Die Verbraucherschlichtungsstelle Versicherungsombudsmann hat am 22. Mai 2019 ihren aktuellen Jahresbericht vorgelegt.

 

Prof. Dr. Günter Hirsch, Ombudsmann bis März 2019, und sein Nachfolger, Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier, informierten in Berlin über die Beschwerdetätigkeit, äußerten sich zu aktuellen verbraucherpolitischen Themen und stellten sich den Fragen der Presse.

Prof. Hirsch, von 2008 bis März 2019 Ombudsmann für Versicherungen, davor Präsident des Bundesgerichtshofs, erläuterte seinen Vorschlag zur Ergänzung der Musterfeststellungsklage. Nach der ersten Stufe, der gerichtlichen Feststellung der Haftung von Unternehmen, sollten diese in der zweiten Stufe verpflichtet werden, sich an einem Schlichtungsverfahren über die Höhe der Entschädigung zu beteiligen.

Weiter wies Prof. Hirsch auf die 2018 in Kraft getretenen Änderungen im Versicherungsvermittlerrecht, und hier insbesondere auf die gewerberechtliche Verpflichtung der Vermittler hin, am Verfahren des Versicherungsombudsmanns teilzunehmen. Dies stärke die Rechte der Verbraucher und zeige die Wertschätzung des Ombudsmannverfahrens durch den Gesetzgeber.

Schließlich zog Prof. Hirsch ein Fazit seiner 11-jährigen Amtszeit. Nicht nur die Schlichtungsstelle habe sich kontinuierlich weiterentwickelt, das gelte auch für den Rechtsrahmen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur außergerichtlichen Streitbeilegung durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sei auf der Verfahrensseite nachvollzogen worden, was Verbrauchern an Rechtsansprüchen im Laufe der Zeit richtigerweise zugewachsen ist. Eine aktuell im Gesetzgebungsprozess befindliche Änderung des Gesetzes halte er allerdings für problematisch, da damit die außergerichtliche Streitbeilegung einer uneingeschränkten behördlichen Aufsicht unterstellt werde. Dies könne in die Unabhängigkeit des Schlichters eingreifen und widerspreche der Idee des auf Konsens ausgerichteten, vereinfachten und schnellen Schlichtungsverfahrens. Damit drohe sie zu verlieren, was sie gerade auszeichne und für den Verbraucher wertvoll mache.

Während seiner Amtszeit seien über 200.000 Beschwerdefälle abgewickelt worden. Das zeige, wie sehr die von der deutschen Versicherungswirtschaft eingerichtete Schlichtungsstelle angenommen werde. Herrn Dr. Schluckebier wünsche er die notwendige Fortune für die künftigen Aufgaben.

Dr. Schluckebier, zuvor Richter des Bundesverfassungsgerichts, berichtete über seine ersten Eindrücke im Amt. Er zeigte sich beeindruckt von der Leistungsfähigkeit der Schlichtungsstelle. Fast 50 Mitarbeiter, darunter 22 in den Versicherungssparten spezialisierte Volljuristen und 15 Versicherungskaufleute brächten täglich rund 60 Verfahren mit zum Teil sehr komplizierten Rechtsfragen zum Abschluss. Dabei werde in vielen Fällen Abhilfe bewirkt und mit großem Einfühlungsvermögen dem mitunter aus nachvollziehbaren Gründen aufgebrachten Verbraucher in verständlicher Sprache die Rechtslage erklärt.

Die Beschwerdestatistik erläuterte Dr. Horst Hiort, Geschäftsführer des Vereins. Im Berichtsjahr haben 14.147 zulässige Beschwerden die Schlichtungsstelle erreicht. Gegenüber dem Jahr 2017 bedeute dies eine Verringerung um 5,1 Prozent. Bei der Betrachtung der Versicherungssparten falle der Rückgang von Eingaben in der Lebensversicherung um 19,7 Prozent auf. Ebenfalls niedriger sei das Beschwerdeaufkommen in der Rechtsschutzversicherung ausgefallen, wenngleich nur um 6 Prozent. Damit führe die Sparte aber immer noch die Beschwerdestatistik an. Der größte Zuwachs sei in der Gebäudeversicherung mit fast 25 Prozent zu verzeichnen, danach folge die Kfz-Kasko- und dann die Kfz-Haftpflichtversicherung mit 6,2 bzw. 7,1 Prozent. Besondere Vorkommnisse seien aus statistischer Sicht nicht erkennbar.

Im Berichtsjahr wurden in der Schlichtungsstelle 14.329 zulässige Beschwerden abschließend bearbeitet. Zusammen mit den unzulässigen und von den Beschwerdeführern nicht weiterverfolgten Vorgängen wurden 19.216 Verfahren beendet. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der zulässigen Beschwerden konnte mit 2,6 Monaten im Durchschnitt noch einmal gesenkt werden.

Der Jahresbericht steht zum Download auf der Website der Schlichtungsstelle bereit (www.versicherungsombudsmann.de).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Versicherungsombudsmann e. V., Leipziger Straße 121, 10117 Berlin, Tel: +49 30 20 60 58 – 0, www.versicherungsombudsmann.de

uniVersa überzeugte durchgängig bei allen Zielgruppen

 

Die Softfair Analyse GmbH hat ihr neues Leistungsrating zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) veröffentlicht. Auf den Prüfstand kamen 170 Tarife von 38 Anbietern, die anhand von 50 Leistungskriterien untersucht wurden. Eine Besonderheit des Softfair-Ratings ist die differenzierte Betrachtung von sieben Zielgruppen. So wurde jeweils getestet, wie gut das BU-Angebot aus dem Blickwinkel von den Kundengruppen Angestellte, Selbstständige, Berufseinsteiger, Schüler, Beamte, Ärzte und Sonstige, wie Hausfrauen/-männer, ist. Nur drei Anbieter konnten über alle Berufsgruppen hinweg überzeugen. Darunter die uniVersa, die für ihre beiden Tarife ExklusivSBU und PremiumSBU jeweils mit der Bestnote „Hervorragend“ (fünf Eulenaugen) ausgezeichnet wurde. Der Doppeltarifansatz bietet einen qualitativ hochwertigen BU-Schutz, der sich variabel gestalten und flexibel ausbauen lässt. Kunden und Berater können damit die Arbeitskraftabsicherung individuell zusammenstellen und mehrere Preis-Leistungs-Optionen nutzen. Bei der Beitragsberechnung wird zudem ein gesunder Lebensstil sowie über ein Berufsscoring die Ausbildung und Qualifikation, der Anteil der Bürotätigkeit sowie die Führungsverantwortung individuell berücksichtigt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Interview mit Claus-Dieter Gorr, Geschäftsführender Gesellschafter, PremiumCircle Deutschland GmbH

 

Herr Gorr, Sie sind seit vielen Jahren mit PremiumCircle Ausrichter der von Maklern, Vermittlern und Versicherern sehr geschätzten Veranstaltungsreihe „VorsorgeFachForum“. Was sind die Leitthemen in diesem Jahr?

Unter dem Motto „Transparenz und Präzision entscheiden“ beschäftigen wir uns einerseits mit der aktuellen qualitativen Positionierung der biometrischen Versicherungsprodukte, andererseits aber auch mit der politischen Bewertung der Produkt- und Vertriebswelt. Gerade bei den beiden aus politischer Sicht kritischen Sparten, der PKV und der Berufsunfähigkeitsversicherung, gibt es dringenden Handlungsbedarf für die gesamte Versicherungswirtschaft, insbesondere aber für die Unternehmen, die eine gute Startposition haben. Also die, die bei den VorsorgeFachForen dabei sind.

Gibt es auch Themen die Makler und Vermittler so bisher am Markt noch nicht gehört haben?

Ja, ganz sicher eine ganze Reihe, die wir  – manchmal noch in der Nacht vorher – einbauen. Eine echte Premiere wird allerdings unsere neue benutzerfreundlicherer PremiumSoftware BU sein. Bei der neuen Software arbeiten wir zum ersten Mal mit Transparenzkriterien. Wir identifizieren in der PremiumSoftware die Fülle unverbindlicher Formulierungen und unbestimmter Begriffe in den AVB und geben unseren Usern damit eine weitere Sicherheit in der Verbraucherberatung. Das bedeutet, dass der Kunde im Protokoll künftig auch  eine Visualisierung und  additive Darstellung aller unklar formulierten und leistungsrelevanten AVB-Merkmalen erhält. Für alle Beteiligten also die maximale Rechtssicherheit.

Welchen Mehrwert haben Ihre Teilnehmer durch die diesjährigen VorsorgeFachForen? 

Das erklärt nichts so gut wie das Feedback eines Teilnehmers der letzten VorsorgeFachForen, Zitat: „Trotz 20 Jahren in der Branche und über 5000 Kundenverbindungen habe ich mich während der Vorträge nicht einmal getraut auf die Toilette zu gehen. Ich hatte Angst etwas zu verpassen.“ Wir sind überzeugt davon, dass keine andere Veranstaltung der Versicherungswirtschaft eine so transparente, präzise und quellenbasierte Darstellung der IST-Situation auf dem biometrischen Produktmarkt leistet, und gleichzeitig auch eine vertriebliche Perspektive für die Zukunft aufzeigt. Es gibt an einem Tag  – wie immer –  eine neutral qualitative Druckbetankung.

Herr Gorr Sie haben kürzlich eine vielbeachtete Studie zum PKV-GKV Vergleich im Auftrag der Grünen/Bündnis90 erstellt. Was waren die drei wichtigsten Aussagen/Erkenntnisse der Studie?

1.)          Die  überwiegende Anzahl der PKV-TOP-Tarife hat nicht einmal die Leistungen der GKV nach SGBV

2.)          Die gravierendsten Deckungslücken gibt es im Bereich der Anschlussheilbehandlung, Reha und Kur, der häuslichen Krankenpflege und Palliativversorgung, der Psychotherapie, Transporte, Prävention und Familienplanung (d.h. nicht rechtswidriger Schwangerschaftsabbruch, Haushaltshilfe, Sozialpädiatrie, Kindernachversicherung). Also Leistungskriterien die bei Inanspruchnahme meistens sehr kostenintensiv sind und erst mit zunehmender Vertragsdauer in Anspruch genommen werden.

3.)          PKV ist nicht gleich PKV. Es gibt enorme unternehmensindividuelle Unterschiede.

Interessanterweise haben, insbesondere die in der jüngsten ASS-Compact-Umfrage beliebtesten PKV-Anbieter, in ihren  AVB erhebliche Leistungslücken. Da werden in einigen Jahren auf einige  Vermittler und manchen Pool existenzielle Forderungen wegen Fehlberatung zukommen.

Kann man die PKV wirklich mit der GKV vergleichen? Was war die Intension für Sie diese Studie herauszubringen?

Systemisch betrachtet sicher nicht, die PKV ist eine klassische Versicherung und die Gesetzlichen Krankenkassen sind Teil des politisch gesteuerten Gesundheitssystems. Man kann aber sehr wohl den aktuellen  Leistungskatalog vergleichen.

„DIE“ PKV wird in der medialen Darstellung eher kritisch betrachtet. Unsere Studie sollte aufzeigen, inwieweit sich die Angebote der PKV-Unternehmen voneinander inhaltlich unterscheiden, und ob die selbstbewussten Werbeaussagen der PKV  – sinngemäß „alles besser“ – tatsächlich faktenbasiert sind. Diesem Auftrag sind wir nachgekommen.

Was antworten Sie auf die Kritik des PKV Verbandes und Politikern wie Herrn Lauterbach von der SPD, die genau diese Vergleichbarkeit der beiden System so nicht nachvollziehen wollen?

Der PKV-Verband sprach in seiner seiner ersten und später redigierten Pressemitteilung davon, die Kriterien seien nicht relevant gewesen und im Übrigen gäbe es eine nebenvertragliche Regulierungsmöglichkeit. Wir haben den Verband aufgefordert, uns die konkreten Rechts- und Kalkulationsgrundlagen für mögliche Kulanzleistungen zu benennen. Diese Informationen sind mangels Rechtsgrundlage bis heute ausgeblieben. Und genau das ist das Problem der PKV: es besteht eben nur ein Anspruch auf das, was vertraglich garantiert ist. Und genau das steht in der Studie drin. Sie legt transparent offen wozu die einzelnen Unternehmen offenbar bislang nicht selbst in der Lage waren, nämlich die unter Umständen für Versicherte existenziell relevanten Leistungsdifferenzierungen innerhalb der PKV-Tarifwelt. Herr Lauterbach mag ein guter Mediziner sein, mit dem Versicherungsystem scheint er sich nicht  so detailliert beschäftigt zu haben.

Bei den VFF im vergangenen Jahr haben Sie erstmals eine professionelle Leistungsfallbegleitung bei BU vorgestellt. Wie hat sich dieses Thema in den letzten Monaten entwickelt, wie groß ist die Nachfrage von Versicherungskunden?

Frau Maurath arbeitet eng mit unserem Haus zusammen und hat Ihren Firmensitz inzwischen nach Friedberg in unser Geschäftsgebäude verlegt. Durch die Nähe zu den Mitgliedern im Maklernetzwerk des PremiumCircles, aber eben auch durch die intensive Zusammenarbeit mit Fachanwälten, Kliniken und Ärzten, ist die Leistungsfallbegleitung ein prosperierender Geschäftszweig geworden. Gerade für kranke Menschen ist die Unterstützung im BU-Fall existenziell. Durch die gemeinsame Arbeit von Frau Maurath und dem Team von PremiumCircle sind Berufsunfähige im Leistungsfall auf Augenhöhe mit ihrem BU-Versicherer. Oftmals lässt sich so eine prozessuale Auseinandersetzung vermeiden.

Welche Qualifikation benötigen professionelle Leistungsfallbegleiter(in) für BU-Fälle? Kann das jeder Makler anbieten?

Durch die Vielzahl der unverbindlichen Formulierungen in den AVB, den komplexen Risiken einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung sowie der Darstellung und Nachweise der tatsächlichen Tätigkeiten und Qualifikationen, ist bei einer kundenorientierten  Leistungsfallbegleitung ein komplexes medizinisches und juristisches Wissen sowie eine empathische Herangehensweise und Durchsetzungskraft gegenüber den Versicherern erfolgsentscheidend. Die Regulierung eines BU-Falls ist kein Kfz-Schaden.  Für Makler ist die Leistungsfallbegleitung in erster Linie eine Haftungsfrage. Ich kann alle Makler nur davor warnen, sich auf dieses Glatteis zu begeben. Sie sollten direkt auf professionelle Leistungsfallbegleiter verweisen.

Wie reagieren die Versicherer auf dieses externe Dienstleistungsangebot?   

Die Versicherer verkürzen durch die professionelle externe Unterstützung erheblich die BU- Leistungsfallprozesse und optimieren ihren eigene Kostenstruktur. Gerade durch die medizinische Kompetenz von Frau Maurath und ihre jahrelange Regulierungserfahrung bei einem großen BU-Versicherer ist sie in der Lage, Leistungsanträge präzise, nachvollziehbar und entscheidungsreif aufzubereiten. Inzwischen gibt es erste Gespräche zu Pilotprojekten mit BU-Versicherern mit dem Ziel die Leistungsfallbegleitung outzusourcen. Der Vorteil für die Kunden liegen auf der Hand: eine neutrale Stelle ist zwischengeschaltet und wirkt so effizient bei der Entscheidung mit.

VorsorgeFachForum – Termine 2019:

HDI bietet versicherten Unternehmen Mitarbeiter-Schulungen und technische Hilfsmittel zum besseren Datenschutz

 

Cyber-Attacken auf Unternehmen lassen sich am wirkungsvollsten durch vorbeugende Schutzmaßnahmen und Mitarbeiter-Sensibilisierung abwehren. Deshalb bietet der Industrieversicherer HDI Global SE (HDI) jetzt Neu- und Bestandskunden einen großen Werkzeugkasten mit Hilfsmitteln zum Schutz gegen Cyber-Angriffe. Dazu hat die HDI Global SE eine Kooperation mit dem Berliner Cybersicherheitsunternehmen Perseus Technologies abgeschlossen.

Ein Großteil der erfolgreichen Cyber-Angriffe auf kleine und mittlere Unternehmen erfolgt laut einer Analyse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft mittels kompromittierter Email-Anhänge. Wenn diese von unachtsamen oder ungeschulten Mitarbeitern geöffnet werden, kann dies die IT und die Betriebsabläute des betroffenen Unternehmens massiv stören. Mögliche Folgen sind unter anderem Betriebsunterbrechungen, Reputationsverlust sowie kostspielige Rechtsverfahren.

„Vor diesem Hintergrund haben wir uns dafür entschieden, unsere Kunden bei der Sensibilisierung ihrer Mitarbeiter zu unterstützen“, sagt Johannes Steffl, Head of Underwriting, Cyber der HDI Global SE. „Der Mensch ist oft das schwächste Glied in der IT-Sicherheitskette. Wir wollen den Mitarbeitern deshalb helfen, Cybergefahren wie Email-Trojaner und Phishingangriffe besser zu erkennen. Dazu bieten wir in Zusammenarbeit mit unserem neuen Partner Perseus Technologies unseren Kunden Awareness-Trainings an, bei denen der Mensch im Mittelpunkt steht.“

Datenführerschein

Die HDI Global SE bietet diesen neuen Service ihren Kunden aus dem Segment der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an. Diese erwerben mit dem Abschluss einer Police Cyber+ Smart vollen Zugriff auf das gesamte Cyber-Präventionsangebot von Perseus. Dazu gehören zum Beispiel webbasierte Video-Trainings zu den Themen Cybersicherheit und Datenschutz in Unternehmen. Der erfolgreiche Abschluss des Trainings, zu dem auch ein Wissenstest gehört, wird mit einem Führerschein für Cybersicherheit und Datenschutz belohnt. Dieser Führerschein dient als Zertifikat im Sinne der gesetzlich vorgeschriebenen technischen und organisatorischen Vorsorgemaßnahmen nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung.

“Die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen beginnt bei den Mitarbeitern. Diese müssen zu einem stabilen und dauerhaften Bestandteil der ITSicherheit weiterentwickelt werden”, sagt Richard Renner, Geschäftsführer von Perseus. Zu diesem Zweck bietet Perseus neben den Schulungsmaßnahmen auch technische Hilfsmittel, wie einen Passwortgenerator und einen Angriffsalarm bei neuen Cybergefahren an. In Ergänzung dazu testet Perseus Kunden von HDI, die über eine entsprechende Police verfügen, mit simulierten Betrugsemails regelmäßig auf ihre Sensibilität für Phishing-Mails. “Mit unseren Phishing-Tests wollen wir ein dauerhaftes Verständnis für Cybergefahren sicherstellen und in Erinnerung rufen”, sagt Richard Renner.

3-Säulen-Modell für Cyber-Sicherheit

Die Kooperation mit Perseus ergänzt das mehrstufige HDI CyberSecurity-Konzepts, mit dem sich HDI Kunden rundherum absichern können. Dabei sind die Präventionsleistungen von Perseus die erste Säule. Die zweite Säule im Cyberschutz der HDI Global SE ist eine akute Notfall-Hilfe. Schon bei einem vermuteten Cyber-Angriff erhalten Versicherungsnehmer professionelle Hilfe und Beratung. Eine entsprechende Hotline ist 365 Tage im Jahr und rund um die Uhr erreichbar. Die Experten schalten sich entweder auf das IT-System des Unternehmens auf oder sind bei Bedarf innerhalb von 24 Stunden vor Ort.

Die dritte Säule ist der Cyber-Versicherungsschutz durch die Police Cyber+ Smart der HDI Global SE. Diese Versicherungskomponente springt ein, wenn ein Schaden entstanden ist. Das gesamte Krisenmanagement bleibt dabei in einer Hand: Ein von HDI beauftragtes Schadenteam koordiniert die individuelle, auf das Angriffsszenario und die betroffene Firma abgestimmte Problemlösung. Forensik und Schadenfeststellung gehören dabei zu den Versicherungsleistungen wie auch Datenwiederherstellung, die Benachrichtigung Dritter und die Kostenübernahme für Krisenkommunikation und Verteidigung in Datenschutzverfahren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HDI Global SE, Riethorst 2, D­-30659 Hannover, Tel.: +49 511 3747­2022, Fax: +49 511 3747­2025, www.hdi.global/de/de

Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung, die seit dem 25. Mai 2018 angewendet wird, drohen Firmen härtere Strafen. Das bleibt nicht ohne Folgen.

 

Mehr IT-Sicherheit durch Datenschutz: Viele Unternehmen haben aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung auch ihre Computersysteme überprüft.

Ein Jahr nach dem Start der EU-Datenschutzgrundverordnung hat bereits jeder 25. Mittelständler eine Datenpanne gemeldet: 4 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland sind seitdem auf Kunden oder Behörden zugegangen, weil möglicherweise Daten verloren oder missbraucht wurden. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Befragung im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Harte Strafen und kurze Meldefrist

Ein Grund für die vielen Meldungen: Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung, die seit dem 25. Mai 2018 angewendet wird, drohen Firmen härtere Strafen bei Datenschutzverstößen. Unternehmen haben seitdem höchsten 72 Stunden Zeit, sich an die Behörden zu wenden. Durch die komplexen Regeln und die kurze Meldefrist sind gerade Mittelständler oft auf externe Hilfe wie den Anbieter einer Cyberversicherung angewiesen.

Unternehmen verbessern auch ihre IT-Sicherheit

Die IT-Sicherheit hat sich bei deutschen Mittelständlern durch die neuen Datenschutzregeln verbessert. Jedes zweite Unternehmen (50 Prozent) hat anlässlich der EU-Verordnung die IT-Sicherheit aufgerüstet. 17 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen haben sich zwar mit der Umstellung beim Datenschutz die eigenen Computersysteme angeschaut, diese aber für ausreichend sicher befunden.

16 Prozent der deutschen Mittelständler haben die neuen Datenschutzregeln noch nicht umgesetzt. 11 Prozent – durchweg Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern – haben hierzu noch keine konkreten Pläne.

Für die Befragung wurden 300 Entscheider in kleinen und mittleren Unternehmen interviewt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die 2,4 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­2020 5000, www.gdv.de

Die Zurich Gruppe Deutschland hat gemeinsam mit dem Schaden-Dienstleister AQILO die Ausschreibung von MediaMarktSaturn Deutschland (MMSD) für die Übernahme der Garantieverlängerung und sowie ausgewählter GarantiePlusSchutz-Versicherungsprodukte gewonnen.

 

Diese beziehen sich insbesondere auf Geräte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik sowie auf Haushaltsgeräte. Für diese Produkte wird der Versicherungsschutz ab sofort zugesichert.

Bei der Ausschreibung haben sich Zurich und AQILO erfolgreich gegen die Angebote der Wettbewerber durchsetzen können. Bislang wurde die Garantieverlängerung von der MMSD selbst und der GarantiePlusSchutz von einem anderen Anbieter bereitgestellt. „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit starken Partnern in diesem Wachstumssegment. Wir werden hier unsere ganze Expertise als einer der führenden Versicherer in Deutschland einbringen und mit hoher Kundenorientierung überzeugen“, so Dr. Carsten Schildknecht, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe Deutschland.

Zurich überzeugte MediaMarktSaturn Deutschland vor allem durch das vorhandene fachliche Know-how und die Fähigkeit, bestehende Prozesse kurzfristig und reibungslos zu übernehmen. Die Schaden-Abwicklung erfolgt künftig über den Dienstleister AQILO, der bereits mit MediaMarktSaturn in Österreich kooperiert. „Für uns liegt die Attraktivität dieses Deals vor allem in dem hohen Volumen an Neukunden und Policen, in dem Wachstumspotenzial durch Cross-Sell-Potenzial in diesem Segment sowie in der Weiterentwicklung der Kooperation in innovativen Themen“, erklärt Jawed Barna, Vorstand Distribution & Partnerships der Zurich Gruppe Deutschland.

Die Zurich Gruppe in Deutschland gehört zur weltweit tätigen Zurich Insurance Group. Mit Beitragseinnahmen (2018) von über 5,5 Milliarden EUR, Kapitalanlagen von mehr als 47 Milliarden EUR und rund 4.600 Mitarbeitern zählt Zurich zu den führenden Versicherungen im Schaden- und Lebensversicherungsgeschäft in Deutschland. Sie bietet innovative und erstklassige Lösungen zu Versicherungen, Vorsorge und Risikomanagement aus einer Hand. Individuelle Kundenorientierung und hohe Beratungsqualität stehen dabei an erster Stelle.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Ein Novum im Schwerverkehr: Als erster Versicherer Deutschlands übernimmt die R+V-Tochter KRAVAG, Hamburg, seit April die kompletten Bergungs- und Abschleppkosten bei Lkw- und Bus-Unfällen und steuert die gesamte Schadenabwicklung.

 

Professionelle Hilfe beim Bergen und Abschleppen

Von der beitragsfreien Serviceleistung LKW b+a (LKW bergen + abschleppen) in der Vollkasko- und Ladungsversicherung profitieren nicht nur die Unternehmer. Durch den schnellen Einsatz eines für den Schwerverkehrsbereich qualifizierten Bergungsunternehmens wird die Unfallstelle zeitnah geräumt. Folgeschäden an der Fahrbahn oder Umweltgefahren etwa durch auslaufenden Treibstoff können durch Sofortmaßnahmen erfahrener Experten minimiert werden.

„Für Pkw und Lieferwagen bieten R+V und KRAVAG über den Schutzbrief schon seit vielen Jahren umfassende Serviceleistungen bei Pannen und Unfällen. Als einer der führenden Lkw-Versicherer Deutschlands gehen wir nun einen großen Schritt bei der Absicherung im Schwerverkehr weiter“, berichtet Eberhard Wilkes, Geschäftsführer des R+V-Dienstleisters KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH (KÙSS). Sobald der KRAVAG-Kunde eine speziell für diesen Service eingerichtete Bergungshotline anruft, setzt sich eine perfekt organisierte Maschinerie in Gang. Die gesamte Organisation und Abwicklung übernehmen die für Notfälle geschulten Assistance-Mitarbeiter im R+V Service Center. Diese informieren sofort die Firma Assistance-Partner, den zweitgrößten Anbieter für Pannen- und Unfallhilfe in Deutschland. „Gemeinsam mit KRAVAG und KUSS hat Assistance Partner für den neuen Service ein bundesweites Netzwerk von vertraglich gebundenen Bergungsunternehmen für den Schwerverkehrsbereich aufgebaut. So ist Professionalität beim Bergen und Abschleppen garantiert“, sagt Wilkes. Auch die Experten der KUSS sind involviert. Sie übernehmen das Management von Bau- und Umweltschäden.

Da die Berge- und Abschlepprechnung durch die R+V Assistance bezahlt wird, entfällt das von den Unternehmern des Verkehrsgewerbes gefürchtete Unternehmerpfandrecht. Üblicherweise müssen Abschleppdienste Fahrzeuge und Ladung erst herausgeben, wenn ihre Kosten vollständig beglichen sind.

Für die KRAVAG-Firmenkunden mit einer Vollkasko- und Ladungsversicherung bedeutet die neue Serviceleistung eine große Erleichterung – und das nicht nur, weil damit die bisherige Höchstentschädigungsgrenze in Höhe des Wiederbeschaffungswerts entfällt. Aus langjähriger Erfahrung weiß Wilkes, wie wichtig Unterstützung in Notfällen ist: „Unfälle sind auch für Firmenkunden Ausnahmesituationen. Da ist Hilfe willkommen. Außerdem vermeiden wir Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten, wenn das komplette Schadenmanagement in einer Hand liegt – zum Vorteil aller Beteiligten.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

Geschäftsberichte 2018 erstellt

 

Als Ergebnis eines überaus erfreulichen Geschäftsjahres 2018 hat die Muttergesellschaft der IDEAL Gruppe, die IDEAL Lebensversicherung a.G., die laufende Überschussbeteiligung für das Geschäftsjahr 2019 von 3,0 auf 3,3 Prozent erhöht. Dazu kommen noch der Schlussüberschuss von 0,7 Prozent und die Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven. Die IDEAL bietet in der Lebensversicherung ausschließlich klassische Produkte im Sicherungsvermögen (Deckungsstock) an.

Lebensversicherung

Der laufende Jahresbeitrag des Neugeschäfts in der Lebensversicherung stieg um 20 Prozent von 16 auf 19,2 Millionen Euro. Die Anzahl der Neuverträge wuchs um 29,5 Prozent von 32.253 auf 41.753 Stück. Die Beitragssumme des Neugeschäfts stieg von 667 Millionen Euro (2017) auf 730 Millionen Euro (2018).

Der Versicherungsbestand legte von 595.270 auf 605.577 Verträge zu. Die Zuwächse gegen den Branchentrend beliefen sich auf 1,7 Prozent nach Anzahl der Versicherungsverträge, 4,4 Prozent nach laufendem Jahresbeitrag und 1,5 Prozent nach Versicherungssumme.

Die Brutto-Beitragseinnahmen der IDEAL Lebensversicherung a.G. sanken im vergangenen Jahr um 6,9 Prozent auf 239,6 Millionen Euro. Ursache hierfür sind ausschließlich die zurückgegangenen Einmalbeiträge. Die laufenden Beitragseinnahmen legten um 3,4 Prozent von 177,7 auf 183,8 Millionen Euro zu.

Das Kapitalanlageergebnis sank im schwierigen Marktumfeld zwar gegenüber dem außerordentlich guten Vorjahr von 86,4 auf 74,4 Millionen Euro, übertraf jedoch die Planung. Die laufenden Erträge aus Kapitalanlagen konnten trotz andauernder Niedrigzinsphase von 80,0 Millionen Euro auf 90,2 Millionen Euro noch einmal gesteigert werden. Das erneut deutlich über den Planungen liegende Kapitalanlageergebnis ist Ausfluss der antizyklischen Anlagepolitik des Unternehmens, das die höchste Immobilienquote der Branche aufweist.

Besonders erfreulich entwickelt sich die Ahorn Gruppe, ein 100 %iges Tochterunternehmen. Das größte Bestattungsunternehmen Deutschlands erzielte bei Umsatzerlösen von ca. 78,2 Millionen Euro ein Konzernergebnis vor Steuern von ca. 4,7 Millionen Euro.

Das Geschäftsergebnis der IDEAL Lebensversicherung a.G. erhöhte sich von 33,9 auf 39,7 Millionen Euro. Neben einer Zuführung von 36,7 Millionen Euro zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung konnte das Eigenkapital um 3 Millionen Euro verbessert werden.

Die Ratingagentur ASSEKURATA bestätigte der IDEAL Lebensversicherung a.G. erneut das sehr gute Unternehmensrating „A+ (sehr gut)“, wobei in den Bereichen „Wachstum/Attraktivität“ und „Kundenorientierung“ sogar ein „Exzellent“ erzielt wurde. Hier zeigt sich insbesondere die hohe Attraktivität unserer Produkte.  Auch im jüngst veröffentlichten „EKG-Check“ der ASSEKURATA zur Ausstattung mit Sicherheitsmitteln glänzte die IDEAL Leben mit Spitzenpositionen. Hinsichtlich der Kapitalmarktrisiken attestierte Morgen & Morgen der IDEAL Lebensversicherung a.G. ein „Sehr gut“ im Belastungstest.

Schaden- und Unfallversicherung

Die gebuchten Bruttobeträge in Höhe von 13.584,7 TEUR (Vorjahr 14.902,1 TEUR) über alle Sparten lagen mit einem Rückgang von insgesamt 8,8 Prozent sowohl unter Vorjahres- als auch Planniveau. Der Versicherungsbestand sank im Schaden- und Unfallgeschäft um 9,4 Prozent von 147.522 auf 133.654 Verträge. Der Bestandsabrieb ist im Wesentlichen der Sanierung der Sparte Rechtsschutz geschuldet.

Die Combined Ratio (netto) sank von 116,9 auf 94,0 Prozent. Unter Berücksichtigung des sonstigen Ergebnisses in Höhe von -278,7 TEUR (Vorjahr -321,4 TEUR) ergibt sich vor Veränderung der Schwankungsrückstellung ein Jahresergebnis von 677,6 TEUR (Vorjahr -0,4 TEUR). Hauptursache für die deutliche Steigerung ist die verbesserte Schadensituation, insbesondere im Rechtsschutzgeschäft. Das Ergebnis nach Veränderung der Schwankungsrückstellung beträgt 129,0 TEUR (Vorjahr -943,4 TEUR). Die Schwankungsrückstellung hat ein Gesamtvolumen von 6,2 Millionen Euro erreicht. Die Ertragsziele vor und nach Schwankungsrückstellungen sind übererfüllt worden.

Entwicklung 2019

Die Entwicklung des Neugeschäftes in der Lebensversicherung ist im Vergleich zu den Jahren 2017 und 2018 bis Ende April äußerst positiv. Zum Vorjahreszeitraum stieg die Bewertungssumme um immerhin 14 Prozent. Bereits jetzt liegt der Anteil der IDEAL UniversalLife – dem klassischen, transparenten und volldigitalen Versicherungskonto zur Alters- und Risikovorsorge – am Gesamtgeschäft bei fast 25 Prozent. Die Wettbewerbsposition der IDEAL Gruppe wird auch in Zukunft durch die Weiter- und Neuentwicklung bestehender und innovativer Produkte gestärkt. Die IDEAL UniversalLife wird noch in diesem Jahr im Programm IUL 2.0 einem umfassenden Relaunch unterzogen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

IDEAL Lebensversicherung a.G., IDEAL Versicherung AG, Kochstraße 26, 10969 Berlin, Tel: 030/ 25 87 -259, Fax: 030/ 25 87 -355,www.ideal-versicherung.de

Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG und der Spezial-Versicherer W. R. Berkley Europe AG haben eine strategische Partnerschaft geschlossen.

 

Ab sofort erweitert W. R. Berkley Europe AG sein Financial Lines Portfolio für Unternehmenskunden um den Straf-Rechtsschutz von ROLAND. Damit rundet der auf die Absicherung betrieblicher Risiken von kleinen und mittelständischen Unternehmen spezialisierte Versicherer seine D&O-Versicherung ab.

Wie Auswertungen zeigen, gehen viele D&O-Schadenfälle mit staatsanwaltlichen Ermittlungen einher. Für Unternehmen bedeutet das ein ernsthaftes finanzielles Risiko, beispielsweise wenn Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder rufschädigende Schlagzeilen in der Presse den Geschäftsbetrieb stören. Durch die Kombination der D&O-Versicherung von W. R. Berkley Europe AG mit dem Straf-Rechtsschutz von ROLAND können Makler ihren Unternehmenskunden eine 360-Grad-Absicherung aus einer Hand anbieten und Deckungslücken schließen. Die Makler selbst gewinnen dabei Haftungssicherheit.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Deutz-Kalker Straße 46, D-50679 Köln, Tel: 0221/82 77-500, Fax: 0221/82 77-460, www.roland-rechtsschutz.de

Partnerschaft mit NVGA begründet

 

Die Rhion Versicherung AG wird ihre Geschäftstätigkeit auf die Niederlande ausweiten. Basis der angestrebten Etablierung im niederländischen Markt ist eine Kooperationsvereinbarung mit der Nederlandse Vereniging van Gevolmachtigde Assurantiebedrijven (NVGA), einem Zusammenschluss von 174 Assekuradeuren, die gemeinsam auf einen Marktanteil von 28 % kommen. Auf der am 10. April in Den Haag veranstalteten Jahrestagung der NVGA-Mitgliedsunternehmen wurde Rhion als neuer Partner offiziell vorgestellt.

Unter dem Markennamen rhion.digital gehört Rhion als Spezialist für Sach-, Haftpflicht-, Unfall und Kfz-Versicherungen im deutschen Markt zu den führenden Anbietern für Makler und freie Vermittler. Außerhalb Deutschlands war Rhion bislang nicht aktiv. Im Rahmen der neuen Partnerschaft mit der NVGA wird der Schwerpunkt auf den Verkauf von Sach- und Haftpflichtversicherungen für Privatpersonen gelegt. Geplant ist auch der Einstieg in das Geschäft mit Kfz-Versicherungen sowie Versicherungen für kleine und mittlere Gewerbetriebe.

Der Verkaufsstart von rhion.digital-Produkten in den Niederlanden ist am 1. Januar 2020. Der Markteintritt beginnt in enger Abstimmung mit dem Vorstand der NVGA. „Wir freuen uns sehr auf die Kooperation mit einem neuen Risikoträger auf dem niederländischen Markt. Gemeinsam werden wir schrittweise mit ausgewählten Assekuradeuren Gespräche aufnehmen, um das Geschäft zu entwickeln“, blickt Ron Gardenier, Vorsitzender des NVGA-Vorstands, voraus.

„Das Geschäftsmodell der niederländischen Assekuradeure passt sehr gut zu unserem Profil als digitaler Versicherer mit hochautomatisierten Prozessen und Services“, betont Christoph Buchbender, Vorstandsmitglied der Rhion Versicherung AG. Geplant ist, nach einer Startphase als Mitversicherer mit eigenen, auf die niederländischen Kundenbedürfnisse zugeschnittenen Produkten die Kooperation auszubauen. „Wir werden auch eine Niederlassung in den Niederlanden gründen“, so Christoph Buchbender. Er erinnert daran, dass die RheinLand Versicherungsgruppe, zu der Rhion gehört, im Banken- und Kooperationsvertrieb (Credit Life) bereits über Erfahrung im niederländischen Markt verfügt. „Vor diesem Hintergrund freuen wir uns auf die nun besiegelte neue Partnerschaft.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

rhion.digital / Rhion Versicherung AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss, www.rhion.digital

Ab sofort übernimmt die NÜRNBERGER Versicherung einen grob fahrlässig verursachten Schaden bis 100.000 EUR in voller Höhe.

 

Das Gleiche gilt auch, wenn der Kunde grob fahrlässig eine Obliegenheit verletzt, noch bevor oder nachdem der Versicherungsfall eintritt. In beiden Fällen ist der Kunde darüber hinaus bis zu einer Schadenhöhe von 1 Mio. EUR bzw. 500.000 EUR abgesichert – bei einer Leistungskürzung um max. 20 Prozent.

Insgesamt bietet die NÜRNBERGER den Kunden 12 neue bzw. verbesserte Leistungen in der Gewerblichen Gebäudeversicherung und Geschäfts-Inhaltsversicherung. So haben die Produktentwickler auch das Thema Unterversicherung angepackt: Bis zu einer Schadenhöhe von 250.000 EUR (bisher 25.000 EUR) verzichtet die NÜRNBERGER nun auf den Einwand einer möglichen Unterversicherung.

Neuartige Deckungserweiterung

Bei der sogenannten Summen- und Konditionsdifferenzdeckung gibt es ebenfalls Neuerungen: Wird der Vertrag bei der NÜRNBERGER mit Beginn in der Zukunft abgeschlossen, erhält der Kundeim Schadenfall einen Ausgleich für Leistungen, die der bisherige Versicherungsschutz nicht regelt.

Volker Helmhagen, Leiter Produkt- und Marktmanagement SHUK NÜRNBERGR Versicherung: “Mit dieser neuartigen Deckungserweiterung bekommt der Kunde bereits bis zu 12 Monate vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn den Versicherungsschutz der NÜRNBERGER, wenn die Leistung aus dem Vorvertrag nicht so weitgehend ist. Und das kostenlos.”

Darüber hinaus ist der Kunde mit der Besserstellungsgarantie auf der sicheren Seite. Stellt sich im Schadenfall heraus, dass die konkrete Leistung im Vorvertrag besser geregelt war, reguliert die NÜRNBERGER nach den Bedingungen des Vorvertrags.

 

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NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg, Tel. 0911 531-7960, Fax -817960, www.nuernberger.de

Die Mitglieder der gesetzlichen Pflegekassen müssen sich auf deutliche Beitragserhöhungen einstellen.

 

Hält die Entwicklung der letzten Jahre an, könnte der Beitragssatz in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) bis 2040 auf 7,9 Prozent steigen. Das zeigt eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP). Darin hat Studienautorin Christine Arentz eine Prognose über die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Beitragsentwicklung der SPV erstellt und die Effekte weiterer Leistungsausdehnungen berechnet.

Demografischer Wandel treibt SPV-Beitragssatz auf 4,1 Prozent bis 2040

In der Pflege zeigt der demografische Wandel seine ganze Wucht: Der Beitragssatz in der Sozialen Pflegeversicherung wird nach Berechnungen des WIP alleine durch die alternde Gesellschaft auf knapp 3,7 Prozent im Jahr 2030 und auf mindestens 4,1 Prozent im Jahr 2040 steigen. Zuletzt ist der Beitragssatz zum Jahreswechsel 2019 um fast 20 Prozent auf aktuell 3,05 Prozent bzw. 3,3 Prozent für Kinderlose angewachsen.

Ausschlaggebend für den altersbedingten Beitragsanstieg sind sinkende Beitragseinnahmen bei gleichzeitig steigenden Leistungsausgaben. Während mit dem Renteneintritt der geburtenstarken Generationen („Baby-Boomer“) die beitragspflichtigen Einnahmen sinken, steigt mit höherem Alter ihre Pflegefallwahrscheinlichkeit – aus Nettozahler werden Nettoempfänger. Bis 2040 könnte die Zahl der Pflegebedürftigen etwa 4,4 Millionen betragen (2017: 3,4 Mio.). Den Baby-Boomern im Ruhestand steht dann eine schrumpfende Zahl von Menschen im erwerbstätigen Alter gegenüber.

Höhere Erwerbsquote bei Frauen kann Entwicklung nicht bremsen

An dieser Entwicklung wird auch eine höhere Erwerbsquote von Frauen nichts ändern. Die Soziale Pflegeversicherung finanziert sich ausschließlich aus den einkommensabhängigen Beiträgen ihrer Mitglieder. In der aktuellen Bevölkerungsentwicklung ist sie auf eine hohe Zahl von erwerbstätigen Menschen in der Bevölkerung angewiesen. Doch selbst unter der optimistischsten Annahme einer stark steigenden Erwerbsquote der Frauen auf das Niveau der Männer würde der Beitragssatz 2040 altersbedingt immer noch 4,0 Prozent erreichen.

Kostendruck durch neue Leistungen treiben den Beitragssatz

Die Prognose des WIP zu den Auswirkungen des demografischen Wandels basiert auf der Annahme, dass die Einnahme- und Ausgabenentwicklung der Sozialen Pflegeversicherung bis 2040 gleich verläuft. In Wirklichkeit sind die Ausgaben sowohl in den letzten 10 als auch in den letzten 20 Jahren durch Leistungsausdehnungen schneller gestiegen als die beitragspflichtigen Einnahmen.

So sind die Einnahmen pro Mitglied zwischen 1997 und 2017 um 1,6 Prozent pro Jahr gestiegen, die Ausgaben pro Kopf legten jedoch um durchschnittlich 4,7 Prozent pro Jahr zu. In diesem Zeitraum lag die Kostensteigerungsrate bei 3,1 Prozent pro Jahr. Zwischen 2007 und 2017 lag die Kostensteigerungsrate mit einem Wachstum von 2,1 Prozent bei den Beitragseinnahmen und 7,4 Prozent bei den Leistungsausgaben sogar bei 5,3 Prozent pro Jahr.

Beitragssatz der Pflegeversicherung könnte auf 7,9 % steigen

Daher hat das WIP drei weitere Szenarien zum Anstieg der Leistungsausgaben berechnet und dabei die Kostensteigerungsrate auf 1, 2 und 3 Prozentpunkte fixiert (siehe nachfolgende Grafik). Bei einer Differenz von 3 Prozentpunkten zwischen Einnahmen- und Ausgabenentwicklung ergäbe sich ein SPV-Beitragssatz von 5,2 Prozent in 2030 und 7,9 Prozent in 2040 – eine Beitragssatzerhöhung um fast fünf Drittel.

Wenn man die Kostensteigerung aus den Jahren 2007-2017 linear in die Zukunft fortschreibt, ergäbe sich schon 2025 ein SPV-Beitragssatz von 4,85 Prozent. Das würde einer Erhöhung um fast zwei Drittel entsprechen.

Steuerzuschüsse keine Alternative für nachhaltige Finanzierung

Die gute Wirtschaftslage der letzten Jahre hat die Risiken umlagefinanzierter Leistungsausweitungen in den Hintergrund treten lassen. In der aktuellen politischen Debatte dominieren neue Konzepte mit weiteren Ausgabensteigerungen. Zum Beispiel fordern eine Bundesratsinitiative des Hamburger Senats und das neue Sozialstaatskonzept der SPDeine Begrenzung des Eigenanteils in Pflegeheimen („Sockel-Spitze-Tausch“).

Dabei lässt die politisch gewünschte 40-Prozent-Obergrenze für Sozialabgaben bereits heute nur wenig Spielräume für die Pflegeversicherung. Daran würde auch ein Steuerzuschuss für die Soziale Pflegeversicherung nichts ändern, erläutert das WIP mit Verweis auf Berechnungen des Fraunhofer-Instituts und Prognos. Denn die Steuereinnahmen leiden unter denselben Demografie-Effekten wie die umlagefinanzierten Sozialversicherungen.

Kapitalgedeckte Pflegezusatzversicherung als nachhaltige Alternative

Die Studienergebnisse zeigen, dass in einer alternden Gesellschaft umlagefinanzierte Sozialversicherungen mit einem grundlegenden Problem zu kämpfen haben. Die nachfolgenden Generationen müssen für die ungedeckten Leistungsansprüche der Eltern und Großeltern aufkommen. Alleine in der Sozialen Pflegeversicherung sind nach einer zweiten WIP-Studie mittlerweile versteckte Schulden in Höhe von 435 Milliarden Euro aufgelaufen. Als nachhaltige Alternative zur Umlage- und Steuerfinanzierung empfiehlt Christine Arentz, besser die Eigenvorsorge in der Bevölkerung zu stärken. Gegen finanzielle Überforderung im Alter biete sich die Vorsorge über kapitalgedeckte Pflegezusatzversicherungen an.

 

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Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Bayenthalgürtel 26, D­-50946 Köln Tel.: 0221 / 9987 0, Fax: 0221 / 9987 3950, www.pkv.de

aba-Vorsitzender Heribert Karch auf der 81. aba-Jahrestagung am 7. Mai 2019 in Bonn

 

“Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung nimmt zu, wir sehen klar erste Effekte des BRSG”, erklärte Heribert Karch, Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung heute vor mehr als 700 Betriebsrentenexperten anlässlich der 81. aba-Jahrestagung in Bonn. Nach einer sehr zähen Entwicklung mit zusammen nur 500.000 Zusagen in den Jahren 2015 bis 2017 melden seit Inkrafttreten des BRSG zum 1.1.2018 allein die Direktversicherungen ein Plus von 8% darunter tausende von neuen Zusagen für Geringverdiener. “So sehr wir uns über jeden Zuwachs freuen, so ernüchtert müssen wir abermals feststellen, dass dieser Trend gemessen an der gesellschaftlichen Herausforderung völlig unzureichend ist”, stellt Karch dazu fest. Bei einem Verbreitungsgrad nunmehr von etwa 56 Prozent sei Deutschland Lichtjahre davon entfernt, bis zum Ende dieses großen Reformprozesses 2030 die notwendige Verbreitung der bAV zu erreichen. Karch: “Bis dahin wären mit den bisherigen Strategien maximal etwa 60 bis 70 Prozent Verbreitung machbar, das wären ca. 30 Prozentpunkte Aufwuchs in 30. Jahren, andere entwickelte Länder könnten über uns nur noch den Kopf schütteln.”

Die Chance einen nachhaltigen Wandel zu erzielen, läge insbesondere in möglichst vielen Tarifverträgen. Denn jeder Tarifvertrag der eine verbindliche bAV einführt, löst damit schubweises Wachstum aus. “Je mehr Tarifverträge zur bAV wir bekommen, desto mehr Nachahmer werden sich finden”, prognostiziert Karch.

Allerdings müssen jetzt – gerade im Interesse der Bezieher niedriger Einkommen – zentrale Fehlanreize, v.a. die Doppel-verbeitragung und die Vollverbeitragung ,von Betriebsrenten beseitigt werden. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, der weit überwiegende Teil der Politik und die bAV-Praxis fordern das, ein entsprechender Gesetzentwurf des Gesundheitsministers liegt vor, im Bundesrat wird die Initiative unterstützt und die Krankenkassen haben beste Reserven. “Alle wollen es, nur die Bundeskanzlerin wohl noch nicht – soll damit Richtlinienkompetenz gemeint sein?” fragt Karch ironisch.

Eine Absage erteilte Karch dem Vorschlag zur Einführung einer so genannten “Extrarente” als verpflichtende, arbeitgebergestützte Privatvorsorge mit Opt-Out-Option. “Niedrige Kosten sind kein Alleinstellungsmerkmal der Extrarente, das kann auch eine kollektiv organisierte bAV. Aber einen Finanzierungskompromiss herbeiführen, wie etwa die Tarifparteien, das kann sie nicht. Deshalb kann sie ebenso wenig wie andere ähnliche Modelle diejenigen erreichen, die es am nötigsten bräuchten. Wir brauchen einen Deal mit sozialem Inhalt anstatt immer neuer Förmchen!” kritisiert Karch.

“Die zügige Einführung einer digitalen Altersvorsorgeinformation, ist sehr zu begrüßen” erklärte Karch in seinem Bericht zur Lage der bAV. Wichtig sei, dass die Versorgungseinrichtungen das zuliefern können, was sie schon heute, gesetzlich geregelt, den Anwärtern zur Verfügung stellen müssen. Nur so kann der Zusatzaufwand niedrig gehalten werden.”

Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit über 80 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.

 

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aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., Wilhelmstr. 138, 10963 Berlin, Tel: 030 3385811-0 , www.aba-online.de

Ergebnissteigerung auf 744 Mio. € (+28,1%) und Zuwachs des Operating Result auf 1,3 Mrd. € (+6,9%). Solide Kapitalausstattung

 

  • Konzernergebnis um 28,1% auf 744 Mio. € gesteigert, was zum Teil auf Verkäufe zurückzuführen ist. Das bereinigte Konzernergebnis erhöhte sich im Einklang mit den Zielen des neuen Strategieplans auf 616 Mio. € (+6%).
  • Das Operating Result konnte – dank des Beitrags aller Geschäftsbereiche des Konzerns – um 6,9% auf 1,3 Mrd. € gesteigert werden.
  • Die technische Profitabilität blieb mit einer Combined Ratio von 91,5% (+0,1 Prozentpunkte) und einer Marge im Leben-Neugeschäft von 4,37% (-0,29 Prozentpunkte) auf einem hervorragenden Niveau.
  • Exzellente Nettozuflüsse in Leben mit mehr als 4 Mrd. € (+61,9%). Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Bereich Leben stiegen auf 353 Mrd. € (+2,8%). Die gesamten Brutto-Beitragseinnahmen erhöhten sich auf 18,9 Mrd. €, was dank der Entwicklung beider Geschäftsbereiche einer Steigerung von 6,6% entspricht. Insbesondere der Bereich Komposit (+3,1%) wächst in allen wichtigen Ländern, in denen der Konzern tätig ist.
  • Solide Kapitalausstattung des Konzern mit einer vorläufigen Regulatory Solvency Ratio von 207%. Der Rückgang gegenüber dem Jahresende 2018 ist im Wesentlichen auf die erwartete Umsetzung regulatorischer Änderungen zurückzuführen.

Cristiano Borean, CFO der Generali Group, sagte dazu: „Die Ergebnisse des 1. Quartals bestätigen eine hervorragende Performance in Bezug auf die Profitabilität und die solide Kapitalausstattung des Konzerns. Die Volumina wachsen weiter, was aus dem Anstieg der Nettozuflüsse im Bereich Leben, der Assets Under Management und der Gesamt-Beitragseinnahmen hervorgeht. Die Fokussierung auf die Wertschöpfung wird durch die weiterhin exzellenten Niveaus bei der Combined Ratio und der Marge im Neugeschäft nachgewiesen. Das Konzernergebnis stellt, auch ohne Berücksichtigung der positiven Beiträge aus Veräußerungen, ein starkes Wachstum dar. Diese Ergebnisse zeigen, dass die Umsetzung der im November 2018 angekündigten Strategie Generali 2021 hervorragend angelaufen ist.“

 

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Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Tel: (089) 5121-0, Fax: (089) 5121-1000, www.generali.de

Nach Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes (ITSiG) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) folgen nun die Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT).

 

Der Bereich IT-Sicherheit bleibt daher ein bedeutender Punkt auf den Agenden der IT-Abteilungen deutscher Versicherer. Bei der dritten Fachkonferenz „IT-Sicherheitsmanagement in Versicherungen“ der Versicherungsforen Leipzig am 14. und 15. Mai 2019 wurden aktuelle Entwicklungen diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht.

Neue Gesetzgebungen bedeuten meistens Arbeit. Das gilt nicht nur für die Rechtsabteilungen, im Falle der jüngsten Gesetznovellierungen und regulatorischen Anforderungen im Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz natürlich auch für die IT-Abteilungen. Vor dem Hintergrund vermehrter Cybervorfälle gewinnt IT-Sicherheit zudem für viele Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Rund 60 Teilnehmer kamen auf der Fachkonferenz in Leipzig zusammen, um die aktuellen Anforderungen zu diskutieren. Fachbeiträge gab es dabei nicht nur aus Versicherungshäusern, sondern auch von Vertretern des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der BaFin und des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen.

Dass die Bekämpfung von Cyber-Kriminalität eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, betonte Peter Vahrenhorst, Kriminalkommissar beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen. Er zeigte auf, dass Cyber-Kriminelle heute nicht mehr im stillen Kämmerlein hacken, sondern zum Bereich organisierte Kriminalität gehören. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre IT-Systeme dafür fit machen müssen, es vor allem aber auch gilt, die Mitarbeiter zu sensibilisieren. Nutzer hinterfragen IT heute oftmals nicht mehr, Risikobewusstsein fehle. Dr. Jens Gampe (BaFin) unterstrich, dass Mitarbeiter nur beachten könnten, was sie auch kennen. Umfangreiche Informationen über IT-Sicherheitsmaßnahmen seien daher unerlässlich. Dass sich hieraus ein großer Nutzen ergibt, zeigen Statistiken. Palo Stacho (Lucy Security) stellte vor, dass nur drei Prozent der Cyber-Angriffe heute auf technische Schwachstellen zurückzuführen sind. 97 Prozent nutzen hingegen menschliche Unkenntnis und Nachlässigkeiten aus. Dr. Hans-Joachim Popp, Präsident des Bundesverbands der IT-Anwender VOICE, betonte allerdings, dass unter den Mitarbeitern ein positives Image für Sicherheitsthemen geschaffen werden müsse. Mitarbeiter dürften bei Fehlern keine Angst vor Schuldzuweisungen haben und geschult werden, Vorfälle möglichst schnell zu melden.

Vor dem Hintergrund von DSGVO und ITSiG gab es auf der zweitägigen Konferenz natürlich auch Vorträge zur aktuellen Herausforderungen der Gesetzeslage. Karsten Bartels (HK2 Rechtsanwälte) gab ein Update über den aktuellen Stand der Gesetzgebung in den Bereichen IT-Sicherheit und Datenschutz und wies auf Stolpersteine hin, auf die Unternehmen ein genaues Augenmerk legen sollten. Im Detail stellte er auch das neue Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) und die daraus resultierenden To Dos vor.

Von Erfahrungen mit der Umsetzung der DSGVO berichtete Jens-Jürgen Vogel (Münchener Rück). Der Rückversicherer hat ein umfassendes Projekt für die IT-Systeme umgesetzt, um in den Prozessen und Systemen DSGVO-konform zu sein. Als Ergebnis steht beispielsweise ein einheitliches Verfahren, das alle neuen IT-gestützten Geschäftsprozesse prüft, freigibt und dokumentiert. Vogel sieht die Zusammenarbeit zahlreicher Abteilungen, wie bspw. Recht, IT-Security, Datenschutz und IT-Compliance, als zentralen Erfolgsfaktor. Vogel ist zudem der Meinung, dass Datenschutz heute nicht mehr nur Pflichtfach ist, sondern auch zum Marketinginstrument geworden sei.

Einen weiteren Erfahrungsbericht lieferte Dr. Frank Simon (Zurich Deutschland). In der IT-Entwicklung war die IT-Sicherheit bei der Zurich bisher als separater Prüfschritt relativ am Ende der Entwicklung angesiedelt. Sicherheitsprobleme zu beheben war daher meist mit sehr hohem Aufwand und Kosten verbunden. Durch agilere Formen der Zusammenarbeit werden nun die Security Engineers viel früher in die Entwicklung einbezogen. In einem kollaborativen Ansatz ist ein einzelner Mitarbeiter dabei in alle Schritte eines Projekts involviert und kann kontinuierlich die IT-Sicherheit überprüfen. Auch wenn diese Änderungen organisatorisch noch nicht nominell umgesetzt sind, werden sie operativ gelebt und zeigen gute Erfolge. Simon ist sich sicher, dass es heute „kein IT-Projekt mehr ohne Security-Beteiligung“ geben darf.

Die regen Diskussionen auf der Konferenz zeigten, dass der Bereich IT-Sicherheit mehr Aufmerksamkeit bedarf als je zuvor. Vor dem Hintergrund weiterer gesetzlicher Vorgaben (Stichwort ITSiG 2.0) wird es auch zukünftig weiteren Handlungsbedarf in den Unternehmen geben. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.versicherungsforen.net/it-sicherheit

 

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Versicherungsforen Leipzig GmbH, Querstraße 16, D-­04103 Leipzig, Tel: +49 (0) 341 / 1 24 55­19, www.versicherungsforen.net

Solvenzquote der Gruppe auf 200 Prozent erhöht

 

Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss des Gothaer Konzerns beschlossen, so dass das Unternehmen nun auch die finalen Zahlen auf Konzernebene veröffentlichen kann. Das Jahr 2018 ist damit ein weiteres gutes Jahr für den Gothaer Konzern: Die gebuchten Bruttobeiträge stiegen auf Konzernebene um 2,1 Prozent auf 4.383 Mio. Euro. Der Jahresüberschuss lag bei 119 Mio. Euro, das Konzerneigenkapital bei 1.159 Mio. Euro (Vorjahreswert 1.036 Mio. Euro). In historischem Niedrigzinsumfeld lieferte das Unternehmen insgesamt gute Kapitalanlage-Ergebnisse: Das Kapitalanlagevolumen umfasste Ende des Jahres 2018 28.746 Millionen Euro (nach HGB). 2018 konnte der Konzern auch seine Finanzkraft weiter stärken. Die Solvenzquote des Konzerns hat sich in einem anspruchsvollen Kapitalanlageumfeld von 186 Prozent auf 200 Prozent weiter verbessert.

„Das Jahr 2018 ist mit seinen guten Ergebnissen ein weiterer wichtiger Meilenstein für den Gothaer Konzern auf dem Weg zu seinem 200. Geburtstag im Jahr 2020. In einem herausfordernden Umfeld mit abermals gesunkenem Zinsniveau an den Kapitalmärkten und massivem Investitionsbedarf im Zuge der Digitalisierung des Geschäftsmodells konnten nachhaltige Ertrags- und Wachstumsziele realisiert werden“, so Dr. Karsten Eichmann, Vorstandsvorsitzender des Gothaer Konzerns.

 

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Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Wer sein Geld lieber unters Kopfkissen legt, statt damit fürs Alter vorzusorgen, verschläft große Chancen.

 

Mit der neuen Continentale RiesterRente Invest Garant kassieren Ausgeschlafene garantiert Förderrendite und profitieren von den attraktiven Renditeaussichten einer Fondsanlage. Los geht es schon ab 5 Euro monatlich. Bürokratie-Hürden rauben Vermittlern und Kunden außerdem keine kostbare Zeit. Die Continentale Lebensversicherung beantragt die Zulagen dauerhaft und bietet umfassenden Service.

Attraktive Renditechancen nutzen

„Wir sind von den Vorteilen der Riester-Rente überzeugt”, betont Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben im Continentale Versicherungsverbund. „Der Bedarf ist da und das Produkt ist leistungsfähig. Erst kürzlich hat der Staat die Förderung sogar ausgeweitet. Deshalb haben wir unsere Riester-Rente jetzt noch weiter verbessert.“ Die neue Continentale RiesterRente Invest Garant kombiniert die Vorteile einer fondsgebundenen Riester-Rente mit denen der kapitaleffizienten Klassik.

Die bestmögliche Rente erhalten

Das Besondere bei der RiesterRente Invest Garant ist der dynamische Mechanismus. Er teilt monatlich das Guthaben des Kunden optimal zwischen Fondsguthaben und Sicherungsvermögen auf. In letzterem legt die Continentale nur so viel an, wie für die 100-prozentige Garantie notwendig ist. Diese Garantie gilt für alle Beiträge und Zulagen zum vereinbarten Rentenbeginn. Dank einer am Markt einzigartigen Günstigerprüfung erhält der Kunde außerdem immer die bestmögliche Rente. Der Faktor, mit dem die Rente berechnet wird, ist von Anfang an garantiert.

Garantierte Förderrendite ausschöpfen

„Vor allem junge Leute profitieren von den Vorteilen der Riester-Rente“, betont Dr. Hofmeier. Selbst mit schmalem Geldbeutel ist Riester-Sparen machbar, denn der Staat fördert die Riester-Rente bereits ab 5 Euro im Monat. Schon damit rechnet sich die Riester-Rente auf jeden Fall, denn allein durch die Grundzulage ist bereits eine Förderrendite garantiert. Ein Beispiel: Ein Sparer mit einem Einkommen von 20.000 Euro zahlt 5 Euro Eigenbeitrag im Monat. Schon durch die anteilige Grundzulage ergibt sich ein garantierter staatlicher Zuschuss von 28 Prozent. Junge Leute unter 25 Jahren erhalten zusätzlich den einmaligen Bonus für Berufseinsteiger. Die Riester-Rente wächst zudem mit. Mit höherem Beitrag gibt es höhere Zulagen. Wenn Nachwuchs kommt, gibt der Staat Jahr für Jahr noch mehr dazu.

Die Continentale RiesterRente Invest Garant gibt es übrigens auch als Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung. Weitere Informationen gibt es unter www.continentale.de/riester-rente. Freie Vermittler finden für sie speziell aufbereitete Informationen auf makler.continentale.de/riesterrente-invest-garant.

 

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Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Die Allianz und das Schweizer FinTech Numbrs vereinbaren Kooperation für Versicherungsabschlüsse auf mobilen Endgeräten

 

Ab sofort steht in Deutschland das erste Allianz-Produkt “Mein Haushalt” über die Numbrs-App im Money Store bereit – wenige Minuten genügen für den Antrag über das Smartphone

Mit der Kooperation erweitert Numbrs sein Produktangebot bei Versicherungslösungen

Der Versicherer Allianz kooperiert ab sofort mit dem Schweizer Technologieunternehmen Numbrs Personal Finance AG. Mit der Partnerschaft eröffnen die beiden Unternehmen Nutzern der Numbrs-App einen unkomplizierten Abschluss leistungsstarker Versicherungslösungen – in nur zwei Minuten komplett über ihre mobilen Endgeräte.

Zum Start der Kooperation steht das Produkt “Mein Haushalt” der Allianz Deutschland ab sofort über die mobile Numbrs-App im “Money Store” bereit. „Mein Haushalt“ ist ein einfaches, verständliches und günstiges Einstiegsprodukt, mit dem sich junge Menschen im Privatbereich absichern können. Im Laufe des Jahres wird darüber hinaus das komplette Reiseversicherungsangebot von Allianz Partners bei Numbrs verfügbar sein. Weitere Angebote sollen folgen.

“Wir sehen seit Jahren einen klaren Trend zum mobilen Banking, nicht nur bei den ‚Digital Natives‘. Unsere Nutzer sind es gewohnt, ihr Leben komplett über das Smartphone zu organisieren und erwarten im Finanzdienstleistungsbereich ein Produktangebot, das alle Lebensbereiche umfasst, und dazu zählen insbesondere auch Versicherungen. Wir freuen uns, mit der Allianz einen renommierten Partner gefunden zu haben, mit dem wir nicht nur leistungsstarke Produkte anbieten, sondern auch gemeinsam den Versicherungsabschluss stark vereinfachen und damit kundenfreundlich gestalten können”, so Martin Saidler, Gründer und CEO der Numbrs Personal Finance AG.

„Die Kooperation umfasst nicht nur Produktangebote für den Money Store – wir wollen gemeinsam schnelle, einfache Antragsprozesse und neue Funktionalitäten für mobile Anwendungen entwickeln“, sagt Rainald Kirchberg, Fachbereichsleiter Bancassurance & Projektmanagement der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG. „Unsere Kernkompetenzen als Versicherer und das Know-how des Technologieunternehmens Numbrs können sich dabei sehr gut ergänzen.“

Mit über zwei Millionen Downloads und 1,5 Millionen verwalteten Bankkonten ist Numbrs eine der bekanntesten und meistgenutzten Finanz-Apps in Deutschland. Seit Ende 2017 können Nutzer der Numbrs-App über den Money Store ausgewählte Konten, Kredite, Kreditkarten und Versicherungen führender Finanzinstitute papierlos und mobil beantragen und erwerben. Der Money Store ist eine unabhängige Vertriebsplattform für Finanzprodukte und als Funktion innerhalb der Numbrs-App verfügbar.

Über Numbrs Personal Finance AG

Die Numbrs Personal Finance AG ist ein 1999 gegründetes Schweizer Technologieunternehmen mit 150 festangestellten Mitarbeitern und Sitz in Zürich. Einziges Produkt des Unternehmens ist die mobile Numbrs-App: die am weitesten entwickelte Finanz-App weltweit. Die 2014 in Deutschland eingeführte App ist mit 9 Mrd. Euro an aggregierten Kundengeldern, 2 Millionen Downloads und 1,5 Millionen über die App eingebundene Bankkonten die meistgenutzte unabhängige Finanz-App in Deutschland, deren Benutzerfreundlichkeit und Datensicherheit mit zahlreichen Auszeichnungen gewürdigt wurde. Numbrs gehört zu den bestfinanzierten FinTechs Europas und verfügt über ein Investitionskapital in Höhe von 150 Mio. Euro. Zu den renommierten Anlegern gehören unter anderem der Staatsfonds Dubai, Sir Ronald Cohen (Gründer der Private Equity- und Wagniskapital-Gesellschaft Apax Partners), Pierre Mirabaud (Gründerfamilie der gleichnamigen Privatbank) und Marius Nacht (Gründer Check Point Software Technologies und Technologie-Pionier).

 

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Numbrs Personal Finance AG, Edenstrasse 20, 8045 Zürich, www.numbrs.com

Die NÜRNBERGER Versicherung geht als weiterer Produktanbieter mit dem bAVnet von xbAV online.

 

Arbeitgeber verwalten über das Portal die NÜRNBERGER-Verträge ihrer Mitarbeiter zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) einfach und online selbst. Arbeitgeber sparen dadurch viel Zeit und Geld: Änderungen und Meldungen rund um die bAV gehen einfach per Klick.

„Überzeugt hat uns bei xbAV die zentrale bAV-Plattform“, erklärt Dominik Stadelbauer, Leiter Marktmanagement Firmen der NÜRNBERGER Versicherung. „Wir möchten unseren Arbeitgeberkunden die beste digitale Lösung an die Hand geben. In einer unabhängigen Plattform sehen wir die Zukunft.“

„Über Schnittstellen sind alle Stakeholder miteinander vernetzt“, so Martin Bockelmann, CEO von xbAV. „Jeder bekommt die Information, die er braucht. Das spart viel Zeit und Geld. Es hilft allen Beteiligten.“

Das NÜRNBERGER bAVnet bietet Arbeitgeberkunden:

  • transparenten Überblick über die bAV-Verträge
  • reduzierten Aufwand bei Vertragsänderungen
  • intuitive Bedienung und schnelle Bearbeitung.

Link zum Portal: https://www.nuernberger-bav.net/

 

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NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg, Tel. 0911 531-7960, Fax -817960, www.nuernberger.de

MORGEN & MORGEN setzt sich für die Optimierung der Prozesse ein und ermöglicht Simplified Underwriting am Point of Sale mit ESy.

 

Ein effizientes und reduziertes Fragenfenster erhält die Qualität der Risikoeinschätzung und minimiert den Zeitaufwand. Die Gothaer ist der erste Versicherer, der das Tool einsetzt, weitere Versicherer folgen in den nächsten Monaten.

Die Digitalisierung stellt die Versicherungswirtschaft vor vielfältige Herausforderungen. Die Branche bewertet bisherige Abläufe neu und beschäftigt sich zunehmend mit dem Thema Online-Anträge. „Wir brauchen Lösungen, die automatisiert und somit effizienter funktionieren“, betont Peter Schneider, Geschäftsführer von MORGEN & MORGEN, „gerade das Feld der Risikoprüfung bietet hier großes Potenzial. Alle Beteiligten wünschen sich einen effizienteren und somit ressourcenschonenden und schnelleren Ablauf der Prozesse.“ Das von MORGEN & MORGEN entwickelte Risikoprüfungstool ESy bietet hier eine einfache und schnelle Lösung. Das Programm arbeitet mit einheitlichen und mit Rückversicherern abgestimmten Fragen für alle teilnehmenden Versicherer. Ein effizienter und reduzierter Fragenkatalog ermöglicht einen deutlich kürzeren Prozessweg. Der Einsatz des Tools zielt mit seiner Risikoschnellprüfung auf gesunde und junge Menschen ab. Mithilfe von ESy erhalten Makler und Antragsteller schnell und verbindlich eine Zusage für den gewünschten Versicherungsschutz.

„Vertragsabschlüsse scheitern häufig an einer langwierigen Risikoprüfung. Mit ESy beschleunigen wir diesen Prozess enorm und machen ihn für Vermittler und Kunden einfacher und transparenter. So erhält der Kunde sofort eine verlässliche Aussage, ob er den gewünschten Versicherungsschutz abschließen kann“, so Michael Kurtenbach, Vorstandsvorsitzender der Gothaer Leben.

MORGEN & MORGEN setzt zusammen mit der Gothaer die Risikoschnellprüfung aktuell bei Tarifen der Berufsunfähigkeit ein. Langfristig wird ESy universell einsetzbar sein und in den kommenden Monaten werden weitere Versicherer folgen.

 

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MORGEN & MORGEN, Programme Software GmbH, Wickerer Weg 13 ­ 15, 65719 Hofheim/Ts., Tel: 06192/9962­00, Fax: 06192/9962­33, www.morgenundmorgen.de