Ergebnisse jetzt in Gold, Silber und Bronze

infinma hat die Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung für das Jahr 2025 aktualisiert. Die Zahl der Anbieter und Tarife ist erneut gesunken – die EU bleibt ein Nischenprodukt.

Wie auch in den vergangenen Jahren, hat die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH ihr erfolgreiches und branchenweit anerkanntes Konzept der Markstandards in der BU auch wieder auf den Bereich der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) übertragen. Im Rahmen der Untersuchung „Marktstandards in der EU – Stand 04/2025“ wurden 39 Tarife von 12 Gesellschaften analysiert und in insgesamt 17 Qualitätskriterien gegen den Marktstandard verglichen. Berücksichtigt wurden Produkte, die in Deutschland bzw. in Österreich angeboten werden.

Die Analyse basiert wie gewohnt auf der Erhebung aller zu einem Qualitätskriterium am Markt tatsächlich vorhandenen konkreten Ausprägungen in den Bedingungswerken. Diejenige Ausprägung, die von den Anbietern in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswertes.

Um den Wünschen der Nutzer Rechnung zu tragen hat infinma nun erstmals die Ergebnisdarstellung des Verfahrens der Marktstandards weiter differenziert. Um den Marktstandard insgesamt zu erfüllen, muss ein Produkt wie bisher in allen getesteten Kriterien den Standard mindestens erreichen. Jedes Übertreffen des jeweiligen Standards wird von infinma mit 1 Pluspunkt gewertet. In insgesamt 10 Kriterien gibt es Versicherer, die mit ihrem Produkt den jeweiligen Standard übertreffen, so dass max. 10 Punkte möglich sind. Je nach Anzahl der erreichten Plus-Punkte vergibt infinma jetzt erstmals verschiedene Kategorien seiner Marktstandard-Siegel:

10, 9, 8 x Plus: Gold

7, 6, 5 x Plus: Silber

4, 3, 2, 1 x Plus: Bronze

0 x Plus: Erfüllt (Basis)

Von den 39 getesteten Tarifen haben 12 die Marktstandard-Kriterien erfüllt, und infinma konnte 4 x Silber und 8 x Bronze als Auszeichnungen für besondere Bedingungsqualität vergeben. Kein Produkt konnte 8 oder mehr Punkte erreichen, entsprechend bleibt die Klasse Gold leer. Ebenso gab es kein einziges Angebot, dass in allen Qualitätskriterien immer nur den Marktstandard erreicht hat (entspräche der Klasse Erfüllt).

„Mit unseren neuen Markstandard-Kategorien sind wir den Wünschen der Nutzer entgegengekommen, die sich eine größere Differenzierung bei den Ergebnissen gewünscht haben. 7mal Plus deutet im Zweifelsfall halt auf ein für den Kunden besseres Produkt hin, als „nur“ die Basis-Variante (erfüllt).“, erläuterte der geschäftsführende infinma-Gesellschafter Dr. Jörg Schulz.

„Ansonsten hat sich beim Niveau der Bedingungen nicht viel getan. Das Produkt wird nach wie vor vom Vertrieb nicht angenommen und fristet bei den meisten Anbietern ein Nischendasein. Als echte Alternative zur BU konnte sich die EU nie durchsetzen.“, fügte er hinzu.

Sein Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann ergänzte: „Nicht einmal für überwiegend körperlich Tätige konnte sich die EU bislang durchsetzen. Schon alleine die verbale Nähe zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente dürfte den einen oder anderen möglichen Kunden abschrecken.“

Zudem dürfte es schwer sein, ein Produkt erfolgreich zu vermarkten, bei dem viele Versicherer ganz offensichtlich selber nicht an den Erfolg glauben.

Die Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen sind ab Samstag, den 7. Juni 2025, auf der Internetseite von infinma abrufbar: https://infinma.com/2025/06/06/marktstandards-in-der-erwerbsunfaehigkeit/

Zur Unterstützung des Konzepts der Marktstandards ist auch für den Bereich der EU bei infinma eine sehr leicht zu bedienende Vergleichs-Software erhältlich. Diese sog. EU-Lupe erlaubt den Vergleich von bis zu 4 Produkten im Hinblick auf die für die Marktstandards maßgeblichen Kriterien. Nähere Informationen finden Sie auch unter: www.infinma.de/lupe.php

Verantwortlich für den Inhalt:

infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Max-Planck-Str.37A, 50858 Köln,Tel.+49 (0) 2234 933 69 14, www.infinma.de