Bereits zum 10. Mal veranstaltet der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zusammen mit der Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster am 25. Oktober ein Symposion zum Versicherungsvertriebsrecht. In Kurzvorträgen referieren Wissenschaftler, Unternehmensvorstände und Rechtsanwälte zu zwei Themenblöcken.

 

Das erste Panel diskutiert die Frage: „Evaluierung der IDD – quo vadis europäische Regulierung? Ist eine Abänderung oder Fortschreibung der IDD notwendig?“ Hierzu werden Ralf Berndt, Vorstandsmitglied der Stuttgarter Lebensversicherung, die Rechtsanwälte Anja C. Kahlscheuer und Dr. Philipp Koch sowie Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund vertiefende Antworten geben.

Die vertriebsrechtliche „Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers bei der Zusammenarbeit mit Pools“ beleuchten Professor Dr. Christoph Brömmelmeyer von der Europa Universität Viadrina (Frankfurt/Oder) sowie die Rechtsanwälte Torsten Klatt und Hubertus Münster. Ein Kurzvortrag von Wolfgang Hanssmann, Senior Advisor bei HDI Deutschland und HG Capital, komplettiert diesen zweiten Themenblock.

Grußworte von Professorin Petra Pohlmann von der Forschungsstelle für Versicherungswesen, Anja Karliczek, Bundesbildungsministerin a. D., und Professor Dr. Friedrich Graf von Westphalen runden das 10. BVK-Vertriebsrechtssymposion ab.

„Mit diesem umfangreichen und interessanten Programm eröffnen sich sicherlich spannende Aspekte des Vertriebsrechts, die – wie in den vormaligen neun Vertriebsrechtssymposien – auch Eingang in wissenschaftliche Abhandlungen und Impulse in der Praxis finden werden“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz, der ebenfalls ein Grußwort halten wird.

Dr. Wolfgang Eichele, BVK-Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied, ergänzt: „In den letzten zehn Jahren hat der BVK in Kooperation mit der Universität Münster mit dem Vertriebsrechtssymposion ein einzigartiges Forum etabliert, in dem die Wissenschaft mit der Praxis im Diskurs steht und im wahrsten Sinne Rechtsfortbildung betreibt. Darauf dürfen wir zurecht stolz sein.“

 

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