Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. und der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. haben eine umfangreiche FAQ-Liste zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz erarbeitet

 

und stellen diese nun allen Versicherungsvermittler:innen und unabhängigen Finanzdienstleister:innen zur Verfügung. https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/gwg-arbeitshilfe/

Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, kurz „Geldwäschegesetz“ (GwG) erfährt ständig Verschärfungen. Sehr umfangreich 2017, 2020 und zuletzt wieder zum 1. August 2021. Der Koalitionsvertrag legt ebenfalls für die aktuelle Legislaturperiode einen Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Geldwäsche.

Im Juli haben die Branchenverbände AfW und VOTUM  Arbeitshilfen und Vorlagen zur Geldwäscheprävention, entwickelt in Zusammenarbeit mit Andreas Sutter (disphere interactive) http://www.disphere.com/protect/ und den beiden auf Finanzdienstleistungsrecht spezialisierten Anwälten Martin Klein http://rechtklein.de/ und Norman Wirth https://www.wirth-rae.de/, auf ihren Webseiten zu Verfügung gestellt. Zur weiteren Unterstützung fand am 24. August eine gemeinsame Onlineveranstaltung statt. https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/gwg-arbeitshilfe/

Im Nachgang wurde nun noch ein FAQ-Katalog erarbeitet. Dieser umfangreiche Katalog steht als Download frei HIER zur Verfügung. https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/gwg-arbeitshilfe/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de