Tag für Tag setzen sich Millionen von Menschen in Deutschland für andere ein, ohne dafür eine Gegenleistung zu erwarten.

Freiwillige Feuerwehr, Betreuung kranker und alter Menschen, Jugendhilfe, Tierschutz, Schöffenamt: Die Möglichkeiten, einem Ehrenamt nachzugehen sind äußerst vielfältig. Als Anerkennung und zur Förderung dieses Engagements wird jährlich am 5. Dezember der Internationale Tag des Ehrenamtes begangen. Doch so deutlich sichtbar der Einsatz der Menschen ist, so undeutlich ist bisweilen die Frage der Absicherung. Was passiert, wenn man sich bei der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit verletzt? Und was ist, wenn man anderen Schaden zufügt? Die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) helfen weiter und erklären zudem, was man beim Thema Aufwandsentschädigung beachten sollte.

Wie bin ich abgesichert? Theoretisch hat jeder, der sich ehrenamtlich betätigt, Anspruch auf die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings nur, wenn folgende fünf Gegebenheiten erfüllt sind: Die Tätigkeit muss freiwillig, unentgeltlich, kontinuierlich, für eine anerkannte Organisation und im Interesse der Allgemeinheit sein. Sind nicht alle Punkte erfüllt, benötigen Sie eine private Unfallversicherung. Doch auch, wenn Sie Anspruch auf die gesetzliche Unfallversicherung haben, sollten Sie über eine zusätzliche private Unfallversicherung nachdenken, da diese mehr Leistungen abdeckt als die Gesetzliche. Ein Beispiel: Sie engagieren sich ehrenamtlich als Trainer in einem Sportverein und haben auf dem Weg zur nächsten Übungseinheit einen Autounfall. Aufgrund der schweren Verletzungen kommen Sie per Helikopter ins Krankenhaus. Wenn Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese die Bergungskosten. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur dann einspringt, wenn sich der Unfall während der ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet oder auf dem direkten Weg dorthin. Gehen Sie beispielsweise auf dem Rückweg noch kurz einkaufen, wären Sie ohne eine private Unfallversicherung nicht abgesichert. Unter Umständen sollten Sie auch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken.

Was ist, wenn ich einen Schaden verursache? Hier gilt: In manchen Fällen hat der Träger, bei dem das Ehrenamt ausgeübt wird, keinen Versicherungsschutz für den ehrenamtlich Tätigen. Dann sollten Sie zwingend eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Wer hingegen ein öffentliches oder hoheitliches Ehrenamt ausübt, beispielsweise als Schöffe, darf dieses gar nicht über die private Haftpflicht absichern. In diesen Fällen besteht aber normalerweise Versicherungsschutz über die Kommune oder die Behörde. Sofern diesbezüglich Unsicherheit besteht, sollten Sie sicherheitshalber vor Aufnahme Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bei den zuständigen Stellen nachfragen.

Was sollte ich bei Aufwandsentschädigungen beachten? Ehrenamtliches Engagement darf per Definition nicht entlohnt werden. Dennoch sind Aufwandsentschädigungen möglich. Jeder Verein und jede Organisation entscheiden selbst, ob eine Aufwandsentschädigung bezahlt wird. Damit werden beispielsweise Ausgaben ausgeglichen, die man als ehrenamtlicher Helfer für seine Tätigkeiten hatte. Natürlich ist auch eine Entschädigung der aufgewendeten Zeit möglich. Hierbei gilt für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten gleichermaßen die Grenze von 840 Euro im Jahr, um steuerfrei zu bleiben.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau auf die Kompetenz und Erfahrung der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Als Finanzcoaches helfen diese ihren Kunden, das Beste aus ihren Finanzen zu machen. Getreu dem Leitsatz “Früher an Später denken” bieten sie in mehr als 5.200 Direktionen und Geschäftsstellen seit über 45 Jahren eine branchenübergreifende Allfinanzberatung. Das Familienunternehmen ist Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung.

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