Ab dem 01.12.2022 können Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) verlangen, dass ihr Verwalter eine Zertifizierung über seine Berufsqualifikation vorweisen kann.

 

Wollen Wohnimmobilienverwalter hierfür jedoch eine vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangfrist bis Juni 2024 nutzen, ist nicht ihr Berufseintritt als Verwalter maßgeblich, sondern wann das jeweilige WEG-Mandat in die Verwaltung aufgenommen wurde.

Ab dem 01. Dezember 2022 tritt nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG eine Zertifizierungspflicht für Wohnimmobilienverwalter in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an können Wohneigentümer einen Nachweis über die Zertifizierung zur Berufsqualifikation verlangen, zum Beispiel den zertifizierten Verwalter gemäß § 26a WEG. Wohnimmobilienverwalter können sich ab sofort bei der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG auf diese neue IHK-Prüfung vorbereiten. Dafür stehen zwei Online-Lehrgangsangebote zur Auswahl.

„Mit der IHK Frankfurt am Main haben wir einen starken Bildungspartner für unsere Online-Lehrgänge, die ab sofort starten. Wobei die IHK-Prüfung natürlich auch bei anderen Kammern möglich ist. Alle Verwalterinnen und Verwalter können von unserer großen Erfahrung bei der Vorbereitung auf IHK-Prüfungen sowie von einem umfangreichen E-Learningbereich profitieren“, so GOING PUBLIC! Vorstand Ronald Perschke.

Wohnimmobilienverwalter können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist bis Juni 2024 nutzen. Erst ab diesem Zeitpunkt müssen sie dann eine Zertifizierung vorlegen können. Im Gegensatz zur weit verbreiteten Meinung ist für das Nutzen dieser Übergangsfrist jedoch nicht der Berufseintritt des Verwalters vor dem 01.12.2020 maßgeblich. Entscheidend für die Übergangsfrist ist hingegen der Zeitpunkt, ab dem die jeweilige WEG unter die Verwaltung genommen wurde. Das bedeutet, dass die Zertifizierungspflicht ab 01.12.2022 für alle WEG-Mandate gilt, die nach dem 01.12.2020 in den Bestand aufgenommen wurden.

Auch juristische Personen und Personengesellschaften dürfen sich zertifizierter Verwalter nennen. Dafür müssen aber alle bei ihnen Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind,

  • die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder
  • nach § 7 ZertVerwV einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind.

Ausführliche Informationen zur Zertifizierungspflicht finden Interessierte hier: https://www.akademie-fuer-finanzberatung.de/wissenswertes/a-z/zertifizierter-verwalter-26a-weg/

Informationen zu den Online-Lehrgängen sind hier online: https://www.akademie-fuer-finanzberatung.de/ihk-sachkunde/zertifizierter-verwalter-online-lehrgang

Unternehmensinformation:

Die GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG ist seit der Unternehmensgründung im Jahre 1990 bundesweit als für Aus- und Weiterbildung, Beratungsleistungen und Personal- und Softwareentwicklung für die Bank-, Immobilien- und Versicherungs-branche sowie für unabhängige Finanzdienstleister tätig. GOING PUBLIC! betreibt mit derzeit über 40.000 Konten eine der erfolgreichsten E-Learningplattformen der Finanzindustrie. Die Akademie kann die Erfahrung vorweisen, bereits auf über 28.000 IHK-Prüfungen vorbereitet zu haben. Für die Themen „Ruhestandsplanung“ und „DIN“ engagiert sich GOING PUBLIC! in Initiativen und Gremien besonders intensiv. Die Akademie arbeitet nach einem zertifizierten Qualitätsmanagement und ist zu 100 Prozent in Privatbesitz. Beides garantiert allen Kunden absolute Neutralität.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

GOING PUBLIC! , Akademie für Finanzberatung AG , Dudenstraße 10 , D-­10965 Berlin, Tel.: 030/682985­0 , Fax: 030/682985­22, www.akademie-fuer-finanzberatung.de