Ein breites Bündnis von Verbänden, Versicherern, Pools und Verbünden startet gemeinsam eine Initiative für einen freiwilligen Branchenstandard beim Datenschutz.

 

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Ein wesentliches Element der korrekten Umsetzung der DSGVO-Anforderungen ist eine an die Vorgaben der DSGVO angepasste Datenschutzeinwilligung der Kund:innen in die Datenverarbeitung.

Ein Expertenteam aus Datenschutz- und Vertriebsspezialisten hat nun in Trägerschaft des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW eine praxisorientierte, verständliche und übersichtliche DSGVO-konforme Einwilligungserklärung und weitere Dokumente entwickelt, um mit dieser Initiative einen freiwilligen Branchenstandard zu etablieren.

Im Schulterschluss unterstützen eine Vielzahl von Marktteilnehmern explizit die Initiative. Namentlich sind alle auf der dazugehörigen Webseite abgebildet und werden ständig ergänzt. Aktuell sind dies u. a.

die Verbände:

  • AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
  • BDVM – Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V.
  • BVSV – Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V.
  • IGVM – Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V.
  • SdV – Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V.
  • VOTUM – Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V.
  • VSAV e.V. – Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler

die Initiativen:

  • BFV – Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (Mitglieder: Alte Leipziger-Hallesche, Canada Life, Concordia Versicherungen, Die Bayerische, DMB Rechtsschutz, Haftpflichtkasse Darmstadt, LV 1871, Markel, myLife, Volkswohlbund)
  • Pools für Makler (Mitglieder: viele Maklerpools und -verbünde)
  • Arbeitskreis Beratungsprozesse (Mitglieder: u. a. die Verbände AfW, BDVM, BVK, Verband der Fairsicherungsmakler)

und Marktteilnehmer

  • nahezu alle Maklerpools (u. a. Fonds Finanz Maklerservice GmbH, blau direkt GmbH & Co. KG, Fondsnet Holding GmbH)
  • und Verbünde (u. a. CHARTA Börse für Versicherungen AG, VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG)
  • Versicherungsunternehmen – von A wie Allianz bis Z wie Zurich -.

Ziel des Branchenstandards ist es, möglichst breit am Markt akzeptierte und laufend aktualisierte Vorlagen für die Themen

  • Einwilligungserklärung,
  • Risikovoranfrage und
  • Information zur Datenverarbeitung

zu implementieren. Diese sollen DSGVO-konform und unter Wahrung eines höchstmöglichen Verbraucherstandards sowohl den Bedürfnissen der Maklerinnen und Makler im Verhältnis zu ihren Kundinnen und Kunden als auch im Verhältnis zu Verbünden, Maklerpools und Versicherern Rechnung tragen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Versicherungsunternehmen einbezogen, indem die Regelungen des GDV Code of Conduct Datenschutz und die unverbindlichen GDV-Musterformulierungen berücksichtigt wurden.

Dadurch werden Prozesse wie Bestandsübertragung, Bestandsverkauf und Risikovoranfragen deutlich erleichtert. Für Maklerinnen und Makler bedeutet die Verwendung des Branchenstandards zunächst eine deutlich höhere Rechtssicherheit als die Verwendung individuell erstellter Formulierungen. Darüber hinaus erfährt der Branchenstandard eine zunehmend flächendeckende Akzeptanz bei den Versicherern. Versicherer können durch standardisierte Einwilligungs-Formulare deutlich vereinfachte Prüfprozesse aufsetzen und infolgedessen die Vorgangsbearbeitung beschleunigen. Zeitaufwendige Einzelprüfungen entfallen.

Die beiden standardisierten Einwilligungserklärungen sollen das Gros der regelmäßig vorkommenden Datenverarbeitungsvorgänge zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsmaklern sowie deren Untervermittlern, Maklerpools und Intermediären abdecken.

Die Einwilligungserklärungen werden in Form von PDF-Dokumenten die individuell befüllt werden können, mit entsprechender Kennzeichnung und Versionsnummer sowie Feld zur Einfügung eines eigenen Logos (Whitelabel) kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt. Nicht gewünscht und gewollt ist eine inhaltliche Änderung. Nur so lassen sich höchstmögliche Rechtssicherheit und Aktualität der Dokumente gewährleisten sowie die angestrebten Synergieeffekte realisieren.

Aktuell liegt die Einwilligungserklärung in zwei Varianten vor:

Eine Variante betrifft das „normale“ Antragsgeschäft und bildet hierfür die regelmäßig erforderlichen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen ab.

Die zweite Variante ist speziell für den Bereich der nicht anonymisierten Risikovoranfragen im Bereich der Lebens-, Unfall- und Krankenversicherer konzipiert worden, bei denen regelmäßig sensible Gesundheitsdaten an die Versicherungsunternehmen übermittelt werden. Diese Variante enthält zugleich auch die für die Versicherer zur Bearbeitung der Risikovoranfragen erforderlichen Einwilligungserklärungen.

Das Expertenteam, das zwei Jahre intensiv daran gearbeitet hat, besteht aus Spezialisten von Versicherungsunternehmen, Pools, Verbünden, Verbänden und selbständigen Rechtsanwälten. Das Team wird auch zukünftig die ständige Überarbeitung und Weiterentwicklung der Unterlagen besorgen, wenn sich infolge neuer Rechtsprechung, Vorgaben der Datenschutzaufsichtsbehörden oder Gesetzesänderungen ein entsprechender Anpassungsbedarf ergibt.

Mitglieder des Expertenteam sind aktuell:

Peter Mainzer, Rechtsanwalt

Guido Wehmeyer, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), Allianz Lebensversicherungs-AG

Norman Wirth, Rechtsanwalt, Wirth-Rechtsanwälte, Datenschutzbeauftragter (TÜV), AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.

Florian Kölbl, Rechtsanwalt, Abteilungsleiter Rechtsabteilung / Justiziar Rechtsabteilung und Datenschutzbeauftragter, Fonds Finanz Maklerservice GmbH

Andreas Sutter, Datenschutzbeauftragter, Director disphere protect, disphere interactive GmbH

Roberto Mangone, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), CHARTA Börse für Versicherungen AG

Thomas Lenz, Rechtsanwalt

Roland Sing, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), Swiss Life Deutschland

Christian König, Jurist / Justiziar und Datenschutzbeauftragter (TÜV), Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM)

Arne Wassermann, Volljurist, Privacy Counsel, Allianz SE

Änderungsanregungen zu den vorgelegten Dokumenten aus der Branche sind erwünscht, werden von dem Expertenteam geprüft und ggf. im Rahmen des ständigen Aktualisierungsprozesses eingearbeitet. Aktualisierungen werden auf der Internetseite der Initiative bekannt gegeben und anhand einer Versionshistorie transparent und nachverfolgbar gemacht. Die aktualisierten Fassungen treten an die Stelle der vorherigen Fassungen.

O-Töne zur Meldung:

 

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V.

„Herzlichen Dank an das Expertenteam für den Einsatz und die großartige Zusammenarbeit! Konzentriertes und strukturiertes Miteinander und jetzt ein extrem breiter Branchenkonsens – Ziel erreicht! Das ist ein fantastisches Ergebnis, was den Versicherungsmaklerinnen und -maklern sicherlich dauerhaft eine wertvolle Hilfe sein wird.“

 

Dr. Thomas Wiesemann, Vorstand, Allianz Lebensversicherungs-AG

„Die Allianz unterstützt und fördert die Initiative ‚freiwilliger Branchenstandard Datenschutz für Makler‘ bereits seit 2018. Wir sehen hierin einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung der Branche. Darüber hinaus lassen sich für uns als Versicherer Synergieeffekte ableiten, die zu einer Optimierung in Bezug auf unsere Betriebsprozesse führen.“

 

Rechtsanwalt Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand, VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V.

“Einheitliche Standards sind die Grundvoraussetzungen für einen effektiven Datenaustauschs zwischen den Marktteilnehmern. Nur so können attraktive und kundenzentrierte Angebote geschaffen werden. Das erreichen wir nur gemeinsam und diese Initiative ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.“

 

Dr. Bernhard Gause, Mitglied der Geschäftsführung, Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM)

„Ein transparenter Branchenstandard im Datenschutz vereinfacht und beschleunigt den datenschutzrechtlichen Abwicklungsprozess und damit den Vermittlungsprozess zwischen allen Marktteilnehmern erheblich. Ein Plus für unsere BDVM-Mitglieder und vor allem für die Kunden.“

 

Dietmar Diegel, Vorstand, CHARTA Börse für Versicherungen AG

„Noch nie gab es in der Branche einen so breiten Schulterschluss, wie bei dieser Initiative. Wir freuen uns darauf, einerseits das spezifische Wissen unseres Verbunds unabhängiger Maklerinnen und Makler einzubringen und andererseits, selbst von den gemeinsamen Entwicklungen zu profitieren.“

 

Herrmann Hübner, Vorstandsvorsitzender der VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG

„Für die Versicherungsbranche ist Datenschutz elementar. Effizienter Datenschutz muss nicht zwingend mehr Bürokratie bedeuten, dies zeigt die ‚Brancheninitiative Datenschutz‘ mit den entwickelten Formularen die für unsere Kunden, die Versicherer, Versicherungsmakler und Intermediäre eine gute Grundlage bilden.“

 

Jan Ross, Bereichsvorstand Maklervertrieb, Zurichgruppe Deutschland

„Es ist schön, dass wir durch die gemeinsame Initiative die Möglichkeit haben, einheitliche Standards zu setzen. So können wir Maklerinnen und Maklern eine höhere Rechtssicherheit und deutliche Arbeitserleichterung bieten. Und auch für uns als Versicherer beschleunigt die Standardisierung Prozesse und Prüfverfahren, was letztendlich auch wieder bei unseren Kunden für Zeitersparnis sorgt – also quasi eine Win-win-win-Situation.“

 

Norbert Porazik, Geschäftsführender Gesellschafter, Fonds Finanz Maklerservice GmbH

„Das ist eine großartige Initiative, von der wir uns für unsere Partner aus der Maklerschaft aber auch für die Abläufe mit den Versicherungsgesellschaften, besonders bei Bestandsübertragungen, erhebliche Erleichterungen versprechen.“

 

Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische

“Unsere Kunden sind das größte Kapital der Versicherungsgruppe die Bayerische. Über eine Million Versicherungsnehmer, die sich uns anvertrauen und vor allem auch personenbezogene Daten zur Verfügung stellen. Zum Schutz dieser Daten und im Sinne der Transparenz unseren Kunden gegenüber begrüßen wir jede Maßnahme, die einen einheitlichen Standard etablieren hilft, ausdrücklich. Wir sind dem AfW und allen beteiligten Experten aus diesem Grund sehr dankbar für das Vorantreiben dieser wichtigen und hilfreichen Initiative.”

 

Andreas Schwarz, 1. Vorsitzender, BVSV Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V.

„Safety first. Das gilt nicht zuletzt beim Datenschutz. Der BVSV unterstützt diese Brancheninitiative, weil die Nutzung dieser hervorragenden Unterlagen mit mehr Transparenz und Sicherheit für die Kunden, Makler und auch die Versicherer einhergeht.“

 

Christian Nuschele, Head of Sales & Marketing Germany & Austria Standard Life

„Wir begrüßen sehr, dass eine solche Initiative gestartet wurde. Nun liegt ein Ergebnis vor, das fachlich auf höchstem Niveau ist und damit Rechtssicherheit für die unabhängigen Vermittler schafft. Gleichzeitig ist der neue Branchenstandard auch sehr verständlich und damit kundenfreundlich gestaltet.“

 

Klaus Liebig, Gesellschafter-Geschäftsführer vfm-Gruppe

„Wir als vfm-Verbund unterstützen und begrüßen die Initiative ausdrücklich. Ein einheitlicher Branchenstandard würde insbesondere im Bereich Unternehmensnachfolge und Bestandsübertragungen zu wesentlichen Erleichterungen bei der Zusammenarbeit mit den Versicherern führen. Beide Seiten, Verbund und Produktpartner, könnten damit längere Prüfprozesse vermeiden und damit Bearbeitungszeiten verkürzen. Wir hoffen deshalb, dass sich noch mehr Versicherer der Initiative anschließen.“

 

Erwin Hausen, Koordinator der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV)

„Die zunehmende Regulatorik erhöht den bürokratischen Aufwand der Versicherungsmakler und der Versicherer. Daher ist dieser freiwillige Branchenstandard ein wichtiger Beitrag, damit alle Beteiligten bei einem sensiblen Thema auf Sicherheit vertrauen und zugleich von einer Arbeitserleichterung profitieren können. Danke an den bei dieser Initiative federführenden AfW und allen mitwirkenden Experten.“

 

Ralf Werner Barth, Vorstandsvorsitzender, Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) e. V.

„Der VSAV e. V. begrüßt einen freiwilligen Branchenstandard in Bezug auf den Datenschutz, denn dies bedeutet für die in der Branche tätigen Mitglieder eine Reduzierung von Diskussionen, Streitigkeiten und Angriffsmöglichkeiten und bietet somit allen Beteiligten ein deutliches Mehr an Sicherheit und Souveränität.“

 

Volker Kropp, Geschäftsführer, KAB Maklerservice GmbH

„Das Thema Datenschutz stellt unsere Maklerkolleginnen und Maklerkollegen regelmäßig vor große Herausforderungen. Diese wirklich sinnvolle Initiative gewährleistet einen höchstmöglichen Verbraucherstandard und wird eine echte Erleichterung für unsere Partner in deren täglicher Arbeit sein. Wir freuen uns, unseren Maklerkolleginnen und Maklerkollegen die von einem Expertenteam entwickelten Formulare zukünftig als Arbeitshilfe zur Verfügung stellen zu können.“

 

Christian Sünderwald, Vorsitzender und zugleich geschäftsführender Vorstand, Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV)

„Alle Maklerbetriebe müssen berufliche Anforderungen effizient und rechtssicher erfüllen. Besonders diejenigen mit wenigen Mitarbeitern sind dabei auf Unterstützung angewiesen. Denn allein die Informationsbeschaffung ist für jede/n Einzelne/n ein großer Aufwand. Als berufsständischer Interessenvertreter wollen und müssen wir die Makler bei solchen Themen entlasten.“

 

Stefan Rumpp, Vorsitzender – Mitglied des Vorstandes, Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. (IGVM)

„Versicherungsmakler und Anbieter gleichermaßen arbeiten ständig mit sensiblen, vertraulichen Daten. In einem bis dato beispiellosen Miteinander der Parteien wurde mit diesem Werk ein Standard erarbeitet, der effizientes Arbeiten ermöglicht und gleichzeitig die hohen Ansprüche der DSGVO und die berechtigen Interessen der Kunden wahrt. Als Berufsverband werden wir unseren Mitgliedern dringend empfehlen diese Unterlagen zu verwenden.”

 

Zur Initiative freiwilliger Branchenstandard  https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/branchenstandard-ewe/

 

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de