Im Rahmen der Untersuchung Marktstandards in der GF hat infinma 132 Tarife der Grundfähigkeitsversicherung analysiert. 49 Produkte von 11 Anbietern erfüllen alle Anforderungen an die Marktstandards und können ein Siegel erhalten.

Bereits seit dem Jahr 2011 veröffentlicht infinma, die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH in Köln, regelmäßig die sog. Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung und gibt damit sowohl Vermittlern und Maklern, aber auch Versicherern wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen.

Aktuell haben die Analysten von infinma nach einigen Jahren der Beobachtung einer sehr dynamischen Marktentwicklung wieder Marktstandards für die Grundfähigkeitsversicherung ermittelt. Untersucht wurden in diesem Jahr 132 Tarife von 31 Anbietern, im Jahre 2016 boten gerade einmal 6 Gesellschaften eine GF an. Bei der letzten Auflage der Marktstandards in der Grundfähigkeitsversicherung im Jahre 2021 wurden 67 Tarife von 26 Unternehmen getestet. Stephan Franz, im Hause infinma für die Grundfähigkeitsabsicherungen zuständig, begründete dies: „Die letzten Jahre waren in der Grundfähigkeitsversicherung von hoher Dynamik geprägt. Zahlreiche neue Produkte wurden eingeführt, bestehende Produkte weiterentwickelt. Daher hatten wir uns dazu entschieden, die Ermittlung der Markstandards für eine Zeit lang auszusetzen.“ Insgesamt ist das Niveau der Produkte weiter angestiegen, die relative Anzahl der auszuzeichnenden Produkte hingegen ist zurückgegangen. Gewachsen ist hingegen auch die Zahl der Anbieter, welche die GF zunehmend als Ergänzung ihres Arbeitskraftabsicherungsportfolios betrachten.

Im Rahmen der Marktstandards in der GF werden wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert. Derzeit werten die Analysten von infinma zu insgesamt 17 Kriterien aus, welche konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“. Wie üblich vergibt infinma kostenpflichtige Siegel für die Produkte, die in allen 17 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen.

„Die Produkte in der GF haben recht schnell ein hohes qualitatives Niveau erreicht. Der grundsätzliche starke Wettbewerb im Bereich der Arbeitskraftabsicherung hat sich auch vorteilhaft auf die GF ausgewirkt. Viele Produkteigenschaften, die schon länger aus der BU bekannt sind, wurden inzwischen auch für die GF übernommen“, kommentierte Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, die aktuellen Ergebnisse. „Die von uns vorhergesehen dynamische Entwicklung ist tatsächlich eingetreten. Starke Veränderungen gab es bspw. in den Kriterien Befristetes Anerkenntnis, Verlängerungsoption oder Infektionsklausel.“ Dennoch bleibt Luft nach oben, auch und gerade im Vergleich zur BU. „Eine Veränderung des Gesundheitszustandes im Leistungsfall unverzüglich mitteilen zu müssen, ist immer noch bei den meisten GF-Produkten vorgeschrieben. In der BU wurde diese Regelung bereits vor einigen Jahren marktweit abgeschafft. Diese Regelung ist für den Kunden nur schwer oder auch gar nicht zu erfüllen und für den Versicherer aufgrund seines Rechts zur (jederzeitigen) Nachprüfung überflüssig.“, erläuterte Schulz. „Die Ungleichbehandlung dieser Mitwirkungspflicht bei den beiden Produkten ist für Kunden und Berater weitgehend unverständlich.“

Zum Verfahren und zur Funktionsweise der Marktstandards führte Franz aus: „Wir haben selber – anders als bspw. bei Ratings oder anderen Bewertungsverfahren – keinen Einfluss auf die Ergebnisse. Damit ist unser Verfahren besonders transparent. Der Verzicht auf eine Gewichtung von Kriterien führt zudem dazu, dass es keine Bevormundung der Nutzer des Verfahrens gibt. Wir maßen uns eben gerade nicht an, beurteilen zu können, dass eine bestimmte Produkteigenschaft umso und so viel Rating-Punkte wertvoller ist als ein anderes Kriterium.“

Die aktuellen Marktstandards können ab sofort auf der Internet-Seite von infinma eingesehen werden: https://infinma.com/2024/04/29/marktstandards-in-der-grundfaehigkeit/

Über die infinma GmbH

Die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH wurde im Jahre 2003 von den alleinigen Gesellschaftern und Geschäftsführern Marc C. Glissmann und Dr. Jörg Schulz gegründet. Das Institut ist als Analyse- und Beratungsunternehmen mit den Schwerpunkten Personenversicherungen und Kapitalanlagen / Investment tätig. Im Bereich der Unternehmensanalysen gehört infinma zu den führenden deutschen Anbietern und entwickelt bspw. regelmäßig mehr als 250 Kennzahlen zur Analyse der deutschen Lebensversicherer. Schwerpunkte der Produktanalysen sind fondsgebundene Versicherungen in allen Schichten der Altersvorsorge, Garantiemodelle, Konzepte zur Absicherung der Arbeitskraft sowie die Pflegeversicherung. Neben verschiedenen Software-Angeboten unterstützt infinma seine Auftraggeber unmittelbar in der Markt- und Wettbewerbsanalyse, beim Produktmanagement und –marketing sowie der Produktentwicklung und im direkten Kontakt mit Vermittlern und Endkunden. Ein aktueller Analyse- und Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich der ESG-konformen Kapitalanlagen in der Lebensversicherung.

Verantwortlich für den Inhalt:

infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Max-Planck-Str.37A, 50858 Köln,Tel.+49 (0) 2234 933 69 14, www.infinma.de