Ob Kindergeld, Solidaritätszuschlag oder Rürup-Rente: Es gibt 2021 für Verbraucher und Steuerzahler einige wichtige Änderungen zu beachten

 

Neues Jahr – neue gesetzliche Regelungen. Ob Kindergeld, Solidaritätszuschlag oder Rürup-Rente: Es gibt 2021 für Verbraucher und Steuerzahler einige wichtige Änderungen zu beachten. Und die gute Nachricht lautet: Die meisten der neuen Regeln und Gesetze, die ab dem 1. Januar in Kraft treten, bedeuten für viele Bundesbürger mehr Geld im Portemonnaie. „Die aus unserer Sicht allerwichtigste Änderung betrifft den Solidaritätszuschlag. Er wird für die meisten Steuerzahler abgeschafft“, informiert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Es ist ratsam, diese steuerliche Entlastung für den Vermögensaufbau beziehungsweise die Altersvorsorge zu verwenden“, empfiehlt Tilmes. In diesem Zusammenhang könnte man zum Jahreswechsel auch gleich die persönliche Finanzplanung mal wieder unter die Lupe nehmen. Professionelle Hilfestellung bieten hier die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®).

5,5 Prozent der Einkommensteuer fließen hierzulande als sogenannter Solidaritätszuschlag in die Staatskasse. Er war nach der Wende als Sondersteuer vor allem für den Aufbau Ostdeutschlands eingeführt worden. Doch 2020 wird er zum letzten Mal fällig. Für etwa 90 Prozent der heutigen Zahler wird der Soli ab Januar vollständig entfallen, für weitere rund 6,5 Prozent entfällt er teilweise. Die Abschaffung gilt übrigens für alle Steuerzahler. Also nicht nur für Arbeitnehmer, sondern zum Beispiel auch für Selbstständige.

Zwar können einige Hundert Euro im Jahr zusammenkommen, die Entlastung für jeden einzelnen ist jedoch sehr unterschiedlich. So ist die Höhe der Summe auch vom Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängig. Laut einer Beispielrechnung der Bundesregierung spart beispielsweise ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern und zwei Brutto-Einkommen in Höhe von 66.000 Euro beziehungsweise 54.800 Euro künftig knapp 1.000 Euro pro Jahr.

„Diesen zusätzlich zur Verfügung stehenden Betrag sollten Verbraucher für die Altersvorsorge nutzen. So lässt sich über die Jahre einiges ansparen, vorausgesetzt, das Geld wird gut am Kapitalmarkt investiert und nicht einfach aufs Sparbuch oder schlecht verzinste Tagesgeldkonten gepackt“, sagt Prof. Tilmes, der auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist.

Zumal sich durch weitere Gesetzesänderungen das Altersvorsorgepolster zusätzlich aufpeppen lässt. So steigt ab Januar das Kindergeld für das erste und zweite Kind von 204 auf 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind von 210 auf 225 Euro und ab dem vierten Kind von 235 auf 250 Euro. Gleichzeitig erhöht sich der Kinderfreibetrag eines Elternpaares insgesamt auf 8.388 Euro.

Um die Folgen der Coronakrise abzumildern, hat die Bundesregierung auch bei der Einkommenssteuer für eine Entlastungen gesorgt. Für alle Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss. 2021 liegt er bei 9744 Euro statt bisher 9408 Euro. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen von 57.919 Euro. Außerdem dürfen Alleinerziehende höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.

Auch bei der Basis-Rente gibt es Änderungen zu beachten: Nicht gesetzlich Rentenversicherungspflichtige, Freiberufler und Selbstständige können Aufwendungen für die Rürup-Rente vom zu versteuernden Einkommen als Vorsorgeaufwendungen abziehen. Dadurch sinkt die zu entrichtende Einkommensteuer.

Und schließlich können Arbeitnehmer bei der betrieblichen Altersvorsorge dank der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze mehr investieren. Konkret können Arbeitnehmer bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und vier Prozent sozialabgabenfrei zur Investition in eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung nutzen. Somit steigt 2021 der steuerfreie Anteil von 552 auf 568 Euro im Monat und der sozialabgabenfreie Maximalanteil auf 284 Euro (bisher 276 Euro).

Langfristige Finanzplanung zahlt sich aus

Viele Änderungen stehen also an, auf die sich Verbraucher und Investoren einstellen sollten. „Bleiben werden aber auch 2021 die niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt. Sie erschweren weiterhin die langfristige Vorsorge erheblich“, gibt Tilmes zu bedenken. Anleger sollten deshalb bei ihren Finanzen den Status-quo regelmäßig prüfen lassen. „Eine langfristige und gut strukturierte Finanz- und Vermögensplanung wird sich auszahlen“, sagt der FPSB-Vorstand. Diese Überprüfung sollte im Rahmen einer ganzheitlichen Finanzplanung stattfinden. Da solch eine disziplinierte Strategieplanung aber meist ohne professionelle Hilfe nicht gelingt, sollten sich Anleger von qualifizierten Finanzfachleuten, wie den vom FPSB zertifizierten CFP®-Professionals, unterstützen lassen.

 

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