Neues Rating identifiziert lebenslange Wegbegleiter

Beim neuen Rating BU-Nachversicherung des Analysehauses Morgen & Morgen erhalten alle Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. die Fünf-Sterne-Bestnote.

Damit reiht sich der VOLKSWOHL BUND einmal mehr in die Spitzengruppe der BU-Versicherer ein. Nur rund die Hälfte der insgesamt 614 getesteten BU-Tarife hat die Bestnote geschafft.

Mit einer Nachversicherungsgarantie hat der Kunde das Recht, während der Laufzeit seines Vertrags die versicherte BU-Rente zu erhöhen. Anlässe dafür sind zum Beispiel eine Gehaltserhöhung, eine Heirat oder der Wechsel in die Selbständigkeit. Diese Ausgestaltung ist bei der Auswahl des passenden Anbieters ein wichtiges Kriterium, auch weil BU-Versicherungen mittlerweile in immer jüngeren Jahren abgeschlossen werden.

Mit dem Rating zeigt Morgen & Morgen, welche Tarife am Markt sich tatsächlich als lebenslange Wegbegleiter für die Kunden eignen. 17 Leistungskriterien haben die Analysten angewendet. Für eine erstklassige Bewertung müssen die Anbieter bei der Nachversicherung unter anderem auf eine neue Risikoprüfung verzichten. Auch die Höhe der möglichen Vertragsaufstockung muss ausreichend bemessen sein.

Der VOLKSWOHL BUND bietet seinen BU-Versicherten umfangreiche Nachversicherungsmöglichkeiten. So ist nach Beginn und nach Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums jeweils eine Verdopplung der versicherten BU-Rente möglich. Bei Gehaltssprüngen kann der Kunde seinen Schutz sogar mehrfach erhöhen – auf bis zu 4000 Euro monatlich. Dabei ist die Anzahl der Erhöhungen während der Laufzeit beim VOLKSWOHL BUND nicht begrenzt.

Wer sich für eine VOLKSWOHL BUND-BU entscheidet, kann sich auch von Anfang an mit einer Dynamikvereinbarung gegen mögliche Kaufkraftverluste absichern. Hierfür bietet das Unternehmen zahlreiche Varianten an, die der Kunde auch nach mehrfachem Widerspruch nachträglich wieder einschließen kann.

Genauso flexibel zeigt sich die VOLKSWOHL BUND-BU bei temporären Beitragssenkungen. Ob ein Wechsel von einer Vollzeitstelle in eine Teilzeitstelle, Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit – eine Anpassung der monatlichen Zahlungen an die jeweilige Lebens- und Einkommenssituation ist jederzeit problemlos möglich und kann später auch wieder zurückgenommen werden.

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