E-Scooter sind aus dem Straßenbild der Großstädte in Deutschland nicht mehr wegzudenken, nun liegen erstmals die Unfallzahlen aus drei Quartalen einschließlich der Sommersaison vor.

 

Von Januar bis September 2020 registrierte die Polizei in Deutschland insgesamt 1 570 Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen, sogenannten E-Scootern, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden insgesamt 7 Menschen getötet, 269 E-Scooter-Nutzende wurden schwer verletzt und 1 096 leicht.

Die Zahlen erlauben einen Vergleich mit anderen Verkehrsmitteln, beispielsweise Fahrrädern: In den ersten neun Monaten des Jahres 2020 hat die Polizei deutschlandweit rund 73 293 Unfälle mit Personenschaden registriert, an denen Fahrradfahrerinnen und -fahrer beteiligt waren. 351 Fahrradfahrerinnen und -fahrer kamen dabei ums Leben, 14 128 wurden schwer verletzt, 59 633 leicht.

Unfallzahlen mit E-Scootern stiegen im Frühjahr und Sommer

Noch spielen E-Scooter im Unfallgeschehen somit eine vergleichsweise geringe Rolle, allerdings stieg die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Frühjahr und Sommer an: Gab es im 1. Quartal 2020 noch 252 Unfälle mit Personenschaden, so waren es im 2. Quartal bereits 417. Am höchsten war die Zahl im 3. Quartal: Von Juli bis September nahm die Polizei 901 E-Scooter-Unfälle auf, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Dabei wurden 4 Menschen getötet, 145 schwer verletzt und 627 leicht.

Geringeres Verkehrsaufkommen durch Corona-Krise wirkt sich auf Unfallgeschehen aus

Insgesamt betrachtet verringerte sich 2020 im Zuge der Corona-Pandemie das Verkehrsaufkommen, was auch zu einer Abnahme des Unfallgeschehens führte. Von Januar bis September erfasste die Polizei rund 1,68 Millionen Straßenverkehrsunfälle. Das waren 15,4 % weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Besonders deutlich sichtbar wurde diese Entwicklung im Zeitraum des ersten Lockdowns im Frühjahr und in den Monaten danach: Insgesamt nahm die Polizei von März bis Ende Juni 2020 rund 26 % weniger Verkehrsunfälle auf als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Verkehrstoten lag in diesen vier Monaten mit 895 auf einem historischen Tiefstand – dem niedrigsten Wert für März bis Juni eines Jahres seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990.

Methodischer Hinweis: E-Scooter sind erst seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge am 15. Juni 2019 zum Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen, so weit vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, die Nutzung der Gehwege ist verboten. Einen Führerschein brauchen die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern nicht, sie müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. In punkto Alkohol gilt die allgemein übliche 0,5-Promille-Grenze. Unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge dürfen sich keinerlei Alkoholkonsum erlauben, wenn sie E-Scooter fahren wollen.

 

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Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, Tel: +49 611-75 34 44, www.destatis.de