Kryptoverwahrung wird ab dem 1. Januar 2020 erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung

 

Die Bundesregierung hat am 31. Juli 2019 beschlossen, Verwahrstellen für digitale Vermögenswerte – die sogenannten Kryptowerte – ab dem 1. Januar 2020 der Finanzaufsicht zu unterstellen. Welche weitreichenden Folgen diese Entscheidung hat und welche Chancen und Risiken sich hieraus für den FinTech-Standort Deutschland ergeben, kommentiert Dr. Sven Hildebrandt von der DLC Distributed Ledger Consulting GmbH.

Der Regierungsentwurf bestätigt, was seit dem ersten Entwurf des Umsetzungsgesetzes für die 5. Geldwäscherichtlinie abzusehen war: Deutschland setzt sich bei der Regulierung digitaler Vermögenswerte von den anderen EU-Mitgliedsstaaten ab und lässt Unternehmen, die virtuelle Zugangsschlüssel für Investoren verwalten (sogenannte Wallet Provider), zukünftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwachen. Mangels zuständiger Aufsichtsbehörde und Vorgaben war sowohl die technische Infrastruktur als auch die Einhaltung angemessener Risikomanagement- und Complianceprozesse dieser digitalen Verwahrstellen beispielsweise durch externe Servicer bislang nicht gewährleistet. Dieser Umstand schreckte gerade institutionelle Investoren ab, die selbst strengen regulatorischen Anforderungen genügen müssen. Dies hat nun ein Ende: Ab dem 1. Januar 2020 benötigen Verwahrstellen für Kryptowerte eine Genehmigung der BaFin. Verwahrstellen, die diese Tätigkeit bislang schon ausüben und eine Genehmigung anstreben, müssen dies der BaFin bis zum 1. Februar 2020 schriftlich anzeigen und den Antrag bis zum 30. Juni 2020.

Matthias Winter, für die DLC Distributed Ledger Consulting im Finanzmarktaufsichtsrecht tätig, merkt an: „Überraschend und zugleich überaus löblich ist, dass die Genehmigung laut Gesetzesentwurf nur von ausschließlich auf die Verwahrung von digitalen Vermögenswerten spezialisierten Dienstleistern beantragt werden kann. Bereits am Markt tätige Finanzdienstleister können ihre Lizenz nicht einfach erweitern, sondern sind auf Outsourcing an spezialisierte Einheiten angewiesen.“ Mit anderen Worten: Die Regulatoren haben erkannt, dass es um die technologische Ausstattung und Innovationskraft der traditionsreichen Institute nicht immer zum Besten bestellt ist – und gerade Technik an dieser Stelle von ganz fundamentaler Bedeutung ist.

FinTech-Unternehmen, die aus der Crypto-Welt kommen, sind etablierten Playern im Hinblick auf diese anspruchsvolle Technik eigentlich immer überlegen, dagegen aber als kleinere Firmen nicht immer mit Abteilungen für Compliance, Risk-Management und Regulatorik ausgestattet. Den betroffenen Marktteilnehmern steht in Deutschland nun ein aufwendiger Lernprozess im Umgang mit den Anforderungen der Finanzaufsicht bevor. Eine sinnvolle Lösung könnte unserer Meinung nach sein, ein ähnliches Vorgehen wie bei Asset-Managern und Kapitalverwaltungsgesellschaften – Stichwort ‚Service-KVG‘ zu wählen. Durch die Auslagerung bestimmter Aspekte an administrative Spezialisten wäre sowohl der Aufsicht als auch den FinTechs selbst geholfen.

Insgesamt bietet der Regierungsentwurf die Chance, Deutschland als attraktiven Markt für digitale Kapitalanlagen mit hohen Sicherheits- und Aufsichtsstandards zu positionieren. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist auch, dass das Bundesfinanzministerium zusammen dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz Bereits im Mai angekündigt hatte, den Weg für digitale Anleihen frei zu machen und auch die Rufe aus Industrie und Politik, die digitale Gründung von GmbHs und den Handel mit GmbH-Anteilen auf digitalen Plattformen zu ermöglichen, lauter werden. Darüber hinaus wird in der Szene fest davon ausgegangen, dass tokenisierte Aktien und Fondsanteile sehr viel früher kommen werden, als viele Marktteilnehmer das bislang erwarte – eine Entwicklung, die auch der mächtige Bundesverband Investment und Asset Management vehement unterstützt. Vor diesem Hintergrund erscheint der Aufbau einer maßvoll regulierten Infrastruktur für die Verwahrung digitaler Kapitalmarktinstrumente als nächster logischer Schritt. Entscheidend wird dabei sein, welche konkreten Anforderungen an die Verwahrstellen die Finanzaufsicht in den nächsten Monaten entwickeln wird.“

 

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