Die Versicherungswirtschaft hat für die Jahre 2017 bis 2021 neue Zahlen zur Manager-Haftpflichtversicherung vorgelegt.

 

Die Leistungen der D&O-Versicherer und damit auch die Schadenquote nach Abwicklung wurden in der bisherigen GDV-Statistik zu hoch ausgewiesen. Grund dafür waren fehlerhafte Meldungen eines Mitgliedsunternehmens an den Verband.

Den jetzt korrigierten Zahlen zufolge lag die Schadenquote nach Abwicklung in der D&O-Versicherung in den Jahren 2017, 2018 und 2020 zwischen 73 und 99 Prozent. Unter Berücksichtigung marktüblicher Kosten dürften die Unternehmen in diesen Jahren Verluste, in den Jahren 2019 und 2021 hingegen Gewinne gemacht haben.

Für das Jahr 2021 stehen Beitragseinnahmen in Höhe von 401 Millionen Euro Leistungen von 186 Millionen Euro gegenüber. Die Schadenquote nach Abwicklung betrug 41 Prozent (Vorjahr: 87 Prozent). Dabei stiegen die Beitragseinnahmen im Vergleich zum Vorjahr mit 21 Prozent deutlich stärker als die Leistungen (+2 Prozent).

Zusätzliche Plausibilitätschecks zur Fehlervermeidung eingeführt

Der GDV überprüft seine Statistiken durch Plausibilitätschecks.  So konnte der Fehler entdeckt und korrigiert werden. Zur weiteren Verbesserung der D&O-Statistik und um eventuelle Fehler künftig früher zu erkennen und zu vermeiden, hat der GDV nun zusätzliche Plausibilitätschecks eingeführt. Dazu fragt der Verband ab sofort zwei zusätzliche Kenngrößen bei seinen Mitgliedsunternehmen ab. Irrtümlich unrichtige Angaben zu Leistungen und Abwicklungsergebnissen in der Manager-Haftpflichtversicherung können damit noch besser erkannt werden.

Weniger Haftungsansprüche, aber immer höhere Forderungen gegen Manager

Die Fallzahlen in der D&O-Versicherung waren in den letzten Jahren rückläufig, die Schäden werden im Durchschnitt aber deutlich teurer: Hatten die Versicherer 2017 noch rund 5.900 Schäden reguliert und dafür im Schnitt rund 30.000 Euro gezahlt, kosteten im vergangenen Jahr rund 2.300 Schäden jeweils fast 81.000 Euro. Insbesondere nach Insolvenzen sind Manager/-innen regelmäßig mit sehr hohen Schadensersatzansprüchen konfrontiert: Nach einer Analyse des GDV aus dem Jahr 2020 von 368 D&O-Schadenfällen nach Insolvenzen sollen die Verantwortlichen im Schnitt für fast sieben Millionen Euro aus ihrem Privatvermögen geradestehen.

Am Ende erweist sich in den teuren und langen Prozessen ein Großteil der Forderungen als unberechtigt: Für ein Drittel der vom GDV untersuchten Insolvenzen mussten die Manager/-innen überhaupt nicht haften, in keinem einzigen Fall mussten die Forderungen in voller Höhe bezahlt werden. Im Schnitt waren die Manager/-innen stattdessen zu Schadensersatz in Höhe von rund 140.000 Euro verpflichtet, also lediglich zwei Prozent der ursprünglichen Forderung.

Der Begriff D&O-Versicherung stammt aus den USA und ist eine Abkürzung für Director‘s and Officer’s Liability Insurance. Sie ist eine besondere Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen in Unternehmen, also zum Beispiel für Vorständ-/innen, Geschäftsführer-/innen und Aufsichtsrät-/innen. Die D&O sichert diese gegen Haftungsansprüche ab.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­ 2020 5000, www.gdv.de