Der Direktversicherer punktet erneut im branchenübergreifenden Wettbewerb „Top Service Deutschland“ als beste Lebensversicherung. Insgesamt kommt sie auf einen hervorragenden fünften Platz.

 

Carlo Bewersdorf, Vorstand Vertrieb und Marketing: „Wir verstehen uns als solider Partner an der Seite unserer Kunden, der ihnen leistungsstarke Vorsorgelösungen zu einem günstigen Preis bietet. Aus diesem Anspruch heraus und mit Blick auf den tatsächlichen Kundenbedarf arbeiten wir kontinuierlich an der Weiterentwicklung und Optimierung unserer Serviceleistungen. Dass dies im branchenübergreifenden Vergleich erneut mit einer sehr guten Platzierung honoriert wurde, freut mich besonders.“

Den Analysenrahmen des TOP SERVICE Deutschland bildet das Fokus-Modell, das gemeinsam von dem Beratungsunternehmen ServiceRating und dem renommierten Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Christian Homburg (IMU – das Institut für Markt-orientierte Unternehmensführung der Universität Mannheim) entwickelt wurde.

In diesem Modell wird das Thema „Kundenorientierung“ über vier Fokus-Dimensionen operationalisiert: Wirkung auf den Kunden, Interaktion von Unternehmen und Kunde, Steuerung der Kundenorientierung und Rahmenbedingungen im Unternehmen.

 

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VHV Holding AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover, Tel: +49.511.907-4807, Fax: +49.511.907-14807, www.vhv-gruppe.de, www.hannoversche.de

E-Scooter ab 19 Euro pro Jahr bei HUK-COBURG versichern –  Verkaufsstart 17. Juni 2019

 

Millionen Deutsche liebäugeln laut Medienberichten mit dem Kauf eines E-Scooters. Zum 15. Juni 2019 tritt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft und ihrer Nutzung steht dann nichts mehr im Weg. Ob zur Arbeit, zur Schule oder zur Universität gefahren wird oder ob kleinere Ausflüge unternommen werden, zunächst einmal müssen die elektrischen Tretroller versichert werden.

Ohne die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die Kfz-Haftpflichtversicherung, dürfen E-Scooter nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Die HUK-Coburg bietet sowohl diese Kfz-Haftpflichtversicherung als auch eine Teilkaskoversicherung an. Bis zu einem Alter von 23 Jahren kostet die Kfz-Haftpflichtversicherung für das Versicherungsjahr 2019/2020 (März 2019-Februar 2020) 29 Euro, ab 23 Jahren sogar nur 19 Euro. Die Leistungen sehen eine Deckung in Höhe von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall bzw. bei Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro je geschädigter Person vor. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt den E-Scooter-Fahrer vor Schadenersatzansprüchen, wenn dieser mit seinem Fahrzeug Dritte schädigt.

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden z.B. durch Diebstahl, Raub oder Brand mit einem Selbstbehalt in Höhe von 150 Euro. Die Teilkasko liegt preislich für Fahrer bis 23 Jahre bei 19 Euro, ab 23 Jahren bei 16 Euro.

Um auf öffentlichen Straßen gefahren werden zu dürfen, müssen die E-Scooter allerdings die Voraussetzungen aus der Verordnung, zum Beispiel zwei voneinander unabhängige Bremsen, erfüllen.

Ob ein E-Scooter eine Straßenzulassung besitzt, können Käufer am Typenschild erkennen. Auf diesem Schild sind die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug“ und die Fahrzeugidentifikationsnummer ausgewiesen. Mit dieser Nummer kann der E-Scooter versichert werden. Kunden erhalten dann die Versicherungsplakette, welche direkt auf ihr Fahrzeug geklebt wird. Dies gilt als Nachweis, dass der Scooter versichert ist. Interessenten können die Versicherung online auf huk.de und beim Berater vor Ort abschließen.

In den HUK-COBURG Geschäftsstellen und Kundendienstbüros kann man die Versicherungsplakette sogar direkt mitnehmen.

Übrigens: Fehlt das Typenschild, sollten Verbraucher, die den E-Scooter im öffentlichen Verkehr nutzen möchten, von einem Kauf absehen. Wer seinen E-Roller nicht versichert, handelt unklug: Fahren ohne Plakette ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, für die ein empfindliches Bußgeld fällig werden kann.

 

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HUK ­Coburg Versicherungen, Bahnhofsplatz, D­-96444 Coburg Tel: 09561/960, Fax: 09561/963636, www.huk.de

Die Liechtenstein Life Assurance AG stellt mit „yourlife netto“ eine neue Nettopolice speziell für den deutschen Markt vor

 

Die fondsgebundene Rentenversicherung „yourlife netto“ ist eine fondsgebundene Rentenversicherung mit der Option bei Fälligkeit eine Rente oder Kapitalleistung zu erhalten oder eine Kombination von beidem. Der Versicherte kann gemeinsam mit seinem Berater aus einer Gesamtauswahl von über 80 Einzel- und Dachfonds bis zu zehn Fonds gleichzeitig besparen – dazu gehören auch ETFs und Dimensional Fonds. Ein Wechsel zwischen den Anlagen ist jederzeit während der gesamten Laufzeit möglich. Im Vergleich zu einem Fondssparplan fällt hierbei aber keine Abgeltungssteuer an.

Die Nettopolice „yourlife netto“ trennt Vergütung und Versicherung und schafft somit ein Höchstmaß an Transparenz. Die Beratungsleistung des Vermittlers kann über ein Varianten-Modell erfolgen: entweder durch eine Up-Front-Vergütung in Form einer Vergütungsvereinbarung, die prozentual auf Basis der Bewertungssumme erfolgt (Beitrag x 12 x Laufzeit – bei max. 40 Jahren) und/oder über eine laufende Vergütung durch einen zusätzlichen Vertrag auf Basis der Berechnung in Prozent des NAV p.a., und diese Gebühr wird einmal jährlich dem Vertrag belastet. Ersteres kann über ein Factoring erfolgen.

Factoring der Beratungsvergütung demokratisiert breiten Zugang zur Altersvorsorge

Die Nettopolice richtet sich auch an junge Zielgruppen, die normalerweise nicht durch Honorarberatung angesprochen werden. Hierzu hat Liechtenstein Life gemeinsam mit der cashyou AG und der Deutschen Handelsbank AG ein Factoringsystem entwickelt, das es Verbrauchern ermöglicht, die Beratervergütung durch eine monatliche Tilgung über 60 Monate zu entrichten. Damit demokratisiert die Lichtenstein Life den Zugang zur Altersvorsorge für eine breite Gesellschaftsschicht.

Stephan Bruckner, Head of Sales Germany der Liechtenstein Life Assurance AG, sagt:

„Die Diskussionen um Provisionsdeckel oder gar Provisionsverbot dürfen nicht dazu führen, in Deckung zu gehen und das Feld der Altersvorsorge dem grauen Kapitalmarkt zu überlassen. Gerade junge Berufsanfänger benötigen eine stabile, verlässliche und transparente Altersvorsorge. yourlife netto bietet ihnen eine faire Beratung – und den Beratern eine faire Bezahlung.“

Jürgen Ender, CEO der cashyou AG sagt:

„Die Honorarberatung legt die Beratungsvergütung transparent offen, wie es Verbraucherschützer immer gefordert haben. Gerade das wirkt jedoch oft abschreckend auf junge Verbraucher wie Berufsanfänger und Geringverdiener. Um diese Zielgruppe auch für die Altersvorsorge empfänglich zu machen, bieten wir Verbrauchern die Möglichkeit, die Vergütung über einen längeren Zeitraum finanzieren zu lassen.“

Daniel Kreis, CEO der Deutschen Handelsbank sagt:

„Der Versicherungsmarkt befindet sich im Umbruch. Dies ist für junge Unternehmen wie der Prosperity Company, zu der die Liechtenstein Life Assurance AG gehört, eine einzigartige Möglichkeit, mit Innovationen zu überzeugen und so neues Potential zu erschließen. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Kooperation mit der cashyou AG den Markt verbraucherfreundlicher und damit für alle Beteiligten attraktiver gestalten wird.“

 

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Liechtenstein Life Assurance AG, Industriering 37, FL-­9491 Ruggell, Liechtenstein, Tel.: +423 265 34 40, www.liechtenstein­life.com

Kenntnis und Angebot betrieblicher Altersvorsorge und betrieblicher Krankenversicherung steigen mit der Unternehmensgröße

 

Die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland, kurz KMU, schlagen Alarm: Fast jeder zweite Betrieb (48 Prozent) mit 200 bis 500 Mitarbeitern hat Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu binden. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle und bereits sechste KMU-Studie, die der Gothaer Konzern beauftragt hat. So geben 39 Prozent der befragten KMU an, Schwierigkeiten bei der Suche nach geeignetem Personal und bei der Mitarbeiterbindung zu haben. Die Probleme wachsen mit der Größe des Unternehmens.

Vorsorgeleistungen als Instrument zur Personalbindung wenig genutzt

Gleichzeitig nutzen die befragten Unternehmen aber die möglichen Anreize für Mitarbeiter – wie das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge und einer betrieblichen Krankenversicherung als Sozialleistung – noch zu wenig: 41 Prozent der Firmen bieten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge an und lassen sie auf diesem Wege ein Sicherheitspolster für die Rente ansparen. 18 Prozent kennen diese Möglichkeit nicht, weitere 41 Prozent kennen sich damit aus, bieten sie aber nicht an.

Eine betriebliche Krankenversicherung als Sozialleistung bietet sogar nur jede vierte Firma an. 38 Prozent kennen diese Möglichkeit nicht, 37 Prozent kennen sich damit aus, bieten sie aber nicht an. „Unsere Studie zeigt, dass in beiden Fällen die Kenntnis und das Angebot dieser Möglichkeiten zur Mitarbeiterbindung mit der Unternehmensgröße deutlich ansteigen.

„Große Unternehmen haben natürlich über fachliche Qualifikation und eigenständige Abteilungen zur Personalgewinnung eher die Chance sich weiterzubilden. Hiervon profitieren vor allem die Mitarbeiter. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen, die sich mit Konzernen und bekannten Marken im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter befinden, nutzen noch nicht alle verfügbaren Möglichkeiten. Den Arbeitgebern sind noch immer nicht alle Angebote zur betrieblichen Unterstützung des Arbeitnehmers bei der Vorsorge bekannt: Hier besteht noch erheblicher Aufklärungsbedarf“, so Rainer Ebenkamp, Leiter Gesundheit Vertriebsunterstützung bei der Gothaer Krankenversicherung AG.

Betrieblichen Krankenversicherung Alleinstellungsmerkmal im Wettbewerb um Talente

Um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und gute Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden, müssen der Arbeitgeber heute mehr bieten. Die betriebliche Krankenversicherung kann ein Angebot sein, mit dem sich Firmen von ihren Wettbewerbern abheben können. Denn diese Art Fürsorge führt zu einer positiven Außendarstellung des Unternehmens. Attraktive Versicherungskonditionen für die Zeit der Unternehmenszugehörigkeit sind jedoch noch nicht weit verbreitet. „52 Prozent der Befragten denken, dass die Kosten für eine betriebliche Krankenversicherung zu hoch seien. Das kann ich entkräften: Je nach Tarif liegt der Beitrag in der Regel deutlich unter einem Prozent der Lohn- und Gehaltssumme eines Unternehmens. Das Investment ist also relativ klein, die Steigerung der Attraktivität des Unternehmens jedoch enorm“, so Ebenkamp.

Betriebsrentenstärkungsgesetz noch weitestgehend unbekannt

Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz – und damit neue bzw. veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Bewährte Formen der bAV werden weitergeführt, zusätzlich kommen neue Pflichten auf die Arbeitgeber zu. Insgesamt wird die Betriebsrente – gleichermaßen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – aber deutlich lukrativer.

Auf die Frage „Sind Ihnen die Neuregelungen der betrieblichen Altersvorsorge über das Betriebsrentenstärkungsgesetz bekannt?“ antworten allerdings nur 35 Prozent der Befragten mit Ja. Zwei von drei Unternehmen sind die Neuerungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz immer noch unbekannt. „Vor dem Betriebsrentenstärkungsgesetz war ein Zuschuss zur Entgeltumwandlung durch den Arbeitgeber freiwillig. Das hat sich nun geändert. Der Arbeitgeber ist gesetzlich zu einer Zuzahlung in Höhe von 15 Prozent des Arbeitnehmerbeitrags verpflichtet, soweit er aufgrund der Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Im Wettbewerb um Mitarbeiter sollten Arbeitgeber die bAV verstärkt als Personalinstrument nutzen, indem sie den Pflicht-Zuschuss mit einem freiwilligen Arbeitgeber-Beitrag zur Entgeltumwandlung aufstocken. So wird das Unternehmen als Arbeitgeber noch attraktiver, gewinnt engagierte Mitarbeiter und man motiviert das Team langfristig“, erklärt Bianca Hövelmann, Leiterin Fachsupport Leben bei der Gothaer Lebensversicherung AG. Hier gibt es weitere Informationen zum Thema https://www.gothaer-brsg.de/ .

 

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Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Immer mehr Firmen bieten ihren Arbeitnehmern ein Dienstfahrrad an, das sie auch privat nutzen können.

 

Wenn der Chef die Kosten hierfür übernimmt, müssen Angestellte seit Jahresanfang den geldwerten Vorteil nicht mehr versteuern. „Beim gesetzlichen Unfallschutz gilt jedoch weiter eine strikte Trennung“, erklärt die uniVersa. Dort sind nur Unfälle versichert, die sich während einer Dienstfahrt oder auf dem direkten Weg zur Arbeit und nach Hause ereignen. Schon ein kleiner Umweg reicht aus, um den gesetzlichen Schutz zu verlieren. Eine 24-Stunden-Deckung inklusive Freizeitunfälle bietet nur die private Unfallversicherung. Wer mit dem Rad unterwegs ist, sollte einen Helm tragen. Damit kann das Risiko von schweren Kopfverletzungen deutlich minimiert werden. Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollte man darauf achten, dass die Versicherungssumme für den Ernstfall ausreichend bemessen wird und die Gliedertaxe, aus der sich die Invaliditätsleistung errechnet, möglichst umfangreiche Leistungen vorsieht. Zudem sollten Bergungs- und Rettungskosten übernommen werden. Auch ein professionelles Rehabilitationsmanagement kann sinnvoll sein, um nach einem Unfall schneller wieder auf die Beine zu kommen.

 

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Mit der ab sofort abschließbaren E-Scooter-Versicherung bietet die Bayerische den aktuell preisgünstigsten E-Scooter-Tarif auf dem Markt.

 

Bereits ab 2,29 Euro pro Monat (27,48 Euro im Jahr) erfüllen E-Scooter-Besitzer mit der neuen Police die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht. Voraussetzung ist eine Zulassung des zu versichernden Elektrorollers über eine Betriebserlaubnis.

„E-Scooter sind ein wichtiger Baustein einer nachhaltigen urbanen Mobilität“, sagt Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische. „Als Verfechter umweltfreundlicher Mobilitätslösungen, die zugleich den heutigen hohen Flexibilitätsanforderungen genügen, haben wir uns von der ersten Stunde an eindeutig positioniert: In der E-Mobilität liegt die Zukunft. Mit dem Start unserer neuen E-Scooter-Versicherung unterstreichen wir abermals unsere Vorreiterrolle.“

Bei der gesetzlich vorgeschriebenen E-Scooter-Versicherung handelt es sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die per Plakette direkt am Fahrzeug angebracht werden muss. Die neue Police der Bayerischen sichert Elektroroller-Fahrer bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Bei Abschluss der Versicherung bis 12 Uhr werktags garantiert die Bayerische eine postalische Zustellung der nötigen Versicherungsplakette bereits am nächsten Werktag. Per optionaler Teilkaskoversicherung können Besitzer ihren E-Scooter zusätzlich gegen den Diebstahl von Fahrzeugteilen absichern. Über den Online-Beitragsrechner auf www.diebayerische.de kalkulieren Kunden ihren individuellen Beitrag mit wenigen Klicks.

Mit der Zustimmung zur Verordnung der Bundesregierung für die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen stellte der Bundesrat jüngst die nötigen Weichen für die Straßenzulassung von E-Scootern in Deutschland. Mit einer finalen Freigabe ist in diesen Wochen zu rechnen. Die elektrobetriebenen Kleinroller dürfen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h von Personen ab dem 14. Lebensjahr ohne Führerschein gefahren werden.

 

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die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Klaus Strumberger ist mit Wirkung zum 1. Juli 2019 neues Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung der MORGEN & MORGEN GmbH, dem führenden Software- und Analysehaus. Strumberger verantwortet die Geschäftsbereiche IT und Mathematik.

 

Klaus Strumberger verstärkt als Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung die MORGEN & MORGEN GmbH. Mit ihm baut das Software- und Analysehaus seine Kompetenzen im Bereich Digitalisierung von Prozessen in der Versicherungsbranche weiter aus. Der Diplom-Informatiker verfügt über eine tiefgreifende Expertise und blickt auf mehr als 20 Jahre Erfahrung zurück. Davon war er zehn Jahre als CIO bei der MLP tätig.

„Die aktuellen Entwicklungen am Vergleichermarkt zeigen einmal mehr die immer stärker wachsende Bedeutung der Transparenz bei zunehmender Komplexität der Produkte. Wir konnten gerade in der jüngeren Vergangenheit erneut unsere starke Marktposition nicht nur festigen, sondern ebenfalls weiter ausbauen. Mit Klaus Strumberger konnten wir eine äußerst erfahrene Führungskraft gewinnen, die ein breites Spektrum an Wissen mitbringt. Gemeinsam werden wir nun das Unternehmen weiter voranbringen“, freut sich Peter Schneider, Geschäftsführer von MORGEN & MORGEN, über den neuen Kollegen.

Bereits im Januar wurde Pascal Schiffels in die Geschäftsleitung berufen. Gemeinsam übernehmen beide künftig die operative Führung des Analysehauses MORGEN & MORGEN.

 

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MORGEN & MORGEN, Programme Software GmbH, Wickerer Weg 13 ­ 15, 65719 Hofheim/Ts., Tel: 06192/9962­00, Fax: 06192/9962­33, www.morgenundmorgen.de

Seit dem 1. Juni bietet Helvetia Versicherungen Deutschland einen erweiterten Versicherungsschutz für hochwertigen Hausrat, Kunst- und Wertsachen ab einem Gesamtwert von 400.000 Euro an.

 

Der bereits sehr umfassende Leistungskatalog wurde weiterentwickelt und deckt jetzt noch besser den Bedarf wohlhabender Kunden. Helvetia Artas Home ist eine weltweit geltende All-Risk-Versicherung, die den Versicherungsschutz von acht Vertragsarten komfortabel kombiniert.

Viele wohlhabende Privatpersonen erfreuen sich an hochwertigen Einrichtungsgegenständen, Kunstobjekten und anderen Wertsachen wie Schmuck oder kostbaren Musikinstrumenten. Doch schon eine kleine Unachtsamkeit kann diese Freude schnell trüben. Ein Riss im Gemälde, ein beschädigter Flügel oder ein verlorenes Chronometer – eine herkömmliche Hausratversicherung ist in der Regel nicht darauf ausgelegt, solche Schäden in ausreichendem Umfang abzudecken.

Besitzer solch wertvoller Objekte haben ein besonderes Schutzbedürfnis. Um diesem gerecht zu werden, bietet Helvetia Deutschland für Hausrat, Kunst- und Wertsachen ab einer Gesamtsumme von 400.000 Euro eine weltweit gültige Allgefahrenversicherung mit jetzt deutlich erweiterten Leistungen an. Helvetia Artas Home führt insgesamt acht Einzelversicherungen in einem einzigen Vertrag zusammen: Hausratversicherung inklusive Elementarversicherung, Kunst- und Sammlungsversicherung, private Schmuck- und Pelzsachenversicherung, Musikinstrumentenversicherung, Fotoapparateversicherung, Jagd- und Sportwaffenversicherung, Reisegepäckversicherung und Glasversicherung. Damit ist diese exklusive Versicherung eine besonders komfortable Lösung, um Schönes sorglos zu genießen.

Für Kunstliebhaber und Sammler besonders attraktiv: Helvetia Artas Home beinhaltet die kostenlose Betreuung durch ein erfahrenes Kompetenzteam aus Versicherungsexperten und Kunsthistorikern. Dieses verfügt über das notwendige Know-how, Kunstgegenstände zu bewerten und den individuellen Bedarf zu erfassen. Die Spezialisten von Helvetia Deutschland bieten zusätzlich kompetente Beratung bei der Sicherung, dem Erhalt und der Restauration wertvoller Objekte.

Unter Berücksichtigung der hohen Mobilität wohlhabender Kunden ist der Versicherungsort bei Helvetia Artas Home weiter gefasst als bei Hausratversicherungen allgemein üblich. Mitversichert sind Kunstwerke, die sich auf einem Transport oder beispielsweise in einer Restaurationswerkstatt befinden und Wertgegenstände im Büro des Versicherungsnehmers können optional eingeschlossen werden. Mit der integrierten Außenversicherung sind Hausrat und Reisegepäck, wie auch das Tragerisiko für Schmuck und Uhren, weltweit abgesichert. Feriendomizile können mit Helvetia Artas Home in weiten Teilen Europas versichert werden.

Neu sind unter anderem die umfassendere pauschale Mitversicherung von Gegenständen, wie zum Beispiel hochwertige Sportausrüstungen, E-Bikes oder Jagd- und Sportwaffen. Ebenfalls neu ist, dass bei versicherten Schäden ab 10.000 Euro und bei Kunstgegenständen ab sofort der Selbstbehalt entfällt. Der weitgehende Leistungsumfang macht Helvetia Artas Home zusammen mit einem generellen Unterversicherungsverzicht, einer pauschalen Absicherung von Wertsachen in einem deutschen Bankschließfach, einer Update-Garantie sowie einer optionalen Besitzstandsgarantie zur rundum optimalen Absicherung für wohlhabende Privatpersonen.

 

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Helvetia Versicherungen Direktion für Deutschland, Berliner Straße 56 ­ 58, D­60311 Frankfurt, Tel: 069/1332­587, Fax: 069/1332­319, www.helvetia.de

Nach einer aktuellen Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben Diebe im letzten Jahr bei rund 160.000 versicherten Rädern zugegriffen und einen Gesamtschaden von 100 Millionen Euro verursacht. Für jedes gestohlene Fahrrad zahlten Versicherer im Schnitt 630 Euro (Vorjahr 570 Euro) – so viel wie nie zuvor.

 

Der Trend zu teuren Velos als Diebesgut ist ungebrochen: Vor zehn Jahren betrug die Entschädigung für ein gestohlenes Rad im Schnitt noch 370 Euro, 2018 waren es 70 Prozent mehr. Im Vorjahr zahlten die Versicherer für 160.000 gestohlene Fahrräder insgesamt 90 Millionen Euro.

Die Zahl der Diebstähle insgesamt – versicherte und nicht versicherte Räder – lag 2018 laut Polizeilicher Kriminalstatistik bei rund 292.000. Etwa drei Prozent weniger als im Jahr zuvor. Da Fahrraddiebstähle häufig nicht zur Anzeige gebracht werden, ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.  Zum Vergleich: Alle deutschen Privathaushalte zusammen verfügen nach Angaben des Statistischen Bundesamts über rund 69 Millionen Drahtesel.

Hochburgen der Fahrraddiebe blieben die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg: Auf 100.000 Einwohner kamen hier nach Polizeiangaben mehr als 800 geklaute Räder. Am unteren Ende der Diebstahlstatistik standen dagegen wie im Vorjahr das Saarland, Rheinland-Pfalz und Thüringen.

Wie werden Fahrräder versichert?

Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, dann übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Geklaut wird jedoch meistens auf offener Straße. Dagegen kann man sich mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice versichern. Von den gut 26 Millionen Hausratversicherungsverträgen haben 46 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen.

Was ersetzt die Hausratversicherung mit Fahrradklausel?

Der Versicherer kommt für den Schaden auf, wenn das durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl gesicherte Fahrrad gestohlen wird. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert, also der Betrag, um ein neues gleichwertiges Rad zu kaufen. Die Höchstentschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Gerade für Besitzer höherwertigerer Räder und E-Bikes lohnt sich daher ein Check der Versicherungspolice. Um ausreichenden Schutz sicherzustellen, kann die Versicherungssumme angehoben oder eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen werden.

 

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Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­2020 5000, www.gdv.de

Jüngere Generationen müssen von ihrem Lohn etwa doppelt so viel aufwenden wie Ältere, um die Versorgungslücke im Alter zu schließen.

 

Das zeigen Berechnungen des Forschungsinstituts Prognos im Auftrag des GDV. Sollten die Zinsen noch sehr lange auf dem niedrigen Niveau verharren, könnte der Sparbedarf sogar noch deutlicher steigen.

Während der Jahrgang 1960 rund 2,1 Prozent seines Erwerbseinkommens sparen muss, sind es bei den 1975 Geborenen schätzungsweise 4,4 Prozent und bei den 1990 Geborenen 3,9 Prozent. Der höhere Sparbedarf resultiert zum einen aus dem sinkenden Rentenniveau und dem längeren Ruhestand, da die Lebenserwartung stärker zulegt als das Renteneintrittsalter. Zum anderen leiden die jüngeren Jahrgänge unter den dramatisch gesunkenen Zinsen. Sollten diese noch sehr lange auf dem aktuell sehr niedrigen Niveau verharren, könnte der Sparbedarf der Jüngeren laut der Studie sogar auf mehr als acht Prozent ihres Erwerbseinkommens steigen.

GDV-Präsident: „Es wäre nur fair, wenn der Staat den Vermögensaufbau stärker unterstützt“

„Mehr zu sparen, ist für viele Menschen nicht leicht. Es wäre nur fair, wenn der Staat den Vermögensaufbau stärker unterstützt“, so GDV-Präsident Wolfgang Weiler. So liege der förderfähige Höchstbetrag bei der Riester-Rente seit 2002 unverändert bei 2.100 Euro, was damals etwa vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze entsprach. „Heute wären vier Prozent gut 3.200 Euro wert. Auf diese Summe sollte die Fördergrenze mindestens angehoben werden und in Zukunft mit den Einkommen automatisch mitwachsen“, fordert Weiler.

Längere Lebensarbeitszeit senkt Sparbedarf

Der steigende Altersvorsorgebedarf lässt sich nicht nur durch höhere Sparraten decken. Helfen könnte auch ein späterer Renteneintritt. „Längeres Arbeiten führt zu höheren Ansprüchen aus der gesetzlichen Rente und kann dazu beitragen, den längeren Ruhestand zu finanzieren“, sagt Prognos-Studienleiter Oliver Ehrentraut. Es sei daher sinnvoll, das Renteneintrittsalter an die fernere Lebenserwartung zu koppeln.

 

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Guter Start ins Jahr 2019

 

Der Maklerversicherer Condor ist 2018 deutlich gewachsen und hat dabei kräftiger als der Markt zugelegt. Die gebuchten Bruttobeiträge der beiden Condor-Gesellschaften (Condor Lebensversicherungs-AG und Condor Allgemeine Versicherungs-AG) stiegen um 3,3 Prozent auf 471,2 Millionen Euro. Die Branche selbst kam 2018 auf ein Beitragsplus von 2,1 Prozent. Die Condor Versicherungen gehören zum genossenschaftlichen Versicherer R+V und vertreiben ihre Produkte ausschließlich über unabhängige Vermittler (Makler, Mehrfachagenten und Assekuradeure).

Personen-Neugeschäft erstmals über 100 Mio. Euro

Die gebuchten Bruttobeiträge in der Lebensversicherung erhöhten sich 2018 um 1,9 Prozent auf 294,5 Millionen Euro. Besonders erfolgreich verlief das Neugeschäft, bei dem Condor mit 106 Millionen Euro erstmals die 100-Millionen-Euro-Marke übersprang. Der einmalige Neubeitrag stieg um 11,2 Prozent auf 89,6 Millionen Euro, der laufende Neubeitrag kletterte auf 16,4 Millionen Euro (+7,4 Prozent).

In der Schaden- und Unfallversicherung steigerte Condor die Bruttobeiträge kräftig um 5,7 Prozent auf 176,7 Millionen Euro. Die größten Sparten gemessen an den Prämien waren Kraftfahrt (81,9 Millionen Euro), Sachversicherungen (78,3 Millionen Euro) und Haftpflicht (11,2 Millionen Euro). Die Zahl der mindestens einjährigen Versicherungsverträge erhöhte sich um 3,3 Prozent auf 653.696 Stück. Die kombinierte Brutto-Schaden-Kosten-Quote (Combined Ratio) stieg wegen erhöhter Aufwendungen für Versicherungsfälle auf 105,6 Prozent (Vorjahr: 101,6 Prozent).

Guter Start ins Jahr 2019

Beim Start ins Jahr 2019 verzeichneten die beiden Condor-Gesellschaften ein leichtes Wachstum. Von Januar bis April stiegen die gebuchten Bruttobeiträge auf 194,2 Millionen Euro (Vorjahr: 191,8 Millionen Euro). Die Condor Allgemeine legte um 5,2 Prozent auf 113,8 Millionen Euro zu. Dieser Trend in der Schaden- und Unfallversicherung dürfte sich im Gesamtjahr fortsetzen. Zugleich erwartet Condor, dass die Combined-Ratio bei üblichen Schadenverläufen unter die 100-Prozent-Marke sinkt. Die Condor Lebensversicherung startete mit einem leichten Rückgang der gebuchten Bruttobeiträge auf 80,4 Millionen Euro (Vorjahr: 83,7 Millionen Euro) ins neue Jahr – bei zugleich hohen Steigerungen der laufenden Beiträge. Im Jahresverlauf erwartet Condor jedoch Geschäftssteigerungen wegen zahlreicher Produktneuerungen. So wird Condor zum Juli eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit verbesserten Leistungen und wichtigen Alleinstellungsmerkmalen auf den Markt bringen. Ebenfalls zum Juli startet Condor neue fondsgebundene Rentenversicherungen.

 

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Condor Allgemeine Versicherungs-AG, Admiralitätstraße 67, D-20459 Hamburg, Tel: 040 36139-0, Fax: 040 36139-100, www.condor-versicherungen.de

Beitrag von Stephanie Has, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kanzlei Michaelis

 

Die meisten Kunden der Versicherungsbranche stellen sich ihren Versicherungsvermittler im Anzug mit Krawatte vor. Dieses Bild des nach außen hin seriös aufgetretenen Versicherungsvermittler ist bis heute noch in vielen Köpfen und wird daher auch von den meisten Kunden erwartet.

Erwartungshaltung des Kunden

Das Problem entsteht jedoch dann, wenn diese Erwartungshaltung nicht von allen Vermittlern erfüllt wird und daher gerade im Hinblick auf den Außendienst ein seriöser Auftritt nicht gewährleistet wird und daher nicht nur der erste Eindruck, sondern im schlimmsten Fall das Image des Unternehmens dadurch in Mitleidenschaft gezogen wird.

Die Arbeitskleidung ist ein wesentliches Element des Außenauftritts jedes vermittelnden und beratenden Unternehmen der Versicherungsbranche. Jedem Mitarbeiter, unabhängig ob dieser angestellt oder selbstständig tätig ist, sollte daher bewusst sein, dass er durch sein Äußeres das Image des Unternehmens maßgeblich beeinflusst.

Oberste Priorität sollte dabei stets das Interesse des Kunden sein, welcher die Erwartungshaltung gegenüber einem Versicherungsunternehmen oder auch Versicherungsmaklerunternehmen dahingehend hat, dass diese nach außen einen seriösen und damit fachlich kompetenten Eindruck hinterlässt. Es ist daher stets darauf zu achten, dass jeder Mitarbeiter, welcher im Kundenkontakt steht, darauf zu achten hat, dass gegenüber dem Kunden ein gepflegter und seriöser Eindruck jederzeit hinterlassen wird.

Um die Interessen des Kunden jederzeit waren zu können kann daher jedes Unternehmen folgende Regelungen sowohl vertraglich als auch in Form einer Betriebsvereinbarung oder einer sogenannten Betriebsordnung einseitig regeln.

Was ist erlaubt?

Persönlicher Geltungsbereich

Es empfiehlt sich zunächst klar zu regeln, für welchen Personenkreis eine Kleiderordnung gelten soll. So sollte die Kleiderordnung insbesondere für sämtliche Mitarbeiter, unabhängig davon ob diese angestellt oder selbstständig tätig sind gelten, wenn diese im Kontakt zu Kunden stehen. Es sollte dabei insbesondere auch geregelt werden, dass ein Kundenkontakt bereits dann gegeben ist, wenn die Mitarbeiter nicht nur im Außendienst durch Wahrnehmung von Terminen mit Kunden in Kontakt stehen, sondern auch durch spontane Besuche in der Firma ein solcher Kundenkontakt entstehen kann.

Äußeres Erscheinungsbild

Im Hinblick auf die Anordnung, sich im Berufsleben nach bestimmten Kriterien zu kleiden, hat der Arbeitgeber grundsätzlich ein Direktionsrecht und darf dahingehend Weisungen erteilen. Die Grenze findet man diesbezüglich jedoch im allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters nach Art. 2 Abs 1 GG, wonach selbstverständlich jeder Mitarbeiter grundsätzlich frei ist sein Äußeres auch während der Arbeitszeit frei zu gestalten.

Dies kann dazu führen, dass hier zwei beidseitige Interessen aufeinanderstoßen, sodass gerade auch im Hinblick auf das Berufsfeld zu schauen ist und in Form einer Interessenabwägung zu prüfen ist, was ein Arbeitgeber noch bestimmen kann bzw. wo die Grenzen zum Zulässigen bereits überschritten sind.

Gerade in der Versicherungsbranche wird jedoch eher von einem klassischen Kleidungsstil ausgegangen, da hier bereits aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes auf menschliche Qualitäten und berufliche Fähigkeiten geschlossen, sodass Seriosität, Vertrauenswürdigkeit und Kompetenz noch mit klassischer Kleidung in Verbindung gebracht wird.

Auch die Gerichte mussten sich vermehrt mit der Frage auseinandersetzen, was ein Arbeitgeber anordnen darf bzw. wann das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters stets Vorrang hat.

Da das äußere Erscheinungsbild der Mitarbeiter die Unternehmensphilosophie der Firma widerspiegelt, darf darauf hingewiesen werden, dass insbesondere diejenigen Mitarbeiter, die unmittelbaren Kontakt zu Kunden und sonstigen Geschäftspartnern haben, in besonderem Maße verpflichtet sind, auf ein gepflegtes Äußeres zu achten. Dies betrifft sowohl die Arbeitskleidung und Frisur, die pfleglich und zurückhaltend zu sein hat, als auch die Körperpflege. (BAG, Urteil vom 10.10.2002-2 AZR 472/01; LAG Hamm, Urteil vom 22.10.1991-13 TaBV 36/91).

So kann auch vereinbart werden, dass die Mitarbeiter sich hierbei entsprechend des seriösen Kundenstamms branchenüblich zu kleiden haben. Dies entspricht bei den Mitarbeitern, welche im Außendienst tätig sind, Anzug mit Krawatte und Businessschuh. (BAG, Urteil vom 10.10.2002-2 AZR 472/01).

Weiterhin ist es grundsätzlich rechtswirksam, wenn angeordnet wird, dass die Haare immer sauber, niemals ungewaschen oder fettig wirkend zu tragen sind und bei männlichen Mitarbeitern eine gründliche komplette Gesichtsrasur bei Arbeitsantritt Voraussetzung ist; alternativ ist ein gepflegter Bart gestattet. (LAG Köln 12.12.2008, Az. 11 Sa 777/08).

Auch wurde bereits entschieden, dass während der Arbeitszeit es denjenigen Mitarbeitern, die unmittelbar Kontakt zu Kunden und sonstigen Geschäftspartnern haben, verboten ist, Piercing oder ähnlichen Körperschmuck sichtbar zu tragen. Tätowierungen müssen stets unter der Arbeitskleidung verborgen bleiben.

Rechtsfolgen bei Verstoß

Sobald wirksame Vorgaben im Hinblick auf die Berufsbekleidung entweder einseitig erteilt oder sogar vertraglich geschlossen werden, gehört es zu den Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis/Vertriebspartnervertrag, dass der Mitarbeiter, welcher im Kundenkontakt steht, sich dem Charakter des Kundenstamms entsprechend branchenüblich zu kleiden hat.

Verstößt Mitarbeiter jedoch gegen die Kleidervorschriften, so stellt dies einen Verstoß gegen das Vertragsverhältnis dar, mit der Folge, dass dieser Pflichtverstoß abmahnfähig ist und eine Abmahnung seitens des Arbeitgebers/Unternehmens ausgesprochen werden kann. Je nach Schwere des Verstoßes, kann bei einem wiederholten Verstoß oder mehreren erneuten Verstößen eine Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden.

Fazit

Um klare Spielregeln für beide Seiten zu regeln, empfiehlt es sich hier eine entsprechende Kleiderordnung für das Unternehmen zu vereinbaren, sodass Unsicherheiten im Hinblick auf die Kleidervorschriften sowohl auf Unternehmensseite als auch auf Mitarbeiterseite nicht entstehen und gerade im Hinblick auf den Außenauftritt des Unternehmens das Image sowohl im Hinblick auf den Mitarbeiter als auch auf das Unternehmen nicht gefährdet wird. Es sollte daher im beidseitigen Interesse liegen, durch das äußere Erscheinungsbild einen kompetenten und seriösen Eindruck beim Kunden zu hinterlassen.

 

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Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737,www.kanzlei-michaelis.de

Gefährliche Blutsauger

 

Starke Gelenkschmerzen, Entzündungen des Nervensystems oder der Hirnhaut – und auch das Herz kann Schaden nehmen: Mit einem Zeckenstich beginnt für viele Menschen eine lange Leidensgeschichte. Die R+V-Unfallversicherung übernimmt die Folgekosten, wenn die Spinnentiere Infektionskrankheiten übertragen.

Mit dem Frühling beginnt auch die Zeckensaison. Die Blutsauger werden ab etwa acht Grad Celsius aktiv und lauern auf Gräsern, Sträuchern oder Büschen auf einen Wirt. Gefährlich werden die Parasiten für den Menschen, wenn sie mit FSME-Viren oder Borrelien infiziert sind. „Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) verursachen oft große Beschwerden. Viele Patienten sind für längere Zeit bettlägerig oder werden sogar dauerhaft arbeitsunfähig“, sagt Marc-Oliver Matthias, Abteilungsleiter Unfallversicherung der R+V Versicherung, Wiesbaden.

Dass ein Zeckenstich als Unfall zählt, erwarten die wenigsten, weiß Matthias: „Jeder denkt bei einem Unfall unwillkürlich an Verletzungen im Straßenverkehr, beim Sport oder im Haushalt. Für uns gehört der Zeckenstich jedoch auch dazu und ist daher gemäß unseren Versicherungsbedingungen mitversichert.“ Deshalb zahlt die R+V-Unfallversicherung bei schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen eines Zeckenstiches zum Beispiel ein Krankenhaustagegeld oder die Umbaukosten für ein barrierefreies Wohnen. Bei Invalidität kann eine Unfallrente die finanziellen Einbußen abmildern.

 

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R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

Im Mai 2019 stellt die NÜRNBERGER ihre Zahnzusatzversicherung mit 3 aktuellen Tarifen komplett neu auf. Kunden können sich sofort behandeln lassen. Denn die Leistungen gibt es ohne Wartezeiten.

 

“Mit ihrer jüngsten Generation an Dental-Tarifen setzt die NÜRNBERGER Krankenversicherung beim Zahnzusatz einen starken Impuls im Markt“, freut sich Jürgen Hertlein, Leiter Produktmanagement NÜRNBERGER Krankenversicherung AG. Die Leistungen dieser Produkte können direkt nach Vertragsabschluss in Anspruch genommen werden, denn es gibt keine Wartezeiten. Auch auf die Gesundheitsprüfung verzichtet der Versicherer ganz. Hertlein: “Bei der Produktentwicklung standen der Komfort und die Individualität des Kunden an vorderster Stelle. Alle Tarife sind ganz einfach online buchbar. Und mit dem Einschluss kosmetischer Behandlungen wie z. B. Bleaching werden wir den ästhetischen Ansprüchen junger Kunden an die Zahnmedizin gerecht und positionieren uns weit vorne.“

3 Tarifstufen für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie

Die einzelnen Tarifstufen bieten eine maßgeschneiderte Absicherungsmöglichkeit ganz nach dem Bedarf des Kunden. Sie unterscheiden sich vornehmlich bei der Höhe der übernommenen Kosten für hochwertige Zahnersatzleistungen, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie. Dabei können Kunden zwischen den Varianten 80, 90 und 100 Prozent für Materialien wie z. B. Kronen, Brücken, Implantate, Veneers, Knirschschienen und für Parodontosebehandlungen wählen. Die Leistungen sind unabhängig vom Festzuschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – keine Bonusheft-Regelungen. Auch Behandlungen bei Privatärzten ohne Kassenzulassung werden abzugsfrei bezahlt.

Kundenwünsche im Blick

Die NÜRNBERGER hat hingehört und ihre Produkte den Wünschen der Kunden angepasst. Nun ist für die Zahnzusatzversicherten der NÜRNBERGER die Angst vorm Zahnarzt Geschichte: Um ihnen den dentalen Eingriff so angenehm wie möglich zu gestalten, zahlt die NÜRNBERGER bis zu 200 EUR pro Versicherungs­jahr für schmerzstillende Verfahren. Darunter fallen Akupunktur, Hypnose, Vollnarkose, Lachgassedierung und Dämmerschlaf in Zusammenhang mit einer zahnmedizinischen oder kieferorthopädischen Behandlung. Für ein strahlend weißes Lachen und ein gesundes Aussehen bietet die NÜRNBERGER ihren Kunden neben den üblichen Leistungen wie professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelung erstmalig einen Versicherungsschutz für kosmetische Zahnaufhellungen. Je nach Tarif werden bis zu 200 EUR im Jahr für Bleaching-Maßnahmen gezahlt – auch wenn keine medizinische Indikation vorliegt.

Größtmögliche Flexibilität in der Vertragsbindung

“Unsere neuen Tarife haben eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr. Danach kann der Vertrag jederzeit zum Ende des nächsten Monats gekündigt werden. Das gibt unseren Kunden absolute Flexibilität“, betont Versicherungsprofi Jürgen Hertlein. Nähere Infos zu Tarifen und Konditionen für den Onlineabschluss finden Sie unter www.nuernberger.de/zahnzusatz

 

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NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg, Tel. 0911 531-7960, Fax -817960, www.nuernberger.de

Kein halbes Jahr liegt die letzte Beitragserhöhung in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) zurück.

 

Und ein Ende sei nicht in Sicht, sagt Dr. Christine Arentz vom Wissenschaftlichen Institut der Privaten Krankenversicherung (WIP) im Interview. Sie hat in einer aktuellen WIP-Studie die Beitragsentwicklung der SPV für die kommenden 20 Jahre simuliert und ist zu beunruhigenden Ergebnissen gekommen.

Selbst in einem sehr konservativen Berechnungsmodell fällt die Prognose ernüchternd aus. Ein Beitragsanstieg auf vier Prozent bis 2040 ist demnach unausweichlich. Grund dafür ist der demografische Wandel: Immer weniger Beitragszahler müssen die Pflegekosten von immer mehr Pflegebedürftigen stemmen.

Hinzu kommen weitere Faktoren, die einen Anstieg auf weit über vier Prozent wahrscheinlich machen: Lohnerhöhungen des Pflegepersonals, Personalausbau und Leistungserweiterungen im Pflegekatalog sorgen für zusätzlichen Druck auf die Pflegekassen. Nach WIP-Berechnungen ist deshalb eine Steigerung der Beiträge auf bis zu 8 Prozent möglich.

Entlastung schafft nur eine Stärkung der privaten Vorsorge. Jede Generation sollte für die eigenen Pflegekosten aufkommen. Das sei das Gebot der Demografie, kommentiert PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Bayenthalgürtel 26, D­-50946 Köln, Tel.: 0221 / 9987 0, Fax: 0221 / 9987 3950, www.pkv.de

Welche Organisationen und Unternehmen leisten den höchsten Beitrag zum Gemeinwohl in Deutschland?

 

Diese Frage beantwortet der „GemeinwohlAtlas“, der im Mai 2019 zum zweiten Mal nach 2015 erschienen ist. Untersucht wurden die 137 wichtigsten und bekanntesten Institutionen aus verschiedenen Bereichen und Branchen. Von den fünf in die Wertung gekommenen Versicherungsunternehmen schneidet die Debeka mit Abstand am besten ab.

Im Unterschied zu den gängigen Unternehmensratings orientiert sich der Gemeinwohlansatz konsequent an der Sichtweise der Bevölkerung. Ein hoher Gemeinwohlbeitrag bemisst sich daran, inwieweit Grundbedürfnisse in vier Dimensionen erfüllt werden: Leistet die Organisation im Kerngeschäft gute Arbeit? Trägt die Organisation zum Zusammenhalt bei? Trägt die Organisation zur Lebensqualität bei? Verhält sich die Organisation anständig? Fast 12.000 Menschen wurden zu diesen Kriterien befragt und konnten die Organisationen auf einer Skala von 1 bis 6 bewerten.

Die vorderen Plätze der Studie belegen erwartungsgemäß Hilfsorganisationen wie die Feuerwehr (Gemeinwohlwert 5,69), das Technische Hilfswerk und das Deutsche Rote Kreuz. Die Debeka erreicht mit einem Wert von 3,71 Platz 74 im Gesamtranking und liegt damit deutlich vor allen anderen Versicherungsunternehmen, aber beispielsweise auch vor der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Bahn und Google. Im Vergleich zum GemeinwohlAtlas 2015 hat sie sich in allen vier Bereichen verbessert.

Für Thomas Brahm, den Vorstandsvorsitzenden der Debeka-Versicherungsgruppe, kommt das Ergebnis nicht von ungefähr: „Als Unternehmen, das nach dem Prinzip der gegenseitigen Hilfe arbeitet, sind wir seit jeher dem Wohl unserer mittlerweile sieben Millionen Mitglieder verpflichtet. Alle Mehrwerte und Überschüsse, die wir erzeugen, stehen ihnen zu – und nicht etwa Aktionären, denn die Debeka gehört als genossenschaftlich geprägte Unternehmensgruppe ihren Mitgliedern. Deshalb ist es nicht überraschend, dass wir im GemeinwohlAtlas im Vergleich zu anderen Wirtschaftsunternehmen so gut abschneiden.“

2015 wurde der GemeinwohlAtlas zum ersten Mal in Deutschland veröffentlicht. Hinter der Studie steht das Team des Dr. Arend Oetker Lehrstuhls für Wirtschaftspsychologie und Führung an der HHL Leipzig Graduate School of Management in Kooperation mit dem Center for Leadership and Values in Society der Universität St. Gallen.

In der Studie haben die Verantwortlichen eine repräsentative Umfrage mit fast 12.000 Teilnehmenden durchgeführt, um herauszufinden, inwiefern Unternehmen, öffentliche Institutionen oder NGOs zum Gemeinwohl in Deutschland beitragen. Teil der Befragung waren 137 Organisationen aus den Bereichen Vereine/Verbände, öffentlicher Sektor, Privatunternehmen, Banken und Sparkassen, gesetzliche und private Versicherungen, soziale Medien und Sport. Keine davon hatte Einfluss auf die Teilnahme an der Studie. Weitere Informationen zum GemeinwohlAtlas finden Sie unter: https://www.gemeinwohlatlas.de

 

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Debeka Versicherungen, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18, D-56058 Koblenz, Tel: 0261/4980, Fax: 0261/4983737, www.debeka.de

Das für die globale Rückversicherungsbranche zur Verfügung stehende Kapital belief sich zum Jahresende 2018 auf insgesamt 462 Milliarden US-Dollar – und sank somit um fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr.

 

Das ist das Ergebnis des neunten Reinsurance Market Report von Willis Re, dem Rückversicherungsarm von Willis Towers Watson. Den größten Anteil an dieser Summe tragen die 32 im Willis Reinsurance Index erfassten Rückversicherungsunternehmen, deren Gesamtkapital im Jahr 2018 um zehn Prozent auf 335,7 Milliarden US-Dollar gesunken ist. Das Vorjahreswachstum von acht Prozent wurde dadurch wieder revidiert. Der von Willis Re halbjährlich veröffentlichte Bericht bietet eine ausführliche Analyse der Rückversicherungsindustrie, basierend auf der Gruppe der Unternehmen, die Teil des Willis Reinsurance Index sind.

Der Rückgang des Indexkapitals um 13,7 Milliarden US-Dollar lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen. Zum einen verringerten die aus M&A-Transaktionen resultierenden Aufkäufe von Validus und XL Catlin das Gesamtkapital der Indexunternehmen. Zum anderen begründet sich der Kapitalrückgang mit nicht realisierten Abschreibungen von 21,4 Milliarden US-Dollar, die hauptsächlich aus sinkenden Aktienmarktbewegungen und steigenden Anleiherenditen hervorgehen. Außerdem verwendeten die Unternehmen den überwiegenden Teil des Nettoergebnisses von 20,5 Milliarden US-Dollar für Dividendenauszahlungen und Aktienrückkäufe, was eine Indexkapitalreduzierung von 17,6 Milliarden Dollar zur Folge hatte. Das entspricht einer Ausschüttungsquote von 86 Prozent.

Im Vergleich zum Indexkapital ist das alternative Kapital, welches den zweitgrößten Anteil am gesamten Rückversicherungskapital ausmacht, um sechs Prozent gewachsen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WillisTowersWatson, Eschersheimer Landstraße 50, D-­60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 1505 5119 , www.willistowerswatson.com

Das Versicherungs-Analyseunternehmen ascore hat „myLife Invest Rente“ als Tarif des Monats Juni 2019 ausgezeichnet.

 

Kunden profitieren von einer innovativen Vorsorgelösung, die die Vorteile aus einer Lebensversicherung und einem Depot vereint. Ob Direktanlage oder Fondsversicherung, Investmentfonds bilden in Deutschland den Kern der Altersvorsorge. myLife Invest Rente ist die erste fondsgebundene Versicherung, die die Vorteile beider Welten in einem Produkt kombiniert. „Bei unserer Produktgestaltung legen wir großen Wert auf geringe Kosten, viel Transparenz und maximale Flexibilität. Die Auszeichnung unserer Produkte durch unabhängige Ratingagenturen freut uns deshalb umso mehr“, erklärt Peter Ellrott, verantwortlicher Aktuar und Leiter der IT und Produktentwicklung.

Produktlösung auf Nettobasis schafft Kostenvorteile

Als Nettoprodukt ist myLife Invest Rente frei von Abschlussprovisionen und laufenden Provisionen. Pro Jahr fallen lediglich 60 Euro und max. 0,45 % des Fondsvolumens als Kosten an. Neben Risikoüberschüssen werden die Kunden durch eine fondsabhängige Überschussbeteiligung an den Kostengewinnen, die u.a. durch Bestandsvergütungen bei aktiv gemanagten Fonds entstehen (sog. Kickbacks), beteiligt. Stornoabschläge bei Auszahlungen oder einer Kündigung gibt es nicht.

Berater und Kunden können direkt und flexibel ihr Honorar vereinbaren. So sind z.B. einmalige oder laufende Honorare möglich. Das laufende Entgelt z.B. in Prozent  des Fondsvolumens kann mittels Lastschrift oder durch regelmäßige Entnahme aus dem Vertragsguthaben vereinbart werden.

100 % Flexibilität und Vorteile einer Rentenversicherung

Kunden können bereits ab 150 Euro monatlich Geld anlegen bzw. für die Altersvorsorge sparen. Durch die Zusammenarbeit mit der Fondsdepot Bank steht für die fondsgebundene Versicherung ein sehr umfangreiches Fondsuniversum von ca. 3.500 Fonds, inkl. mehr als 150 passiv gemanagten Fonds, wie Dimensional Fonds und ETFs, zur Auswahl. Musterportfolios lassen sich anlegen oder eins der zahlreichen Modellportfolios und Vermögensverwaltungsstrategien auswählen.

Die elektronische Unterschrift erleichtert den Vertragsabschluss und macht auch eine Online-Beratung möglich. Zudem können mittels eines einfachen PIN/TAN-Verfahrens täglich und kostenfrei Fondswechsel, Auszahlungen, Zuzahlungen (auch per Depotübertrag) sowie Beitragsänderungen, -pausen beauftragt werden. Der Vertragsstand, alle Transaktionen, Dokumente und vieles mehr können täglich tagesaktuell durch den Vermittler abgerufen werden.

Und nicht zuletzt können Kunden von Steuervorteilen einer Versicherungslösung profitieren.

„Mit myLife Invest Rente profitieren Kunden und Berater gleichermaßen. Und nur so entsteht langfristiges Vertrauen, das bei einer Altersvorsorge ganz wichtig ist“, sagt Holger Kreuzkamp, Vorstand der myLife Lebensversicherung AG abschließend.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

myLife Lebensversicherung AG, Herzberger Landstraße 25, D-­37085 Göttingen, Tel: 0551 9976­736, Fax: 0551 9976­735, www.mylife-leben.de

Die Baubranche boomt und die Auftragsbücher der Unternehmen sind voll.

 

Doch mit der Anzahl der Bauvorhaben steigen auch die Haftpflichtansprüche aufgrund von Bauwerksmängeln. Da das finanzielle Risiko größer wird, ist es umso wichtiger, dass die Verantwortungsträger auf der Baustelle gut abgesichert sind.

Aus diesem Grund hat die Gothaer als einer der vier größten Anbieter von Haftpflichtversicherungen für Architekten und Bauingenieure am deutschen Markt ihre Police weiter verbessert: So sind Architekten und Bauingenieure mit einem der umfangreichsten bzw. weitestgehenden Bedingungswerken, das derzeit am deutschen Markt zu haben ist, versichert.

„Wir haben unseren Versicherungsschutz in 28 Punkten verbessert. So zum Beispiel bei Schäden durch Asbest, BIM-Projekten, Tätigkeiten für einen verbundenen Bauträger, der Lieferung von Baustoffen, der Verlängerung von Gewährleistungsfristen, der Abweichung von den anerkannten Regeln der Bautechnik, dem Einsatz von Drohnen und vielem mehr. Besonders interessant für Neukunden ist die beitragsfreie Bedingungs- und Summendifferenzdeckung ab Antragseingang bis zum Beginn der Versicherung“, so Guido Braschoß Produktmanager Haftpflicht bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG. Durch die Verbesserungen stärkt die Gothaer ihre Position als verlässlicher Partner für Architekten und Bauingenieure. Die Gothaer blickt auf eine lange Erfahrung bei der Versicherung dieser Berufsgruppen zurück – seit mehr als einem halben Jahrhundert bietet sie Versicherungsschutz für diese spannende Branche.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de