Positive Resonanz der Anleger

 

Der Versand der Formulare zur Forderungsanmeldung in den Insolvenzverfahren für die deutschen P&R Container-Verwaltungsgesellschaften ist abgeschlossen. In den ersten zwei August-Wochen wurden mehr als 87.300 Schreiben an die insgesamt rund 54.000 Anleger verschickt. „Bis jetzt sind schon mehr als 30.000 Forderungsanmeldungen bei uns eingegangen. Das ist eine sehr starke Resonanz. Von vielen Anlegern haben wir darüber hinaus eine positive Rückmeldung für die gute Aufbereitung im Anmeldeformular erhalten, das sich mit ihren eigenen Berechnungen deckt“, teilt der vom Amtsgericht München als Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé am 23.08.2018 mit.

P&R Anleger haben für die Anmeldung ihrer Forderungen rund vier Wochen zur Verfügung. Das Gericht hat dafür entsprechend den Vorgaben der Insolvenzordnung (§ 28 Abs. 1 InsO) eine Frist bis zum 14. September 2018 gesetzt. Diese Frist war auch dadurch begründet, dass die Anmeldungen vor Durchführung der Gläubigerversammlungen (Berichtstermine) erfasst und ausgewertet sein müssen. Dies verursacht angesichts der Datenmengen einen erheblichen Aufwand, so dass die Insolvenzverwalter den Anlegern dafür dankbar sind, wenn sie die Anmeldeformulare möglichst rasch zurücksenden.

Die ersten Berichtstermine finden am 17. und 18. Oktober 2018 statt. Hierfür wurde die Münchener Olympiahalle reserviert, um möglichst vielen interessierten Anlegern und Gläubigern die Teilnahme zu ermöglichen.

Service und Hotline für Anleger zur Forderungsanmeldung

Die Produktion und der Versand der Formulare und Erläuterungen zur Forderungsanmeldung fand unter Hochdruck stand, weil erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24. Juli damit begonnen werden konnte.  Eine besondere Herausforderung stellte dabei die Fülle der Vertragsdaten dar. Zudem wurden die Daten mehrfach überprüft und gegengerechnet, um die Richtigkeit sicherzustellen. Erst danach konnten die mehr als 87.300 Anschreiben und individuell vorausgefüllten Anmeldeformulare gedruckt und verschickt werden.

„Angesichts der sehr großen Menge an Daten und Adressen, die zu berücksichtigen waren, sind wir sehr froh, dass wir den Anlegern die Formulare zur Forderungsanmeldung wie vorgesehen in den ersten zwei Augustwochen zur Verfügung stellen konnten. Dass wir eine Woche später nun bereits mehr als 30.000 Formulare zurückerhalten haben, oft verbunden mit dem Hinweis, dass die Anleger mit dem Vorgehen der Insolvenzverwaltung einverstanden sind und die Berechnungen sich mit ihren Berechnungen decken, ist ein gutes Zeichen für die positive Aufnahme der Forderungsanmeldung durch die Anleger. Wir bedanken uns ausdrücklich bei den Anlegern für ihre gute Kooperation“, so das Fazit der Insolvenzverwaltung.

Für die Beantwortung von individuellen Rückfragen im Zusammenhang mit der Forderungsanmeldung und den Gläubigerversammlungen wurde unter den Nummern 089 6416060 und 089 64160659 eine „Hotline“ eingerichtet. Darüber hinaus werden die eingehenden Fragen der Anleger ausgewertet, um entsprechende Antworten für alle P&R Anleger auch auf der Homepage www.frachtcontainer-inso.de verfügbar zu machen.

„Es ist unser Bestreben, Gläubiger und Anleger bestmöglich zu informieren und ihnen die Abläufe im Insolvenzverfahren so transparent wie möglich zu machen. Die Fragen und Antworten werden daher regelmäßig aktualisiert“, so Dr. Jaffé.

Aus den bisherigen Rückmeldungen haben sich bereits verschiedene Fragenkomplexe herauskristallisiert, auf welche die Insolvenzverwalter in dieser Mitteilung kurz eingehen möchten:

Warum erklären die Insolvenzverwalter die Nichterfüllung der mit den Anlegern bestehenden Verträge?

Die Insolvenzverwalter müssen mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklären, ob sie bestehende Verträge erfüllen (können) oder nicht. Dazu schreibt die Insolvenzordnung (InsO) Folgendes vor (§103): „Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt, so kann der Insolvenzverwalter anstelle des Schuldners den Vertrag erfüllen und die Erfüllung vom anderen Teil verlangen. Lehnt der Verwalter die Erfüllung ab, so kann der andere Teil eine Forderung wegen der Nichterfüllung nur als Insolvenzgläubiger geltend machen.“

Im Falle von P&R hat der Insolvenzverwalter in einer Situation, in der die laufenden Mieterträge nicht ansatzweise ausreichen, um die laufenden Mietforderungen der Anleger zu erfüllen, keine andere Wahl als die Nichterfüllung aller Mietverträge zu erklären. Denn die Tatsache, dass Ansprüche aus den Mietverträgen schlicht nicht mehr erfüllt werden können, war ja gerade der Auslöser für die Insolvenz.  Würde der Insolvenzverwalter Erfüllung der Verträge mit den Anlegern wählen, die er aus der Masse wegen fehlender finanzieller Mittel nicht erfüllen kann, würde er sich pflichtwidrig verhalten.

Mit der Erklärung der Nichterfüllung der Verträge können die Anleger als gesetzliche Rechtsfolge keine vertraglichen Ansprüche mehr durchsetzen, sondern es steht ihnen von Gesetzes wegen ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu, den sie zur Tabelle anmelden können (siehe oben, §103 InsO). Demnach ist der Anleger so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre. Dies ist in den Formularen zur Forderungsanmeldung entsprechend im Interesse der Anleger berücksichtigt worden.

Müssen Anleger mit der Forderungsanmeldung der Erklärung der Nichterfüllung zustimmen?

Nein, die Erklärung der Nichterfüllung der Verträge ist eine gesetzlich vorgeschriebene (siehe oben, § 103 InsO), sogenannte einseitige Willenserklärung des Insolvenzverwalters und bedarf daher nicht der Zustimmung durch die Anleger. Für die Anleger ergibt sich daraus ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, den sie zur Tabelle anmelden können (siehe erneut oben, § 103 InsO). Demnach ist der Anleger so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre. Dies ist in den Formularen zur Forderungsanmeldung entsprechend im Interesse der Anleger berücksichtigt worden.

Müssen Anleger mit der Forderungsanmeldung auf etwaige Ab- oder Aussonderungsrechte verzichten?

Nein. Sie müssen jedoch nach den Vorschriften der Insolvenzordnung eine Erklärung abgeben, ob sie entsprechende Rechte geltend machen. Dazu heißt es im Gesetz (§28 Absatz 2 InsO): „Im Eröffnungsbeschluss sind die Gläubiger aufzufordern, dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden.“

Die in den Formularen angegebenen Forderungen sind vor dem Hintergrund berechnet worden, dass die Anleger keine Ab- oder Aussonderungsrechte geltend machen. Denn solche bestehen nach rechtlicher Prüfung des Sachverhalts nicht. Dass den Anlegern keine wirksamen Sicherungsrechte zustehen, liegt jedoch nicht an der Wahl der Nichterfüllung, sondern an anderen Gründen:

Ein Aussonderungsrecht kann (nach § 47 InsO) nur derjenige geltend machen, der aufgrund eines dinglichen Rechts für sich in Anspruch nimmt, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört. In diesem Fall erfolgt die Verwertung nicht durch den Insolvenzverwalter, sondern durch den Gläubiger selbst, und zwar außerhalb des Insolvenzverfahrens. Wer ein Aussonderungsrecht in einem Insolvenzverfahren geltend macht, kann daher nicht zugleich verlangen, dass der Insolvenzverwalter den betroffenen Gegenstand für ihn verwertet, sondern müsste ihn selbst verwerten, was auch Einfluss auf die Höhe der Forderungen hat, die er im Insolvenzverfahren geltend machen kann. Denn etwaige Verwertungserlöse müsste er sich natürlich anrechnen lassen. Da eine Verwertung der vermieteten Container durch die Anleger faktisch und rechtlich unmöglich ist, wurde für die Berechnung der Höhe der anzumeldenden Insolvenzforderung unterstellt, dass die Anleger keine Aussonderungsrechte beanspruchen.

Solche Rechte bestehen nämlich auch nicht: Für die Geltendmachung eines Aussonderungsrechts müssten die Anleger zunächst darlegen und beweisen, dass sie Eigentum an bestimmten Containern erworben haben. Dies ist vorliegend aus einer Vielzahl von Gründen nicht möglich.

Anleger, denen kein Zertifikat vorliegt, können diesen Nachweis nicht führen und auch keinen Bezug zu konkreten Mieteinnahmen herstellen. Das Landgericht München I hat in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren bestätigt, dass die Übereignung mangels Einhaltung des Bestimmtheitsgrundsatzes nach deutschem Recht scheitert. Es hat überdies hervorgehoben, dass es Sache des Anlegers wäre, nachzuweisen, welches Recht auf die Übereignung Anwendung findet.

Aber auch Anleger, denen ein Zertifikat ausgestellt worden ist, haben kein Eigentum erworben. Der Anleger müsste nämlich nachweisen, dass er einen konkreten Container erworben hat und dass die Gesellschaft, von der er den Container erworben hat, Eigentümer war, und von wem diese wiederum das Eigentum erworben hat, über die P&R in der Schweiz bis hin zum Hersteller des Containers. Hinzu kommt, dass Container – auch und gerade solche, die in Zertifikaten benannt sind – teilweise mehrfach hintereinander an unterschiedliche Anleger veräußert und wieder zurückgekauft wurden, und zwar mitunter von verschiedenen Gesellschaften und zumeist ohne oder mit unzureichender interner Dokumentation der Vorgänge. Auch sind die in den Zertifikaten benannten Containern teilweise nicht (mehr) vorhanden bzw. bezeichnen völlig andere Container als diejenigen, die der Anleger erwerben wollte.

Ein Absonderungsrecht würde gemäß § 51 InsO voraussetzen, dass ein bestimmter Gegenstand zur Sicherung eines Anspruchs übereignet worden ist. Auch dies ist vorliegend nicht der Fall (siehe oben). Zwar enthalten manche Vereinbarungen mit den Anlegern Abtretungsregelungen, teilweise auch als Vertragsübertragung formuliert, doch fehlt es in rechtlicher Hinsicht zumindest an der notwendigen Bestimmtheit, so dass die Abtretungen ins Leere gegangen sind. Zudem setzt die Abtretung nach den Formulierungen in den Verträgen den Eigentumserwerb voraus, zu dem es vorliegend nicht gekommen ist.

Im Übrigen würde es wirtschaftlich keinen Sinn machen, wenn Anleger versuchen, im Alleingang Ansprüche gegen die Schweizer E&F durchzusetzen. Diese agiert nur als Dienstleister, dessen Aufgabe es war und ist, die Containerflotte zu managen und Mieterlöse an die deutschen Gesellschaften weiterzureichen. Auslöser der Insolvenz war ja gerade, dass die E&F den deutschen Gesellschaften keine ausreichenden Mittel mehr zur Verfügung stellen konnte, um die Ansprüche der Anleger zu bedienen. Hieran hat sich bis heute nichts geändert.

Es gilt im Interesse aller Anleger weiterhin, einen Zusammenbruch der Strukturen in der Schweiz zu vermeiden, der zu einem Totalverlust der Anleger führen kann. Denn ohne die E&F könnten die kontrahierten Mieten nicht mehr eingezogen werden. Es bestünde das Risiko, dass die Containerflotte herrenlos wird. Durch die Verpfändung der Anteile zu Gunsten der deutschen Gesellschaften ist im Übrigen gesichert, dass etwaig in der Schweiz vorhandenes Vermögen allen deutschen Gläubigern zu Gute kommt.

Gläubiger, denen keine Aus- oder Absonderungsrechte zustehen, profitieren jedoch gleichermaßen durch die Quotenzahlungen auf ihre festgestellten Forderungen von den Erlösen, die die Insolvenzverwalter im Rahmen der Verwertung des vorhandenen Vermögens erwirtschaften.

Was passiert, wenn meine Forderungsanmeldung nicht bis zum 14. September vorliegt?

Das Gericht hat für die Forderungsanmeldung entsprechend den Vorgaben der Insolvenzordnung (§ 28 Abs. 1 InsO) eine Frist bis zum 14. September 2018 bestimmt. Diese Frist war auch dadurch begründet, dass die Anmeldungen vor Durchführung der Gläubigerversammlungen erfasst sein müssen, die ab 17. Oktober 2018 stattfinden sollen. Anleger/Gläubiger können jedoch auch nach dem 14. September 2018 noch Forderungen anmelden. Gegebenenfalls berechnet das Insolvenzgericht eine geringe Gebühr, wenn für die Prüfung der verspätet eingegangenen Forderungsanmeldungen ein nachträglicher Prüfungstermin angesetzt werden muss.

Kann ich mich bei der Gläubigersammlung vertreten lassen?

Wer nicht selbst an den Gläubigerversammlungen teilnehmen kann, kann sich auch vertreten lassen. Die Insolvenzverwalter haben für diesen Fall ein entsprechendes Formular vorbereitet, das die Anleger, die sich etwa von Familienangehörigen vertreten lassen möchten, nutzen können. Das Formular findet sich auf der von den Insolvenzverwaltern eigens für P&R Anleger eingerichteten Informationsseite im Internet unter www.frachtcontainer-inso.de.

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass an Gläubigerversammlungen grundsätzlich nur die Gläubiger, in diesem Fall nahezu ausschließlich die P&R Anleger, teilnehmen dürfen (§ 74 Abs. 1 InsO). Da es sich bei den Berichtsterminen um nicht-öffentliche Gerichtstermine handelt, ist eine Vertretung außer durch Familienangehörige in der Regel nur durch Rechtsanwälte möglich, denn die Vertretung eines Gläubigers in einer Gläubigerversammlung ist Rechtsberatung, die nach den Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes grundsätzlich den Anwälten vorbehalten ist. Wer an Gläubigerversammlungen teilnehmen darf, entscheidet im Übrigen ausschließlich das zuständige Amtsgericht.

Was geschieht bei den Gläubigerversammlungen, worüber wird abgestimmt?

Der sogenannte Berichtstermin ist die erste Gläubigerversammlung in einem Insolvenzverfahren, zu der alle Gläubiger eingeladen sind. Der Verlauf des Berichtstermins ist in weiten Teilen gesetzlich vorgeschrieben: Nach § 156 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter im Berichtstermin über die wirtschaftliche Lage des Schuldners (hier der insolventen P&R Gesellschaften) und ihre Ursachen zu berichten. Er hat zudem darzulegen, ob Aussichten bestehen, das Unternehmen des Schuldners im Ganzen oder in Teilen zu erhalten, welche Möglichkeiten für einen Insolvenzplan bestehen und welche Auswirkungen jeweils für die Befriedigung der Gläubiger eintreten würden. Zudem erfolgen im Berichtstermin verschiedene wichtige Abstimmungen, etwa die Bestätigung der Insolvenzverwalter und die Bestätigung bzw. Ergänzung des Gläubigerausschusses.

Laufend aktualisierte Antworten auf weitere Fragen finden Gläubiger und Anleger auf der eigens dafür eingerichteten, offiziellen Informationsseite der Insolvenzverwaltung im Internet unter www.frachtcontainer-inso.de.

Ziel: Minimierung der Schäden für Anleger und bestmögliche Verwertung der Container

Oberstes Ziel für die Insolvenzverwalter ist weiterhin die Minimierung der Schäden der Anleger durch eine bestmögliche Verwertung der vorhandenen Container-Flotte. „Eine entsprechende Verwertung und Befriedigung der Anlegeransprüche außerhalb der deutschen Insolvenzverfahren ist rechtlich wie faktisch ausgeschlossen. Nur durch eine koordinierte Verwertung im Insolvenzverfahren können die Schäden für die Anleger so gering wie möglich gehalten werden. Die Anleger werden über die auf ihre Insolvenzforderungen gezahlte Quote an den Erlösen aus der koordinierten Verwertung partizipieren. Eine solche Verwertung kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn sie ungestört verläuft. Störungen des koordinierten Verwertungsprozesses können zu erheblichen Schäden für den einzelnen Anleger wie auch für die Gläubigergesamtheit bis hin zum Totalverlust führen. An den vielen positiven Rückmeldungen sehen wir, dass nahezu alle Anleger mit diesem Vorgehen einverstanden sind. Wir bedanken uns bei den Anlegern für ihr Vertrauen“, so Dr. Michael Jaffé.

Derzeit läuft das von der nicht-insolventen Schweizer P&R Gesellschaft betriebene Container-Vermietungsgeschäft weiter stabil. Insbesondere die Geschäftsbeziehungen der Schweizer P&R-Gesellschaft zu den Leasinggesellschaften und den Endkunden sind weiter intakt, so dass laufende Einnahmen generiert werden. Aufgrund der vertraglichen und historisch gewachsenen Strukturen agiert die Schweizer Gesellschaft als Dienstleister, der die Einnahmen einziehen und weiterleiten soll.

Durch die zwischenzeitlich erreichten und weitere geplante Sicherungs- und Stabilisierungsmaßnahmen sollen die Einnahmen aus der Vermarktung der Container ebenso wie die Verwertungserlöse des eigenen Vermögens der Schweizer Gesellschaft einschließlich deren Beteiligungen letztlich allen Anlegern und Gläubigern der deutschen P&R Gesellschaften zu Gute kommen und in den deutschen Insolvenzverfahren an die Gläubiger verteilt werden.

Ein übereilter Verkauf der gut vermieteten und nahezu vollständig ausgelasteten Containerflotte würde zum jetzigen Zeitpunkt unnötig Werte vernichten. „Es geht uns darum, bestmögliche Ergebnisse für die Gläubiger zu erzielen. Uns liegt zwar eine Vielzahl von Interessenbekundungen Dritter vor, die für die Container lediglich einen Bruchteil ihres Werts zahlen wollen. Unser Ziel ist es jedoch, die Schäden der Anleger zu minimieren und zu verhindern, dass Dritte die Gelegenheit nutzen, um auf Kosten der Anleger Geschäfte zu machen“, betont Dr. Jaffé.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

P&R Container Vertriebs­ und Verwaltungs­ GmbH, Nördliche Münchner Str. 8, D-­82027 Grünwald, www.frachtcontainer­inso.de

Online Zeichnung via Download

Bereits seit 2012 können sich Anleger mit einem Direkt-Investment an dem Geschäftsmodell der Deutsche Lichtmiete beteiligen. Nun wird die Zeichnung für interessierte Anleger ökologisch nachhaltiger Investments deutlich einfacher und unbürokratischer. Ab sofort können Direkt-Investments auch online gezeichnet werden – und damit papierlos und umweltfreundlich.

Die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe ist einer der ersten Emittenten, die eine Online Zeichnung ermöglichen. Damit trägt das Oldenburger Unternehmen einmal mehr dem zunehmenden Trend der Digitalisierung und den innovativen technologischen Möglichkeiten Rechnung. Der Weg über die neuen Medien ist allerdings nur eine weitere, unbürokratische und attraktive Zeichnungsmöglichkeit für Kunden und Partner der Deutschen Lichtmiete. „Natürlich ist eine Zeichnung über Vertriebspartner weiterhin möglich und von uns gewünscht“, betont Roman Teufl, Geschäftsführer Vertriebsgesellschaft für ethisch-ökologische Kapitalanlagen mbH.

Wer das Direkt-Investitions-Programm online zeichnen will, kann sich als Bestandskunde über die Website der Deutschen Lichtmiete anmelden oder als Neukunde registrieren, ein entsprechendes Dokument herunterladen und die Zeichnung prompt online und umweltfreundlich ohne Papierversand vornehmen. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei einer Zeichnung über den klassischen Weg, so auch für den Widerruf. Der online getätigte Kauf von Deutsche Lichtmiete LED-Industriebeleuchtung kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Nachhaltige Investments stehen bei Investoren hoch im Kurs. Neben den harten Kennzahlen fließen zunehmend Nachhaltigkeitsindikatoren in den Investmentprozess. Unter der englischen Abkürzung ESG subsummiert sich das Engagement eines Unternehmens in punkto Umwelt, Soziales und Governance. Mit dem Direkt-Investment können Anleger an einem ökonomischen und ökologischen Geschäftsmodell teilhaben und gleichzeitig einen aktiven Beitrag zur Senkung von CO2-Emissionen und damit zum Klimaschutz leisten. Wie wichtig Klimaschutz ist, zeigt der diesjährige Sommer eindrucksvoll.

Mit dem Direkt-Investitions-Programm „LichtmieteEnergieEffizienz A+“ können Anleger vom – auch ökologisch sinnvollen – Mietkonzept der Deutschen Lichtmiete profitieren. Bei dem Direkt-Investitions-Programm erwerben die Anleger in Deutschland hergestellte LED-Industrieprodukte, die an Industrie und Gewerbe vermietet und vom Anleger zurückgekauft werden. Dabei bietet die Deutsche Lichtmiete im aktuellen Investitions-Programm sechs unterschiedliche Vermögensanlagen mit einem Gesamtvolumen von 40 Mio. Euro an. Die Anleger erhalten über eine Laufzeit von sechs Jahren quartalsweise attraktive Zahlungen von bis zu 14 Prozent jährlich (inklusive Tilgungsanteil). Am Ende der Mietlaufzeit werden die LED-Industrieprodukte zu einem Festpreis von 40 Prozent zurückgekauft. Gleichzeitig profitieren die Anleger von einer breiten Risikostreuung aufgrund unterschiedlicher Mietkunden.

Seit 2012 bietet die Deutsche Lichtmiete das Direkt-Investitions-Programm „LichtmieteEnergieEffzienz A+“ Investoren zur Zeichnung an. Über 2.500 Investoren mit einem vermittelten Kapital von über 70 Mio. Euro refinanzieren und bestätigen seither das nachhaltige und erfolgreiche Geschäftsmodell. Davon profitieren die Anleger und die Umwelt. Durch die bisher abgeschlossenen Investorenverträge konnte mit einem Einsatz der vermieteten LED-Leuchten die gewaltige Menge von insgesamt über 332.000 Tonnen CO2 eingespart werden. Das LichtmieteEnergieEffizienz-Programm gewann 2017 den deutschen BeteiligungsPreis als „TOP-Direktinvestment“.

Die Deutsche Lichtmiete ist unabhängig von konjunkturellen Entwicklungen oder öffentlichen Fördergeldern und steht auf dem stabilen Fundament der bonitätsstarken Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe. Das Creditreform Bonitätszertifikat CrefoZert hat die ausgezeichnete Bonität des Unternehmens aktuell im August erneut bestätigt.

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Lichtmiete Vertriebsgesellschaft für ethisch-ökologisch Kapitalanlagen mbH, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldb.) Telefon: +49 (0) 8092 851 66-0 , www.deutsche-lichtmiete-invest.de

Achim Plate zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt

Mit einer Präsenz von rund 70 Prozent des Grundkapitals wurden auf der Hauptversammlung der Lloyd Fonds AG (Deutsche Börse Scale, ISIN DE000A12UP29) alle Beschlüsse zu den 14 Tagesordnungspunkten mit Zustimmungsquoten zwischen 75,22 und 99,96 Prozent gefasst.

Neben der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, der Wahl des Wirtschaftsprüfers und der für die Neupositionierung erforderlichen Änderung des Gegenstands des Unternehmens wurden weitere Ermächtigungen zu Kapitalmaßnahmen beschlossen, welche die Flexibilität der Lloyd Fonds AG weiter erhöhen und ihr zusätzliche Handlungsspielräume für das geplante Wachstum eröffnen sollen. Dazu gehörten unter anderem die erneute Schaffung eines genehmigen Kapitals, die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel­ und/oder Optionsverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals.

Lloyd Fonds AG wird zum börsennotierten, bankenunabhängigen Vermögensverwalter

Der Vorstand erläuterte der Hauptversammlung die Ergebnisse des in den letzten Monaten durchgeführten Strategieprozesses. Die neue Lloyd Fonds Strategie 2019+ soll das Unternehmen in Richtung eines börsennotierten, bankenunabhängigen Vermögensverwalters positionieren. Damit hat sich die Gesellschaft entschieden, nicht weiter als Anbieter geschlossener Fonds­-Strukturen zu agieren, sondern sich auf andere Produktgattungen,­ in erster Linie auf offene Publikumsfonds­ zu fokussieren. Deshalb prüft die Gesellschaft auch De-investments im aktuellen Bestandsgeschäft.

Marktstart mit eigener, aktiv gemanagter Publikumsfonds­-Linie, digitalem Portfolio­Management und individueller Vermögensverwaltung ab 2. Quartal 2019

Das neue Geschäftsmodell der Lloyd Fonds AG stützt sich auf drei Säulen: die LF-­Linie, das LF-­System und die LF­-Vermögen. Die LF­-Linie konzipiert Lloyd Fonds-­Publikumsfonds mit aktivem Asset­Management. Das LF­-System stellt Kunden eine durch einen digitalen Portfolio­Algorithmus optimierte Vermögensverwaltung zur Verfügung. Schwerpunkt der Säule LF­-Vermögen ist eine individuelle, direkte Vermögensverwaltung für wohlhabende und institutionelle Kunden sowie Family Offices.

Ziel der Neuausrichtung ist es, die Lloyd Fonds AG mittelfristig unter den führenden Vermögensverwaltern in Deutschland zu etablieren.

In der LF­-Linie soll eine klar strukturierte Palette von offenen Investmentfonds für ein breites Publikum angeboten werden, die aktiv durch erfahrene Asset­Manager mit klar definierten Anlagezielen und transparenten Rendite­ sowie Risikoprofilen geführt werden. Insgesamt sollen bis zu fünfzehn verschiedene Fonds aufgelegt werden. Das Portfolio soll aus Aktien­, Renten­, Misch­ und offenen Immobilienfonds bestehen. Anlagen in ETFs,­ sogenannte Exchange­Traded Funds,­ also index­orientierte passive Anlageprodukte, soll es nicht geben.

„Beim Vertrieb der Fonds aus der LF-Linie werden wir mit Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Maklerpools und Vermögensverwaltern vertrauensvoll kooperieren. Dabei wird unser digitales Angebot sowohl für unsere Vertriebspartner als auch für Kunden erlebbar sein“, sagt Jochen Sturtzkopf, Vertriebsvorstand der Lloyd Fonds AG.

Neben der Erfahrung der aktiven Fondsmanager soll eine eigene „Lloyd Fonds­-Digital Asset Plattform 4.0“ aufgebaut werden. Diese unterstützt die Anlage der Fondsmanager durch digitale Datenanalysen in Echtzeit und ermöglicht ein optimiertes Risikomanagement zur Erreichung eines gewünschten Chancen­ und Risiko-Profils innerhalb einer Fondsstrategie.

In der zweiten Säule des neuen Geschäftsmodells, dem LF­-System, soll ein digitales Portfolio­-Management aufgebaut werden. Das digitale Portfolio­-Management wird mit Hilfe eines innovativen Algorithmus die optimale Zusammensetzung eines Fondsportfolios vorgeben ­ jeweils individuell für jedes persönliche Risikoprofil. Der von Lloyd Fonds entwickelte Algorithmus wird Zugriff auf ein Anlageuniversum von über 2.500 Publikumsfonds haben, die alle von anderen Drittanbietern ebenfalls aktiv gemanagt werden.

Die LF­-Vermögen, die dritte Säule des neuen Geschäftsmodells, umfasst ein klassisches Produktangebot für Family Offices, vermögende Kunden und Institutionelle in der Form einer individuellen, direkten Vermögensverwaltung. Hier sollen im persönlichen Dialog mit den Kunden generationenübergreifend ganzheitliche Lösungen angeboten werden. Zu solchen Lösungen gehören auch Sachwertinvestments, darunter vor allem Immobilien. Die Lloyd Fonds AG kann hier einen Teil ihrer langjährigen Expertise einbringen. Daneben werden sowohl Produkte aus der LF-­Linie und dem LF-System aber auch Direktinvestments in Aktien­ und Rentenwerte sowie weitere Drittprodukte Bestandteil der Betreuung sein. In der Säule LF­-Vermögen wird die Akquisition einer bereits profitablen Vermögensverwaltung in Betracht gezogen.

Im Rahmen der Umsetzung des neuen Geschäftsmodells soll eine eigene Kapitalverwaltungsgesellschaft gegründet werden. Der Genehmigungsantrag soll noch in diesem Jahr bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingereicht werden. Anfang 2019 ist ein Relaunch der Marke Lloyd Fonds geplant. Der operative Testbetrieb und der Marktstart mit allen drei Säulen der Vermögensverwaltung sollen im 2. Quartal 2019 erfolgen.

Das Wachstum der Lloyd Fonds AG soll organisch, aber auch anorganisch über Akquisitionen erfolgen. Für die Umsetzung dieser Neupositionierung sind umfangreiche Investitionen in Infrastruktur, Technik, aber vor allem auch neue Mitarbeiter notwendig.
Im Ergebnis werden bei der Umsetzung der geplanten Strategie in 2018 teilweise aktivierbare Investitionen und Einmalaufwendungen in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro erwartet.

Das Wachstum der Assets under Management (AuM) ist der wesentliche Treiber der zukünftigen Ergebnisse der Lloyd Fonds AG. Im Jahr 2019 erwartet das Management ein AuM­-Volumen von über einer Milliarde Euro,­ kombiniert in der LF-­Linie und dem LF­-System. Bis 2023 soll dieses auf über fünf Milliarden Euro AuM ansteigen.

„Wir haben das Ziel klar vor Augen: Die Lloyd Fonds AG verfolgt aktive und nachhaltige Anlagestrategien und wird ein führender Vermögensverwalter in Deutschland“, beschreibt CFO (Chief Financial Officer) Klaus M. Pinter die neue Lloyd Fonds AG.

Die ordentliche Hauptversammlung hat Achim Plate als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. In der unmittelbar anschließenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde er von den Mitgliedern des Aufsichtsrats zum Vorsitzenden und Herr Dr. Stefan Rindfleisch zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.

Ferner wählte die Hauptversammlung Henning Soltau, Professor Wolfgang Henseler, Marco Scheidler und Dr. Klaus Dimigen zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats.

„Ich danke den Aktionärinnen und Aktionären für das Vertrauen, das sie mit ihrer Zustimmung zur Neuausrichtung der Lloyd Fonds AG zum Ausdruck gebracht haben“, sagt Achim Plate, der neue Aufsichtsratsvorsitzende der Lloyd Fonds AG. „Meine Kollegen und ich im Aufsichtsrat werden das Management mit all unserer Erfahrung unterstützen. Ich danke Herrn Dr. Rindfleisch ausdrücklich für seine erfolgreiche Arbeit als Vorsitzender im vergangenen Jahr und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit ihm.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Lloyd Fonds AG, Amelungstraße 8 – 10, D­-20354 Hamburg, Tel.: 040/ 32 56 78­210, Fax: 040/ 32 56 78­99, www.lloydfonds.de

Angebot investiert in den Kauf, die Vermietung und den Verkauf von Seefrachtcontainern und Wechselkoffern

Das renommierte Analysehaus Dextro Analyse hat das Nachrangdarlehen „Logistikzins Nr. 03“ als „sicherheitsorientiert“ bewertet. Diese Bewertung hat Dextro zum ersten Mal für ein Crowdinvesting-­Angebot vergeben. Das Angebot investiert in den Kauf, die Vermietung und den Verkauf von Seefrachtcontainern und Wechselkoffern. Der Zins beträgt 3,21 Prozent pro Jahr und wird vierteljährlich anteilig ausgezahlt. Dextro Analyse kommt zu dem Fazit, die Rendite sei angemessen, vor allem wegen der Investitionsstrategie und des positiven Track Records des Anbieters Solvium Capital.

Die Laufzeit des Angebots endet am 31. Dezember 2019, so dass sie je nach Zeitpunkt der Investition 12 bis fast 17 Monate betragen kann. Moneywell hatte ein vergleichbares Angebot Ende Mai 2018 fristgemäß geschlossen und hat inzwischen die ersten Zinsen dafür ausgeschüttet. Erklärtes Ziel von Moneywell ist es, für die Anleger immer Projekte vorzuhalten, im Unterschied zu Wettbewerbern, die nur episodisch Angebote präsentieren.
Der Anbieter der Anlage Logistikzins Nr. 03, die Solvium Capital GmbH aus Hamburg, verfügt über langjährige Erfahrung in der Container­- und Wechselkofferwirtschaft. Zur Unternehmensgruppe Solvium zählen Containerleasingunternehmen mit Niederlassungen in Südostasien. Solvium hat bislang mit mehr als 80 verschiedenen Direktinvestments über 200 Millionen Euro Anlegerkapital investiert und bereits über 50 Millionen Euro an Anleger ausgezahlt.

Verantwortlich für den Inhalt:

Moneywell GmbH, Seumestraße 11a, D­-90478 Nürnberg, Tel.: 0911-323 919 66, Fax: 0911-323 919 67, www.moneywell.de

Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart

Wealthcap hat das Einkaufscenter “Das Schloss” an die Deka Immobilien verkauft. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Vermittelt hat für Wealthcap das Beratungsunternehmen für Gewerbeimmobilien JLL.

“Das Schloss” zählt zu den etabliertesten Shopping­Centern in Berlin mit einer sehr hohen Besucherfrequenz im Bezirk Berlin­Steglitz an der Schlossstraße, der Einzelhandelslage der Hauptstadt neben der City. Es ist hervorragend infrastrukturell angebunden. “Das Schloss” verfügt über eine vermietbare Fläche von rund 42.000 qm, hinzukommen 564 Parkplätze. Das Shopping­Center ist nahezu vollvermietet und verfügt über einen vielfältigen Mietermix bestehend aus Branchengrößen wie Media Markt, H&M, Anson’s und Rewe.

“Wir freuen uns sehr, mit dem Verkauf hohe Erlöse für die Anleger unseres Fonds realisieren zu können. Unser neuer Fonds Immobilien Deutschland 41 ist bereits gestartet und stellt nicht nur für die Anleger des HFS Deutschland 10 eine tolle Investitionschance dar”, kommentiert Gabriele Volz, Geschäftsführerin von Wealthcap, den erfolgreichen Verkauf.

Verantwortlich für den Inhalt:

Wealth Management Capital Holding GmbH, Sebastian Zehrer, Am Eisbach 3, D­80538 München Tel.: +49 89 678 205 174, Fax: +49 89 678205 333
www.wealthcap.com

Modern ausgestattete Bürogebäude sollen in Publikums-­AIF eingebracht werden

Gleich dreimal hat der Real Asset & Investment Manager auf dem deutschen Immobilienmarkt zugeschlagen. Wealthcap erwirbt die Objekte ‚Nordex Forum II‘ in Hamburg, ‚Das Leuchtenberg‘ in München sowie den ‚Frankencampus‘ in Nürnberg. Damit setzt Wealthcap seine Investmentphilosophie mit klarem Fokus auf deutsche Wachstumsstädte fort.

Nordex Forum II ­ ein neues Bürogebäude mit langfristigem Mietvertrag in Hamburg

Wealthcap hat das Büroobjekt mit rund 12.300 Quadratmetern Mietfläche in Hamburg erworben. Bei der Transaktion handelt es sich um einen Forward Deal, der bereits im Mai 2017 mit dem Verkäufer, der Nordex Forum II GmbH & Co. KG, einer hundertprozentigen Tochter des Windenergieunternehmens Nordex, abgeschlossen wurde. Nordex SE wird das Gebäude in Hamburg langfristig nutzen.

Das im zweiten Quartal 2018 fertiggestellte Objekt befindet sich in der Langenhorner Chaussee 602 im gleichnamigen Stadtteil Langenhorn im Norden Hamburgs. Es besteht eine günstige Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie die Bundesstraße 432. Der Hamburger Flughafen ist in rund zehn Fahrtminuten zu erreichen. Im fußläufigen Umfeld finden sich gastronomische Angebote und Nahversorger.

„Mit seiner umfassenden Erfahrung und klaren Philosophie im Asset­ und Property Management ist Wealthcap der ideale Partner für uns. Wir freuen uns sehr, langfristig in diesem optimal ausgestatteten und attraktiv gelegenen Gebäude arbeiten zu können“, sagt Lutz Weber, Head of Real Estate Management der Nordex Group.

Das Leuchtenberg ­ vollständig modernisiertes Büroobjekt in sehr guter Lage in München

“Das Leuchtenberg” wurde bereits 1982 als Bürogebäude gebaut und in den Jahren 2017/1018 umfassend vom Voreigentümer InfraRed Capital Partners modernisiert. In der Nähe des Münchner Ostbahnhofs und der Autobahn gelegen, ist es hervorragend angebunden. Die Immobilie hat eine vermietbare Gesamtfläche von rund 29.500 qm. Bonitätsstarker Hauptmieter mit fast 60 % Mietanteil ist die Landeshauptstadt München. Die Büroflächen sind zu 100 % vermietet. Der Mietermix umfasst mehrere Branchen. Die durchschnittliche Mietvertragslaufzeit liegt bei rund elf Jahren, zudem sind die Mieten indexiert.

Frankencampus ­ kubisches Premiumgebäude in aufstrebender Technikregion

Das Objekt „Frankencampus“ liegt verkehrsgünstig am Nürnberger Ring und in unmittelbarer Nähe einer U­Bahn­Station. Das moderne, kubische Premium­Bürogebäude wird voraussichtlich Ende des 4. Quartals 2018 fertiggestellt und bietet auf rund 14.400 qm Mietfläche und mit 131 Kfz­Stellplätzen ein hohes Maß an Flexibilität und Qualität. Der Einzelmieter ist mit der Sparda­Datenverarbeitung eG (SDV­IT) ein erfolgreicher IT­Dienstleister der Finanzbranche. Der langfristige Mietvertrag wurde über 15 Jahre abgeschlossen.

Modern ausgestattete Bürogebäude sollen in Publikums­AIF eingebracht werden

„Entscheidend ist für uns die Zukunftsstärke des Mikro­ wie des Makrostandorts einer Immobilie. Dazu zählen unter anderem die Infrastruktur­Anbindung, eine hohe Lebens­ und Arbeitsqualität und nachhaltige wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Bei den drei Objekten in Hamburg, München und Nürnberg passen die Faktoren nahtlos in unsere Future Invest­Strategie. Zukunftsfeste Standorte, Top­Objekte und starke Mietverträge mit soliden beziehungsweise zukunftsorientierten Mietern sorgen für langfristig stabile Renditen und Planungssicherheit für die Anleger“, erläutert Gabriele Volz, Geschäftsführerin von Wealthcap.

Es ist geplant, die Objekte in den Fonds Immobilien Deutschland 41 einzubringen. Wealthcaps neuester Publikums­AIF soll in deutsche Büroobjekte an ausgewählten, zukunftssicheren Standorten investieren. Er folgt damit der Strategie erfolgreicher Vorgängerprodukte und zielt ausschließlich auf Städte, in denen Wealthcap aufgrund überdurchschnittlicher Fundamentaldaten und Wirtschaftsstruktur attraktive und nachhaltige Wertsteigerungs­ / Mietpotenziale identifiziert.

Der Wealthcap Immobilien Deutschland 41 – Eine Investition in deutsche Wachstumsstädte

Der neue Immobilienfonds Deutschland 41 startet lückenlos nach seinem erfolgreich ausplatzierten Vorgänger in den Vertrieb. Das Deutschlandportfolio hat erneut Zukunftsstädte im Fokus.

Der Wealthcap Immobilien Deutschland 41 prognostiziert Ausschüttungen in Höhe von 3,5 ­ 4,0 % p.a.. Die Beteiligung ist ab 10.000 Euro möglich.

Verantwortlich für den Inhalt:

Wealth Management Capital Holding GmbH, Sebastian Zehrer, Am Eisbach 3, D­80538 München Tel.: +49 89 678 205 174, Fax: +49 89 678205 333
www.wealthcap.com

Fondsvolumen liegt bei rund 400 Millionen Euro

Die Real I.S. hat ein weiteres, speziell auf Kundenwünsche zugeschnittenes Fondsprodukt aufgelegt. Der Investitionsfokus dieses Fonds soll auf den jeweiligen Regionen der beteiligten Anleger liegen. Die Expertise der Investoren vor Ort kann somit optimal genutzt werden. Das Fondsvolumen liegt bei rund 400 Millionen Euro.

Ziel ist der Aufbau eines Portfolios mit einem Fokus auf den Nutzungsarten Büro und
Einzelhandel, ergänzt um gemischt genutzte Immobilien, Logistikimmobilien und Hotels.
Dabei sollen die Investitionen an den Standorten innerhalb der Bundesrepublik getätigt werden, welche aussichtsreiche Wachstumschancen bieten.

Verantwortlich für den Inhalt:

REAL I.S. AG, Immobilien Assetmanagement, Innere Wienstr. 17, D­81667 München Tel.: 089/489082­0, Fax: 089/489082­295
www.realisag.de

Zins beträgt 3,21 Prozent pro Jahr und wird vierteljährlich anteilig ausgezahlt

 

Schon das vierte Crowdinvesting-­Projekt bietet moneywell.de ab sofort an. Das Nachrangdarlehen „Logistikzins Nr. 03“ investiert in den Kauf, die Vermietung und den Verkauf von Seefrachtcontainern und Wechselkoffern. Der Zins beträgt 3,21 Prozent pro Jahr und wird vierteljährlich anteilig ausgezahlt. Die Laufzeit endet am 31. Dezember 2019, so dass sie je nach Zeitpunkt der Investition maximal fast 17 Monate betragen kann. Moneywell hatte ein vergleichbares Angebot Ende Mai 2018 fristgemäß geschlossen und inzwischen die ersten Zinsen dafür ausgeschüttet. Die Crowdinvesting-Plattform kann nun den Nachfolger präsentieren. Erklärtes Ziel von Moneywell ist es, für die Anleger immer Projekte vorzuhalten, im Unterschied zu Wettbewerbern, die nur episodisch Angebote präsentieren. Der Anbieter der Anlage Logistikzins Nr. 03, die Solvium Capital GmbH aus Hamburg, verfügt über langjährige Erfahrung in der Container­- und Wechselkofferwirtschaft. Zur Unternehmensgruppe Solvium zählen Containerleasingunternehmen mit Niederlassungen in Südostasien. Solvium hat bislang mit mehr als 50 verschiedenen Direktinvestments über 200 Millionen Euro Anlegerkapital investiert und 50 Millionen Euro an Anleger ausgezahlt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Moneywell GmbH, Seumestraße 11a, D­-90478 Nürnberg, Tel.: 0911 ­ 323 919 ­ 66, Fax: 0911 ­ 323 919 ­ 67, www.moneywell.de

Dominanz von Immobilien mit einem Anteil von 60,94 Prozent am Gesamthandel

Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG verzeichnet einen für die Jahreszeit lebhaften Handelsmonat Juli. Bei Schiffsfonds kam es zu besonders vielen Vermittlungen und einem hohen Nominalumsatz.

Mit einem nominalen Volumen aller gehandelten Unternehmensbeteiligungen von 16,55 Millionen lag der Juli­Handel auf dem guten Niveau des Vormonats Juni (16,48 Millionen) und deutlich über den Vergleichszeiträumen aus den beiden Vorjahren (15,56 Millionen und 14,26 Millionen). Der durchschnittliche Handelskurs lag mit 60,40 Prozent unterhalb der Vormonate, vor allem bedingt durch niedrigere Vermittlungskurse im Immobilien­Segment. Umso lebhafter war der Handel mit Schiffsbeteiligungen: Hier erreichte das nominale Handelsvolumen ein Jahreshoch mit 4,42 Millionen aus 80 Transaktionen (Vormonat: 2,49 Millionen aus 69 Transaktionen).

Bei der Umsatzverteilung nach Assetklassen erreichten Schiffsfonds mit 26,73 Prozent erstmals wieder einen Anteil von über 25 Prozent am Gesamthandel. Dementsprechend war die Dominanz von Immobilien mit einem Anteil von 60,94 Prozent am Gesamthandel weniger ausgeprägt als in den Vormonaten. Die unter Sonstige Beteiligungen zusammengefassten Assetklassen wie Private Equity­, Erneuerbare Energien­ und Flugzeugfonds lagen mit einem Umsatzanteil von 12,33 Prozent im üblichen Rahmen. Bei 80 Vermittlungen zu Durchschnittskursen von 47,28 Prozent kam hier ein nominales Handelsvolumen von 2,04 Millionen zustande.

Bei Immobilienfonds lag die Anzahl der Vermittlungen (327 Transaktionen) im langfristigen Durchschnitt (Juni: 285 Transaktionen; Mai: 366 Transaktionen). Nach zuletzt außergewöhnlich hohen Kursen von 110,39 Prozent (Mai) und 104,07 Prozent (Juni) wurde im Juli zu Durchschnittskursen von 78,47 Prozent gehandelt. Das nominale Handelsvolumen lag bei 10,08 Millionen (Juni: 10,32 Millionen; Mai: 14,01 Millionen).

Auch im abgelaufenen Geschäftsmonat kamen zahlreiche Transaktionen durch die Kooperation zwischen der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG und dem Tochterunternehmen Deutsche Zweitmarkt AG zustande. Davon betroffen waren insgesamt 107 Handelsabschlüsse mit einem nominalen Umsatz von insgesamt 3,04 Millionen. In 64 Fällen davon bot der Verkäufer seine Beteiligung über die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG an, der Käufer fand sich über die Deutsche Zweitmarkt AG. In 43 Fällen kam das Verkaufsangebot über die Deutsche Zweitmarkt AG und die Käuferseite über die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG.

Verantwortlich für den Inhalt:

Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG, Kleine Johannisstraße 4 , D­20457 Hamburg Tel.: 040/ 480 920­0, Fax: 040/ 480 920­99
www.zweitmarkt.de

Avianca ist die zweitgrößte Fluggesellschaft Südamerikas

Der bankenunabhängige Asset­ und Investmentmanager KGAL hat zusammen mit der GOAL German Operating Aircraft Leasing GmbH & Co. KG zum Jahresanfang 2018 zwei Airbusse A330­300 für die Aviation Portfolio Funds (APF) erworben. Beide Flugzeuge sind langfristig an die kolumbianische Fluggesellschaft Avianca verleast.

Die Fonds APF 1 und APF 3 investieren in ein breit diversifiziertes Portfolio
marktgängiger Passagierflugzeuge unterschiedlicher Typen, die an etablierte internationale Fluggesellschaften verleast werden. Avianca ist die zweitgrößte Fluggesellschaft Südamerikas. Es handelt sich um Flugzeuge des Typs Airbus A330­ 300 mit Rolls­Royce­-Triebwerken.

Verantwortlich für den Inhalt:

KGAL GmbH & Co. KG , Tölzer Straße 15, D­82031 Grünwald Tel.: +49 89 64143­0, Fax: +49 89 64143­150
www.kgal.de

18 Mrd. Euro Assets under Management

Die LHI Gruppe investierte in 2017 415 Mio. Euro in Investmentstrukturen für professionelle­ und semi­professionelle Anleger. Von diesem Investitionsvolumen entfallen 257 Mio. Euro auf Immobilieninvestments und rd. 158 Mio. Euro auf Investments in Erneuerbare Energien. Das gesamte Transaktionsvolumen der LHI Gruppe betrug 1,5 Mrd. Euro. Hierin enthalten sind Desinvestitionen aber auch Transaktionen an denen die LHI mitwirkte, die jedoch nicht im Haus verwaltet werden.

Insgesamt hat die LHI Gruppe derzeit rd. 18 Mrd. Euro Assets under Management. Das kumulierte Volumen der Investmentstrukturen wuchs in 2017 auf 9,7 Mrd. Euro und das bisher eingesammelte Eigenkapital erhöhte sich auf rd. 4 Mrd Euro. In 2018 wird die LHI in einem durch Assetknappheit geprägten Markt weiterhin auf qualitativ hochwertige Assets setzen. „Auch in 2018 gilt bei uns: Qualität geht vor Volumen“. Gleichwohl rechnen wir damit, das Investmentvolumen zu steigern“ so Oliver Porr, Geschäftsführer LHI Gruppe.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

LHI Leasing GmbH, Emil-­Riedl-­Weg 6, D-­82049 Pullach i. Isartal, Tel.: +49 89 51201302, Fax: +49 89 5120­2000,
www.lhi.de

XOLARIS Capital Ltd. bietet internationalen Investoren made in Germany

 

Die XOLARIS Gruppe, Konstanz, hat mit der XOLARIS Capital Ltd. zum 01. Juli 2018 eine Asien­-Dependance in Hongkong gegründet. Managing Director Jun Li und Sales Director Samuel Hui verfügen über langjährige Investmenterfahrung und ein ausgezeichnetes Netzwerk in Hongkong. Die Gruppe wächst damit über die europäischen Grenzen hinaus und bietet künftig für globale Asset Manager White Label­Investmentprodukte für internationale Investoren. Die Konzeption der Investmentprodukte wird an deutsche Kapitalmarktstandards angelehnt.

Die XOLARIS Gruppe, Konstanz, wächst weiter und hat mit der XOLARIS Capital Ltd. zum 01. Juli 2018 eine Asien­ Dependance in Hongkong gegründet. Sie reagiert damit unter anderem auf zunehmende Anfragen asiatischer Investoren, die in Sachwerte investieren wollen.

„Hongkong ist für uns der zentrale Strukturierungs­Hub für alle Aktivitäten außerhalb Europas, wobei wir auch innerhalb von Europa weiter wachsen werden“, erläutert Stefan Klaile, Geschäftsführer und Gründer der XOLARIS Gruppe. „Wichtig ist für uns, dass wir „Investment Quality made in Germany“ liefern. Das heißt, wir lehnen die Konzeption sowie die laufenden operativen Prozesse der Investmentprodukte freiwillig an deutsche Kapitalmarktstandards an und erfüllen beispielsweise Anforderungen, wie sie uns das KAGB in Deutschland auferlegt.“

Managing Director Jun Li und Sales Director Samuel Hui verfügen über langjährige Investmenterfahrung und ein ausgezeichnetes Netzwerk in Hongkong. „Internationale Investoren hier in Hongkong suchen nach Sachwertinvestments“ weiß Li. „Sie schätzen die hohen Sicherheitsstandards europäischer und insbesondere deutscher Investmentprodukte.“

Die XOLARIS Gruppe entwickelt sich damit über die europäischen Grenzen hinaus zur White Label­ Strukturierungsplattform für internationale Asset Manager und Investoren. Die Projekte aus den Bereichen Private Equity und Real Estate befinden sich bereits in der Konzeption. „Wir sind sehr froh mit zwei Pilotprojekten direkt in die Umsetzung gehen zu können“, so Stefan Klaile. Geplant ist, im ersten Jahr ein Volumen im dreistelligen Millionenbereich für den asiatischen Markt zu strukturieren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

XOLARIS GmbH, Obere Laube 48, D­-78462 Konstanz, Tel.: +49 7531 584 88 0, Fax: +49 7531 584 88 19,  www.xolaris.de

Fondsbeteiligung an einer langfristig vermieteten Handelsimmobilie

 

Die Hahn Gruppe hat über ihre Kapitalverwaltungsgesellschaft DeWert Deutsche Wertinvestment GmbH einen neuen geschlossenen Publikums-­AIF aufgelegt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erteilte am 20. Juli eine entsprechende Vertriebsfreigabe. Der Immobilienfonds HAHN Pluswertfonds 172 investiert mit einem Gesamtvolumen von rund 24,4 Mio. Euro in ein SB­-Warenhaus in Witten, Nordrhein­ Westfalen.

Die im Jahr 1997 erbaute Handelsimmobilie wird durch real, eine Vertriebslinie der METRO AG, betrieben. Der real-­Markt liegt im Stadtteil Annen, etwa drei Kilometer östlich der Wittener Innenstadt, und verfügt über eine Mietfläche von rund 8.700 m². Auf dem Grundstücksareal von rund 24.300 m² befindet sich ein großzügiges ebenerdiges Stellplatzangebot für rund 420 PKW. Das Objekt ist sowohl mit dem PKW als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.

Hohe Standortqualität und Marktdominanz

Der seit über 20 Jahren in Witten etablierte und zugleich flächengrößte Lebensmittelmarkt real befindet sich in integrierter Lage, im zentralen Versorgungsbereich der Stadt. Begünstigt durch zahlreiche Fachmarktansiedlungen in unmittelbarer Nähe, profitiert der Standort von Einzelhandels­-Synergien sowie einem attraktiven Einzugsgebiet, welches durch verdichtete Wohngebiete im südlichen Umfeld gekennzeichnet ist. In Ergänzung zu der hohen gesamtstädtischen Versorgungsbedeutung gelingt es dem real­-Markt, zusätzliche Kaufkraft aus angrenzenden Gemeinden zu binden.

real -­ Starke Vertriebsmarke des METRO-­Konzerns

real zählt mit bundesweit über 280 Märkten zu den führenden SB­-Warenhausbetreibern in Deutschland. Mit rund 34.000 Mitarbeitern erwirtschaftete real im Geschäftsjahr 2016/2017 auf einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 1,9 Mio. m² einen Jahresumsatz von rund 7,2 Mrd. Euro. Das Unternehmen verfügt über eine sehr gute Bonität. Der Mutterkonzern METRO AG ist ein führender internationaler Spezialist für den Groß-und Lebensmittelhandel mit rund 37 Mrd. Euro Umsatz. Die METRO ist in 35 Ländern aktiv und beschäftigt weltweit mehr als 150.000 Mitarbeiter.

Witten – Universitätsstadt in der Metropolregion Ruhr

Die Stadt Witten liegt im Südosten des Ruhrgebietes und ist mit rund 97.000 Einwohnern und einer Fläche von 72 km² die größte Gemeinde des Ennepe­-Ruhr­-Kreises. Witten liegt südöstlich von Bochum und südwestlich von Dortmund. Die Universitätsstadt und Standort der ersten deutschen Privatuniversität Witten/Herdecke ist Teil der Metropolregion Ruhr – mit rund 5,1 Mio. Einwohnern der größte Ballungsraum Deutschlands bzw. der fünftgrößte Europas. Die überdurchschnittliche Einzelhandelszentralität von 118,5 lässt per Saldo auf deutliche Kaufkraftzuflüsse schließen, was für die überörtliche Versorgungsfunktion des Mittelzentrums spricht.

Attraktive Ausschüttungsrendite

Das anteilige Eigenkapital des Pluswertfonds 172 beläuft sich auf 13,0 Mio. Euro. Qualifizierte Privatanleger können sich mit einer Mindestbeteiligungssumme von 20.000 Euro zzgl. 5 Prozent Ausgabeaufschlag an dem Publikums-­AIF beteiligen. Ein langfristiger Mietvertrag mit Verlängerungsoptionen stellt ein nachhaltig attraktives Renditeniveau in Aussicht. Die anfängliche jährliche Ausschüttung liegt bei 5,0 Prozent. Mit einer vergleichsweise niedrigen Fremdfinanzierungsquote von ca. 45 Prozent sowie einem anfänglichen Tilgungssatz in Höhe von 2,5 Prozent wurde das Beteiligungsangebot bewusst konservativ kalkuliert. Die Laufzeit der Beteiligung ist bis zum 31.12.2032 befristet.

Eckdaten des Beteiligungsangebotes HAHN Pluswertfonds 172

-Fonds HAHN Pluswertfonds 172
-Fondstyp Inländischer Publikums­AIF (geschlossener Immobilienfonds), nicht risikogemischt Immobilienobjekttyp SB­-Warenhaus (Lebensmitteleinzelhandel)
-Adresse Annenstr. 133, 58453 Witten
-Mieter real GmbH
-Vermietungsquote 100 Prozent
-Mietvertragslaufzeit bis zum 30. September 2029
-PKW-­Stellplätze ca. 420
-Mietfläche/Grundstücksfläche Rund 8.710 m²/24.327 m²
-Baujahr 1997
-Mindestbeteiligung 20.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio
-Prognostizierte Ausschüttungen 5,0 Prozent p. a.; quartalsweise Auszahlung Kapitalverwaltungsgesellschaft DeWert Deutsche Wertinvestment GmbH
-Verwahrstelle CACEIS Bank S.A.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HAHN Immobilien-­Beteiligungs AG, Buddestraße 14, D­-51429 Berg. Gladbach, Tel.: 02204 / 9490 0, Fax: 02204 / 9490 117, www.hahnag.de

Durchschnittliche Ausschüttung der Immobilienfonds bei 4,6 Prozent

 

Die Real I.S. hat für das Geschäftsjahr 2017 rund 84 Millionen Euro an die privaten Anleger ausgeschüttet. Davon entfallen knapp 79 Millionen Euro auf die Anleger von Immobilienfonds. Die durchschnittliche Ausschüttung der Immobilienfonds lag bei 4,6 Prozent.

Einen besonderen Anteil an diesem Ergebnis machen erneut die Auslandsfonds, insbesondere die Australienreihe, aus. Die Auslandsfonds konnten eine durchschnittliche Ausschüttung von 5,4 Prozent erzielen. Die Australienreihe liegt mit 6,1 Prozent durchschnittlicher Ausschüttung an der Spitze.

„Das aktive Assetmanagement war auch im Geschäftsjahr 2017 der Schlüssel zum Erfolg der Investitionen – im privaten wie auch im institutionellen Bereich. Insgesamt konnten wir über 155.000 Quadratmeter neu vermieten, wie beispielsweise den kompletten Alpha Tower in Amsterdam“, sagt Georg Jewgrafow, Vorstandsvorsitzender der Real I.S. AG.

„Im Einzelhandelsbereich hat Real I.S. unter anderem Refurbishments der Hamburger Meile in Hamburg und der Schönhauser Allee Arcaden in Berlin realisiert. International haben wir unter anderem die Neupositionierung der Büroimmobilie Blaak House in Rotterdam erfolgreich abgeschlossen“, ergänzt Jewgrafow.

„Wir sehen auch zukünftig attraktive Investmentmöglichkeiten für unsere Anleger, insbesondere in den Gewerbeimmobilienmärkten Deutschlands, Frankreichs, Spaniens und der Niederlande“, erläutert Jewgrafow. Mit der Eröffnung von Niederlassungen in Amsterdam und Madrid ist Real I.S. aktuell in fünf europäischen Ländern vor Ort präsent.

Aktuell managt die Real I.S. Assets im Gesamtwert von über acht Milliarden Euro mit einer Gesamtfläche von rund 2,2 Millionen Quadratmetern und einer Vermietungsquote von 97 Prozent.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

REAL I.S. AG, Immobilien Assetmanagement, Innere Wienstr. 17, D­-81667 München, Tel.: 089/489082­0, Fax: 089/489082­295, www.realisag.de

Gesamtmittelrückfluss beträgt ca. 750 %

 

Die Assetando, ein Unternehmen der Ernst Russ Gruppe, hat das RWI4­-Gebäude in Düsseldorf verkauft. Bei dem internationalen, strukturierten Verkaufsverfahren konnte für das zum RWI 25 Fonds gehörende Objekt ein Verkaufspreis erzielt werden, der den Gesellschaftern einen Gesamtkapitalrückfluss aus ihrer Fondsbeteiligung i.H.v. rund 750 % gewährleistet.

Der Kaufpreis im niedrigen dreistelligen Millionenbereich führt bei den Gesellschaftern der Fondsgesellschaft zu äußerst hohen Rückflüssen. Neben den bisher erfolgten Auszahlungen i.H.v. rund 325 % beträgt der Rückfluss durch den Verkauf weitere ca. 425 % bezogen auf das Kommanditkapital der Gesellschaft, vor Steuern. Das Objekt wurde an einen sehr erfahrenen und international tätigen Immobilieninvestor veräußert. Zu weiteren Details des Kaufvertrags haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.

„Wir sind sehr zufrieden, durch unser umfassendes Management der Immobilie und den nunmehr erfolgreich abgeschlossenen Verkaufsprozess für die Investoren ein so erfreuliches Ergebnis erzielen zu können. Mit diesem Ergebnis dürfte die RWI4 ­Immobilie zu einem der erfolgreichsten deutschen Fonds zählen“, erklärt Matthias Voss, geschäftsführender Gesellschafter der Assetando.

Bei der Transaktion wurde die Verkäuferseite durch die BNP Paribas Real Estate GmbH und die Kanzlei Noerr LLP in Düsseldorf beraten. Bei dem RWI4 handelt es sich um das 1974 errichtete und in der Völklinger Straße 4 in Düsseldorf gelegene „Landmark“­ Bürogebäude mit einer Nutzfläche von insgesamt rund 47.000 qm und 564 PKW­-Stellplätzen vis­à­vis dem Stadttor und dem Medienhafen. Die Büroimmobilie ist neben dem Hauptmieter ­ einem Unternehmen aus der Energiebranche ­ an etwa 20 weitere namhafte Unternehmen vermietet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Assetando Capital GmbH, Scheffelstraße 7, D-­22301 Hamburg, Tel.: (040) 27 87 670­0, Fax: (040) 27 87 670­29, www.assetando­capital.de

Verträge über nicht­existente Container ­ Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen die Verantwortlichen

Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 24. Juli 2018 die Insolvenzverfahren für die deutschen P&R Container­Verwaltungsgesellschaften eröffnet und die Rechtsanwälte Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke (beide Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter) als Insolvenzverwalter bestellt. Beide waren in den jeweiligen Verfahren bislang schon als vorläufige Insolvenzverwalter tätig. Mit der Eröffnung der Insolvenzverfahren ist nun der Weg für die rund 54.000 Anleger frei, ihre Forderungen gegenüber den insolventen Gesellschaften anzumelden. Das Gericht hat dafür eine Frist bis zum 14.09.2018 gesetzt. Die ersten gerichtlichen Gläubigerversammlungen (sog. Berichtstermine) finden am 17. und 18. Oktober 2018 statt. Hierfür wurde die Münchener Olympiahalle reserviert, um möglichst vielen interessierten Gläubigern die Teilnahme zu ermöglichen. Das Gericht bestätigte zudem die bestehenden Gläubigerausschüsse und erweiterte diese angesichts der Größe und Komplexität der Insolvenzverfahren um jeweils zwei Mitglieder. Diese bestehen nun aus sieben bzw. fünf Mitgliedern und vertreten die Interessen aller Gläubiger. In den Ausschüssen sind Anlegeranwälte ebenso vertreten wie Großgläubiger und Vertreter der Kleingläubiger­ und Arbeitnehmerinteressen. Zudem wurde nunmehr auch ein unabhängiges Mitglied bestellt, das über eine langjährige Erfahrung in Insolvenzsachen verfügt.

Verträge über nicht­existente Container

In ihrem nun bei Gericht zur Insolvenzeröffnung eingereichten Gutachten bestätigten die Insolvenzverwalter die bislang veröffentlichten Erkenntnisse. Demnach hat die Auswertung der vorinsolvenzlich nicht miteinander vernetzten Datensysteme in Deutschland und der Schweiz ergeben, dass die Zahl der von den vier deutschen Gesellschaften an die Anleger verkauften Container deutlich über der Zahl der vorhandenen und verwalteten Container liegt. Während rund 1,6 Mio. Container vorhanden sein müssten, da diese an die Anleger verkauft wurden, beläuft sich die tatsächlich verwaltete Containerflotte auf rund 618.000 Stück. Die Fehlmenge besteht bereits seit Jahren und hat sich – so die heutigen Erkenntnisse – seit dem Jahr 2007 immer weiter vergrößert.

„Dass heute so viele Container fehlen, bedeutet nicht, dass diese früher vorhanden waren und dann verloren gingen. Tatsächlich zeigen die vorläufigen Ergebnisse der Untersuchungen, dass die deutschen Gesellschaften offensichtlich über viele Jahre hinweg Verträge mit Anlegern über Container geschlossen haben, die es de facto nie gegeben hat und die auch nicht angeschafft wurden. Vielmehr wurden die neu eingeworbenen Gelder dazu genutzt, laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber Altanlegern zu begleichen. Da erhebliche Zahlungen für Container geleistet wurden, die es gar nicht gab, standen auch keine Mittel zur Verfügung, um die Containerflotte weiter aufzubauen und so die Fehlmengen zu reduzieren. Vielmehr vergrößerte sich der Fehlbestand seit dem Jahr 2007 kontinuierlich“, so Dr. Jaffé.

Ziel: Minimierung der Schäden der Gläubiger

Jetzt geht es vor allem darum, die bestehende Containerflotte bestmöglich zu verwerten, denn nur hierdurch lassen sich die Schäden der Anleger minimieren. „Wir haben in den letzten vier Monaten insbesondere die Geschäftsbeziehungen der Schweizer P&R­Gesellschaft zu den Leasinggesellschaften und den Endkunden stabilisieren und Vertrauen aufbauen können, was angesichts der äußerst schwierigen Ausgangslage einen erheblichen Erfolg darstellt. Derzeit wird das weiterhin stabil laufende Vermietungsgeschäft fortgeführt. Ein übereilter Verkauf der gut vermieteten und nahezu vollständig ausgelasteten Containerflotte würde zum jetzigen Zeitpunkt unnötig Werte vernichten. Es geht uns darum bestmögliche Ergebnisse für die Gläubiger zu erzielen. Wir möchten nicht, dass Dritte die Gelegenheit nutzen, um auf Kosten der Gläubiger Geschäfte zu machen. Hierdurch würden die Anleger nur weiter geschädigt“, erläutert Dr. Jaffé.

Aufgrund der vertraglichen und historisch gewachsenen Strukturen werden die laufenden Einnahmen aus der Fortsetzung der Container­Vermietung an Leasing­ und Transportgesellschaften ausschließlich in der Schweizer Gesellschaft erzielt. Diese verfügte jedoch – ebenso wie die deutschen Gesellschaften – bei Insolvenzantragstellung über nahezu keine Liquidität mehr, was auch der Grund für die Insolvenzanträge der deutschen Gesellschaften war. Die Liquidität war durch die letzten Zahlungen an Anleger im Februar und März fast vollständig aufgebraucht worden. Durch die jetzt erreichten und weitere geplante Sicherungs­ und Stabilisierungsmaßnahmen sollen die Einnahmen aus der Vermarktung der Container ebenso wie die Verwertungserlöse des eigenen Vermögens der Schweizer Gesellschaft einschließlich deren Beteiligungen letztlich allen Anlegern und Gläubigern der deutschen P&R Gesellschaften zu Gute kommen und in den deutschen Insolvenzverfahren an die Gläubiger verteilt werden.

Hierbei wurden weitere Fortschritte erzielt: So ist es gelungen, eine erste Auszahlung der Schweizer P&R Gruppen­ Gesellschaft auf die Anderkonten der Insolvenzverwalter der deutschen Gesellschaften zu bewirken.
Die Insolvenzverwalter machen auch weiter deutlich, dass eine Verwertung und Befriedigung der Anlegeransprüche außerhalb der deutschen Insolvenzverfahren rechtlich wie faktisch ausgeschlossen ist. „Nur durch eine koordinierte Verwertung im Insolvenzverfahren können die Schäden für die Anleger so gering wie möglich gehalten werden. Eine Verwertung der Container durch die Anleger selbst ist nicht möglich und wirtschaftlich sinnlos.“

Eine Verwertung durch die Anleger ist losgelöst davon auch deshalb unmöglich, weil diese kein Eigentum erworben haben: Die wirksame Übereignung von Gegenständen setzt nämlich voraus, dass der zu übereignende Gegenstand so präzise bezeichnet ist, dass ein Dritter schon an Hand der zwischen den Parteien getroffenen Absprachen diesen Gegenstand identifizieren kann (sog. „Sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz“). Dies ist vorliegend mit den mit den Anlegern getroffenen Vereinbarungen nicht möglich, denn diese enthalten keine Bezugnahme auf konkrete Container. Die bloße Übereignung einer bestimmten Zahl eines bestimmten Containertyps genügt nicht, um zu bestimmen, welche Container im Einzelnen gemeint waren. Dies hat das Landgericht München I zwischenzeitlich in einer rechtskräftigen Entscheidung vom 20.06.2018 bestätigt. Auch in den wenigen Fällen, in denen die Anleger nach Vertragsschluss Zertifikate erhalten haben, ändert sich an diesem Ergebnis nichts.

„Dies ist jedoch kein wirtschaftlicher Nachteil für die Anleger“, betonen die Insolvenzverwalter, „denn sie werden über die auf ihre Insolvenzforderungen gezahlte Quote an den Erlösen aus der koordinierten Verwertung partizipieren. Eine solche Verwertung kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn sie ungestört verläuft. Störungen des koordinierten Verwertungsprozesses können zu erheblichen Schäden für den einzelnen Anleger wie auch für die Gläubigergesamtheit bis hin zum Totalverlust führen. Die Anleger haben durchweg verstanden, dass es keine Alternative zu einer koordinierten Verwertung gibt und lassen sich nicht verunsichern. Wir wissen aus unzähligen Gesprächen, die wir mit Anlegern und deren Anwälten geführt haben, dass die große Mehrheit der Anleger mit der gewählten Vorgehensweise einverstanden ist und auf die Verwertung durch die Insolvenzverwalter vertraut, die ja bereits erste Erfolge gezeigt hat. Hierfür bedanken wir uns bei den Anlegern.“

„Die Zahl der Anleger und Anwälte, die die Reedereien, die Leasinggesellschaften oder die Schweizer P&R­Gesellschaft ansprechen und dort Informationen über vermeintlich „ihre“ Container oder direkte Zahlungen an sich verlangen, ist sehr klein. Es ist allen klar, dass keine dieser Firmen direkte Zahlungen an Anleger leisten wird. Allerdings besteht die Gefahr, dass Anleger durch solche Aktionen einen erheblichen Schaden verursachen. Denn die Geschäftspartner der Schweizer Gesellschaft haben mit den Vorkommnissen der Vergangenheit nichts zu tun und möchten das auch gar nicht. Wenn sie die Container nicht ungestört nutzen können, kann es passieren, dass sie P&R Container insgesamt außer Dienst stellen. Dann werden die Container auf einen Schlag zu einer Last und könnten zur Abdeckung der enorm hohen Standkosten durch Dritte zwangsverwertet werden. Für die Anleger würde dann nichts mehr übrigbleiben. Gleiches würde im Falle eines Konkurses der Schweizer P&R­Gesellschaft gelten“, ergänzt Dr. Jaffé.

Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen die Verantwortlichen

Die Aufarbeitung der Insolvenzursachen und der sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen dauert noch an. Insbesondere werden weiterhin die umfangreichen Unterlagen ausgewertet, die für die weiter zurück liegende Vergangenheit teilweise nur in Papierform vorliegen und händisch aufgearbeitet werden müssen. Dabei geht es auch um die Analyse der Zahlungsflüsse innerhalb der P&R­Gruppe, um zu überprüfen, ob Gelder zweckwidrig verwendet wurden. Derzeit gibt es noch keine Anhaltspunkte dafür, dass signifikante Geldbeträge rechtsgrundlos an einzelne Beteiligte oder Dritte geflossen wären. Die Untersuchungen werden jedoch weiter fortgesetzt. Unabhängig davon bestehen Haftungsansprüche gegen die für die Vorgänge verantwortlichen Personen, die mit Nachdruck durchgesetzt werden. Erste Ansprüche daraus sind bereits geltend gemacht worden. Weitere Anspruchsgeltendmachungen werden folgen. „Die Anleger haben ein Recht darauf, dass die Verantwortlichen auch zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden“, so Dr. Jaffé.

Er warnt jedoch davor, zu große wirtschaftliche Erwartungen daran zu knüpfen: „Die daraus bestenfalls für die Masse zu generierenden Vermögenswerte werden kaum geeignet sein, die enormen Schäden in Milliardenhöhe auch nur ansatzweise auszugleichen. Für einzelne Anleger macht es wirtschaftlich wenig Sinn, hier selbst aktiv zu werden. Es ist unsere Aufgabe, erfolgversprechende Ansprüche gegen die Verantwortlichen durchzusetzen, wenn sich hierdurch Gelder realisieren lassen. Die Erlöse aus der Durchsetzung von Haftungsansprüchen werden im weiteren Verlauf der Insolvenzverfahren über die Quote an die Gläubiger verteilt“.

Parallel dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft München I weiter gegen mögliche Verantwortliche, wobei der damalige Geschäftsführer Feldkamp bereits im Jahr 2016 verstorben war und der Geschäftsführer Stömmer, der ebenfalls in der relevanten Zeit tätig war, vor wenigen Wochen überraschend verstorben ist, was auch für die Insolvenzverwaltung die Aufarbeitung der Vergangenheit nicht erleichtert.

Forderungsanmeldung mit vorausgefüllten Formularen

Mit der Eröffnung der Insolvenzverfahren werden die Insolvenzverwalter die Anleger anschreiben und ihnen Formulare für die Anmeldung ihrer Forderungen in den verschiedenen Insolvenzverfahren übermitteln. Diese werden voraussichtlich Anfang August versandt werden. Um Anlegern die Anmeldung dieser Schadenersatzforderungen möglichst zu erleichtern, aber auch, um im Interesse der Gläubiger die Verfahrensabwicklung effizient zu gestalten, wurden aus den Systemen der Gesellschaften Daten zu möglichen Ansprüchen der Anleger ermittelt und die Formulare entsprechend vorausgefüllt, so dass es für die Forderungsanmeldung genügt, das Formular zu überprüfen, ggf. zu korrigieren und unterzeichnet zurückzusenden. Eine Forderungsanmeldung per E­Mail ist nicht möglich. Die Prüfung der Forderungsanmeldungen erfolgt unabhängig von der Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt.

Auch Anleger, die ihre Forderungen bereits vor Eröffnung der Insolvenzverfahren geltend gemacht hatten, müssen ihre Forderungen jetzt formal zur Insolvenztabelle anmelden, damit sie berücksichtigt werden. In jedem Fall werden die Anleger gebeten, den Erhalt der Formulare abzuwarten und diese nach Möglichkeit zu nutzen, um eine effiziente Erfassung der weit über 80.000 Forderungsanmeldungen sicherzustellen. Wer die vorausgefüllten Formulare nutzt, muss den Anmeldungen keine weiteren Unterlagen beifügen, da diese bei den insolventen Gesellschaften bereits vorhanden und den Formularen zugeordnet sind.

Die Rücksendung der Formulare soll bis spätestens zum 14.09.2018 erfolgen. „Wir bitten vor allem die Anleger, die zur Gläubigerversammlung erscheinen wollen, darum, die Formulare möglichst rasch zurückzusenden, damit sie rechtzeitig erfasst werden können“, so die Insolvenzverwalter.

Berichtstermine im Oktober in der Olympiahalle
Das Gericht hat für die ersten Gläubigerversammlungen (Berichtstermine) die folgenden Termine festgesetzt:

P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs­ und Verwaltungs­ GmbH | Datum: 17.10.2018, 10:00 Uhr (Einlass ab 08:00), Ort: Olympiahalle München, Eingang Ost, Spiridon­Louis­Ring 21, 80809 München
P&R Container Vertriebs­ und Verwaltungs­ GmbH | Datum: 18.10.2018, 09:00 Uhr (Einlass ab 08:00), Olympiahalle München, Eingang Ost, Spiridon­Louis­Ring 21, 80809 München

P&R Transport­Container GmbH | Datum: 18.10.2018, 15:00 Uhr (Einlass ab 14:00), Olympiahalle München, Eingang Ost, Spiridon­Louis­Ring 21, 80809 München

Die Versammlungen finden angesichts der hohen Zahl an Gläubigern in der Olympiahalle statt. Der Berichtstermin der P&R Container Leasing GmbH wird wegen der geringeren Zahl der zu diesem Termin erwarteten Gläubiger im Anschluss in den Räumen des Insolvenzgerichts stattfinden.
Im Berichtstermin wird der Insolvenzverwalter den Gläubigern ausführlich über den aktuellen Stand des Verfahrens berichten. Auch wird zu den Hintergründen der Insolvenz, den Krisenursachen, zu den Verwertungsmöglichkeiten und dem weiteren Vorgehen berichtet werden. Zudem werden im Berichtstermin wichtige verfahrensleitende Entscheidungen getroffen. Die Gläubiger sind eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen, wenn sie sich aus erster Hand informieren wollen.

Aktualisierte Fragen und Antworten

Zudem wurden die laufenden Fragen der Anleger und der Vertriebspartner ausgewertet. Dementsprechend wurden auch die Antworten auf häufig gestellte Fragen ergänzt und enthalten jetzt auch zahlreiche neue Antworten zu Fragen zur Forderungsanmeldung und zum Berichtstermin. Die Gläubiger und Anleger finden diese auf der eigens dafür eingerichteten Internetseite www.frachtcontainer­inso.de, die regelmäßig aktualisiert wird.

Verantwortlich für den Inhalt:

P&R Container Vertriebs­ und Verwaltungs­ GmbH, Nördliche Münchner Str. 8, D­82027 Grünwald Tel.: , Fax:
www.frachtcontainer­inso.de

VentusVentures und Fondsbörse Deutschland gründen gemeinsames Unternehmen

Der Projektentwickler und Bestandsmanager VentusVentures und der Finanzdienstleister Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler haben unter dem Dach der Börsen Düsseldorf, Hamburg und Hannover das Gemeinschaftsunternehmen assettra GmbH gegründet. In dieser Gesellschaft bündeln die beiden Partner ihr individuelles Knowhow und ihre langjährige Expertise, um qualifizierte Projekte aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien mit professionellen Investoren zusammenzubringen.

Ziel von assettra ist es, eine Auktionsplattform für Erneuerbare Energien Anlagen zu etablieren. Über diese können Eigentümer ihre Windparks oder Photovoltaikanlagen veräußern und potentielle Investoren eben diese erwerben. „Einen Windpark zu verkaufen ist auch heute schon möglich. Was assettra bietet, sind transparente und standardisierte Prozesse und eine börsliche Transaktionsüberwachung. Das gewährt eine hohe Prozesssicherheit für Käufer und Verkäufer, reduziert Kosten auf beiden Seiten und beschleunigt die Eigentumsübertragung deutlich“, erklärt assettra­ Geschäftsführer Jan­Peter Schmidt die Vorteile.

Nach und nach will assettra den Transaktionsmarkt für Sachwerte im Bereich Erneuerbare Energien in das digitale Zeitalter heben. Zu jedem Verkaufsangebot – gleich ob einzelne Anlage oder ein gesamter Park – wird zunächst eine Prüfung nach fest definierten Standards durchgeführt, um die entsprechende Vermarktbarkeit des Objektes zu dokumentieren. Kommt es im Anschluss zu einer Transaktion, folgt ein standardisierter Prozess, der unter Einbindung von versierten Partnern sowohl eine Due Diligence als auch die begleitete Erstellung der Vertragsunterlagen umfasst: „Die sichere und digitale Transaktionslogik erhöht die Geschwindigkeit bei gleichzeitig wesentlich niedrigerem finanziellen Aufwand im Vergleich zu Transaktionen, die von Investmentbanken initiiert sind“, erklärt Kai Flatau, ebenfalls Geschäftsführer bei assettra.

Aufgrund der langjährigen Erfahrung von VentusVentures und des Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmaklers kann assettra auf ein breites Netzwerk an versierten Partnern zurückgreifen. So können auch juristische Beratung, die Restrukturierung der Fremdfinanzierung oder eine Optimierung der technischen Parameter der Parks im Rahmen des Transaktionsprozesses erfolgen.

Verantwortlich für den Inhalt:

assettra GmbH, Kleine Johannisstraße 4 , D­20457 Hamburg Tel.: 040 22 65 923 890, Fax:
www.assettra.de

Positiver Langfristtrend für die Preisentwicklung im Handel mit Sachwert­-Beteiligungen

Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG beendet ihr insgesamt gutes zweites Quartal mit einem eher ruhigen Juni­Handel. Die durchschnittlichen Kurse bestätigten dabei quer durch alle Assetklassen (Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Sonstige) den positiven Langfristtrend für die Preisentwicklung im Handel mit Sachwert­Beteiligungen.

Mit einem nominalen Volumen der gehandelten Sachwertbeteiligungen von 16,48 Millionen lag der Juni 2018 etwas unterhalb des langfristigen Durchschnitts und fiel deutlich hinter die lebhaften Vormonate Mai und April (18,67 Millionen und 21,46 Millionen) zurück. Insgesamt kamen 468 Transaktionen zustande (Vormonat: 513 Transaktionen). Die durchschnittlichen Handelskurse lagen mit 80,36% abermals auf hohem Niveau, wobei Immobilien­Beteiligungen mit einem Durchschnittskurs von 104 Prozent bereits zum dritten Mal in diesem Jahr die 100­Prozent­Marke knacken konnten.

Bei der Umsatzverteilung innerhalb der Assetklassen blieben Immobilienfonds mit einem Gesamtanteil von „nur“ 62,58 Prozent merklich hinter dem gewohnten Anteil zurück. Hier kam es zu 285 Transaktionen und einem nominalen Handelsvolumen von 10,32 Millionen. Im Markt für Schiffsfonds wurde aus 69 Transaktionen ein nominales Handelsvolumen von 2,49 Millionen erzielt. Der Durchschnittskurs lag bei 30,55 Prozent. Besonders lebhaft war der Handel bei der Assetklasse „Sonstige Beteiligungen“ wie Private Equity­, Erneuerbare Energien­ und Flugzeugfonds. Ihr Anteil am Gesamthandel lag bei ungewöhnlich hohen 22,33 Prozent. 114 Vermittlungen zu einem Durchschnittskurs von 47,55 Prozent standen für ein vergleichsweise hohes nominales Handelsvolumen von 3,68 Millionen.

Auch im abgelaufenen Geschäftsmonat kamen zahlreiche Transaktionen durch die Kooperation zwischen der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG und dem Tochterunternehmen Deutsche Zweitmarkt AG zustande. Davon betroffen waren insgesamt 92 Handelsabschlüsse mit einem nominalen Umsatz von insgesamt 2,81 Millionen. In 42 Fällen bot der Verkäufer seine Beteiligung über die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG an, der Käufer fand sich über die Deutsche Zweitmarkt AG. In 50 Fällen kam das Verkaufsangebot über die Deutsche Zweitmarkt AG und die Käuferseite über die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG.

Verantwortlich für den Inhalt:

Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG, Kleine Johannisstraße 4 , D­20457 Hamburg Tel.: 040/ 480 920­0, Fax: 040/ 480 920­99
www.zweitmarkt.de

Platzierung von rund 140 Mio. Euro im ersten Halbjahr

Wealthcap plant im Jahr 2018 rund 735 Mio. Euro an seine Privatkunden auszuschütten. Das ist die höchste Ausschüttung der gesamten Unternehmensgeschichte. Die Regelausschüttungen belaufen sich auf 145 Mio. Euro, Sonderausschüttungen aus Verkäufen und Liquidationen tragen mit rund 590 Mio. Euro zum Ergebnis bei. Damit schütten die deutschen Privatkunden­Immobilienfonds von Wealthcap im Schnitt mehr als 4,0 % aus, die in US­Dollar notierten Immobilienfonds weisen eine Ausschüttung von 4,4 % im Durchschnitt aus.

Allein die HFS Deutschland 10 schüttet mit bevorstehenden Objektverkäufen in Frankfurt und Berlin voraussichtlich rund 380 Mio. Euro an seine Anleger aus. Damit werden die Kunden rund 120 % des eingezahlten Kapitals nur aus den Verkäufen dieses Jahres erhalten. Nach dem geplanten Verkauf der letzten Fondsimmobilie in 2019 wird mit einem Gesamtrückfluss von über 210 % gerechnet.

Die HFS Deutschland 16 konnte sehr frühzeitig die gute Marktphase nutzen und alle Objekte des Fonds äußerst gewinnbringend veräußern. Damit wurde ein Gesamtrückfluss von über 241 % und eine IRR von rund 6,8 % erzielt.

Erneut hohe Platzierungsstärke bei Privatkunden

In den ersten sechs Monaten konnte Wealthcap rund 140 Mio. Euro Eigenkapital bei privaten Investoren platzieren. Allein der Fonds Wealthcap Immobilien Deutschland 40 sammelte 71 Mio. Euro ein und wurde damit in weniger als einem halben Jahr ausplatziert. Der Nachfolger Wealthcap Immobilien Deutschland 41 startet nahtlos in den Vertrieb und setzt erneut auf deutsche Wachstumsstädte und ­standorte getreu der Investmentphilosophie Future Invest.

Der Wealthcap Immobilien Nordamerika 17 trug mit mehr als 14 Mio. USD zum Platzierungsergebnis bei. Das Multi­ Asset­Angebot Wealthcap Portfolio 3 konnte über 38 Mio. Euro einsammeln. Der im März diesen Jahres gestartete Schwesterfonds Wealthcap Private Equity 21/22 erzielte im ersten Halbjahr bereits 18 Mio. Euro.

„Wir haben nun in vielen Jahren wiederholt bewiesen, dass wir tolle Ausschüttungserlöse für unsere Bestandskunden realisieren und zugleich für unsere neuen Angebote begeistern können. Auch in diesem Jahr wollen wir mehr als 200 Mio. Euro bei Privatkunden einsammeln. Ein herzliches Dankeschön für das Vertrauen unserer Kunden und Vertriebspartner. Auf dieser Basis wollen wir unsere führende Rolle bestätigen und weiter ausbauen“, erklärt Gabriele Volz, Geschäftsführerin von Wealthcap.

Verantwortlich für den Inhalt:

Wealth Management Capital Holding GmbH, Sebastian Zehrer, Am Eisbach 3, D­80538 München Tel.: +49 89 678 205 174, Fax: +49 89 678205 333
www.wealthcap.com

Wiederanlagequote betrug dabei über 50 Prozent

 

Rund 7 Jahren nach Gründung des Unternehmens kann Solvium Capital eine neue Bestmarke melden: Kumuliert 200 Millionen Euro haben Anleger Solvium Capital für Direktinvestments in Container und Wechselkoffer bisher anvertraut. In den vergangenen Jahren hat das Unternehmen Direktinvestments mit einem Volumen von mehr als 50 Millionen Euro schon planmäßig beendet. Die Wiederanlagequote betrug dabei über 50 Prozent. Solvium Capital hat sich damit in den 7 Jahren nach der Unternehmensgründung im Jahr 2011 in der Spitzengruppe der Anbieter etabliert.

„Das mit diesen Zahlen verbundene Vertrauen macht uns stolz und spornt uns an, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen. Wir möchten uns besonders bei den vielen Vertriebspartnern bedanken, die Solvium seit Jahren ihr Vertrauen schenken und unsere Produkte ihren Kunden regelmäßig empfehlen“, so Geschäftsführer André Wreth. „Im vergangenen Jahr haben wir das Neugeschäft auf rund 50 Millionen Euro gesteigert. Für dieses Jahr peilen wir eine weitere Steigerung auf mindestens 60 Millionen Euro an und befinden uns bereits auf einem guten Weg. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir unsere Partner weiterhin in der gewohnten Qualität und Zuverlässigkeit.“

Das Unternehmen ist mit seinen innovativen Container­-Direktinvestments 2011 an den deutschen Investorenmarkt gegangen. Im Jahr 2014 schloss Solvium Capital eine Kooperation mit Axis, dem führenden Vermietmanager von Wechselkoffern in Europa und brachte seitdem regelmäßig Direktinvestments in Wechselkoffer in den Kapitalmarkt. Im Dezember 2015 kam Solvium als erster Anbieter mit einem Direktinvestment in Container als Vermögensanlage auf den Markt; bereits im März 2016 folgten zwei weitere Vermögensanlagen, die in Wechselkoffer investierten. Mittlerweile hat Solvium bereits 10 Vermögensanlagen nach den Vorgaben des Kleinanlegerschutzgesetzes emittiert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Solvium Capital GmbH, Englische Planke 2, D­-20459 Hamburg, Tel.: 040 527 34 79 75, Fax: 040 527 34 79 9, www.solvium­-capital.de