Nachhaltige Anlageprodukte sind angesichts des steigenden Umwelt- und Klimabewusstseins voll im Trend – Zahlreiche Unternehmen und Staaten emittieren Green Bonds, um konkrete nachhaltige Projekte zu finanzieren – Doch mit dem Wachstum am Markt lauern immer mehr Fallstricke

 

Jetzt auch noch Österreich. Die Alpenrepublik hat Ende Mai ihren ersten Green Bond mit einem Volumen von 4 Mrd. Euro aufgelegt. Es handle sich nicht um eine einmalige Aktion, sondern um den Auftakt für laufende grüne Kapitalmarktemissionen, betonte die Regierung in Wien. Das Interesse an den österreichischen grünen Anleihen war immens. Den Angaben zufolge gab es Zeichnungswünsche im Volumen von rund 25 Mrd. Euro.

Österreich ist beim Thema Green Bonds vergleichsweise spät dran. Viele Staaten, darunter Deutschland, Großbritannien, Italien, Spanien, aber auch die Europäische Union haben in den vergangenen Jahren grüne Anleihen ausgegeben, mit denen umweltfreundliche Projekte finanziert werden. Aber auch viele Unternehmen sowie Institutionen des öffentlichen Sektors haben Green Bonds als interessante Finanzierungsform entdeckt.

Gleichzeitig steigt das Interesse der Anleger. „Immer mehr institutionellen wie auch privaten Investoren ist es wichtig, ihr Kapital klimaschonend und gesellschaftlich verantwortungsvoll zu investieren, und dabei entdecken sie zunehmend Green Bonds als sinnstiftende Anlagemöglichkeit“, erläutert Prof. Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V (FPSB Deutschland). 15 Jahre nachdem die Europäische Entwicklungsbank (EIB) den weltweit

ersten Green Bond emittiert hat, ist sowohl das Volumen als auch die Zahl der Emittenten enorm gewachsen. Der niederländische Asset Manager NN IP schätzt, dass die Emissionen von grünen Anleihen im ersten Halbjahr 2022 auf rund 600 Mrd. Euro angestiegen sind.

Green Bonds beziehungsweise grüne Anleihen sind ähnlich strukturiert wie konventionelle Anleihen. Auch das Risiko-Rendite-Profil entspricht in der Regel dem „normaler“ Bonds, weil die Investoren demselben Kreditrisiko ausgesetzt sind. Der wesentliche Unterschied liegt jedoch in der Verwendung des bei Investoren eingesammelten Kapitals.

Während bei konventionellen Anleihen die Emittenten frei über die Mittel verfügen können, muss bei grünen Anleihen die Mittelverwendung vorab genau beschrieben werden. „Das Kapital muss konkreten Energie- und Umweltprojekten zugewiesen werden, die zum nachhaltigen und klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft beitragen sollen“, sagt Tilmes. Finanziert werden beispielsweise klimaeffiziente Gebäude und Transportlösungen, nachhaltiges Abfall- und Wassermanagement, Solar- und Windkraftanlagen sowie andere regenerative Energien.

Doch mit der Vielfalt an Emittenten und Projekten wächst die Unübersichtlichkeit und die Gefahr des Greenwashings, also dass Investments als nachhaltig ausgewiesen werden, obwohl diese klima- oder umweltschädliche Elemente enthalten oder finanzieren. „Nicht alle Emittenten sind in der Lage, tatsächlich den entsprechenden Nachweis über die Mittelverwendung zu erbringen“, so Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance Finance Wealth Management & Sustainability Management an der EBS Executive School in Oestrich-Winkel ist.

Keine verbindlichen Standards

Denn wirklich verbindliche Standards für Green Bonds existieren nicht, der Begriff Green Bond ist nicht geschützt. „Noch immer kann jeder eine Anleihe ausgeben und grün nennen“, kritisiert Tilmes. Und auch viele der Emittenten lassen hinsichtlich der eigenen ESG-Qualität zu wünschen übrig. So gehört beispielsweise der autoritäre Staat China zu den weltweit größten Emittenten von Green Bonds. „Nicht alles, was vermeintlich grün ist, ist auch wirklich grün“, warnt der FPSB-Vorstand und rät Anlegern genau hinzuschauen.

Eine Möglichkeit ist es, auf die Zertifizierungen von global anerkannten Organisationen zu achten, wie etwa von der International Capital Market Association (ICMA) oder der Climate Bonds Initiative (CBI). Die bessere Alternative ist es, sich Hilfe von Fachleuten zu holen, wie den vom FPSB zertifizierten CFP®-Professionals. Sie sind zur laufenden Weiterentwicklung ihrer Kenntnisse verpflichtet und deshalb auch in diesem Bereich in der Lage, professionelle Unterstützung zu bieten.

Der FPSB Deutschland sieht es als eine seiner Aufgaben, die Finanzbildung hierzulande zu verbessern und Wissen rund um das Thema Altersvorsorge und Vermögensaufbau zu vermitteln. Deshalb setzt der FPSB Deutschland in jedem Quartal Schwerpunktthemen. Im dritten Quartal 2022 ist es unter anderem das Thema Investment.

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Kooperation mit Deutscher Vorsorgedatenbank AG erweitert exklusiv die Prämienwelt 4circles

 

Ab sofort erweitert der Digitale Nachlassmanager der Deutschen Vorsorgedatenbank AG und SKW Schwarz Rechtsanwälte exklusiv das Angebot des Loyalty-Programms 4circles der Fonds Finanz. Das Tool wurde gemeinsam mit Fachanwälten für Erb- und Steuerrecht entwickelt und ermöglicht Interessenten auch ohne eigenes juristisches Fachwissen, ein rechtsgültiges Testament zu erstellen. „Über die Hälfte der deutschen Bevölkerung hat bisher kein Testament oder andere Vorkehrungen getroffen. So unliebsam das Thema auch ist – Unfälle passieren leider täglich. Damit Hinterbliebene individuelle Wünsche kennen, ist ein Testament unerlässlich“, so Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. Das Tool ist in seiner Funktion einzigartig und kann als eigenständiges Werkzeug nur über die Prämienwelt der Fonds Finanz bezogen werden.

Oftmals werden Regelungen der gesetzlichen Erbfolge von Erblassern gar nicht oder nur zu Teilen gewünscht. Die gesetzliche Erbfolge tritt jedoch immer dann ein, wenn kein Testament erstellt wurde oder wenn ein vorhandenes Testament wegen formaler Fehler nicht umgesetzt werden kann. Um den eigenen Nachlass nach individuellen Wünschen zu gestalten, bedarf es exakter und juristisch fundierter Formulierungen.

Die Fonds Finanz bietet nun in Kooperation mit der Deutschen Vorsorgedatenbank AG und SKW Schwarz Rechtsanwälten Abhilfe. In wenigen Schritten erhalten Fonds Finanz Makler, die am Loyalty-Programms 4circles teilnehmen, ab dem Bronze-Status für ihre Kunden einen übersichtlichen Einblick in die gesetzliche Erbfolge und die Möglichkeiten einer individuellen Anpassung. Nach Eingabe der Details zu Familienangehörigen, Immobilienbesitz, Kapitalanlagen und allen weiteren Wertgegenständen erstellt der Nachlassmanager digital eine Übersicht über die gesetzliche Erbfolge und Erbverteilung sowie eventueller Pflichtteilsansprüche und fälliger Erbschaftssteuer. Komplexes Erbrecht und die damit verbundenen Folgen werden damit leicht verständlich aufbereitet und umsetzbar.

Stimmen individuelle Vorstellungen nicht mit den Regelungen der gesetzlichen Erbfolge überein, bietet der Digitale Nachlassmanager die Möglichkeit, ein Beratungsgespräch mit einem spezialisierten Anwalt der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte zu Sonderkonditionen zu vereinbaren.

Weitere Infos zum Digitalen Nachlassmanager sind hier zu finden: 4circles.de/praemien/details/219-digitaler-nachlassmanager. Informationen zu 4circles, der Prämienwelt sowie der Registrierung gibt es unter: www.4circles.de.

 

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Der Münchner Maklerpool Fonds Finanz hat das Geschäftsjahr 2021 mit einem neuen Rekordumsatz von 224,5 Mio. Euro abgeschlossen (Vj. 192,5 Mio. Euro).

 

Das Ergebnis vor Steuern (EBT) lag bei 7,2 Mio. Euro (Vj. 7,1 Mio. Euro), der Jahresüberschuss (EAT) betrug 5,3 Mio. Euro (Vj. 4,6 Mio. Euro). Das Eigenkapital des Unternehmens wurde auf 15,2 Mio. Euro aufgestockt.

Trotz des zunehmend herausfordernden Umfelds und der anhaltenden Corona-Pandemie blickt die Fonds Finanz mit einem Umsatz von 224,5 Mio. Euro auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2021 zurück und erzielt damit erneut einen Rekordwert in ihrer Unternehmenshistorie. „Wir freuen uns sehr über dieses sehr positive Geschäftsjahr, in dem wir erstmals die 200-Millionen-Euro-Marke geknackt haben“, erklärt Tim Bröning, Mitglied der Geschäftsleitung bei der Fonds Finanz und verantwortlich für den Geschäftsbereich Non-Insurance, Finance & Legal (NFL). „Erfreulicherweise haben sich alle unsere Sparten positiv entwickelt und zur Umsatzsteigerung beigetragen. Während die Versicherungssparten weiterhin absolut den größten Anteil am Umsatz einnehmen, hat die Investmentsparte mit 66 Prozent prozentualem Wachstum am stärksten zugelegt“, ergänzt Bröning.

„Selbstverständlich ist es unser Anspruch, auf dem geschäftlichen Erfolg des Vorjahres aufzubauen. Nach den überaus erfolgreichen Jahren erwarten wir für 2022 einen Umsatz von etwa 270 Millionen und einen Millionengewinn“, erklärt Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. „Ich bin mir sicher, auch im Geschäftsjahr 2022 weiterhin auf Erfolgskurs zu bleiben und gemeinsam mit unserem Partner Hg unseren ambitionierten Wachstums- und Digitalisierungszielen einen großen Schritt näherzukommen“, führt Porazik aus.

Im Geschäftsjahr 2021 erwirtschaftete die Fonds Finanz einen Umsatz von 224,5 Mio. Euro – das macht gegenüber dem Vorjahr ein Plus von circa 17 Prozent aus. Das Ergebnis vor Steuern konnte im Vergleich zum Vorjahr um ein Prozent auf 7,2 Mio. Euro gesteigert werden.

Im operativen Geschäft hat der Maklerpool 220,8 Mio. Euro Provisionserlöse erwirtschaftet. Das Eigenkapital wurde auf 15,2 Mio. Euro aufgestockt, was die stabile Kapitalstruktur des Münchner Maklerpools bekräftigt. Die Eigenkapitalquote betrug zum Ende des Geschäftsjahres 16 Prozent.

Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stieg im Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt um 11 Prozent auf 447 an. Wie in den Vorjahren wurde die Belegschaft über Bonuszahlungen am Unternehmenserfolg beteiligt.

Die testierten Zahlen, der Lagebericht sowie detaillierte Informationen zum Geschäftsjahr 2021 sind in Kürze unter www.fondsfinanz.de/unternehmen/ueber-uns abrufbar. Sie werden darüber hinaus im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

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Umsatzerlöse steigen im ersten Halbjahr 2022 um 18,1 Prozent auf 81,0 Mio. EUR; im zweiten Quartal steigt der Umsatz um rund 16 Prozent auf 37,8 Mio. EUR.

 

EBITDA steigt im ersten Halbjahr 2022 um rund 24 Prozent auf 5,4 Mio. EUR; EBIT verbessert sich auf 2,4 Mio. EUR – Weitere Großkunden gewonnen

Die JDC Group AG (ISIN DE000A0B9N37) zeigt mit den veröffentlichten Zahlen des ersten Halbjahres 2022 trotz des weltwirtschaftlichen Umfelds ein deutliches Wachstum und einen damit einhergehenden Anstieg von Umsatz und Gewinn:

Der Umsatz ist im ersten Halbjahr 2022 um 18,1 Prozent auf 81,0 Mio. EUR gestiegen (1 HJ 2021: 68,6 Mio. EUR). Trotz des sehr schwierigen Marktumfeldes konnte JDC auch im zweiten Quartal erfreulich um 15,7 Prozent auf 37,8 Mio. EUR wachsen.

Das durch die Auswirkungen des Ukraine-Krieges, der hohen Inflation, des rapiden Zinsanstiegs und der volatilen Börsen etwas schwächere Neugeschäft im Q2 konnte die JDC Group durch gestiegene wiederkehrende Erlöse aus Bestandsübertragungen gut kompensieren.

Der Umsatz des Geschäftsbereichs Advisortech stieg im ersten Halbjahr um 19,5 Prozent auf 67,5 Mio. EUR. Der Geschäftsbereich Advisory konnte seinen Umsatz im ersten Halbjahr 2022 um fast 5 Prozent auf 18,1 Mio. EUR steigern.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg im ersten Halbjahr um rund 24 Prozent auf 5,4 Mio. EUR (1. HJ 2021: 4,3 Mio. EUR). Im zweiten Quartal stieg das EBITDA um rund 10 Prozent auf 1,7 Mio. EUR (Q2 2021: 1,5 Mio. EUR).

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) stieg um rund 25 Prozent auf 2,4 Mio. EUR (1. HJ 2021: 1,9 Mio. EUR). Das Konzernergebnis im ersten Halbjahr 2022 stieg deutlich um 61,5% auf 1,6 Mio. EUR nach 1,0 Mio. EUR im Vergleichszeitraum.

Im zweiten Quartal konnten die JDC-Gruppengesellschaften weitere Erfolge erzielen:

Im Rahmen der in der Hauptversammlung 2018 beschlossenen Ermächtigung wurden in einem kurzfristig angesetzten Aktienrückkaufprogramm 36.168 eigene Aktien zu einem Durchschnittspreis von EUR 18,81 erworben. Seit dem 1. August 2022 ist das Aktienrückkaufprogramm wieder aktiv. In Summe sollen bis zu 200.000 weitere Aktien erworben bzw. 5.000.000 Euro investiert werden.

Zudem hat die JDC Group AG mit Bain Capital und der zu Great-West Lifeco gehörenden Canada Life Irish Holding Company Limited die Gründung eines langfristigen Joint Ventures beschlossen.

Das im Rahmen dieser Kooperation entstehende Gemeinschaftsunternehmen dient zum Erwerb und dem Halten von Versicherungsmaklern oder -agenturen in Deutschland und Österreich. Die erworbenen Makler und Agenturen sollen mittels Service-Vereinbarungen an die Abwicklungs-Plattformen der JDC-Gruppe angeschlossen werden. JDC sichert sich somit langfristige Ertragsströme aus den in Zukunft erworbenen Unternehmen.

Nach Abschluss des zweiten Quartals (aber vor dieser Berichterstattung) konnte JDC mit der Ecclesia Gruppe den größten deutschen Versicherungsmakler für die JDC-Plattform gewinnen.

JDC und Ecclesia haben einen 5-Jahresvertrag über die Geschäftsabwicklung im Privatkundengeschäft vereinbart. Die Ecclesia Gruppengesellschaften bauen durch das JDC-eigene Maklerverwaltungsprogramm iCRM die digitale Servicetiefe im Privatversicherungsgeschäft aus. Nach den Maklern der Lufthansa, BMW, Böhringer und Volkswagen Bank und nun der Ecclesia wollen wir unsere führende Plattformtechnologie weiteren Großmaklern und deren Gruppengesellschaften öffnen.

„Die Entwicklung des ersten Halbjahres – insbesondere des zweiten Quartals – hat unsere Erwartungen vor dem Hintergrund des Weltgeschehens deutlich übertroffen.“ kommentiert Ralph Konrad, CFO/COO der JDC Group die Quartalszahlen. „Wir können erkennen, dass das Geschäft der JDC-Gesellschaften auch in schwierigen Zeiten gut funktioniert. Das gibt uns weitere Zuversicht für die nächsten Jahre.“

„Im zweiten Quartal konnten wir unser Plattformangebot für unsere Kunden entscheidend verbreitern und zudem neue, wichtige Kunden gewinnen: Mit unserem Joint-Venture mit der eVorsorge, der Plug.InSurance GmbH, schaffen wir die erste volldigitale Abwicklungsplattform für alle betrieblichen Vorsorgeprodukte: betriebliche Altersvorsorge, betriebliche Kranken- und Pflegeversicherung und betriebliche Berufsunfähigkeitsabsicherung. Durch unseren Einstieg in die S-Fin Smart Finanzieren GmbH schaffen wir zudem eine vollumfängliche Abwicklungslösung im Finanzierungsbereich”, ergänzt CEO Dr. Sebastian Grabmaier. “Zudem konnten wir einen langfristigen Vertrag mit Deutschlands größtem Makler, der Ecclesia Gruppe schließen und ein weiteres wichtiges Joint Venture mit Bain Capital und der Great West ins Leben rufen. Damit werden wir noch aktiver als bisher die Konsolidierung des Marktes treiben.”

Vor dem Hintergrund einer Normalisierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im zweiten Halbjahr 2022 bestätigen wir unsere positive Einschätzung und gehen weiterhin von einem Umsatzzuwachs auf 165 bis 175 Millionen Euro sowie von einem EBITDA von mehr als 11 Millionen Euro aus.

Der künftige Geschäftsverlauf der JDC hängt allerdings auch von der weiteren Entwicklung von Rahmenbedingungen, wie dem Verlauf der Corona-Pandemie, der Inflation, der aktuellen Energiekrise oder auch der Entwicklung des Ukraine-Krieges ab. Auch wenn die bisherige Geschäftsentwicklung bislang kaum beeinträchtig ist, ist es möglich, dass die aktuellen Einflüsse im zweiten Halbjahr auch JDC treffen.

 

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JDC Group AG, Söhnleinstr. 8, 65201 Wiesbaden, Tel: +49 0611 – 33 53 22 00, www.jdcgroup.de

Die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung wird in Deutschland und Europa zum Beratungsalltag;

 

ausgenommen von der Pflicht zur Präferenzerfassung sind vorläufig Vermittler mit der Zulassung nach § 34f GewO. Vor diesem regulatorischen Hintergrund launchen die BCA AG und die BfV Bank für Vermögen AG aus Oberursel ein Software-Update der Abwicklungsplattform DIVA, um Finanzberatern, Haftungsdachpartnern und Versicherungsvermittlern den Einstieg in die ESG-Beratung zu erleichtern.

Seit dem 02. August 2022 sind Finanzberater in der Anlageberatung verpflichtet, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden einzuholen; aufgrund einer Regulierungslücke besteht diese Verpflichtung vorerst nicht für Berater nach § 34f GewO.

Grundlagen für die Regulierung sind die EU-Taxonomie und die EU-Offenlegungsverordnung; die erste Verordnung legt fest, was unter ökologisch nachhaltigen Anlageformen zu verstehen ist, die zweite definiert Investitionen, die zur Erreichung eines Umwelt- oder sozialen Ziels geeignet sind, beziehungsweise in welche Unternehmen aufgrund guter Unternehmensführung investiert werden kann. Hinzukommen Ausschlusskriterien, über die negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte vermieden werden sollen.

Dazu der BCA Vorstandsvorsitzende Rolf Schünemann: „Die Regulierungsvorgaben für unsere Branche chancenorientiert umzusetzen, ist für uns als Unternehmen Anspruch und Ansporn zugleich. Die BCA Gruppe begegnet daher der regulatorischen Verpflichtung zur Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenz im Investmentbereich mit einem neuen digitalen Feature der Abwicklungsplattform DIVA. Hier erfolgt die Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenzen in sieben kurzen Schritten, die in eine aussagestarke grafische Darstellung münden. Im Ergebnis werden dadurch individuelle Nachhaltigkeitsprofile auf einen Blick sichtbar und stiften für den Kunden einen Erkenntnisgewinn über die eigentliche Beratung hinaus. Die Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenzen im Versicherungsbereich erfolgt über die bewährten Software-Lösungen unseres Kooperationspartners Franke und Bornberg.”

Dr. Frank Ulbricht, Vorstandsvorsitzender der Bank für Vermögen, sieht eine Herausforderung im zeitlichen Ablauf der Regulierung, so ist die Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenz bereits ab dem 02. August verpflichtend, die technischen Regulierungsstandards der EU (RTS), in denen die Nachhaltigkeitsmerkmale von Finanzprodukten verbindlich geregelt werden, erfolgt jedoch erst frühestens im Januar 2023. Entsprechend kann es hier zu einem Missverhältnis von präzisen Nachhaltigkeitsprofilen auf der einen und zunächst geringer Produktauswahl auf der anderen Seite kommen.

Dazu Dr. Frank Ulbricht: „Die bisherige Datenlagen auf dem European ESG Template, der branchenweiten Plattform für die Fondsdatenverwaltung, ist noch überschaubar. Wir haben deshalb in Kooperation mit dem Finanz- und Analyseunternehmen Morningstar einen Produktfilter entwickelt, um in der Beratung für verschiedene Nachhaltigkeitsprofile konkrete Investmentlösungen anbieten zu können; dieses Angebot wird sukzessive erweitert und präzisiert.”

Im Hinblick auf die noch ausstehende verbindliche Regelung der Nachhaltigkeitsmerkmale von Finanzprodukten empfiehlt Rolf Schünemann Maklern, Vermittlern und Finanzberatern einen moderaten Einstieg in ESG-Profilierung. So sei es sinnvoll, zunächst nur einen Teil der Anlage nach ESG zu allokieren und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nachzujustieren. Sowohl der Gesetzgeber als auch die Umsetzung in der Software sehe diese Möglichkeit vor.

Neben der konkreten ESG-Umsetzung umfasst das Engagement der BCA Gruppe auch ein umfangreiches Weiterbildungsangebot für Vermittler und Finanzberater; denn perspektivisch wird die Nachhaltigkeit ein wesentlicher Erfolgsfaktor der Finanzdienstleistungsbranche.

Über die BCA AG:

Eckdaten: Die BCA AG mit Sitz in Oberursel im Taunus zählt seit Gründung 1985 zu den marktführenden Maklerpoolgrößen Deutschlands. Neben der Muttergesellschaft gehören zur Unternehmensgruppe die Wertpapierhandelsbank BfV Bank für Vermögen AG mit flexiblem Haftungsdachkonzept und hauseigener Fondsvermögensverwaltung PRIVATE INVESTING, die CARAT Fonds Service AG, die BCA Versicherungsvermittlungsservice GmbH (VVS GmbH) sowie die IT-Schmiede asuro GmbH. Die BCA-Gruppe unterhält derzeit mit rund 8.500 unabhängigen Finanzdienstleistern eine Vertriebspartnerschaft. Der Konzernumsatz betrug im Geschäftsjahr 2021 rund 72,5 Millionen Euro, das Eigenkapital lag bei 7,24 Millionen Euro.

Dienstleistungsspektrum: Angebundenen Maklern bietet die Poolgruppe einen zeitgemäßen All-inclusive Service für die Finanz- und Versicherungsberatung. Dazu zählen auf Basis einer umfassenden Vertriebs- und Organisationsunterstützung u.a. die prämierte elektronische Beratungs- und Abwicklungsplattform DIVA sowie ein zielgruppengerechter Marketingsupport. Mit Fokus auf die Investmentsparte stehen angeschlossenen Finanzvermittlern aktuell mehr als 8.000 ausgewählte Investmentfonds zur Verfügung. Dieser breit gefächerte Asset-Fundus wird begleitet durch fundierte Kapitalmarktanalysen und Einzelfonds-Reportings sowie detaillierte TopFonds-Listen. Darüber hinaus profitieren Finanzdienstleister von innovativen digitalen Tools, wie etwa dem Investment-Shop mit durchgängiger Online-Direktabschlussstrecke, oder einem modernen Depotreporting. Das Angebotsuniversum im Versicherungsbereich deckt die gesamte Bandbreite aller gängigen Produktsparten renommierter Gesellschaften ab und Maklerpartner können im Rahmen ihrer Produktselektion auf modernste Vergleichstools, übersichtliche Kriterienkataloge sowie hauseigene Deckungskonzepte zurückgreifen. Eine Endkunden-App für Versicherung und Investment – inklusive integrierter Chat-Funktion und digitaler Bestandsübertragungsoption – rundet das insgesamt starke Leistungsspektrum ab.

 

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BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

Die Fonds Finanz beruft Anne-Katrin Heger ab sofort in den Beirat des Unternehmens.

 

Heger verfügt über langjährige Branchenerfahrung, unter anderem als Expertin für Versicherungen und Vertriebsdigitalisierung bei der Boston Consulting Group, als Vertriebsdirektorin bei der Allianz, Mitglied des Vorstands bei der TELIS-Unternehmensgruppe und als Geschäftsstellenleiterin bei der MLP Finanzdienstleistungen AG. Der Beirat der Fonds Finanz wurde Ende 2021 gegründet, um das Top-Management des Maklerpools bei strategischen Entscheidungen zu beraten.

Anne-Katrin Heger ist ab sofort Mitglied des Fonds Finanz Beirats. Die Volljuristin sammelte umfangreiche Erfahrungen in der strategischen Steuerung und Beratung von Makler- und Strukturvertrieben, unter anderem bei der MLP und TELIS. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt dabei auf der Digitalisierung von Vertriebswegen. Sie verfügt über ein weitverzweigtes Netzwerk in der gesamten Branche.

„Ich beobachte die Entwicklung der Fonds Finanz schon seit vielen Jahren. Umso mehr freue ich mich darüber, dass ich meine Erfahrung mit diversen Vertriebswege nun gemeinsam mit meinem Beiratskollegen Thomas Fornol einbringen kann. Den Schwerpunkt meiner Beratungstätigkeit sehe ich darin, die Geschäftsführung der Fonds Finanz bei der Erschließung neuer Vertriebswege zu unterstützen“, so Anne-Katrin Heger.

„Mit Anne-Katrin Heger haben wir ein weiteres hochkarätiges Mitglied für unseren Beirat gewinnen können. Frau Heger vereint in ihrem Werdegang alle Stationen, die für die Weiterentwicklung der Fonds Finanz relevant sind, von der Beratung über die Steuerung eines Strukturvertriebs bis hin zur strategischen Konsultation“, sagt Norbert Porazik, Geschäftsführer der Fonds Finanz.

Seit November 2021 unterstützt der Beirat die Geschäftsführung des Münchner Maklerpools bei strategischen Entscheidungen und dem Aufbau neuer Geschäftsfelder.

 

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

JDC gewinnt Ecclesia für ihre Plattform-Technologie im Privatkundengeschäft.

 

Die Ecclesia Gruppengesellschaften bauen durch das JDC-eigene Maklerverwaltungsprogramm iCRM die digitale Servicetiefe im Privatversicherungsgeschäft aus 5-Jahresvertrag verbessert die digitalen Angebote für die Privatkunden Die JDC Group AG, eine der größten Service- und Technologie-Plattformen für Finanzdienstleister in Europa, und die Ecclesia Gruppe, der größte deutsche Versicherungsmakler für Unternehmen und Institutionen, kooperieren ab sofort bei der Geschäftsabwicklung im Privatkundengeschäft.

Die Gruppengesellschaften der Ecclesia erhalten über die Ecclesia Gruppe Vorsorgemanagement GmbH als Partner der JDC Group AG die JDC Plattform iCRM als Maklerverwaltungsprogramm für das Privatkundengeschäft. Das erhöht für die Maklerunternehmen und ihre Kunden die Effizienz in der Verwaltung über einen schnellen, konsolidierten Blick auf die Gesamtbestände und alle Dokumente. Und dies in der gewohnten Datentiefe der führenden JDC Plattform-Technologie.

„Wir freuen uns, mit der Ecclesia den größten deutschen Makler für unsere Plattformlösung gewonnen zu haben“, kommentiert Dr. Sebastian Grabmaier, CEO der JDC Group AG, die Kooperation. „Nach den Maklern der Lufthansa, BMW, Böhringer und Volkswagen Bank und nun der Ecclesia wollen wir unsere führende Plattformtechnologie weiteren Großmaklern und deren Gruppengesellschaften öffnen.“

„Durch die Kooperation mit JDC gehen wir den nächsten Schritt bei der digitalen Transformation und heben Effizienzvorteile für unsere Kunden und für uns“, ergänzt Frank Buschmann, Geschäftsführer der Ecclesia Gruppe Vorsorgemanagement GmbH. „Die Plattform gibt uns die Möglichkeit, neue Serviceleistungen für unsere Kunden zu erbringen, die in der digitalen Welt erwartet werden. Damit sichern wir zukunftsfähig unseren Anspruch, den bestmöglichen Kundennutzen zu erreichen.“

Über die Ecclesia Gruppe

Die Ecclesia Gruppe bildet mit mehr als 2.400 Beschäftigten und einem platzierten Prämienvolumen von 2,5 Milliarden Euro p. a. den größten deutschen Versicherungsmakler für Unternehmen und Institutionen. Zur Gruppe gehören unter anderem führende Makler für Industrie und Gewerbe, Logistik, Kreditversicherung/Finanzierung, Gesundheitswesen, Sozialwirtschaft, Kirche sowie Assekuradeure und ein Rückversicherungsmakler. Die Bandbreite der Kundenbeziehungen reicht vom börsennotierten Großkonzern über den Mittelstand bis zu Großkliniken und kirchlichen Institutionen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Detmold und ist in Deutschland flächendeckend präsent. Darüber hinaus verfügt die Ecclesia Gruppe über

eigene Unternehmen in sechs weiteren europäischen Staaten und agiert über das ECCLESIA GLOBAL NETWORK in mehr als 170 Ländern weltweit. Die Ecclesia Gruppe Vorsorgemanagement GmbH ist das Spezialunternehmen der Ecclesia Gruppe für alle Fragen der betrieblichen Vorsorgelösungen.

Über die JDC Group AG

Die JDC Group AG (ISIN: DE000A0B9N37) bietet unter den Marken Jung, DMS & Cie., allesmeins und Geld.de eine digitale Plattform für Versicherungen, Investmentfonds und alle anderen Finanzprodukte und -dienstleistungen. Indem sie sämtliche Produktanbieter des Finanzmarktes mit kompletter Produktpalette und vollständiger Daten- und Dokumentenversorgung anbietet und abwickelt, schafft sie über ihre Sichtsysteme und Schnittstellen den perfekten Arbeitsplatz für Finanzintermediäre aller Art (Makler, Vertreter, Firmenverbundene Vermittler, Banken, Ausschließlichkeitsorganisationen, FinTechs) und das erste echte Financial Home für Finanzdienstleistungskunden. Über Smartphone-App, Tablet oder PC erhalten Kunden und Vermittler eine komplette Übersicht über das individuelle Versicherungs- und Fondsportfolio, einfache Abschlussstrecken und Übertragungsmöglichkeiten und zudem einen vollständigen Marktvergleich, so dass Kunden und Berater Absicherung und Vorsorge einfach und in idealem Leistungs-Kostenverhältnis optimieren können. Rund 300 gut ausgebildete Berater unter der Marke FiNUM ergänzen das Plattformangebot für anspruchsvolle und gehobene Privatkunden. Mit mehr als 16.000 angeschlossenen Plattformnutzern, rund 1,5 Millionen Kunden, einem jährlichen Absatz mit rund zwei Milliarden Euro Bewertungssumme, einem Fondsbestand von über fünf Milliarden Euro und jährlichen Versicherungsprämien von 800 Millionen Euro sind wir einer der Marktführer im deutschsprachigen Raum. JDC setzt auf Nachhaltigkeit und hat sich den ESG-Kriterien verpflichtet: Als Digitalisierungsdienstleister hilft JDC, viele Tonnen Papier einzusparen und den Alltag von Finanzintermediären und Kunden einfacher zu machen.

 

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Das unabhängige Analysehaus MORGEN & MORGEN (M&M) bietet haftungssichere Lösungen für die neuen Anforderungen an die Beratung zu nachhaltigen Altersvorsorgeprodukten.

 

Während Versicherungsgesellschaften bereits in der Pflicht sind, müssen Beraterinnen und Berater die Nachhaltigkeitspräferenzen für Versicherungen und Geldanlagen ab morgen in ihren Kundengesprächen verpflichtend abfragen. „Das Thema Nachhaltigkeit schlägt Wurzeln. Auch in all unseren Services. Wir haben rechtzeitig die Weichen gestellt, um dem Markt in sich stimmige, belastbare und haftungssichere Lösungen bieten zu können“, beschreibt Pascal Schiffels, Geschäftsführer von MORGEN & MORGEN, den Auftrag. Daher stellen die M&M Services nun das Fundament einer rechtssicheren Beratung auch im Rahmen der Anforderungen zur Nachhaltigkeit.

Hierbei setzt das unabhängige Analysehaus auf Kooperationen mit Branchenexperten. 2020 startete die Kooperation mit dem unabhängigen Nachhaltigkeitsexperten Zielke Research Consult. Das Unternehmen hat sich auf die Analyse und Beratung von Nachhaltigkeit in der Finanzbranche spezialisiert. Auf diese Weise wird der umfassende Marktvergleich für die Versicherungsbranche mit exzellentem Knowhow in Sachen Nachhaltigkeit durch Dr. Zielke und seinem Team vereint. Eine weitere Kooperation mit dem Institut für Finanznorm Defino bietet die Umsetzung einer haftungssicheren, DIN-konformen Präferenzabfrage in den Software-Lösungen. Die jüngste Kooperation bringt den Online-Check zur Nachhaltigkeitsabfrage „ESG-Profiler“ zu Tage.

SICHERE BERATUNG ZU NACHHALTIGKEITSPRÄFERENZEN

Nutzerinnen und Nutzer der Vergleichs- und Analysesoftware M&M Office finden pünktlich zur Frist Anfang August die Umsetzung der DIN-konformen Präferenzabfrage zur haftungssicheren, kundenorientierten und leicht verständlichen Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen. Der Prozess wird weitergehend mit umfangreichen Filterungsmöglichkeiten, belastbaren Bewertungen zu Unternehmen und Produkten sowie einer kompatiblen Produktauswahl und einer abschließenden Dokumentation mit elektronischer Unterschrift rechtssicher gestaltet.

Neben den Selbstauskünften der Versicherer wird im Rahmen der Produktauswahl auf haftungssicher zertifizierte Versicherungsprodukte zurückgegriffen. Diese entstammen der Kooperation mit Zielke RC, die ihre unabhängigen Analysen schon jetzt auf Basis der noch in Entwicklung befindlichen EU- und BaFin-Richtlinien durchführen. „Sicherer geht es nicht. Da gibt es kein Vertun und keine Greenwashing-Fallen. Damit haben wir unseren Anspruch erfüllt, die bestmögliche Lösung bieten zu können“, macht Schiffels deutlich.

Eine weitere Lösung zur Präferenzabfrage bietet das in Kooperation von MORGEN & MORGEN, iS2, Defino, Going Public und Zielke Research Consult entstandene Online-Tool „ESG-Profiler“. Es befähigt Vermittlerinnen und Vermittler ihre Nachhaltigkeitskompetenzen zu stärken und gestaltet die Abfrage der ESG-Präferenzen sowie die kompatible Produktauswahl einfach, effizient und rechtssicher – inklusive Dokumentation. Das Tool ist als Einzellösung in der Beratung nutzbar, kann aber ebenfalls für Vertriebe und Versicherungsgesellschaften in den bestehenden Beratungsprozess integriert werden.

BELASTBARE BEWERTUNGEN ZUR NACHHALTIGKEIT

Die Versicherungsgesellschaften stehen unter Druck, ihre Pflichten zur ESG-konformen Ausrichtung ihrer Unternehmen und Produkte umzusetzen und dies nach außen verständlich und rechtskonform darzustellen, so dass in der Vermittlung darauf zurückgegriffen werden kann. „In der Praxis hakt es aber. Greenwashing ist da oft noch nicht einmal Absicht“, stellt Carsten Zielke, Geschäftsführer der Zielke RC, fest. Das bedeutet am Ende auch für die Vermittlung „mitgefangen, mitgehangen“. Belastbare Bewertungen zur Umsetzung in den Unternehmen und bei den Produkten sind daher unabdingbar und werden für die Beratung in M&M Office abgebildet.  Die Zielke RC ist seit fünf Jahren darauf spezialisiert, den Finanz- und Versicherungsmarkt hinsichtlich seiner Nachhaltigkeit auf Grundlage öffentlicher Daten zu bewerten – seit 2020 in Kooperation mit dem unabhängigen Analysehaus MORGEN & MORGEN.

Unternehmensbewertung

Das CSR-Ranking bewertet Versicherungsunternehmen hinsichtlich ihrer nachhaltigen Unternehmensausrichtung und der geforderten Berichterstattung (CSR-Report). Die Analysten verfolgen hierbei den kürzlich von der BaFin geforderten Weg der öffentlichen Berichterstattung hin zur Qualifizierung gemäß EU-Taxonomie, wie er auch in der gerade entstehenden europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgesehen ist.

Produktbewertung

Um Altersvorsorgeprodukte hinsichtlich ihrer nachhaltigen Anlage im Sicherungsvermögen und bei der Fondsauwahl einordnen zu können, gibt es das Produktlabel zur Nachhaltigkeit. Das anerkannte Verfahren prüft Finanzprodukte mit der BaFin-konformen Methodik und attestiert Versicherungsgesellschaften die nachhaltige Produktgestaltung. „Die Selbstauskünfte der Versicherer sind ein erster Schritt. Sie legen aber oft nicht das offen, was am Ende in der Vermittlung zu einer haftungssicheren Beratung führt. Ein zertifiziert nachhaltiges Produkt ist immer wasserdicht“, resümiert Zielke.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MORGEN & MORGEN, Programme Software GmbH, Wickerer Weg 13 ­ 15, 65719 Hofheim/Ts., Tel: 06192/9962­00, Fax: 06192/9962­33, www.morgenundmorgen.de

Stark bleiben in unsicheren Zeiten:

 

Der Ukraine-Krieg trifft Unternehmen unerwartet und heftig. Er verschärft die bereits vorhandenen Unterbrechungen der Lieferketten und heizt die Inflation an. Auch die Versicherer spüren die Auswirkungen, weil die gestiegenen Preise für Rohstoffe Schäden deutlich verteuern. Das führt dazu, dass der Druck auf die Prämien anhält, wenn auch mit abschwächender Tendenz, und das Angebot an Deckungskapazitäten zurückhaltend bleibt. Das ist eines der Ergebnisse des neuen Markt-Spezials von Funk.

Die Fachpublikation des Versicherungsmaklers und Risk Consultants gewährt Einblick in die zentralen Sparten und zeigt aktuelle Entwicklungen von Prämien und Kapazitäten. Das Markt-Spezial gibt eine Übersicht über die Sparten Sach, Haftpflicht, Technische Versicherungen, Bau, Transport, Kfz, D&O, Cyber, Vertrauensschaden, Kredit, Unfall, Rechtsschutz und M&A.

Noch kein Turnaround in der industriellen Sach-Versicherung

Besonders angespannt bleibt die Situation in der Sach-Versicherung. Die Versicherer konnten zwar zuletzt höhere Preise durchsetzen und ihre Einnahmen dadurch verbessern. Gleichzeitig sind die Schadenaufwände aber gestiegen, was insgesamt zu Verlusten führte. Deshalb müssen Unternehmen bei Vertragserneuerungen mit weiteren Prämienerhöhungen und Kapazitätsreduzierungen rechnen. Dies gilt insbesondere für schadenbelastete Verträge und exponierte Risiken. Die Inflation verschärft diese Situation noch.

Die Absicherung von Cyber-Gefahren ist ebenfalls herausfordernd. Für die Versicherer hält das Cyber-Geschäft Risiken bereit, die sie nur schwer abschätzen können, da es zu Kumulereignissen wie einem weitreichenden Angriff auf Cloud-Provider noch keine verlässlichen Daten gibt. Unternehmen sind hier gut beraten, ihre Risikosituation möglichst umfassend zu analysieren, Risikotransparenz zu schaffen und ihre IT-Sicherheit zu optimieren.

Der Ukraine-Krieg führt außerdem zu Territorialausschlüssen, zum Beispiel in der Haftpflicht-Versicherung. Funk steht mit vielen Versicherern in Verhandlungen, um bestmögliche Klauseln und Bedingungen zu erreichen.

Das Ziel ist Planungssicherheit

Klimakrise, Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg – es sind unsichere Zeiten, in denen wir leben. Ralf Becker, geschäftsführender Gesellschafter der Funk Gruppe, plädiert deshalb für eine langfristige Partnerschaft zwischen Versicherern und Kunden bei der Übernahme von Risiken: „Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Schwankungen bei Angeboten der Versicherer für Prämien und Kapazitäten können kein Dauerzustand bleiben.“ Funk setzt sich dafür ein, dass Unternehmen individuell betrachtet werden. Becker: „Risikoverbessernde Maßnahmen wie insbesondere ein betriebliches Risikomanagement mit Schadenprävention und erhöhter Eigentragung müssen bei der Prämienfindung signifikant honoriert werden.“ Funk ergänzt bewährte Konzepte wie die Funk Renewal Agenda um innovative Lösungen, um weiterhin adäquaten Versicherungsschutz bieten zu können.

Das neue „Markt-Spezial“ steht hier kostenlos zum Download bereit  https://www.funk-gruppe.de/de/medien-events/markt-spezial

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Funk Gruppe GmbH, Internationaler Versicherungsmakler und Risk Consultant, Valentinskamp 20, 20354 Hamburg, Tel: +49 40 35914-0,Fax +49 40 35914-407, www.funk-gruppe.de

Die nettowelt GmbH (Gesellschafter: Bayerische Prokunde AG und Prisma Life AG), welche sich als Dienstleister auf die Honorarvermittlung spezialisiert hat, stellt die Ressorts neu auf wird seit dem 01.07.2022 von zwei Geschäftsführern geführt.

 

Michael Scheerer (45), kümmert sich nun neben dem Bereich Vertrieb zusätzlich um die Administration und Karoline Viktoria Mielken (36), welche seit Oktober 2021 mit an Bord in der Geschäftsführung ist, verantwortet die Bereiche Marketing und Personal.

Martin Ziems (54), welcher das Unternehmen 2010 gründete, übergibt nun den Staffelstab und ist zum 01.07.2022 aus der Geschäftsführung ausgeschieden. Herr Ziems bleibt der nettowelt jedoch nach wie vor sehr eng verbunden und ist weiterhin beratend für die nettowelt tätig.

„Wir danken Martin Ziems für seinen Einsatz und wünschen Frau Mielken und Herrn Scheerer viel Erfolg bei dem Ziel, Nettowelt als die Plattform für die Abwicklung von Honorarverträgen weiter zu etablieren.“ hieß es von Maximilian Buddecke (Mitglied des Vorstandes die Bayerische Prokunde AG).

Die nettowelt GmbH und Co. KG mit Sitz in Goslar ist Dienstleister im Bereich der Honorarvermittlung und betreut über 1.200 Partner. Angeboten werden unterschiedliche Nettoprodukte verschiedener Anbieter im Bereich der Altersvorsorge/Geldanlage und Exklusivprodukte – auf Wunsch inkl. Finanzierung über einen Factorer.

Neben Schulungen, der Bereitstellung einer Berechnungs-, Vergleichs- und Beratungssoftware, zählt die Abwicklung sämtlicher Vermittlungs- und Betreuungsentgelte zum Kerngeschäft. Neu hinzugekommen sind digitale Formate wie ein hauseigener Podcast, interne Workshopreihen zum Thema Netto und das Newsletterformat NettoNews (Newsletteranmeldung unter: www.nettowelt.de). Interessenten können sich beim ersten digitalen nettogipfel am 15.09.2022 informieren und in die Honorarvermittlung einsteigen (www.nettogipfel). Als externe Referenten sind Stefanie van Holt (Volkswohl Bund Versicherungen), Michael H.Heinz (BVK), Karol Musialik (die Bayerische) und Vertreter neuer Nettowelt-Partnerversicherer vorgesehen.

„Unser Ziel ist es, ein Stück von unserer Leidenschaft für das Thema an unsere Partner weiterzugeben und somit flächendeckend vielen Kunden den Zugang zu Nettotarife zu ermöglichen.“ sagte hierzu Karoline Viktoria Mielken. Bereits im Januar sahen sich über 700 Teilnehmer den Riesterkongress an (www.riesterkongress.de ).

In 2021 konnte die nettowelt den Umsatz um 8,8% erhöhen. In den noch verbleibenden Monaten stehen ambitionierte Ziele auf dem Plan, welche u.a. durch das in 2022 neu gegründete eigenständige Portal nettoriester.de erreicht werden sollen. Das Portal ermöglicht Vermittlern den kostenfrei den Einstieg in die Honorarvermittlung und verzeichnet bereits über 500 Partner. Durch diesen neuen und kostenfreien Ansatz baut die nettowelt das Nischengeschäft Honorarvermittlung weiter aus.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

nettowelt GmbH & Co.KG, Bergstraße 34, 38640 Goslar, Tel: (+49) 5321 31753 – 0, www.nettowelt.de

Auf Nummer sicher gehen: Darauf sollte man beim nächsten Event draußen achten

 

Sommer: Da denkt man an Strandurlaub, lange Abende auf dem Balkon oder unzählige Ausflüge zur Eisdiele um die Ecke. Der Sommer steht aber auch für Großveranstaltungen im Freien; zum Beispiel Straßen- oder Weinfeste, Open-Air-Kino oder Festivals. Nach Pandemie-bedingter Pause haben viele Menschen mehr denn je das Bedürfnis, dort mit Freunden und Familie Zeit zu verbringen. Leider gehören neben Sonne, Musik und guter Laune auch verlorene Geldbeutel, geklaute Handys und überfüllte Zelte irgendwie immer dazu. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung geben deshalb Tipps, wie man möglichst sicher durch den Open-Air-Sommer kommt und erklären, was man tut, wenn doch etwas passiert.

Worauf sollte ich achten? Bei Open-Air-Veranstaltungen gilt immer das Motto “Weniger ist mehr”. Man muss nicht sein komplettes Portemonnaie mit allen Wertsachen und Karten mitnehmen. Ausweis, EC-Karte, Führerschein und etwas Bargeld reichen völlig aus. Ebenfalls sollte man möglichst immer die Tasche(n) im Blick haben und prüfen, ob auch alles verschlossen ist. Ein arglos getragener Rucksack ist häufig eine Einladung für Taschendiebe. Wer das Wochenende auf einem Festival verbringt, der sollte im Zelt keine Wertsachen liegen lassen. Auch das Wetter kann immer für eine Überraschung gut sein. Deshalb sollte man sich möglichst tagesaktuell über die Aussichten informieren und seine Kleidung ggf. dementsprechend anpassen.

Wie sichere ich mich ab? Viele Menschen vergessen immer wieder, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur auf dem Weg von und zur Arbeit greift. Deshalb empfiehlt sich für alle Aktivitäten in der Freizeit auf jeden Fall eine private Unfallversicherung. Diese springt ein, wenn man sich beispielsweise beim Sport oder auf einem Event draußen verletzt. Die gesetzliche oder private Krankenversicherung übernimmt zwar die eigentlichen Behandlungskosten, doch nur die private Unfallversicherung hilft dabei, mittel- und langfristige Folgekosten auszugleichen. Übrigens: Auch für die eigenen Kinder sollte man möglichst frühzeitig eine private Unfallversicherung abschließen, um sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern. Ebenfalls zu empfehlen ist eine private Haftpflichtversicherung. Diese hilft, falls man selbst – oder eines der Kinder – das Eigentum einer anderen Person beschädigt.

Und wenn doch etwas passiert? Egal, was geschehen ist. Am wichtigsten ist es immer, Ruhe zu bewahren. Wenn etwas gestohlen wurde oder man einen Schaden verursacht hat, ist es ratsam, den Diebstahl so schnell wie möglich zur Anzeige zu bringen, beziehungsweise die Daten austauschen. So oder so gilt: Sofern möglich direkt Fotos machen und sich zeitnah mit der eigenen Versicherung in Verbindung setzen. Auch falls man sich verletzt hat und die Verletzung zunächst nicht allzu ernst erscheinen mag, sollte man trotzdem so schnell wie möglich mit seinem Hausarzt sprechen. Nur so lässt sich feststellen, ob nicht doch etwas Ernstes passiert ist.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau auf die Kompetenz und Erfahrung der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Als Finanzcoaches helfen diese ihren Kunden, das Beste aus ihren Finanzen zu machen. Getreu dem Leitsatz “Früher an Später denken” bieten sie in mehr als 5.200 Direktionen und Geschäftsstellen seit über 45 Jahren eine branchenübergreifende Allfinanzberatung. Das Familienunternehmen ist Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung.

 

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Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

Die Versicherungsgruppe die Bayerische wird im BVK-Rating “Fairness für Versicherungsvertreter 2022” mit der Note “sehr gut” ausgezeichnet.

 

Versicherungsvertreter und Vermittler profitieren demnach in hohem Maße von der Zusammenarbeit mit der Bayerischen.

Die Auszeichnung wurde gestern in Form einer Urkunde in München an Martin Gräfer, Mitglied des Vorstands, sowie Dr. Burghard-Orgwin Kaske, Leiter Vertriebsmanagement überreicht. Im Detail wurden vom BVK die Bereiche “Vertriebspolitik”, “Provisionen und Gegenleistungen”, Allgemeine Vertriebsunterstützung”, Innendienstunterstützung für Vermittler” und Kundenorientierung” bewertet. In der Mehrzahl der Bereiche erreichte die Bayerische sogar ein exzellentes Ergebnis. “Ich bin Versicherungsvertreter”, ist ein klares Statement von Martin Gräfer, welches deutlich macht, welchen Fokus die Bayerische sowohl als Unternehmen als auch besonders der Vorstand in der Zusammenarbeit mit den regional agierenden Beraterinnen und Beratern legt.

“Mich macht besonders glücklich, dass bei der Befragung unserer Partnerinnen und Partner derart überwältigend positive Bewertungen abgeben wurden. Wir wollen dazu beitragen, dass unsere EV-Partner glücklich sind über die Zusammenarbeit mit uns, und dass sie die besten Chancen haben, ihren unternehmerischen Erfolg zu gestalten. Das ist ein riesiger Ansporn auch für mich persönlich den Erwartungen unserer Partner weiterhin zu entsprechen. Gemeinsam mit ihnen denken wir voraus und sind bereit, auch das Geschäftsmodell des Exklusivvertriebs proaktiv weiterzuentwickeln. Allen Unkenrufen zum Trotz glauben wir an Sinn und Mehrwert persönlicher Beratung”, erklärt Martin Gräfer.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute bewertet jährlich Versicherungsunternehmen hinsichtlich ihrer Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern. Die Bewertung basiert auf verschiedenen Erhebungsteilen: Zum einen werden Versicherungsvertreter nach ihrer Einschätzung der Zusammenarbeit befragt. Zum anderen werden diese Ergebnisse durch ein Management-Audit des Versicherers und ein Audit der Interessenvertretung ergänzt.

Der BVK möchte den deutschen Versicherern die Gelegenheit bieten, die Qualität hinsichtlich ihrer Zusammenarbeit mit ihren Versicherungsvertretern beurteilen zu lassen. Hierdurch soll eine höhere Transparenz im Angebotsmarkt für Versicherungsvermittler (§84er) hergestellt werden. So können Berufseinsteiger oder wechselwillige Vermittler vorab ein neutrales Urteil über eine Vertriebsorganisation einholen. Gleichzeitig können sich besonders faire Versicherer im Wettbewerb um Vermittler profilieren und mit dem Gütesiegel für ihr Unternehmen werben. “Es ist wohltuend zu erleben, dass gerade mittelständische Versicherer wie die Bayerische sich derart konsequent dem Beruf des selbständigen Versicherungskaufmanns zuwenden. Wir waren auch positiv erstaunt, wie positiv die Versicherungskaufleute die Zusammenarbeit mit ihrer Bayerischen bewerten”, führt Michael H. Heinz, Präsident des BVK, aus.

Die Beurteilung der Fairness für Versicherungsvertreter erfolgt durch einen Expertenbeirat. Der Expertenbeirat ist paritätisch besetzt. Er besteht aus den vier Gruppen Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), Arbeitskreis Vertretervereinigung der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV), Vertretern aus der Wissenschaft für das Versicherungswesen sowie der Sirius Campus GmbH, dem Institut, das die Erhebung umgesetzt hat.

Der Expertenbeirat sichert die wissenschaftlich-methodische und praktische Qualität des gesamten Rating-Prozesses und zeichnet sich in seinem Urteil in besonderer Weise dem Fairnessgedanken verpflichtet.

die Bayerische

Die Versicherungsgruppe die Bayerische wurde 1858 gegründet und besteht aus den Gesellschaften Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. (Konzernmutter), BL die Bayerische Lebensversicherung AG und der Kompositgesellschaft BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG. Die gesamten Beitragseinnahmen der Gruppe betragen über 722 Millionen Euro. Die Gruppe steigert ihr Eigenkapital kontinuierlich und liegt dabei weit über dem Branchenschnitt. Es werden Kapitalanlagen von über 5 Milliarden Euro verwaltet. Mehr als 12.000 persönliche Berater stehen den rund 1 Millionen Kunden der Bayerischen bundesweit zur Verfügung. Die Ratingagentur Assekurata hat der Konzernmutter in einem aktuellen Bonitätsrating die Qualitätsnote A- (“sehr gut”) verliehen und bescheinigt dem Unternehmen eine weit über der Branche liegende Finanzkraft. Der BA die Bayerische Allgemeine AG wurde ebenfalls im Rahmen eines Bonitätsratings ein A- verliehen. Die BL die Bayerische Lebensversicherung AG hat im Rahmen eines umfassenden Unternehmensratings ein A+ erhalten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Die EU-Richtlinie 2019/1152 vom 20.6.2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der europäischen Union hat die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zum Ziel und soll gleichzeitig die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes gewährleisten.

 

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie ist am 28.07.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und trat zum 01.08.2022 in Kraft. Teile des Gesetzes wirken sich auch auf die betriebliche Altersversorgung aus. Michael Hoppstädter, Geschäftsführer des Pensionsspezialisten Longial, erklärt, was für Arbeitgeber nun wichtig wird.

Wichtige Änderungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV)

Die EU-Richtlinie 2019/1152 ist am 31.7.2019 in Kraft getreten und ersetzt eine Richtlinie, die bereits seit Oktober 1991 galt. Darin wurde die „Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen“ geregelt. Seit dem 01.08.2022 gilt nun das Gesetz zur Umsetzung der neuen Richtlinie in deutsches Recht. Das Gesetz sieht unter anderem Änderungen des Nachweisgesetzes (NachwG) vor, zum Beispiel in Form erweiterter Pflichten des Arbeitgebers zur Unterrichtung über wesentliche Aspekte des Arbeitsverhältnisses – sowohl bei Abschluss des Arbeitsvertrages als auch nach erfolgten Änderungen. Und zu den wesentlichen Aspekten eines Arbeitsverhältnisses gehört auch die bAV.

Ausweitung der Nachweispflichten:

*       Sagt ein Arbeitgeber eine bAV über einen externen Versorgungsträger zu, muss er nun Name und Anschrift des Versorgungsträgers nennen. Diese Nachweispflicht entfällt nur, wenn der Versorgungsträger selbst zu dieser Information verpflichtet ist, wie das bei Pensionskassen, Pensionsfonds und Lebensversicherungsunternehmen für die Direktversicherung nach den §§ 234k ff. des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit der VAG-Informationspflichtenverordnung der Fall ist. Bei der Direktzusage steht der Versorgungsträger von vornherein fest, da das Unternehmen diese selbst erteilt. Insofern bleibt noch die Unterstützungskasse als Durchführungsweg, bei dem der Arbeitgeber die Nachweispflicht zu beachten hat.

*       Der Arbeitgeber muss detaillierter als bislang über Zusammensetzung, Höhe, Fälligkeit und Art der Auszahlung des Arbeitsentgelts informieren. Dazu zählen auch Entgeltbestandteile, die der Finanzierung einer bAV dienen. „Wenn die bAV in Tarifverträgen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen geregelt ist, können die erweiterten Informationspflichten nach § 2 Abs. 4 des neuen NachwG allerdings durch einen Hinweis auf diese Regelungen ersetzt werden“, erläutert Michael Hoppstädter. Bei Vereinbarung einer Versorgungsordnung in Form einer Gesamtzusage wird deren bloße Veröffentlichung hingegen womöglich nicht genügen, sondern eine schriftliche Mitteilung an alle Beschäftigten erforderlich sein. Dagegen dürfte bei einer arbeitnehmerfinanzierten Versorgung die Dokumentation im Rahmen der Entgeltumwandlungsvereinbarung ausreichen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 07.07.2022 in einem Brief an die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba) klargestellt hat, dass nach deren Auffassung die bAV durch Entgeltumwandlung nicht unter die Bestimmungen des NachwG fällt. Der Arbeitgeber muss nach den Bestimmungen des NachwG über das Arbeitsentgelt informieren, „nicht aber darüber, wofür das Arbeitsentgelt von den Beschäftigten im nächsten Schritt verwendet wird. Das NachwG ist daher nach Auffassung des BMAS auf Betriebsrenten in der speziellen Form der Entgeltumwandlung nicht anwendbar.“ Leider hat die „Klarstellung“ des BMAS aber keinen Einzug mehr in das Gesetz gefunden.

Formerfordernisse – Digitalisierung vs. Papierform

Das bisherige NachwG verlangte die Schriftform gemäß § 126 BGB, so dass eine elektronische Form ausgeschlossen war. Obwohl die EU-Richtlinie 2019/1152 deutlich weniger strenge Formerfordernisse formuliert und so auch die elektronische Information und Übermittlung der wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses möglich ist, hat der deutsche Gesetzgeber die Chance leider nicht genutzt. Der Nachweis wesentlicher Vertragsbedingungen in elektronischer Form bleibt daher in Deutschland weiterhin ausgeschlossen.

Fristen und Bußgelder

Sah das NachwG bislang eine Frist von einem Monat nach Beginn beziehungsweise nach Änderung des Arbeitsverhältnisses vor, in der der Arbeitgeber seiner Informationspflicht nachkommen muss, müssen alle Beschäftigten künftig vom ersten Tag an – in Ausnahmefällen spätestens nach sieben Kalendertagen – über die wesentlichen Inhalte ihres Arbeitsvertrages informiert werden. Das betrifft auch den Aspekt Arbeitsentgelt und damit die bAV, denn Zusagen auf eine bAV sind Bestandteil des Arbeitsentgeltes. Das heißt, ändert sich etwas an den wesentlichen Vertragsbedingungen in der betrieblichen Altersversorgung, muss der Arbeitgeber dies allen Arbeitnehmern spätestens am Tag, an dem die Änderung wirksam wird, schriftlich mitteilen. Ein Verstoß gegen das NachwG wurde bislang in der Regel nicht mit einem Bußgeld belegt. Das zum 01.08.2022 in Kraft getretene NachwG sieht in diesem Zusammenhang bei nicht rechtzeitiger zur Verfügungstellung der entsprechenden Informationen ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro vor – für jeden Fall, im Zweifel also für jeden nicht fristgerecht informierten Arbeitnehmer. Hoppstädter ergänzt: „Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am 1.8.2022 bereits bestand, können ab diesem Zeitpunkt vom Arbeitgeber verlangen, dass die neuen Angaben nachgeliefert werden. Die Frist dazu beträgt hierfür je nach Information sieben Tage bis spätestens einen Monat nach Zugang der Anfrage des Beschäftigten.“

Frühzeitige Planung erspart spätere Schwierigkeiten

„Mit Inkrafttreten des NachwG sind die Informationspflichten für Arbeitgeber auch im Rahmen der bAV umfassender und erfordern gegebenenfalls eine Anpassung der internen Betriebsabläufe. Damit können zukünftige Beweisschwierigkeiten, Bußgelder bei Verstoß und drohende Rechtsstreitigkeiten von vornherein vermieden werden“, empfiehlt Hoppstädter. Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten bisher schon umgehend schriftlich zu bestehenden betrieblichen Versorgungswerken z. B. durch eine Versorgungsordnung informiert haben, dürften allerdings kaum etwas an ihren Abläufen ändern müssen. In vielen Fällen sollte es ausreichend sein, wenn die jeweilige Versorgungsordnung in schriftlicher Form den versorgungsberechtigten Personen fristgerecht zur Verfügung gestellt wurde bzw. gestellt wird, um den Arbeitgeberpflichten zu den Änderungen des NachwG nachzukommen. „Trotz der Klarstellung des BMAS raten wir aber auch bei der Entgeltumwandlung dazu, die Vorgaben und Fristen des NachwG einzuhalten, denn ein Schreiben des BMAS hat ja leider keine Gesetzeskraft“, so Hoppstädter.

 

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Longial GmbH, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 4937-7600, Fax: +49 (0) 211 4937-7631, www.longial.de

Frauke Feess hat zum 1. Juli 2022 die Leitung des neugeschaffenen Bereichs Vertriebs- und Marktinnovation (VMI) bei der Gothaer übernommen.

 

In dieser Funktion soll die 48jährige die strategische Weiterentwicklung des Vertriebs vorantreiben. Die Schwerpunkte liegen dabei zum einen auf der Begleitung von Strategieprojekten im Vertrieb der Gothaer, zum anderen auf dem Innovationsmanagement.

„Ich freue mich, dass wir Frauke Feess für die Leitung des neuen Bereichs gewinnen konnten,“ so Vertriebsvorstand Oliver Brüß. „Sie ist eine sehr erfahrene Managerin mit langjähriger Expertise als Business Consultant in der Versicherungsbranche und hat in den letzten beiden Jahren als Projektmanagerin sehr erfolgreich an der Positionierung der Gothaer im Privatkundenmarkt mitgewirkt. Ich bin sicher, dass sie in der neuen Funktion wichtige strategische Impulse setzen und unser Innovationsmanagement im Vertrieb auf eine neue Ebene heben wird.“

Feess hat nach dem Abitur Betriebswirtschaft an der Johann Wolfgang von Goethe-Universität in Frankfurt und an der Université Paris-Dauphine in Paris studiert. Nach dem Doppel-Diplom-Abschluss als Diplom-Kauffrau und Maîtrise des Sciences de Gestion startete sie ihre Karriere 1999 als Associate Consultant in einer Unternehmensberatung in Bad Homburg. Nach einer Station als Management Consultant bei der Accelerate Consulting & Management GmbH in Münster wechselte sie 2001 zur AMB Generali Holding nach Aachen als Referentin Konzernentwicklung mit Fokus auf Strategische Konzernprojekte und begleitete zahlreiche Fusionen und Integrationen. 2003 übernahm sie dann die Leitung des Strategischen Marketings und die Markenverantwortung für die Generali Gruppe Deutschland. Fünf Jahre später wurden sie bei der Investors Marketing Management Consultants AG in Frankfurt zur Leiterin des Bereichs Versicherungen berufen, 2009 machte sie sich dann mit der FFEESS Consulting Group selbständig und beriet Unternehmen aus der Versicherungsbranche im Bereich Marketing, Unternehmensentwicklung, Kundenorientierung und Innovation. 2020 kam sie als Projektmanagerin Vertrieb und Marketing zur Gothaer und begleitet seitdem im Rahmen der Umsetzung der Gothaer Strategie Ambition25 die strategische Ausrichtung des Unternehmens im Privatkundenmarkt.

 

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Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Die Netfonds Tochtergesellschaft Educate Finance GmbH hat das Grundlagenwissen zur Funktionsweise von Wertpapieren und Investmentfonds um die neuen seit 02.08.2022 gültigen ESG-Regularien erweitert.

 

Mit der überarbeiteten Infobroschüre können Berater aus Banken, Fondsvermittler und Vermögensverwalter ihre Kunden ab sofort ESG-konform beraten. Das Grundlagenwissen für Investmentanlagen steht allen Partnern der Netfonds Gruppe sowie allen Kunden der Educate Finance zur Verfügung.

“Aktuell nutzen bereits eine Vielzahl von deutschen Banken und Finanzvertrieben das von uns entwickelte Grundlagenwissen. Mit der jetzt neu aufgelegten ESG-konformen Variante möchten wir noch mehr zum Lieferanten für alle Investmentberatungen wie Banken, Direktbanken und Vertriebsorganisationen in Deutschland werden”, so Tom Wiese Geschäftsführer der Educate Finance GmbH.

Das umfangreiche Update zum Thema Nachhaltigkeit veranschaulicht das Thema detailliert, einfach und verständlich für Anleger. Speziell werden auch die mit dem Thema ESG in Verbindung stehenden Risiken erläutert. Nach erfolgreicher Prüfung und Testat durch die namhafte Kanzlei Ashurst, konnte die neue Version des Grundlagenwissens Wertpapiere & Investmentfonds pünktlich zum 02.08.22 veröffentlicht werden. Weitere Informationen können der Webseite www.educate-finance.de entnommen werden.

Das Grundlagenwissen wurde erstmalig im Jahr 2017 für Banker, Fondsvermittler und Vermögensberater veröffentlicht und wird einmal jährlich überarbeitet und an die rechtlichen Änderungen angepasst. Zu den in der Broschüre thematisierten Finanzinstrumenten gehören Investmentfonds, Geschlossene Investmentfonds, Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen, Zertifikate und Optionsscheine. Neben dem erfolgten Update zum Thema Nachhaltigkeit wurden zuletzt auch Editionen zu den Themen Kryptowährungen & Blockchain, sowie zu Finanztermingeschäften entwickelt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Netfonds AG, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg, Tel: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100, www.netfonds.de

150.000 Euro zum Startschuss für gemeinsame Kooperation

 

Seit fast einem halben Jahr herrscht Ausnahmezustand in Europa. Der Krieg in der Ukraine trifft nicht nur die Menschen vor Ort, sondern hat auch Auswirkungen auf Deutschland: sei es durch gestiegene Preise, knappe Rohstoffe oder durch die Aufnahme von Geflüchteten. Umso wichtiger ist es, nach wie vor gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und sich für Menschen in Not einzusetzen. Bereits im März haben die beiden langjährigen Partner Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) und Generali Deutschland eigene Initiativen gestartet, um den betroffenen Menschen in der Ukraine sowie den Geflüchteten zu helfen. So hat die Deutsche Vermögensberatung 1.000.000 Euro für die Soforthilfe vor Ort an den Verein „Menschen brauchen Menschen e. V.“ gespendet. Zur finanziellen Unterstützung von Kriegsflüchtlingen hat die Generali auf internationaler Ebene einen Notfallfonds inklusive einer Spende an UNHCR in Höhe von 3.000.000 Euro geschaffen.

Nun machen sich das Familienunternehmen und die Versicherungsgruppe erneut für die Menschen aus der Ukraine stark. Als nationale Förderer unterstützen die Deutsche Verm  gensberatung und die Generali Deutschland zusammen mit dem Verein „Menschen brauchen Menschen e. V.“ und der Stiftung „The Human Safety Net“ Hilfsprojekte und Aktionen für geflüchtete Kinder und deren Familien von „Athletes for Ukraine e. V.“. Ziel ist es, mit der Leidenschaft zum Sport die Integration zu fördern.

„FÜR EIN GUTES ANKOMMEN” – IN EINER STARKEN GEMEINSCHAFT

Vor nicht einmal einem halben Jahr wurde der Verein „Athletes for Ukraine e. V.“ von Biathlon-Olympiasieger und Rechtsanwalt Jens Steinigen ins Leben gerufen. Mittlerweile unterstützen ihn zahlreiche Spitzensportler aktiv oder als Botschafterinnen und Botschafter. In sechs Ländern gibt es bereits Repräsentanzen. Ebenso ist es gelungen, die Sportlegende Sergej Bubka, Präsident des Nationalen Olympischen Komitees der Ukraine, für den Verein als Ehrenbotschafter zu gewinnen. „Athletes for Ukraine e. V.“ organisiert verschiedene Projekte und Veranstaltungen, um Menschen zusammenzubringen und Geflüchteten zu helfen. Die Deutsche Vermögensberatung unterstützt dabei über „Menschen brauchen Menschen e. V.“ schwerpunktmäßig Förderprojekte für Kinder. So ist die Frankfurter Finanzberatung zukünftig gemeinsam mit der Generali Deutschland Hauptpartner der bundesweit geplanten „Kindersport-Tage“. Diese sollen den Kindern Kontakte zu Vereinen ermöglichen, um die Integration der Familien zu fördern. Christopher Sitte, Vorsitzender des Vorstands von „Menschen brauchen Menschen e. V.“, sagt: „Der Krieg in der Ukraine macht uns sehr betroffen. Die Menschen stehen trotz erfolgreicher Flucht vor enormen Problemen. Sportliche Aktivitäten stärken die Gemeinschaft und helfen über Verständigungsschwierigkeiten hinweg. Wir hoffen sehr, mit unserer Unterstützung einen Teil dazu beizutragen, den Kindern einen guten Start und positive Aussichten für ihre Zukunft hier bei uns zu ermöglichen. Nur wenn wir uns gemeinsam starkmachen, ist diese Krise zu bewältigen.“

Geplant ist, dass Vereine und Schulen die „Kindersport-Tage“ eigenständig durchführen. Dazu erhalten sie von „Athletes for Ukraine e. V.“ beispielsweise Bekleidung für Kinder und Helfer, aber auch aktive Hilfe bei der Organisation sowie einen Kostenzuschuss. „Dank unserer nationalen Förderer Deutsche Vermögensberatung und Generali Deutschland zusammen mit ‚Menschen brauchen Menschen e. V.‘ und ‚The Human Safety Net‘ können wir nun bundesweit ‚Kindersport-Tage‘ für geflüchtete Kinder organisieren. Natürlich steht aktuell gerade die Ukraine im Vordergrund. Unser Angebot gilt aber allen Kindern, die ihr Land verlassen mussten und denen wir gerne zumindest ein kleines Lächeln ins Gesicht zaubern wollen. Sport verbindet und hilft über Grenzen hinweg. Genau das nutzen wir, damit die Kinder gut in unserer Gesellschaft ankommen“, berichtet Jens Steinigen, Initiator und erster Vorsitzender von „Athletes for Ukraine e. V.“. Am 20. August wird die Initiative zudem ein Fundraisingevent mit zahlreichen Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern in Ruhpolding ausrichten. Ganz im Zeichen des Sports, der alle Menschen verbindet, werden bei „Sports Connect“ Spenden für die Arbeit von „Athletes for Ukraine e. V.“ gesammelt. Gleichzeitig warten an diesem Tag einmalige sportliche Erlebnisse mit bekannten Athleten auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

GEMEINSAM FÜR MENSCHEN IN NOT

Der Einsatz für andere verbindet „Athletes for Ukraine e. V.“ und die Deutsche Vermögensberatung. Für die Frankfurter Finanzberatung ist die Förderung von Kindern und Jugendlichen eine Herzensangelegenheit. Das Familienunternehmen setzt sich bereits seit vielen Jahren für soziale Projekte und Initiativen an den Unternehmensstandorten Frankfurt und Marburg ein. Anlässlich des 45-jährigen Jubiläums des Unternehmens im Jahr 2020 wurde das soziale Engagement auch bundesweit deutlich ausgebaut. Der gemeinnützige Verein „Menschen brauchen Menschen e. V.“, der maßgeblich von der Deutschen Vermögensberatung gefördert wird, arbeitet seit 2020 als Partner eng mit der „Stiftung RTL – Wir helfen Kindern e. V.“ zusammen. Er setzt sich insbesondere für die soziale Teilhabe und die Bildungschancen von wirtschaftlich und sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen ein. Als einer der nationalen Hauptpartner von „Tafel Deutschland e. V.“ fördert die Deutsche Vermögensberatung unter anderem Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche.

FÖRDERUNG VON FAMILIEN UND KINDERN

Für die Generali ist es ein gesellschaftliches Anliegen, Menschen in Not neue Chancen zu geben. Seit 2017 unterstützt die Generali mit ihrer Stiftung „The Human Safety Net“ Familien in prekären Situationen und insbesondere die gesunde Entwicklung von Kindern in den ersten Lebensjahren. Seit dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine setzt sich „The Human Safety Net“ für Geflüchtete aus der Ukraine ein, auch als Teil der Alliance4Ukraine mit führenden Stiftungen und Unternehmen. Die Partnerschaft mit „Athletes for Ukraine e. V.“ ist daher für die Generali eine weitere wichtige Maßnahme zur Unterstützung und Hilfeleistung für vom Krieg Betroffene. Bereits kurz nach Kriegsbeginn hatte die Generali mit einem eigenen Notfallfonds und Mitarbeiterspenden die Arbeit von UNHCR und UNICEF in den Nachbarländern der Ukraine unterstützt. Durch die Förderung von UNICEF wurden sichere Räume für Familien geschaffen, in denen Kinder unterhaltsame Aktivitäten, Schutz sowie psychologische und materielle Unterstützung erhalten. Mit gleichem Ziel hat die Generali ihre Akademie in Bensberg in Zusammenarbeit mit der Stadt Bergisch Gladbach vorübergehend zur Unterbringung von Ukraineflüchtlingen umgestaltet.

ÜBER DIE DEUTSCHE VERMÖGENSBERATUNG GRUPPE

Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau auf die Kompetenz und Erfahrung der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Als Finanzcoaches helfen diese ihren Kunden, das Beste aus ihren Finanzen zu machen. Getreu dem Leitsatz „Früher an Später denken“ bieten sie in mehr als 5.200 Direktionen und Geschäftsstellen seit über 45 Jahren eine branchenübergreifende Allfinanzberatung. Das Familienunternehmen ist Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung.

ÜBER „MENSCHEN BRAUCHEN MENSCHEN E. V.“

„Menschen brauchen Menschen e. V.“ ist ein gemeinnütziger Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Lebensgrundlagen und -bedingungen in der Gesellschaft nachhaltig zu stärken und zu fördern. Daher unterstützt er insbesondere Projekte und Organisationen aus den Bereichen Bildung und Entwicklungsförderung, Forschung und Wissenschaft sowie Natur- und Umweltschutz. Der gemeinnützige Verein wird maßgeblich von der Deutschen Vermögensberatung gefördert.

ÜBER „ATHLETES FOR UKRAINE E. V.“

Für den Frieden, für Freiheit und eine Demokratie, in der wir alle und unsere nächsten Generationen leben wollen, gründete Jens Steinigen im März 2022 den Verein „Athletes for Ukraine e. V.“. Der Biathlon-Olympiasieger will Solidarität mit der ukrainischen Bevölkerung und Protest gegen den Krieg über gemeinschaftliches Engagement im Sport signalisieren. Heute zählt er mehr als 300 Mitglieder*innen an seiner Seite. „Athletes for Ukraine e. V.“ macht den Mut aller Sportler und Sportler*innen sichtbar, die sich gegen den Krieg und für die Solidarität mit der Ukraine einsetzen und finanzielle sowie humanitäre Hilfen ankurbeln.

ÜBER DIE GENERALI DEUTSCHLAND

Die Generali ist eine der führenden Erstversicherungsgruppen im deutschen Markt mit Beitragseinnahmen von 14,9 Mrd. Euro und rund 10 Mio. Kunden. Als Teil der internationalen Generali Group ist die Generali in Deutschland in den Segmenten Leben, Kranken und Schaden/Unfall tätig. Die Produkte der Generali Deutschland Versicherungen sind exklusiv bei der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe erhältlich. Ziel der Generali ist es, für ihre Kunden ein lebenslanger Partner zu sein, der dank eines hervorragenden Vertriebsnetzes im Exklusiv- und Direktvertrieb sowie im Maklerkanal innovative, individuelle Lösungen und Dienstleistungen anbietet.

ÜBER „THE HUMAN SAFETY NET“

„The Human Safety Net“ (THSN) ist eine globale Bewegung von Menschen, die Menschen helfen. Das Ziel ist es, das Potenzial von Menschen, die in prekären Verhältnissen leben, zu erschließen, damit sie das Leben ihrer Familien und Gemeinschaften verändern können. Die Programme von „The Human Safety Net“ unterstützen bedürftige Familien mit kleinen Kindern und integrieren Flüchtlinge durch Arbeit. Zu diesem Zweck arbeitet THSN mit Nonprofits und dem Privatsektor in Europa, Asien und Südamerika zusammen. Die treibende Kraft von „The Human Safety Net“ ist eine Stiftung, die 2017 von Generali gegründet wurde und in 23 Ländern mit 61 Nonprofitpartnern zusammenarbeitet. www.thehumansafetynet.org

 

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Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

MRH Trowe baut neues Team of Experts weiter aus: neue Spezialexpertise in „Fine Art & Lifestyle“ – Die Leitung übernimmt die Kunsthistorikerin und Versicherungskauffrau Jasmin Pfeiffer

 

Der Frankfurter Industrieversicherungsmakler MRH Trowe erweitert sein Team of Experts im exklusiven Segment des privaten oder gewerblichen Vermögensschutzes und der Versicherung von Kunst. Die Leitung des neuen Fachteams hat Jasmin Pfeiffer. Die 40-jährige Versicherungskaufrau, Kunsthistorikerin und Kunsttherapeutin soll mit ihrer langjährigen Erfahrung im Bereich der Kunstversicherungen die neue Spezialsparte ausbauen. Im Wesentlichen geht es hierbei um den umfassenden Vermögensschutz von privaten Kunstsammlungen bis hin zu Museen, aber auch exklusivem Schmuck, Oldtimern und außergewöhnlichen Gebäuden wie Schlössern im In- und Ausland.

„Kunst und wertvolles privates Eigentum müssen mit Augenmaß und hoher Fachkompetenz im Rahmen einer Allgefahrendeckung vor überraschenden Ereignissen abgesichert werden. Hierfür haben wir mit Jasmin Pfeiffer eine ausgewiesene Fachexpertin für unser Team gewinnen können,“ erklärt Marc Nofri, Managing Director und Leiter der Team of Experts.

Vor ihrem Wechsel zu MRH Trowe war Jasmin Pfeiffer im Kunst- und Antiquitätenhandel, als Gallery Manager und zuletzt als Kunstsachverständige und Underwriter für Kunst und Privatkunden tätig. In den Teams of Experts bündelt und steuert MRH Trowe seine fachliche Expertise in den einzelnen Versicherungssparten. Mit dem neuen Pfeiler „Fine Art & Lifestyle“ bietet das Maklerhaus exklusive Versicherungsleistungen, die zur Bewahrung von wertvollem privatem Eigentum und kulturellem Erbe beitragen.

 

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Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding, Walther-von-Cronberg-Platz 6, 60594 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 6605889-0, www.mrh-trowe.com

Zum Start umfassende Bedarfsanalyse notwendig / Einige Branchen müssen Versicherungspflichten beachten, denen sie unterliegen

 

Nachdem Fragen wie „Bist du ein Unternehmertyp?“ oder „Lohnt sich die Geschäftsidee wirtschaftlich?“ beantwortet sind und der Businessplan steht, sollten sich Unternehmensgründer mit dem Thema Versicherungen auseinandersetzen. Denn ein Schadensfall kann das Gründungsvorhaben schnell gefährden. „Immer wieder unterliegen Gründer der Fehlannahme, dass Versicherungen nur die Kür seien. Im Gegenteil: In einigen Fällen sind sie sogar Pflicht. Wichtig ist, den individuellen Schutz sinnvoll auszuloten und eine Überversicherung zu meiden“, sagt Payam Rezvanian, CMO bei Finanzchef24. Nahezu jeder vierte Gründer in Deutschland informiert sich beim Münchener Insurtech Finanzchef24 über Versicherungen. Das Insurtech, das sich der Absicherung von Einzel- und Kleinunternehmern verschrieben hat sowie Angebote von über 40 Versicherern vergleicht, hat daher für Gründer die wichtigsten Fakten zusammengetragen.

Notwendige Versicherungen für Unternehmensgründer

Rezvanian: „Hier gibt es nicht die eine Liste für alle. Auf die Frage, welche Versicherungsprodukte nötig sind, ist die Art des Start-ups entscheidend. Am Beginn steht daher die Bedarfsanalyse.“ Grundsätzlich dringend ratsam für jeden Unternehmer ist vom ersten Tag an eine Betriebs- beziehungsweise Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Bei manchen Zielgruppen ist diese sogar Pflicht. Der Versicherungspflicht unterliegen beispielsweise Steuerberater und Rechtsanwälte mit einer Vermögensschadenhaftpflicht, Architekten und Ingenieure mit einer Berufshaftpflicht. Aber auch Ärzte, Apotheker, Versicherungsvermittler oder Bewachungsunternehmen sind versicherungspflichtig. „Wer sich nicht rechtzeitig um die Versicherung kümmert, kann sein Geschäft in einigen Fällen gar nicht anmelden“, sagt der Finanzchef24-Geschäftsführer. Die Kosten sind überschaubar und bewegen sich für Start-ups je nach Branche im Schnitt zwischen 70 Euro und 250 Euro pro Jahr.

Handwerker oder IT – welche Versicherung passt zu wem?

Für einen neuen Handwerksbetrieb ist eine Betriebshaftpflichtversicherung als Basisversicherung wichtig. Teilweise ist sie sogar zwingend notwendig, da oft eine Bestätigung von Auftraggebern verlangt wird. Entsprechend dem Tätigkeitsprofil sollten Gründer rechtzeitig eruieren, ob sie eine Transport- und Kautionsversicherung beziehungsweise eine Rechtsschutzversicherung für den Verkehrsbereich benötigen. Eine Autoinhaltsversicherung ist sinnvoll, wenn Werkzeuge und Maschinen im Transporter aufbewahrt werden.

Anders ist der Versicherungsbedarf bei Kopfarbeitern. Für eine kleine neue IT-Firma, für Steuerberater oder für Rechtsanwälte ist zunächst einmal die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung essenziell. Wichtig für IT-Berater sind ebenfalls Cyber-Policen.

Ob Blaumann oder Weißkragen: Das wertvollste Gut bei Gründern sind die Gründer selbst. „Der persönliche Absicherungsbedarf eines Gründers unterscheidet sich nicht sehr von anderen Privatpersonen. Vor allem ist eine solide und umfassende Absicherung der Arbeitskraft in Form von Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig, die man eventuell um eine Unfallversicherung und eine Risikolebensversicherung ergänzen kann“, erklärt Rezvanian.

Was brauchen Beautysalons oder Gastronomiebetriebe?

Auch hier ist die Betriebshaftpflichtversicherung existenziell, die bereits für 80 Euro pro Jahr zu haben ist. Je nach Beautybetrieb ist als weitere wichtige Versicherung die Autoinhaltsversicherung eine sinnvolle Option für mobile Friseure, die das Arbeitsmaterial versichert, das hauptsächlich im Auto geparkt wird. Die Inhaltsversicherung ist vor allem für Beautysalons oder Friseursalons ratsam, weil sie die technische und kaufmännische Einrichtung inklusive aller Waren und Vorräte vor Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Elementarereignissen und vielen weiteren Gefahren schützt. Die Beiträge dafür liegen bei ca. 60 Euro pro Jahr. Bei einem Beautysalon wäre laut Finanzchef24 auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung interessant, die einspringt, wenn der Betrieb infolge eines Schadens beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser oder Vandalismus unterbrochen wird. Gastronomen sollten vor allen Dingen über eine Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechung nachdenken. Die Beiträge liegen bei ca. 200 Euro pro Jahr. Eine Rechtsschutzversicherung ist ebenfalls sinnvoll.

5 Tipps: besondere Angebote für Existenzgründer

  1. Einige Versicherer bieten Einstiegsangebote für Gründer beziehungsweise junge Unternehmer an, die sich im Wesentlichen für die ersten Jahre durch einen günstigeren Preis auszeichnen. Nachfragen lohnt. Oder gleich einen digitalen Broker einschalten, der über einen unabhängigen Komplettüberblick verfügt.
  2. Manche Versicherer bieten auch für spezielle Zielgruppen vorkonfigurierte Produktbündel an. Vergleichen lohnt sich und spart Bares.
  3. Bestimmte Versicherungen sind für Ausschreibungen notwendig – daher rechtzeitig prüfen, um dann nicht ohne dazustehen.
  4. Bei Änderung der Unternehmensdaten und schnellem Wachstum sofort die Versicherung informieren und anpassen.
  5. Erst mit der Police entsteht der Versicherungsschutz. Wer zum Start einen Schadensfall hat und noch nicht versichert ist, hat sein Start-up ruiniert, bevor es losgegangen ist.

Über Finanzchef24

Finanzchef24 definiert den Markt der Gewerbeversicherungen für Einzel- und Kleinunternehmer (SME) neu. Das Münchener Insurtech vereint digitale Kommunikation und Prozesse mit der Kompetenz des Versicherungsspezialisten und der Unabhängigkeit einer Plattform. Unternehmer erhalten so die für sie optimale Absicherung und können sich voll auf ihr Geschäft konzentrieren. Über 40 Versicherer machen ihre Lösungen effizient und zielgenau den richtigen Kunden zugänglich. Das Konzept von Finanzchef24 hat bereits 50.000 aktive Kunden überzeugt.

 

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Finanzchef24 GmbH, Hohenlindener Str. 1, 81677 München, Tel: 089 716 772 700, Fax: 089 716 772 900, www.finanzchef24.de

Seit über 20 Jahren gibt es die Riester-Rente in Deutschland – eine Form der geförderten Altersvorsorge, bei der Konsument:innen Geld einzahlen und zusätzlich dazu Geld vom Staat erhalten.

 

Insgesamt haben 13 Prozent der Deutschen eine solche Versicherung abgeschlossen [1]. Verbraucher:innen stellen sich allerdings immer wieder die Frage, ob sich der Abschluss dieser Altersvorsorge für sie lohnt. Fast ein Drittel der Menschen in Deutschland, die bisher keine Riester-Rente abgeschlossen haben, geben an, dass diese ihnen zu teuer sei (29 Prozent). Das zeigt eine neue bevölkerungsrepräsentative Studie des digitalen Versicherungsmanagers CLARK in Zusammenarbeit mit YouGov.

Fehlende Informationen, zu viel Bürokratie und zu wenig Förderung

Aber nicht nur die von vielen Befragten als hoch eingeschätzten Kosten halten die Deutschen davon ab, eine Riester-Rente abzuschließen. Im Rahmen der Studie wurden diejenigen Befragten, die keine Riester-Rente abgeschlossen haben, nach weiteren Gründen für ihren Entschluss gefragt. Knapp jede:r Fünfte sagt, dass ihm:ihr diese Form der Altersvorsorge zu wenig Förderung bietet (18 Prozent). 16 Prozent wiederum geben an, dass ihnen nicht genug Informationen dazu zur Verfügung stehen. 13 Prozent der Menschen in Deutschland erachten die Riester-Rente als zu bürokratisch.

Großteil der Inhaber:innen einer Riester-Rente mit Entscheidung zufrieden

Allerdings sind unter denjenigen Befragten, die eine Riester-Rente abgeschlossen haben, die meisten zufrieden mit ihrer Entscheidung. So geben 14 Prozent von ihnen an, sehr zufrieden mit ihrer Entscheidung für die Riester-Rente zu sein. Annähernd die Hälfte (44 Prozent) sagt außerdem, dass sie eher zufrieden mit ihrer Entscheidung seien. Trotzdem gibt fast ein Viertel (23 Prozent) an, eher unzufrieden zu sein – während immerhin 12 Prozent sehr unzufrieden mit ihrer Riester-Rente sind.

3-Schichten-Modell im deutschen Rentensystem beachten

Das deutsche Rentensystem basiert auf einem “3-Schichten-Modell”. Dieses besteht aus der Basisversorgung (der gesetzlichen Rentenversicherung), einer Zusatzversorgung mit staatlich geförderten Leistungen (z. B. Riester) und der privaten Altersvorsorge (z. B. Rentenversicherungen oder fondsgebundene Produkte). Da die staatliche Rentenversorgung zur finanziellen Absicherung im Alter in Zukunft nicht ausreichen könnte, wird eine zusätzliche Altersvorsorge, zum Beispiel in Form einer Riester-Rente oder anderen privaten Altersvorsorgestrategien, empfohlen. Wichtig ist zunächst, den eigenen Bedarf zu kennen – dabei kann beispielsweise ein Rentenrechner helfen.

Rentenlücken dank Transparenz und Beratung effektiv schließen

“Der erste und wichtigste Schritt ist es, Transparenz in die eigene Rentensituation zu bringen. In unserer CLARK-App bieten wir deshalb die Möglichkeit, die zu erwartende Netto-Rente zu berechnen”, so CLARK-Versicherungsexperte und Vorstandsmitglied Dr. Marco Adelt. Dort werden Parameter wie etwa Inflationsraten, die demografische Entwicklung sowie gesetzliche und private Altersvorsorgeprodukte miteinbezogen. Verbraucher:innen erhalten einen realistischen Blick auf ihre voraussichtliche Rente, abzüglich der Steuern, und ihre aktuelle Rentenlücke. “Auf dieser Basis können geeignete Maßnahmen zur individuellen Altersvorsorge getroffen werden”, so Adelt.

Grundsätzlich gilt: Die Beiträge und das zukünftige Renteneinkommen hängen davon ab, über wie viele Jahre hinweg Beiträge aufgebaut werden. Etwa zehn Prozent des Nettoeinkommens sollten dazu monatlich in die Vorsorge gesteckt werden. In welcher Form dies am besten geschieht, sieht bei jedem anders aus. Hierbei helfen einem die unabhängigen CLARK-Versicherungsexpert:innen in einem persönlichen Gespräch gerne unverbindlich und kostenlos weiter.

[1] Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1.014 Personen zwischen dem 30.05. und 04.06.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

 

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Clark Germany GmbH, Goethestraße 10, 60313 Frankfurt, Tel: 069/ 153 229 339, www.clark.de

Liebe Vertriebspartnerinnen, liebe Vertriebspartner,

 

als vor einigen Jahren die Effektivkostenquote (das Pendant zur TER im Fondsbereich) im Fondspolicensegment eingeführt wurde, war dies ein Segen für die Verbraucher. Endlich wurden die Gesamtkosten einer Fondspolice transparent und Berater und Kunden können seit damals hierüber relativ schnell erkennen, wie kostenintensiv ein Altersvorsorgeprodukt ist.

Der Markt reagiert

Versicherer und Fondsgesellschaften (die den Renditemotor für das Policenergebnis stellen) reagierten sofort und senkten auf breiter Front ihre Kosten und damit fielen die Effektivkosten sämtlicher Policen gravierend, was sehr erfreulich ist. Vermutlich sind wir heute auf einem Niveau, was vielleicht der Hälfte oder manchmal auch nur noch einem Drittel der früheren Kosten einer Fondspolice entspricht. Hervorragend für jeden Altersvorsorgekunden.

Stufe 2: Billig um jeden Preis – Qualität bleibt auf der Strecke

Mittlerweile sind wir jedoch in einer Phase angelangt, wo beinahe ein Sport daraus geworden ist, welche Kombination aus Versicherung und Fondsinhalt die allerniedrigsten Kosten ergibt. Zunächst einmal verständlich, denn niedrige Kosten bedeuten hohe potenzielle Ablaufleistungen in der Prognoserechnung. Besonders hohe Werte sind dort verkäuferisch gerne genommen und der Sinn dahinter wird aber leider nur zu selten hinterfragt.

Von Seiten Patriarch haben wir an dieser Stelle seit Jahren gewarnt, dass die “ultraniedrigen” Kosten zu Lasten der Qualität gehen und die tollsten Prognoserechnungen dem Kunden am Ende nichts bringen, wenn das billigere Investment leistungsmäßig nicht mithalten kann und die Kundenerwartungen nicht erfüllt.

AXA liefert den Beweis 

Eine aktuelle Auswertung per 30.6.22 der AXA zu den in der beliebten A&A Superfonds-Police, alternativ zu den Patriarch- oder Liontrustinvestments, anwählbaren eigenen AXA-Investmentlösungen, liefert hierzu den Beweis.

Denn einmal sind die letzten 12 Monate sehr repräsentativ, da 6 positive und 6 negative Monate beinhaltet, und zum zweiten sind viele der AXA-eigenen Investmentlösungen speziell kreiert, um in einer Policenberechnung besonders niedrige Effektivkosten zu erzeugen. Hierfür werden oft statische ETF-Lösungen angeboten. Schaut man sich nun die Übersicht zu diesen Möglichkeiten an (bitte HIER klicken), findet man Ergebnisse von minus 7,23% bis minus 12,69 über diesen Zeitraum.

Schaut man sich nun alternativ alle anwählbaren Patriarch-Lösungen im Vergleich an (bitte HIER klicken), Liontrust gibt es ja noch nicht so lange in der A&A Superfonds-Police, findet man Ergebnisse zwischen minus 0,85% bis minus 7,49% im selben Zeitraum.

Einfach gesagt, waren 6 von 7 „teureren“ Patriarch-Lösungen erheblich besser, wie alle 10 verfügbaren, oft billigeren, AXA-Lösungen. Und dies in einer schwierigen Zeit, in der der Policensparer ganz besonders dringend Stabilität braucht!

Der fairste Vergleich – ETF statisch versus ETF dynamisch

Nun könnte man ja vielleicht meinen, der Performancevorteil wird durch die höheren Kosten aufgefangen. Dazu mal der ganz exakte Leistungsbeweis auf Augenhöhe. Das „Portfolio ETF“ der AXA liefert ein statisches ETF-Universum und ist deshalb knapp 0,75% p.a. günstiger, als die dynamische ETF-Lösung „PatriarchSelect ETF Trend200“ in derselben A&A Superfonds-Police.

Der Renditevorteil der Patriarch-Lösung über die letzten 12 Monate liegt aber bei über 4%!! (statt -9,4% nur -5,35%). Kein Wunder, dass die PatriarchSelect ETF Trend200 mittlerweile die beliebteste Wahl in der A&A Superfonds-Police ist.

Clevere Vermittler haben deren Nutzen längst erkannt. Und dazu ist das Konzept noch exklusiv und in keiner anderen Police deutschlandweit verfügbar!!

Kein AXA-Problem

Wenn Sie nun vielleicht denken, dass das dann wohl ein AXA-Managementproblem sein muss, müssen wir auch diese Vermutung zurückweisen. Denn die Ergebnisse zwischen minus 7,23% – 12,69% der AXA-Produkte sind schon recht ordentlich, wenn man sich beispielsweise den DAX (-18%) oder den EuroStoxx 50 (-13%) über diesen Zeitraum als Vergleich ansieht (bitte HIER klicken) – daran liegt es also nicht. Die Qualitätsstrategien der Patriarch haben einfach trotz leicht höherer Kosten klar gehalten, was sie versprochen haben.

Indexpartizipation im letzten Jahr nicht zu schlagen

Der absolute „Bestperformer“ über die letzten 12 Monate war allerdings ein in der Vergangenheit oft stark gescholtenes System, nämlich das der Indexpartizipation. Mit Blick auf die A&A-Welt, also das Konzept der A&A Relax Rente. Hier sind, wie viele von Ihnen wissen, eine EuroStoxx-Variante und ein globaler Multi-Asset-Index wählbar. Die europäische Variante hielt die Nulllinie, während der Multi-Asset-Index sogar ein leichtes Plus von 0,78% für die Policensparer verbuchte. Damit war die A&A Relax Rente über die 12 Monate der absolute Gewinner von der Ergebnisseite. Glückwunsch!

Der Fairness halber muss hier allerdings der Hinweis erlaubt sein, dass dieses Bild auch schon oft genug gegenteilig war. Insbesondere in sehr starken Börsenphasen können die Indexpartizipationen aufgrund ihrer vorsichtigen Ausrichtung regelmäßig nicht mithalten und insbesondere die europäische Indexpartizipation war hierbei schon häufig in der Kritik.

Fazit – Qualität schlägt immer billig!

Als Vermittler sollte man hieraus eines ganz klar mitnehmen. Wir sind mittlerweile GENERELL auf einem extrem günstigen Kostenniveau sämtlicher Policen im Vergleich zur Vergangenheit angekommen. Nun sollte man sich nicht mehr von den letzten aggressivsten „Billiglösungen“ im jeweiligen Policenuniversum blenden lassen, um seinen Interessenten besonders attraktive Hochrechnungen verkäuferisch zeigen zu können.

Vergessen Sie nie, dass das lediglich Zahlen auf einem Stück Papier sind. Die Realität entscheidet sich einzig und allein daran, ob der gewählte Fonds auch seine erwarteten Ergebnisse in der Zukunft verlässlich bringen wird! Und hier kann es auf diesem generell günstigen Policenkostenniveau nur um Qualität und nicht um „Geiz ist geil“ gehen.

Mit der A&A Superfonds-Police, gepaart mit inhaltlichen Patriarch- oder Liontrustlösungen, haben Sie dazu immer die richtige und verlässliche Lösung. Und das sogar noch exklusiv!

Viel Erfolg damit wünscht Ihnen

Ihr

Patriarch-Team

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Patriarch Multi-Manager GmbH, Grüneburgweg 18, 60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 715 89 90 0, www.patriarch-fonds.de