Angehörige in Budgetpaketen leistungsgleich absichern / Sechsmonatiges Öffnungsfenster – Gesundheitsprüfung entfällt / Neue Budgetpakete auch zur Weiterversicherung geeignet

 

Versicherte in einem arbeitgeberfinanzierten Budgettarif der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) der Allianz können ab sofort auch ihre Familien auf eigene Kosten über ein Gesundheitsbudget absichern: Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) bietet hier ergänzend für Familienangehörige die neuen Budgetpakete „MeinGesundheitsBudget E“, „MeinGesundheitsBudget Plus E“ und „MeinGesundheitsBudget Best E“ an. Das „E“ steht dabei für „Einzelversicherung“.

„Unsere im letzten Jahr eingeführten Budgetpakete sind ein großer Erfolg. Sie machen jetzt schon über zwei Drittel der bKV-Neuabschlüsse aus“, sagt APKV-Vorstand Jan Esser. „Da viele Firmenkunden sowie Vermittlerinnen und Vermittler sich zusätzlich auch Budget-Angebote für Familienangehörige wünschen, haben wir unsere neuen bKV Budget-E-Pakete entwickelt. Mit ihnen lässt sich die ganze Familie einfach und schnell absichern.“

Familie innerhalb von sechs Monaten absichern – Gesundheitsprüfung entfällt

Ein besonderer Vorteil für die Angehörigen (Ehe-/Lebenspartner, -partnerin, kindergeldberechtigte Kinder) ist dabei das sechsmonatige Öffnungsfenster: Schließen bKV-Versicherte innerhalb von sechs Monaten nach Beginn ihres eigenen bKV-Vertrags für ihre Familienmitglieder einen Budget-E-Tarif ab, entfällt für die Angehörigen die Gesundheitsprüfung und sie erhalten garantiert Versicherungsschutz. Auch laufende und angeratene Behandlungen sind vom ersten Tag an mitversichert.

Nur für die Absicherung von Zahnersatzleistungen außerhalb des Budgets sind Angaben zu fehlenden Zähnen und angeratenen Behandlungen notwendig.

Die Leistungen der Budget-E-Pakete im Überblick

Analog zu den arbeitgeberfinanzierten Budgettarifen bietet die APKV drei Budget-E-Pakete mit je fünf Budgetstufen zwischen 300 und 1500 Euro an: MeinGesundheitsBudget E, MeinGesundheitsBudget Plus E, MeinGesundheitsBudget Best E. Alle versicherten Leistungen können ab dem ersten Tag der Versicherung so lange und oft in Anspruch genommen werden, bis die tariflich vereinbarten Höchstbeträge („Budgets“) aufgebraucht sind. Wartezeiten entfallen.

Die Leistungen der Budget-E-Pakete entsprechen denen der arbeitgeberfinanzierten Budgetpakete. Sie umfassen immer Zahnbehandlungen und Zahnvorsorge, Behandlungen beim Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Sehhilfen einschließlich operativer Korrekturen der Sehschärfe (z. B. LASIK) sowie Arznei-, Heil- und Hilfsmittel inklusive der gesetzlichen Zuzahlungen. Darüber hinaus kommt die Versicherung bei Kindern und Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr für kieferorthopädische Leistungen auf, wie zum Beispiel Keramik- oder Mini-Brackets, Lingualtechnik oder farblose Bögen.

Unterschiede gibt es bei der Erstattung von Zahnersatzleistungen: Im Plus- und Best-Paket belasten diese nicht das Budget, sondern werden, inklusive der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, zu 70 Prozent (Plus) bzw. 90 Prozent (Best) von der APKV übernommen – nach Ablauf der Zahnstaffel ohne Erstattungshöchstgrenzen.

Budget-E-Pakete auch zur Weiterversicherung der bKV-Versicherten geeignet

Auch Versicherte mit einer arbeitgeberfinanzierten bKV können die E-Tarife nutzen: Sie können sich mit diesen auf eigene Kosten weiterversichern, wenn ihr bKV-Versicherungsschutz endet – beispielsweise, weil sie in Rente gehen oder ihren Arbeitgeber wechseln. Mit den Budget-E-Paketen können sie ihren gewohnten Versicherungsschutz aufrechterhalten.

 

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