Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung ist die finanzielle Unabhängigkeit im Fall des Falles schnell in Gefahr.

 

Damit Kundinnen und Kunden im Leistungsfall zügig ihre Versicherungsleistung bekommen, hat die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) als einer der ersten Anbieter am Markt gemeinsam mit der Informations- und Beratungsgesellschaft PremiumCircle Deutschland GmbH die Obliegenheiten in den Versicherungsbedingungen geregelt – transparent, verständlich und kundenfreundlich.

In den Versicherungsbedingungen der Golden BU Lösungen ist jetzt noch präziser erklärt, welche Nachweise, wie, von wem, in welchem Umfang und über welchen Zeitraum zu erbringen sind. Was ist zur Ursache der Berufsunfähigkeit mitzuteilen? Welche Arztbriefe müssen eingereicht werden mit welchen spezifischen Informationen? Welche konkreten Angaben zum Beruf werden benötigt? Oder: Welche zusätzlichen Informationen sind bei selbstständiger Tätigkeit notwendig? All das ist jetzt bereits in den Versicherungsbedingungen im Detail beschrieben.

Transparenz und Rechtssicherheit für Verbraucher und Vermittler  

„Als Versicherungsverein liegt es in unserer DNA, Lösungen so nah wie möglich an den Bedürfnissen der Kunden auszurichten. Deshalb haben wir die Obliegenheiten unserer Berufsunfähigkeitsversicherung noch klarer definiert und uns von üblichen Generalklauseln verabschiedet“, sagt Sandra John, Leiterin Risiko- und Leistungsprüfung bei der LV 1871. „Makler und Kunden sehen bei Vertragsabschluss transparent, welche Informationen wir im Leistungsfall abfragen. Das erleichtert auch das Tagesgeschäft von Geschäftspartnern, die bei falsch kommunizierten Annahmen unter Umständen mit Haftungsproblemen konfrontiert werden.“

Hendrik Scherer, Geschäftsführer der PremiumCircle Deutschland GmbH: „Ein solches Projekt lässt sich nur mit einem Versicherer realisieren, der über den Tellerrand schaut und sich nicht hinter Themen wie Kostenkalkulation und Leistungsquoten versteckt. Kundinnen und Kunden der LV 1871 können sich künftig bereits bei Vertragsabschluss ein Bild machen, was im Versicherungsfall vorzulegen ist. Durch sachliche und zeitliche Begrenzungen werden sie außerdem vor einer Überforderung bei der Informationsbeschaffung geschützt.”

Obliegenheiten – Herausforderung für Makler und Kunden?

Unverbindlich definierte Obliegenheiten können Kunden wie Makler vor Probleme stellen. In der Branche wird die Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers im Leistungsfall in der Regel nicht angesprochen, wie eine Untersuchung des PremiumCircle Deutschland GmbH ergab. In den Versicherungsbedingungen wird sie meist nur sehr allgemein und wenig verständlich behandelt. Dadurch wissen beteiligte Parteien oft nicht, welche Anforderungen genau erfüllt werden müssen, wenn der Versicherungsfall eintritt.

 

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LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de