Sirius Campus untersucht Teilnahmebereitschaft von Versicherungskunden an Kundenbindungs- und Weiterempfehlungsprogrammen

Kundenbindungs- und Weiterempfehlungsprogramme sind in vielen Branchen ein etabliertes Mittel zur Stärkung der Kundentreue – insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel, bei Drogerieketten, Tankstellen und Mobilfunkanbietern. Doch auch für die Versicherungsbranche zeigen sich Potenziale: Fast ein Viertel der Versicherungskunden (24 %) hat bereits Erfahrungen mit solchen Programmen von Versicherern gemacht – 14 Prozent haben sie bereits genutzt, 10 Prozent nutzen sie aktuell.

Der Wunsch vieler Versicherer, Kunden mit passenden Programmen langfristig zu binden, trifft bei den Kunden auf offene Ohren: Langjährige Vertragsbeziehungen und eine geringe Schadenanzahl gelten aus Sicht der Kunden als besonders gerechtfertigte Anlässe für eine Prämierung. Dementsprechend würden sich auch zwei Drittel zumindest über die Teilnahmebedingungen eines Kundenbindungsprogramms informieren. Und selbst wenn die Anmeldung in einem Online-Kundenportal Voraussetzung sein sollte, würde noch mehr als jeder zweite Kunde nicht davor zurückschrecken.

Dies sind die Ergebnisse der Sirius Campus Marktuntersuchung „Digitale Kommunikation unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz“ als Schwerpunktthema im Kundenmonitor Assekuranz mit 1.851 repräsentativen Online-Interviews unter 18- bis 69-Jährigen Versicherungsentscheidern und -mitentscheidern im Oktober 2024.

Cashback überzeugt – besonders bei Jüngeren

Unter den möglichen Belohnungsformen ist Cashback besonders beliebt: 51 Prozent der Befragten bewerten diese Prämienform positiv. Auf den nächsten Plätzen folgen branchenübergreifende Programme wie Payback, Miles & More oder DeutschlandCard (46 % Zustimmung), Bonuspunkte (44% Zustimmung) sowie der klassische Bündelrabatt (42 %). Zugleich wird Cashback als eine besonders gut zur Assekuranz passende Prämie (50%) wahrgenommen und überzeugt zudem über alle Altersgruppen hinweg. Während Jüngere etwas häufiger sonstige Rabatte oder kostenlose Upgrades bevorzugen, zeigen Frauen eine vergleichsweise hohe Affinität zu Einkaufsgutscheinen.

Weiterempfehlungsbereitschaft versandet häufig – obwohl Gespräche über Versicherungen zunehmen

Dass zwischen der Bereitschaft zur Weiterempfehlung und der tatsächlichen Empfehlungsaktivität häufig eine Lücke klafft, ist nicht neu – die aktuelle Studie von Sirius Campus belegt dies erneut. Zwar geben rund 69 Prozent der Befragten auf der bekannten Net Promoter Score (NPS)-Skala einen Wert höher als 6 an, doch nur gut 20 Prozent empfehlen ihre Versicherungsgesellschaft tatsächlich häufiger als nur ein- oder zweimal pro Jahr aktiv weiter. Selbst unter den sogenannten Promotoren – also Kunden mit einem NPS-Wert von 9 oder 10 – liegt die tatsächliche Empfehlungsrate bei lediglich 35 Prozent. Überraschend: Auch unter den Detraktoren (0–6 auf der Skala) gibt knapp jeder Fünfte (18 %) an, seine Versicherungsgesellschaft zumindest gelegentlich (3–5 Mal pro Jahr) oder sogar häufig (mehr als 5 Mal pro Jahr) weiterzuempfehlen.

Als Hauptgrund für die Zurückhaltung werden häufig fehlende Anlässe oder Gelegenheiten angeführt. „Es ist aber auch nicht so, als käme im persönlichen Umfeld das Gespräch nie auf Versicherungen“, erläutert Christoph Müller, Geschäftsführer und Gründer der Sirius Campus GmbH. „Im Vergleich zur letzten Erhebung im Jahr 2014 stellen wir sogar eine deutliche Erhöhung potenzieller Empfehlungsgelegenheiten fest. Erfolgversprechend könnte es daher sein, der grundsätzlichen Empfehlungsbereitschaft mit der Auslobung einer Prämie etwas Nachdruck zu verleihen.“

Prämien als erfolgversprechender Hebel für mehr Empfehlungen

Denn auch in diesem Punkt zeigt sich eine überwiegend positive Resonanz der Versicherungskunden: 64 Prozent der Versicherungskunden begrüßen es, wenn sie für eine erfolgreiche Weiterempfehlung belohnt werden. Immerhin 42 Prozent würden ihre Versicherung häufiger weiterempfehlen, wenn ihnen eine Prämie in Aussicht gestellt würde. Die Analyse zeigt zudem, dass sich mit einer höheren Prämienhöhe auch die Weiterempfehlungsbereitschaft steigern lässt. Allerdings gilt: Der Zusammenhang ist nicht linear, d. h. nicht jede Erhöhung wirkt sich gleichermaßen auf die Weiterempfehlungsbereitschaft aus.

Weitere Informationen zur Marktuntersuchung „Kundenbindung und Weiterempfehlung“ bei Christoph Müller (christoph.mueller@siriuscampus.de | 0152 38 24 66 44).

Über die Sirius Campus GmbH

Sirius Campus ist ein Forschungs- und Beratungsinstitut mit Sitz in Köln, das sich auf die Optimierung von Beratungs- und Verkaufsprozessen spezialisiert hat. Auf Grundlage von Behavioral Economics und mit einer entscheidungspsychologischen Marktsegmentierung – den Select Typen – entwickelt Sirius Campus Ansprache-, Beratungs- und Angebotskonzepte, die Absatzpotenzial und Preisbereitschaft an unterschiedlichen Touchpoints maximal abschöpfen. Dabei steht das Pricing von Angeboten als wirksamster Hebel für den Unternehmensertrag im Zentrum unserer Beratungsleistung. Sirius Campus bietet Marketing- und Vertriebsmanagern den entscheidenden Wissensvorsprung, um Marktpotenziale frühzeitig zu erkennen und mit wirksamen Anpacks erfolgreich zu gewinnen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Sirius Campus GmbH, Im Klapperhof 33c, 50670 Köln, Tel: 0221 42 330 200, www.siriuscampus.de

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) steht seit Jahren im Fokus intensiver Diskussionen – mit dem Ziel, sie für Arbeitnehmer so attraktiv zu gestalten, dass sich eine langfristige Bindung an bAV-Verträge nachhaltig lohnt.

Auch die zukünftigen Regierungsparteien wollen “die betriebliche Altersversorgung stärken und deren Verbreitung besonders in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienern weiter vorantreiben” (Koalitionsvertrag für die 21.Legislaturperiode).

In Zeiten von steigendem Vorsorgebedarf ist es essenziell, dass die bAV durch moderne und unkompliziert übertragbare Produkte beim Arbeitgeberwechsel überzeugt. Dabei gilt es, besonders den Mittelstand in den Blick zu nehmen – denn nur wenn das Instrument dort praktikabel und verständlich ist, kann die bAV seine volle Wirksamkeit entfalten.

Anstatt weitere neue Durchführungswege zu schaffen sollte der Fokus darauf liegen, die bestehenden Möglichkeiten transparenter und handhabbarer zu gestalten. Nur durch klare, nachvollziehbare Lösungen kann das Vertrauen in die bAV gestärkt und ihre Rolle als tragende Säule der Altersvorsorge dauerhaft gefestigt werden. Der BDVM fordert daher folgende Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen:

  1. Abschaffung der Verbeitragung in der gesetzlichen Krankenversicherung im Leistungsbezug

Die Verbeitragung von Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sollte abgeschafft oder zumindest verlässlich und spürbar gesenkt werden, um die Attraktivität der bAV nachhaltig zu steigern.

  1. Stärkung des etablierten Modells nach § 3 Nr. 63 EStG unter Nutzung der bestehenden Rahmenbedingungen

Zur nachhaltigen Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung bedarf es einer gezielten Stärkung des bewährten Modells nach § 3 Nr. 63 EStG. Dies erfordert insbesondere eine rechtliche Klarstellung und Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, um Planungssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gewährleisten. Wichtige Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind:

  • Schaffung von Rechtssicherheit für Beitragszusagen mit Mindestleistung (BZML) bei abgesenktem Garantieniveau – etwa durch gesetzliche Klarstellungen, die den Handlungsspielraum für Arbeitgeber und Versorgungsträger erhöhen.
  • Gleiches gilt für die Beitragsorientierte Leistungszusagen (BOLZ), auch hier sollte der Gesetzgeber klarstellen, dass abgesenkte Garantien möglich sind. Eine Absenkung auf 60% (unabhängig von der Finanzierungsart) wäre wünschenswert.
  • Die Rentenzahlung muss im Vergleich zur Kapitalauszahlung grundsätzlich attraktiver (steuerlich vorteilhafter) sein.
  • Konzentration auf die Direktversicherung als präferierter Durchführungsweg in Verbindung mit der Beitragsorientierten Leistungszusage.
  1. Einführung eines automatischen Einbezugs in die bAV (Opting-out-Prinzip)

Um die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung deutlich zu steigern, sollte die Möglichkeit geschaffen werden, Arbeitnehmer standardmäßig in die bAV einzubeziehen – mit der Option, sich aktiv dagegen zu entscheiden (Opting-out). Ein solches Verfahren hat sich international bewährt und würde auch in Deutschland die Teilnahmequote signifikant erhöhen. Das Konzept des BRSG II sollte daher wieder aufgegriffen und konsequent weiterverfolgt werden, um die betriebliche Altersversorgung nachhaltig zu stärken und breiter in der Arbeitswelt zu verankern.

  1. Komplexität reduzieren – Verständlichkeit und Effizienz in den Vordergrund stellen

Die betriebliche Altersversorgung muss einfacher werden. Ziel muss es sein, das System spürbar zu entbürokratisieren, überflüssige Hürden abzubauen und klare, nachvollziehbare Regelungen zu schaffen. Denn: Ein einfaches System schafft Vertrauen, Akzeptanz und eine breite Beteiligung.

Warum ist das wichtig?

  • Höhere Akzeptanz bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch verständliche Prozesse
  • Größere Verbreitung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die heute oft vor organisatorischen oder rechtlichen Hürden zurückschrecken
  • Weniger Beratungs- und Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber
  • Reduzierung administrativer Belastung auf allen Seiten
  • Erhöhte Portabilität – also die einfache Mitnahme bestehender Ansprüche bei Arbeitgeberwechsel – als weiterer wichtiger Baustein für ein modernes bAV-System
  • Beseitigung bestehender Ungerechtigkeiten, etwa durch die Abschaffung des PSV-Beitrags für vollständig rückgedeckte Unterstützungskassen

Fazit:

Die betriebliche Altersversorgung muss einfacher, verlässlicher und gerechter werden. Weniger Bürokratie, klare Regeln, echte Anreize und moderne, portable Lösungen – nur so wird die bAV im Mittelstand zum Erfolgsmodell und für Beschäftigte wirklich attraktiv. Als Versicherungsmakler sehen wir es als unsere Verantwortung, aktiv zur Stärkung der bAV beizutragen und somit die Altersvorsorge der Arbeitnehmer nachhaltig zu sichern. Es liegt nun an der Politik, diese Maßnahmen schnell und konsequent umzusetzen, um die finanzielle Zukunft der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Über den BDVM

Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM) ist die Spitzenorganisation der deutschen Qualitäts-Versicherungsmakler mit rund 750 Mitgliedsunternehmen, die mehr als 12.000 Mitarbeiter beschäftigen. Unsere Mitglieder müssen hohe Anforderungen erfüllen, die weit über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegen und zeichnen sich durch ihre besondere Qualifikation und Professionalität aus. Die Bandbreite unserer Mitgliedsunternehmen reicht von großen international tätigen Industrie-Versicherungsmaklern bis zu mittelständischen und kleineren Unternehmen, die auch im Gewerbe- und Privatkundengeschäft tätig sind.

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Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM), Admiralitätstr. 58, 20459 Hamburg, Tel: +49 (0) 40/369820-0, www.bdvm.de

Die Zahl der versicherten Fahrraddiebstähle in Deutschland ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen – der finanzielle Schaden ist hingegen so hoch wie nie.

„Im vergangenen Jahr wurden rund 135.000 versicherte Fahrräder gestohlen, das sind 10.000 weniger als im Vorjahr“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. „Dennoch mussten die Versicherer mit 160 Millionen Euro rund 10 Millionen Euro mehr leisten als im Jahr zuvor. Das ist der höchste Stand der letzten 20 Jahre.“

Die steigenden Kosten trotz sinkender Fallzahlen führt der GDV auf eine veränderte Strategie der Fahrraddiebe zurück: „Die Täter gehen offenbar gezielter vor und stehlen vor allem hochwertige Räder und E-Bikes. Der durchschnittliche Schaden liegt inzwischen bei rund 1.190 Euro – mehr als dreimal so viel wie vor 20 Jahren“, so Asmussen.

Hälfte der Hausratversicherten mit Fahrradschutz

Das Problem reicht dabei weit über die versicherten Fälle hinaus: Insgesamt wurden 2024 laut Polizeilicher Kriminalstatistik rund 246.600 Fahrraddiebstähle polizeilich erfasst. Viele dieser Diebstähle betreffen also unversicherte Räder – oder Räder, deren Schutz nicht ausreicht.

Rund 27 Millionen Haushalte in Deutschland verfügen über eine Hausratversicherung. Etwa die Hälfte dieser Verträge enthält eine sogenannte Fahrradklausel, die einen Diebstahl mit absichert. Für besonders hochwertige Räder oder E-Bikes kann eine zusätzliche Fahrradversicherung jedoch sinnvoll sein. Diese bietet oft weitergehenden Schutz – etwa bei Unfällen, Pannen oder Elektronikschäden.

Der GDV rät, den Versicherungsschutz regelmäßig zu prüfen, insbesondere nach dem Kauf eines neuen Fahrrads. Wer seinen Versicherungsschutz aktualisiert, spart sich im Ernstfall Ärger und Frust. Generell gilt: Kaufbelege und aktuelle Fotos sollten gut aufbewahrt werden. Sie erleichtern die Abwicklung im Schadensfall deutlich.

Damit es gar nicht erst so weit kommt: So schützen Sie Ihr Fahrrad – 5 Tipps des GDV:

Hochwertiges Schloss nutzen: Empfehlenswert sind stabile U- oder Kettenschlösser.

Immer anschließen: Das Fahrrad sollte an einem festen Objekt wie einem Fahrradständer gesichert werden.

Zwei Schlösser verwenden: Damit lassen sich Rahmen und Räder separat sichern.

Sichtbar parken: Belebte und gut beleuchtete Orte schrecken Diebe ab.

Registrierung: Ein registriertes Fahrrad lässt sich bei Diebstahl besser identifizieren und wiederfinden.

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Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­ 2020 5000, www.gdv.de

Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) gibt es viele, doch nicht jeder Tarif ist für jede Berufsgruppe gleichermaßen gut geeignet. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat den Markt untersucht und die Produkte dahingehend auf den Prüfstand gestellt.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat die Produktangebote von 43 Anbietern anhand von über 100 Kriterien durchleuchtet und nach sechs Berufsgruppen getrennt bewertet. Die uniVersa erhielt für ihren Premium-Tarif in den Kategorien Handwerker, medizinische Berufe und Selbstständige die Bestnote „Exzellent“ sowie für Auszubildende, Studenten und kaufmännische Berufe die zweithöchste Bewertung „Sehr gut“. Auch der preislich attraktive Exklusivtarif konnte überzeugen und wurde in den Kategorien Handwerker und Selbstständige ebenfalls mit der Bestbewertung „Exzellent“ ausgezeichnet sowie in den restlichen Berufsgruppen mit „Sehr gut“. In die Gesamtbewertung flossen die vier Teilbereiche Unternehmensqualität, Preis-Leistung, Flexibilität und Transparenz ein. Über den Doppeltarifansatz der uniVersa können Versicherte ihren Versicherungsschutz individuell zusammenstellen und über Nachversicherungsgarantien flexibel ausbauen. Zudem gibt es für Beamte und Polizisten eine vorteilhafte Dienstunfähigkeitsregelung. Über das spartenübergreifende Einkommenssicherungskonzept unisafe|HQ wird außerdem ein nahtloser Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente für privat Krankheitskostenvollversicherte angeboten.

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Branche kapitalseitig für Pflichtversicherung in Elementar gerüstet

„Die deutsche Schaden- und Unfallversicherungsbranche präsentiert sich zum Jahresende 2024 hinsichtlich ihrer Solvabilität in einer stabilen Verfassung“, sagt Maxym Shyian, leitender Berater der aktuariellen Beratungsgesellschaft Meyerthole Siems Kohlruss (MSK).

MSK hat die SFCR-Berichte von 157 Versicherern nach ihrer Veröffentlichung am 8. April 2025 maschinell ausgelesen und intensiv ausgewertet.

Die Eigenmittel steigen auf knapp 134 Mrd. € (+3,5%), der Kapitalbedarf auf 51 Mrd. € (+4,9%). Die relevante Bedeckung sinkt marktweit leicht von 264% auf 262%.

Bei 94 Versicherern hat sich die Bedeckung um weniger als 20 Prozentpunkte verändert. Nur 19 Versicherer weisen eine Bedeckung von weniger als 150% auf.

Versicherer mit einem Prämienvolumen unter 50 Mio. € weisen zwar immer noch eine deutlich bessere Bedeckung als das Markmittel auf. Diese Gruppe hat jedoch mit einer sinkenden Quote von 437% auf 412% zu kämpfen. Gleiches gilt überraschenderweise auch für Versicherer mit einem geringen Anteil Kraftfahrtversicherung. Hier sank die Quote von 262% auf 253%.

Die jüngsten Turbulenzen an den Kapitalmärkten werden sich voraussichtlich nicht wesentlich auf die Bedeckung der Schaden- und Unfallversicherer auswirken.

„Die Architekten des Standardmodells sind dafür verantwortlich,“ erklärt Lena Porschen, aktuarielle Beraterin bei MSK. „Mit sinkenden Marktwerten auf der Aktivseite sinken natürlich die Eigenmittel, aber über das Marktrisiko sinkt eben auch die Kapitalanforderung und die Effekte gleichen sich nach unseren Berechnungen im Marktmittel aus. Paradoxerweise profitiert ein überdurchschnittlich gut kapitalisierter Versicherer sogar von sinkenden Kursen. Für bereits gering bedeckte Versicherer gilt das leider nicht!“

Für die im Koalitionsvertrag geplante Pflichtversicherung in Elementar präsentieren sich die Versicherer kapitalseitig gut gerüstet. „Unter der Voraussetzung, dass die Prämien risikogerecht sind, erwarten wir in den nächsten Jahren aus Klimawandel und Pflichtversicherung einen zusätzlichen Kapitalbedarf in der Größenordnung von 30 Mrd. € für die Versicherungswirtschaft, der durch Rückversicherung und staatliche Garantien noch gesenkt werden kann“, erläutert Tommy Berg, leitender Berater bei MSK.

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Meyerthole Siems Kohlruss Gesellschaft für aktuarielle Beratung mbH, Hohenstaufenring 57, 50674 Köln, Tel: +49 (0)221 42053-0, www.aktuare.de

Niederlassung der norwegischen ARAG Tochter HELP Forsikring nimmt Geschäft auf

Die HELP Vakuutus, neu gegründete finnische Niederlassung der norwegischen HELP Forsikring, hat Anfang 2025 ihr Geschäft aufgenommen. Zum 1. April startete sie ihre erste Partnerschaft – mit der DNA Plc, die zum Telekommunikationskonzern Telenor gehört. Die HELP Forsikring ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des ARAG Konzerns, dem weltweit größten Rechtsschutzversicherer. Mit der Geschäftsaufnahme in Finnland ist der Düsseldorfer Versicherungskonzern nun in insgesamt 20 Ländern aktiv und setzt seinen Internationalisierungskurs weiter fort.

“Wir sind davon überzeugt, dass wir auch die Menschen in Finnland für unsere Idee gewinnen können, einen einfachen und bezahlbaren Zugang zum Recht anzubieten. Wie in den anderen nordischen Staaten ist Rechtsschutz auch dort eine weitgehend unbekannte Versicherungsleistung und entsprechend groß ist das Geschäftspotenzial”, unterstreicht Dr. Renko Dirksen, Vorstandssprecher der ARAG SE.

Wie in den nordischen Ländern, in denen die HELP bereits aktiv ist, fokussiert sich auch die HELP Vakuutus mit Sitz in Helsinki auf das Kernsegment Rechtsschutz. Das Unternehmen ist spezialisiert auf den Abschluss von Gruppenverträgen mit besonderen Zielgruppen. Dazu zählen Gewerkschaften und andere Verbände, Versicherungsunternehmen, Banken sowie Versorgungsunternehmen. Mit dem ersten Gruppenvertag, geschlossen mit dem Telekommunikationsunternehmen DNA Plc, wurden circa 200.000 Kunden gewonnen. Die wichtigsten abgedeckten Rechtsbereiche sind hier Identitätsdiebstahl und Betrug.

“Im Fokus der HELP Vakuutus stehen die Privatkunden. Wir planen aber auch schon zusätzliche Angebote für kleine und mittlere Unternehmen”, erläutert Markus Ginman, Country Manager der HELP Vakuutus. “Das Wachstumspotenzial in Finnland ist groß. In unserem Markt bietet derzeit keine andere Versicherungsgesellschaft eigenständige Rechtsschutzversicherungen an und kümmert sich mit eigenen Anwälten um die rechtlichen Probleme der Kunden.”

Verantwortlich für den Inhalt:

ARAG SE, ARAG Platz 1, D­-40464 Düsseldorf, Tel.: +49 (0)211 963­2560, Fax: +49 (0)211 963­2025, www.arag.de

Zukunfts-Optimismus bei Beraterinnen und Beratern in Deutschland – obwohl bei ihrer Absicherung erhebliche Lücken bestehen.

In einer aktuellen Umfrage des Spezialversicherers Hiscox geben 82 % der befragten Beraterinnen und Berater an, optimistisch oder sogar sehr optimistisch hinsichtlich der Zukunft ihres Unternehmens zu sein. Doch trotz dieses positiven Ausblicks fehlt es knapp der Hälfte an notwendigen Versicherungen: Nur 56 % der Befragten haben eine Betriebshaftpflichtversicherung und lediglich 51 % haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Gerade mit den zunehmend komplexen regulatorischen Anforderungen und der fortschreitenden digitalen Transformation sind diese Absicherungen allerdings in der Beratungsbranche von zentraler Bedeutung. Schon ein kleiner Fehler kann zu gravierenden Schäden führen. Ein weiteres alarmierendes Ergebnis der Umfrage: Jedes dritte beratende Unternehmen (35 %) hat bereits Vermögens-, Sach- oder Personenschäden beim Kunden verursacht. Das verdeutlicht die wachsenden Risiken in der Beratungsbranche, die in einer zunehmend digitalen und dynamischen Arbeitswelt auftreten.

„Trotz des Optimismus, den viele Beraterinnen und Berater für die Zukunft ihres Unternehmens zeigen, dürfen sie die Risiken nicht unterschätzen: Sie arbeiten in einem besonders anspruchsvollen Umfeld, das präzise Analysen und schnelle Reaktionen erfordert. Ein falscher Ratschlag oder eine versäumte Frist kann schnell zu hohen finanziellen Forderungen führen. Ohne die richtige Absicherung können diese zu existenziellen Bedrohungen für Consultants werden. Mit einem maßgeschneiderten Versicherungsschutz können Beratende nicht nur die finanziellen Folgen eines Schadensfalls abwenden und ihre eigene Zukunft sichern, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden stärken“, betont Franz Kupfer, Head of Professional Indemnity, D&O, Events beim Spezialversicherer Hiscox und Produktverantwortlicher von Consult by Hiscox.

Ein aktueller Film illustriert einen Fall aus der Praxis, der deutlich macht, wie schnell Beratungsfehler zu großen Schäden und damit zu hohen Forderungen an Consultants führen können. Außerdem gibt Claims Underwriter Martina Korch Einblicke in die zentrale Rolle des Underwritings bei Hiscox:

https://www.hiscox.de/kampagne/underwriter/schadenfall-beratungsfehler/

Über die Umfrage:

Im Auftrag von Hiscox befragte das Marktforschungsunternehmen Appinio im Juni 2024 berufliche Beraterinnen und Berater in Deutschland (n = 110), die den Versicherungsschutz für das Unternehmen abschließen oder im Entscheidungsprozess involviert sind. Die Umfrage untersuchte u.a., mit welchen Haftungsrisiken Beratende in ihrer Tätigkeit konfrontiert sind und wie sie sich durch Versicherungen dagegen schützen.

Verantwortlich für den Inhalt:

HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

Die Ombudsfrau für Versicherungen, Dr. Sibylle Kessal-Wulf, Richterin des Bundesverfassungsgerichts a. D., stellte gemeinsam mit dem Geschäftsführer des Vereins Versicherungsombudsmann, Constantin Graf von Rex, am 16.04.2025 in Berlin den Jahresbericht 2024 vor.

Die als selbstständiger Verein organisierte Verbraucherschlichtungsstelle behandelt seit 24 Jahren Beschwerden aus allen Versicherungssparten, ausgenommen der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Dr. Kessal-Wulf, die mit Wirkung zum 1. April 2024 die Amtsgeschäfte von Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier als Ombudsfrau für Versicherungen übernommen hat, dankte zunächst ihrem Amtsvorgänger für die umfassende Einarbeitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle für die Erstellung des Jahresberichts. Weiter hob sie hervor, dass die Schlichtungsstelle 2024 so viele Beschwerdevorgänge wie noch nie seit Gründung des Vereins im Jahr 2001 erreichten. Die Zunahme von Schlichtungsanträgen betraf fast alle Versicherungssparten.

Starke prozentuale Zuwächse hatte bei den zulässigen Beschwerden vor allem die Kfz-Versicherung mit ihren Teilsparten Haftpflicht und Kasko. Mehr zulässige Beschwerden gab es auch in der Gebäudeversicherung und den „sonstigen Versicherungen“ (dazu gehören u. a. Elektronik-, Tierkranken- und Reiseversicherung). Bei den Eingängen in absoluten Zahlen führend waren ebenfalls die Kfz-Versicherungen Haftpflicht und Kasko zusammengenommen, gefolgt von den Sparten Rechtsschutz und Leben.

Im Grußwort stellt die Rechtsanwältin und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein, Dr. Carla Burmann, ihre Überlegungen zur Bedeutung der Verbraucherstreitbeilegung im Allgemeinen und des Versicherungsombudsmann e. V. im Besonderen dem Jahresbericht voran.

Constantin Graf von Rex informierte über die Statistik und die Entwicklung des Vereins. Im Jahr 2024 waren insgesamt 21.548 Beschwerdeeingänge zu verzeichnen; davon waren 15.659 zulässig. Im Jahr 2023 lag die Zahl noch bei 18.037 (Beschwer-den insgesamt) bzw. 13.205 (zulässige Beschwerden). Das entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 19,5 Prozent, bei den zulässigen Beschwerden betrug die Steigerung 18,6 Prozent. Vor dem Hintergrund gestiegener Eingangszahlen hat die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der einzelnen Fälle zugenommen. Sie betrug unter Einbeziehung aller Unternehmensbeschwerden 68,3 Tage (2023: 57,6 Tage); werden nur die zulässigen Unternehmensbeschwerden betrachtet, lag der Wert bei 85,9 Tagen (2023: 72,2 Tage).

Die Erfolgsquote der Schlichtungsanträge bei Unternehmensbeschwerden lag in der Lebensversicherung bei 34,4 Prozent leicht unterhalb und bei den anderen Sparten insgesamt bei 52,4 Prozent und damit oberhalb des Vorjahres.

Dr. Kessal-Wulf führte aus, dass die Kooperation mit den Mitgliedsunternehmen des Versicherungsombudsmann e. V. auch im letzten Jahr gut war. Generell ist zu beobachten, dass die Versicherer gewillt sind, Anregungen der Ombudsfrau zu prüfen und der Schlichtungsidee ausreichend Raum zu geben; sehr häufig wird die rasche Einigung mit dem Versicherungsnehmer einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung vorgezogen.

Dennoch nimmt die Zahl der Beschwerden zu, bei denen die Beschwerdeführer ihren Schlichtungsantrag ausschließlich mit einer gänzlich ausbleibenden oder zumindest stark gestörten Kommunikation mit ihrem Versicherer begründen, sei es, weil dieser überhaupt nicht antwortet, sei es, weil dieser nur mit großer zeitlicher Verzögerung auf die Meldung von Versicherungsfällen oder auf Rückfragen des Versicherungsnehmers reagiert. Nicht selten wird auch beklagt, dass die Versicherer leistungsablehnende Entscheidungen nicht, nur knapp oder für einen juristischen Laien nicht verständlich genug begründen. Der Jahresbericht steht zum Download auf der Website der Schlichtungsstelle bereit (www.versicherungsombudsmann.de).

Verantwortlich für den Inhalt:

Versicherungsombudsmann e. V., Leipziger Straße 121, 10117 Berlin, Tel: +49 30 20 60 58 – 0, www.versicherungsombudsmann.de

Annkatrin Schöller ist seit dem 1. April 2025 neue Nachhaltigkeitsbeauftragte der Stuttgarter Lebensversicherung. Sie folgt auf Volker Bohn, der diese Rolle seit Ende 2021 erfolgreich aufgebaut und maßgeblich geprägt hat.

Als Nachhaltigkeitsbeauftragte wird Annkatrin Schöller die Ausrichtung der Stuttgarter in diesem Bereich gemeinsam mit dem unternehmensinternen Nachhaltigkeitsboard strategisch weiterentwickeln. Ein besonderer Fokus ihrer Arbeit liegt auf der transparenten Berichterstattung und der Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Ziel ist es, Nachhaltigkeit unternehmensweit noch weiter zu verankern – von der Kapitalanlage bis hin zum eigenen Geschäftsbetrieb. „Nachhaltigkeit bewegt nicht nur die Branche und unser Unternehmen, sondern auch mich persönlich seit vielen Jahren. Ich freue mich sehr, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen und den weiteren Weg unseres Unternehmens aktiv mitzugestalten. Die nächsten Monate und Jahre werden spannend – und ich starte mit großer Motivation in diese neue Verantwortung“, erklärt Schöller.

Schöller ist als Referentin Nachhaltigkeit seit April 2024 bei der Stuttgarter und hat auch schon in vorherigen Stationen das betriebliche Nachhaltigkeitsmanagement begleitet. Die 27-Jährige ist davon überzeugt, dass Nachhaltigkeit im Inneren des Unternehmens beginnt und dass der Erfolg einer nachhaltigen Transformation von der effektiven Umsetzung operativer Maßnahmen und der Schaffung von transparenten Strukturen abhängt.

Volker Bohn hat die Rolle des Nachhaltigkeitsbeauftragten neben seiner Funktion als Organisationsdirektor Key Accounts ausgefüllt. Als Wegbereiter für Nachhaltigkeit im Vertrieb wird er seine Expertise und Überzeugung weiterhin in der Verzahnung von vertrieblichen und nachhaltigen Themen einbringen. Schwerpunkte seines Engagements bleiben die konsequente Integration von Nachhaltigkeit in die Kundenberatung und die Steigerung der Bekanntheit der Kapitalanlage als Hebel zur Transformation der Wirtschaft.

„Es war eine spannende und bereichernde Aufgabe, das Thema Nachhaltigkeit bei der Stuttgarter strategisch zu verankern. Ich bin stolz auf das, was wir gemeinsam erreicht haben. Mit Annkatrin Schöller übernimmt nun eine erfahrene Kollegin mit ausgewiesener Expertise in der Nachhaltigkeitsberichterstattung – eine ideale Besetzung. Ich freue mich sehr auf die weitere Zusammenarbeit“, so Bohn.

Verantwortlich für den Inhalt:

Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Rotebühlstr. 120, 70135 Stuttgart, Tel: 0711/665 – 14 71, Fax: 0711/665 – 15 15, www.stuttgarter.de

Viele Menschen fürchten, dass sie im Alter zu wenig Rente haben werden. Das zeigt eine aktuelle Civey-Umfrage. Daher braucht es generationengerechte Reformen, die die Rolle der privaten Altersvorsorge systematisch stärken.

Die Deutschen sorgen sich vor einem finanziell unsicheren Ruhestand. Zwei Drittel der Menschen glauben nicht, dass ihre gesetzliche Rente im Alter ausreichen wird. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Umfrage des GDV gemeinsam mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey. Gerade diejenigen, die im Schnitt kleinere Renten zu erwarten haben, können weniger häufig privat vorsorgen.

„Altersvorsorge ist mehr als eine individuelle Lebensentscheidung – sie ist eine gesellschaftliche Herausforderung von enormer Tragweite“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Das sieht man auch daran, dass der Anteil unter den Wählerinnen und Wählern am linken und rechten Rand des Parteienspektrums noch einmal höher ist. Wenn sich über 80 Prozent dieser Menschen um ihre Absicherung im Alter sorgen, ist das ein Warnsignal – und auch eine Frage des gesellschaftlichen Zusammenhaltes. Denn wer heute nicht vorsorgen kann, wird morgen abgehängt. Wir brauchen eine gemeinsame Anstrengung für mehr Vertrauen in die Vorsorgesysteme.“

Zwei Drittel sorgen privat vor 

Der Pessimismus bezüglich Rente ist im gesamten Land hoch, aber es gibt auch Unterschiede je nach Alter oder auch Region. Besonders groß ist die Skepsis bei jungen Erwachsenen: In der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen glauben nur 18 Prozent, dass ihre gesetzliche Rente später ausreichen wird. Und während in Ostdeutschland 73 Prozent der Menschen erwarten, dass ihre gesetzliche Rente im Alter nicht reichen wird – sind es im Westen 65 Prozent. Auch deshalb ist die Bereitschaft zur Eigenvorsorge hoch: Zwei Drittel der Befragten geben bereits heute an, dass es ihnen wichtig ist in die private Altersvorsorge zu investieren. Besonders ausgeprägt ist dieser Wunsch bei Beamtinnen und Beamten sowie leitenden Angestellten. Ebenso ist der Anteil höher in Regionen mit hoher Kaufkraft. „Die paradoxe Realität ist: Wer am dringendsten vorsorgen müsste, kann es am wenigsten“, so Asmussen. „Menschen mit geringeren Rentenerwartungen haben oft nicht die finanziellen Mittel für zusätzliche Vorsorge. Das Rentensystem steht unter Druck und es braucht faire Lösungen, damit die Breite der Bevölkerung im Alter gut abgesichert ist.”

Sicherheit oder Rendite – Menschen wollen beides

Die Umfrageergebnisse unterstreichen, dass der großen Mehrheit Garantien in der Altersvorsorge wichtig sind: Garantieleistungen – dazu gehören ein Mindestkapital zu Rentenbeginn oder auch die lebenslange Auszahlung – sind 83 Prozent wichtig, fast zwei Drittel finden sie sogar „sehr wichtig“. Versicherer sind die einzigen Altersvorsorgeanbieter, die Garantieleistungen bieten können.

Auch mit Blick aufs Risiko zeigt sich: Knapp die Hälfte der Befragten würde eine ausgewogene Mischung aus Sicherheit und Rendite wählen. Die individuelle Risikobereitschaft ist dabei stark altersabhängig. „Während bei den 18- bis 29-Jährigen noch knapp 16 Prozent auf ein hohes Risiko setzen würden, sind es bei den 40- bis 49-Jährigen nur gut 6 Prozent”, sagt Asmussen. „Das zeigt: Wenn es um den Lebensabend geht, wollen die Menschen kein Spiel mit dem Risiko, sondern wünschen sich eine Mischung aus Sicherheit und Rendite. Renditesteigerungen müssen Hand in Hand gehen mit Garantieleistungen, wie moderaten Beitragsgarantien und der lebenslangen Leistung. Ein Mindestgarantielevel von 80 Prozent bietet einen guten Kompromiss aus Sicherheit und Rendite.”

Politik muss private Vorsorge gezielt stärken

Angesichts des demografischen Wandels und des Drucks auf die gesetzliche Rente fordert der GDV neue Impulse für die Altersvorsorge. Ziel muss es sein, der Breite der Gesellschaft Zugang zu geförderten und verlässlichen Vorsorgemodellen zu eröffnen – insbesondere Familien, Alleinerziehenden sowie Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Dafür braucht es generationengerechte Reformen, die die Rolle der privaten Altersvorsorge systematisch stärken.

Zur Umfrage

Civey befragte im Auftrag des GDV im März 2025 online 5.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ab 18 Jahren – darunter 2.500 Personen, die noch nicht in Rente sind, sowie 1.000 mit bestehender privater Altersvorsorge. Die Ergebnisse sind repräsentativ unter Berücksichtigung eines statistischen Fehlers von 2,5 – 6,1 Prozentpunkten (je nach betrachteter Zielgruppe).

Verantwortlich für den Inhalt:

Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­ 2020 5000, www.gdv.de

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Launch von Tierkrankenversicherungen mit der Marke patolo in Frankreich.

Die Zurich Gruppe Deutschland erzielt mit starkem Wachstum im digitalen Geschäft neue Bestmarken. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Startups, strategischen Expansionsinitiativen und die Nutzung aktueller Marktchancen zahlen sich aus.

Über alle Sparten hinweg verzeichnet DA Direkt ein beschleunigtes Wachstum des Prämienvolumens um 11 Prozent auf 343 Millionen Euro. Damit gelingt der Aufstieg in die TOP 3 der Direktversicherer im deutschen Markt. Neben dem stark wachsenden Digital Health Business, bieten auch aktuelle Entwicklungen im Kfz-Markt mit einer Verschiebung der Nachfrage zu Online-Versicherungen neue Marktchancen.

„Wir haben mit getolo das größte InsurTech Deutschlands geschaffen und werden hier weiter nachhaltig wachsen. Der Aufbau neuer Geschäftsfelder in Verbindung mit einer umfassenden Transformation unseres bestehenden Geschäfts erweist sich als unser Erfolgsrezept im digitalen Geschäft“, sagt Peter Stockhorst, Vorstand Digital Business & Partnerships der Zurich Gruppe Deutschland und CEO von DA Direkt.

DA Direkt und getolo setzen ihre erfolgreiche Entwicklung innerhalb der Zurich Gruppe Deutschland im Bereich Digital Health fort. Das gebuchte Prämienvolumen mit Zahnzusatz- und Tierversicherungen legte von 44,2 Millionen Euro 2023 auf 76 Millionen Euro im Jahr 2024 weiter stark zu (+73%). Damit setzt sich das Start-up an die erste Stelle der InsurTechs im deutschen Markt – nach gebuchtem Prämienvolumen. Mit einer strategischen Expansion der Tierkrankenversicherung internationalisiert die Zurich Gruppe Deutschland nun gemeinsam mit DA Direkt und getolo das wachstumsstarke Geschäftsfeld.

DA Direkt und getolo expandieren in europäische Märkte

Unter der Marke patolo bieten getolo und DA Direkt ihre digitale Tierkrankenversicherung ab sofort auch in Frankreich an. Der französische Markt zählt zu den größten und am schnellsten wachsenden Märkten für Tierkrankenversicherungen in Europa. Die seit der Pandemie steigende Haustierbesitzrate und das eingeschränkte Angebot im Markt machen ihn besonders attraktiv.

“Nach unserem erfolgreichen Aufstieg in die Top 3 der Direktversicherer in Deutschland werden wir auf unserem Wachstumskurs noch weiter beschleunigen. Zusätzlich nutzen wir unsere neu gewonnenen Stärken nun gezielt in weiteren europäischen Ländern. Mit dem Eintritt in neue Märkte setzen wir unseren erfolgreichen Kurs der digitalen Transformation konsequent fort”, sagt Peter Stockhorst.

*Quelle: Berichte über Solvabilität und Finanzlage (SFCR)

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Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Zur Ankündigung des Bundesgesundheitsministers, die “ePA für alle” ab dem 29. April 2025 bundesweit für alle Patientinnen und Patienten nutzbar zu machen, erklärt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther:

“Die bundesweite Einführung der sogenannten “ePA für alle” markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zum digitalisierten Gesundheitswesen. Die neue Generation der Patientenakte wird medizinische Behandlungen besser und effizienter machen.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist in der PKV freiwillig. Die ersten privaten Krankenversicherer bieten ihren Versicherten die ePA an. Weitere Unternehmen planen im Laufe des Jahres zu folgen, so dass bis Ende 2025 die große Mehrheit der Privatversicherten die ePA nutzen kann.

Für die Patientinnen und Patienten ist es ein entscheidender Vorteil der ePA, die eigenen Gesundheitsdaten jederzeit einsehen und selbst organisieren zu können. Privatversicherte nutzen dafür die Smartphone-App ihres Versicherers. Darin können sie einstellen, welche Einrichtungen auf welche Daten zugreifen dürfen. So lassen sich die Berechtigungen jederzeit nachvollziehen und anpassen. Eine elektronische Gesundheitskarte ist dafür nicht notwendig. Die Privaten Krankenversicherer setzen stattdessen auf digitale Identitäten mit Hilfe der sogenannten GesundheitsID, die auf Grundlage eines hochsicheren Ident-Verfahrens vergeben wird.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und seine Mitgliedsunternehmen treiben seit Jahren mit eigenen Projekten und durch engagiertes Mitwirken in der gematik GmbH die Digitalisierung im Gesundheitswesen voran. Für eine flächendeckende Ausstattung der Privatversicherten fehlt aktuell aber noch eine gesetzliche Grundlage. Um dem Anspruch einer “ePA für alle” gerecht zu werden, sollte die neue Bundesregierung die gesetzlichen Hürden sofort abbauen und für Privatversicherte die zustimmungsfreie Bildung der einheitlichen Krankenversichertennummer (KVNR) ermöglichen.”

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Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Bayenthalgürtel 26, D­-50946 Köln Tel.: 0221 / 9987 0, Fax: 0221 / 9987 3950, www.pkv.de

Andreas Kick verstärkt ab April 2025 die IVFP Geschäftsführung

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) freut sich, die Erweiterung seiner Geschäftsführung bekannt zu geben. Mit Wirkung vom 1. April 2025 tritt Andreas Kick in die Geschäftsführung des Instituts ein. Diese strategische Entscheidung unterstreicht das Engagement des IVFP für Nachhaltigkeit und Unabhängigkeit durch eine interne Beförderung.

Andreas Kick verbindet eine langjährige Geschichte mit dem IVFP. Bereits 2008 trat er als freier Mitarbeiter während seines Studiums zum Diplom-Betriebswirt (FH) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Weiden dem Unternehmen bei. In dieser Zeit unterstützte er das Institut insbesondere im Bereich Softwaretests. Damals war die Einführung der Abgeltungsteuer das bestimmende Thema und das IVFP mit dem Abgeltungsteuerrechner wie immer am Puls der Zeit.

Im Juni 2009 zog es Andreas Kick nach Frankfurt am Main zur Deutschen Bundesbank. Dort war er in internationalen Projekten tätig und verantwortete Aufgaben rund um den europäischen Zahlungsverkehr sowie in der Wertpapierabwicklung. 2012 nahm er neben dem Beruf ein Masterstudium an der FernUniversität in Hagen auf, das er 2016 erfolgreich abschloss. Nach seiner Heirat 2013 entschied er sich gemeinsam mit seiner Frau für die Rückkehr in die Oberpfalz – und damit auch zum IVFP.

Seit Oktober 2014 ist Andreas Kick wieder festes Mitglied der IVFP-Familie. Zwischen 2015 und 2019 leitete er das Projektmanagement, insbesondere im Bereich Softwarelösungen. 2019 wurde er zum Partner des Instituts ernannt, ein Jahr später erhielt er die Prokura. Parallel dazu startete er 2020 sein Promotionsprojekt im Bereich Wirtschaftswissenschaften an der Universität Regensburg, in Kooperation mit der OTH Amberg-Weiden. Seine Forschungstätigkeit ergänzt seither das Wissenschafts-Team um Prof. Dr. Thomas Dommermuth und Prof. Michael Hauer.

„Die Ernennung von Andreas Kick zum Geschäftsführer markiert einen bedeutenden Meilenstein für das IVFP“, sagte Prof. Michael Hauer, Gründer und weiterhin aktiver Geschäftsführer des Instituts. „Seine umfassende Erfahrung sowohl im operativen Bereich als auch in der wissenschaftlichen Forschung wird einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung unseres Instituts leisten.“

Andreas Kick, der kurz vor Abschluss seines Promotionsprojektes im Bereich der empirischen Kapitalmarktforschung steht, wird das Führungsteam des IVFP neben Prof. Michael Hauer und Thomas Krapf ergänzen. Prof. Dr. Thomas Dommermuth bleibt als Gesellschafter dem Institut erhalten und wird weiterhin sein fachliches Know-how einbringen.

„Diese neue Rolle ist eine Ehre und Verpflichtung zugleich“, kommentierte Andreas Kick. „Ich freue mich darauf, gemeinsam mit dem Team die Erfolgsgeschichte des IVFP fortzuführen und unsere Position als Vorsorge- und Finanzexperten weiter auszubauen.“

Prof. Michael Hauer und Sebastian Maischl sind wie bisher in der Geschäftsführung des SVFP’s.

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Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Selbstständige besonders wichtig. Die uniVersa hat ihr Produktangebot erweitert und bietet verbesserte Leistungen und noch flexiblere Ausbaulösungen.

Wer selbstständig ist, arbeitet selbst und ständig. Umso wichtiger ist der finanzielle Schutz bei Berufsunfähigkeit (BU). Die uniVersa hat ihr Angebot erweitert. So verzichtet sie bei Selbstständigen mit weniger als zehn Mitarbeitern oder mit akademischer Ausbildung und mindestens 90-prozentiger Bürotätigkeit auf eine sonst am Markt übliche Umorganisation. Im Premiumschutz wird bei schweren Krankheiten, etwa Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall, eine Soforthilfe in Höhe von zwei Jahresrenten bezahlt. Zudem ist dort eine Umorganisationshilfe bis 30.000 Euro mitversichert. Der gewählte BU-Schutz lässt sich ohne erneute Gesundheitsprüfung ausbauen. Zum einen über eine Beitragsdynamik, der beliebig oft widersprochen werden kann, ohne das Recht zu verlieren. Zum anderen über Nachversicherungsgarantien bei steigendem Einkommen und verschiedenen Lebensereignissen, etwa bei Heirat, Geburt eines Kindes, Eigenheimerwerb, Bestehen der Meisterprüfung oder Befreiung von der Versicherungspflicht als Handwerker. Der Premiumschutz gewährt darüber hinaus anlassunabhängig alle fünf Jahre ein Recht auf Nachversicherung. Ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung kann der Vertrag um fünf Jahre verlängert werden, falls die gesetzliche Regelaltersgrenze erhöht und ein längerer Schutz gewünscht wird. Zudem ist bei einem Wechsel des Berufs eine Günstigerprüfung bei der Berufsgruppeneinstufung möglich. Für privat Krankheitskostenvollversicherte wird über das spartenübergreifende Einkommenssicherungskonzept unisafe|HQ ein lückenloser Übergang vom Krankentagegeld zur BU-Rente angeboten.

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Der multimediale Brancheninformationsdienst wmd-brokerchannel zeichnet die uniVersa Versicherungen als Informationschampion 2021-2025 in der Kategorie Krankenversicherung aus.

Die Ehrung basiert auf den höchsten Zugriffszahlen von Lesern auf die Unternehmensmeldungen der uniVersa im renommierten Informationsportal für Finanzberater und Vermittler.

„Die Auszeichnung spiegelt die hohe Relevanz und Qualität der Unternehmenskommunikation wider, die wir bei wmd-brokerchannel.de seit Jahren beobachten. Die uniVersa hat es geschafft, kontinuierlich Inhalte zu liefern, die unsere Leser bewegen und informieren,“ betont Friedrich Andreas Wanschka, Chefredakteur und Herausgeber des wmd-brokerchannel, bei der Preisübergabe an Stefan Taschner, Pressesprecher der uniVersa Versicherungen am 14. April 2025 in Nürnberg. “Mein herzlicher Glückwunsch an die uniVersa und Herrn Stefan Taschner!”

Die Verleihung dieser Auszeichnung ist nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung, sondern auch ein Ansporn für Unternehmen, weiterhin auf transparente und zielgerichtete Kommunikation zu setzen.

Die Auszeichnung zum Informationschampion wird im Fünf-Jahres-Rhythmus an Unternehmen verliehen, deren Meldungen den größten Lesewert und die meisten Zugriffe in der Leserschaft der Vermittler und Berater erzielt haben.

Über wmd-brokerchannel.de:

Der wmd-brokerchannel wurde im Februar 2001 von Friedrich Andreas Wanschka als multimediale Informationsplattform für Finanz- und Versicherungsvermittler gegründet. Der wöchentliche Newsletter wird dienstags und donnerstags an Vertriebe, Makler und Vermittler verschickt. Als etablierte B2B-Marke und Videopionier in der Branche erreicht der wmd-brokerchannel wöchentlich viele Vermittler und Berater in seiner Leserschaft. Friedrich Andreas Wanschka ist zudem als freier Autor, Chefredakteur, Herausgeber, Referent und Moderator zahlreicher Fachveranstaltungen und Kongresse tätig, darunter der jährliche Vertriebsgipfel Tegernsee und der SachwerteGipfel.

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FinanzBusinessMagazin.de, RedaktionMedien Verlag Astrid Klee, Schwaighofstr. 19 A, D-83684 Tegernsee Tel.: +49 (0)8022 50 70 436, www.FinanzBusinessMagazin.de

Ein Spitzenprodukt wird nochmals besser. Seit vergangenem Jahr belegt die Baloise Cyber-Police die Spitzenposition im Rating von Franke und Bornberg.

Anfang April wurde das Produkt als Testsieger mit dem Deutschen Versicherungs-Award 2025 ausgezeichnet. Kein Grund sich auszuruhen, findet das Unternehmen und bietet erneut wertvolle Verbesserungen in der Cyber-Versicherung an.

Bei Baloise gibt es zwei herausragende Neuerungen, die den Versicherungsschutz für Unternehmen nochmals erheblich verbessern. Zum einen bietet Baloise jetzt Versicherungsschutz für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 150 Millionen Euro. Damit können auch größere Unternehmen von den maßgeschneiderten Versicherungsleistungen im Bereich der Cyber-Versicherung profitieren.

Zum anderen bietet Baloise nun eine durchgängige Deckungssumme von bis zu 5 Millionen Euro. Diese Erhöhung stellt sicher, dass Unternehmerinnen und Unternehmer umfassenderen Schutz genießen und noch besser gegen potenzielle Risiken abgesichert sind. „Diese Änderungen unterstreichen unser kontinuierliches Bestreben, unseren Kundinnen und Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz zu bieten und auf ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen“, so Julia Nebe, Branchenleiterin Cyber von Baloise.

Ein weiterer großer Vorteil der neuen Cyber-Police von Baloise ist, dass sie bei Betriebsunterbrechungen durch Dienstleisterausfälle oder technische Probleme leistet – egal, ob diese durch eine Informationssicherheitsverletzung oder andere Ursachen entstanden sind. Das ist eine Besonderheit auf dem deutschen Markt.

Ein Cyber-Angriff kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, z.B. Meldepflichten nach der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) oder Haftungsfragen bei unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen. Daher bietet Baloise seit April zusätzlich das Produkt JurCybe in Kooperation mit Roland Rechtsschutz an. JurCyber bietet Versicherungsschutz bei der Durchsetzung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen, die aus einem Cyber-Schaden entstehen. Ebenso Schutz und Unterstützung bei Rechtstreitigkeiten vor Verwaltungsgerichten oder wenn Förderungen für Digitalisierung und IT-Sicherheit abgelehnt werden. Unterstützung bei anderen rechtlichen Themen wie Cyber-Mobbing, Reputationsmanagement und Identitätsschutz ist ebenfalls eingeschlossen. Risikoträger ist Roland Rechtsschutz, der auch die Policierung und Schadenbearbeitung übernimmt.

Wer mehr über die aktuelle Baloise Cyber-Police erfahren möchte, findet Informationen unter https://www.baloise.de/de/vertriebspartner/produkte/haftpflicht-und-cyber/cyber-police.html

Interessierte können sich zudem zu Webinaren anmelden. Hierzu weitere Informationen unter https://www.baloise.de/de/vertriebspartner/weiterbildung.html

Ein erster Einstieg in die Cyber-Absicherung ist seit April letzten Jahres mit dem Baustein Cyber-Basisrisiko möglich. Dieser preisgünstige, erste Basisschutz gegen Cyber-Gefahren kann zusammen mit einer Firmenkunden-Haftpflichtversicherung bei Baloise abgeschlossen werden. Informationen dazu finden Interessierte unter https://www.baloise.de/de/vertriebspartner/produkte/haftpflicht-und-cyber/betriebshaftpflicht.html

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Baloise Sachversicherung AG Deutschland, Basler Straße 4, 61352 Bad Homburg v.d.H., Tel: +49 6172 125 4600, www.baloise.de

Preis, Leistung und Service der EUROPA-Fahrzeugversicherung stimmen. Das bestätigen top Platzierungen beim Deutschen Versicherungs-Award 2025.

Vermittler haben somit weitere gute Argumente, ihren Kunden jetzt den Wechsel zur EUROPA zur empfehlen. Ein weiteres Plus neben dem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis: Der Kölner Versicherer verbessert regelmäßig seine Kfz-Tarife.

Top Platzierungen in der Kategorie Fahrzeugversicherung

Gleich drei Top-Drei-Platzierungen hat sich die EUROPA Versicherung bei der Verleihung des diesjährigen Deutschen Versicherungs-Awards gesichert. In der Kategorie Fahrzeugversicherung erhielt der Kölner Versicherer Auszeichnungen in den Sparten Kfz-Versicherung, Kfz-Versicherung Elektro sowie Motorrad. Initiatoren der Auszeichnung sind die Ratingagentur Franke und Bornberg, der Nachrichtensender Ntv und das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ).

Starkes Argument für Vermittler

„Gerade, weil der Versicherungs-Award eine unabhängige Auszeichnung ist, bedeutet er uns sehr viel“, sagt Dr. Thomas Niemöller, Vorstand bei der EUROPA. „Und unseren Kunden bestätigt er, dass sie eine gute Wahl getroffen haben: Sie können sich auf Preis, Leistung und Service der EUROPA verlassen.“ Zudem erhielten Vermittler dadurch ein weiteres starkes Argument an die Hand, Kunden den Wechsel zur EUROPA zu empfehlen, so Thomas Niemöller.

Schritt halten mit technischen Entwicklungen

Auch das kommt den Kunden zugute: Die EUROPA ruht sich auf ihren Lorbeeren nicht aus. Regelmäßig überarbeitet sie ihre Kfz-Tarife, um mit technischen Entwicklungen Schritt zu halten. So sind mittlerweile Leistungsgrenzen in der Teil- und Vollkasko komplett entfallen. Das betrifft zum Beispiel den Austausch von Schlössern, die Umkodierung nach Schlüsseldiebstahl, Zulassungs- und Überführungskosten sowie den Ersatz von Vignetten oder Plaketten. Und die Kfz-Schutzbriefe enthalten höhere Leistungen für Übernachtungen und Mietwagen als in der Vergangenheit. Auch Besitzer von Elektro-Krafträdern profitieren: Der leistungsstarke Tarif enthält – wie der für Pkw – zum Beispiel die Allgefahrendeckung für den Akku sowie die Mitversicherung der Ladeinfrastruktur, also Wallboxen, Ladekabel und mobile Ladegeräte. Zudem erfolgt bei einem schadenbedingten Akku-Austausch in den ersten zwei Betriebsjahren kein Abzug „neu für alt“.

Mit wenigen Klicks zur eVB-Nummer

Vermittler profitieren auch weiterhin von schlanken Prozessen bei der EUROPA. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für ihre Kunden können sie zum Beispiel mit nur wenigen Klicks im Vertriebspartner-Portal beantragen. Der Kunde erhält die Bestätigung umgehend per E-Mail. Für qualifizierte Hilfe stehen persönliche Ansprechpartner der EUROPA den Vermittlern jederzeit zur Verfügung.

Mehr zur EUROPA Kfz-Versicherung gibt es unter www.europa.de/versicherungen/kfz-versicherung. Freie Vermittler erhalten für sie speziell aufbereitete Informationen beim Makler Service-Team unter 0221 5737-300, per E-Mail an vep@europa.de oder unter www.europa-vertriebspartner.de/versicherungen/kfz-versicherungen.

Verantwortlich für den Inhalt:

EUROPA Versicherungen, Piusstraße 137, 50931 Köln, Tel: 0221 5737-200, Fax: 0221 5737-233, www.europa.de

Der anhaltende Wettbewerb zwischen BU-Anbietern hat zunehmend Auswirkungen auf Stabilität und Leistungspraxis. Franke und Bornberg beantwortet diese Herausforderung mit einem Relaunch der Ratingkriterien. Nur jeder dritte BU-Tarif kann in allen Untersuchungsbereichen voll überzeugen. 

Seit dem marktweit ersten Rating für Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) von Franke und Bornberg im Jahr 1995 kannte die Tarifqualität nur eine Richtung: nach oben. Doch inzwischen ist die Qualität weitgehend ausgereizt. „30 Jahre Produktratings und Wettbewerb haben Berufsunfähigkeitsversicherungen zur Produktkategorie mit dem höchsten Qualitätsniveau gemacht. Verbesserungen sind im Leistungskern kaum noch möglich“, erklärt Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH.

Was einst einen Unterschied machte, etwa der Verzicht auf abstrakte Verweisung, ist heute in praktisch allen Tarifen Standard. Mittlerweile sind die Versicherungsbedingungen der meisten BU-Tarife ohne ernsthaften Makel. Aber hohe Qualität kann auch zu einem Problem für die Anbieter und damit auch für die Kunden werden, denn seit über 15 Jahren herrscht zusätzlich ein harter Preiswettbewerb. Das scheint zwar erfreulich, kann sich aber für Anbieter und Kunden auch negativ auswirken. Läuft der Wettbewerb aus dem Ruder, kommen Überschüsse unter Druck und bei der Leistungsregulierung wird auf die Bremse getreten. Am Ende verlieren die Kunden. Franke und Bornberg reagiert auf diese Entwicklung mit einem Relaunch der Ratingkriterien.

Das ändert sich beim BU-Rating 2025

Bei Standardleistungen, die sich nicht länger zur Differenzierung eignen, senkt das neue BU-Rating den Bewertungsfaktor. „Für Selbstverständlichkeiten gibt es keine Extrapunkte mehr. Auf diese Weise steigt das Gewicht von Kriterien, die tatsächlich einen Unterschied machen“, erklärt Michael Franke. Damit Versicherer einmal erreichte Standards nicht unterlaufen oder für Kunden negative Regeln einführen, bleiben diese Kriterien jedoch weiterhin Mindeststandards.

Das betrifft zum Beispiel:

weltweiten Versicherungsschutz

kundenfreundliche Regelungen, wenn die Anzeigepflicht schuldlos verletzt wird

das Festschreiben von Beruf und Lebensstellung bei vorübergehendem Ausscheiden aus dem Beruf und

den Verzicht auf abstrakte Verweisung bei Erstprüfungen.

Für einige Leistungen vergibt das neue BU-Rating mehr Punkte als zuvor. Das betrifft neben anderen die Regeln bei Arbeitsunfähigkeit (AU-Klausel). Während viele Tarife erst nach sechsmonatiger AU zahlen, gibt es bei leistungsstarken Tarifen bereits nach drei oder vier Monaten Geld, sofern eine Prognose für sechs Monate vorliegt. Ebenfalls höher bewertet werden jetzt besonders kundenfreundliche Regelungen bei Wegfall von Krankengeld. Bestehen Krankentagegeld und BU-Vertrag beim selben Konzern, sollte zum Beispiel ein nahtloser Übergang der Leistungen gewährleistet sein.

BU-Stabilität und faire Leistungspraxis: Tarife sind nicht alles

Tarifqualität hin oder her – Die Stunde der Wahrheit schlägt erst im Leistungsfall. Deshalb zieht Franke und Bornberg seit 2019 das Abschneiden beim BU-Leistungspraxisrating zur Bewertung von BU-Tarifen heran. Jetzt wurde die Gewichtung des Kriteriums erhöht. Und weil BU-Verträge über viele Jahre hinweg Schutz zum kalkulierbaren Preis bieten müssen, spielt die Stabilität des Versicherers ebenfalls eine Rolle.

Überschusssenkungen und damit Erhöhungen der Zahlbeiträge während der Laufzeit einer BU sind heute keine Seltenheit mehr. Für die Bewertung verwendet das BU-Rating aktuelle Ergebnisse aus dem map-report BU-Stabilität. Dieser untersucht unter anderem, ob der langjährige scharfe Prämien-Wettbewerb Spuren hinterlässt und wie zukunftsfähig BU-Versicherer aufgestellt sind.

Das sind die besten SBU-Tarife 2025

Für das Rating zu selbstständigen BU-Tarifen (SBU) hat Franke und Bornberg 121 Tarife von 54 Versicherern nach 74 Kriterien analysiert. Die notwendige Neujustierung von Ratingkriterien zeigt, welche Tarife und Anbieter in Qualität, Stabilität und Leistungspraxis überzeugen können: 2025 erhält nur noch jeder dritte Tarif (34,71 %) die Bestnote FFF+ hervorragend. Im Vorjahr waren es noch 57 % gewesen. 17 von 54 Versicherern platzieren mindestens einen Tarif in der Top-Gruppe.

Das sind die besten SEU-Tarife 2025

Seit Jahren schrumpft das Angebot bei der selbstständigen Erwerbsunfähigkeitsversicherung (SEU). Oft wird unterstellt, sie biete Versicherungsschutz 2. Klasse. Dabei ist die SEU gerade für körperlich Tätige eine bezahlbare Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine ihrer Stärken: Sie leistet auch bei Erwerbsunfähigkeit durch psychische Erkrankung. Für das SEU-Rating 2025 konnte Franke und Bornberg nur 18 Tarife von zwölf Anbietern analysieren. Acht von 16 Tarifen (50 %) sind hervorragend (FFF+), weitere acht erhalten die zweitbeste Note FFF sehr gut. Kein einziger Tarif schneidet schlechter ab. 6 der zwölf Gesellschaften platzieren mindestens einen Tarif in der Top-Gruppe.

Top oder Flop? Aktuelle Trends in der BU

Nachversicherungsgarantien haben Konjunktur. Viele Versicherer erhöhen die Grenzen, bis zu denen Renten steigen dürfen. Für jüngere Versicherte sind Nachversicherungsgarantien nützlich und wichtig. Trotzdem ist Augenmaß angebracht. „Versicherer sollten mit Bedacht handeln und zusätzliche Leistungen ohne erneute Risikoprüfung nur in einem vertretbaren Rahmen gewähren. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Rentenhöhen erreicht werden, die die üblichen und berechtigten Annahmekriterien umgehen“, mahnt Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg.

Drei Versicherer verzichten derzeit sogar auf die konkrete Verweisung und verlassen damit den Bereich des Versicherungsschutzes. Ein Trend lässt sich daraus aber nicht ableiten. Versicherer nutzen die Neukalkulation von Tarifen gern für Änderungen im Bedingungswerk. Aber zum Jahreswechsel hat kein einziger die konkrete Verweisung aus seinen Bedingungen getilgt. Wedekind bewertet den Verzicht auf konkrete Verweisung ohnehin kritisch: „Großzügige Geschenke für wenige Versicherte eignen sich nicht als Marketing-Turbo. Hier wird das Kollektiv der Versicherten zur Kasse gebeten und die Stabilität des Bestandes gefährdet“, so Wedekind. Es fehlen Rechengrundlagen und Erfahrungen. Ähnlich kritisch bewertet Franke und Bornberg den vollständigen Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigen. „Wenn Versicherer bei Betrieben mit weniger als fünf oder mittlerweile zehn Beschäftigten auf Umorganisation verzichten, geht das in Ordnung. Ein genereller Verzicht ohne Ansehen der individuellen Gegebenheiten aber ist auf unserer Watchlist in Sachen Stabilität.“

Der neue Rechnungszins und seine Folgen für die BU-Versicherung

Seit der Erhöhung des Rechnungszinses auf 1 % sind die Bruttoprämien (also der Preis vor Rabatten) im Schnitt um 5 % gesunken. Die Überschüsse (Sofortverrechnung) entstehen größtenteils aus Risikogewinnen. Sie haben sich kaum verändert. Damit sinkt der Brutto-Netto-Spread tendenziell. Im laufenden Rentenbezug ist die Überschussbeteiligung durchschnittlich um die erwarteten 0,75 %-Punkte zurückgegangen.

Fazit und Ausblick

1995 hat Franke und Bornberg das erste Tarifrating in Deutschland veröffentlicht. Die BU machte den Anfang. Heute sind BU-Tarife leistungsstark wie nie. Gleichzeitig können sich viele körperlich arbeitende Menschen einen BU-Schutz nicht leisten. Für sie bildet die EU-Versicherung noch immer eine Alternative. Neben der Tarifqualität wird zunehmend wichtiger, wie stabil BU-Versicherer aufgestellt sind und wie professionell und fair sie Leistungsanträge bearbeiten.

Franke und Bornberg veröffentlicht alle Ergebnisse sowie die aktuellen Ratingkriterien für Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitstarife unter diesem Link. https://www.franke-bornberg.de/ratings/arbeitskraftabsicherung

Die aktuellen Ratingübersichten liefern eine Zeitpunktbetrachtung. Neu hinzukommende Tarife und Tarifänderungen werden laufend aktualisiert. Eine Zusammenfassung zum BU-Stabilitätsrating 2025 von map-report gibt es hier. https://www.franke-bornberg.de/fb-news/pressemitteilungen/map-report-bu-stabilitaetsrating-2025

Verantwortlich für den Inhalt:

Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Telefon +49 (0) 511 357717 00, Telefax +49 (0) 511 357717 13, www.franke-bornberg.de

Versicherungslösung sichert ab sofort auch Vermögensschäden sowie Verstöße gemäß dem neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab / Schutz auch auf Whistleblower ausgeweitet

Die Compliance-Versicherung by Hiscox ist eine spezialisierte Lösung für Unternehmen, die aktiv ihre Risiken steuern und Hinweisgeber sowie auch den Ruf des Unternehmens schützen möchten. Sie bietet umfassenden Schutz vor finanziellen und reputationsbedrohenden Schäden, insbesondere im Fall von Compliance-Verstößen, von Betrug bis hin zu Informationssicherheitsvorfällen. Die Police unterstützt und schützt versicherte Unternehmen vor, während und nach einem Compliance-Vorfall – und dies bereits im Verdachtsfall – durch spezialisierte externe Risikoexperten.

Der Leistungsumfang der bereits seit Anfang 2023 bewährten Lösung wurde nun deutlich erweitert: Ab sofort ist auch eine prämienneutrale Deckung bis 50.000 Euro von Vertrauensschäden mit enthalten, also von finanziellen Eigenschäden der Unternehmen. Diese können beispielsweise bei Diebstahl, Unterschlagung oder Veruntreuung durch Mitarbeiter entstehen. Außerdem sind nun auch Schäden in Zusammenhang mit dem neuen EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgedeckt, das Unternehmen weitere Sorgfaltspflichten, z.B. in puncto Menschen- oder Arbeitsrecht, auferlegt, aber auch was ihre unmittelbaren Zulieferer betrifft. Die dritte Neuerung ist, dass Hiscox nun auch beim Schutz von Whistleblowern unterstützt, etwa vor Repressalien oder einer drohenden Offenlegung ihrer Identität.

„Mit unserer weltweit einzigartigen Lösung helfen wir Unternehmen bei der Absicherung und dem Handling von Compliance-Themen, um – auch konform mit den umfangreichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes – möglichen Missständen in ihren Betrieben schnell und professionell nachgehen zu können“, erläutert Stefan Sievers, Underwriting Manager Special Risks und damit Produktverantwortlicher der Compliance-Versicherung by Hiscox. „Durch das Feedback von Versicherungsnehmern sowie Maklern und Vermittlern haben wir auch die sehr häufig gewünschte Abdeckung der eigenen finanziellen Schäden, die die Unternehmen erleiden, mit aufgenommen. Da wir neben dem Schutz von Hinweisgebern jetzt auch die neuesten gesetzlichen Sorgfaltspflichten absichern, präsentieren wir eine topaktuelle und umfassend auf die Kundenbedürfnisse zugeschnittene Lösung, die ihresgleichen sucht. Und ganz besonders freut mich, dass wir diesen erweiterten Leistungsempfang ohne Erhöhung der Prämien anbieten!“

Insgesamt sind nun 23 versicherte Vorfälle definiert, die den Versicherungsschutz auslösen: Diese reichen von Bestechung und Betrug über Diebstahl, Geldwäsche und Sabotage bis hin zu Social Engineering, Spionage und Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Die Versicherungsleistung wird bereits bei Verdacht auf Eintritt eines Vorfalls, der unmittelbaren Gefahr eines Versicherungsfalls sowie einer bloßen Behauptung ausgelöst. Hier unterstützen dann die international agierenden Experten von Hiscox‘ exklusivem Partner Control Risks etwa bei der forensischen Analyse, Krisenkommunikation, digitaler Spurensicherung oder beim Business Continuity Support. Auch externe, spezialisierte Rechtsanwälte helfen im Bedarfsfall und gegen Zuschlag bei der rechtlichen Bewertung – ebenfalls national wie international.

Zielgruppe kleine und mittlere Unternehmen

Mit der exklusiv über Makler und Vermittler abgeschlossenen Compliance-Versicherung by Hiscox können Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 50 Millionen Euro und 1.000 Mitarbeitenden über das elektronische Antragsmodell abgesichert werden. Für höhere Umsätze bzw. eine größere Anzahl an Mitarbeitenden erfolgt die individuelle Antragsstellung über den Risikofragebogen.

Im Juli 2023 war die EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland als Hinweisgeberschutz-Gesetz in Kraft getreten, die Unternehmen seitdem verpflichtet, Hinweisgebende (engl. „Whistleblower“) in ihrem beruflichen Umfeld besser zu schützen. Außerdem muss ein sicheres Hinweis-gebersystem eingerichtet und werden und gewährleistet, dass binnen sieben Tagen eine Eingangsbestätigung an die hinweisgebende Person gegeben wird; innerhalb von drei Monaten nach einem Hinweis muss eine Rückmeldung an den Hinweisgebenden erfolgen. Dies ist für alle Arbeitgeber ab 50 Mitarbeitenden Pflicht. Um Unternehmen dabei zu unterstützen, brachte Hiscox im Januar 2023 die Versicherungslösung auf den Markt, die nun inhaltlich nochmals wesentlich erweitert wurde.

Umfangreiche weitere Informationen über die Compliance-Versicherung by Hiscox finden Sie unter: https://makler.hiscox.de/compliance

Verantwortlich für den Inhalt:

HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

Stärkung der Operations und neue Bereichsleiter für Personal sowie Krankenversicherung Mathematik

Die INTER Versicherungsgruppe mit Sitz in Mannheim passt ihre Aufbauorganisation im Ressort des Vorstandssprechers Roberto Svenda an. An der Spitze der neu geschaffenen Verantwortung für alle „Operative Einheiten“ steht Alexander Lies (43). Zudem werden die Bereiche Kunden- und Vertriebsservice zusammengelegt. Neu an Bord sind Jens Neumann (51) als Bereichsleiter Personal und Dr. Gerd Sautter (51), der den Bereich Krankenversicherung Mathematik leitet.

„Um noch besser für alle zukünftigen Herausforderungen gewappnet zu sein, haben wir uns entschlossen, die Verantwortung für Operations – also unsere Kernprozesse – zu bündeln und eine neue hierarchische Ebene einzuführen“, erläutert INTER-Vorstandssprecher Roberto Svenda. „Unser Ziel ist es, die Kernprozesse noch konsequenter spartenübergreifend auf die Bedürfnisse der Vertriebspartner und Kunden auszurichten.

Alexander Lies, der seit vielen Jahren Führungspositionen im Unternehmen bekleidet, übernimmt künftig die Funktion des „Leiters Operative Einheiten“ und steuert damit als Bindeglied zwischen Vorstand und den Bereichen Kranken Vertrag, Leben Vertrag, Kranken Leistung (INTER und FAMK), Komposit Betrieb, Komposit Schaden und dem neu geschaffenen Bereich Vertriebs- und Kundenservice. In Letzterem wird die gesamte Servicierung der Vermittler und der Endkunden gebündelt, unter der Bereichsleitung von Sascha Kuß (49), der bisher für das Servicemanagement der Endkunden verantwortlich zeichnete.

Neue Bereichsleiter in Personal und Krankenversicherung Mathematik Bereits seit 1. November 2024 verantwortet Jens Neumann den Bereich Personal bei der INTER. Der 51-Jährige war zuletzt als Personalleiter Erstversicherung bei der R+V-Versicherung in Wiesbaden tätig und blickt auf eine langjährige Erfahrung in verschiedenen Führungsposition zurück.

Zum 1. März 2025 hat Dr. Gerd Sautter (51) die Leitung des Bereichs Krankenversicherung Mathematik übernommen. Der promovierte Mathematiker war zuletzt als Vorstand „Versicherungstechnik und Kapitalanlage“ bei der SDK Versicherungsgruppe tätig. Perspektivisch sollen unter seiner Leitung die drei Mathematikbereiche der INTER spartenübergreifend in einer Hand gebündelt werden.

Verantwortlich für den Inhalt:

Inter Versicherungen, Erzbergerstr. 9­15, D­-68165 Mannheim, Tel: 0621/427­427, Fax: 0621/427­944, www.inter.de