In Deutschland gibt es nach einer Analyse vom Verband Unbemannte Luftfahrt bereits rund eine halbe Million Drohnen.

 

Die meisten davon werden privat genutzt. Ab 250 Gramm müssen sie mit Namen und Anschrift gekennzeichnet sein. Ab zwei Kilogramm muss zuvor eine Theorieprüfung absolviert werden, und ab fünf Kilogramm braucht man eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde. Was viele Besitzer jedoch nicht wissen: Der Gesetzgeber sieht eine Versicherungspflicht für alle Drohnen vor, egal, ob diese gewerblich oder privat genutzt werden. Und die ist auch wichtig, findet Schadenexpertin Margareta Bösl von den uniVersa Versicherungen: „Wer Drohnen steigen lässt, haftet über die sogenannte Gefährdungshaftung auch bei Unfällen, die er nicht verschuldet hat – und das in unbegrenzter Höhe“. Gerade im privaten Gebrauch ist eine spezielle Drohnenversicherung aber oft nicht notwendig. Immer mehr Anbieter bieten in neueren Tarifen hierfür einen Einschluss innerhalb der Privat-Haftpflichtversicherung an. Bei der uniVersa sind beispielsweise im Einstiegstarif easy bereits Drohnen bis 250 Gramm ohne Mehrbeitrag mitversichert – im best-Tarif sogar bis fünf Kilogramm. Bei älteren Tarifen sind Drohnen allerdings häufig nicht mitversichert. Drohnenbesitzer sollten dies unbedingt prüfen, empfiehlt Bösl.

 

Verantwortlich für den Inhalt

uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de