Mit seinem Urteil vom 07.02.2023 stärkt das Oberlandesgericht Oldenburg maßgeblich die Rechte von Direktinvestoren der Deutsche Lichtmiete Gruppe (2 U 8/23).

Anlass der Klage war ein Schreiben der One Square Advisory GmbH aus dem November 2022, in dem das Münchener Unternehmen einer Firma aus Solingen das Eigentum der Klägerin zum Verkauf anbot. One-Square-Geschäftsführer Frank Günther habe hinter ihrem Rücken über ihr Eigentum verfügt, so die Klägerin.

Dieser Auffassung folgten nun auch die Oldenburger Richter: “Vorliegend hat sich die Verfügungsbeklagte eindeutig des Eigentums an den streitgegenständlichen Leuchten berühmt, das der Verfügungsklägerin bzw. der Erbengemeinschaft zusteht.” (2 U 8/23, S. 3).

Zudem bestehe laut Urteil Wiederholungsgefahr. So habe sich der Geschäftsführer der One Square Advisory GmbH geweigert “eine für die Widerlegung der Wiederholungsgefahr nicht einmal ausreichende Unterlassungserklärung ohne Strafbewehrung abzugeben” (2 U 8/23, S. 4).

Dr. Wolfgang Schirp von der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin, der das Urteil erstritten hat, begrüßt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg: “Diese Entscheidung stärkt maßgeblich die Rechte der Direktinvestoren der Deutsche Lichtmiete Gruppe. Das Eigentum der Direktinvestoren an den ihnen gehörenden Leuchtmitteln ist ohne Wenn und Aber zu respektieren, daran lässt das OLG keine Zweifel.”

Außerdem ergänzt Herr Dr. Schirp: “Wir werden der Verwertungsgesellschaft und dem Insolvenzverwalter weiter auf die Finger schauen und für die Rechte der Anleger intervenieren, wo dies nötig ist.”

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