RheinLand schnürt neue Haftpflichtpakete für Häuslebauer, Haus-/Grundbesitzer und Gewässerschäden

 

Wer neu baut oder umbaut, haftet für Schäden, die durch den Bau oder die eingerichtete Baustelle entstehen. Bauherren sind also gut beraten, sich rechtzeitig Gedanken über die Risiken zu machen. Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen und wehrt unberechtigte Forderungen ab, und das von der Bauphase bis zur Fertigstellung der Immobilie.

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung der RheinLand ist nach einem gründlichen Relaunch jetzt noch leistungsstärker. Wer auf den Premiumschutz setzt, braucht sich über viele wichtige Details nicht mehr den Kopf zu zerbrechen. Denn:

Versichert sind nun auch Schäden an Kabeln, Kanälen, Wasserleitungen, Gasrohren, sonstigen Erdleitungen sowie elektrischen Frei- und Oberleitungen von Dritten.

Mit abgedeckt sind zudem Schäden beim Gebrauch von Be- und Entladevorrichtungen und Schäden, die beim Einsatz von Baumaschinen und Baugeräten entstehen können.

Und sollte es trotz aller Umsicht zu einer versehentlichen Obliegenheitsverletzung kommen, muss keine Panik ausbrechen, denn die RheinLand leistet auch in solchen Fällen.

Haftpflichtfragen sind auch für Haus- und Grundbesitzer keine Kleinigkeit. Wer ein Haus, eine Wohnung bzw. ein bebautes oder unbebautes Grundstück sein Eigentum nennt und diese vermietet oder verpachtet oder als Eigentümergemeinschaft auftritt, muss also einiges im Blick behalten. Konkret geht es wird es dann, wenn durch eine Immobilie oder ein Grundstück ein Mensch oder eine Sache zu Schaden, haften die Eigentümer. Und zwar unabhängig davon, ob ein persönliches Verschulden vorliegt oder nicht. Durch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung wird geprüft, ob Schadenersatzansprüche berechtigt sind, unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt und berechtigte Schäden abgedeckt.

Auch bei dieser Versicherung hat die RheinLand jetzt in vielen Einzelheiten nachgeschärft. Das bedeutet:

Familienangehörige, die sich stellvertretend für den Versicherten um das Objekt kümmern, sind ab jetzt mitversichert.

Auch Nachbarn, die aus Gefälligkeit Besitzerpflichten wahrnehmen, sind versichert.

Und was die neue Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung jetzt ebenfalls abbildet, sind Schäden, die im Zusammenhang mit der Unterhaltung einer Photovoltaikanlage entstehen. Denn: Die Energiewende vollzieht sich eben auch auf dem eigenen Hausdach.

Mit Blick auf das große Thema Nachhaltigkeit wurden gleichsam Akzente gesetzt. Es gilt: Reparatur statt Neukauf, wobei die Mehrkosten dieser ressourcenschonenden Maßnahme übernommen werden.

Stichwort Eigentum und Umwelt: Ein besonders sensibles Thema sind in diesem Kontext Gewässerschäden und Schäden am Erdreich, die z.B. durch Lecks an (Erd-)Öltanks verursacht werden. Wem das passiert, steht in der Haftung für sämtliche Schäden und damit verbundene Kosten, die durch austretendes Öl entstehen.

Wirksamen Schutz vor den finanziellen Folgen bietet die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Und das ist neu:

Versichert werden Öltanks bis zu 100.000 l Fassungsvermögen.

Die Verlässlichkeit der RheinLand zeigt sich insbesondere beim Versicherungsschutz für die sogenannten Eigenschäden. Doch damit nicht genug: Neben diesen sind auch die Rettungskosten versichert, um den Schaden so klein wie möglich zu halten. Statt mit erhobenem Zeigefinger Versicherte bei erfolglosen Rettungsversuchen abzustrafen, steht ihnen die RheinLand gerade dann zur Seite!

 

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