Corona-Übersterblichkeit unterstreicht Fehlkalkulation zulasten der Versicherten

 

Angesichts der weltweit beobachteten erhöhten Sterblichkeit durch die Corona-Pandemie erwarten Expert*innen eine Anpassung der Kalkulation der Risikotarife wie z. B. für die Risikolebensversicherung. So berichtet etwa „Versicherungswirtschaft-heute“, dass die Unternehmen nun gezwungen seien, ihre Risikomodelle anzupassen. Mit Blick auf Risikotarife seien „höhere Prämien … durchaus möglich“. Nach Ansicht des Bund der Versicherten e. V. (BdV) sollte dann aber im Gegenzug auch die Kalkulation von Riester-Renten und anderen Rententarifen angeglichen werden.

„Sinkt die Lebenserwartung wie derzeit beobachtet, müsste sich das in höheren Riester-Renten niederschlagen“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Schon die derzeit üblichen Annahmen zur Lebenserwartung sind nach Ansicht des Versicherungsmathematikers überzogen. „Gerade jetzt müssen die Kalkulationsannahmen der Versicherungswirtschaft auf den Prüfstand gestellt werden. Die Aufsichtsbehörde Bafin ist zum Handeln aufgefordert“, so Kleinlein.

Verschiedene Forschungsinstitute wie auch die Fachwelt beobachten die dramatische Entwicklung und weisen darauf hin, dass das „Sterberisiko (…) durch die Pandemie deutlich“ steigt, wie die renommierte Max-Planck Gesellschaft erklärt. Derartige Änderungen in der Lebenserwartung schlagen sich für die Versicherungstarife üblicherweise aber immer nur zum Nachteil der Versicherten durch. „Wir erwarten eine Verteuerung bei Risikotarifen, jedoch keine Verbesserung für Renten-Tarife wie zum Beispiel die Riester-Rente“, erklärt Kleinlein. Diese Rententarife werden schon seit knapp 20 Jahren mit deutlich überzogenen Annahmen zur Lebenserwartung kalkuliert, was der BdV regelmäßig als Fehlkalkulation brandmarkt.

Die Gesetzeslage lässt es zu, dass die Versicherungsunternehmen nur die für sich selbst günstigen und für Kund*innen ungünstigen Folgerungen aus dem Sinken der Lebenserwartung ziehen. „Das Aufsichtsrecht gibt den Versicherungsunternehmen die Freiheit, bei solchen Kalkulationsfragen stets gegen die Verbraucherinnen und Verbraucher zu entscheiden“, erläutert Kleinlein. Die Aufsichtsbehörde Bafin könnte jedoch mit Rundschreiben und einer mutigen Anwendung des Prinzips der Missstandsaufsicht gegensteuern. „Wir hoffen darauf, dass nicht zuletzt die Auswirkungen der Pandemie die Aufsichtsbehörde zu einer Evaluation der Rentenkalkulation animiert“, so Kleinlein.

 

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