Ab 1. Januar 2020 schränkt der Gesetzgeber die Anwendung der steuerfreien Sachbezugsgrenze von 44 Euro ein.

 

Gewähren Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bisher monatlich steuerfrei Waren- oder Tankgutscheine bis 44 Euro, dann sollten sie unbedingt prüfen, ob diese auch weiterhin lohnsteuerfrei sind. Was künftig gilt, erklärt Ecovis-Steuerberaterin Jeanette Rodegro-Dohrn.

Gutscheine und Geldkarten bis 44 Euro 

Arbeitgeber hatten bisher zahlreiche Möglichkeiten, ihren Mitarbeitern über die 44 Euro-Freigrenze für lohn- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge etwas Gutes zu tun. Gutscheine, Gutscheinkarten und sogar zweckgebundene Geldleistungen blieben steuerfrei, wenn sie 44 Euro im Monat inklusive Mehrwertsteuer nicht überschritten. Dies galt selbst dann, wenn der Arbeitgeber gegen Vorlage eines Belegs wie zum Beispiel einer Einkaufs- oder Tankquittung dem Arbeitnehmer maximal 44 Euro monatlich erstattete.

Neuer Sachlohnbegriff

Aufgrund aktueller Rechtsprechung hatte der Gesetzgeber nun den Auftrag, zwischen Sachbezug und Geldleistung klar zu unterscheiden. Deshalb der Gesetzgeber den Sachlohnbegriff jetzt neu geregelt. Der Bundesrat dem am 29. November 2019 zugestimmt. Die Folge: Alles, was bisher in Sachen Gutscheine und Geldkarten möglich war, geht ab 1. Januar 2020 nicht mehr ohne Weiteres.

Was ab 2020 weiterhin erlaubt ist

Die gute Nachricht ist: Die 44 Euro-Freigrenze bleibt erhalten. Arbeitgeber können also ihren Mitarbeitern in dieser Höhe weiterhin steuer- und sozialversicherungsfrei Sachbezüge gewähren. Gutscheine und Geldkarten bleiben aber nur unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin begünstigt:

Gutschein- und Geldkarten dürfen ab 2020 nur noch zum Einkauf bei einem bestimmten Einzelhändler wie zum Beispiel einem bestimmten Lebensmittelgeschäft oder bei einer bestimmten Tankstelle genutzt werden, damit sie weiterhin begünstigt bleiben.

Auch Centergutscheine und City-Cards stellen wie bisher einen Sachbezug dar. „Der Gesetzgeber versucht hiermit offenbar den lokalen Handel zu stützen“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Jeanette Rodegro-Dohrn aus Düsseldorf.

„Und was darüber hinaus ab 1. Januar 2020 gilt: Begünstigte Gutscheine und Geldkarten dürfen Arbeitgeber nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausgeben“, sagt die Ecovis-Expertin, „eine Gehaltsumwandlung ist nach Ansicht des Gesetzgebers nicht möglich.“

Was ab 2020 nicht mehr geht

Die folgenden Leistungen sind künftig nicht mehr begünstigt. Sie betrachtet der Gesetzgeber als reine Geldleistung, die daher zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen:

Zweckgebundene Geldleistungen: Der Arbeitgeber gibt seinem Arbeitnehmer Geld, damit dieser sich etwas zuvor Festgelegtes kaufen kann.

Nachträgliche Kostenerstattung: Gemeint ist damit, der Arbeitnehmer bekommt das Geld für einen Einkauf oder fürs Tanken erstattet, wenn er eine Quittung vorlegt.

Geldersatzleistungen wie Kreditkarten, Tankkarten und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten.

Gutscheine und Geldkarten, mit denen man auch Bargeld abheben kann, die also nicht ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, betrachtet der Gesetzgeber letztlich als reine Bargeldleistung.

Prepaidkarten mit IBAN, also mit einem eigenen Konto, oder Paypal-Funktion.

Der Gesetzgeber wollte mit der Neuregelung klare Abgrenzungskriterien schaffen. In der Praxis herrscht aber derzeit Unsicherheit, wie beispielsweise der Verweis auf das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz auszulegen ist. „Im Zweifel sollte der Unternehmer eine sogenannte Lohnsteueranrufungsauskunft beim Finanzamt stellen, um sich vor Nachzahlungen zu schützen“, rät die Ecovis-Expertin.

Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt gewährte Sachbezüge sind nicht betroffen. „Bisher gewähren viele Unternehmen ihren Arbeitnehmern gegen Vorlage von Belegen oder Quittungen die 44 Euro“, sagt die Ecovis-Expertin Rodegro-Dohrn, „wer weiterhin lohn- und sozialversicherungsfreie Vorteile bieten will, sollte seinen Mitarbeitern diese in anderer Form gewähren.“

 

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Trotz der staatlichen Förderung, die wie ein Hebel auf die Rendite wirkt und gerade in der Niedrigzinsphase sehr lukrativ sein kann, wächst die Anzahl der Basisrenten-Verträge (auch „Rürup-Rente“ genannt) unverständlicherweise nur langsam.

 

Die steuerliche Absetzbarkeit der „Rürup“-Beiträge beträgt in diesem Jahr bereits 88% und steigt jährlich um 2%-Punkte auf 100% ab dem Jahr 2025. Dies führt zu einer beachtlichen Steuerersparnis und somit zu attraktiven Renditen. Insbesondere dann, wenn die Basisrente in Form einer Fondspolice gewählt wird. Werden dabei z.B. 100% Aktienfonds hinterlegt, kann man von einer staatlich geförderten Aktieninvestition sprechen.

„Die Basisrente lohnt sich zunehmend und ist für viele Personen mit höherem Einkommen ein lukratives Instrument, die Altersvorsorge aufzubauen. Egal ob für Selbstständige, Angestellte oder freiberuflich Tätige, sie stellt auf jeden Fall eine sehr attraktive, renditeoptimierte Altersvorsorgelösung für Gutverdiener und insbesondere auch deren Ehepartner dar“, so Prof. Michael Hauer vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP).

Die Sparer müssen sich zwar zwischen zahlreichen Tarifen und verschiedenen Formen der Basisrente entscheiden, aber hier hilft das zum zehnten Mal in Folge veröffentlichte IVFP-Basisrenten-Rating.

Was wurde untersucht?

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) sieht in der Basisrente viel Positives und untersucht 2019 die aktuellen Tarife in einem umfassenden Rating aus Kundensicht. Die Einteilung der Tarife erfolgt dabei in die Kategorien „Klassik“, „Klassik Plus“, „Fondsgebunden mit/ohne Garantie“, „Comfort“ und „Indexpolicen“. Wie in den anderen Ratings auch, setzt sich die Gesamtnote wieder aus vier Teilbereichsnoten (Unternehmensqualität, Rendite, Flexibilität sowie Transparenz/Service) zusammen.

Die Ergebnisse werden mit den Auszeichnungen “Exzellent – Sehr Gut – Gut“ bewertet, sowohl im Gesamtergebnis, als auch in den einzelnen Teilbereichen und die Versicherer sind innerhalb der Gesamtnoten alphabetisch sortiert.

Unter www.ivfp.de/Basisrenten-Rating 2019 stehen die Ergebnisse online zur Verfügung.

 

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Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Im Kampf gegen den Fachkräftemangel hilft auch eine betriebliche Krankenversicherung

 

Ein überzeugendes Gesundheitsangebot für die Beschäftigten hilft den Unternehmen im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Davon ist jedenfalls die Finanzberatungsgruppe Plansecur überzeugt. Die Finanzfachleute empfehlen hierzu eine betriebliche Krankenversicherung (bKV). “Für die Beschäftigten stellt die bKV eine leicht verständliche und flexible Alternative zur privaten Vorsorge dar”, sagt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan, und hebt hervor: “Mit dem freiwilligen Angebot zeigen Unternehmen, dass ihnen ihre Beschäftigten und deren Gesundheit am Herzen liegen. Damit stellt die bKV eine wichtige Maßnahme dar, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.”

Plansecur-Chef Johannes Sczepan belegt die Dramatik auf dem Arbeitsmarkt: “Europa wird nach Angaben des Statistischen Bundesamtes etwa 20 Prozent seiner erwerbstätigen Bevölkerung bis 2045 verlieren. Einen derartigen Bevölkerungsschwund gab es in Friedenszeiten noch nie. Allein dem deutschen Mittelstand gehen nach Schätzung des Deutschen Industrie- und Handelstages rund 50 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr wegen unbesetzter Stellen verloren. Daher ist es unabdingbar, dass die Unternehmen sich im wahrsten Sinne des Wortes mit allen Mitteln um die immer weniger Beschäftigten bemühen. Die betriebliche Gesundheitsvorsorge und übrigens auch die betriebliche Altersversorgung stellen wichtige Bausteine in einer solchen Strategie dar.”

Lange Liste von Leistungen

Die Liste der Leistungen, die Arbeitgeber steuermindernd für ihre Beschäftigten übernehmen können, ist lang, heißt es bei Plansecur. Beispielhaft werden genannt: Privatkundenstatus bei Ärzten und Heilbehandlern sowie Kostenübernahme bei Heilpraktikern, Absicherung von Seh- und Hörhilfen, Kostenübernahme von Vorsorgeuntersuchungen, stationäre Behandlungen durch einen gewünschten Arzt/Spezialisten, stationäre Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer, Kostenübernahme von Zahnbehandlungsmaßnahmen und professioneller Zahnreinigung, Kostenübernahme von Zahnersatz (z. B. Implantate) und kieferorthopädischen Leistungen, Auszahlung eines bedarfsgerechten Krankentage- oder Pflegegeldes, Krankheitskostenübernahme für private und berufliche Reisen ins Ausland sowie weitere Leistungen je nach Versicherungsanbieter.

Besserer Krankenstand hilft allen

“Bleiben die Mitarbeitenden gesund oder genesen im Falle einer Erkrankung schneller kommt dies natürlich auch dem Krankenstand im Betrieb zugute”, rät Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan den Arbeitgebern zu einer möglichst umfassenden Gesundheitsvorsorge für die Belegschaft. Er erklärt: “Vor allem aber sendet ein Unternehmen damit klare Signale, dass es die Gesundheit der Beschäftigten ernst nimmt. Das drückt eine hohe Wertschätzung aus.”

Generationen A-Z

Der Plansecur-Chef verweist darauf, dass sich die Unternehmen bei der Mitarbeiteransprache auf “alle Generationen von A bis Z” einlassen müssen. Er gibt Beispiele: “Die Generation Y der nach 1980 Geborenen verlangt vor allem eine sinnstiftende Aufgabe und eine ausgewogene Work-Life-Balance. Die nach 2000 geborenen Digital Natives potenzieren diese Wertvorstellung durch eine alles durchdringende Digitalisierung. Die Generation Z, die jetzt auf den Arbeitsmarkt kommt, ist so anspruchsvoll wie noch nie eine Beschäftigtengeneration zuvor. Diese jungen Leute setzen es als Selbstverständlichkeit voraus, dass sich ihr Arbeitgeber bestmöglich um ihre Gesundheit und ihre Altersversorgung kümmert.”

 

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Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

“SPF-Gate” bietet Kunden ein digitales Portal für Vertragsverwaltung, Datenaustausch und Kommunikation.

 

In Zusammenarbeit mit der Smart InsurTech AG und der Finance-Gate Software GmbH hat die Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH (SPF), firmenverbundener Vermittler privater Versicherungen für Siemens-Mitarbeiter, das neu entwickelte Kundenportal “SPF-Gate” in Betrieb genommen. Den Kunden der Siemens Private Finance stehen ab sofort digitale Services wie z.B. ein digitaler Versicherungsordner oder die Online-Schadenmeldung zur Verfügung.

Das SPF-Gate basiert auf der Softwarelösung der Finance-Gate Software GmbH, die es der Siemens Private Finance ermöglicht, ihren Kunden eine komfortable, intuitive Oberfläche kombiniert mit neuen Kommunikationskanälen anzubieten. Verträge und Prämien können zeit- und ortsunabhängig online eingesehen und selbständig geändert werden – unabhängig von der Versicherungsgesellschaft. Ebenso können Schäden bequem online gemeldet werden. Die Plattform ist auch für Smartphones und Tablets geeignet.

Über eine digitale Schnittstelle wird der automatisierte Datenaustausch von Kunden- und Vertragsdaten mit dem SPF-Gate sichergestellt. So kann die Siemens Private Finance auf direktem Weg und ohne zusätzliche Software mit ihren Kunden interagieren und von der Digitalisierung zuvor manueller Prozesse profitieren.

Anbindung gewährleistet schlanke, standardisierte Prozesse und hohe Datenqualität

“Wir freuen uns, dass wir unseren Beratern und Endkunden mit dem SPF-Gate einen komfortablen digitalen Interaktionsweg anbieten können”, kommentiert Dr. Alexander Mahnke, Leiter Versicherung bei der Siemens AG. “Indem das Portal an die Versicherungsplattform der Smart InsurTech AG angebunden ist, können wir unseren Kunden nicht nur eine nutzerfreundliche, intuitiv bedienbare Oberfläche zur Verfügung stellen, sondern zugleich effiziente Prozesse mit hoher Datenqualität bieten”, so Dr. Mahnke weiter.

Marcus Rex, Vorstand der Smart InsurTech AG: “Wir freuen uns, dass wir für die Siemens Private Finance gemeinsam mit Finance-Gate unseren Beitrag leisten können, den Innendienst firmenverbundener Vermittler zu entlasten und ihre alltäglichen Prozesse bei höchster Datenqualität zu beschleunigen und zu standardisieren. Weitere Kunden unseres Maklerverwaltungsprogramms SMART ADMIN (Oasis), haben bereits Interesse bekundet, Finance-Gate zu nutzen und mit den Plattformservices von SMART INSUR produktiv zu gehen.”

Sascha Langfus, Geschäftsführer der Finance-Gate Software GmbH, freut sich über den Go-Live von SPF-Gate: “Auch Vermittler müssen ihre Dienstleistungen und Prozesse in der digitalen Welt noch stärker an ihren Kunden ausrichten, um weiter eine Rolle in deren persönlicher Absicherung zu spielen. Siemens Private Finance bietet ihren Kunden mit SPF-Gate eine innovative Plattform mit Transparenz, Einfachheit und ständiger Erreichbarkeit im Fokus.”

 

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Finance-Gate Software GmbH, Köpenicker Straße 154, 10997 Berlin, www.finance-gate.de

Auf einer stillgelegten, rund 18 Hektar großen Ackerfläche im Kreis Rendsburg-Eckernförde (Schleswig-Holstein) begann die VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG mit der Pflanzung von 1.000 jungen Bäumen.

 

Die Pflanzaktion soll gezielt Aufmerksamkeit auf den Wald als einen der wichtigsten Verbündeten im Kampf gegen die Erderwärmung lenken. Aktuell werden weltweit pro Jahr rund 30 Millionen Hektar Wald abgeholzt. Im Gegensatz dazu könnte, laut einer aktuellen Studie der ETH Zürich, durch gezielte Wiederaufforstung ein Großteil der bislang von Menschen verursachten CO2-Emissionen in Biomasse gebunden werden.

Währenddessen geht es den deutschen Waldbeständen immer schlechter. Nach Angaben der Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) wurden alleine in den jüngsten beiden Trockenjahren 180.000 Hektar Forstbestand geschädigt oder zerstört. Dadurch verlor der deutsche Waldbestand binnen zwei Jahren schätzungsweise zwei Millionen Tonnen CO2-Speicherkapazität. Das entspricht der jährlichen Kohlendioxid-Emission von rund einer Million PKW.

VEMA-Vorstand Andreas Brunner ist daher überzeugt, dass der Klimawandel „nicht alleine durch Emissionsvermeidung in Form von E-Autos, Flugverboten und CO2-Steuern aufzuhalten ist. Vielmehr bedarf es der Mithilfe aller, das bereits in der Atmosphäre befindliche Kohlendioxid in Biomasse zu binden, um die klimaschädlichen Effekte des Gases zu reduzieren.“

Mit der wegweisenden Wiederaufforstungsaktion wurde das erste Etappenziel der gemeinsamen Klima-Initiative von NV-Versicherungen, Initiative Bessergrün, Itzehoer Versicherungen und VEMA eG erreicht. Bis Ende 2019 sollen insgesamt 10.000 Bäume auf der brachliegenden Fläche aufgeforstet werden.

 

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VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Am 23.12.2019 wurde durch das zuständige Finanzministerium der Referentenentwurf zu einem Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz (FinAnlVÜG-E) veröffentlicht.

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2019-12-23-FinAnlVUEG/0-Gesetz.html;jsessionid=41427D0F6380136EFBD51F26F37A67A0.delivery1-master.

Es gibt nun eine Frist zur Stellungnahme bis zum 15.1.2020. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW wird fristgemäß die Positionen der unabhängigen Finanzdienstleister mit Zulassung nach § 34 f Gewerbeordnung darstellen. Diese werden sich an dem bereits veröffentlichtem Positionspapier (https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2019/03/AfW-Positionspapier-zur-Thematik-34f-Vermittler-unter-BaFin-Aufsicht-V%C3%96.pdf) orientieren, aber auch noch intensiver kritisch mit Fragen zu

  • Erlaubniserteilung
  • Erlaubnisentzug
  • laufender Aufsicht
  • Vertriebsgesellschaften
  • Kosten

und angrenzenden Themenfeldern befassen.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW wird sich vehement dem geplanten Vorhaben entgegenstellen. „Es würde mit diesem Gesetz eine zusätzliche Kostenbelastung aber insbesondere eine extreme bürokratische Belastung für den Mittelstand ohne adäquaten Nutzen geben.“ so Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Verbandes.

Wie schon am 15.12.2019 in Auswertung des AfW-Vermittlerbarometers vermeldet, besteht die Gefahr, dass ca. die Hälfte der unabhängigen Finanzanlagenvermittler ihre gewerberechtliche Zulassung zurückgeben würden und damit die produkt- und institutsunabhängige Beratung dramatisch reduziert werden würde.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel: 030/63 96 437-0, Fax: 030/63 96 437-29, www.afw-verband.de

Vermittlungsvolumen um 6,5 Prozent gesteigert

 

Die Finanzberatungsgruppe Plansecur blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2018/19 zurück, wie die Plansecur KG mitteilt. Im Zeitraum vom 1.7.2018 bis zum 30.6.2019 verzeichnete das Unternehmen bei Provisionserlösen einen Zuwachs um rund 3,5 Prozent auf 23,7 Millionen Euro. Das Vermittlungsvolumen stieg um 6,5 Prozent auf 320,8 Millionen Euro. Das Geschäft mit privaten Altersvorsorge- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie mit Sachversicherungen entwickelte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr besonders erfolgreich, ebenso wie das Geschäft mit Finanzierungen, das 2018/19 um 26 Prozent zulegte.

“Wir sind mit unserem Ergebnis im Geschäftsjahr 2018/19 überaus zufrieden”, erklärt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan. Er erläutert: “Für uns ist es wichtig, dass nicht nur unsere Zahlen in der Finanzberatungsgruppe stimmen, sondern dass auch unsere eigenständigen Berater und natürlich unsere Kunden mit ihren Ergebnissen zufrieden sind. Und genau das ist uns im letzten Jahr besonders gut gelungen.”

Mit Versicherungen erwirtschaftete Plansecur im abgelaufenen Geschäftsjahr 13,0 Millionen Euro Provisionserlöse. Die Sparte Vermögensaufbau, zu der bei Plansecur Investmentfonds, Finanzierungen und Bankprodukte gehören, trug mit 9,2 Millionen Euro maßgeblich zum Gesamtergebnis bei. Das Segment Kapitalanlagen, in dem das Unternehmen Eigentumswohnungen und geschlossene Fonds zusammenfasst, legte deutlich zu auf 1,0 Millionen Euro. Die Erlöse aus Beratungsdienstleistungen stiegen auf 0,23 Millionen Euro.

 

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Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Seit 2015 hat CLARK bereits rund 200.000 Nutzer mit mehr als 600 Millionen Euro Prämienvolumen gewonnen und erhielt bei den Gründerszene Awards 2019 die Auszeichnung als wachstumsstärkstes Digitalunternehmen Deutschlands.

 

Das Wachstum wird 2020 unter anderem durch die Expansion in andere europäische Länder weitergeführt.

Der Versicherungsmanager CLARK blickt auf ein erfolgreiches Jahr zurück: Das Frankfurter Insurtech verzeichnete allein 2019 ein Umsatzwachstum von mehr als 500 Prozent. Seit der Gründung im Juni 2015 hat der Online-Versicherungsmakler mit seiner App rund 200.000 Kunden überzeugt. Das verwaltete Prämienvolumen liegt Ende des Jahres bei mehr als 600 Millionen Euro. Aktuell beschäftigt CLARK fast 200 Mitarbeiter an drei Standorten in Deutschland. Neben dem Hauptsitz in Frankfurt und Büros in Berlin und Püttlingen baut das Unternehmen im Zuge seiner Internationalisierung 2020 auch einen Standort in Wien auf. Damit strebt CLARK die Marktführerschaft unter den digitalen Versicherungsmaklern in Europa an.

Digitales Kundenerlebnis dank intelligenter Technologie und Beratung

Mit der App von CLARK erhalten Verbraucher eine Übersicht ihrer Versicherungen und können ihre Verträge digital managen. Allein in den letzten zwölf Monaten öffneten Kunden die App mehr als eine Million Mal. Dabei ließen sie fast 500.000 mal ihren Bedarf anhand eines Robo-Advisors überprüfen. Die intelligente Technologie analysiert die individuelle Versicherungssituation, vergleicht sie mit den Angeboten von 160 Versicherern und gibt passende Empfehlungen ab. Allein 2019 wurden 250.000 Verträge aus verschiedenen Versicherungskategorien von CLARK bearbeitet oder neu angelegt. Bei den meisten Versicherungsprodukten laufen die Prozesse bereits voll automatisiert ab: Nach einer Anfrage für Sachversicherungen, wie der Privathaftpflicht, oder im Bereich der Krankenzusatzversicherungen erhält der Nutzer ein Angebot binnen fünf Sekunden. Die Beratung bei CLARK erfolgt zusätzlich per Telefon, E-Mail oder Messenger.

Wachstum in drei Jahren um durchschnittlich 1.022 Prozent

Das neue Jahr begann bei CLARK mit der Übernahme der Paetau Sports Versicherungsmakler GmbH. Es war bereits das zweite Maklergeschäft, das durch die Partnerschaft zu CLARK die persönliche Beratung seiner Kunden um ein digitales Angebot erweiterte. Ende August kündigte der digitale Versicherungsmanager dann den Markteintritt seiner App in Österreich an. Der Go-live ist für das Frühjahr 2020 geplant – weitere europäische Länder sollen folgen. Für ein durchschnittliches Umsatzwachstum von 1.022 Prozent in den letzten drei Jahren, verlieh die Gründerszene Ende November dem Frankfurter Start-up den Titel als Wachstumssieger 2019. “Die Auszeichnung zum wachstumsstärksten Digitalunternehmen in Deutschland macht den Jahresabschluss perfekt”, so Christopher Oster, CEO und Co-Founder von CLARK.

Ausblick 2020: Wachstum beschleunigen

Die vier Gründer Christopher Oster, Steffen Glomb, Marco Adelt und Chris Lodde blicken mit Zuversicht ins neue Jahr: “In 2019 lag unser Fokus darauf, den Grundstein zu legen, um unser Geschäftsmodell weiter zu skalieren. Es ist wichtig, dass unsere Strategie, Prozesse und auch zentrale Funktionen auf ein starkes Wachstum im nächsten Jahr eingestellt sind. Die zentralen Themen für CLARK 2020 werden die Internationalisierung, die Weiterentwicklung unserer App und weiteres Kundenwachstum sein.”

 

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Clark Germany GmbH, Goethestraße 10, 60313 Frankfurt, Tel: 069/ 153 229 339, www.clark.de

Dr. Michael Härig ergänzt die technische Kompetenz

 

Der Essener Spezialversicherungsmakler VMD-PRINAS verstärkt seine Geschäftsführung mit Dr. Michael Härig (55). Er wird zum nächstmöglichen Zeit-punkt, spätestens Mitte 2020, an die Seite der beiden Geschäftsführer Robert Weschenbach und Ferdinand Musiol treten.

Das Unternehmen VMD-PRINAS engagiert sich vor allem in der Versicherungs- und Risikoberatung, dem Versicherungseinkauf und der Vertragsbetreuung für techni-sche Großanlagen. Für das Segment kommunaler Müllheizkraftwerke ist die VMD-PRINAS Marktführer.

„Wir freuen uns sehr, dass Dr. Härig sich für unser Unternehmen entschieden hat“, sagt Robert Weschenbach. „Sein hohes technisches und fachliches Know-how um die Risiken von Großkraftanlagen und die dafür notwendigen Versicherungskonzepte deckt sich mit dem Tätigkeitsfeld der VMD-PRINAS und passt hervorragend in unse-ren ganzheitlichen Betreuungsansatz, deshalb war Dr. Härig für uns aus einer Viel-zahl von Kandidaten der beste Bewerber“, berichtet Robert Weschenbach. Der in Troisdorf wohnende promovierte Physiker war bisher für den Makler Marsh tätig.

Dr. Michael Härig haben eigenen Worten zufolge neben der Geschäftsausrichtung vor allem die hohe Kundenbindung der VMD-PRINAS und die Nähe zu den Themen der Kunden imponiert. „Das gab letztlich den Ausschlag für meine Entscheidung“, sagt er.

Seit 2001 gehört VMD-PRINAS zur Ecclesia Gruppe, dem größten deutschen Versi-cherungsmakler für Unternehmen und Institutionen. Die Personalie sei Ausdruck der Wachstumsstrategie, die das Unternehmen verfolge, erläutert Jochen Körner, Ge-schäftsführer der Ecclesia Holding. „VMD-PRINAS hat in den vergangenen Jahren eine sehr gute Entwicklung genommen. Mit der Verpflichtung von Dr. Härig steigern wir die Kompetenz und weitere Wachstumsmöglichkeiten des Spezialmaklers.“

 

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Ecclesia Gruppe, Klingenbergstraße 4, 32756 Detmold, Tel: +49 (0) 5231 603-6912, Fax: +49 (0) 5231 603-606912, www.ecclesia-gruppe.de

Jan Berg wird als weiteres Vorstandsmitglied des größten MLP Tochterunternehmens berufen

 

Zum 1. Januar wird Jan Berg als weiteres Vorstandsmitglied des größten MLP Tochterunternehmens MLP Finanzberatung SE ernannt. Bislang hat der 42-Jährige den Bereich Corporate University/Corporate Communication geleitet. Künftig kommen der Berater- und der Kundenservice hinzu.

„Die MLP Corporate University ist eine der führenden Unternehmensakademien in Deutschland und hat sich unter der Leitung von Jan Berg in den vergangenen Jahren deutlich weiterentwickelt. Mit der Schaffung eines eigenen Vorstandsressorts unterstreichen wir ihre hohe Bedeutung für die Qualität im MLP Geschäftsmodell. Gleichzeitig legen wir den Grundstein für eine weitere Stärkung unserer Services – für MLP Berater genauso wie für unsere Kunden“, sagt Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Peter Lütke-Bornefeld.

Jan Berg ist Absolvent der Kölner Journalistenschule für Politik und Wirtschaft sowie Diplom Volkswirt. Bei MLP begann er seinen Werdegang 2004 als Pressereferent, 2007 übernahm er die Abteilungsleitung für Media Relations und 2011 die Bereichsleitung für Unternehmenskommunikation inkl. Investor Relations. Seit 2015 verantwortet Jan Berg zusätzlich die Qualifizierung aller MLP Berater an der MLP Corporate University.

 

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MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Potenzielle Erben können sich freuen. In den kommenden Jahren werden im Durchschnitt jedes Jahr rund 400 Milliarden Euro von der älteren Generation an die Nachkommen weitergegeben.

 

Das geht aus einer Berechnung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung hervor. Da bei Schenkungen die Steuerfreibeträge alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden können, kann es Sinn machen, Teile des Vermögens schon zu Lebzeiten zu übertragen. „Ein Weg der Übertragung“, erläutert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland), „ist dabei das Konzept des Nießbrauchs. Es dürfte zwar weithin bekannt sein, dass das bei Immobilien funktioniert, vermutlich wissen jedoch die wenigsten, dass der Nießbrauch auch bei Wertpapieren eingesetzt werden kann.“ Dabei hat diese Alternative neben den steuerlichen Vorteilen noch einen interessanten Nebeneffekt: Die abgebende Generation behält damit die Kontrolle über das Vermögen. Entnahmen durch die Erben sind dabei ohne Zustimmung der Erblasser nämlich nicht möglich. „Ein anderer Weg ist die teilweise Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft einer Versicherung, das sogenannte 99/1 Modell.“ Ganz einfach ist eine Umsetzung aber nicht. Um dabei keine Fehler zu machen und alle Möglichkeiten optimal zu nutzen, sollten sich Erblasser an Experten wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten Estate-Planner, die CFEP®-Professionals, wenden. Sie sind aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage, ihre Kunden auch bei dieser Fragestellung tiefgreifend und umfassend zu beraten.

Für Großeltern sind Enkelkinder oft der ganze Stolz. Schließlich ist die übernächste Generation der Garant dafür, dass die eigene Familie weiterhin Bestand haben wird. Enkel sind die Zukunft. Deshalb dürften viele Omas und Opas auch großzügig sein, wenn es um das finanzielle Wohl ihrer Nachkommen geht. Hierzulande, das ist die gute Nachricht, hat die Generation der Großeltern auch tatsächlich die finanziellen Mittel, um ihrem jüngsten Nachwuchs einen gewissen Wohlstand zu sichern. Die Frage ist nur, wie die Erblasser dabei am besten vorgehen. „Egal ob Großeltern oder Eltern, viele dürften sich dafür entscheiden, zumindest einen Teil des Erbes schon zu Lebzeiten zu übertragen“, sagt FPSB-Vorstand Tilmes. „Das macht gerade bei größeren Vermögen auch Sinn, da die damit verbundenen Freibeträge nach Ablauf der Zehn-Jahresfrist erneut ausgeschöpft werden können.“

Durch Nießbrauch die Kontrolle über das vererbte Vermögen behalten

Das Risiko dabei: Anstatt dieses Geld für einen gezielten, strukturierten und langfristigen Vermögensaufbau zu nutzen, könnten es die Nachkommen für den Konsum verwenden. Vielleicht für Reisen, für ein Auto oder ähnliches. Für die ältere Generation dürfte sich die Frage stellen, wie sie das Geld weitergeben kann, ohne die Kontrolle darüber zu verlieren. „Eine Antwort auf diese Frage könnte Nießbrauch lauten“, sagt Prof. Tilmes. Bekannt dürfte sein, dass das bei Immobilien funktioniert.

Grundsätzlich geht das so: Zwar wird das Eigentum an der Immobilie an den oder die Erben übertragen, der Vererbende oder die Vererbenden behalten jedoch ein lebenslanges Nutzungsrecht an dem Haus oder der Wohnung. Das heißt, sie haben dort das Wohnrecht oder in der Regel den Anspruch auf die Miete.

„Weniger bekannt ist vermutlich aber, dass das auch mit einem Wertpapierdepot möglich ist“, so der Finanzexperte weiter, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. Konkret heißt das: Ein Wertpapierdepot wird an den oder die Erben übertragen, die Vererbenden aber behalten sich das Recht an den Zinsen oder Dividenden selbst vor, wobei diese auch dort versteuert werden. Zugleich verhindern die Erblasser damit, dass die Begünstigten ohne Absprache das dort investierte Geld entnehmen.

Bei einem unter Nießbrauchsvorbehalt übertragenen Wertpapierdepot sind die laufenden Erträge steuerlich dem Schenker zuzurechnen. Kursgewinne werden dem Beschenkten zugerechnet. Beim Steuerabzug werden laufende Erträge, die dem Schenker zustehen und Veräußerungsgewinne, die dem Beschenkten zuzurechnen sind, nicht getrennt. Somit führt der Beschenkte zu viele Steuern an das Finanzamt ab. Diese müssen im Rahmen der individuellen Veranlagung angerechnet bzw. werden erstattet.

Fallstricke beim Nießbrauch berücksichtigen

„Neben der Kontrolle, die bei den Vererbenden verbleibt, ergeben sich daraus aber auch erhebliche steuerliche Vorteile“, macht Prof. Tilmes klar. „Denn die steuerliche Bemessungsgrundlage vermindert sich um den eingetragenen Nießbrauch.“ So beträgt der Freibetrag für Schenkungen an Enkelkinder zwar 200.000 Euro. Durch den Nießbrauch aber können deutlich höhere Beträge an die übernächste Generation übertragen werden, ohne dass Steuerzahlungen anfallen.

Übertragung der teilweisen Versicherungsnehmereigenschaft bringt Vorteile

Unabhängig von der erbschaftsteuerlich optimierten Übertragung aufgrund niedriger erbschaftsteuerlicher Werte bringt die Übertragung von Teilen der Versicherungsnehmereigenschaft ebenfalls klar erkennbare Vorteile und stellt die in der Praxis einfachste und praktikabelste Lösung dar. Die Verfügung der Erben und beispielsweise der Enkel ist auch hierbei über das 18. Lebensjahr nicht frei gegeben. Die Vererbenden selbst sind dann die Versicherungsnehmer und zugleich die versicherten

Personen, während die Police im Rahmen einer Schenkung an die Erben, also Kinder oder Enkelkinder, nach dem so genannten 99/1-Modell weitergegeben wird. Das heißt, der Vertrag wird zu 99 Prozent an den oder die Begünstigten verschenkt, während die Erblasser zu einem Prozent Versicherungsnehmer bleiben. Dann ist eine alleinige Verfügung bei Enkeln oder Kindern bei Volljährigkeit ausgeschlossen und aktuell kann in Höhe der Übertragung der Versicherung der erbschaftsteuerliche Freibetrag genutzt werden. Hinzu kommen die Vorteile der endfälligen Versicherung im Todesfall und der Abgeltungsteuer freien Auszahlung – ein klarer weiterer Mehrwert.

Da die konkrete Umsetzung und die steuerlichen Rahmenbedingungen komplex sind, kann es sich lohnen, dafür einen Experten aufzusuchen. Zum Beispiel sollten Erblasser darauf achten, dass das in einer Versicherung angelegte Vermögen als Sondervermögen geführt wird, damit es nicht in die Insolvenzmasse einfließt.

„Zudem darf eine solche Entscheidung nicht nur auf steuerlicher Basis betrachtet werden, sondern stets im Rahmen einer umfassenden und langfristigen Finanzplanung“, rät Tilmes. „Dazu gehört auch, eventuelle Risiken und Unwägbarkeiten auf Seiten des Erblassers zu berücksichtigen oder unter Umständen ein Rückforderungsrecht vertraglich zu vereinbaren.“ Besonders gut eignen sich aufgrund der Komplexität des Nießbrauchs die vom FPSB Deutschland zertifizierten CFEP®-Professionals. Sie zählen zu den am besten ausgebildeten Nachfolgeplanern hierzulande und sind aufgrund der ethischen Standesregeln des FPSB Deutschland zu einer objektiven und auf den Kunden ausgerichteten Beratung verpflichtet.

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Ein Aufruhr geht durch die gesamte Branche

 

MORGEN & MORGEN setzt neue Maßstäbe für Vergleichbarkeit und Transparenz in der Altersvorsorge: Das neue Tool „IDD-Profiler“ ist der erste und einzige schichtenübergreifende Vergleichsrechner mit modernen stochastischen Hochrechnungen und greift auf den Volatium-Standard zurück. Versicherer wie Alte Leipziger, AXA und Canada Life greifen bereits auf die Lösungen von MORGEN & MORGEN zurück. Alle Tarife aller Gesellschaften in allen drei Schichten werden auf diese Weise ab sofort völlig transparent.

Das Software- und Analysehaus MORGEN & MORGEN reformiert die Altersvorsorgeberatung:

Der neue „IDD-Profiler“ basiert auf modernsten stochastischen Hochrechnungen. Alle Altersvorsorgetarife werden mit eigens hierfür entwickelten Zukunfts-Kapitalmarktszenarien „gestresst“ (10.000 börsentägliche Kapitalmarktszenarien über die nächsten 30 Jahre). Als Ergebnis wird für jeden Tarif ein Chancen-Risiko-Profil ermittelt, das zeigt, welche Renditeschwankungen bei dem jeweiligen Tarif zu erwarten sind bzw. eintreten können.

Für Vermittler entsteht durch den „IDD-Profiler“ eine einzigartige Möglichkeit kundenorientiert genau die Tarife transparent zu durchleuchten, die der Risikoneigung und dem Bedarf des Kunden entsprechen. In wenigen Schritten kann der Vermittler mit dem IDD-Profiler das Risikoprofil des Kunden ermitteln. Im Anschluss werden automatisch die Tarife dargestellt, die auf das Chancen-Risikoprofil und den Bedarf des Kunden zugeschnitten sind.

Das Ergebnis ist dann eine vollständig IDD-konforme Beratung und Dokumentation in der Altersvorsorge, die so am Markt einzigartig ist. Wissenschaftliche Grundlage für den IDD-Profiler bildet der sogenannte Volatium-Standard.

Dieser steht für umfassende Transparenz und Vergleichbarkeit von Renditewahrscheinlichkeiten aller Altersvorsorgeprodukte der Schichten 1 bis 3 und wurde im intensiven Dialog mit der Finanzbranche entwickelt.

„3-6-9-Einheitsbrei war gestern. Wir sind stolz, dass wir der erste und einzige Vergleicher am Markt sind, der vollumfänglich stochastische Hochrechnungen anbieten kann. Die Tarife werden in einer stochastischen Simulation 10.000 realistischen und wahrscheinlichkeitsgewichteten Kapitalmarktszenarien ausgesetzt. Transparenz und echte Vergleichbarkeit sind für uns keine Worthülsen, sondern Standard in unseren Anwendungen“, freut sich Pascal Schiffels, Mitglied der Geschäftsleitung von MORGEN & MORGEN. „Selbstverständlich bieten wir auch Wettbewerbern und Portalen an, diese neuartige Darstellung einzusetzen bzw. im Rahmen ihrer Anwendungen ebenfalls zu verwenden“, so Schiffels. Bereits jetzt vertrauen die Versicherer Alte Leipziger, AXA und Canada Life auf den modernen Hochrechnungsstandard von MORGEN & MORGEN. Der vierte Anwender steht bereits in den Startlöchern.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MORGEN & MORGEN, Programme Software GmbH, Wickerer Weg 13 ­ 15, 65719 Hofheim/Ts., Tel: 06192/9962­00, Fax: 06192/9962­33, www.morgenundmorgen.de

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) kritisiert den Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu einer möglichen Finanztransaktionssteuer.

 

„Mit Blick auf die Bevölkerungspyramide und der somit zunehmenden Überalterung in Deutschland gilt es dringend, die private Altersvorsorge mit Aktien zu fördern. Entsprechend sind zusätzliche Hürden, wie die geplante Finanztransaktionssteuer, zu vermeiden. Stattdessen sollte die ökonomische (Schul-)Bildung stärker gefördert werden, um die Vorurteile und Berührungsängste rund um die Wertpapieranlage abzubauen. Und letztendlich ist ökonomische Bildung zugleich auch der beste Anlegerschutz”, sagt Andreas Grünewald, Vorstandsvorsitzender des VuV.

Der bisherige Entwurf von Bundesfinanzminister Scholz trifft vor allem Privatanleger. Diese werden durch die mögliche Finanztransaktionssteuer bestraft. Dabei ist es zwingend notwendig, dass die Politik Anreize für Privatanleger bezüglich Investments in Aktien schafft. Die ursprünglich vorgesehene Eindämmung hochspekulativer Produkte wurde im Entwurf umgekehrt und auf die privaten Anleger übertragen.

Kontraproduktiv für Privatanleger

Laut dem Deutschen Aktieninstitut (DAI) besaßen im Jahr 2018 nur rund 16,2 Prozent der Deutschen Aktien- oder Aktienfonds (über alle Altersgruppen hinweg ab einem Alter von 14 Jahren). Das ist zwar der höchste Wert seit 2007, im internationalen Vergleich allerdings immer noch verschwindend gering.

Aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes bieten Aktien-Investments eine sehr gute Chance, um einen nachhaltigen und langfristigen Kapitalaufbau und eine private Altersvorsorge darzustellen. Durch die mögliche neue Finanztransaktionssteuer würden zwar konkret keine großen steuerlichen Belastungen anfallen, allerdings würden neue psychologische Barrieren geschaffen. Dieses Vorhaben ist kontraproduktiv; allen voran für die Privatanleger.

Andreas Grünewald sorgt sich aufgrund der geplanten Steuer auch um die Branche, die er repräsentiert: „Die Kunden der Vermögensverwalter stehen bislang den Aktien-Investments sehr aufgeschlossen gegenüber. Wir hoffen, dass sie ihr Interesse an dieser Assetklasse und der Vermögensverwaltung weiterhin behalten.“

Der VuV-Vorsitzende kritisiert: „Lebensversicherungen, die zu über 90 Prozent in Anleihen, zumeist Staatsanleihen hoch verschuldeter Länder, investieren, werden steuerlich gefördert – während einer privaten Altersvorsorge mit Aktien zukünftig die Finanztransaktionssteuer droht und bereits 2009 Investmentfonds und Aktien die Steuerfreiheit nach der Spekulationsfrist genommen wurde.“

 

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VuV- Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V., Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 660550110, Fax: +49 69 660550119, www.vuv.de

Lemonade, das Versicherungsunternehmen, welches von künstlicher Intelligenz und Verhaltensökonomie angetrieben wird, hat zum deutschen Rekord für die bisher schnellste und einfachste Zahlung einer Schadensforderung angesetzt: Der gesamte Prozess dauerte nur drei Sekunden und ging ganz ohne Papierkram.

 

Am 13. November um 09:38 Uhr und 42 Sekunden klickte Lemonade-Kunde Christian auf den “Submit” Button für seinen Schadensanspruch von 791 Euro für sein Cube Nature Pro Fahrrad. Um 09:38 Uhr und 45 Sekunden wurde sein Anspruch bereits vom Chatbot AI Jim überprüft, mit Lemonades Versicherungspolice 2.0 abgeglichen und hatte 18 Anti-Betrugs Algorithmen durchlaufen. Der Anspruch wurde genehmigt, der Zahlungsauftrag über 791 Euro an die Bank gesendet und der Kunde informiert.

Daniel Schreiber, CEO und Mitbegründer von Lemonade, hält diesen Vorgang für ein Novum in der deutschen Versicherungsgeschichte: “Ab heute liegt die Zeit, die es erstmal zu schlagen gilt, bei drei Sekunden. Wir hoffen, dass andere sich der Herausforderung stellen werden.”

Lemonade ist eine digitale Versicherung, die für das 21. Jahrhundert konzipiert wurde. Lemonade bietet eine einzigartige, transparente Versicherungspolice und ein Rundum-Nutzererlebnis, das einfach, schnell und erfrischend ist. In den USA seit drei Jahren aktiv und sehr erfolgreich, ist der Service nun auch seit einem halben Jahr in Deutschland verfügbar. Nutzer können mit der App oder über die Website günstige Hausrat- sowie Haftpflichtversicherungen abschließen, und das ganz bequem vom Sofa aus – jederzeit, überall. Genauso einfach können Nutzer Schäden melden und innerhalb kürzester Zeit ausbezahlt werden. Im Gegensatz zu “traditionellen” Versicherungsunternehmen behält Lemonade einen fixen Anteil der Beiträge und spendet nicht beanspruchtes Geld an gute Zwecke, die dem Kunden am Herzen liegen. Durch das Giveback-Programm, was auf den Studien von Professor Dan Ariely, Chief Behavioral Officer von Lemonade, basiert, hat sich Lemonade eine B-Corp Zertifizierung verdient. So wird aus der sauren Zitrone Versicherung, die viele von uns als lästige Pflicht ansehen, eine süße Limonade – Lemonade eben.

Über Lemonade

Lemonade Insurance Company ist ein lizenziertes Versicherungsunternehmen, welches Mieter- und Eigenheimversicherungen in den USA sowie Hausrat- und Haftpflichtversicherungen in Deutschland anbietet. Lemonade wird von künstlicher Intelligenz und Verhaltensökonomie angetrieben und ersetzt Versicherungsmakler mit Chatbots und maschinellem Lernen. Lemonade verspricht ‘Zero Papierkram’ und ‘Alles im Nu’. Und als zertifiziertes B-Corp Unternehmen bei welchem versicherungstechnische Gewinne an Non-Profit Organisationen gehen, verwandelt Lemonade Versicherung von einem notwendigen Übel in einen gesellschaftlichen Mehrwert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Lemonade Insurance N.V., Weesperstraat 61 -105, 1018 VN Amsterdam, Niederlande, Tel: +49 800 000 8292, www.lemonade.com/de

Jürgen Wahner, Vorstandsmitglied der NÜRNBERGER Lebensversicherung AG (NLV) und der NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG (NAV), wird 2020 als geschäftsführender Gesellschafter ein Joint Venture mit der NÜRNBERGER im Vertriebsbereich starten.

 

Dafür legte er seine Vorstandsmandate mit Wirkung zum Ablauf des 15. Dezember 2019 nieder. Wahner ist seit 1994 für die NÜRNBERGER tätig und seit 2015 Mitglied der Vorstände von NLV und NAV, wo er den Bereich Maklervertrieb verantwortet.

Die jeweiligen Aufsichtsräte haben der vorzeitigen Beendigung der beiden Vorstandsämter, der Aufhebung des Vorstandsvertrags mit Jürgen Wahner und auch dem Joint Venture zugestimmt.

Die Aufgaben von Wahner übernimmt Andreas Politycki, der bereits in NLV und NAV den Vorstandsbereich Ausschließlichkeit verantwortet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg, Tel. 0911 531-7960, Fax -817960, www.nuernberger.de

Als S-Versicherungsmanager für alle Öffentlichen Versicherer nutzbar

 

Die Versicherungskammer erwirbt die vom Start-up CLARK eigens auf die Bedürfnisse des größten öffentlichen Versicherers zugeschnittene und erfolgreich weiterentwickelte White Label-Lösung des digitalen Versicherungsmanagers. Der siebtgrößte deutsche Erstversicherer wird diesen unter eigenem Dach zum S-Versicherungsmanager weiter ausbauen. CLARK und die Versicherungskammer kooperierten seit Frühjahr 2018 im Bereich White Label miteinander.

„CLARK hat eine sehr gute Lösung entwickelt, die bereits heute bei ausgewählten Sparkassen zur Kundenberatung eingesetzt wird. Nach dem erfolgreichen Aufbau der Plattform durch CLARK können wir mit dem Kauf nun das System noch stärker auf unsere hohen qualitativen Anforderungen sowie die unserer Vertriebspartner zuschneiden”, sagt Dr. Stephan Spieleder, Vorstandsmitglied der Versicherungskammer. Darunter fällt insbesondere die Integration in das Sparkassen-IT-System OSPlus_Neo sowie in alle relevanten Beratungsprozesse der Sparkassen.

Der S-Versicherungsmanager umfasst die prozessgestützte Analyse des Versicherungsbedarfs, die Verarbeitung sowie Analyse von Fremdverträgen und zeigt den Beratern in den Sparkassen Optimierungsmöglichkeiten auf. In der täglichen Praxis sprechen die Berater ihre Kunden auf die Einsatzmöglichkeit des S-Versicherungsmanager an und führen die Evaluation gemeinsam mit ihnen durch.

Neben einem flächendeckenden Roll-out des S-Versicherungsmanagers an die Sparkassen in den Geschäftsgebieten des Konzerns Versicherungskammer (Bayern, Pfalz, Saarland sowie Berlin und Brandenburg) wird das Beratungsunterstützungstool auch den anderen öffentlichen Versicherern und ihren Sparkassen zur Verfügung gestellt. In einem nächsten Schritt werden die Funktionen des Versicherungschecks auch für Endkunden nutzbar gemacht.

Christopher Oster, CEO bei CLARK: „Wir sind sehr stolz, dass wir es geschafft haben, in den vergangenen 18 Monaten eine erfolgreiche Lösung für und mit der Versicherungskammer Bayern aufgebaut zu haben. Nun ist es an der Zeit, die Plattform in die Hände der Versicherungskammer zu übergeben.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, D­-80530 München, Tel: 089 ­ 2160 ­ 3050, Fax: 089 ­ 2160 ­ 3009, www.vkb.de

Vorstand und Gesellschafter Holger Koppius verlässt die asspario Versicherungsdienst AG zum 31.12. 2019

 

Die von Holger Koppius in 2016 gegründete asspario Versicherungsdienst AG hat sich erfolgreich entwickelt und bietet heute rund 40.000 Kunden modernen und voll digitalen Versicherungsschutz.  2017 hat die Mehrheit am Unternehmen die Versicherungsgruppe die Bayerische übernommen. Ab Januar 2020 wird sich Holger Koppius nun neuen Aufgaben in der Branche widmen und verlässt die erfolgreich gegründete Gesellschaft. Gleichzeitig übernimmt die Bayerische seine weiteren Anteile an der Gesellschaft.

Armin Greisinger, der Vorsitzende des Aufsichtrates, sagt: „Wir danken Holger Koppius sehr für sein Engagement und seinen maßgeblichen Anteil an der sehr erfolgreichen Entwicklung der Gesellschaft, wir wünschen ihm für die Zukunft das Beste.“

Um den erfolgreich eingeschlagenen Kurs der Gesellschaft auch in Zukunft weiterzuführen, übernimmt das Vorstandsteam mit Frank Löffler und Maximilian Buddecke die operative und strategische Entwicklung der asspario Versicherungsdienst AG. Das Unternehmen wird sich auch in Zukunft ganz auf digitale und kundenorientierte Lösungen zur Sicherung des privaten Hab- und Guts sowie innovativer Lösungen für gewerbliche Risiken konzentrieren.

„Der Wettbewerb gerade im Privatkundengeschäft der Kompositversicherungen ist hart umworben, die strategische Zusammenarbeit und die sich daraus ergebende Innovationskraft sowie die Finanzstärke der Bayerischen als Gesellschafter, ist hier ein maßgeblicher Vorteil für die Entwicklung unseres Hauses“ erläutert Vorstand Frank Löffler und sein Kollege Maximilian Buddecke ergänzt: „Dabei sind wir offen für strategische Kooperation und Ideen des Marktes. Wir verstehen uns als Plattform für Innovationen in der Kompositversicherung“.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

asspario Versicherungsdienst AG, Bosenheimer Straße 286, 55543 Bad Kreuznach, Tel: +49 (0) 671 88765-0, www.asspario.de

Fokussierung auf Kernzielgruppe und Ausbau der Digitalisierungssparte

 

Die zum Hypoport-Konzern gehörende DR. KLEIN Firmenkunden AG wird sich künftig ganz auf die Kernzielgruppe Wohnungswirtschaft fokussieren. Um dies schon im Namen deutlich zu machen, wurde das Unternehmen kürzlich in Dr. Klein Wowi Finanz AG umbenannt. Um die Kunden außerdem bestmöglich in den immer wichtiger werdenden Bereichen Automatisierung und Digitalisierung unterstützen und voranbringen zu können, wurden entsprechende Know-how-Träger aus drei Hypoport-Unternehmen in der neuen Dr. Klein Wowi Digital AG zusammengezogen.

Vor 65 Jahren begannen die Gründer von Dr. Klein, die beiden hanseatischen Kaufmänner Heinrich Scheck und Dr. Kurt Klein, von Lübeck aus Darlehen für in der Nachkriegszeit dringend benötigten Wohnraum zu vermitteln. Über die Jahre und Jahrzehnte hat sich „Dr. Klein“ fest als Ansprechpartner nicht nur für bankenunabhängige Darlehensvermittlung in der Branche etabliert: Im Laufe der Jahrzehnte wurde das Leistungsangebot immer weiter ausgebaut – von Finanzierung über Versicherung, Immobilien-Investment und Consulting bis zu Digitalisierungs-Dienstleistungen. Dabei standen die Bedürfnisse der Zielgruppe „Wohnungswirtschaft“ – kurz „Wowi“ – stets im Fokus. Um dies zukünftig noch deutlicher zum Ausdruck zu bringen, wurde das zuletzt als „DR. KLEIN Firmenkunden AG“ firmierende Unternehmen nun in „Dr. Klein Wowi Finanz AG“ umbenannt. Zudem wird im neuen Schwesterunternehmen „Dr. Klein Wowi Digital AG“ das Digitalisierungs-Know-how von drei Unternehmen zusammengeführt.

Konzentration von Digitalisierungs-Kompetenz in neuer Dr. Klein Wowi Digital AG

Um den auch in der Wohnungswirtschaft immer bedeutsameren Themen Prozessoptimierung und Digitalisierung noch besser gerecht werden zu können, wurden das entsprechende Know-how von drei Schwesterunternehmen aus dem Hypoport-Netzwerk speziell für die Zielgruppe Wohnungswirtschaft zusammengeführt: Die Dr. Klein Wowi Digital AG, rechtlich entstanden aus der ICS GmbH, vereint entsprechende Spezialisten der FIO SYSTEMS AG, der (ehem.) DR. KLEIN Firmenkunden AG und der (ehem.) ICS GmbH in einem Kompetenz-Center. Vorstand des neuen Unternehmens werden Jörg Busam (ehem. Geschäftsführer der ICS GmbH) und Nicolas Schulmann, Vorstand von FIO SYSTEMS AG und Dr. Klein Wowi Finanz AG.

„Den überstrapazierten Begriff Digitalisierung werden wir neu denken“, erklärt Hans Peter Trampe, Vorstand der Hypoport AG, Vorstandsvorsitzender der bisherigen DR. KLEIN Firmenkunden AG und ab 2020 Aufsichtsratsvorsitzender der Dr. Klein Wowi Finanz und Digital AGs. „Die Wohnungswirtschaft hatte bisher die Wahl zwischen beratungs- oder produktorientierten Anbietern. Mit dem geballten Know-how der Dr. Klein Wowi Digital AG können wir sie nun sowohl mit maßgeschneiderten und herstellerunabhängigen Beratungsdienst¬leistungen als auch mit zukunftsfähigen Software- und Systemlösungen wie beispielsweise unserem webbasierten ERP-System WOWIPORT unterstützen.“

Über die Dr. Klein Wowi Finanz AG

Seit 1954 unterstützt Dr. Klein wohnwirtschaftliche Kunden und gilt als Marktführer bei der Entwicklung von Finanzierungs-lösungen für Wohnungsunternehmen. Durch die Abspaltung des Bereiches Corporate Finance aus der (ehem.) DR. KLEIN Firmenkunden AG in die Schwestergesellschaft REM CAPITAL AG ist mit der Dr. Klein Wowi Finanz AG ein ausschließlich auf die Wohnungswirtschaft fokussiertes Unternehmen entstanden. Die mehr als 70 Mitarbeiter sind darauf spezialisiert, für Wohnungsunternehmen Finanzierungs- und Versicherungsstrategien zu entwickeln und sie bei der Umsetzung zu begleiten.

Über die Dr. Klein Wowi Digital AG

Die im September 2019 gegründete Dr. Klein Wowi Digital AG bündelt und vereint das Digitalisierungs-Know-how aus drei zur Hypoport-Gruppe gehörenden Unternehmen: Die 1999 gegründete FIO SYSTEMS AG gehört mit ihren webbasierten Cloudlösungen zu den führenden Softwareanbietern und wichtigsten Wegbereitern der Digitalisierung in der Finanz- und Immobilienwirtschaft in Deutschland. Sie bringt u. a. mit der von ihr entwickelten webbasierten ERP-Lösung WOWIPORT (vormals Haufe FIO axera) innovative Softwarelösungen in das neue Unternehmen ein. Aus der ehem. DR. KLEIN Firmenkunden AG fließen das am Markt seit Jahren etablierte Management-Informationssystem und Planungstool MYWOWI, die Digitalisierungsberatung und das neu entwickelte Kollaborationstool WOWICONNECT ein. Die 1991 gegründete ICS GmbH vervollständigt als IT-Systemhaus der Immobilienwirtschaft mit ihren Kompetenzen in Vertrieb, Consulting und Support das Angebot. So ist mit der Dr. Klein Wowi Digital AG ein technologiebasierter Anbieter von IT-Lösungen und Digitalisierungsberatung für die Wohnungswirtschaft mit rund 60 Mitarbeitern entstanden.

Die Dr. Klein Wowi Finanz AG und die Dr. Klein Wowi Digital AG sind 100%ige Töchter der an der Frankfurter Börse im SDAX gelisteten Hypoport AG.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Dr. Klein Wowi Finanz AG, Hansestraße 14, 23558 Lübeck, www.drklein-wowi.de

Cybergefahren werden ernst genommen

 

Im deutschen Gesundheitswesen wird der Gefahr durch IT-Schäden und Cyberattacken ein hoher Stellenwert eingeräumt. Das belegen Zahlen der Ecclesia Gruppe, des größten deutschen Versicherungsmaklers für Unternehmen und Institutionen. Gleichzeitig ist die Bedrohung weiterhin groß.

Die Unternehmensgruppe, seit Jahrzehnten Marktführer im Bereich des Gesund-heitswesens, der Sozialwirtschaft und kirchlicher Institutionen, hat mittlerweile für ihre Kunden in diesen Geschäftsfeldern mehr als 3.000 Cyberpolicen eingekauft. Seit 2017 hat sich die Policenzahl mehr als verdoppelt.

„Das ist ein Beleg dafür, wie hoch die IT-Sicherheit im Gesundheitswesen und der Sozialwirtschaft angesiedelt ist“, sagt Detlev Hrycej, Leiter des „Kernteams Cyber“ der Ecclesia Gruppe. In den Krankenhäusern, aber auch in den anderen Bereichen des Gesundheitswesens und der Sozialwirtschaft, gebe es in dieser Hinsicht einen rapiden Bewusstseinswandel. „Wurde früher das Thema IT-Sicherheit an die IT-Leitung delegiert, ist es jetzt ganz klar Chefsache“, erläutert Hrycej.

Gleichwohl bleibe die Bedrohungslage hoch, warnt er. Die Ecclesia Gruppe hat bis-her fast 500 Schadenfälle mit einem Gesamtvolumen von rund 5,1 Millionen Euro begleitet. 44 Prozent des Gesamtaufwandes – rund 2,25 Millionen Euro – wurden im Zeitraum ab 2017 bis heute registriert. „Das Thema IT-Sicherheit muss deshalb im Zusammenspiel von Prävention und Risikotransfer weiterhin ganz oben auf der Agenda stehen“, schlussfolgert Detlev Hrycej. Dabei dürfe nicht nur an Cyberkriminalität gedacht werden. 58 Prozent aller IT-Schäden, die die Schadenexperten der Ecclesia Gruppe begleiten, gehen auf Gefahren durch Feuer, Wasser, Unachtsam-keit und Bedienungsfehler zurück.

Speziell für das Gesundheitswesen, die Sozialwirtschaft und kirchliche Institutionen hat die Ecclesia Gruppe ineinandergreifende Konzepte entwickelt, die einen umfangreichen Versicherungsschutz bieten. Darüber hinaus hat die Ecclesia – gemeinsam mit einem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierten Unternehmen – ein systematisches Risikoberatungskonzept für Cybergefahren erarbeitet. Es umfasst verschiedene Bausteine – von der Bestandserhebung über Sicherheitstests bis hin zum Krisenmanagement. „So wollen wir unsere Kunden dabei unterstützen, ihre Cyberrisiken bestmöglich zu bewältigen“, sagt Detlev Hrycej.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Ecclesia Gruppe, Klingenbergstraße 4, 32756 Detmold, Tel: +49 (0) 5231 603-6912, Fax: +49 (0) 5231 603-606912, www.ecclesia-gruppe.de

Willis Towers Watson Vertriebswege-Studie Lebensversicherung 2018:  Marktkonzentration auf TOP 10 Gesellschaften nimmt weiter zu

 

Beim Vertrieb von Lebensversicherungen in Deutschland haben sich im Jahr 2018 erneut nur leichte Veränderungen ergeben. Einfirmenvermittler blieben der führende Vertriebsweg und konnten ihren Anteil leicht auf 32,9 Prozent ausbauen. Dies geht aus der 20. Vertriebswege-Studie Lebensversicherung hervor, die Willis Towers Watson für das Jahr 2018 erhoben hat. Sowohl Makler & Mehrfachagenten (31,0 Prozent) als auch Banken (29,3 Prozent) konnten ihren Anteil etwas steigern und liegen weiterhin knapp hinter den Einfirmenvermittlern (Abbildung 1). Zurückzuführen ist dies überwiegend auf den Rückgang des Anteils der „Sonstigen Vertriebswege“ (3,8 Prozent). „Die sonstigen Vertriebswege stehen für das fremdgeführte Konsortialgeschäft, insbesondere in der betrieblichen Altersvorsorge. Diese Konsortien waren in 2018 weniger gefragt als im Jahr davor“, sagt Henning Maaß, Leiter der Lebensversicherungsberatung bei Willis Towers Watson in Deutschland.

Neugeschäft 2018

Das Neugeschäft aus eingelösten Versicherungsscheinen (also ohne Erhöhungen der Versicherungssumme) hat marktweit eine erfreuliche Entwicklung genommen: 2018 erhöhte sich das Neugeschäft aus laufenden Beiträgen für ein Jahr im Jahresvergleich um rund zwei Prozent und jenes aus Einmalbeiträgen sogar um rund acht Prozent. Jedoch haben nicht alle Marktteilnehmer ihr Neugeschäft gleichermaßen steigern können: Die marktführenden Unternehmen konnten weit überdurchschnittlich zulegen.

TOP 10 Lebensversicherer bauen Marktanteil am Neugeschäft aus

Vor allem der Marktführer, aber auch die ihm unmittelbar folgenden Unternehmen haben ihre Marktanteile in 2018 signifikant gesteigert. Insgesamt haben die Top 10 der Lebensversicherer ihren Anteil am Neugeschäft nach APE  auf 61 Prozent (Vorjahr: 59 Prozent) ausgebaut (Abbildung 2). Fasst man die Einzelunternehmen zu Gruppen zusammen (da einige Einzelunternehmen zu gleichen Versicherungsgruppen gehören), beträgt der Anteil der Top 10 am Neugeschäft nach APE sogar 76 Prozent (Vorjahr: 75 Prozent). „Es wird immer deutlicher, welchen großen Marktanteil wenige Player mittlerweile auf sich vereinen“, sagt Maaß.

Herausforderungen und Prognose 2020

Der Bedarf an Altersvorsorge sowie an der Absicherung von Erwerbseinkommen, Alterseinkommen und Hinterbliebenen ist hoch und wird auch in Zukunft wohl noch steigen. „Die marktführenden Lebensversicherer werden diese Entwicklung zu ihren Gunsten nutzen, so dass eine Zunahme der Marktkonzentration in den nächsten Jahren absehbar ist“, sagt Michael Klüttgens, Leiter der Versicherungsberatung bei Willis Towers Watson in Deutschland. „Angesichts des eigentlich steigenden Bedarfs sollten die Aussichten der Branche rosig sein. Dies gilt jedoch nur für jene Marktteilnehmer, die genügend Weitsicht für Veränderungen mitbringen. Denn Differenzierung wird wichtiger: Jedes Unternehmen sollte sich individuelle Alleinstellungsmerkmale erarbeiten und sein Geschäft konsequent auf diese ausrichten.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WillisTowersWatson, Eschersheimer Landstraße 50, D-­60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 1505 5119 , www.willistowerswatson.com