2.000 Euro pro Monat. VGH-Experte Gerd Langer empfiehlt deshalb, über eine Pflegezusatzversicherung – oft auch private Pflegeversicherung genannt – nachzudenken, die im Fall der Fälle einen Teil der Kosten übernimmt.

Individuelle Lösungen je nach Lebenssituationen

Wer vorsorgen will, hat die Wahl zwischen verschiedenen Angeboten der privaten Pflegeversicherung. Die Pflegetagegeld-Versicherung garantiert ein vorab festgelegtes Tagegeld, das dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung steht. Die Produkte der Krankenversicherungsgruppe der VGH sehen zudem eine freie Wahl der Höhe des Betrages für jeden einzelnen Pflegegrad vor, so dass eine Anpassung an die individuelle Lebenssituation und den Lebensstandard der Versicherten möglich ist.

Eine günstige Alternative ist der staatlich geförderte Pflege-Bahr, benannt nach Daniel Bahr, der bei Einführung der subventionierten Pflegezusatzversicherung Bundesgesundheitsminister war. Auch bei dieser Art der Versicherung erhält der Pflegebedürftige monatlich ein vereinbartes Tagegeld (100 % in Pflegegrad 5, 40 % in Pflegegrad 4, 30 % in Pflegegrad 3, 20 % in Pflegegrad 2, 10 % in Pflegegrad 1). Vom Staat wird diese Absicherung mit 60 Euro im Jahr bei einem Mindestbeitrag von monatlich 15 Euro gefördert.

Patientenverfügung sorgt für selbstbestimmte Entscheidungen

Nicht nur die finanzielle Vorsorge ist wichtig. „Wenn es Ihnen ein Unfall oder eine schwere Erkrankung plötzlich unmöglich macht zu bestimmen, was mit Ihnen passiert oder wie Ihre Pflege organisiert wird, haben Sie diese Entscheidungen im Idealfall bereits im Vorhinein getroffen“, rät Gerd Langer von den VGH Versicherungen. Das geht mit Hilfe einer Patientenverfügung. Sie sollte unabhängig vom Alter stets aktuell sein, da sie im Zweifelsfall regelt, wer die Verantwortung im Interesse des zu Pflegenden übernimmt. Eine solche Verfügung besitzt laut der YouGov-Umfrage jedoch nur knapp jeder siebte Befragte im Alter zwischen 18 und 44 Jahren, im Alter zwischen 45 und 54 Jahren jeder vierte und ab 55 Jahren knapp jeder zweite Befragte.

Die Lösung für solch ein komplexes und emotionales Thema wie die Pflegevorsorge sollte niemand alleine finden müssen. So helfen auch die persönlichen, erfahrenen Kundenbetreuer der VGH dabei, ein individuell passendes Pflegepaket zu gestalten, und geben weitere wichtige Tipps.

Die Befragung

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.040 Personen zwischen dem 7. und 9. September 2020 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

 

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