Seit 15 Jahren prägen die Marktstandards den Qualitätswettbewerb.

Im Rahmen der regelmäßigen Untersuchung Marktstandards in der BU hat infinma auch 2026 wieder fast 400 Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung von 66 Anbietern im Hinblick auf ihre bedingungsseitige Produktqualität analysiert. Die Zahl der Anbieter ist überwiegend fusionsbedingt im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen, die Qualität der Produkte hat sich dagegen weiter verbessert.

Vor nunmehr 15 Jahren, in 2011 hat die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH in Köln, erstmals die sog. sog. Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht und gibt damit sowohl Vermittlern und Maklern, aber auch den Produktanbietern wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen. Ziel der Analyse ist es, den Markteilnehmern einen Einblick in den aktuellen Stand der Regelungen der am Markt verfügbaren Absicherungsmöglichkeiten zu geben. Zudem soll natürlich mit den Marktstandards auch ein gewisser Einfluss auf die Anbieter genommen werden, um die Qualität der Produkte fortlaufend zu verbessern.

Im Rahmen der Marktstandards in der BU werden regelmäßig wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert. Derzeit werten die Analysten von infinma zu insgesamt 18 Hauptkriterien aus, welche konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“.

Wie üblich können die Versicherer für die Produkte, die in allen 18 Kriterien gleichzeitig den gültigen Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen, zur Bestätigung ein entsprechendes Siegel erhalten.

Wie schon im letzten Jahr differenziert infinma die Untersuchungsergebnisse nach Gold, Silber, Bronze und Basis, je nachdem ob, und ggf. in wie vielen Kriterien der Marktstandard übertroffen wurde. Erneut konnte die höchste bisher von infinma vergebene Einstufung an die HDI Lebensversicherung AG für ihr Produkt EGO Top und die Lebensversicherung von 1871 a. G., LV 1871, für die Golden BU vergeben werden.

Die Abweichungen gegenüber dem Vorjahr hielten sich in Grenzen. infinma hat 10 mal Gold, 64 mal Silber und 183 mal Bronze vergeben. 119 Tarife von 24 Gesellschaften wurden nicht zertifiziert.

infinma-Geschäftsführer Dr. Schulz wies auf zwei Besonderheiten der diesjährigen Analyse hin. Bei den Regelungen zur Meldefrist setzen immer mehr Anbieter die Empfehlungen der Kölner Analysten um und weisen in ihren Bedingungen ausdrücklich darauf hin, dass es keine Meldefristen gibt. Die BU-Leistung ist somit unabhängig davon, wann die BU gemeldet wird. Mit 173 Produkten ist diese Regelung inzwischen die am häufigsten verwendete. Nur geringfügig weniger Produkte haben in den Bedingungen keinen Hinweis auf eine Meldefrist. „In der Regulierungspraxis ist diese Regelung für den Kunden häufig gleichwertig, auch wenn sich der Versicherer nicht speziell zu diesem Punkt äußert; daher haben wir erstmals beide Regelungen als Standard bewertet. Sollte sich allerdings die zu begrüßende Tendenz bestätigen, dass immer mehr Anbieter ausdrücklich einen Verzicht auf eine Meldefrist vorsehen, werden wir im nächsten Jahr den fehlenden Hinweis so bewerten, dass der Standard eben gerade nicht erfüllt ist“, erklärte Schulz. Jede Art von mehr Transparenz für den Kunden sei wünschenswert.

Eine weitere Besonderheit ergab sich bei der Beitragsstundung. Die weit überwiegende Anzahl der Tarife sieht inzwischen die Möglichkeit der Beitragsstundung für den Zeitraum der Leistungsprüfung vor. Der verbleibende Unterschied liegt vor allem darin, ob bei Ablehnung der Leistungspflicht Stundungszinsen anfallen oder nicht. Beide Varianten kommen gleichhäufig vor; aufgrund der Vorteilhaftigkeit für den Kunden wurde hier der ausdrückliche Verzicht auf Stundungszinsen positiv bewertet.

„Beide Beispiele zeigen, dass unser Verfahren nicht nur relativ stabil im Zeitablauf ist, sondern auch tatsächlich dazu beiträgt, die Produktqualität fortlaufen zu verbessern. Man denke dabei bspw. auch an den Verzicht auf die Berufswechselprüfung, die bei der erstmaligen Veröffentlichung in 2011 noch ein KO-Kriterium für viele, auch namhafte, BU-Anbieter war.“, ergänzte Schulz.

Als zählbare BU-Produkte im Sinne der infinma-Untersuchung gelten alle Tarife, die von ihren Versicherern mit einer eigenen Tarifbezeichnung und einem eigenen Bedingungswerk ausgestattet werden.

Seit 2025 gibt es jetzt zusätzlich zu der Information, wie viele und welche BU-Tarife die Anforderungen erfüllt oder nicht erfüllt haben, auch eine Information darüber, in welchem Maße die Standards erreicht oder gar oder übertroffen wurden. Dazu benutzt infinma die bekannte Gold-, Silber-, Bronze-Logik, mit dem der Grad der Erfüllung der Marktstandards in der BU dokumentiert wird.

Für die Kategorie Gold muss ein BU-Produkt in den untersuchten 18 Kriterien mindestens neunmal den Branchendurchschnittswert aus Kundensicht überbieten. In der Kategorie Silber sind mindestens 5 Regelungen, in der Kategorie Bronze ist mindestens 1 Regelung mit positiver Abweichung erforderlich.

Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann kommentierte: „Die infinma-Marktstandards werden insbesondere von den Beratern, aber eben auch von den Anbietern zunehmend als wichtige Standortbestimmung zum Thema BU-Versicherung wahrgenommen. Auch im Benchmarking der Lebensversicherer spielen Branchenwerte eine immer wichtigere Rolle. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass wir uns ausschließlich mit Themen beschäftigen, die in den Produkten bereits konkret existieren und schon heute im Kundengespräch verwendet werden können. Philosophische Betrachtungen über mögliche Entwicklungen und evtl. wünschenswerte Produkteigenschaften helfen im Vertrieb eher selten weiter.“

Die aktuellen Marktstandards können ab 30.08.2026, auf der Internet-Seite von infinma eingesehen werden.

Über die infinma GmbH

Die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH wurde im Jahre 2003 von den alleinigen Gesellschaftern und Geschäftsführern Marc C. Glissmann und Dr. Jörg Schulz gegründet. Das Institut ist als Analyse- und Beratungsunternehmen mit den Schwerpunkten Personenversicherungen und Kapitalanlagen / Investment tätig. Im Bereich der Unternehmensanalysen gehört infinma zu den führenden deutschen Anbietern und entwickelt bspw. regelmäßig mehr als 250 Kennzahlen zur Analyse der deutschen Lebensversicherer. Schwerpunkte der Produktanalysen sind fondsgebundene Versicherungen in allen Schichten der Altersvorsorge, Garantiemodelle, Konzepte zur Absicherung der Arbeitskraft sowie die Pflegeversicherung. Neben verschiedenen Software-Angeboten unterstützt infinma seine Auftraggeber unmittelbar in der Markt- und Wettbewerbsanalyse, beim Produktmanagement und –marketing sowie der Produktentwicklung und im direkten Kontakt mit Vermittlern und Endkunden. Ein aktueller Analyse- und Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich der ESG-konformen Kapitalanlagen in der Lebensversicherung.

Verantwortlich für den Inhalt:

infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Max-Planck-Str.37A, 50858 Köln,Tel.+49 (0) 2234 933 69 14, www.infinma.de