Emissionsvolumen der Pfandbriefbanken auf 59,8 Mrd. Euro gestiegen

 

Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute stellen in der COVID-19-Pandemie ihre Solidität unter Beweis. Sie hielten 2020 die Immobilienkreditvergabe auf hohem Niveau und bauten ihren Darlehensbestand merklich aus. Zudem emittierten sie ein deutlich höheres Pfandbriefvolumen als im Vorjahr.

“Die Pfandbriefbanken kommen dank ihrer umsichtigen Geschäftspolitik bislang gut durch die COVID-19-Krise, was sich sowohl an der weiterhin hohen Kreditvergabe, dem gestiegenen Darlehensbestand als auch den niedrigen Stundungszahlen zeigt”, betonte vdp-Präsident Dr. Louis Hagen anlässlich der heutigen Jahrespressekonferenz des Verbands. “Um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, haben die Institute ihre pauschale Risikovorsorge zum Teil deutlich erhöht. Zudem weisen die Pfandbriefbanken nach wie vor komfortable Eigenkapitalquoten auf. Damit sind sie gut gerüstet, um die Pandemiefolgen weiterhin gut zu bewältigen, und werden ihren Kunden auch künftig als verlässlicher Partner zur Seite stehen.”

Entwicklung Pfandbriefgeschäft 2020

Pfandbrief-Spreads in COVID-19-Pandemie schnell wieder auf Vorkrisenniveau

Der Pfandbrief bestätigt einmal mehr seine Bedeutung als Stabilitätsanker in turbulenter Zeit sowie als verlässliche und wettbewerbsfähige Refinanzierungsquelle für seine Emittenten. “In der COVID-19-Krise zeigte der Pfandbrief eine deutlich bessere Performance als andere Covered Bonds: Die Spreads hatten sich zu Beginn der Pandemie nur moderat ausgeweitet und liegen nun bereits seit längerer Zeit wieder auf Vorkrisenniveau”, erklärte Dr. Hagen. “Dabei ist weiterhin eine hohe Investorennachfrage auch abseits der Zentralbanken festzustellen.” Wie in früheren Krisen ist der Pfandbriefmarkt auch in der Pandemie voll funktionsfähig. Emittenten können sich über den Pfandbrief jederzeit langfristige Liquidität beschaffen.

Im Jahr 2020 wurden Pfandbriefe im Volumen von 59,8 Mrd. Euro emittiert, ein Zuwachs von 8,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2019: 55,0 Mrd. Euro). Davon wurden mit rund 31 Mrd. Euro etwas mehr als die Hälfte der emittierten Pfandbriefe einbehalten, um sie etwa als Sicherheiten bei der Bundesbank zu hinterlegen.

Hypothekenpfandbriefe stellten mit Neuemissionen von 40,7 Mrd. Euro (2019: 43,8 Mrd. Euro) weiterhin die mit Abstand bedeutendste Pfandbriefgattung dar. Mit 19,1 Mrd. Euro (2019: 11,2 Mrd. Euro) war 2020 bei Öffentlichen Pfandbriefen ein so hohes Emissionsvolumen wie seit 2011 nicht mehr zu verzeichnen.

Der Pfandbriefumlauf erhöhte sich im Jahr 2020 auf 371,9 Mrd. Euro (2019: 364,1 Mrd. Euro). Dabei stieg das Volumen ausstehender Hypothekenpfandbriefe erneut, von 242,3 Mrd. Euro im Jahr 2019 auf 248,5 Mrd. Euro. Erstmals nach 20 Jahren nahm auch der Umlauf Öffentlicher Pfandbriefe wieder zu, von 121,8 Mrd. Euro auf 123,4 Mrd. Euro.

Entwicklung Immobilienfinanzierungsgeschäft 2020

Immobiliendarlehensvergabe der Pfandbriefbanken weiterhin auf hohem Niveau

Die Pfandbriefbanken standen auch im COVID-19-Krisenjahr 2020 als verlässliche Finanzierungspartner an der Seite ihrer Kunden. Ihr Immobilienkreditbestand wuchs zum Jahresende um 4,5 Prozent auf 904,0 Mrd. Euro (2019: 865,0 Mrd. Euro). Die Darlehenszusagen gaben in der Immobilienfinanzierung um 3,6 Prozent leicht nach und betrugen im vergangenen Jahr 162,3 Mrd. Euro (2019: 168,4 Mrd. Euro). Dabei erwiesen sich Wohnimmobilien erneut als gefragte Assetklasse, die Darlehenszusagen nahmen dort um 8,1 Prozent auf 108,3 Mrd. Euro zu (2019: 100,2 Mrd. Euro). Gewerbeimmobilien und damit auch ihre Finanzierung reagieren hingegen unmittelbarer auf Krisen, auch auf die Pandemie: Zum einen wurden zahlreiche Projekte aufgrund der Unsicherheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung zeitlich verschoben. Zum anderen agierten die Pfandbriefbanken gewohnt umsichtig und risikoorientiert. In der Folge reichten sie mit 54,0 Mrd. Euro 20,8 Prozent weniger Gewerbeimmobiliendarlehen aus als im Vorjahr (2019: 68,2 Mrd. Euro). Zum Jahresende zeichnete sich gleichwohl eine spürbare Belebung ab: “Im vierten Quartal 2020 stieg das Finanzierungsvolumen bei Gewerbeimmobilien auf 16,0 Mrd. Euro an und bewegte sich damit wieder auf dem Durchschnittsniveau der Quartale in den vergangenen drei Jahren”, erklärte Dr. Hagen. “Mit einem weiter zunehmenden Finanzierungsvolumen ist bei einer wirtschaftlichen Erholung zu rechnen, dann werden sowohl die Nutzernachfrage als auch der Bau neuer gewerblicher Objekte wieder zunehmen.”

Die gewährten Stundungen von Darlehen verblieben das gesamte Jahr 2020 über auf niedrigem Niveau. Lagen sie Ende Juni noch bei 2,1 Prozent (Wohnimmobilien/Privatkunden) bzw. 2,2 Prozent (Gewerbeimmobilien) des Darlehensbestands, sanken die Werte zum 31. Dezember 2020 auf 1,2 Prozent (Wohnimmobilien/Privatkunden) und 1,1 Prozent (Gewerbeimmobilien).

Immobilienpreise weiter gestiegen

Die COVID-19-Krise bewirkte bei der Preisentwicklung von Immobilien keine Trendumkehr. So erreichte der vdp-Immobilienpreisindex am Jahresende 2020 mit 172,8 Punkten (+6,0 Prozent) einen neuen Höchststand. Damit bewegte sich der Anstieg der Immobilienpreise im Pandemiejahr 2020 sogar nahezu auf demselben Niveau wie 2019, als sich ein Wachstum von 6,3 Prozent ergeben hatte. Die Preise für Wohnimmobilien lagen Ende vergangenen Jahres 7,5 Prozent höher als ein Jahr zuvor, Gewerbeimmobilien verteuerten sich noch geringfügig um 0,6 Prozent. “Die Schere zwischen der Entwicklung der Wohn- und Gewerbeimmobilienpreise ist 2020 weiter auseinander gegangen. Aber auch die Gewerbeimmobilienmärkte insgesamt haben sich in der Pandemie bislang als erstaunlich robust erwiesen”, so Dr. Hagen.

Der Verband erwartet, dass sich die Aufwärtsentwicklung bei Immobilienpreisen in einzelnen Assetklassen im Jahr 2021 trotz anhaltender Unsicherheiten fortsetzen wird, wenn auch nicht unbedingt mit der bisherigen Dynamik.

Aktuelle Regulierungsthemen

Basel III:

EBA-Auswirkungsstudie zeigt massive Kapitalbelastung deutscher Banken

Die Pfandbriefbanken befürworten die Vollendung der Basel III-Reform und unterstützen eine Umsetzung in Europa gemäß den Baseler Beschlüssen. Allerdings geht der Ansatz der europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA weit über das sachlich gerechtfertigte Maß hinaus, wie der vdp mit Verweis auf die jüngste EBA-Auswirkungsstudie “Basel III Reforms: Updated Impact Study” betont. “Die von der EBA präferierte Maximalumsetzung wird Kreditinstitute und insbesondere risikoarmes Geschäft über Gebühr belasten”, warnte vdp-Hauptgeschäftsführer JensTolckmitt und fügte hinzu: “Eine Übererfüllung der Baseler Vorgaben in Europa völlig ohne Not würde unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen und der Finanzstabilität schaden.”

Sollte es zu der von der EBA empfohlenen Umsetzung der Basel III-Reform kommen, würde das von Kreditinstituten vorzuhaltende Eigenkapital europaweit im Durchschnitt um mindestens 19 Prozent zunehmen, die europäischen Immobilienfinanzierer müssten einen Anstieg von 23 Prozent bewältigen. Für deutsche Banken wäre das sogenannte “Gold Plating”, also die Übererfüllung der Baseler Vorgaben, im Durchschnitt sogar mit einer Erhöhung von 35 Prozent verbunden. “Der zu erwartende Anstieg der Eigenkapitalanforderungen ist massiv und verfehlt eklatant das selbst gesetzte Ziel der Aufseher, wobei in diesen Zahlen der EBA etwaige Belastungen durch die COVID-19-Krise noch nicht einmal berücksichtigt sind”, hob Tolckmitt hervor.

vdp macht sich für “Parallel Stacks Approach” stark

Im Mittelpunkt der vdp-Kritik steht vor allem die geplante Umsetzung des Output Floor, die insbesondere bei deutschen Instituten und europäischen Immobilienfinanzierern zu massiven zusätzlichen Belastungen führen würde. Eine Möglichkeit, den drohenden Anstieg der Eigenkapitalanforderungen abzumildern, ist die Anwendung des sogenannten “Parallel Stacks Approach”. Dabei handelt es sich um einen Lösungsvorschlag, für den sich nicht nur der vdp, sondern eine wachsende Zahl der EU-Mitgliedsstaaten sowie breite Teile der europäischen Kreditwirtschaft aussprechen.

Novellierung des Pfandbriefgesetzes:

Harmonisierung von Covered Bonds trägt Handschrift des Pfandbriefgesetzes

Am 15. April 2021 hat der Deutsche Bundestag das CBD-Umsetzungsgesetz (CBDUmsG) verabschiedet. Dieses Gesetzespaket, das vor allem der Umsetzung der EU Covered Bond Directive (CBD) und damit der europäischen Harmonisierung von Covered Bonds dient, enthält auch eine umfangreiche Novelle des Pfandbriefgesetzes (PfandBG), an das die Regelungen auf europäischer Ebene eng angelehnt sind. Mit der Novelle wird sichergestellt, dass deutsche Pfandbriefe auch weiterhin die EU-Privilegierungen genießen können.

Der vdp begrüßt das CBD-Umsetzungsgesetz ausdrücklich, da es sich eng an den europäischen Vorgaben orientiert und wesentliche Verbesserungen und Klarstellungen enthält: “Neben der Anpassung an das EU-Recht beinhaltet die Pfandbriefgesetz-Novelle wichtige Regelungen, insbesondere zur Gebäudeversicherung sowie zur Fälligkeitsverschiebung, für die sich der vdp seit langem eingesetzt hat”, erläuterte Tolckmitt.

Verabschiedung des Gesetzespakets befindet sich auf der Zielgeraden

Die nationalen Gesetzgeber haben nun bis Juli dieses Jahres Zeit, um die europäischen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Die 2. Lesung im Bundesrat ist für den 7. Mai 2021 vorgesehen. Deutschland wird damit das erste EU-Land sein, das das diesbezügliche parlamentarische Verfahren abschließt.

Sustainable Finance:

Mindeststandards für Grüne und Soziale Pfandbriefe geben Markt Rückenwind

Der Anteil nachhaltiger Pfandbriefe am Gesamtbestand ausstehender Pfandbriefe steigt seit Jahren und lag Ende März dieses Jahres bei ca. 8,0 Mrd. Euro. Für Pfandbriefbanken nehmen diese Produkte eine immer wichtigere Rolle im Refinanzierungsmix ein.

Nachdem die im vdp zusammengeschlossenen Kreditinstitute bereits 2019 Mindeststandards für Grüne Pfandbriefe verabschiedet hatten, legten sie jüngst auch entsprechende Kriterien für Soziale Pfandbriefe fest. “Unsere Mindeststandards erhöhen die Attraktivität des Pfandbriefmarkts und dienen Emittenten und Investoren als wichtige Orientierungshilfe”, erklärte Tolckmitt.

vdp kritisiert kaum umsetzbare Kriterien bei EU-Taxonomie

Im Rahmen ihres Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum schafft die EU-Kommission mit der Taxonomie eine einheitliche Klassifizierung und möchte so für Transparenz bei nachhaltigen Finanzprodukten sorgen. Die darin definierten technischen Bewertungskriterien sollen sicherstellen, dass taxonomiekonforme Wirtschaftsaktivitäten zukünftig besser identifiziert werden können.

Der kürzlich veröffentlichte Delegierte Rechtsakt enthält auch technische Bewertungskriterien für Gebäude, die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel leisten. Der vdp kritisiert vor allem die sogenannten “Do No Significant Harm”-Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit keines der anderen Umweltziele negativ beeinträchtigt wird. “Wir plädieren für praxisnahe Kriterien, die insbesondere die derzeit noch mangelnde Datenverfügbarkeit berücksichtigen”, forderte Tolckmitt und regte eine zentrale Erfassungsstelle für Energieausweise in Deutschland an. Darüber hinaus plädiert der vdp für einheitliche Definitionen und Kriterien auf europäischer Ebene, beispielsweise bei der Ausgestaltung der Energieausweise.

Mitgliederentwicklung im Verband

vdp begrüßt neue Mitgliedsinstitute

Dem vdp gehören aktuell 49 Mitgliedsinstitute an, die insgesamt einen Marktanteil von knapp 97 Prozent am gesamten Pfandbriefumlauf repräsentieren. Als Neuzugänge sind zuletzt die Liga Bank und die BBBank beigetreten. Eine Übersicht über alle Mitgliedsinstitute ist hier zu finden: https://www.pfandbrief.de/site/de/vdp/verband/mitgliedschaft/mitglieder.html

 

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