Am 10. März 2021 treten für alle VersicherungsvermittlerInnen (§ 34d Gewerbeordnung) und unabhängige FinanzanlagenvermittlerInnen (§ 34f Gewerbeordnung) durch die EU-Transparenzverordnung neue Pflichten in Kraft.

 

Hierzu und grundsätzlich zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanzberatung führte der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW mit Unterstützung der Standard Life Versicherung www.standardlife.de  am 23. Februar ein für alle Vermittler offenes Webinar durch. Die sehr hohe Teilnehmerzahl zeigte das starke Informationsbedürfnis und Interesse in der Vermittlerschaft. Der AfW hat sich daher entschlossen, die Aufnahme des Webinars auch im Nachgang frei zu geben.

Die Aufnahme ist aktuell auf der Startseite www.Bundesverband-Finanzdienstleistung.de des AfW verfügbar.

Hintergrund: Zum Stichtag 10.3.2021 müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Auch Versicherungs- und AnlagevermittlerInnen mit Zulassung nach den Paragrafen 34d und 34f Gewerbeordnung haben zukünftig erweiterte Informationspflichten. Gemeinsam haben daher bereits am 11.2. die Verbände AfW und VOTUM für die betroffenen Versicherungs- und AnlagevermittlerInnen praxisnahe und leicht umsetzbare Hinweise und Formulierungsvorschläge zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten entwickelt. Abrufbar sind diese ebenfalls über die Homepage des AfW und auch bei VOTUM www.votum-verband.de.

„Die Rolle, die die Finanzwirtschaft bei der Transformation der Gesellschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit spielt, ist immens. Der AfW wird im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und seiner Möglichkeiten hier mit guten Partnern in Zukunft weiter aktiv und proaktiv agieren.“ so Wirth ergänzend.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de