Ist ein Elternteil in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert, wird das neugeborene Kind meist auch dort versichert. Was dabei zu beachten ist.

Im Rahmen der Kindernachversicherung können Kinder rückwirkend ab Vollendung der Geburt ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge sowie ohne Wartezeiten in den Vertrag der Eltern eingeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Kindernachversicherung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt. Der Versicherungsschutz darf zudem nicht höher oder umfassender sein als der des versicherten Elternteils. Großzügiger ist die uniVersa Krankenversicherung. Hier kann zum Beispiel bei den Classic-Bausteintarifen auch eine Tarifstufe mit niedrigeren oder ohne Selbstbeteiligung gewählt werden. Wird das Kind im Rahmen der Kindernachversicherung mitversichert, so besteht auch Versicherungsschutz für Geburtsschäden sowie für angeborene Krankheiten und Gebrechen. Bei der uniVersa bleibt zudem der Geburtsmonat beitragsfrei. Im neuen Top-Privat-Tarif gewährt sie zusätzlich weitere sechs Monate beitragsfreien Versicherungsschutz für Neugeborene. Dies gilt auch für den versicherten Elternteil bei Bezug von Elterngeld oder wenn aufgrund des Einkommens kein Elterngeld bezogen werden kann und die Arbeitszeit reduziert wurde.

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