BVK-Jahreshauptversammlung in Münster ist für zügige Reform der Altersvorsorge und für mehr Nachhaltigkeit

Die Delegierten des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) verabschiedeten auf der Jahreshauptversammlung des Verbandes einstimmig den Leitantrag „Altersvorsorge und EU-Provisionsverbot – Überbordende Regulierung gefährdet den sozialpolitischen Auftrag der Vermittler!“.

Darin fordern sie, eine Reform der Altersvorsorge zügig einzuleiten und wollen als sachverständige Ratgeber für ihre Kunden zentrale Ansprechpartner bleiben können. Zudem fordert der BVK von der Politik die Berücksichtigung seiner Vorschläge zur Riester-Reform und hält die Einrichtung eines Staatsfonds für die Altersvorsorge für nicht zielführend. Eine kritische Überprüfung der aktuellen Vorhaben zur Altersvorsorge auf nationaler und europäischer Ebene wird ebenfalls angemahnt.

Der BVK besteht darauf, alle Überlegungen auf nationaler und internationaler Ebene zu einem Provisionsverbot zu verwerfen. Zwar begrüßt der BVK die Äußerungen der EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness, auf das Provisionsverbot zu verzichten. Doch die Forderungen der selbsternannten Verbraucherschützer sind nicht zu unterstützen. Denn eine solche drastische Abkehr vom bewährten Vergütungssystem auf Provisionsbasis würde sich nicht nur gegen das Verbraucherinteresse nach unkomplizierter qualifizierter Beratung richten, sondern auch die Existenzgrundlage der Vermittler gefährden.

In der Vergangenheit sind zudem zahlreiche Regulierungen in Kraft getreten, die die von den Befürwortern eines Provisionsverbots kritisierten Fehlanreize weitgehend eliminiert haben. Der BVK spricht sich daher für die bestehende Wahlfreiheit zwischen Provision und Honorar aus.

Keine weiteren Regulierungen und mehr Nachhaltigkeit

„Ein Provisionsverbot würde zudem die Verbraucher in den überwiegend beratungslosen Internetvertrieb drängen, was nicht im Sinne des Verbraucherschutzes ist“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Deshalb setzen wir uns seit Jahren dafür ein, dass kein Vertrieb ohne Beratung stattfinden darf. Im Übrigen ist der Internetvertrieb nicht umsonst, denn die Versicherer preisen in ihren Internetangeboten Marketing- und sonstige Gebühren ein.“

Im Kontext der europäischen Finanzregulierung hält der BVK die vorhandenen, rechtlichen Rahmenbedingungen für ausreichend. Eine weitere Regulierung lehnen die Vermittler daher ab. Denn jede neue Regelung bedeutet für Versicherungsvermittler zusätzliche Verpflichtungen, ist kostenintensiv und führt zu neuen bürokratischen Belastungen.

Für den BVK ist das Thema „Nachhaltigkeit im Vertrieb“ ein wesentliches Zukunftsthema. Der Verband unterstützt alle Vermittler über das Portal www.nachhaltiger-vermittlerbetrieb.de, sich dazu aufgeschlossen zu positionieren. Dennoch sieht der Verband beim Thema „Produkte“ noch Anpassungsbedarf. Eine stärkere Förderung nachhaltiger Produkte und mehr Transparenz bei der Nachhaltigkeit der Anlagen fordert der Leitantrag ebenfalls.

Über den BVK:

Der BVK zählt rund 14.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitgliedsbetriebe. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungsvermittler und ist damit der größte deutsche berufsständische Vermittlerverband. Im Jahr 2021 jährte sich das hundertzwanzigjährige Bestehen des BVK.

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