Am 9.Mai 2023 hat die BaFin ihren Jahresbericht 2022 in Frankfurt vorgestellt.

Auch ‘k-mi’ war für Sie vor Ort. Die BaFin berichtet dort u. a. über die Emissionstätigkeit gemäß KAGB: “Insgesamt genehmigte die BaFin im Berichtsjahr 93 neue Publikumsinvestmentvermögen nach dem KAGB, darunter 83 Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), einen offenen Publikums-AIF und neun geschlossene Publikums-AIF. Im Jahr 2021 hatte die Aufsicht 130 Publikumsinvestmentvermögen nach dem KAGB zugelassen, darunter 104 OGAW, vier offene Publikums-AIF und 22 geschlossene Publikums-AIF.“

Bis auf minimale Abweichungen aufgrund von Stichtagsdivergenzen konnten Sie diese Zahlen auch schon der jüngsten ‘k-mi’-Branchenstatistik entnehmen (vgl. ‘k-mi’ 05/23). Dies gilt auch für Vermögensanlagen. Hier erläutert die Aufsicht: “Die BaFin erhielt 2022 erneut deutlich weniger Vermögensanlage-Verkaufsprospekte (…) als im Vorjahr (…) Die meisten Prospekte betrafen Beteiligungen an Kommanditgesellschaften (…)”.

Konkret heißt dies: Im Jahr 2022 wurden 25 Vermögensanlageprospekte eingereicht, aber nur 11 gebilligt. Zum Vergleich: In 2021 erfolgten 38 Einreichungen, von denen 32 gebilligt wurden. Die in den Prospekten dargestellten Anlageobjekte waren 2022 am häufigsten dem Bereich Windkraft zuzuordnen.

Damit kann die sog. vzbv-Graumarkt-Studie samt vzbv-Forderungskatalog nun endgültig dem Altpapier zugeführt werden: Der vzbv hatte pauschal das Verbot von Vermögensanlagen inkl. Crowdinvestments und Bürgerenergiebeteiligungen gefordert, vor allem mit der Begründung: “Verbraucher:innen, die Vermögensanlagen zeichnen, leihen einer Anlagegesellschaft meist nachrangiges Fremdkapital und erhalten dafür eine Verzinsung.“ Dadurch erfolge eine “gezielte Verlagerung von Insolvenz¬risiken auf Verbraucher:innen“. ‘k-mi’ hatte diese Fehldarstellungen bereits ausführlich widerlegt (vgl. ‘k-mi’ 07, 10, 11/23).

Nun bestätigt auch der jüngste BaFin-Jahresbericht: Unter den 25 Prospekteinreichungen war nur ein Nachrangdarlehen und 4 Namensschuldverschreibungen, allerdings 15 KG-Beteiligungen! Die angebliche ‘Dominanz der Nachrangigkeit’ ist also – wie auch schon in den Vorjahren – weiterhin eine Mär des vzbv!

‘k-mi’-Fazit: Ein ‘schrecklicher’ Verdacht drängt sich auf: Die ‘Verbraucherschützer’ des vzbv haben offenbar aufgrund unzureichender Marktkenntnis die eigene Graumarkt-Studie – die sich explizit nicht auf Crowdinvestments bezog – so missverstanden, als wären Vermögensanlagen grundsätzlich wie Crowdinvestments konzipiert! Da kam schon viel Pech beim Nachdenken zusammen. Aber worum ging es noch auf der BaFin-Jahrespressekonferenz? Zum einen um die Schockwellen durch das Banken-Beben in der Schweiz und den USA sowie um das Ringen in der EU um ein Provisionsverbot.

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