Die EU erhöht über ihre EU-Kommissarin Maired McGuinness den Druck und forciert das Ende der Provisionen, wovon auch Versicherungsanlageprodukte betroffen wären.

Da die EU vorgibt, ihr Handeln im Sinne des Verbraucherschutzes auszurichten, ist die spannende Frage: Welche Konsequenzen hätte eine reine Honorarberatung für den Kleinanleger und damit auch für die private Alterssicherung tatsächlich? Dr. Helge Lach, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Vermögens­berater (BDV), blickt in die Zukunft und reflektiert, was dem Kleinanleger dann alles droht: “Damit Banken und Versicherer bei beschleunigendem Filialabbau weiterhin ihre Produkte verkaufen können, müssten diese massiv in den Online-Vertrieb mit breit angelegten (Online-)Medienkampagnen investieren. Zur Abwicklung des gesamten Vertragsservice, den bislang die Vermittler noch leisten, werden Callcenter und Chat-Möglichkeiten aufgebaut, was die Konto- und Depotgebühren sowie Finanzierungskosten in die Höhe treibt.”

Auf der anderen Seite müsste der Honorarberater entsprechende Vereinbarungen und damit höhere Preise beim Kunden als Kompensation für den Wegfall seiner Provisionen durchsetzen. Dr. Lach erklärt hierzu: “Preisdruck entsteht durch ein somit anfallendes Mahnwesen, um Forderungsausfälle wegen nicht gezahlter Honorare zu begrenzen. Preistreibend wirken auch Umsatzsteuern, die auf die Honorare zu veranschlagen sind. Wegen überhöhter Honorare wird es auf Sicht eine gesetzliche Honorarordnung geben, die klare Vorgaben zum Zeitaufwand für bestimmte Dienstleistungen der Honorarberater sowie für das dafür zulässige Honorar enthalten wird. Auch digitale­ Vergleichsportale werden mit Blick auf fehlende Provisionseinnahmen Paywalls für die Nutzer aufbauen und per Telefon und Chat verkaufen.”

Sobald Beratungszeit vergütet werden muss, wird die Honorarberatung für die meisten zu teuer sein: “In einer Flut von Online-Angeboten werden am Ende unbedarfte Verbraucherinnen und Verbraucher überfordert sein und Entscheidungen zur Geldanlage und Vorsorge zurückstellen. Online-Abschlüsse werden falsch priorisiert und Verträge nicht richtig dimensioniert. Ohne Anstoß durch einen Berater werden sie ihr Geld auf dem Girokonto belassen und nicht für das Alter vorsorgen. Bei Vertragsänderungen müssen die Kunden auf den Internetseiten der Anbieter allein zurechtkommen, ohne An­sprechpartner”, prophezeit der BDV-Vorsitzende. Ganz zu schweigen von allen weiteren wichtigen Beratertätigkeiten, von denen der Anleger heute noch profitiert, wie  ++ Anlagemöglichkeiten aufzuzeigen  ++ beim Ausfüllen von Formularen zu unterstützen  ++ Fördermöglichkeiten aufzeigen  ++ Schriftwechsel und Meldungen an Behörden wie Zulagenstellen, Kindergeldstellen und Finanzämter zu übernehmen  ++ Verträge an veränderte Verhältnisse und Kundensituationen anzupassen und  ++ während der Laufzeit für den Kunden Vertragsangelegenheiten zu regeln.

‘k-mi’-Fazit: Es lebe die Service-Wüste EU, rufen wir warnend den Entscheidern in Brüssel, aber genauso auch in Berlin, zu. Anzunehmen, dass die Anleger in einer Welt ohne Provisionen im Internet ihren Bedarf überhaupt erkennen und dann auch noch zielgerichtet suchen und passend decken, ist geradezu kindisch zu glauben. Das Zepter übernehmen anonyme Callcenter, und dass diese keinen eigenen Profit suchen, stellt die nächste Verbraucherschutz-Träumerei dar. Bis zum Albtraum für den Anleger ist es dann ein kurzer Weg, bei dem der Verbraucherschutzgedanke endgültig zu Grabe getragen wird.

Verantwortlich für den Inhalt:

kapital-markt intern Verlag GmbH, Grafenberger Allee 337a, 40235 Düsseldorf, Tel: +49(0)211 6698-199, www.kapital-markt-intern.de