Jeder, der das Internet beispielsweise für Einkäufe oder Finanzdienstleistungen nutzt, sollte sich frühzeitig mit seinem digitalen Nachlass beschäftigen. Weshalb das so wichtig ist, zeigt der Leitfaden der LAUREUS AG PRIVAT FINANZ auf.
Ob Online-Banking, E-Commerce-Plattformen, soziale Medien oder Streaming-Dienste – die Zahl der digitalen Berührungspunkte wächst stetig. Und dass in einer zunehmend vernetzten Welt eine immer größere Spur digitaler Daten und Konten hinterlassen wird, ist die logische Konsequenz. Doch was passiert mit diesem digitalen Erbe, wenn wir nicht mehr sind? „Das Gros der Bürgerinnen und Bürger schiebt die Gedanken auf solche und ähnliche Fragen nur zu gerne auf die lange Bank; schließlich beschäftigen sich nur die wenigsten Menschen gerne mit ihrem eigenen Tod“, weiß Raphael Lennartz, Berater der LAUREUS AG PRIVAT FINANZ.
Jeder, der sich selbst und seinen Liebsten eine Menge Arbeit und Kummer ersparen möchte, sollte sich aber frühzeitig mit seinem digitalen Erbe beschäftigen. Denn: „Laut deutschem Erbrecht übernimmt der Erbe mit dem Tod des Erblassers dessen gesamtes Vermögen als Einheit – und dazu gehören nicht nur Geld, Sachwerte sowie weitere physische Gegenstände, sondern auch digitale Vermögensverwerte und Verträge“, erklärt Raphael Lennartz.
Problematisch ist dabei zum einen, dass der Erbe häufig gar nicht weiß, welche Online-Dienste der Verstorbene genutzt hat, und zum anderen die Zugangsdaten womöglich unbekannt sind. Die Hinterbliebenen müssten dann recherchieren, welche Online-Angebote der Erblasser genutzt hat und sich im zweiten Schritt an den jeweiligen Anbieter wenden.
Kurzum: „Die Auseinandersetzung mit dem digitalen Nachlass ist eine wichtige Vorsorge, die Angehörigen in einer emotional ohnehin schwierigen Zeit viel Arbeit und Unsicherheit ersparen kann“, so Berater Raphael Lennartz und fügt hinzu: „Der Erblasser stellt auf der anderen Seite sicher, dass seine Wünsche bezüglich seiner digitalen Identität und Daten nach seinem Tod auch tatsächlich umgesetzt werden.
Doch welche Maßnahmen sollten Internetnutzerinnen und -nutzer wann konkret in die Wege leiten? Der Reihe nach.
- Bestandsaufnahme der digitalen Konten und Dienste
Der erste Schritt ist eine umfassende Inventur. Heißt: Prüfen, wo überall eine digitale Präsenz besteht, z.B.
- E-Mail-Konten
- Soziale Medien: Profile auf Plattformen wie Facebook, Instagram, LinkedIn etc.
- Online-Shopping & E-Commerce: Konten bei Händlern wie Amazon, eBay oder Zalando.
- Streaming-Dienste & Abonnements: Netflix, Spotify, Zeitungs-Abos, Software-Lizenzen.
- Finanzdienstleister: Online-Banking, Finanzplattformen wie beispielsweise PayPal oder Klarna, gegebenenfalls Kryptowährungsbörsen.
- Cloud-Dienste: Digitale Speicherangebote von beispielsweise Google, Microsoft, Apple oder Dropbox
- Eigene Websites, Blogs, Wallets für Kreditkarten, Treue- und Kundenkarten, Tickets etc.
Diese Bestandsaufnahme ist die Grundlage für alle weiteren Schritte und hilft, nichts Wichtiges zu vergessen.
- Zugangsdaten sicher dokumentieren und verwahren
Nachdem die digitalen Konten erfasst sind, geht es um die Zugangsdaten. „Diese müssen so dokumentiert und verwahrt werden, dass eine vertraute Person im Bedarfsfall darauf zugreifen kann, gleichzeitig aber ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet ist“, erklärt Berater Raphael Lennartz. Denkbar ist etwa, dass diese sensiblen Informationen an einem sicher verwahrten Ort – beispielsweise in einem Safe oder Bankschließfach – hinterlegt werden.
- Verwalter für den digitalen Nachlass bestimmen
Eine oder mehrere Vertrauenspersonen benennen, die sich um den digitalen Nachlass kümmern sollen. Dies können Angehörige, Freunde oder auch ein professioneller Dienstleister sein. Wichtig: „Diese Personen sollten das volle Vertrauen des Erblassers genießen – und im Idealfall über digitale Grundkenntnisse verfügen“, meint Experte Raphael Lennartz.
- Testament und Vorsorgevollmacht
Die rechtliche Absicherung ist entscheidend, damit im Fall der Fälle die Wünsche des Erblassers auch tatsächlich umgesetzt werden können.
- Im Testament können allgemeine Anweisungen zum Umgang mit dem digitalen Erbe festgehalten und Erben benannt werden.
- Eine Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinauswirkt oder eine spezifische Vollmacht für den digitalen Nachlass, ist das zentrale Instrument, um der Vertrauensperson den Zugriff auf Ihre digitalen Konten zu ermöglichen. „Ohne eine solche Vollmacht stoßen Angehörige oft auf erhebliche rechtliche Hürden bei der Kommunikation mit den Anbietern“, weiß Berater Raphael Lennartz.
- Es sollte klar kommuniziert werden, welche Handlungen der Bevollmächtigte vornehmen darf, wie z.B. Konten löschen, Daten sichern oder Verträge kündigen. Darüber hinaus muss die Vertrauensperson natürlich wissen, welche digitalen Konten existieren und wo die Zugangsdaten zu finden sind.
- Eine notarielle Beurkundung der Vollmachten wird dringend empfohlen, da dies die Akzeptanz bei den verschiedenen Online-Diensten und Behörden deutlich erhöht.
- Spezifische Anweisungen
Über die allgemeine Verwaltung hinaus kann es zudem überaus hilfreich sein, detaillierte Anweisungen für bestimmte Konten zu formulieren.
- Soziale Medien: Soll das Profil gelöscht, in einen Gedenkzustand versetzt oder bestimmte Inhalte vorher gesichert werden?
- E-Mail-Konten: Sollen diese gelöscht werden, oder gibt es wichtige Kontakte, die über den Tod des Erblassers informiert werden müssen?
- Cloud-Dienste: Sollen die dort gespeicherten Daten wie etwa Fotos oder Dokumente gesichert, für bestimmte Personen freigegeben und anschließend gelöscht werden?
Fazit: „Die rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem digitalen Nachlass ist ein Akt der Fürsorge für die liebsten Hinterbliebenen und ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden persönlichen Vorsorge. Wir empfehlen daher, dieses Thema nicht auf die lange Bank zu schieben und sich frühzeitig umfassend zu informieren und zu handeln“, erklärt Berater Raphael Lennartz.
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