AVxpert und DIPAY freuen sich, ihre neue Partnerschaft bekannt zu geben.

Gemeinsam haben sie ein innovatives Leistungspaket entwickelt, das Vermittlern nicht nur die Beratung zur Altersvorsorge erleichtert, sondern auch die Abwicklung moderner Vergütungsmodelle vereinfacht. Mit diesem neuen Angebot erhalten Vermittler Tools an die Hand, die sowohl Flexibilität als auch Transparenz fördern.

Eine starke Kombination für Vermittler

Die Kooperation zwischen AVxpert und DIPAY bringt viele Vorteile zusammen. AVxpert bietet Vermittlern einen innovativen Rechner, mit dem sie individuelle finanzmathematische Gutachten erstellen können. Diese können flexibel angepasst werden, damit die Kunden genau die Informationen erhalten, die sie brauchen – klar, verständlich und auf den Punkt gebracht.

DIPAY bringt die Expertise im Bereich alternativer Vergütungen ein. Vermittler können dank DIPAY unkompliziert und rechtssicher Vergütungen für Nettotarife, Servicegebühren oder andere Modelle abwickeln. Das ermöglicht ihnen, noch besser auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden einzugehen und dabei gleichzeitig ihre eigenen Geschäftsprozesse zu optimieren.

Gemeinsame Ziele, gemeinsamer Erfolg

Die Kooperation soll Vermittlern vor allem eins bieten: Vereinfachung. Dank der engen Zusammenarbeit der beiden Unternehmen lassen sich Beratung und Vergütung optimaler kombinieren, sodass Vermittler effizienter arbeiten können.

„Wir wollen Vermittlern die besten Werkzeuge bieten, damit sie ihre Kunden optimal beraten und dabei flexibel auf deren Bedürfnisse eingehen können. Unsere Kooperation mit DIPAY ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung,“ erklärt Till Freudenreich- Geschäftsführer von AVxpert.

Auch DIPAY sieht großes Potenzial in der Zusammenarbeit. „Durch die Partnerschaft mit AVxpert können wir Vermittlern eine rundum durchdachte Lösung bieten. Sie können sich voll und ganz auf ihre Beratung konzentrieren, während wir mit unserer Plattform im Hintergrund für eine einfache, rechtssichere Abwicklung der Vergütungen, z.B. bei Nettotarifen, sorgen,“ sagt Dirk Erfurth, Geschäftsführer von DIPAY.

Über AVxpert:

AVxpert bietet Vermittlern eine innovative Plattform für Altersvorsorgeberatung. Mit einem flexiblen Baukastensystem lassen sich finanzmathematische Gutachten erstellen, die Kunden eine transparente und nachvollziehbare Übersicht bieten.

Über DIPAY:

DIPAY unterstützt Vermittler bei der Abwicklung alternativer Vergütungsmodelle. Mit Lösungen für Nettotarife, Servicegebühren und moderne Vergütungsstrukturen schafft DIPAY rechtssichere und effiziente Prozesse, die auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmt sind.

Verantwortlich für den Inhalt:

Dipay GmbH, Kreuzeiche 11, 09212 Limbach – Oberfrohna, Tel: +49 (0) 37 22 – 9 00 04, https://dipay.de/

UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds ist im Juni um fast 17 Prozent abgestürzt

Anlegerkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte reicht erste Klage wegen Falschberatung ein

Rechtsanwalt Claus Goldenstein erwartet Einbrüche bei weiteren Immobilienfonds und rechnet mit einer Klagewelle

Die Abwertung des offenen Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI von Union Investment hat erste juristische Konsequenzen: Die Anleger- und Verbraucherkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte hat in dieser Woche eine Klage wegen Falschberatung gegen die Volksbank Böblingen eingereicht. “Obwohl der Immobilienmarkt durchaus volatil sein kann, wurde der UniImmo Wohnen-Fonds selbst nach der Zinswende und dem Beginn des Ukraine-Krieges an risikoaverse Anleger vertrieben. Allein bei unserer Kanzlei haben sich deshalb bereits mehr als 400 betroffene Anleger gemeldet, die durchschnittlich rund 25.000 Euro in den Fonds investiert haben und sich betrogen fühlen. Wir gehen davon aus, dass in den kommenden Monaten tausende Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen werden. Auf Union Investment und dessen Vertriebspartner, die Volks- und Raiffeisenbanken, rollt nun eine Klagewelle zu”, prognostiziert Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Gründer und Geschäftsführer von Goldenstein Rechtsanwälte. Seine Kanzlei hat sich auf Massenverfahren spezialisiert und unter anderem im Dieselskandal mehr als 65.000 Mandanten vertreten sowie das erste Grundsatzurteil am Bundesgerichtshof (BGH) erwirkt.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren geht es um die Klage einer Frau aus Baden-Württemberg, die im Februar 2023 5000 Euro über die Volksbank Böblingen in den UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds investiert hat. Während des Beratungsgesprächs hat die Anlegerin klar kommuniziert, dass sie mit ihrem Investment kein Risiko eingehen möchte, woraufhin ihr der offene Immobilienfonds von Union Investment empfohlen wurde. Ein Beratungsprotokoll wurde ihr nicht ausgehändigt.

Mit ihrer Klage, die am Landgericht Tübingen eingereicht wurde, zielt die Frau nun auf eine Rückabwicklung ihres Vertrages ab. “Unsere Mandantin hätte niemals in den Fonds investiert, wenn sie zum Investitionszeitpunkt über das tatsächliche Risiko informiert worden wäre. Daher möchte sie ihr Investment rückgängig machen und verlangt auch die Rückzahlung von bereits bezahlten Verwaltungsgebühren sowie die Auszahlung einer Entschädigung in Höhe der Zinsen, die sie mit einem tatsächlich für sie geeigneten Finanzprodukt verdient hätte”, erläutert Rechtsanwalt Claus Goldenstein das Klageziel.

Anlegeranwalt erwartet weitere Einbrüche von Immobilienfonds

“Es ist unvorstellbar, dass ein offener Immobilienfonds überhaupt mit einem ähnlichen Risikoprofil wie eine deutsche Staatsanleihe vermarktet wird. Schließlich kennt der Immobilienmarkt sowohl Höhen als auch Tiefen. Dies hat sich ab dem Jahresende 2021 gezeigt, als die Transaktionen für Immobilien in Deutschland weitgehend zum Stillstand kamen und die Kaufpreise einbrachen”, ergänzt Goldenstein und führt fort:

“Trotz dieser Marktentwicklung wurde der Wert der im UniImmo: Wohnen-Fonds gehaltenen Immobilien noch über Monate sogar aufgewertet. Dies geschah zwar durch unabhängige Gutachter. Doch diese Gutachter wurden von Union Investment bestellt und bezahlt. Wie realitätsfremd deren Einschätzungen waren, zeigt die extreme Abwertung nach der Sonderbewertung im Juni dieses Jahres. Diese musste vorgenommen werden, weil Union Investment aufgrund zahlreicher Kündigungen von betroffenen Anlegern Liquidität schaffen musste, die eigenen Immobilien aber nur maximal 5 Prozent unterhalb der letzten Bewertung verkaufen darf. Der Verkauf zu einem solchen Preis wäre jedoch vollkommen unrealistisch gewesen. So kam es dazu, dass der Fonds einbrach und Anleger über Nacht fast eine Milliarde Euro verloren.

Sicherheitsorientierten Anlegern hätte der Fonds unserer Meinung nach nie verkauft werden dürfen. Deshalb werden wir von Goldenstein Rechtsanwälte uns dafür einsetzen, dass betroffene Investoren ihr Geld zurückbekommen. Insbesondere für Anleger, die ab 2022 investiert haben, sehen wir gute Erfolgsaussichten. Aber auch frühere Investoren hätten wahrheitsgetreu über das tatsächliche Risikoprofil des Fonds aufgeklärt werden müssen und können deshalb klagen. Zudem erwarten wir, dass in den kommenden Wochen weitere Immobilienfonds Liquiditätsprobleme aufgrund von Kündigungen erleiden und ihre Immobilien verkaufen müssen. Dann wird sich bei weiteren Fonds eine Kluft zwischen der offiziellen Bewertung ihrer Immobilien und dem tatsächlichen Wert auftun. Die Leidtragenden werden die Anleger sein, die bestehende Schadensersatzansprüche unbedingt prüfen sollten.”

Weitere Informationen zum Thema stehen unter dem nachfolgenden Link zur Verfügung: https://www.ra-goldenstein.de/neuigkeiten/uniimmo-wohnen-zbi-klagen/

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.

Verantwortlich für den Inhalt:

Goldenstein & Partner Rechtsanwälte, Hauptsitz Villa Quistorp, Hegelallee 1, 14467 Potsdam, Tel: +49 331 – 2 98 20 0, www.goldenstein-partner.de

Trotz Haushaltswoche und Koalitions-Krisen-Klima nahm sich Bundesfinanzminister Christian Lindner knapp ein Stunde Zeit, um im Paul-Löbe-Haus des Bundestages vor einer handverlesenen Zahl von ca. 100 Gästen das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der privaten Altersvorsorge vorzustellen.

Auch ‘k-mi’ war hier vor Ort. “Vom Sparen zum Investieren fürs Alter: Private Vorsorge mit dem Altersvorsorgedepot”, so der Titel der Veranstaltung, die von Anja Schulz, MdB und Berichterstatterin für Altersvorsorge und Kapitalmärkte der FDP-Bundestagsfraktion, moderiert und geleitet wurde. Zunächst zu Verfahren und Timing des Gesetzentwurfes selbst. Der Entwurf ist ein noch gut gehütetes Geheimnis! Er befindet sich, so Lindner, derzeit im “Vorhabenclearing”, u. a. mit dem Kanzleramt – noch vor der offiziellen Ressortabstimmung – also in einer sog. regierungsinternen Frühkoordination. Laut dem Finanzminister sind es noch “Stunden, Tage oder wenige Wochen”, bis sich der Bundestag mit dem Entwurf befasst. Das Inkrafttreten ist für den 01.01.2026 geplant.

Lesen Sie bei uns exklusiv, welche Eckdaten und Details Christian Lindner in dieser Woche dazu schon preisgab: Zunächst verwies der FDP-Vorsitzende auf bisherige Reformschritte der Ampel in den beiden Säulen der Altersvorsorge bAV und GRV: In der bAV sollen Pensionskassen mehr Spielraum in der Kapitalanlage erhalten und u. a. die Risikokapitalquote angehoben werden. Zur Stützung der gesetzlichen Rentenversicherung wurde das ‘Generationenkapital’ entwickelt. Bei letzterem gelte die Devise “don’t try this at home”, so Lindner, da hier mit dem KENFO ein professioneller Vermögensverwalter am Werk ist, der zuletzt 11 % p. a. Rendite erzielt hat und u. a. Mittel einsetzt, die der Bund zu günstigen Konditionen aufnehmen kann. Die Förderung der privaten Altersvorsorge pAV sei bisher zu stark versicherungsorientiert gewesen durch ‘Riester’: Geringe Renditen, kaum noch Neuabschlüsse bzw. mangelnde Attraktivität. Riester verkörpere die deutsche Mentalität von ‘Gürtel und Hosenträger gleichzeitig’, so der Finanzminister.

Künftig soll es nun, basierend auf den Empfehlungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge, zwei Kategorien der Förderung geben: 1.) Für Produkte mit Versicherungscharakter in Form von Zulagen und steuerlicher Förderung sowie optional mit einer nur 80%igen Beitragsgarantie. 2.) Für ein Altersvorsorge-Depot ohne Garantie mit Wahlfreiheit für eigene Anlagen und gleicher steuerlicher Förderung und Zulagen. Die Bausteine und Module der Förderung vor allem für das Altersvorsorge-Depot sehen wie folgt aus:  ++ Nachgelagerte Besteuerung: Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase, so dass Erträge in der Ansparphase den Zinseszinseffekt besser nutzen können  ++ Beitragsproportionale Förderlogik: Diese beträgt in der Grundzulage 20 Cent pro investierten Euro und “spare”, so Lindner, “Bürokratie und Nerven” u. a. durch den Wegfall einkommensabhängiger Beitragsberechnungen. Allerdings soll es für Geringverdiener und Berufseinsteiger zusätzliche Bonuszulagen geben  ++ Positivliste, Zertifizierung von Produkten: Das Gesetz wird eine Positivliste enthalten. Wenn es nach Lindner gehe, sind dort auch z. B. Einzelaktien möglich. Nicht möglich werden wohl komplizierte Options-, Hebel- oder Kryptoprodukte sein. Grundsätzlich liegt es an den Anbietern, förderfähige Produkte zu zertifizieren, was weitere Vereinfachung mit sich bringen soll.

Anja Schulz formuliert den Ansatz und die Idee der FDP hinter dem Altersvorsorge-Depot gegenüber ‘k-mi’ wie folgt: “Wir Freie Demokraten im Deutschen Bundestag finden: Die Zukunft der Altersvorsorge liegt in der klugen Nutzung des Kapitalmarkts. Statt allein aufs Sparen zu setzen, müssen wir die Chancen des Investierens nutzen. Der staatlich geförderten Altersvorsorge fällt hier eine Schlüsselrolle zu. Nach der Bauchlandung mit Riester muss sie aus ihrem engen Korsett an Kriterien befreit werden. Anstelle starrer Vorgaben braucht es Flexibilität und Verständlichkeit – es braucht echte Anreize für den langfristigen Vermögensaufbau.”

‘k-mi’-Fazit: Der Grundstein ist gelegt, nun kommt es auf die Details des Entwurfs an, insbesondere wie strikt die Positivliste dort ausgestaltet wird und dass die Zertifizierungshürden mittelstandsfreundlich ausgestaltet werden. Aus unserer Sicht haben auch vollregulierte Sachwertprodukte wie AIF und ELTIF dort ihren Platz und ihre Berechtigung. In diesem Sinn und unter Einbindung des unabhängigen Vertriebs werden wir das kommende Gesetzgebungsverfahren auch konstruktiv begleiten. Das Altersvorsorge-Depot hat u. E. das Zeug, einen echten Impuls für die kapitalmarktorientierte Altersvorsorge zu geben und zusätzliche Chancen für unabhängige Vermittler zu eröffnen. Die Riester-Fesseln werden weitgehend abgelegt, die teilweise sehr lebensfremd sind, insbesondere, wenn man etwas Flexibilität in der Vorsorge und Anlage wünscht. Auch wenn es die FDP momentan in der Ampel schwer hat, ist hier anzuerkennen, dass unter einem FDP-Finanzminister wieder Schwung in die bislang verkrustete Politik zugunsten von Rente und Kapitalmarkt gekommen ist.

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Mehr Flexibilität bei Garantien wichtig

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass das Bundeskabinett am 18.9.2024 den Gesetzentwurf zur Novellierung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) verabschiedete.

„Eine Überarbeitung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) war dringend nötig, um die zweite Säule der Altersversorgung zu stärken“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schließlich sorgt nur rund die Hälfte der Arbeitnehmer über eine bAV fürs Alter vor. Insbesondere sehen wir die Erhöhung und Koppelung der Geringverdiener-Förderung an die Lohnentwicklung positiv. So wird die Einkommensobergrenze für den Förderbetrag auf 2.718 Euro monatlich angehoben und sie soll unabhängig davon gelten, ob Beschäftigte in Voll- oder Teilzeit arbeiteten. Das könnte dazu führen, dass die bAV zukünftig stärker für die Altersvorsorge genutzt wird und verhindert, dass Arbeitnehmer durch reguläre Gehaltserhöhungen aus der Förderung herausfallen. Außerordentlich wichtig ist uns dabei, dass kein Vertrieb ohne Beratung stattfindet.“

Der BVK regt an, dass eine größere Flexibilität bei Garantien – auch außerhalb von den nun erweiterten Sozialpartnermodellen – den Unternehmen ermöglichen würde, bessere Renditen für Versicherte zu erzielen. Auch sollten Betriebsrenten im Alter komplett zum Schonvermögen zählen und nicht anteilig auf etwaige Sozialleistungen angerechnet werden. Dies würde die Motivation bei Geringverdienern für die bAV erhöhen.

„Wir drängen zudem auf eine zügige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge durch die Riester-Rente“, so BVK-Präsident Heinz. „Denn angesichts des demografischen Wandels gewinnt eine umfassende Absicherung über alle drei Säulen der Altersvorsorge – gesetzlich, betrieblich und privat – zunehmend an Bedeutung.“

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Am 17. September 2024 fand die Hauptstadtmesse der Fonds Finanz im Estrel Hotel in Berlin statt.

Die Veranstaltung, die sich in diesem Jahr mit einem überarbeiteten Besucherkonzept als Fachmesse für aktive Makler und Branchenexperten präsentierte, konnte knapp 2.000 Teilnehmende mit einem breit gefächerten Vortragsprogramm und vielfältigen Möglichkeiten zum Austauschen und Netzwerken überzeugen. Einen Rückblick gibt es unter www.hauptstadtmesse.de/rueckblick/.

Die diesjährige Hauptstadtmesse der Fonds Finanz richtete sich gezielt an Vertriebspartner und engagierte Branchenvertreter. Mit dem überarbeiteten Besucherkonzept ist es gelungen, den idealen Rahmen für intensiven fachlichen Austausch und Networking zu schaffen. Dank des Publikums aus Maklern der Fonds Finanz und des Deutschen Maklerverbunds, dazu etablierten Experten sowie motivierten Neumaklern und Einsteigern war die Messe erneut ein großer Erfolg.

Norbert Porazik, Geschäftsführer der Fonds Finanz zeigte sich vollauf zufrieden: „Wir blicken auf einen rundum gelungenen Messetag zurück und sind glücklich darüber, dass unser Konzept so gut aufging und wir ein Fachpublikum mit so vielen engagierten Maklern gewinnen konnten. Ich habe durchweg positives Feedback von unseren Besuchern und den Ausstellern erhalten, die sich besonders über die hochwertigen Networking-Möglichkeiten und die gute Stimmung gefreut haben.“

In über 80 Fachvorträgen, davon 40 IDD-zertifiziert, sprachen erfahrene Redner aus der Branche über aktuelle Marktthemen, gaben Einblicke in ihren Arbeitsalltag, teilten Tipps und Tricks und beantworteten die Fragen der Zuhörer. Dazu waren 120 Aussteller vertreten, die Neuigkeiten zu Produkten und Leistungen präsentierten. Besonders beliebt und gut besucht waren die Auftritte der beiden Star-Redner, des erfolgreichen Unternehmers Wolfgang Grupp sowie der Bestsellerautorin und Kommunikationsexpertin Franca Lehfeldt. Am Abend konnten alle Teilnehmenden den Tag entspannt auf der Messeparty im Berliner Szeneclub Spindler & Klatt ausklingen lassen.

Interessiertes Branchenpublikum, das an der diesjährigen Hauptstadtmesse nicht teilnehmen konnte, darf sich den nächsten Messetermin der Fonds Finanz im kommenden Frühjahr bereits vormerken: Die MMM-Messe findet am Dienstag, den 18. März 2025 in München statt. Es sind wie gewohnt alle Besucher willkommen, die sich über die Versicherungsbranche und freie Maklerschaft informieren möchten. Weitere Informationen gibt es unter www.mmm-messe.de/.

Fonds Finanz Maklerservice GmbH

Die Fonds Finanz Maklerservice GmbH ist der größte Allfinanz-Maklerpool Deutschlands. Mit über 31.000 Vertriebspartnern, 490 Mitarbeitenden und 380 Regionaldirektoren ist das Münchener Unternehmen bundesweit tätig. Die Fonds Finanz erzielte im Geschäftsjahr 2023 eine Gesamtleistung von 292,4 Mio. Euro. Der Gewinn belief sich auf 11,1 Mio. Euro (Ergebnis vor Steuern). Die Fonds Finanz bietet umfassende und mehrfach ausgezeichnete Vertriebsunterstützung für Vermittler in den Sparten Leben, Kranken, Sach, Investment, Sachwerte, Immobilien, Bankprodukte und Baufinanzierung – zu 100 % kostenfrei und unabhängig. Die Fonds Finanz wurde 1996 gegründet. Geschäftsführer sind Norbert Porazik und Christine Schönteich.

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Die Private Krankenversicherung ist nach wie vor ein wichtiger Stützpfeiler zur Finanzierung unseres Gesundheitssystems.

Sie bietet Ihren Kunden durch eine Vielfalt an Tarifen die Möglichkeit, die Gesundheitsvorsorge zu finden, die zu den eigenen Vorstellungen passt – dauerhaft gesichert und geschützt vor jeder politischen Einflussnahme. Sie ist die perfekte Ergänzung für Beihilfeberechtigte und auch mit deutlich besserem Schutz für Selbständige und Angestellte die preiswerte Alternative zur GKV – auch wenn der Preis immer eine nachrangige Rolle spielen sollte.

In ihrer jüngsten Qualitätsumfrage befragte VEMA ihre Partner und Genossen nach deren favorisierten Anbietern im Bereich der Privaten Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte, Selbständige und Angestellte. Wo stimmen Qualität, Preis und die Leistungsbearbeitung? Wo wurden gute Erfahrungen gemacht?

Beihilfeberechtigte

AXA/DBV (27,84 % der Nennungen)

Barmenia (15,72 %)

Signal Iduna (9,73 %)

Selbständige

Hallesche (17,21 %)

HanseMerkur (11,47 %)

Universa (9,65 %)

Angestellte

Hallesche (18,18 %)

HanseMerkur (10,82 %)

Universa (10,10 %)

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall und der Erreichbarkeit wurde gefragt.

Die VEMA steht inzwischen knapp 4.700 mittelständischen Partnerbetrieb mit rund 32.000 Personen als zentrale Anlaufstelle zur Erleichterung der täglichen Arbeit zur Verfügung. Die Maklergenossenschaft zählt inzwischen zum Kreis der führenden Maklerdienstleister. Getreu dem Firmenmotto „Genossenschaft macht stark!“ schafft man mit einem ganzheitlichen Ansatz Mehrwerte für die angeschlossenen Maklerkollegen von der technischen Abwicklung, durchdachten Deckungskonzepten, bis hin zur Unternehmensoptimierung und Weiterbildung.

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

WIFO GmbH hat seit dem 01. August 2024 Martin Krausz Gesamtprokura verliehen.

Der Ressortleiter für die Abteilungen Underwriting Leben, Underwriting Sach-Gewerbe, Antragsmanagement, Vertriebsinnendienst und Vertriebsaußendienst steigt damit in die Geschäftsleitung auf.

WIFO GmbH freut sich, bekannt zu geben, dass Martin Krausz ab sofort in die Geschäftsleitung aufsteigt und die Gesamtprokura erhält.

Martin Krausz ist seit über 17 Jahren bei WIFO tätig und verantwortet seit 2013 mehrere Bereiche als Ressortleiter. In seiner bisherigen Rolle leitet Martin Krausz die Abteilungen Underwriting Leben, Underwriting Sach-Gewerbe, Antragsmanagement, Vertriebsinnendienst und Vertriebsaußendienst. Diese Bereiche wird er auch weiterhin betreuen.

Christian Wetzel, Geschäftsführer der WIFO GmbH, erklärt: „Martin Krausz hat den Prozess hin zur neuen WIFO aktiv mitgestaltet und geformt. In den letzten Jahren ist er zu einer tragenden Säule der WIFO geworden. Die Geschäftsleitung hat sein Potenzial erkannt und ihm daher den nächsten logischen Schritt angeboten. Martin ist eine außergewöhnliche

Führungskraft, dessen Engagement und Vision maßgeblich zur positiven Entwicklung unseres Unternehmens beigetragen haben. Seine Fähigkeit, Teams zu motivieren und innovative Lösungen zu finden, macht ihn zu einem unverzichtbaren Teil unseres Führungsteams.“

Sven Burkart, Geschäftsführer der WIFO GmbH, ergänzt: „Martin Krausz hat in den letzten Jahren durch seine herausragende Arbeit und sein unermüdliches Engagement maßgeblich zum Erfolg der WIFO beigetragen. Seine Fähigkeit, komplexe Herausforderungen zu meistern und gleichzeitig ein starkes Team zu führen, ist beeindruckend. Zudem ist er mit seiner nahbaren Art ein geschätzter Ansprechpartner unserer Maklerpartner. Ich freue mich sehr, ihn nun in der Geschäftsleitung willkommen zu heißen und bin überzeugt, dass er in seiner neuen Rolle weiterhin großartiges leisten wird.“

Martin Krausz kommentiert seine neue Position: „Mir liegt die Bindung zu den Maklern der WIFO sehr am Herzen. Ich werde gemeinsam mit meinen Teams weiterhin für den Aufbau und die Pflege der Kundenbeziehungen stehen. Die bereits jetzt schon seitens der Makler sehr geschätzten Servicelevels möchte ich nicht nur halten, sondern ausbauen. Zudem ist es mein Ziel, Potenziale in Mitarbeitern zu erkennen und zu fördern, die WIFO nach innen und außen zu repräsentieren und unsere Prozesse noch effizienter zu gestalten.“

Mit dieser Beförderung setzt WIFO GmbH ein klares Zeichen für Kontinuität und Weiterentwicklung innerhalb des Unternehmens. Martin Krausz wird in seiner neuen Rolle maßgeblich dazu beitragen, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Maklern fortzuführen und die Servicequalität weiter zu steigern.

Verantwortlich für den Inhalt:

WIFO GmbH, Gewerbering 15, 76287 Rheinstetten, Tel: 07242 930-0, Fax: 07242 930-100, www.wifo.com

Nach der Wahl zum Europäischen Parlament und der Wiederwahl von Ursula von der Leyen zur Kommissionspräsidentin steht nun auch die Ernennung der EU-Kommissarinnen und -Kommissare bevor.

Als Nachfolgerin von Mairead McGuinness, die sich während ihrer Amtszeit als EU-Kommissarin für Financial Services unter anderem für ein flächendeckendes Provisionsverbot stark gemacht hat, wird die Portugiesin Maria Luís Albuquerque vorgeschlagen. Albuquerque war von 2011 bis 2013 Staatssekretärin für Finanzen und von 2013 bis 2015 Finanzministerin Portugals.

In ihrem Mission Statement schreibt Maria Luís Albuquerque: „Gewährleistung des Schutzes von Verbrauchern und Kleinanlegern, Befähigung dieser Personen, fundierte Finanzentscheidungen zu treffen, und Erhöhung ihrer Beteiligung an den Kapitalmärkten, wobei auch an einer Strategie für finanzielle Allgemeinbildung gearbeitet wird.“ (Eigene Übersetzung; im Original: „Ensure the protection of consumers and retail investors, empower them to take informed financial decisions, and increase their participation in capital markets, also working on a strategy on financial literacy.“)

„Es bleibt abzuwarten, wie sie diese Ziele in konkrete Politik umsetzen wird“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher, der auch im Vorstand des europäischen Vermittlerdachverbands FECIF ist. „Die Kleinanlegerstrategie befindet sich im zweiten Halbjahr 2024 im Trilog-Verfahren und soll gegen Jahresende verabschiedet werden. Wir werden selbstverständlich auch mit der neuen Kommission in Kontakt treten, um die Interessen unserer Mitglieder und ihrer Kunden weiterhin erfolgreich zu vertreten.“

Die designierten Kommissionsmitglieder müssen nun Anhörungen vor den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments durchlaufen. Sobald alle 26 designierten Kommissionsmitglieder bestätigt worden sind, wird das Europäische Parlament in einem Zustimmungsvotum über die gesamte Kommission abstimmen. Anschließend ernennt der Europäische Rat alle Kommissionsmitglieder formell mit qualifizierter Mehrheit. Ein genauer Zeitplan liegt dafür derzeit nicht vor. Wir gehen jedoch davon aus, dass die neue Kommission im Herbst 2024 ihre Arbeit aufnehmen wird.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Lebensversicherer müssen den Kundennutzen ihrer Produkte stärker in den Fokus nehmen. Das fordert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

„Lebensversicherungen sollen den Absicherungsbedürfnissen und den Renditeerwartungen der Kundinnen und Kunden gerecht werden. Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit, ist es aber leider nicht“, moniert BaFin-Exekutivdirektorin Julia Wiens. Mehrere Versicherer müssten dringend nachbessern.

Die BaFin hatte im Mai vergangenen Jahres ihr Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten veröffentlicht und darin dargelegt, was sie von den Unternehmen erwartet. Parallel dazu hatte sie verschiedene Aspekte der Produkte analysiert, darunter die Effektivkosten, die Abschlussprovisionen und die Stornoquote, und dabei Ausreißer identifiziert.

13 Lebensversicherer, die besonders auffällig geworden waren, hat die BaFin mittlerweile einer wohlverhaltensaufsichtlichen Prüfung unterzogen. Das Ergebnis: Neben formalen Defiziten genügten manche Versicherer bei Weitem nicht den Vorgaben des BaFin-Merkblatts. „Was wir bislang herausgefunden haben, entspricht nicht unseren Erwartungen“, sagte Wiens beim diesjährigen Strategiemeeting Lebensversicherung des Handelsblatts.

Dabei geht es der BaFin insbesondere um die Höhe der Effektivkosten und den Vertrieb von Produkten außerhalb des Zielmarkts. Die Effektivkosten geben an, wie stark die jährliche Rendite durch die Kosten gemindert wird. Bei den Produkten mehrerer Unternehmen betrugen sie zum Zeitpunkt, zu dem die Hälfte der Versicherten ihre Verträge vorzeitig gekündigt hatte, vier Prozent oder mehr. Die Unternehmen müssten also mit den dazugehörigen Kapitalanlagen eine Rendite mindestens in derselben Höhe erwirtschaften, damit die Kundinnen und Kunden davon profitierten. „Wenn die Effektivkosten so hoch sind, müssen die Versicherer prüfen, ob zumindest für diejenigen Kundinnen und Kunden das Renditeziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreicht wird, die ihren Vertrag ab dem genannten Zeitpunkt kündigen“, sagte Wiens. Nur dann könne von einem angemessenen Kundennutzen des Produkts die Rede sein.

Einige Lebensversicherungsprodukte sind zudem mit sehr hohen Stornoquoten aufgefallen – speziell in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss, in denen ein großer Teil der Kosten anfällt. Für solche Produkte dürfte ein angemessener Kundennutzen laut Wiens nicht gegeben sein. Ein hohes Frühstorno könne ein Hinweis dafür sein, dass die betreffenden Produkte außerhalb des für sie bestimmten Zielmarktes vertrieben wurden. „Wenn ein angemessener Kundennutzen fehlt, wenn ein Produkt also nicht den Bedürfnissen des Zielmarkts entspricht, dann ist das ein Missstand“, stellte Wiens klar. Und wenn die BaFin Missstände feststelle, dann werde sie auch einschreiten.

Wir können beispielsweise den Vertrieb von Produkten untersagen oder Maßnahmen gegenüber einzelnen Vorstandsmitgliedern verhängen, wenn deren fachliche Eignung angesichts von Missständen in Frage steht“, erläuterte Wiens. Am liebsten wäre es der obersten Versicherungsaufseherin jedoch, wenn die BaFin solche Maßnahmen gar nicht erst ergreifen müsse, weil alle Lebensversicherungsprodukte nicht nur dem Anbieter nutzen, sondern nachweislich auch den Versicherten. Das seien die Versicherer ihren Kundinnen und Kunden schuldig – und das dürfe man auch von ihnen erwarten.

Über die Ergebnisse ihrer wohlverhaltensaufsichtlichen Prüfungen berichtet die BaFin auch in einem aktuellen Beitrag im BaFinJournal.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Telefon: 0228 / 4108-0, www.bafin.de

Schnell und unkompliziert: Mit dem Online-Rechner der VHV Allgemeine die Kosten für eine Photovoltaik-Versicherung ermitteln und in nur drei Minuten online abschließen

Umfasst auch Balkonkraftwerke und andere Steckersolaranlagen

Sofortiger Versicherungsschutz für Privat- und Gewerbekunden: Der Schutz greift bereits am Tag nach Abschluss der Versicherung

Vermittler können den Online-Rechner über vhv-partner.de personalisieren

Balkonkraftwerke boomen. Laut Bundesnetzagentur wurden im vergangenen Jahr mehr als 267.000 dieser Stecker-Solaranlagen in Deutschland in Betrieb genommen. Gegenüber 2022 ist das ein Plus von rund 175.000 Anlagen, das einspricht einem Zuwachs von 195 Prozent. Im laufenden Jahr sind bis Anfang August bereits rund 225.000 Anlagen neu hinzugekommen. Aber sind sie auch gegen Risiken wie Hagel, Sturm oder Diebstahl geschützt? Die VHV Allgemeine bietet eine Photovoltaikversicherung an, die in nur drei Minuten online abgeschlossen werden kann.

Kundinnen und Kunden in spe beantworten acht Fragen und haben dann die Gewissheit, dass ihre Photovoltaikanlage oder Steckersolaranlage, auch Balkonkraftwerk genannt, ab dem nächsten Tag versichert ist. Mit der Allgefahrendeckung „SOLARPROTECT“ der VHV Allgemeine ist die Anlage, solange sie auf dem Grundstück des Kunden oder der Kundin steht, gegen viele mögliche Beschädigungen abgesichert: Sturm, Hagel, Brand, Überspannung, Diebstahl oder Vandalismus. Zudem sind Solarstromspeicher mit bis zu 20 kWh Kapazität und Ladestationen (auch Wallboxen genannt) für E-Fahrzeuge ohne Aufpreis mitversichert.

Unabhängig und flexibel

Ein großer Vorteil des neuen Angebots ist, dass der Versicherungsschutz unabhängig von der bestehenden Gebäudeversicherung abgeschlossen werden kann. Somit müssen Kundinnen und Kunden ihre Gebäudeversicherung nicht anpassen oder umstellen. Der Tarif ist außerdem wohnort- und ZÜRS-Zonen-unabhängig, was zusätzliche Flexibilität bietet.

Sofortige Hilfe im Schadensfall

Nach einem Schaden können Kundinnen und Kunden Reparaturen bis 5.000 Euro sofort und eigenständig beauftragen. Es reicht, wenn die VHV Allgemeine im Nachgang informiert wird.

Für einen Jahresbeitrag ab 69 Euro kann die Versicherung abgeschlossen werden. Weitere Informationen und den Online-Abschluss finden Sie hier.

Online-Tarifrechner auch für Wärmepumpen

Auch wenn der nächste Winter noch weit weg ist: Es ist nie zu früh, sich um die Heizung zu kümmern. Ist die Installation einer Wärmepumpe geplant oder hat schon stattgefunden, ist es sinnvoll, diese Investition gegen Risiken abzusichern. Die VHV Allgemeine bietet ab sofort eine Wärmepumpenversicherung an, die in nur drei Minuten online abgeschlossen werden kann. Der Tarif „WÄRMEPUMPENPROTECT“ richtet sich an Gewerbe- und Privatkunden und bietet sofortigen Versicherungsschutz für verschiedene Arten von Wärmepumpen, inklusive Geothermie-Anlagen.

Verantwortlich für den Inhalt:

VHV Holding AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover, Tel: +49.511.907-4807, Fax: +49.511.907-14807, www.vhv-gruppe.de

Von 17 ausgewählten Branchen wird Unternehmen aus dem Finanzsektor weltweit am zweitwenigsten vertraut – nur Unternehmen aus dem Social-Media-Sektor werden kritischer betrachtet

Misstrauensvotum: Nur 40 % der hierzulande Befragte geben an, Unternehmen aus dem Financial-Services-Sektor zu vertrauen

Das 2023 Edelman Trust Barometer – Insights for Financial Services zeigt, welchen Teilbereichen besonders misstraut wird – und welche überraschend aufgeholt haben

Es steht nicht gut um das Vertrauen in die deutsche Finanzbranche, zeigt das aktuelle 2023 Edelman Trust Barometer – Insights for Financial Services. Von 17 ausgewählten Branchen schenken die Menschen weltweit Unternehmen aus dem Finanzsektor am zweitwenigsten Vertrauen – nur Unternehmen aus dem Social-Media-Sektor wird noch weniger vertraut. Nur 40 % der Befragten hierzulande geben an, Unternehmen aus dem Financial-Service-Sektor zu vertrauen – ein Misstrauensvotum, welches noch unter dem globalen Durchschnitt liegt (59 %).

Ein Blick auf einzelne Subsektoren der Branche zeigt: Krypto-Währungen und digitalen Assets wird in Deutschland tiefes Misstrauen entgegengebracht – nur 18 % der befragten Deutschen vertrauen diesem Subsektor (der Misstrauensbereich liegt zwischen 1 und 49 Prozentpunkten). Ebenso im Misstrauensbereich liegen die Bereiche Investment Management (34 %), Finanzberatung (33 %) und Fintech-Unternehmen (31 %).

Vision wird vermisst

In den neutralen Bereich zwischen 50 und 59 Prozentpunkten schaffen es Unternehmen der Sektoren Sachversicherer (53 %), Personenversicherer (51 %) und Banken (54 %). Letztere haben in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr eine erstaunliche Entwicklung hingelegt: Ihr Trust Score nahm um 16 Prozentpunkte zu – der Bankensektor hat also von 2022 auf 2023 in Deutschland deutlich an Vertrauen gewonnen. Diese Entwicklung koppelt sich vom Rest der global befragten Länder ab, wo Banken durchschnittlich nur zwei Prozentpunkte gewinnen konnten. Mit 63 % sprechen die global Befragten dem Bankensektor jedoch immer noch ein höheres Vertrauen aus als die Befragten hierzulande. Auf die Frage „Dienen die Finanzdienstleistungsunternehmen den Interessen aller gleichermaßen und gerecht?“ haben nur 27 % der Deutschen mit Ja geantwortet. Lediglich 32 % stimmten der Frage zu: „Haben sie eine Vision für die Zukunft, an die ich glaube?“

Allgemeine Ängste treiben die Skepsis

„Insgesamt legen die Ergebnisse ein fundamentales Vertrauensdefizit in einen wichtigen Bereich unserer Volkswirtschaft offen“, ordnet Holger Nacken ein, Managing Director Financial Services bei Edelman Smithfield. Hinzu kommt: Ein weiterer Rückgang des Vertrauens sei auch auf globaler Ebene zu erwarten. „Wir haben Ende vergangenen Jahres die Implosion des Krypto-Riesen FTX gesehen. In den USA haben Pleiten von Regionalbanken die meisten unvorbereitet getroffen. In der Schweiz gab es die von der Regierung geleitete Übernahme der Credit Suisse durch die UBS, die das Vermögensverwaltungsgeschäft weltweit und auch das Schweizer Bankwesen umgestalten wird“, so Nacken. Kurz: Der gesamte Sektor stehe wieder in der öffentlichen Diskussion.

Eingebettet ist diese Sektor-Skepsis in gesellschaftliche und existenzielle Ängste: Aktuell fürchten sich die global Befragten sowohl im persönlichen Bereich (89 % vor einem Jobverlust) als auch im gesellschaftlichen Bereich (76 % vor dem Klimawandel, 72 % vor einem Atomkrieg). Ebenfalls verbreitet ist die Angst vor Inflation, die global bei 74 % liegt. Hier sind die Deutschen etwas optimistischer mit 69 %. Anders sieht es bei der allgemeinen ökonomischen Zuversicht aus: Der Aussage „In fünf Jahren geht es meiner Familie und mir besser“ stimmen global noch 40 % zu (50 % waren es im Vorjahr) – aber in Deutschland nur 15 %. Pessimistischer sind nur Japaner und Franzosen.

Der Weg zu mehr Vertrauen

Doch wie können Unternehmen der Finanzbranche in diesem Misstrauens-Klima Vertrauen schaffen? „Im Zentrum stehen hier Transparenz und Aufklärung, wobei der eigenen Belegschaft eine wichtige Rolle zukommt, denn hier gibt es auch positive Signale“, erläutert Nacken. Denn bei den Mitarbeiter:innen fällt die Vertrauensfrage ganz anders aus: Von allen untersuchten 17 Branchen ist das Vertrauen der Mitarbeiter:innen in den eigenen Arbeitgeber innerhalb des Finanzsektors mit 83 % am höchsten. „Hier bietet es sich an, die eigenen Angestellten glaubhaft in die Kommunikation einzubinden“, rät Nacken. Aufbau und Stärkung von Vertrauen seien heute vor allem eine Frage der Transparenz, der Ehrlichkeit und der Vorbereitung. Es sei nicht möglich, in einer sozial und global vernetzten Welt mit der notwendigen Schnelligkeit zu reagieren, ohne im Vorfeld eine gut durchdachte Strategie und Positionierung zu haben.

In der aktuellen Situation bestehe ein hohes Branchenrisiko: Die Probleme einzelner Finanzunternehmen strahlten negativ auf den gesamten Sektor ab. Nacken: „Je klarer ein Finanzinstitut seine eigenen Unternehmenswerte kommuniziert und öffentlich verstanden wird, desto besser sind seine Chancen, solche Krisen zu überstehen und sogar gestärkt daraus hervorzugehen.“

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Zum Abschluss einer Risikolebensversicherung muss laut dem OLG Dresden nur bei besonderen Umständen geraten werden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat in einem Urteil vom 26. April 2024 (Az. 3 U 79/23) die Rechte von Versicherungsmakler(innen) gestärkt und entschieden, dass diese ohne besondere Umstände nicht verpflichtet sind, ihren Kunden zum Abschluss einer Risikolebensversicherung zu raten. Der Fall betraf eine Klägerin, die ihren Versicherungsmakler verklagt hatte, weil ihr verstorbener Ehemann keine ausreichende Absicherung im Todesfall hatte. Sie forderte von diesem nun Schadensersatz in Höhe von 500.000 Euro.

Ausgangspunkt des Rechtsstreites war ein gemeinsames Beratungsgespräch zwischen dem Beklagten, der Klägerin und deren verstorbenen Ehemann. Gegenstand dieses Beratungsgespräches waren neben einer Unfall- und Rentenabsicherung auch eine Risikolebensversicherung für den verstorbenen Ehemann. Was zu der Risikolebensversicherung besprochen wurde, blieben zwischen den Streitenden streitig. Während der Beklagte meinte, diese empfohlen zu haben, was aber sofort „abgeblockt“ worden sein soll, meinte die Klägerin, dass es ein hohes Interesse an dem Abschluss einer solchen Versicherung gegeben habe. In jedem Fall wurde das Beratungsgespräch durch den verklagten Versicherungsmakler nicht dokumentiert.

Während das Landgericht der Klage noch überwiegend stattgab, stellte das OLG Dresden klar, dass die Absicherung von Todesfallrisiken im Privatkundengeschäft in erster Linie auf subjektiven Vorstellungen des Versicherungsnehmers beruht und keine Pflicht des Maklers besteht, standardmäßig auf eine Risikolebensversicherung hinzuweisen. Eine Pflicht zum Anraten einer solchen Versicherung kann nur in Ausnahmefällen bestehen, etwa wenn eine besondere Gefährdung vorliegt, was im vorliegenden Fall nicht gegeben war. Zwar war der verstorbene Ehemann der Hauptverdiener, allerdings bestand kein mit einem Darlehen belastetes Eigenheim, er war auch nicht besonders gefährdet und die Klägerin war selbst Akademikerin. Sie hätte im ohnehin auch unwahrscheinlichen Todesfall ihres Mannes zumindest mittelfristig wieder arbeiten und für den Lebensunterhalt sorgen können. Das darüber hinaus der verstorbene Ehemann oder die Klägerin einen klaren Absicherungswunsch geäußert hätten, konnte das OLG Dresden auch nicht feststellen. Da es nach der Auffassung des OLG Dresden bei einer Risikolebensversicherung um keine besonders schwierige Versicherung handelt, wäre dann auch ein Abschluss zu erwarten gewesen.

Weiterhin betonte das Gericht, dass das Fehlen einer Beratungsdokumentation zwar Beweiserleichterungen für den Versicherungsnehmer nach sich ziehen kann, dies jedoch nicht automatisch zu einer Beweislastumkehr führt. Laut dem OLG Dresden kann sich die Beweislastumkehr nur auf solche Umstände beziehen, die streitig sind und die hätten dokumentiert werden müssen. Diese Voraussetzungen lagen nicht vor. Das OLG Dresden äußerte ebenfalls Bedenken, dass eine „generelle“ Beweislastumkehr zu einer „uferlosen“ Haftung des Versicherungsmaklers führen würde, der dann praktisch schutzlos dastünde.

Damit musste die Klägerin nachweisen, dass der Makler eine falsche oder unzureichende Beratung durchgeführt hatte, was ihr jedoch nicht gelang. Aus diesem Grund hat das OLG Dresden sodann die Klage abgewiesen.

„Mit diesem Urteil stellt das OLG Dresden zwar Grenzen der Beratungspflicht von Versicherungsmaklern klar und betont die Verantwortung der Kunden, auch selbst über ihre Absicherungsbedürfnisse zu entscheiden. Es zeigt aber auch, wie schnell Haftung entstehen kann und, welche Bedeutung die gesetzlich verpflichtende Beratungsdokumentation hat. Versicherungsmaklern und Versicherungsmaklerinnen können wir trotz des positiven Urteils weiterhin nur raten, auch die Motive zu dokumentieren, weswegen ein bestimmter vom Vermittler empfohlener Versicherungsschutz abgelehnt wurde.“ so Rechtsanwalt Tobias Strübing der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte

Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing tobias.struebing@wirth-rae.de

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Mit Urteil vom 13.10.2023 zum Aktenzeichen 26 0 247/23 entschied das Landgericht Hannover, dass

  1. Anrufe und Mails an ehemalige Kunden, mit dem Ziel, diese zurückzugewinnen, wettbewerbswidrig sind, wenn keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
  2. Wettbewerbswidriges Verhalten des den Kunden neu betreuenden Maklers hieran nichts ändert.

Ein Versicherungsmakler, stellte einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen einen Strukturvertrieb, für den er zuvor selbst als Handelsvertreter tätig war, die Deutsche ProVentus AG (Antragsgegnerin). Diese hatte trotz ausdrücklichen Widerrufs der Kontakterlaubnis durch einen Kunden weiterhin unerlaubt Kontakt aufgenommen. Der Kunde wurde früher von dem Makler im Rahmen seiner Tätigkeit als Handelsvertreter für die Antragsgegnerin betreut. Nachdem sich der Antragssteller entschlossen hatte, selbständiger Versicherungsmakler zu werden und die Zusammenarbeit mit der Antragsstellerin zu beenden, wollte der Kunde weiterhin von ihm betreut werden und übertrug ihm ein Maklermandat. Gleichzeitig entzog er der Antragsgegnerin die bis dato bestehende Kontakterlaubnis.

Der Widerruf war wie folgt schriftlich formuliert:

“Hiermit kündige ich meinen Vertrag zu Ihnen und entziehe Ihnen gleichzeitig die Kontakterlaubnis [. .. ]. ”

Einige Woche darauf erfolgte ein versuchter Anruf und eine nachfolgende E-Mail durch eine Mitarbeiterin der Beklagten, die den Kunden wiederholt kontaktieren wollte.

Darin hieß es:

Betreff: telefonische Kontaktaufnahme

Sehr geehrter Herr (Name),

wie Ihnen in der letzten Mail von ProVentus mitgeteilt wurde, hat sich Ihr zuständiger Betreuer geändert. Ich habe Sie versucht telefonisch zu erreichen, leider hat dies nicht geklappt.

Ich würde mich gerne einmal bei Ihnen persönlich vorstellen, denn ich bin Ihre neue Ansprechpartnerin. Über eine Rückmeldung Ihrerseits würde ich mich freuen, anbei meine Kontaktdaten.

Herzliche Grüße,

Gefordert wurde von dem durch Wirth-Rechtsanwälte vertretenen Makler hiergegen eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung dieser wettbewerbswidrigen Handlungen sowie die Androhung von Ordnungsgeld oder -haft bei Zuwiderhandlung.

Der Vertrieb argumentierte, dass der Makler selbst auch gegen Wettbewerbsregeln verstoßen habe, so durch Hinweise bzw. Aufforderungen an Vertriebspartner der Antragsgegnerin per WhatsApp und YouTube, deren Kunden umzudecken. Insoweit sei das Verhalten der Antragsgegnerin eine berechtigte Verteidigung gegen die Verstöße des Antragstellers gewesen und zudem sei die Kontaktaufnahmen gerechtfertigt gewesen, um den Kunden über die Folgen seiner Kündigungen zu informieren.

Das Gericht entschied zugunsten unseres Mandanten und untersagte der Antragsgegnerin die unerlaubten Kontaktaufnahmen. Das Urteil stellte klar, dass Verstöße unabhängig von etwaigem Fehlverhalten unseres Mandanten zu bewerten seien und der Schutz der Verbraucher Vorrang habe. Das Gericht betonte, dass selbst eventuelle unlautere Methoden unseres Mandanten die wettbewerbswidrigen Handlungen der Beklagten nicht rechtfertigen. Derartiges lasse die Schutzbedürftigkeit der Kunden gegenüber unzumutbarer Belästigung nicht entfallen und macht ihren Kontaktverbotswunsch nicht unwirksam.  Die Interessen seien getrennt zu beurteilen.  Der Schutz der Kunden vor unzumutbaren Belästigungen stehe im Vordergrund.

Das Gericht stellte klar, dass die Beklagte keine Berechtigung hatte, den Kunden erneut zu kontaktieren, nachdem dieser die Kontakterlaubnis widerrufen hatte. Der Versuch, durch unaufgeforderte E-Mails und Anrufe Kunden zurückzugewinnen, wurde als unzumutbare Belästigung und als wettbewerbswidrig eingestuft.

Ein Verstoß gegen diese einstweilige Verfügung führt zu Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen am Vorstand der Antragsgegnerin.

Der prozessführende Anwalt des Maklers, Rechtsanwalt Daniel Berger, Partner bei Wirth Rechtsanwälte, wertet die Entscheidung wie folgt: „Leider sind solche Verfahren immer wieder erforderlich, obwohl die Spielregeln eigentlich allen klar sein müssten. Bemerkenswert hier ist besonders, dass das Gericht sich auch mit der angebliche Wettbewerbsverstößen des Antragsstellers, des Maklers, beschäftigen musste. Aber die Ansage des Gerichts ist klar: Hier gibt es keine Aufrechnung der – angeblichen – jeweiligen Verstöße. Das Kundeninteresse und der Kundenwille sind entscheidend.“

Ansprechpartner zu dieser Meldung: Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht Daniel Berger   info@wirth-rae.de

Über Wirth-Rechtsanwälte:

Seit 1998 vertrauen anspruchsvolle Mandanten in Rechtsfragen auf die Kompetenz der bundesweit tätigen Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte. Die in der Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Versicherungs-, Vertriebs- und Bank- und Kapitalmarktrecht sowie gewerblichen Rechtschutz und Datenschutz spezialisiert.

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Die WWK Lebensversicherung a. G. wurde vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) beim aktuellen und branchenweit anerkannten Rating „bAV-Kompetenz 2024“ mit der Bestnote „Exzellent“ ausgezeichnet.

Aufgrund ihrer langjährigen hohen Expertise wurde der WWK darüber hinaus das Sondersiegel „10 Jahre Top ausgezeichnet“ verliehen.

Thomas Heß, Marketingchef und Organisationsdirektor Partnervertrieb und Ruven Simon, Leiter bAV-Vertrieb bei der WWK erklären: „Die Auszeichnung mit der Bestnote ist eine starke Bestätigung für unsere stetig wachsende Serviceorientierung und unser Bestreben, die Verwaltung von bAV-Verträgen für Arbeitgeber durch Digitalisierung deutlich zu vereinfachen.

Darüber hinaus ist es uns gelungen, alle für die erfolgreiche Einrichtung der bAV notwendigen Arbeitsschritte für den Vermittler deutlich einfacher zu gestalten. Das Ergebnis spiegelt aber auch die hohe Leistungsfähigkeit unserer Produktgeneration WWK IntelliProtect® 2.0 und unsere strategische Ausrichtung auf das wachsende Geschäftsfeld der betrieblichen Altersvorsorge wider“.

Die bAV ist einer der wichtigsten Eckpfeiler im Bereich der Altersvorsorge. Das IVFP führt aus diesem Grund bereits seit dem Jahr 2010 Produktratings für die Direktversicherung durch. Darüber hinaus erachten es die Experten des IVFP für wichtig, die „bAV Kompetenz“ der Anbieter zu beleuchten.

Ziel des Kompetenzratings ist es, Finanzdienstleistern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern aussagekräftige Ergebnisse über die bAV-Expertise einzelner Versicherer zur Verfügung zu stellen. Dabei werden Anbieter anhand von knapp 90 Einzelkriterien in den vier Teilbereichen Beratung, Haftung, Service und Verwaltung geprüft und bewertet. Die finale Gesamtnote ergibt sich aus den gewichteten Teilbereichsnoten. Die WWK konnte beim aktuellen Rating des IVFP in allen vier Teilbereichen überzeugen. Die Auszeichnung bescheinigt dem Versicherer damit höchste bAV-Expertise.

Die WWK Lebensversicherung a. G. zählt mit Beitragseinnahmen von über einer Milliarde Euro zu den 20 größten Lebensversicherungen in Deutschland. Von der Beitragssumme der abgerechneten Produktion in Höhe von gut 2,1 Mrd. Euro entfallen inzwischen über 600 Mio. Euro auf das bAV-Geschäft (2023). Geführt wird das Unternehmen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Als solcher ist die WWK ausschließlich ihren Kunden, also den Mitgliedern, verpflichtet und agiert unabhängig von Aktionärsinteressen. Solidität und Finanzstärke zeichnen die WWK aus. Auf das Geschäftsvolumen bezogen ist die Gesellschaft seit langer Zeit einer der substanz- und eigenkapitalstärksten Lebensversicherer in Deutschland.

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WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Ausdruck des engen Vertrauensverhältnisses zwischen Beraterschaft und Kundschaft

Die konzernunabhängige Finanzberatungsgruppe Plansecur hat beim betreuten Depotvolumen erstmals die Marke von 1,5 Milliarden Euro überschritten. “Das ist ein Meilenstein in unserer Firmengeschichte”, freut sich Geschäftsführer Heiko Hauser. Erst im Jahr 2020 war die Milliardenschwelle erreicht worden. Gegenüber 2017 entspricht dies einer Verdoppelung des Volumens an betreuten Kundengeldern in Investmentfonds von damals 750 Millionen Euro.

Plansecur-Geschäftsführer Heiko Hauser betont, dass Investmentfonds nur einen Teil des Geschäfts ausmachen. Hinzu kommen Anlagen in Sachwerte wie Immobilien und Unternehmensbeteiligungen sowie Versicherungsprodukte. “Unsere rund 180 Beraterinnen und Berater besprechen mit jeder einzelnen Kundin und jedem einzelnen Kunden alle Finanzfragen im Detail. Erst anhand dieses Überblicks erstellen sie ein individuelles Finanzkonzept, das der jeweiligen Kundensituation am besten Rechnung trägt. Im Rahmen eines solchen Konzepts empfehlen wir auch Investmentfonds”, erläutert Heiko Hauser die Vorgehensweise.

Vertriebsleiter Wolfgang Stolz ergänzt: “Der jüngste Meilenstein ist ein Ausdruck des engen Vertrauensverhältnisses zwischen unserer Beraterschaft und ihrer Kundschaft. Als Teil ihres individuellen Finanzkonzepts legt ein immer größerer Teil der Kundinnen und Kunden ihre liquiden Mittel vertrauensvoll in die Hände von Plansecur. Ich gratuliere allen Beraterinnen und Beratern, denen es gelungen ist, eine derart enge Bindung zu ihren Kundinnen und Kunden herzustellen!”

Weiterer Ausbau der Vermögensanlage geplant

Plansecur will sein Engagement in der Betreuung vermögender Privatkundinnen und -kunden weiter ausbauen. “Mit der Werteorientierung, die Plansecur schon immer ausgemacht hat, sehen wir uns besonders gut aufgestellt, Vermögenden, die ihr Geld sinnvoll anlegen wollen, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen”, sagt Heiko Hauser.

Plansecur legt größten Wert auf die Einhaltung hoher ethischer Grundsätze, die unmittelbar in die Kundenberatung einfließen. Eine wesentliche Grundlage hierfür bildet die 100-prozentige Eigenfinanzierung der Gruppe; es sind keine externen Investoren beteiligt. Stattdessen gehört Plansecur mehrheitlich denjenigen Beraterinnen und Beratern, die am Unternehmen beteiligt sind. Daher unterliegen sie keinen absatz- oder provisionsgetriebenen Vorgaben, sondern agieren als neutrale Beratungsinstanz.

Elite der Finanzberatung in Deutschland

Diese in der Branche nur selten anzutreffende Konzernunabhängigkeit und Produktneutralität gepaart mit der Werteorientierung zieht vor allem Beraterinnen und Berater mit ähnlichen Werten an, die sich selbstständig machen möchten und unabhängig von Konzernvorgaben die Kundschaft in den Mittelpunkt stellen wollen. “Plansecur zieht die richtigen Beraterinnen und Berater an”, freut sich Wolfgang Stolz. Er stellt klar: “Das Wachstum von Plansecur liegt in der Qualität der Beraterschaft. Unser Ziel lautet nicht etwa, immer mehr Berater zu haben, sondern wir legen größten Wert darauf, dass unsere Beraterinnen und Berater die Elite der Finanzberatung in Deutschland darstellen.”

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Wie der demografische Wandel die Maklerbranche verändert und wie sich insbesondere junge Makler in der Branche bewegen, war das zentrale Thema des diesjährigen BCA Presse-Dialogs im The Squaire am Frankfurter Flughafen.

Darüber diskutierten am 05.09.2024 die zahlreich erschienenen Medienvertreter gemeinsam mit drei Jungmaklern und dem Vorstand des Oberurseler Maklerpools BCA AG. Im Ergebnis wurde deutlich, dass junge Makler einen vielseitigen Beruf mit viel Leidenschaft und zudem höchst professionell als Unternehmer ausüben. Die Themen Digitalisierung, Spezialisierung und Unternehmertum sind die für sie prägenden Säulen.

Die Maklerlandschaft wird derzeit von mehreren Veränderungstreibern stark beeinflusst. Einer davon ist die Demografie. Der Generationenwechsel bzw. die Folgen des demografischen Wandels waren daher zentrale Themen des BCA Presse-Dialogs 2024. Zwei Trends werden den Markt in Zukunft bestimmen. Trend 1: Aufgrund der Überalterung der Maklerschaft plant laut AfW-Vermittlerbarometer jeder dritte Makler, seine Tätigkeit in den nächsten 15 Jahren zu beenden. Mit der auf dem Presse-Dialog durch Sebastian Müller, Leiter Partnermanagement der BCA AG und Geschäftsführer der Maklerservices GmbH, vorgestellten BCA MAKLERRENTE bietet die BCA AG betroffenen Maklern an dieser Stelle Unterstützung und Sicherheit bei der eigenen Ruhestandsplanung.

Zukunft des Maklermarktes: Unternehmer, Netzwerker, Profis

Als weitere Folge des demografischen Wandels und als zweiter Trend wird der Markt in den kommenden Jahren von jungen Maklerinnen und Maklern geprägt sein. Derzeit ist deren Anteil gering. Dabei bietet die Branche gute Perspektiven. Mit Nicolas Ausing (neo makler GmbH und Nicolas Ausing – Financial Consulting), Benedikt Deutsch (cleversichert) und Matthias Lang (neo makler GmbH und ML-Finanzkonzepte) gewährten gleich drei junge Maklerunternehmer einen umfassenden Einblick in ihr jeweiliges Maklerbusiness und äußerten ihre Einschätzung zur Branche.

Die Diskussion, die von Sebastian Müller geleitet wurde, zeigt: Die Teilnehmer sehen die derzeitige demografische Situation bzw. die Marktbewegungen als Riesenchance. Junge Makler agieren zunehmend als qualifizierte Kundenberater und Unternehmer. Unternehmerisches, vorausschauendes Denken prägt den Alltag. Der klassische Produktverkäufer, der noch vor rund 25 Jahren unterwegs war, ist damit obsolet. Sowohl bei der Zielgruppe als auch bei den Beratungsschwerpunkten setzen Jungmakler entweder auf Spezialisierung und/oder auf ein Gesamtangebot durch Kooperationen im Verbund.

Trotz Spezialisierung ist es für die Teilnehmer der Podiumsrunde sehr gut möglich, genug Kunden anzusprechen. Der klassische Einzelkämpfer, der als Generalist eigenständig alles abdecken möchte, dürfte über kurz oder lang in der Konsolidierung untergehen. Junge Unternehmer arbeiten in Netzwerken zusammen und verstehen sich weniger als Konkurrenten denn als Teamplayer. All dies erfordert ein hohes Maß an Professionalisierung. Kontinuierliche Unternehmensentwicklung und Weiterbildung sind daher für junge Makler keine Zeit- und Kostenfresser, sondern wichtige Investitionen in die Zukunft.

Das Maklerprofil der Zukunft ist persönlich und digital

Ebenso wurde deutlich, dass die Tätigkeit als Makler positiv gelebt wird. Wichtig ist auch die sog. Work-Life-Integration, die sich insbesondere durch den Einsatz digitaler Tools realisieren lässt. Da die junge Generation mit digitalen Welten aufgewachsen ist, findet sich in den Geschäftsmodellen meist der hybride Beratungsansatz wieder. Kundenbetreuung und -ansprache erfolgen je nach Kundenbedürfnis online oder offline. Die digitale Unterstützung wird dabei pragmatisch als Voraussetzung gesehen. Wichtig auch: Das Thema Digitalisierung ist bei der Kundenansprache längt nicht ausschließlich auf die junge Generation beschränkt. Die Teilnehmer machten deutlich, dass auch ältere Kunden den technischen Möglichkeiten durchaus positiv gegenüberstehen.

Alle drei Jungmakler waren sich jedoch einig, dass der persönliche Kontakt weitaus wichtiger ist als Social Media. Kernelement in der Kundenberatung wie auch in Bezug auf die Auswahl der richtigen Produkt- und Geschäftspartner sei das „people business“: Das Engagement und das Verhalten des Menschen bestimmen die Qualität der Zusammenarbeit. Sebastian Müller: „Der Job ist geprägt von hoher Verantwortung, fachlicher Kompetenz, Vielseitigkeit, der Zusammenarbeit mit Menschen und viel Spaß. Der Anspruch an einen gelebten Kundenservice, insbesondere über digitale Kanäle, ist sehr hoch und fast schon selbstverständlich. Häufig sind junge Maklerpartnerinnen und -partner sogar Impulsgeber für die Entwicklung neuer digitaler Prozesse und verstehen es ideal, digitale Prozesse in den bewährten Beratungsprozess zu integrieren. Das Maklerprofil der Zukunft ist also persönlich und digital.“

BCA als starker Partner 

Wie die Teilnehmer informierten, hilft die BCA AG mit ihrem Angebot vielseitig, damit die Makler sich auf ihre Kernaufgaben fokussieren können. Die 1985 gegründete BCA AG bietet als sehr erfahrener und stets maklerorientierter Dienstleister nicht nur Versicherungs- und Investmentprodukte, technische Ausstattung oder fachliche Unterstützung, sondern auch umfassende Marketing- und Vertriebsunterstützung.

In diesem Zusammenhang stellten die beiden BCA-Vorstände Dr. Frank Ulbricht und Roman Schwarze die neuesten technischen Entwicklungen des Unternehmens vor. „Unsere Investitionen der letzten Jahre haben sich gelohnt. Wir haben unsere Maklerserviceplattform DIVA und unsere Endkunden-App ‚Ihr FinanzCockpit‘ so weiterentwickelt, dass die BCA im Wettbewerb der Pools eine technologisch führende Position einnimmt. Wir stellen unseren Maklern sowohl ein hochprofessionelles Tool für die Beratung und die Abwicklung als auch für den vertrieblichen Erfolg zur Verfügung“, so Roman Schwarze.

Mit der Endkunden-App „Ihr FinanzCockpit“ steht Maklerunternehmen im Zusammenspiel mit der Softwarelösung DIVA ein System zur Verfügung, mit dem sowohl Neuabschlüsse generiert als auch Bestandsarbeit geleistet werden kann. Das Bestandsauswertungstool wurde aktualisiert. Durch die Kombination eines detaillierten Kundenselektionstools mit einem vertriebsorientierten Kampagnentool können zielgerichtete Marketingaktionen erstellt und durchgeführt werden. Neu ist auch die technische Prozessverbesserung im Bereich der Bestandsübertragung. Dieser Prozess wurde so optimiert, dass Übertragungen mit wenigen Klicks über DIVA und „Ihr FinanzCockpit“ angestoßen werden können.

„Wir freuen uns, dass wir auch dank unseres umfassenden Angebots eine sehr gute Resonanz bei jungen Maklern verzeichnen können. Wir sehen unsere Aufgabe darin, den Maklern mit unserem Leistungsspektrum den Rücken für das Versicherungs- und Investmentgeschäft freizuhalten und unsere Geschäftspartner so zu unterstützen, dass sie eine positive Geschäftsentwicklung verzeichnen können. Das Wichtigste dabei ist eine verlässliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe – eben ein faires Miteinander. Diese Einstellung wird vom BCA-Team gelebt und von unseren Maklerpartnern geschätzt“, so Dr. Frank Ulbricht.

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BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

Der AfW ist der mitgliederstärkste, politisch aktive Versicherungsmaklerverband und vertritt zudem gleichzeitig die Interessen einer großen Anzahl von unabhängigen Finanzanlagenvermittlern.

Als Bundesverband unabhängiger Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler, setzen wir uns aktiv mit der geplanten Reform der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge auseinander.

Bereits im März hat sich der AfW positiv zum Thema Generationenkapital geäußert. Wir begrüßen ausdrücklich diesen ersten Schritt, die gesetzliche Rente durch Investitionen am Kapitalmarkt zu reformieren. Das kann aber in Anbetracht der bereits exorbitanten Steuerzuschüsse und der kommenden demografische Belastung der Versicherung durch den Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge nur eine von mehreren notwendigen Maßnahmen sein. Die Haltelinien bei Rentenalter, Beitragshöhe und Rentenhöhe sind weiter zu diskutieren. (https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/presse/afw-begruesst-die-plaene-der-bundesregierung-zur-einfuehrung-des-generationenkapitals/)

Der nun erwartete Gesetzesentwurf zur Einführung des Altersvorsorgedepots sieht vor, eine renditestärkere und flexiblere Alternative zur bisherigen geförderten privaten Altersvorsorge zu schaffen. Verbraucher sollen in Fonds und andere kapitalmarktbasierte Produkte investieren können, ohne den Zwang zur lebenslangen Verrentung oder Kapitalgarantien. Damit wird ein intensiver Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern gefördert, was eine größere Produktvielfalt und potenziell geringere Kosten für die Sparer ermöglicht. Diese Reform soll insbesondere jüngere und renditebewusste Sparer ansprechen.

Im Kontext der politischen Diskussion um eine Reform der privaten Altersvorsorge, die durch den avisierten Gesetzesentwurf aus dem Finanzministerium vorangetrieben wird, positionieren wir uns klar zugunsten einer Lösung, die sowohl den Wettbewerb der Durchführungsformen als auch die qualifizierte, unabhängige und häufig allfinanzorientierte Positionierung unserer Mitglieder stärkt. Unser Fokus liegt auf der Sicherung der Interessen von Verbrauchern und unabhängigen Vermittlern.

  1. Chancen des Altersvorsorgedepots

Das Altersvorsorgedepot bietet die Möglichkeit, Kapitalmarkterträge in der Altersvorsorge breiter zugänglich zu machen. Dies birgt für die Kunden und für unsere Mitglieder als deren unabhängige Berater und Vermittler neue Chancen:

  • Renditechancen: Durch Investitionen in Aktien, Fonds, ETFs oder andere Finanzprodukte können aufgrund fehlender Garantievorgaben und Verrentungspflichten höhere Renditen erzielt werden, was im Vergleich zu klassischen Produkten wie Rentenversicherungen für renditebewusste Kunden attraktiv ist. Unsere Mitglieder könnten so flexibel auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse ihrer Kunden eingehen.
  • Förderung des Wettbewerbs: Finanz-Staatssekretär Dr. Florian Toncar betonte, dass der kommende Gesetzesentwurf einen intensiven Wettbewerb zwischen Anbietern fördern soll. Dieser Wettbewerb wird die Produktvielfalt erhöhen und unseren Mitgliedern – die zu einem überwiegenden Teil gewerberechtliche Zulassungen für die Beratung und Vermittlung zu Versicherungs- UND Finanzanlageprodukten besitzen – ermöglichen, ihre Beratungsangebote auf ein breiteres Portfolio an Produkten auszurichten.
  • Flexibilität: Kunden haben die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge individuell zu gestalten und an Marktveränderungen anzupassen. Wir sind überzeugt, dass dadurch die Nachfrage nach Altersvorsorgeprodukten und somit auch nach unabhängiger und kompetenter Beratung gefördert wird. Eine bessere Finanzbildung der Bevölkerung und insbesondere der jüngeren Menschen würde dies noch weiter voranbringen. Wir unterstützen insofern auch die Finanzbildungsinitiative von Bildungs- und Finanzministerium.
  • Transparenz: Depots bieten in der Regel eine transparente Struktur, in der der Depotinhaber jederzeit die Zusammensetzung und Entwicklung seines Investments nachvollziehen kann.
  • Attraktivität für Jüngere: Jüngere Zielgruppen, die zunehmend eigenverantwortlich und digital-affin sind, könnten durch die größere Freiheit in der Anlagegestaltung (und später auch der Verwendungsmöglichkeiten) und durch die potenziell höhere Rendite angesprochen werden.
  1. Risiken und Herausforderungen

Trotz der Chancen ist es wichtig, die Risiken eines Altersvorsorgedepots klar zu benennen:

  • Marktschwankungen: Die Volatilität der Kapitalmärkte kann für sicherheitsorientierte Sparer eine Herausforderung darstellen. Es besteht die Gefahr, dass das Kapital aufgrund negativer Marktbewegungen vorzeitig abgezogen und umgeschichtet wird.
  • Fehlende Garantien: Im Gegensatz zu klassischen Rentenversicherungen bietet das Altersvorsorgedepot keinen Zwang zur Garantie auf lebenslange Auszahlungen. Dies könnte für Kunden, die auf eine sichere Zusatzrente angewiesen sind, problematisch sein.
  • Keine biometrischen Absicherungen: Anders als bei Renten- oder Lebensversicherungen bietet ein Altersvorsorgedepot keine verpflichtende Absicherung gegen Langlebigkeitsrisiken oder die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Diese Absicherungen müssten bei Wunsch und Bedarf separat organisiert werden.
  • Komplexität: Die individuelle Auswahl und Anpassung unterschiedlicher Investments erfordert Fachwissen und regelmäßige Überprüfung. Dies stellt höhere Anforderungen an die Beratungsqualität als eine einmalige Vermittlungsleistung.
  1. AfW-Empfehlung

Wir befürworten die Einführung des Altersvorsorgedepots, unter der Voraussetzung, dass der Schutz der Verbraucher sichergestellt und die Beratungsqualität gestärkt wird:

  • Hybride Produkte: Es sollte ermöglicht werden, Altersvorsorgedepots mit Garantieelementen oder Absicherungen gegen Langlebigkeit zu kombinieren. Dies könnte die Akzeptanz bei sicherheitsorientierten Kunden erhöhen und die Risiken ausgleichen. Wir gehen davon aus, dass der kommende Gesetzesentwurf den Lebensversicherern weiterhin die Möglichkeit bietet, Garantien und Leibrente im Rahmen der geförderten Altersvorsorge anzubieten und begrüßen das.
  • Stärkung der unabhängigen Beratung: Unsere Mitglieder sollten durch klare Beratungsstandards in die Lage versetzt werden, die Verbraucher umfassend zu den Chancen und Risiken des Altersvorsorgedepots und der passenden Produkte zu informieren. Eine bedarfsgerechte Beratung muss im Mittelpunkt stehen.
  • Förderung durch den Staat: Steuerliche Anreize, wie etwa eine höhere und nachgelagerte Absetzbarkeit von Beiträgen oder Zulagen und Gewinnen, könnten dazu beitragen, das Altersvorsorgedepot für breite Bevölkerungsschichten attraktiv zu machen.
  1. Fazit

Das Altersvorsorgedepot bietet sowohl für Sparer als auch für unabhängige Vermittler zahlreiche Chancen. Es ist eine willkommene Ergänzung zur klassischen Altersvorsorge, die höhere Renditechancen bieten kann und durch den angestrebten Wettbewerb für Vielfalt und Transparenz sorgen wird. Allerdings müssen Risiken wie Marktschwankungen und fehlende Garantien klar kommuniziert und durch geeignete Produktlösungen sowie hochwertige Beratungsstandards aufgefangen werden.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Wer hat bei der Rendite die Nase vorn? Die Fondspolice oder die Direktanlage?

Diese Fragen beantworten Vermittler jetzt ganz einfach mit dem FondsanlagenOPTIMIERER der Continentale Versicherung. Das digitale Tool vergleicht individuell für jeden Kunden, ob die Fondspolice oder die Direktanlage das bessere Investment ist. Dabei zeigt sich, dass die fondsgebundene Rentenversicherung hinsichtlich der Rendite oft empfehlenswerter ist. Die wesentlichen Gründe dafür sind Steuervorteile: keine Steuern in der Ansparphase, günstige Besteuerung bei Rentenzahlung oder Kapitalauszahlung. Ebenso sind die Fondswechsel steuerfrei und erfolgen ohne Ausgabeaufschlag.

Tool verarbeitet eine Vielzahl von Faktoren

Entwickelt wurde das Tool mit dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). Als Grundlagen für die Berechnung dienen die Fondsrenten Continentale EasyRente Invest und Continentale Rente Invest der 3. Schicht. Neben den Tarifangaben berücksichtigt das Tool auch die aktuellen Steuer- und Fondsdaten, die prognostizierte Rendite, die Anzahl der Fondswechsel und einige weitere Faktoren, die Einfluss auf die voraussichtliche Ablaufleistung haben. Das sind zum Beispiel Angaben zur Flexibilität oder Qualität und Art der ausgewählten Fonds. Dabei lässt sich die Auswirkung von bis zu 20 Fondswechseln simulieren. Auf dieser Basis macht der FondsanlagenOPTIMIERER individuell für jeden Kunden die Unterschiede zwischen Fondspolice und Direktanlage deutlich.

Fondsrente punktet bei Steuervorteilen und Flexibilität

„Dabei zeigt sich sehr oft, dass die Fondspolice die profitablere ist“, sagt Thomas Pollmer, Leiter Produktmanagement Leben bei der Continentale Versicherung. „Der FondsanlagenOPTIMIERER widerlegt somit die hartnäckige Behauptung, eine Direktanlage in Fonds sei generell besser als eine Versicherung.“ Besonders deutlich werde das bei einer langen Ansparphase, ergänzt Thomas Pollmer. „Und der Kunde sichert sich mit einer lebenslang garantierten Rente auch noch optimal fürs Alter ab.“

Der Vergleich zeigt, wo die Vorteile der fondsgebundenen Versicherung liegen:

  • Während der gesamten Vertragslaufzeit bleiben Fondswechsel (Shift/Switch) kosten und steuerfrei. Bei Direktanlagen hingegen wird jedes Mal die volle Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag von 26,38 Prozent fällig.
  • Bei einer Auszahlung als lebenslange Rente muss der Kunde nur einen Teil der Rentenzahlungen versteuern (Ertragsanteilbesteuerung). Erträge besteuert der Staat nicht jährlich, sondern erst bei der Auszahlung oder Veräußerung.
  • Wenn eine Fondspolice mindestens zwölf Jahre besteht und die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr erfolgt, bleibt die Hälfte der Erträge steuerfrei.

Den FondsanlagenOPTIMIERER finden freie Vermittler im Maklerportal der Continentale unter makler.continentale.de/fondsanlagen-optimierer. Weitere Informationen zum Fondspolicen-Angebot des Versicherers gibt es unter makler.continentale.de/private-altersvorsorge.

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Die FIS Finanz- & Invest-Services GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main feiert im September 2024 ihr 15-jähriges Bestehen.

Das Unternehmen berät vor allem Frauen in sämtlichen Fragen rund um das Thema Finanzen. Das Jubiläum wurde gemeinsam mit langjährigen Kundinnen im Frankfurter Palmengarten gefeiert.

Am 5. September hatten die FIS-Geschäftsführerinnen Gabriele Radl und Korinna Littschwager-Humml zu einem besonderen Event im Frankfurter Palmengarten eingeladen: Rund 30 langjährige Wegbegleiterinnen trafen sich zu einem Sektempfang im Caféhaus Siesmayer. Anschließend folgte eine Führung in zwei Gruppen durch den wunderschönen Palmengarten mit anschließendem gemeinsamem Mittagessen. „Wir freuen uns, dass das Event allen Teilnehmenden so viel Freude gemacht hat und ein reger Austausch zustande kam – natürlich nicht nur über Finanzthemen“, berichtet Geschäftsführerin Gabriele Radl  von dem gelungenen Ausflug.

Langjährige Erfahrung und vertrauensvolle Zusammenarbeit

Gabriele Radl ist seit über 20 Jahren in der Finanzbranche tätig und berät gemeinsam mit ihrer Kollegin Korinna Littschwager-Humml vorrangig Frauen in Finanzfragen rund um Vermögensaufbau, Altersvorsorge und Versicherungen. Wichtig sind dem Team von FIS dabei vor allem Unabhängigkeit und Transparenz sowie der persönliche Kontakt. „Wir gehen auf die individuellen Bedürfnisse jeder Kundin ein“, so Gabriele Radl. Ausschlaggebend sind die persönlichen Lebensumstände jeder Kundin – nur so gelingt eine erfolgreiche Beratung mit vertrauensvoller Zusammenarbeit. Ziel ist es, für jede Kundin die bestmögliche, individuelle Lösung zu finden und eine solide Basis für die finanzielle Unabhängigkeit zu schaffen.

Engagement und Offenheit

Dass die beiden Geschäftsführerinnen sich mit so viel Engagement und Herzblut dafür einsetzen, Frauen zu mehr finanzieller Freiheit und Selbstbestimmtheit zu verhelfen, ist ein wichtiger Grundpfeiler ihres Erfolges. Auch die Offenheit für Veränderungen wie neue Anlageformen, digitale Vermögensverwaltung und neue Services gehört für Gabriele Radl und Korinna Littschwager-Humml unbedingt dazu. „Wir sind stolz darauf, dass uns so viele Frauen ihr Vertrauen schenken – die vielen guten langjährigen Kundenbeziehungen bestätigen uns, dass wir offensichtlich gute Arbeit machen. Für das Vertrauen möchten wir uns von ganzem Herzen bei unseren Kundinnen und Kunden bedanken“, erklärt Gabriele Radl. Das FIS-Team freut sich auf die nächsten 15 Jahre und hofft, noch viele Frauen auf ihrem finanziellen Weg begleiten zu dürfen.

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FIS Finanz- & Invest-Services GmbH, Bockenheimer Landstraße 101, 60325 Frankfurt am Main, Tel: 069 / 24 74 34 97 0, www.fis-gr.de

Brauchen Babys und Kleinkinder einen bestimmten Versicherungsschutz?

Worauf sollten Eltern achten? Welche zusätzlichen Angebote sind sinnvoll?

Ist das Baby auf der Welt, haben die frischgebackenen Eltern alle Hände voll zu tun. Nicht nur mit Füttern, Wickeln oder Kuscheln. Elternsein bedeutet auch, Verantwortung für einen kleinen Menschen zu übernehmen. Dazu gehören organisatorische Dinge wie die Anmeldung des Kindes beim Standesamt, das Ausfüllen vom Antrag auf Elternzeit oder sonstiger Papierkram. Was viele vergessen: Auch ein gewisser Versicherungsschutz ist für Babys und Kleinkinder ein Muss. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) erklären, worauf es ankommt.

Krankenversicherung für Babys und Kinder? Darauf kommt es an

In Deutschland sind Babys ab der Geburt grundsätzlich krankenversichert – je nach Versicherungssituation der Eltern entweder durch die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder durch eine Mitversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV). Dabei sind folgende Konstellationen möglich:

Beide Elternteile sind gesetzlich krankenversichert: Dann ist auch das Kind über die GKV zu versichern. Das geschieht meist im Rahmen der kostenlosen Familienversicherung über einen der beiden Elternteile.

Beide Elternteile sind privat krankenversichert: Hier muss das Kind privat krankenversichert werden. In der Regel erfolgt das über die Versicherung des Hauptverdieners. Das Kind wird dann – gegen einen Extrabeitrag – in den bestehenden Krankenversicherungsvertrag des Hauptverdieners aufgenommen.

Ein Elternteil ist gesetzlich krankenversichert, der andere privat: Hier richtet sich der Versicherungsstatus des Kindes üblicherweise nach dem Versicherungsstatus des Hauptverdieners. Ist dieser privat krankenversichert, folgt daraus auch die private Krankenversicherung des Kindes. Die Familienversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung kann nur genutzt werden, wenn der Hauptverdiener Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist.

Haftpflichtversicherung: “deliktsunfähige Kinder” unbedingt mitversichern

Größere Kinder, andere Herausforderungen. Denn wo gespielt wird, geht auch schnell etwas kaputt. Doppelt ärgerlich, wenn der Geschädigte dann Schadensersatzansprüche anmeldet. Einziger Schutz vor hohen Kosten: eine Privathaftpflichtversicherung, die das Kind einschließt. Eltern können dazu einfach ihre eigene Versicherung auf einen Familientarif umstellen und den alten Vertrag kündigen. Doch Achtung: In manchen Tarifen zahlt die Versicherung nicht bei Schäden durch eigene Kinder unter sieben Jahren. Sie sind vor dem Gesetz “deliktsunfähig”. Eltern können in Haftung genommen werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ob und in welchem Maße eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, kann dabei nicht pauschal beantwortet werden und kommt immer auf den Einzelfall an. Viele Eltern fühlen sich dennoch oft moralisch verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung raten deshalb: “Es gibt Haftpflichttarife, die Schäden durch deliktsunfähige Kinder miteinschließen. Auf die Verletzung der Aufsichtspflicht kommt es dann nicht mehr an. Wer Streit vermeiden will, sollte eine Familienhaftpflichtpolice mit diesem Zusatzschutz abschließen oder seinen alten Vertrag daraufhin überprüfen.”

Unfallversicherung

Weitaus schlimmer als ein Sachschaden kann ein Unfall des Kindes sein. Nicht immer sind dabei Regressansprüche bei Dritten möglich. Kosten für Hilfsmittel, die außerhalb des Leistungsbereichs der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung liegen, müssen dann aus eigener Kraft finanziert werden. “Um im Fall der Fälle trotzdem abgesichert zu sein, sollte man frühzeitig eine private Kinderunfallversicherung abschließen”, so die Finanzcoaches der Deutschen Vermögensberatung. Sie schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls – und das 24 Stunden am Tag weltweit – und springt dort ein, wo die gesetzliche Unfallversicherung endet: Sie deckt Unfälle des Kindes ab, die während der Freizeit passieren.

Gut abgesichert für eine sorgenfreie Zukunft

Für den optimalen Schutz im Falle einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung kann über die Unfallversicherung hinaus eine Kinderinvaliditätsversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein. Auch gegen finanzielle Folgen einer späteren Berufsunfähigkeit können Eltern ihren Nachwuchs schon frühzeitig absichern. Früher an Später denken ist insbesondere beim Thema Vermögensaufbau sinnvoll: Schon mit kleineren Sparbeiträgen kann die Grundlage für eine finanzielle Unabhängigkeit im Rentenalter aufgebaut werden. Mit einem individuellen Vorsorgekonzept, das die Gesundheit und die finanzielle Absicherung des Kindes berücksichtigt, lässt sich also schon frühzeitig der Grundstein für eine sorgenfreie Zukunft legen.

Sich beraten lassen

Gerade über die optimale Absicherung kann man sich nicht früh genug Gedanken machen. Was im Einzelfall sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Um den idealen Versicherungsschutz für den Nachwuchs zu ermitteln, Lücken aufzudecken und wichtige Weichen für die zukünftige Absicherung zu stellen, empfiehlt sich deshalb ein persönliches Gespräch mit einem Finanzexperten.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau auf die Kompetenz und Erfahrung der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Als Finanzcoaches helfen diese ihren Kunden, das Beste aus ihren Finanzen zu machen. Getreu dem Leitsatz “Früher an Später denken” bieten sie in über 5.200 Direktionen und Geschäftsstellen seit nahezu 50 Jahren eine branchenübergreifende Allfinanzberatung. Das Familienunternehmen ist Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung.

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com