Erhöht der Versicherer den Kfz-Beitrag, haben Autofahrer ein Sonderkündigungsrecht. Dann ist eine Kündigung auch nach dem Stichtag am 30. November möglich.

 

Oft sind Preiserhöhungen aber gut versteckt – manchmal sogar hinter sinkenden Jahresbeiträgen. Wie Versicherte Mehrkosten entdecken und ihr Sonderkündigungsrecht nutzen können, erklären das Vergleichsportal Verivox und der Kündigungsdienst Aboalarm.

Mehrkosten = Sonderkündigungsrecht

Steigt die Jahresprämie in der Kfz-Versicherung, greift das Recht auf Sonderkündigung. Es gilt vier Wochen lang, ab dem Tag, an dem die Rechnung zugestellt wird. Zu höheren Kosten kann zum Beispiel führen, dass das Fahrzeug in eine höhere Regional- oder Typklasse eingestuft wird. Eine Erhöhung liegt auch dann vor, wenn sich nur ein Bestandsteil des Vertrages – Kasko oder Haftpflicht – verteuert, während der andere sogar günstiger werden kann.

Versteckte Preiserhöhung trotz sinkender Jahresprämie

In vielen Fällen können Versicherte aber auch kündigen, obwohl der Gesamtbetrag sinkt: „Jedes Jahr steigen zahlreiche Versicherte in eine höhere Schadenfreiheitsklasse auf. Für unfallfreies Fahren erhalten sie im Folgejahr einen höheren Schadenfreiheitsrabatt“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. „Gewährt der Versicherer nicht den vollen Nachlass, handelt es sich um eine Preiserhöhung und das Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft“, so Schütz.

In der Rechnung nach Vergleichsbeitrag suchen

„Entscheidend hierbei ist der sogenannte Vergleichsbeitrag“, sagt Felix Riesenberg, Pressesprecher des Kündigungsdienstes Aboalarm. „Autofahrer finden diesen in ihrer Rechnung – gesondert für Haftpflicht und Kasko.“ Ist der neue Beitrag für 2022 höher als der Vergleichsbeitrag, handelt es sich um eine Preiserhöhung – selbst wenn die Prämie im Vergleich zu 2021 sogar gesunken ist. Versicherer sind verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Mit einem Wechsel sparen Autofahrer oft einige Hundert Euro im Jahr. Das Sparpotenzial zwischen günstigen und mittleren Tarifen liegt laut Verivox bei durchschnittlich 27 Prozent.

Kündigungsdienste bieten Sicherheit

„Autofahrer sollten die Preiserhöhung im Kündigungsschreiben ausdrücklich als Kündigungsgrund nennen“, rät Felix Riesenberg. „Außerdem ist zu beachten, dass bei der Vier-Wochen-Frist immer das Eingangsdatum beim Unternehmen gilt – nicht das Versanddatum.“ Wer sich bei der Sonderkündigung nicht mit Formalitäten und Adresssuche herumschlagen will, findet bei Online-Kündigungsdiensten anwaltlich geprüfte Mustervorlagen zum kostenlosen Download. Versicherte können das fertige Kündigungsschreiben direkt als sicheres Einschreiben oder Fax mit Sendeprotokoll versenden lassen und haben so den wichtigen Versandnachweis.

 

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