Katrin Rieger leitet Reisevertrieb Deutschland

 

Die HanseMerkur, einer der marktführenden Reiseversicherer Deutschlands, ist im vergangenen Jahrzehnt rasant gewachsen und hat ihre Beitragseinnahmen verdoppelt. Jetzt will Vorstandsmitglied Johannes Ganser mit einer neuen Vertriebsstruktur den Expansionskurs im Inland und international ausbauen. Dafür werden ab dem 1. Januar 2020 die Bereiche Reisevertrieb Deutschland (RD) und Reisevertrieb International & Online (RI) zukunftsweisend aufgestellt. Für den Bereich RD konnte die Airlinerin Katrin Rieger gewonnen werden, die von der Eurowings zur HanseMerkur nach Hamburg wechselt.

„Durch unser starkes Wachstum in allen Geschäftsfeldern war es an der Zeit, unsere Strukturen für den weiteren Ausbau des Geschäfts in Deutschland, in den ausländischen Märkten und im Onlinevertrieb anzupassen und uns zukunftsweisend aufzustellen“, so Johannes Ganser, Vorstandsmitglied der HanseMerkur. „Mit der neuen Struktur sollen nicht nur die bestehenden Partner noch besser betreut werden, sondern wir nehmen damit auch strategische Weichenstellungen für weiteres Wachstum in Deutschland und international vor.“

Reisevertrieb Deutschland

Touristische und nicht-touristische Partner aus Deutschland werden ab dem 1. Januar 2020 im Bereich Reisevertrieb Deutschland (RD) betreut. Neben dem Ziel der Gewinnung neuer Partner, z.B. Spezialveranstalter, und der Entwicklung innovativer Produkte liegt der Fokus dieser Vertriebseinheit auf der exzellenten Partnerbetreuung und -bindung.

Katrin Rieger leitet Reisevertrieb Deutschland

Die Leitung des Bereichs Reisevertrieb Deutschland (RD) übernimmt zum 1. Januar 2020 mit Katrin Rieger eine erfahrene Managerin, die viele Jahre in den Bereichen Vertrieb, Produkt und Online gearbeitet hat. Die 41-Jährige, die zuletzt als Senior Director Customer Experience & Product bei Eurowings in Köln arbeitete, begann 2001 nach ihrem Studium in Business and Tourism an der Cologne Business School und der University of Hertfordshire als Marketing Managerin bei der Deutschen Lufthansa AG und wechselte fünf Jahre später zur germanwings GmbH. Seit März 2016 war sie bei Eurowings tätig, wo die zweifache Mutter 24 Mitarbeiter führte und die Verantwortung für die Nebenerlöse mit einem Volumen von über 400 Mio. Euro innehatte. „Ich freue mich auf mein neues Aufgabengebiet, auf die Rückkehr in meine norddeutsche Heimat und auf die Arbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der HanseMerkur, die ich schon über die langjährige Kooperation mit Eurowings kennen- und schätzenlernen durfte“, so die geborene Cuxhavenerin.

Reisevertrieb International & Online

Im neuen Bereich Reisevertrieb International & Online (RI) werden ab Jahresbeginn 2020 alle internationalen Aktivitäten Off- und Online gebündelt. Die entstehenden Synergien sowie der Kompetenzaufbau unterstützen das strategische Ziel der Internationalisierung. Eigene Websites sind ein zentraler Baustein der Erschließung von weiteren internationalen Märkten. Gleichzeitig ist eine kontinuierliche Erschließung weiterer Länder Voraussetzung dafür, bestehende Online-Partner zu binden und neue zu akquirieren.

Kommissarische Leitung: Vera Scheuermann

Die kommissarische Leitung des Bereichs Reisevertrieb International & Online – mit Ausnahme von Österreich und der Schweiz – übernimmt Vera Scheuermann, die seit September 2015 bei der HanseMerkur Reiseversicherung arbeitet, seit Februar 2017 als Vertriebsdirektorin Online & International Sales.

 

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HanseMerkur Versicherungsgruppe, Siegfried­-Wedells-­Platz 1, ­20354 Hamburg Tel.: 040/4119­0, Fax: 040/4119­3257, www.hansemerkur.de

Negative Publizität, Klimawandel-Klagen, Insolvenzen und politische Risiken haben zunehmend Auswirkungen auf Geschäftsleiter und Führungskräfte (D&Os)

 

Das Spektrum der Risiken für Vorstände und Führungskräfte – sowie die daraus resultierenden Schadenszenarien – haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Eine aktuelle Studie der Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) beleuchtet fünf Megatrends, die im Jahr 2020 und darüber hinaus erhebliche Auswirkungen auf das Top-Management haben werden. Der Bericht untersucht auch jene Faktoren, die nach einer Phase anhaltender Großschäden nun Veränderungen im D&O-Versicherungsmarkt (Director‘s and Officer’s/Managerhaftpflicht) bewirken.

  1. Mehr Rechtsstreitigkeiten aufgrund von „schlechter Presse“

„Die AGCS beobachtet mehr Klagen gegen Unternehmensleiter, die nicht unbedingt durch schlechte Finanzergebnisse begründet sind, sondern aus kritischen Nachrichten oder Reputationskrisen resultieren“, sagt Shanil Williams, weltweit verantwortlich für Financial Lines bei AGCS. „Solche Szenarien beinhalten Probleme mit Produkten, von Menschen verursachte Vorfälle, Umweltkatastrophen, Korruptionsfälle oder Cyberangriffe.“ Solche kritischen Ereignisse führen oft zu erheblichen Aktionärsklagen, wenn negative Medienberichte einen Kursrückgang oder behördliche Ermittlungen auslösen. Von den 100 größten Wertpapierbetrugsfällen in den USA gehen 59% auf solche öffentlichen Ereignisse zurück. Beispielsweise gab es zahlreiche Ansprüche im Zuge der #metoo-Bewegung, bei der Unternehmensleitern mitunter vorgeworfen wird, eine „toxische“ Unternehmenskultur zumindest geduldet zu haben. Auch Cyberereignisse führen häufig zu D&O-Fällen: Die AGCS hat im vergangenen Jahr eine Reihe von Wertpapier-Sammelklagen, Derivateklagen, behördliche Untersuchungen und Geldbußen – unter anderem aus der EU-Datenschutzgrundverordnung – registriert und erwartet eine weitere Zunahme solcher Schadenszenarien im Jahr 2020.

  1. Klagen aufgrund des Klimawandels nehmen zu

Unternehmen, die die Risiken des Klimawandels verschleiern, müssen künftig verstärkt mit rechtlichen Auseinandersetzungen rechnen. Bisher wurden bereits in mindestens 28 Ländern auf der ganzen Welt Klimaklagen eingereicht, drei Viertel davon in den USA. Dabei werden Unternehmen häufig Versäumnisse vorgeworfen, ihre Geschäftspraktiken an die sich ändernden Klimabedingungen anzupassen. Fehler in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) können den Markenwert eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen. „Der Vorstand wird dafür verantwortlich gemacht, wie das jeweilige Unternehmen mit ESG-Themen und den Herausforderungen des Klimawandels umgeht“, erklärt Stephan Geis, Leiter Financial Lines bei AGCS Zentral- und Osteuropa. „Das Management muss Klimarisiken angemessen berücksichtigen – bei der Strategieentwicklung, bei Governance-Strukturen, im Risikomanagement und in der Finanzberichterstattung.”

  1. Weltweites Wachstum an Wertpapier-Sammelklagen

Wertpapier-Sammelklagen nehmen weltweit zu, da sich rechtlichen Rahmenbedingungen massiv verändern. Die AGCS beobachtet eine wachsende Bereitschaft von Regierungen, kollektive Rechtsschutzinstrumente und Sammelklagen zu ermöglichen, insbesondere auch in Europa. Gleichzeitig erreicht die Klagefreudigkeit in den USA mit jeweils rund 400 zugelassenen Aktionärsklagen in den Jahren 2017 und 2018 Rekordwerte – das sind fast doppelt so viele Klagen wie im Durchschnitt der letzten zwei Jahrzehnte. Diese erhöhte Aktivität betrifft sowohl US-amerikanische als auch ausländische Unternehmen, die an US-Börsen notiert sind.

Gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Clyde & Co hat die AGCS eine Übersicht erstellt, die das Risiko einer Sammelklage für ein Unternehmen in spezifischen Ländern bewertet. Dabei wird berücksichtigt, inwieweit und in welcher Höhe finanzielle Drittmittel durch Prozessfinanzierer zur Verfügung stehen – diese werden als starker Faktor für den wachsenden Trend zu  Sammelklagen weltweit angesehen. Während Länder wie die USA, Kanada und Australien die höchste Zahl von Sammelklagen registrieren und die am weitesten entwickelten Rechtsmechanismen dafür aufweisen, verstärken sich solche Klageinstrumente auch in anderen Ländern, vor allem in den Niederlanden, Deutschland sowie in England und Wales.

  1. Insolvenzen und politische Herausforderungen wirken sich aus

Die AGCS erwartet eine Zunahme an Insolvenzen, die sich in D&O-Schadenfällen niederschlagen könnten. Die Unternehmensinsolvenzen weltweit stiegen 2018 gegenüber dem Vorjahr um mehr als 10%, bedingt durch einen starken Anstieg von über 60% in China. Im Jahr 2019 dürften Insolvenzfälle im dritten Jahr in Folge um mehr als 6% gegenüber dem Vorjahr steigen. „Politische Risiken, einschließlich wichtiger bevorstehender Wahlen, die Brexit-Entscheidung, aber auch Handelskriege und neue Zölle machen eine Überprüfung der bisherigen Risikoplanung notwendig. Vorstände müssen ihre aktuelle Strategie, ihre Pläne zu Fusionen und Übernahmen und auch Lieferanten- und Einkaufsentscheidungen überdenken. Wer in diesen Bereichen Fehler macht, kann sich schnell mit Ansprüchen von Interessengruppen konfrontiert sehen”, sagt Geis.

  1. Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten nimmt zu

Diese Megatrends in der D&O-Versicherung werden durch die wachsende Rolle von Prozessfinanzierungsfirmen weiter befeuert; diese bieten im Niedrigzinsumfeld vielen Investoren Aussicht auf rentable Renditen. Die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten reduziert gerade für klagende Einzelpersonen die Eintrittskostenbarriere; zugleich wird das Geschäfts- und Vergütungsmodell von Prozessfinanzierern kritisch beurteilt. In jüngster Zeit haben sich viele der weltweit größten Prozessfinanzierer in Europa niedergelassen. Obwohl die USA rund 40% des Marktes ausmachen, gefolgt von Australien und Großbritannien, öffnen sich weitere Märkte: So haben Singapur und Hongkong jüngst Prozessfinanzierer für Schiedsgerichts-verfahren zugelassen. Indien und Teile des Mittleren Ostens werden als zukünftige Hotspots prognostiziert.

Herausfordernder D&O-Versicherungsmarkt

Obwohl der weltweite Markt für D&O-Versicherung ein jährliches Prämienvolumen von rund 15 Milliarden US-Dollar erwirtschaftet, steht die Profitabilität der Branche in den letzten Jahren aufgrund des starken Wettbewerbs, großer Klageneigung sowie der zunehmenden Schadenshäufigkeit auf dem Prüfstand. Bei der AGCS sind die Schadenmeldungen in der D&O-Versicherung in Deutschland von 2014 bis 2018 um 47 Prozent gestiegen.

Die Versicherer sehen sich mit höheren Kosten für Rechtsverteidigung sowie gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen und höheren Schadenersatzforderungen konfrontiert. Ein weiteres Problem ist, dass „ereignisgetriebene“ Rechtsstreitigkeiten zu Kumulrisiken führen können, wenn durch ein Ereignis ein Vielzahl von Versicherungen betroffen sein kann. So könnte beispielsweise ein einziges Ereignis sowohl über eine D&O-Police als auch über eine Deckung aus der Luftfahrt-, Umwelt-, Bau-, Produktrückruf- oder Cyberversicherung Schadensfälle auslösen.

Die D&O-Versicherung befasst sich mit den strategischen Risiken von Unternehmen und ihrer Führungskräfte. „Im vergangenen Jahr hat sich der D&O-Markt stark verändert und wird voraussichtlich im Jahr 2020 weitere Schwankungen erleben”, sagt Williams. „Unternehmen können sich am besten gegen diese Unsicherheitsfaktoren wappnen, indem Risikomanager und ihre Vorstände einen offenen Dialog mit Versicherern und Maklern führen, damit alle beteiligten Parteien ein besseres Verständnis der Risikokultur und der Governance innerhalb eines Unternehmens gewinnen können.”

 

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Allianz Global Corporate & Specialty SE, Fritz-Schäffer-Str. 9, 81737 München, www.agcs.allianz.com

Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht Broschüre zum Arbeitsunfallgeschehen 2018

 

Das höchste Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden, trugen im Jahr 2018 Beschäftigte in Bauberufen wie Maurer, Zimmerleute oder Steinmetze. Auf eintausend Vollarbeiter wurden in diesen Berufen 138 meldepflichtige Arbeitsunfälle registriert. Ebenfalls mit einem hohen Gefährdungspotenzial arbeiten Beschäftigte in der Abfallentsorgung – 108 meldepflichte Arbeitsunfälle pro tausend Vollarbeiter – und Lokomotivführer und -führerinnen (100). Zu diesen Ergebnissen kommt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in ihrer neuen Broschüre “Arbeitsunfallgeschehen 2018”.

Bei einer Unfallquote von 94 liegen Ausbaufachkräfte, das sind Dachdecker, Boden-, Fliesenleger aber auch Stuckateure und Glaser. Es schließen sich an: Berufe der Nahrungsmittelverarbeitung wie Beschäftigte im Bäcker-, Konditor- und Fleischereigewerbe mit einer Unfallquote von 89. Weitere Quoten: Beschäftigte im Berufssport kamen auf 80 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beschäftigte, die mobile Anlagen bedienen, wie Gabelstapler, Erdbewegungsmaschinen und Kräne auf 77 und die Bergleute auf 67.

Zu den Tätigkeiten mit relativ geringem Risiko gehören Büro- und Sekretariatskräfte mit einer Quote von 4 aber auch Kellner/ Kellnerinnen (12) und Friseure/Friseurinnen (10). Führungskräfte, Hochschullehrkräfte und Fachleute in der Softwareentwicklung mussten aufgrund der geringen Stichprobengröße von der Auswertung ausgeschlossen werden. Das spricht gleichzeitig für ein relativ geringes Unfallrisiko dieser Berufsgruppen.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen Betriebe und Organisationen bei der Prävention von Arbeits- und Wegeunfällen. Sie sind Ansprechpartner für die Gefährdungsbeurteilung und geben mit der Präventionskampagne kommmitmensch Tipps, wie Betriebe eine nachhaltige Präventionskultur schaffen können.

Berechnungsgrundlagen

Um valide Angaben über das Unfallrisiko in einem bestimmten Beruf machen zu können, bedarf es passender Referenzzahlen über die Anzahl der Beschäftigten und die geleisteten Arbeitszeiten. Da diese Angaben nicht eigenständig von der gesetzlichen Unfallversicherung erhoben werden können, mussten für diese Auswertung externe Angaben herangezogen werden.

Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten geht auf Angaben der Bundesagentur für Arbeit zurück. Die Angaben wurden mit Stichtag 30.06.2018 in die Berechnungen einbezogen. Saisonale Schwankungen der Beschäftigtenzahlen finden demnach keine Berücksichtigung.

Da in den verschiedenen Berufen unterschiedliche Arbeitszeiten vorherrschen und diese maßgeblich für die betrachtete “Zeit unter Risiko” ist, wurden über die Beschäftigtenzahlen hinaus die gewöhnlich geleistete Wochenarbeitszeit aus der von Eurostat herausgegebenen Erwerbstätigenrechnung herangezogen. Demnach betrug die durchschnittliche tatsächlich geleistete Wochenarbeitszeit 34,3 Stunden – wobei deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede vorliegen. Männer arbeiteten durchschnittlich 38,0 Stunden und Frauen 30,3 Stunden.

 

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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin, Tel.: +49 30 13001-0,  www.dguv.de

Insolvenzschutz bei Pensionskassen- Betriebsrenten: Zusätzlicher Schutz mit Verbesserungspotenzial!

 

“Mit dem Entwurf eines GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz und dem Gesetzentwurf zur Änderung des Insolvenzschutzes bei Pensionskassen-Betriebsrenten wurden zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die unbefriedigend und unzureichend sind,” erklärte der Vorsitzende der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. Dr. Georg Thurnes in Berlin.

“Der vorliegende Entwurf des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes stellt zwar einen weiteren Schritt auf dem Weg zur notwendigen Beitragsentlastung der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner dar. Dennoch wird es auch in Zukunft viele Fälle einer zweimaligen Vollverbeitragung geben.”

Weiterhin werden hunderttausende Betriebsrentner zweimal den vollen Beitrag zu Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Außerdem bleibt es für alle Betriebsrentner bei der zweimaligen, vollen Belastung mit Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Darüber hinaus fallen die steuerlichen Dotierungsmöglichkeiten von 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und die beitragsfreie Dotierung von Versorgungswerken mit bis zu 4 % der BBG der GRV weit auseinander, die im Betriebsrenten-stärkungsgesetz angelegte “Doppelverbeitragung” bleibt. “Durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurden die Betriebsrentner seit 2004 mit jährlich 3 Milliarden Euro zusätzlicher Krankenversicherungsbeiträge belastet. Der vorliegende Gesetzentwurf schlägt eine Entlastung von 1,2 Milliarden Euro vor. Man muss kein Mathematiker zu sein, um festzustellen, dass damit im Vergleich zum Jahr 2003 immer noch eine Zusatzbelastung in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bleibt,” kritisierte Thurnes. “Das ist und bleibt ein großer Fehlanreiz, der Menschen davon abhält, über den Betrieb vorzusorgen. Die geplante Beitragsfinanzierung der vorgesehenen Entlastung erfolgt zudem nach dem Motto “rein in die eine Tasche, raus aus der anderen Tasche” und relativiert die Entlastung zusätzlich” stellte der aba-Vorsitzende fest.

“Ziel des Entwurfs ist es, dass Vertrauen in die betriebliche Altersversorgung zu stärken. Das ist zu begrüßen. Die geplante Neuregelung der PSV-Pflicht für Arbeitgeber mit bestimmten Pensionskassenzusagen durch das geplante Gesetz zur Änderung des Insolvenzschutzes bei Pensionskassen-Betriebsrenten greift aber intensiv in die derzeitige Rechtslage ein, ohne dass die damit verbundenen fachlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen ausreichend geprüft werden konnten,” stellt Thurnes fest und erklärt: “Grundsätzlich plädieren wir daher für eine deutliche Entschleunigung des Gesetzgebungsprozesses und ein, der Tragweite der geplanten Änderungen angemessenes Verfahren.”

Nach Auffassung der aba besteht beim Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Insolvenzschutzes bei Pensionskassen-Betriebsrenten vor allem in folgenden Punkten Nachbesserungsbedarf:

– Die Anwendung der versicherungsvertraglichen Lösung muss für alle Pensionskassen weiterhin möglich sein. Die sich ergebende Leistung der Pensionskasse sollte dabei den arbeitsrechtlichen Anspruch nach Ausscheiden aus dem Unternehmen darstellen. Die dafür erforderliche rechtliche Grundlage müsste geschaffen werden. Diese Leistung sollte in jedem Fall weiterhin dem subsidiären Schutz des Arbeitgebers unterliegen.

– Bei einer Ausweitung der Insolvenzsicherung ist die Übernahme von Zusagen liquidierender Unternehmen neu zu regeln. Insbesondere ist das Risiko der Kürzung einer Liquidationsversicherung abzusichern, z.B. durch eine angemessene Ausgleichszahlung künftiger PSV-Beiträge des liquidierenden Unternehmens an den PSV.

– Die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlagen für unter PSV-Schutz stehende Pensionskassen muss einfach ausgestaltet werden und darf zu keinen unnötigen Kosten führen. Hier könnte man sich an dem bewährten Verfahren für Unterstützungskassen orientieren.

– Die vorgesehene Bemessungshöhe von 20 % sowie die temporär erhöhte Anhebung der Beiträge um 10 Prozentpunkte erscheinen angesichts der durchgängigen Versicherungsförmigkeit nicht sachgerecht. Auf jeden Fall wäre für die Bemessungshöhe von 20 % eine verbindliche Überprüfung in z.B. 5 Jahren dahingehend  vorzusehen, ob der tatsächliche Schadensverlauf die Bemessungsgrundlage und die daraus resultierende Beitragshöhe rechtfertigt.

– Die Umsetzung des Vorhabens löst in Pensionskassen umfangreiche prozessuale Änderungen und auch Informationsbeschaffungserfordernisse aus (z.B. wer waren die relevanten Arbeitgeber bei heutigen, älteren Rentenbeziehern und

welche Leistungsbestandteile entfallen auf diese?). Dies bedarf einer ausreichenden Einrichtungsfrist auf die neuen Gegebenheiten von mindestens einem Jahr. Darüber hinaus gibt es Konstellationen, in denen Pensionskassen mangels vorhandener Informationen den geplanten Anforderungen gar nicht entsprechen können.

“Beide Entwürfe sind zu begrüßen, bedürfen aber der Nachbesserung” resümiert Thurnes.

 

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aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., Wilhelmstr. 138, 10963 Berlin, Tel: 030 3385811-0 , www.aba-online.de

NEU: Flexible, frei wählbare Versicherungssummen

 

Alle Unternehmen können in den Fokus von Cyberkriminellen geraten. Jedes vierte Unternehmen war bereits von einem Cyberangriff betroffen. Und die Gefahr, Opfer eines Angriffs zu werden, steigt stetig. Dabei treffen ungezielte Angriffe am häufigsten kleine und mittlere Unternehmen. Darum wurde die VHV CYBERPROTECT an vielen Punkten optimiert und schützt umfassend vor den finanziellen Folgen von Cyberschäden.

Neu sind beispielsweise:

  • Flexible Versicherungssummen für alle Betriebsgrößen jeder Branche: Die Absicherungssummen sind zwischen 100.000 Euro und zehn Millionen Euro frei wählbar. Darüber hinausgehende Deckungen werden individuell erstellt. Selbstbehalte können dabei flexibel gewählt werden.
  • Nicht immer ist ein Cyberangriff ursächlich für eine Betriebsunterbrechung, sondern auch technische Ursachen können für einen Ausfall sorgen. Der Schutz bei Betriebsunterbrechungen wurde deswegen optional erweitert. Die VHV CYBERPROTECT leistet auch bei Ausfall eines Cloudservers, bei Systemausfall und bei technischen Problemen, wie z.B. bei Schäden durch einen Stromausfall oder durch ein fehlerhaftes Update.
  • Mit nur 7 Risikofragen zum Vertrag: Einfacher Abschluss durch personalisierbaren Onlinerechner.

Und natürlich gilt für die VHV CYBERPROTECT auch die kostenfreie Leistungs-Update-Garantie. Damit profitieren Kunden automatisch von den Leistungsverbesserungen künftiger Tarifgenerationen. Mehr Infos gibt es hier: www.vhv.de/cyber.

Übrigens: Makler können über die Plattform www.cyberdirekt.de Cyberversicherungen vergleichen und für ihre Kunden die passende Absicherung suchen. Ab sofort ist auch die VHV CYBERPROTECT im Vergleich enthalten.

 

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VHV Holding AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover, Tel: +49.511.907-4807, Fax: +49.511.907-14807, www.vhv-gruppe.de

Von Kapitalmärkten unabhängige bAV-Modelle rücken ins Rampenlicht

 

Die Sorgen um die Sicherheit der Betriebsrenten erreicht nach übereinstimmenden Medienberichten die Politik. Demnach erarbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales derzeit einen Gesetzesentwurf, wonach die Pensionskassen unter das schützende Dach des Pensionssicherungsvereins der deutschen Wirtschaft PSV schlüpfen sollen. Nun warnt Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes pauschaldotierter Unterstützungskassen (BV-pdUK): „Die Pläne zur Vergemeinschaftung von Risiken bei versicherungsbasierten Betriebsrenten kommen einer Kapitulationserklärung des bisherigen Systems der betrieblichen Altersvorsorge gleich. Modelle, die auf Erträge aus den Kapitalmärkten angewiesen sind, haben auf lange Sicht keine Zukunft mehr.“ Vielmehr sollten Unternehmen und Arbeitnehmer alternative, von Kapitalmärkten unabhängige Durchführungswege in Betracht ziehen. Die Maßnahme, den PSV als Schutz für Versicherungen zu installieren, sei eine indirekte Bestätigung von offizieller Seite dafür, dass für Betriebsrentner und Arbeitnehmer verbreitet ein erhöhtes finanzielles Risiko besteht, so Baier weiter. Zuletzt hatte noch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einem Fernsehinterview Sorgen hinsichtlich „des Geschäftsmodells der Pensionskassen“ geäußert. Aktuell stehen 31 dieser Einrichtungen unter „intensivierter Aufsicht“.

Pensionssicherungsverein schützt die Betriebsrentner, aber nicht die Arbeitgeber

Sollte das Vorhaben des BMAS Gesetz werden, dann zeichnet sich folgendes Szenario ab: Wenn im Krisenfall versicherungsbasierte Pensionskassen oder Versorgungswerke die Leistungsversprechen nicht mehr einlösen können, dann sind unschuldige Unternehmen in die Arbeitgeberhaftung für die Ausfälle getrieben. Spektakuläre Fälle der Vergangenheit haben bereits gezeigt, dass die Haftungsübernahme von Betriebsrenten die Unternehmen ihrerseits sehr schnell in die Insolvenz treiben können. Erst wenn auch das betroffene Unternehmen seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann, tritt der PSV für die Betriebsrentner ein.

Der BV-pdUK würde zwar den Schutz der Betriebsrentner durch den PSV begrüßen, weist aber darauf hin, dass den Belegschaften damit nicht wirklich geholfen sei. Rutscht ein Arbeitgeber aufgrund der Pensionsverpflichtungen in die Pleite, verlieren die Beschäftigten ihren Arbeitsplatz. In der Zeit ihrer Arbeitslosigkeit können sie aber ihre betriebliche Altersvorsorge nicht mehr bedienen. Und ob ein möglicher neuer Arbeitgeber angesichts dieser Risiken eine versicherungsbasierte Betriebsrente anbietet ist mehr als fraglich. Daher sind versicherungsfreie bAV-Modelle, bei denen die Unternehmen selbst über die Mittelverwendung bestimmen anstatt dies den Versicherungen zu überlassen, vorzuziehen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V., Marthastraße 16 E, D-90482 Nürnberg, Tel.: 0911/37657-111, www.bv-pduk.de

Versicherung ist Vertrauenssache, Versicherung ist persönlich.

 

Tatsächlich legen 85 Prozent der Verbraucher Wert darauf, von Angesicht zu Angesicht mit ihrem Vermittler zu sprechen, bei großen und bei kleinen Fragen – das bestätigte jüngst eine forsa-Umfrage im Auftrag der Gothaer. Doch nicht immer bleibt im Alltag auch Zeit für ein persönliches Treffen. Eine zeitsparende und ortsunabhängige Alternative ist die Videoberatung, die sich flexibel vor allem berufstätigen Kunden anpasst. In einem Pilotprojekt testet die Gothaer jetzt, welche Software überzeugt, welche Versicherten sich für die Videoberatung begeistern und was ihnen und den Beratern dabei wichtig ist.

Sich im Internet über Versicherungen zu informieren, ist für die meisten Verbraucher völlig normal. Manche schließen kleine Produkte wie eine Hausratversicherung auch gleich online ab. Warum aber bleibt die tiefergehende Beratung noch analog? Natürlich kann der Versicherte seinen Berater jederzeit anrufen, viele aber möchten auf ein „Face-to-Face-Gespräch“ nicht verzichten – trotz Entfernung oder vollem Terminkalender. „Mit der Videoberatung schließen wir diese Lücke und schaffen unseren Kunden und Beratern eine neue Kontaktmöglichkeit – so flexibel wie ein Telefonat und so persönlich wie ein Treffen“, sagt Jennifer Dahmen, aus der Gothaer Abteilung Digitalisierung und Datenmanagement. „Jetzt startet unser lange vorbereitetes Pilotprojekt: Sieben Monate lang können sich Kollegen aus Innendienst und Exklusivvertrieb an zwei zur Auswahl stehenden Softwares ausprobieren – und die Kunden natürlich auch, ihr Feedback ist uns schließlich besonders wichtig.“

Beispielszenarien für die Videoberatung

Wann kann die Videoberatung punkten? Jennifer Dahmen gibt Beispiele: „Ich bin auf Geschäftsreise und habe gerade ein paar freie Minuten im Hotel. Ich habe nur eine kurze Frage, die den Aufwand und die Anreise für einen persönlichen Besuch nicht lohnt. Oder ich bin umgezogen, möchte aber weiterhin von meinem bekannten Vermittler beraten werden.“

Nicht für jeden – aber ein wichtiger Schritt

Jetzt testet die Gothaer, wie die Kunden die digitale Beratung über Videoplattformen annehmen, für welche Kundengruppen und Anwendungsfälle sich das Angebot besonders eignet und auch, welche Anforderungen die Mitarbeiter des selbstständigen Außendiensts an die Software haben. „Natürlich werden nicht alle Angesprochenen Lust auf die digitalen Kanäle haben“, weiß Jennifer Dahmen. „Aber wir wollen unseren Kunden eine breite Palette an Kontaktmöglichkeiten anbieten und sie selbst entscheiden lassen, wie sie mit uns in Kontakt treten. Wir alle leben heute viel digitaler als noch vor wenigen Jahren – eine moderne Versicherung geht diesen Weg mit.“

 

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Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Die neue Auflage der AMC-Studie „Die Assekuranz im Internet“ ist fertig. Seit 1996 analysiert die Studie jährlich die Websites deutscher Versicherer.

 

Zwölf Versicherer wurden auf dem AMC-Meeting am 27.11.2019 in Köln als TOP-Websites ausgezeichnet. Ein Blick auf vergleichsweise junge Versicherer hilft neue Impulse für moderne Websites aufzugreifen. Das Themenspecial zur „Zukunft des Versicherungsvertriebs“ komplettiert den Rundum-Blick.

„Junge Wilde“ versus „alte Hasen“.

Fangen wir mit dem frischen Wind an. Was machen junge Player wie ONE, Lemonade, NeoDigital oder ottonova richtig? Kurz gesagt: Sie treten allesamt an, um das Versichern und im besten Fall das Leben ihrer Kunden leichter zu machen. Dafür nutzen sie konsequent digitale Ansätze und streuen – wo es passt – persönlichen Support ein. Das Smartphone ist faktisch das Medium der Wahl. Und tatsächlich: Ausgeklügelte Apps machen das Versichern übers Smartphone praktikabel und smart. Hehre Ambitionen, viel Herzblut und digitale Kompromisslosigkeit zeichnen diese jungen Versicherer aus.

Kommen wir zu den „alten Hasen“ sowie etablierte TOP-Websites. Sie bieten nutzerzentrierte Inhalte, sind auf allen Geräten perfekt aufgestellt und präsentieren sich bisweilen leicht und lebendig. Doch über zarte Ansätze geht es in Sachen Leichtigkeit kaum hinaus. Mit einem Thema wie „Gamification“ tun sich die Etablierten sehr schwer – hier haben die „jungen Wilden“ die Nase vorn.

So scheint bei den Top-Websites vielmehr das rechte Maß ausschlaggebend zu sein. Dabei ist es (noch) der komfortablere Weg vor einem Bildschirm zu sitzen, wenn man sich (üppige) Informationen anschauen oder einen Tarif berechnen möchte. Immerhin bewegt sich auch hier mittlerweile einiges: So bieten die besten Websites zu ihren klassischen Produkt- und Serviceansätzen auch Apps, Videoberatung und einige wenige Chatbots als virtuelle Versicherungsexperten an.

In diesem Jahr lassen sich knapp 10 Prozent der insgesamt 127 untersuchten Websites mit dem Erreichen von über 90 Prozent der angesetzten Studienkriterien als TOP-Website einordnen.

Die TOP-Websites 2019 (in alphabetischer Reihenfolge):

Allianz Versicherung

ARAG Versicherungen

AXA Versicherungen

Barmenia Versicherungen

CosmosDirekt

DEVK Versicherungen

ERGO Versicherung

Hannoversche

HUK-Coburg Versicherungen

Sparkassenversicherung

Versicherungskammer Bayern

Zurich Versicherung

Dazu AMC-Studienleiterin Désirée Schubert: „Unter den Top-Websites gibt viele Bekannte, die seit Jahren ausgezeichnetes leisten und deshalb zu Recht regelmäßig vorne dabei sind. Darüber hinaus haben wir zahlreiche erfreulich innovative Ansätze in unseren Analysen gesehen. Viele Besuche auf den Websites der Versicherer sind uns in lebendiger Erinnerung geblieben. Spürbar wurde an einer klaren Nutzerfokussierung gearbeitet: Tarifberechnung und -übersichten wurden verbessert und der direkte Kontakt wird dank Chats, Chatbots und Videoberatung immer selbstverständlicher.“

„Die 23. Auflage hat uns gezeigt, dass Versicherer aktuelle Trends im Blick haben und nicht aufhören, sich den hohen Ansprüchen verwöhnter Kunden zu stellen. Und auch neue Player am Markt, die Digitalisierung aktuell noch konsequenter leben, setzen zunehmend die Messlatte hoch.“, resümiert AMC-Geschäftsführer Stefan Raake.

Die Studie

Seit 1996 analysiert der AMC (www.amc-forum.de) jährlich die Websites der deutschen Versicherer. 127 Websites wurden zwischen September und November 2019 einer intensiven Analyse unterzogen. Insgesamt werden sieben Hauptbereiche mit rund 90 Unterkriterien pro Website abgeprüft: 1) Unternehmenspräsentation, 2) Dialog & Kontakt, 3) Leistungsspektrum, 4) Beratungsleistung, 5) Vertrieb, 6) Service und 7) User Experience.

In der Studie werden Charakteristika, qualitative Unterschiede und Highlights der einzelnen TOP-Websites detailliert beschrieben. Ergänzt werden die Analysen von einer Betrachtung ausgewählter junger Versicherer sowie von einem Themenspecial zur „Zukunft des Versicherungsvertriebs“ gemeinsam mit AMC-Partner und Digitaldienstleister .dotkomm.

Die 23. Auflage der AMC-Studie „Die Assekuranz im Internet“ kann zum Preis von 1.290,- Euro zzgl. 19% USt. als Unternehmenslizenz (PDF-Version) bestellt werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AMC Finanzmarkt GmbH, Lützowstraße 35, 40476 Düsseldorf, Tel. +49 221 – 99 78 68 0, Fax +49 221 – 99 78 68 20, www.amc-forum.de

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat jüngst in einer Stellungnahme, mit Bezug auf eine Studie der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), die Riester-Rente als Erfolg gefeiert.

 

Nach Prüfung durch den Bund der Versicherten e. V. (BdV) stellen sich die behaupteten Zahlen jedoch als unhaltbar heraus. „Die Versicherungslobbyisten stellen historische Rentenhöhen der Riester-Rente den Leistungen der gesetzlichen Rente so gegenüber, als wären diese Ergebnisse auch heute zu erwarten“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Konkret behauptete der GDV, dass durch die Riester-Renten ein Fünftel mehr an Rentenbezügen, im Vergleich zur gesetzlichen Rente, zu erwarten wären. Das Problem: „Für aktuelle Tarife erhalten die Kundinnen und Kunden nur noch einen Bruchteil dieser Renten“, erläutert der Verbraucherschützer. Nach Modellierungen des BdV ergänzt die Riester-Rente die gesetzliche Rente nur noch um knapp ein Zwanzigstel, zukünftig etwa nur noch ein Dreißigstel. „Im Beispielfall reicht die Riester-Rente mit Mühen noch für ein Pizzaessen im italienischen Restaurant“, so Kleinlein. „Die heutige Riester-Rente ist keine Altersvorsorge mehr, sondern bringt nur ein mickriges Taschengeld!“

Konkret wollte der GDV darstellen, wie hoch die für 40- bis 44-jährigen Personen schon angesparten Anwartschaften aus der gesetzlichen und der Riester-Rente sind. Dabei bezieht er sich auf eine Studie der DRV, in der ausdrücklich historische Werte betrachtet werden. „Die Zahlen der Versicherungslobbyisten basieren auf Riester-Renten, die vor einigen Jahren mit noch vergleichsweise hohen Garantiezinsen abgeschlossen wurden“, erläutert Versicherungsmathematiker Kleinlein. In der Veröffentlichung des Lobbyverbands fehlen aber jegliche Hinweise darauf, dass es sich um eine historische Betrachtung handelt. „Es ist irreführend, vollkommen veraltete und überhöhte Rentenleistungen so darzustellen, als wären sie aktuell“, so Kleinlein.

Geht man auch von den derzeitigen Angeboten aus, so ist keine nennenswerte zusätzliche Rente aus der Riester-Rente zu erwarten. In dem vom GDV herangezogenen Modellfall sinkt nach Berechnungen des BdV die Riester-Anwartschaft für Frauen von gut 70 Euro auf knapp 20 Euro bei heute abgeschlossenen Verträgen. „Die Riester-Rente mit ihren Milliardenkosten für Zulagen, Steuergeschenken und Bürokratie führt in dem Beispielfall nur dazu, dass man einmal im Monat zum Italiener essen gehen kann“, bringt Kleinlein die Kritik auf den Punkt. „Es ist Zeit, das Projekt der versicherungsförmigen Riester-Rente zu begraben und nach besseren Möglichkeiten der Altersvorsorge zu suchen“, fordert Kleinlein.

Für den beschriebenen Fall einer Person, die im Jahr 2016 gerade 40 Jahre alt ist und einen durchschnittlichen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, modellierte der BdV die dann zu erwartende Anwartschaft auf die Riester-Rente. Unter den aus der Studie der DRV und einer weiteren Studie des Bundesministerium der Finanzen (BMF) ableitbaren Werte, konnten die vom GDV genannte Werte von 71 Euro für Frauen und 102 Euro für Männer in etwa nachvollzogen werden – aber nur, wenn man ausdrücklich die historischen Verträge mit hohen Garantiezinsen betrachtet und zudem eine Überschussbeteiligung einrechnet. Geht man von den heutigen Tarifen aus, so sinkt die Riester-Rente schon auf 24 Euro. Unterstellt man die Senkung des Höchstrechnungszinses auf nur noch 0,5 Prozent, so sinkt diese Vergleichsrente auf nur noch gut 18 Euro. „Dieses Beispiel des Lobbyverbands zeigt deutlich auf, wie eine ursprünglich als Zusatzrente gedachte Leistung auf ein Taschengeld zusammenschrumpft“, kritisiert Kleinlein.

Die bereits intensiv diskutierte Senkung des Höchstzinssatzes wird nach diesen Berechnungen die Riester-Rente zusätzlich schwächen. „Sinkt der Höchstrechnungszins auf 0,5 Prozent oder weniger, ergibt die Riester-Rente keinen Sinn mehr.“ Zudem wird es nur noch wenigen Versicherern und dann auch nur in wenigen Fällen gelingen, die notwendige nominale Bruttobeitragsgarantie darstellen zu können. „Durch einen noch niedrigeren Garantiezins wird der ohnehin schon kleine Markt an Riester-Angeboten zusammenbrechen“, erwartet Kleinlein.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de

Die Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland, hält die Überschussbeteiligung für die Policen ihrer Kunden stabil.

 

Die laufende Verzinsung, auch für das Neugeschäft, bleibt 2020 bei 2,25 Prozent. Die Gesamtverzinsung inklusive Schlussüberschussbeteiligung und Beteiligung an den Bewertungsreserven liegt damit unverändert bei 2,55 Prozent.

Das Niedrigzinsumfeld hat die Versicherungsbranche auch im Jahr 2019 unverändert in Atem gehalten. Swiss Life Deutschland ist es dabei, wie bereits in den Vorjahren, gelungen, den auf Sicherheit und Stabilität ausgelegten strategischen Kurs erfolgreich fortzuführen. Dazu zählt insbesondere die Einhaltung der Garantiezusagen, die Swiss Life ihren Kunden gegeben hat.

Maßvolle Überschusspolitik

Dieses verantwortungsvolle Handeln zeigt Swiss Life auch in ihrer maßvollen Überschusspolitik: Bereits seit 2016 liegt die Gesamtverzinsung gleichbleibend bei 2,55 %. Auch für laufende Altersrenten bleibt die Überschussbeteiligung stabil. Dazu Daniel von Borries, CFO bei Swiss Life Deutschland: „Für unsere Kunden und Geschäftspartner stehen wir für Kontinuität und Verlässlichkeit. Obwohl die Zinsen in den vergangenen fünf Jahren immer weiter gesunken sind und jetzt so tief liegen wie noch nie, ist es uns dank vorausschauender Geschäftsausrichtung gelungen, über diese gesamte Zeit hinweg die Überschussbeteiligung stabil zu halten. Das ist eine gute Nachricht zum Vorteil unserer Kunden, Vorsorge für einselbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“

Swiss Life Deutschland baut ihre Kapitalkraft weiter aus

Die Kapitalstärke von Unternehmen ist eine zunehmend wichtige Kennzahl für Kunden und Geschäftspartner im anhaltend schwierigen Kapitalmarktumfeld. Und auch hier kann Swiss Life Deutschland überzeugen, wie die Solvency-II-Zahlen per Ende 2018 zeigen: Die Bedeckungsquote ohne Übergangsmaßnahmen liegt bei 438 Prozent und mit Übergangsmaßnahmen bei 1.071 Prozent. Diese Werte belegen, dass Swiss Life nicht nur die Kriterien der Aufsichtsbehörden weit übertrifft, sondern vor allem die Verpflichtungen gegenüber den Kunden auch bei anhaltend niedrigen Zinsen dauerhaft erfüllen kann. „Das ist insbesondere von Bedeutung, wenn es um die Altersvorsorge oder Absicherung der Arbeitskraft geht. Denn es ist gerade diese ausgezeichnete Kapitalstärke von Swiss Life, welche die Grundlage für unsere Kunden ist, finanziell zuversichtlich in die Zukunft zu blicken“, betont von Borries.

 

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Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching b. München, Tel: +49 89 38109-0, Fax: +49 89 38109-4405, www.swisslife.de

3,4 Prozent für das Vorsorgekonzept Perspektive / Mehr Investitionen in Alternative Kapitalanlagen / Nachhaltige Anlage mit Sicherheit und Renditechancen

 

Die Allianz Lebensversicherungs-AG (Allianz Leben) setzt ein weiterhin positives Signal für alle Vorsorgesparer: Die Gesamtverzinsung in der Lebensversicherung bleibt über der Marke von 3 Prozent. Für das Vorsorgekonzept Perspektive bietet die Allianz für alle Kunden eine Gesamtverzinsung von 3,4 Prozent. Die Gesamtverzinsung der klassischen Lebens- und Rentenversicherung liegt bei 3,1 Prozent. Damit passt Allianz Leben die Gesamtverzinsung um 0,3 Prozentpunkte moderat nach unten an, nachdem sie die Verzinsung drei Jahre lang stabil gehalten hat. Die in der Gesamtverzinsung enthaltene laufende Verzinsung liegt für Perspektive bei 2,6 Prozent, für Klassik bei 2,5 Prozent.

„3,4 Prozent Gesamtverzinsung, und das in den Zeiten von Null- und Negativzinsen: Das ist eine starke Ansage für die Vorsorgesparer in Deutschland. Eine gute Botschaft zur richtigen Zeit“, sagt Markus Faulhaber, Vorstandsvorsitzender von Allianz Leben. Die Basis dafür sind neben zukunftsfähigen Produkten eine ausgezeichnete Finanzstärke sowie eine weltweite Anlageexpertise mit innovativer und chancenorientierter Kapitalanlage. Seit Jahren passt Allianz Leben die Kapitalanlage an die lange Niedrigzinsphase an, um für die Kunden Renditechancen zu erarbeiten – mit weltweit diversifizierten Anlageklassen, einer weit überdurchschnittlichen Aktienquote und mit einem wachsenden Anteil an chancenorientierten Alternativen Anlagen. Das sind z.B. die Finanzierung von Gewerbeimmobilien, Infrastrukturprojekte wie Autobahnen oder Schienennetze, oder Erneuerbare Energien. Diese Alternativen Anlagen werden nicht an der Börse gehandelt und sind für private Anleger nur schwer zugänglich.

Im Herbst 2019 ist Allianz Leben mit einem neuen Angebot „PrivateFinancePolice“ gestartet, bei dem Kunden für eine zusätzliche Vorsorge gezielt Zugang zu den Renditechancen Alternativer Anlagen erhalten. Damit verstärkt die Allianz die Investitionen in diese Kapitalanlagen – das kommt allen Vorsorgesparern zugute.

Als Langfrist-Investor ist bei Allianz Leben der Faktor Nachhaltigkeit Teil der gesamten Investitionsstrategie. Kriterien der ökologischen Nachhaltigkeit, soziale Aspekte sowie Fragen der guten Unternehmensführung (Governance) fließen konsequent in die Investitionsentscheidungen ein. Dabei sind die Rendite und die Sicherheit der Altersvorsorgegelder der Kunden wichtigste Anlageziele für die Allianz Lebensversicherung.

 

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Allianz Deutschland AG, Königinstr. 28, D-­80802 München, Tel.: 0049 89 3800­0, Fax: 0049 89 3800­3425, www.allianz.de

Robert Dietrich, Hauptbevollmächtigter von Hiscox Deutschland zu den strategischen Schwerpunkten von Hiscox für 2020:

 

„Im neuen Jahr fokussieren wir uns bei Hiscox weiter auf die integrierte Fortentwicklung unserer Produkte für die Risiken der vernetzten Welt. Digitale Gefahren betreffen vom IT-Dienstleister über das mittelständische Unternehmen bis hin zum Industriebetrieb jeden. Branchenübergreifend nehmen Vernetzungsgrad, Tempo und Komplexität zu. In gleichem Maße wächst die Verunsicherung. Unser Ziel ist es, den digitalen Risiken ihren Schrecken zu nehmen und ein Sicherheitsnetz aufzuspannen, damit alle Beteiligten die Chancen der vernetzten Welt sorgenfrei nutzen können.

Basierend auf der fundierten Digitalexpertise von Hiscox ist es unser Anspruch, durchdachte Lösungen auf den Markt zu bringen, die nicht bereits vom Start weg veraltet sind, sondern die tatsächlichen digitalen Bedürfnisse und Sorgen unserer Kunden langfristig bedienen. Dazu zählt auch, digitale Entwicklungen genau zu analysieren und neue Gefahrenquellen frühzeitig zu identifizieren. Beispielsweise wandeln sich aktuell Industriebetriebe wie Maschinenbauer vom reinen Hersteller zu Dienstleistern für Cloud-Services, Fernwartung oder Prozessoptimierung in digitalisierten Produktionsanlagen. Die Industrie 4.0 krempelt die Risikolage dieser Betriebe grundlegend um, schließlich endet die Verantwortung für die eigenen Produkte nicht mit deren Verkauf. Standard-Policen reichen für die Deckung dieser Gefahren nicht mehr aus und es entsteht häufig eine Lücke im Versicherungsschutz.

Wir bieten in Zukunft neben Cyber-Absicherungen für Unternehmen auch verstärkt Policen für den Privatbereich an. Hier werden immer häufiger smarte Hilfsmittel genutzt, die eine Hintertür für digitale Angreifer öffnen. Bei der Hiscox Haus und Kunst Versicherung haben wir bereits unsere langjährige Erfahrung in der Absicherung privater Vermögenswerte mit dem Wissen um Gefahren des digitalen Lebens unserer Geschäftskunden vereint. Auch das Angebot in diesem Bereich soll in Zukunft stetig ausgebaut werden. Darüber hinaus wollen wir unsere bereits hohe Servicequalität sowie die sehr gute Zusammenarbeit mit unseren Maklern und Kunden weiter verbessern und so zu einer sicheren IT-Umgebung der Zukunft beitragen.

Es ist unsere Aufgabe als Spezialversicherer, über neue Gefahren aufzuklären und für die digitale Welt ineinandergreifende, passgenaue Policen zu entwickeln. Bei Hiscox haben wir das nötige Wissen und den visionären Mut, um digitale Risiken kalkulier- und managebar zu machen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

Das Analysehaus Ascore hat die Schaden- und Unfallversicherer auf den Prüfstand gestellt und ein neues Komposit-Unternehmensscoring veröffentlicht.

 

Insgesamt 21 Kennzahlen von 73 Gesellschaften wurden hierfür von den Hamburger Bilanzexperten untersucht. Datengrundlage waren die Geschäfts- und Solvenzberichte der Unternehmen, die nach den Bereichen Erfahrung, Sicherheit, Erfolg und Bestand bewertet wurden. Mit fünf von sechs Kompassen erzielte die uniVersa die zweitbeste Bewertung und erhielt das Gesamturteil „Ausgezeichnet“. Besonders überzeugen konnte sie bei der Eigenkapital- und Solvabilitätsquote (SCR) sowie bei der Netto-Schadenkostenquote (Combined Ratio).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Kooperation mit PRIMAKLIMA

 

Autofahrer, die ihren Wagen bei HDI versichern, haben jetzt die Möglichkeit, CO2-neutral zu fahren. Dazu ist der Versicherer eine Kooperation mit PRIMAKLIMA e.V. eingegangen. Der gemeinnützige Verein führt Aufforstungen in verschiedenen Ländern durch und sorgt so dafür, dass CO2, das als Treibhausgas erheblich zum Klimawandel beiträgt, wieder eingebunden wird.

Autofahrer, die ihren Kfz-Versicherungsschutz bei HDI abschließen, bekommen jetzt nach Abschluss ihrer Versicherung das Angebot, den CO2-Ausstoß ihres Fahrzeuges zu kompensieren. Anhand der Angaben zum Kfz im Versicherungsvertrag werden ihnen dafür verschiedene Spendenoptionen an PRIMAKLIMA angeboten. Die Kompensation des CO2-Ausstoßes erfolgt dabei durch zertifizierte Aufforstungsprojekte zum Beispiel in Bolivien.

Spenden entsprechend dem CO2-Ausstoß

„Wir wollen unseren Kunden durch die Zusammenarbeit mit PRIMAKLIMA eine einfache Möglichkeit an die Hand geben, freiwillig etwas für den Umweltschutz zu tun. Als Kfz-Versicherer wollen wir damit auch ein ausdrückliches Signal für Umweltbewusstsein setzen“, erklärt Dr. Christoph Wetzel, Vorstandsvorsitzender der HDI Versicherung AG.

„Die Kooperation mit HDI ist eine tolle Möglichkeit, auf den CO2-Ausstoß des eigenen Autos aufmerksam zu machen und diesen zu kompensieren. Wir freuen uns sehr, dass sich HDI dafür entschieden hat, ihren Kunden diese nachhaltige Option anzubieten“, sagt Lea Frahm, Referentin für Unternehmenskooperationen von PRIMAKLIMA.

Die Kosten für CO2-neutrales Fahren sind dabei überschaubar. Für einen aktuellen PKW mit einem CO2-Ausstoß von 135 g/km (NEFZ) und einer Fahrleistung von 15.000 km im Jahr liegen diese bei rund 30 Euro. Das gespendete Geld fließt dann direkt in die Aufforstungsprojekte von PRIMAKLIMA. Ein kleiner Beitrag, der in der Summe aber hilft. So hat PRIMAKLIMA seit Vereinsgründung schon mehr als 14,8 Millionen Bäume pflanzen können.

Die Maßnahme ist zunächst als Pilot im Kfz-Neugeschäft angelegt. „Je nach Resonanz können wir uns aber gut vorstellen, diese auszubauen“, ergänzt HDI Vorstand Wetzel.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HDI Versicherung AG, HDI­-Platz 1, D-­30659 Hannover, Tel: +49 511 645­0 , Fax: +49 511 645­4545, www.hdi.de

Fachliche Kompetenz der Makler gleicht Produktdefizite nicht aus

 

Lediglich 26 Prozent der Freiberufler und Selbständigen sind der Meinung, dass die derzeit am Markt erhältlichen Gewerbeversicherungen auf die speziellen Bedürfnisse ihrer Berufsgruppe zugeschnitten sind. Ironie des Schicksals: Die Makler und Versicherungsvertreter wissen eigentlich sehr genau, wo bei Freiberuflern und Selbständigen der Schuh drückt. Das sind Ergebnisse der aktuellen Studie “Fokus Selbständigkeit”. Die mailo Versicherung AG hat dafür mehr als 900 Freiberufler und Selbständige befragt.

“Der ‘One-size-fits-all-Ansatz’ ist in der Versicherungswirtschaft definitiv nicht mehr zeitgemäß”, ist Armin Molla, Vorstand der mailo Versicherung AG, überzeugt: “Moderne Anbieter sollten in der Lage sein, eine Police bedarfsgerecht zuzuschneiden.” Gerade die immer größer werdende Gruppe von Freiberuflern und Selbständigen brauche die Unterstützung aus der Assekuranz. Diese Menschen prägten mit ihren Dienstleistungen zunehmend den Wirtschaftsstandort Deutschland, trotzdem würden sie von vielen Versicherern stiefmütterlich behandelt.

74 Prozent der Studien-Teilnehmer sind mit den am Markt erhältlichen Versicherungsprodukten nicht ausreichend zufrieden oder empfinden diese sogar als schlecht beziehungsweise intransparent, hat die Studie ergeben. Laut mailo-Vorstand Molla ist dies kein Ruhmesblatt für die Branche. Die Vermittler dieser Produkte treffe dabei keine Schuld, ihnen wird ein gutes Zeugnis ausgestellt: “88 Prozent der Befragten gaben an, dass sich ihr Versicherungsvertreter oder Makler gut beziehungsweise sehr gut mit den speziellen Bedürfnissen der Selbständigen und Freiberufler auskenne”, so Molla.

Versicherungslösungen für einen modernen Arbeitsmarkt

Eine Möglichkeit, wie Makler ihren Kunden zielgruppengerechte Lösungen zusammenstellen können, sieht Molla in dem modularen Angebot von mailo, das auch White-Label-Produkte zulässt. Die anpassbaren Policen könnten individuell auf Business, Umsatz und Absicherungsbedarf zugeschnitten werden. “Davon profitieren vor allem Freiberufler, die in neuen Berufsfeldern des eCommerce oder der Social-Media-Welt aktiv sind. Ihre Bedürfnisse werden von den klassischen Produkten nur teilweise abgedeckt”, hat Molla erkannt. Aber auch Selbständige in “klassischen” Bereichen, wie zum Beispiel der Gastronomie, würden davon profitieren.

Um Maklern den Einstieg in das Geschäft mit Gewerbekunden und die Erweiterung ihrer bestehenden Kompetenzen zu vereinfachen, bietet mailo einen besonderen Anreiz: Die 30-Tage-Challenge. Mithilfe von Webinaren und Lernmodulen zum Thema werden die Versicherungsmakler optimal unterstützt und begleitet für einen erfolgreichen Markteintritt. Die 30-Tage-Challenge ist damit perfekt für Versicherungsmakler, die bisher wenig oder gar kein Gewerbegeschäft machen. Das komprimierte Trainingsprogramm ist genau darauf ausgerichtet, damit Versicherungsmakler diese attraktive Zielgruppe richtig verstehen und schließlich auch haftungssicher beraten. Alle Informationen zur 30-Tage-Challenge unter www.mailo.ag/100kunden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

mailo Versicherung AG, Riehler Str.1, 50668 Köln, Tel: +49 221 429 14 00, www.mailo.ag

Die Versicherungsgruppe die Bayerische, Spezialist für Biometrielösungen und Altersvorsorge, erweitert wesentlich ihre Serviceleistungen für Vertriebspartner und Kunden:

 

Innerhalb von 48 Stunden garantiert das Unternehmen, policierungsfähige Versicherungsanträge für Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen zu bearbeiten.

„Dieser umfassende Servicegedanke liegt in unserer DNA, darauf sind wir schon ein wenig stolz“, sagt Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische. „Damit wollen wir unseren Grundsatz weiter mit Leben füllen, den Kunden in den Mittelpunkt all unserer Anstrengungen zu stellen.“

Das 48-Stunden-Serviceversprechen (Wochenende und Feiertage zählen nicht, sondern Werktage) gilt auch für Risikovoranfragen, vorausgesetzt, die Vertriebspartner nutzen die Online-Formulare der Bayerischen.

Sollte die Bayerische ihr Serviceversprechen wider Erwarten einmal nicht einhalten können, erhalten die Kunden eine Entschuldigungs-E-Mail und zusätzlich als kleine Entschädigung gibt es ein Set mit Zahnpflegeprodukten des Exklusiv-Kooperationspartners happybrush, das die Kunden über einen Link kostenlos bestellen können. Schließlich ist die Bayerische Testsieger in der Krankenzusatzversicherung und Zahngesundheit ist für die Menschen ein wichtiges Thema.

Zur Verstärkung und Abrundung der Serviceleistungen unterstützen zudem neu im Partner- und Kooperationsvertrieb der Bayerischen die Spezialisten Karoline Mielken (Vertriebsdirektion Nord), Kai Stecker (Vertriebsdirektion Mitte) und Panos Kalantzis (Vertriebsdirektion Süd) die Vertriebspartner für Fragen rund um BU, Grundfähigkeitenversicherung oder Spezialthemen wie Beamtenversorgung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Der größte Horror deutscher Unternehmen? Das sind weder Einbruch, Streik oder Feuer – es ist der Cyber-Angriff.

 

Die Angst vor einem Hacker oder vor einer selbstverschuldeten IT-Datenlücke teilen 43 Prozent aller deutschen Klein- und Mittelständler (KMU), das ergab die diesjährige KMU-Umfrage der Gothaer Versicherung. Und obwohl laut der Studie bereits jedes fünfte Unternehmen Opfer von IT-Kriminalität wurde, verfügen nur 13 Prozent der Befragten über eine Cyber-Versicherung. Umfassende Versicherungslösungen schützen bei Dritt- und Eigenschäden, kümmern sich um die finanzielle Abfederung im Ernstfall, bieten Rechtsschutz und Unterstützung durch spezialisierte Dienstleister. Jetzt wurde die Gothaer Cyber-Versicherung noch einmal aufgestockt und versichert nun auch einen notwendigen Hardware-Austausch, übernimmt die Mehrkosten bei einem Hacker-verursachten Betriebsausfall sowie entstandene Sachschäden an Fertigungserzeugnissen.

Die Digitalisierung öffnet die Türen zu mehr Interaktion mit dem Kunden, sie vereinfacht und beschleunigt Prozesse und lässt die Welt zusammenwachsen. Doch nicht nur Kunden und Mitarbeiter nutzen die neuen Möglichkeiten – auch Cyber-Kriminelle profitieren von den Online-Systemen und können gerade kleinen Unternehmen gewaltige finanzielle Schäden bis hin zum Ruin bescheren. Trotz Firewall und Anti-Viren-Schutz verbreiten sich etwa Verschlüsselungstrojaner. Hacker manipulieren computergesteuerte Fertigungsmaschinen. Und auch durch die eigene Unaufmerksamkeit oder schlichtweg großes Pech können die eigenen Mitarbeiter einen Schaden an der IT-Infrastruktur und an darauf gespeicherten Daten verursachen. Längst reichen also nicht mehr nur Haft- und Sachversicherungen aus – auch Cyber-Versicherungen sollten heute für jedes KMU Pflicht sein. Die Produkte passen sich an den Bedarf und an die Größe des versicherten Unternehmens an, fangen finanzielle Schäden auf und bieten professionelle Hilfe für den Krisenfall.

Der größte Horror deutscher Unternehmen? Das sind weder Einbruch, Streik oder Feuer – es ist der Cyber-Angriff. Die Angst vor einem Hacker oder vor einer selbstverschuldeten IT-Datenlücke teilen 43 Prozent aller deutschen Klein- und Mittelständler (KMU), das ergab die diesjährige KMU-Umfrage der Gothaer Versicherung. Und obwohl laut der Studie bereits jedes fünfte Unternehmen Opfer von IT-Kriminalität wurde, verfügen nur 13 Prozent der Befragten über eine Cyber-Versicherung. Umfassende Versicherungslösungen schützen bei Dritt- und Eigenschäden, kümmern sich um die finanzielle Abfederung im Ernstfall, bieten Rechtsschutz und Unterstützung durch spezialisierte Dienstleister. Jetzt wurde die Gothaer Cyber-Versicherung noch einmal aufgestockt und versichert nun auch einen notwendigen Hardware-Austausch, übernimmt die Mehrkosten bei einem Hacker-verursachten Betriebsausfall sowie entstandene Sachschäden an Fertigungserzeugnissen.

 

Die Digitalisierung öffnet die Türen zu mehr Interaktion mit dem Kunden, sie vereinfacht und beschleunigt Prozesse und lässt die Welt zusammenwachsen. Doch nicht nur Kunden und Mitarbeiter nutzen die neuen Möglichkeiten – auch Cyber-Kriminelle profitieren von den Online-Systemen und können gerade kleinen Unternehmen gewaltige finanzielle Schäden bis hin zum Ruin bescheren. Trotz Firewall und Anti-Viren-Schutz verbreiten sich etwa Verschlüsselungstrojaner. Hacker manipulieren computergesteuerte Fertigungsmaschinen. Und auch durch die eigene Unaufmerksamkeit oder schlichtweg großes Pech können die eigenen Mitarbeiter einen Schaden an der IT-Infrastruktur und an darauf gespeicherten Daten verursachen. Längst reichen also nicht mehr nur Haft- und Sachversicherungen aus – auch Cyber-Versicherungen sollten heute für jedes KMU Pflicht sein. Die Produkte passen sich an den Bedarf und an die Größe des versicherten Unternehmens an, fangen finanzielle Schäden auf und bieten professionelle Hilfe für den Krisenfall.

Jetzt neu in der Gothaer Cyber-Versicherung:

–        Kostenübernahme des Hardware-Austauschs

–        Regulierung von Sachschäden an Fertigungserzeugnissen aufgrund eines Hacker-Angriffs

–        Übernahme der Betriebsunterbrechungskosten bei vorsorglicher Systemabschaltung

–        Übernahme der anfallenden Mehrkosten bei einer Betriebsunterbrechung

–        Kostenübernahme ohne Selbstbeteiligung für sicherheitstechnische Dienstleistungen – auch, wenn sich ein Vorfall nicht bestätigt

–        Kostenübernahme für Verbesserungsempfehlungen durch einen externen Dienstleister (nicht Umsetzung)

–        Erweiterung der Rückwärtsversicherung (von 12 auf 24 Monate)

–        Erweiterung der Nachmeldefrist (von 24 auf 36 Monate)

–        Verlängerung der Haftzeit bei einer Betriebsunterbrechung (von 3 auf 6 Monate)

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Neue Berufe im Vertriebstool Flyer-Generator

 

Kurz vor dem Nikolaustag hat der Lebensversicherer Canada Life den Weihnachtsmann als Beruf in das Vertriebstool „Flyer-Generator“ integriert. Damit können Vermittler dem Weihnachtsmann Vorschläge zur Absicherung der Arbeitskraft unterbreiten. Auch Feuerwehrleute, VerkäuferInnen, MusikerInnen, ErzieherInnen, GrafikerInnen, Reiseverkehrskaufleute sowie Heilerzieherische PflegerInnen können Vermittler nun als Zielgruppe in dem Tool anwählen. Der Flyer-Generator erstellt dann eine genau auf die Zielgruppe passende Ansprache per Flyer, die der Vermittler dann ausdrucken oder per E-Mail verschicken kann.

„Der Weihnachtsmann hat einen Knochenjob: Lange Schlittenfahrten, sich um die Wünsche der Kinder kümmern, Geschenke verteilen. Das kann ganz schön stressig werden und bringt körperliche und mentale Belastungen mit sich“, erläutert Bernhard Rapp, Direktor Marketing und Produktmanagement Canada Life. „Wie jeder andere Mensch braucht deshalb auch ein Weihnachtsmann eine vernünftige Absicherung, die ihn im Ernstfall auffängt!“

Ebenfalls neu: Feedback-Button und Option für Push-Nachrichten

Neben neuen Berufen steht nun auch ein Feedback-Button zur Verfügung. Vermittler können damit ihre Wünsche und Anregungen an Canada Life weitergeben. Zudem können sie Push-Nachrichten per Knopfdruck aktivieren – dann erhalten sie künftig alle Neuerungen automatisch. Vermittler, die auf Facebook aktiv sind, können die generierten Flyer auch dort posten und so gezielt mit ihrer Beraterkompetenz werben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Canada Life Assurance Europe Ltd., Niederlassung für Deutschland, Höninger Weg 153a, D­50969 Köln, Tel: 06102/30619­00,Fax: 06102/30619­01, www.canadalife.de

Zwei Drittel der Bundesbürger (68 Prozent) legen bei der Geldanlage Wert auf Nachhaltigkeit.

 

Bei den jüngeren Deutschen zwischen 18 und 35 Jahren würden sogar drei Viertel (75 Prozent) eine nachhaltige Geldanlage bevorzugen. Im direkten Produktvergleich allerdings würde die jüngere Generation auf nachhaltige Produkte setzen, wenn bei der Rendite nicht verzichtet werden muss. Dies sind Ergebnisse einer repräsentativen Studie im Auftrag der Zurich Versicherung, für die 1.000 Deutsche ab 18 Jahren sowie zusätzlich 500 Deutsche zwischen 18 und 35 Jahren befragt wurden.

15 Prozent der Bundesbürger sagen, sie würden ausschließlich in nachhaltige Geldanlagen investieren. In der jüngeren Generation bis 35 Jahre sind es 20 Prozent. “Investieren mit gutem Gewissen liegt vor allem bei den Jüngeren zunehmend im Trend. Allerdings sind sie bei ‘grünen’ Geldanlagen nicht bereit, auf Rendite zu verzichten,” sagt Jacques Wasserfall, Vorstand Leben bei der Zurich Gruppe Deutschland. Im direkten Vergleich von zwei Anlageprodukten zeigt die Studie, dass zwar 40 Prozent der jüngeren Befragten eine leicht unterdurchschnittliche Rendite hinnehmen würden, wenn die Anlage dafür nachhaltig ist. Wenn allerdings eine hohe Rendite winkt, würde die Nachhaltigkeit in den Hintergrund rücken: 45 Prozent würden zugreifen – ganz gleich, ob das Produkt ethisch und moralisch vertretbar ist oder nicht. Im Bevölkerungsdurchschnitt sind es lediglich 35 Prozent, denen Rendite ganz klar vor Nachhaltigkeit geht. “Nachhaltige Produkte punkten, wenn Nachhaltigkeit und Rendite im Einklang stehen. Die Praxis zeigt uns, dass dies möglich ist. Unternehmen wie Zurich handeln und bieten Produkte, die die Aspekte Nachhaltigkeit und Rendite vereinen”, so Jacques Wasserfall.

Sicherheit wichtiger als Nachhaltigkeit

“Noch gehört Nachhaltigkeit in den Augen der Verbraucher nicht zu den wichtigsten Kriterien bei der Entscheidung für ein Geldanlage- oder Altersvorsorge-Produkt. Viele Kunden nehmen es gern mit, wenn die Anlage nachhaltig ist, aber es ist nicht das oberste Ziel”, sagt Jacques Wasserfall. “Wenn es um ihr Geld geht, steht für die Deutschen die Sicherheit an erster Stelle – oft in der irrigen Annahme, Nachhaltigkeit und Rendite würden sich gegenseitig ausschließen”, so Wasserfall. Im Vergleich zu den klassischen Anlagekriterien Sicherheit, Verfügbarkeit und Rendite spielt Nachhaltigkeit die unbedeutendste Rolle bei den Befragten. Und das, obwohl knapp die Hälfte der Deutschen durchaus bereit wäre, bei der Geldanlage stärker auf Nachhaltigkeit zu achten. Doch das Interesse an nachhaltigen Geldanlagen wächst: Ganz konkret plant rund ein Zehntel der Deutschen den Einstieg in nachhaltige Geldanlageprodukte. Bei den Jüngeren bis 35 Jahre beabsichtigt dies sogar ein Fünftel. “Wir werden in den kommenden Jahren eine Verschiebung beobachten: Nachhaltigkeit wird nicht länger eine Nebensächlichkeit bleiben, sondern zunehmend zum Qualitätskriterium für Geldanlage- und Altersvorsorge-Produkte”, betont Wasserfall.

Mehr Transparenz bei nachhaltigen Anlageprodukten gefordert

Die Studienergebnisse zeigen zudem: Rund ein Drittel (35 Prozent) der Deutschen bemängelt fehlende Informationen und Transparenz, welche Nachhaltigkeitskriterien bei einer als nachhaltig ausgewiesenen Geldanlage angesetzt werden. Denn es ist ein breiter Katalog an Anforderungen, der aus Sicht der Bundesbürger erfüllt sein muss, damit ein Finanzprodukt sich nachhaltig nennen darf: Für fast 90 Prozent müssen mit der Geldanlage Unternehmen gefördert werden, die auf Klima- und Umweltschutz sowie Ressourcenschonung achten oder in erneuerbare Energien investieren. Bei Jüngeren kommt vor allem der Ausschluss von Menschenrechtsverletzungen als besonders wichtiges Kriterium hinzu.

Orientierung im Dschungel der nachhaltigen Anlagen liefern verschiedene Zertifikate wie FNG-Siegel, Dow Jones Nachhaltigkeits-Indizes. Diese sind vielfach aber nicht bekannt. Von daher verwundert es nicht, dass sich ein Viertel (24 Prozent) der Deutschen und mehr als acht von zehn der Jüngeren ein einheitliches, unabhängiges, vertrauenswürdiges Siegel zur Orientierung bei der Produktwahl wünschen.

Gut ein Fünftel (22 Prozent) der Bundesbürger kritisiert zudem, dass nachhaltige Geldanlage- und Altersvorsorgeprodukte zu wenig angeboten würden. Bei den 18- bis 35-Jährigen sind sogar 38 Prozent dieser Meinung. “Unsere Aufgabe als Versicherungsunternehmen und als gesamte Branche besteht nun darin, diesen Umstand zu ändern. Wir verfügen bereits über nachhaltige Kapitalanlageangebote, die auch eine attraktive Rendite ermöglichen. Wir müssen noch viel stärker auf diese Angebote und das Potenzial nachhaltiger Finanzprodukte aufmerksam machen. Sie sind keine Vision. Sie existieren”, so Wasserfall.

Über die Studie

Für die repräsentative Studie “Nachhaltigkeit 2019” wurden im Auftrag der Zurich Versicherung 1.000 Deutsche ab 18 Jahren sowie zusätzlich 500 Deutsche zwischen 18 und 35 Jahren befragt. Die Umfrage wurden vom Marktforschungsinstitut Toluna im Juli und August 2019 online durchgeführt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Nach Zustimmung der Aufsichtsbehörden hat der ARAG Konzern den irischen Rechtsschutzbestand von der britischen DAS Legal Expenses Insurance Company Limited übernommen.

 

Das in Dublin ansässige Unternehmen ist mit einem Marktanteil von circa 60 Prozent und einem Bruttobeitragsvolumen von circa 6 Millionen Euro in 2018 Marktführer im Rechtsschutzmarkt der Republik Irland. Das Produktportfolio umfasst Rechtsschutzprodukte für Privatkunden sowie Unternehmen.

Mit der Geschäftsaufnahme in der Republik Irland setzt die ARAG ihren internationalen Erfolgskurs fort und ist nun in 19 Ländern aktiv – so beispielsweise auch in den USA, Kanada und Australien.

“Wir werden unsere Marktführerschaft weiter ausbauen, indem wir unseren Kunden die höchste Qualität bieten und gleichzeitig die exzellenten Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern stärken. Unsere hochqualifizierten Mitarbeiter und unser vielfach ausgezeichnetes Management Team in Dublin bleiben unverändert”, so Adrienne O’Sullivan, CEO ARAG Irland. “Unser kurzfristiges Ziel ist, unsere bestehenden Kunden auf ARAG Verträge umzustellen, wobei der Leistungsumfang unverändert bleibt. Mittelfristig werden wir auch neue Leistungen anbieten und unser Angebot ausweiten”, fügt sie hinzu.

Über den Kaufpreis haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ARAG SE, ARAG Platz 1, D­-40464 Düsseldorf, Tel.: +49 (0)211 963­2560, Fax: +49 (0)211 963­2025, www.arag.de