Wissensvermittlung in der Schule steht noch deutlicher in der Kritik als 2017

Die größten Wissenslücken bestehen bei den Themen Altersvorsorge und Schulden

Finanzentscheidungen werden vor allem mit Hilfe der Familie getroffen

Lösungsansätze: in der Schule früher anfangen, Unternehmen in die Pflicht nehmen

Auch wenn das Thema Geld und Finanzen durch Neobroker und Finfluencer immer stärker im Rampenlicht steht, bleibt das Finanzwissen in der Bevölkerung auf mäßigem Niveau. Im Vergleich zu 2017 sind die Kenntnisse zum Thema Geld nach Einschätzung von Experten sogar noch einmal gesunken. Das ist das Ergebnis einer von Union Investment beauftragten repräsentativen Befragung von 261 Fachleuten aus Schule, Politik und Finanzbranche. Sie vergeben durchschnittlich nur die Schulnote 4 für das Finanzwissen hierzulande. Damit hat sich ihre Bewertung im Vergleich zur letzten Befragung im Jahr 2017 sogar noch verschlechtert (3,8).

Insgesamt zeigen die Zahlen, dass die Befragten das Thema Finanzbildung für essentiell halten. Zwei Drittel der Experten sehen die Kenntnisse in diesem Bereich als noch wichtiger an als das Wissen über Bereiche wie Gesundheit, Politik, Nachhaltigkeit und Ernährung. Dabei wird das Thema nicht nur heute als wichtig erachtet. Die Experten rechnen damit, dass es künftig noch einmal stark an Bedeutung gewinnen wird. Gut zwei Drittel (69 Prozent) sind der Meinung, dass Finanzbildung in zehn Jahren äußerst wichtig bzw. wichtig sein wird (2017: 61 Prozent).

Wissensvermittlung in der Schule steht noch deutlicher in der Kritik als 2017

Auf die Frage, was einer besseren Wissensvermittlung im Weg steht, nennen die befragten Experten vor allem Schule und Elternhaus. Dabei rückt die Schule noch deutlicher ins Blickfeld als 2017: Zwei Drittel (67 Prozent) nennen die zu geringe Behandlung des Themas im Unterricht als Grund für das mangelhafte Finanzwissen (2017: 52 Prozent). Mit Abstand folgt das Elternhaus (56 Prozent, 2017: 50 Prozent). Auch der Eindruck, dass kein Interesse am Thema besteht, hat zugenommen (54 Prozent, 2017: 47 Prozent).

Da die mangelnde Behandlung des Themas in der Schule als klares Hemmnis gesehen wird, überrascht es nicht, dass deren gegenwärtige Leistung überwiegend schlecht beurteilt wird. Die Experten geben den Schulen im Schnitt die Note 4,7 für die Vermittlung von Finanzwissen und damit eine deutlich schlechtere Note als 2017 (4,1). Die Performance der Eltern bleibt nach ihrer Meinung unverändert bei einer 3,7. “Die Beurteilung zeigt, dass die bestehenden Maßnahmen in den Schulen noch keine durchschlagende Wirkung zeigen. Hier bedarf es offensichtlich noch größerer Anstrengungen”, so Giovanni Gay, Vorstandsmitglied von Union Investment. Dabei sehen Experten gerade die Schulen in der Pflicht, sich des Themas stärker anzunehmen. Wurden vor sieben Jahren von ihnen die Eltern (71 Prozent) und Schulen (69 Prozent) nahezu gleichauf in der Verantwortung gesehen, votieren inzwischen 79 Prozent der Experten dafür, dass die Vermittlung von Finanzwissen eine Aufgabe der Schulen ist. Die Rolle der Eltern fällt mit 63 Prozent vergleichsweise niedrig aus. “Die Expertenmeinung zeigt, dass wir in Deutschland beim Thema Finanzwissen auf der Stelle treten und wie groß hier der Handlungsbedarf ist”, resümiert Gay.

Breite Bevölkerung hat die größten Wissenslücken bei Altersvorsorge und Schulden

Neben den Experten aus Schule, Politik und Finanzbranche wurden im Rahmen der Umfrage auch über 1.000 Menschen zwischen 14 und 85 Jahren zu ihrem Finanzwissen befragt. Interessanterweise schätzt diese Gruppe der Befragten das Finanzwissen besser ein als die Experten und gibt sich selbst im Durchschnitt die Note 2,7 (2017: 2,5). Ihre größten Herausforderungen sehen die meisten vor allem im Bereich Altersvorsorge. 65 Prozent der repräsentativen Gruppe an Befragten hätte vor allem in diesem Bereich gerne bessere Kenntnisse. An zweiter Stelle steht das Verständnis zum Umgang mit Schulden. Gut vier von zehn (42 Prozent) möchten besser über Schulden Bescheid wissen. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Geldanlage mit Aktien oder Fonds. 40 Prozent wünschen sich, hierüber besser informiert zu sein. “Gerade der Wissensbedarf zum Thema Altersvorsorge zeigt, dass den Menschen bewusst ist, welche Bedeutung es für ihre Zukunft hat”, meint Gay. Insgesamt scheinen die Umfrageteilnehmer sehr klar zu wissen, wo Defizite bestehen. Nur sieben Prozent sagen, dass sie sich in keinem der genannten Bereiche eine bessere Finanzbildung wünschen.

Finanzentscheidungen werden vor allem mit Hilfe der Familie getroffen

Obwohl immer mehr Informationen rund um Geld und Finanzen online zu finden sind, spielt der persönliche Austausch immer noch eine bedeutende Rolle. Wenn es darum geht, konkrete Finanzentscheidungen zu treffen, wird vor allem die Familie gefragt. 39 Prozent aller Befragten suchen zunächst im engsten Verwandtenkreis Unterstützung. Bei 36 Prozent unterstützt der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin. Auf Rang drei der wichtigsten Quellen rangieren Online-Medien (31 Prozent), die in ihrer Bedeutung im Vergleich zu 2017 gestiegen sind (21 Prozent). Etwas überraschend fallen die sozialen Netzwerke mit acht Prozent immer noch kaum ins Gewicht, auch wenn diese Zahl im Vergleich zu 2017 gewachsen ist (2017: 1 Prozent). Interessant ist auch: 12 Prozent der Befragten treffen ihre Entscheidungen im Alleingang (2017: 15 Prozent).

Lösungsansätze: in der Schule früher anfangen, Unternehmen in die Pflicht nehmen

Was ist also konkret zu tun, um die Wissenslücken zu schließen? Bei der Beantwortung dieser Frage bleibt die Schule zwar im Fokus, allerdings könnte sich auch die Wirtschaft mehr einbringen. Mehr als die Hälfte der Befragten (56 Prozent) hält die Wissensvermittlung in der Schule bereits in unteren Jahrgängen für einen Lösungsansatz (2017: 73 Prozent). Für 46 Prozent wäre ein eigenes Schulfach ideal (2017: 61 Prozent). 39 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen das Finanzwissen verbessern könnten. 2017 gab es für diese Idee unter allen Lösungsvorschlägen sogar die größte Zustimmung (83 Prozent). “Dieser Ansatz hatte bereits vor sieben Jahren etwas überrascht, könnte aber ein zusätzlicher Baustein sein, Finanzbildung in die Breite zu tragen”, sagt Gay.

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Stuttgarter setzt mit Neuerung auf schlanke Verwaltung und Nachhaltigkeit –  Integration in Makler-betriebene bAV-Verwaltungsportale möglich

Die Stuttgarter erweitert ihren Betriebsrenten-Manager, das digitale Verwaltungsportal für die betriebliche Altersversorgung (bAV), um den digitalen Dokumentenversand. Damit werden ab sofort nicht nur Verwaltung sowie Kommunikation vereinfacht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet. „Mit der Einführung des digitalen Dokumentenversands sparen wir nicht nur Papier, Energie und Personalressourcen ein, sondern verbessern zugleich auch die Verfügbarkeit der Dokumente signifikant“, erklärt Per Protoschill, Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leiter Vertriebsunterstützung bAV. „Vermittler haben den Vorteil, so die häufigsten Vertragsänderungen digital und ohne Unterschriften „schrankfertig“ zu übermitteln“, so Protoschill weiter. Die Dokumente stehen binnen kürzester Zeit digital zur Verfügung, was die Komplexität für Arbeitgeber und Vermittler reduziert. Schon seit 2018 bietet Die Stuttgarter mit dem Betriebsrenten-Manager eine Plattform zur digitalen Verwaltung von bAV-Verträgen. Im Zuge der Implementierung des digitalen Dokumentenversands präsentiert sich das Tool zusätzlich in einer neuen, moderneren Gestaltung, die eine intuitive Nutzung weiter vereinfacht und noch effizientere Geschäftsvorfälle ermöglicht.

Digitalisierung vereinfacht Prozesse und spart Ressourcen

„Nutzer profitieren mit der Neuerung von der Möglichkeit eines einheitlichen digitalen Kommunikationskanals, in dem Vertrags- und Personendatenänderungen direkt an Die Stuttgarter übermittelt und weitere Schriftwechsel digital im Portal dokumentiert werden“, erläutert Nadine Lauser, Leiterin der Abteilung Leben bei der Stuttgarter. Für bereits registrierte Nutzer des Betriebsrenten-Managers erfolgt die Umstellung auf den digitalen Dokumentenversand ohne zusätzlichen Aufwand – es sind weder Formulare noch Unterschriften erforderlich. Firmenkunden, die den Betriebsrenten-Manager bisher noch nicht nutzen, können diesen mit einem einfachen Aktivierungsauftrag beantragen, woraufhin der Dokumentenversand standardmäßig digital erfolgt.

Anbindung an von Maklern betriebene Verwaltungsportale möglich

Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner werden durch die Vertriebsdirektionen der Stuttgarter mit relevanten Informationen zu dieser Neuerung unterstützt. Zudem ist eine Anbindung an ein vom Makler betriebenes bAV-Verwaltungsportal möglich – hierfür steht das Backoffice der bAV-Vertriebsunterstützung unter bAV@stuttgarter.de oder telefonisch unter 0711/665-2525 sehr gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Alle Informationen und den Aktivierungsauftrag zur Anmeldung des digitalen Dokumentenversands finden Sie hier: https://vermittler.stuttgarter.de/der-betriebsrenten-manager/

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Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Rotebühlstr. 120, 70135 Stuttgart, Tel: 0711/665 – 14 71, Fax: 0711/665 – 15 15, www.stuttgarter.de

Künstliche Intelligenz im Versicherungsvertrieb aktiv nutzen ist das Ziel nahezu aller Versicherungsunternehmen.

Eine Einsatzmöglichkeit kann dabei ab sofort ohne viel Aufwand direkt genutzt werden: Die sofortige Antwort auf Fachfragen, die Kunden und der Vertrieb stellen. Ohne Einsatz von hochbezahlten und kaum noch verfügbaren Fachspezialisten in den Zentralen.

Um diese Lösung zu ermöglichen kooperiert nun der Bildungsdienstleister Going Public mit dem innovativen Insurtech-Unternehmen muffintech. Gemeinsam entwickeln die Unternehmen eine branchenspezifische GenAI, die mit detailliertem Versicherungswissen ausgestattet ist. Diese AI basiert auf den Erfahrungen, die Going Public bereits seit über einem Jahr mit dem „Buch-Bot“ sammeln konnte. Der Buch-Bot wird durch den Bildungsdienstleister in der Vorbereitung auf die § 34d -Sachkundeprüfung bereits erfolgreich eingesetzt.

Der Versicherungsbot ist nun die konsequente Weiterentwicklung. So kommen das fundierte Know how, das Going Public über die letzten 34 Jahre ansammeln konnte mit der fortschrittlichen Technologie und Expertise von muffintech in der Umsetzung künstlicher Intelligenz zusammen. Ziel dieser Partnerschaft ist es, den Versicherungsbot bereits in den kommenden Wochen vorzustellen und ihn einem breiten Markt zugänglich zu machen.

„Der Bot ist der persönlicher KI-Assistent für Servicekräfte, Lernende und auch für Fachkräfte in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft“, beschreibt GOING PUBLIC! Vorstand Wolfgang Kuckertz das neue Angebot der beiden Unternehmen.

Das ist aber erst der Anfang. In Zukunft plant das Duo, spezialisierte Bots für die Bereiche Finanzanlagen (§34f), Immobiliendarlehen (§34i) sowie für das Gewerbegeschäft und Profi-Knowhow zu entwickeln. Diese Initiative stellt einen Meilenstein in der Digitalisierung des Versicherungssektors dar und unterstreicht das Engagement beider Unternehmen, innovative Lösungen zu schaffen, die nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch das Fachwissen innerhalb der Branche vertiefen.

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GOING PUBLIC! , Akademie für Finanzberatung AG , Dudenstraße 10 , D-­10965 Berlin, Tel.: 030/682985­0 , Fax: 030/682985­22, www.akademie-fuer-finanzberatung.de

Das duale Gesundheitssystem in Deutschland zeichnet sich durch das Nebeneinander der privaten und der gesetzlichen Krankenkassen aus.

Es ist in Europa einzigartig und in der Bundesrepublik immer wieder kontrovers diskutiert. Die jüngsten Vorstöße im Rahmen der geplanten Krankenhausreform haben die Debatte neu entfacht. Einige Stimmen fordern die Abschaffung der privaten Krankenkassen und eine Vereinheitlichung der Krankenversicherung. Markus Knapp, Mitglied des Vorstands der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) und verantwortlich für die Bereiche Versicherungen, Zentrale Vertriebsentwicklung sowie Fach- und Vertriebsausbildung, verfolgt die Diskussion seit vielen Jahren und findet: Das duale Gesundheitssystem ist eine Errungenschaft – mit Vorteilen für alle.

Die durchschnittliche Lebenserwartung einer Frau, die zwischen 2020 und 2022 geboren wurde, liegt bei 83,2 Jahren, die eines Mannes bei 78,3 Jahren. Tendenz steigend, die Deutschen werden immer älter. Das liegt zum einen daran, dass die Menschen heute gesünder leben und ihre Arbeit körperlich weniger anstrengend ist. Zum anderen profitieren sie von einer sehr guten medizinischen Versorgung. Die moderne Forschung und die technischen Fortschritte im Bereich der Humanmedizin ermöglichen Behandlungsmöglichkeiten und Präventionsmaßnahmen für klassische Altersleiden wie Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Die private Krankenversicherung als finanzielle Stütze des Gesamtsystems

Der Zugang für alle zu dieser medizinischen Versorgung wird in Deutschland durch die gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht. Das ihr zugrunde liegende Solidaritätsprinzip stellt sicher, dass alle gesetzlich Versicherten den gleichen Anspruch darauf haben – unabhängig von der Höhe ihres Einkommens oder der gezahlten Beiträge in die Krankenversicherung. Allerdings ächzt das System nun schon seit Jahren unter den Folgen des demografischen Wandels und der steigenden Kosten in der Medizin. Nicht selten beschwören Journalisten, Politiker und Meinungsmacher den System-Kollaps in der Gesundheitsversorgung. Doch die Abschaffung des dualen Systems oder vielmehr die Vereinheitlichung der Krankenversicherung ist keine Lösung. Zumal eine zwangsweise Einführung keine Verbesserung der medizinischen Versorgung für alle Versicherten erzielen könnte. Ganz im Gegenteil. Denn die private Krankenversicherung (PKV) fungiert mit ihrem Äquivalenzprinzip aktuell als eine Stütze der gesetzlichen Kassen. Sie sichert die Finanzierbarkeit des Systems. Im Jahr 2022 flossen über 41 Milliarden Euro durch die 8,71 Millionen Privatpatienten in das deutsche Gesundheitssystem. Wären diese Menschen ebenfalls in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, so fehlten dem System jährlich über 12,3 Milliarden Euro. Gerade in der ambulant-ärztlichen Versorgung, sprich bei niedergelassenen Arztpraxen, sichern die Einnahmen durch Privatversicherte die finanzielle Stabilität und Wirtschaftlichkeit: Im Durchschnitt stammen mehr als 20 Prozent der Einnahmen niedergelassener Ärzte von Privatversicherten. Ohne sie würden nach Berechnungen des WIP (Wissenschaftliches Institut der Privaten Krankenkassen) jedem niedergelassenen Arzt in Deutschland jährlich durchschnittlich also mehr als 60.000 Euro fehlen. Das entspricht dem Gehalt von fast zwei Arzthelfer/innen – auf die kann und möchte wohl niemand verzichten. Die private Krankenversicherung sichert mit ihrer Kostenübernahme auch gleichzeitig zukünftige Investitionen im Gesundheitswesen und somit den medizinischen Fortschritt, der weiterhin allen Bundesbürgern zugutekommt.

Worauf es ankommt: Die Wahlfreiheit

Aber nicht nur das Gesamtsystem profitiert von der privaten Krankenversicherung. In erster Linie kommt sie ihren Versicherten zugute. Dabei ist die Wahlfreiheit entscheidend: Die Tarifvielfalt der unterschiedlichen Unternehmen am Markt ermöglicht es den Versicherten, Leistungen und Konditionen nach ihren eigenen Wünschen auszuwählen. Genau dieser Marktwettbewerb ist ein Garant und die wesentliche Voraussetzung für zukünftige Innovationen. Diese ermöglichen es dem Kunden, den Leistungskatalog individuell zu vereinbaren und bietet eine Flexibilität, die dem ein oder anderen bei der gesetzlichen Kasse fehlen mag. Die Vorteile, die Versicherte der privaten Krankenversicherung genießen, wie z.B. Zugang zu neuen Diagnoseverfahren, lassen sich allerdings nicht über ein Umlageverfahren finanzieren, sondern sind aufgrund des Kapitaldeckungsverfahrens nur in der PKV möglich. Der von den Kunden gewählte und verbriefte dauerhafte Leistungsumfang in der PKV, verbunden mit dem medizinischen Fortschritt, ist einer der Gründe, weshalb es während der Vertragslaufzeit zu Beitragsveränderungen kommen kann. Deshalb kann die private Krankenvollversicherung nicht für alle Menschen die optimale Lösung bieten.

Das Beste aus beiden Welten

Wer mit der gesetzlichen Krankenversicherung unzufrieden ist, aber dennoch nicht in die private Krankenversicherung wechseln kann oder möchte – der kann den Leistungskatalog der gesetzlichen Kasse mit privaten Krankenzusatzversicherungen um weitere Bausteine ergänzen. Die Vielzahl an Möglichkeiten und Tarifen zu besprechen, ist Alltag in der Beratung von Vermögensberaterinnen und Vermögensberatern mit ihren Kunden. Sie haben die finanzielle Gesamtsituation im Blick und kennen ihre Wünsche. So finden sich passende Optionen und individuelle Lösungen. Nicht jeder hat dieselben Bedürfnisse im Bereich Gesundheit und Lebenspläne sehen äußerst unterschiedlich aus. Die privaten Zusatzversicherungen bieten ein breites Leistungsspektrum und wohl für jeden eine passende Option.

Das duale Gesundheitssystem bringt deshalb allen Menschen in Deutschland Vorteile und sichert die sehr guten Standards der deutschen Gesundheitsversorgung ab. Es ermöglicht Vielfalt, Qualität und individuelle Wahlmöglichkeiten für die Versicherten. Die Abschaffung wäre ein großer Fehler.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau auf die Kompetenz und Erfahrung der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Als Finanzcoaches helfen diese ihren Kunden, das Beste aus ihren Finanzen zu machen. Getreu dem Leitsatz “Früher an Später denken” bieten sie in über 5.200 Direktionen und Geschäftsstellen seit nahezu 50 Jahren eine branchenübergreifende Allfinanzberatung. Das Familienunternehmen ist Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung.

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Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

Relaunch des Franke und Bornberg Rating zur Wohngebäudeversicherung. Relevante Entwicklungen im Markt und bei Produkten sind in die Ratingkriterien eingeflossen und zeigen die aktuellen Unterschiede transparent auf.

Statt drei Kategorien gibt es jetzt eine Gesamtwertung. Nur jeder zehnte Tarif erreicht die neue Top-Note FFF+. Nachhaltige Features finden Eingang in die Bedingungen.

Sintflutartige Regenfälle haben weite Gebiete im Süden Deutschlands unter Wasser gesetzt. Das Leid der Betroffenen ist groß, die Schäden sind noch nicht absehbar. Sicher ist nur: Sie werden auch tiefrote Spuren in den Büchern der Wohngebäudeversicherer hinterlassen.

Viele Immobilienbesitzer fragen sich aktuell, ob ihr Versicherungsschutz noch ausreichend ist. Neben Leistungen für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel kennt die Wohngebäudeversicherung (WGB) zahlreiche Zusatzleistungen. Die Tarife sind meist modular aufgebaut.

Nachdem Franke und Bornberg das marktweit erste Rating für Wohngebäudeversicherungen vorgelegt hatte, war es Zeit für einen Relaunch. „Unser neues WGB-Rating sorgt für einen besseren Überblick in dieser extrem vielfältigen Tariflandschaft. Das erleichtert die Vorausauswahl geeigneter Tarife“, erläutert Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg. Die endgültige Wahl aber müsse noch immer anhand der besonderen Gebäudemerkmale und des Sicherungsbedarfs der Besitzer getroffen werden.

Wichtige Änderungen beim WGB-Rating 2024

Das neue Rating ist schlanker. Es verzichtet auf die Kategorien Grund-, Standard- und Topschutz und bewertet alle Tarife nach einem einheitlichen Kriterienkatalog. Die Notenskala umfasst jetzt sieben Leistungsklassen plus Schulnote. Mehr Differenzierung in der Spitzengruppe verspricht die neue Höchstnote FFF+ (hervorragend). Tarife in den oberen Leistungsklassen müssen Mindeststandards erfüllen. „Die Mindeststandards konzentrieren sich auf entscheidende Pain-Points, also Sachverhalte, die für Betroffene besonders unangenehm werden können“, erläutert Michael Franke. Einen großen Wert legen die Analysten beispielweise auf die Zusicherung, dass bei schleichenden Schäden, die zeitlich nicht eindeutig zugeordnet werden können, der aktuelle Versicherer die Bearbeitung übernimmt.

Einige Kriterien wurden präzisiert, zum Beispiel das Kriterium „Rohrbruch“. Daraus wurden jetzt Zuleitungsrohre, Ableitungsrohre und Gasleitungen. Die wiederum werden unterschieden nach Wasser- und Abwasserrohren auf dem Grundstück und solche außerhalb des Grundstücks. Die Präzision ist notwendig, denn es geht um viel Geld. „Leitungswasserschäden sowie Schäden an Zu- und Ableitungsrohren sind häufig und teuer, sowohl im Gebäude als auch außerhalb. Fast jeder zweite Euro der WGB fließt für Leitungswasserschäden“, weiß Franke. Aber schon eine Nuance beim versicherten Leistungsumfang entscheidet darüber, ob der Versicherer zahlt oder nicht.

Das Rating Wohngebäudeversicherung 2024

Dem WGB-Rating 2024 liegen 1.747 Tarife und Tarifkombinationen von 85 Versicherern zugrunde. Für eine bessere Übersicht der Ergebnisse komprimiert Franke und Bornberg diese auf 340 Tarifvarianten, die sich vom Rating her unterscheiden. Davon erreicht nur jeder zehnte Tarif die neue Höchstnote FFF+. 17 Versicherer bieten ein Produkt mit Top-Rating an. Mehr als jeder fünfte Tarif (23 %) landet mit der Note FFF (sehr gut) im Verfolgerfeld. Die größte Dichte zeigt sich im unteren Mittelfeld. Hier wird fast jeder dritte Tarif mit FF (befriedigend) bewertet.

Am anderen Ende der Skala schneiden 30 % aller Tarife nur „ausreichend“ oder noch schlechter ab. Schwächere Tarife oder Tarifkombinationen zeigen häufig Lücken bei Schäden an Ableitungsrohren, Schäden durch Tiere sowie bei Leistungen für das Beseitigen umgestürzter Bäume und Aufforstung. Gebäudeschäden durch Graffiti oder Vandalismus und Kosten für Sachverständige sind ebenfalls nicht ausreichend gedeckt.

WGB-Prämien steigen mit den Baukosten

Die meisten Wohngebäude sind zum gleitenden Neuwert versichert, haben also keine feste Versicherungssumme. Auf diese Weise sind Gebäude stets ausreichend versichert. Im Gegenzug folgen die Prämien der Entwicklung von Baupreisindex und Tariflohnindex für das Baugewerbe. Deshalb sind die Prämien von 2022 auf 2023 um 14,7 % und 2024 um weitere 7,5 % gestiegen. Guter Schutz bleibt trotzdem bezahlbar, wie die Berechnung von Franke und Bornberg zeigt.

Wie steht es um den Elementarschutz in der WGB?

Nur jedes zweite Wohngebäude hat eine Elementarschadenversicherung. Trotz der aktuellen Diskussionen um eine Pflichtversicherung – Versicherungsschutz bei Naturgefahren bieten die meisten Tarife nur optional. In den Online-Rechnern der Versicherer ist Elementarschutz nicht immer automatisch vorbelegt. Das lässt ihnen Raum für individuelle Annahmepolitik. Und über die Prämie kann zusätzlich gegengesteuert werden.

Was macht ein Wohngebäudeversicherung nachhaltig?

„Wohngebäudeversicherungen werden nachhaltiger, wenn auch nicht flächendeckend“, beobachtet Christian Monke, Leiter Ratings Gesundheit und Private Risiken. „Alles, was ein Wohngebäude nachhaltiger macht, kann auch versichert werden“, ist Monke überzeugt. Wärmepumpen seien zum Beispiel bei Diebstahl mittlerweile besser geschützt. Echte Nachhaltigkeits-Mehrwerte bieten aus Sicht von Monke die

Übernahme von Mehrkosten für einen nachhaltigen Wiederaufbau

Übernahme höherer Kosten für energetische Sanierung und umweltfreundliche Baustoffe

Klimaneutrale Schadenregulierung

Übernahme von Beratungskosten für nachhaltige Technologien.

Franke und Bornberg setzt schon seit Jahren auf Nachhaltigkeit. Nützliche Informationen zu nachhaltigen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen bietet dieser Blog-Beitrag.

Fazit und Ausblick

Wohngebäudeversicherungen sind vielgestaltig. Nicht allein der modulare Aufbau erschwert einen Vergleich. Das neue WGB-Rating von Franke und Bornberg macht Stärken und Schwächen der Tarife transparent. Noch ist das Mittelfeld stark ausgeprägt. Die einheitliche Bewertung aller Tarife sowie geschärfte Kriterien liefern Produktentwicklern wichtige Merkmale für bessere Tarife. Nachhaltigkeit greift langsam Raum in den WGB-Bedingungen.

Die Franke und Bornberg GmbH veröffentlicht alle Ratingergebnisse in ihrem Internetauftritt. Aktualisierungen erfolgen in der Regel zeitnah. Schaubilder und Statistiken zur Verteilung auf die Bewertungsklassen liefern stets eine Zeitpunktbetrachtung. Auf der Webseite finden Interessierte die neuen Bewertungsrichtlinien zur Wohngebäudeversicherung.

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Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Telefon +49 (0) 511 357717 00, Telefax +49 (0) 511 357717 13, www.franke-bornberg.de

Höchstrichterlich abgepfiffen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) „SBU-professional Vitality“ der zur Generali gehörenden Dialog Lebensversicherung. Er folgt damit der Ansicht des Bund der Versicherten e. V. (BdV), dass die Klauseln des Fitness-Tarifs intransparent sind und die Versicherten unangemessen benachteiligen.

„Telematiktarife, die auf die Fitnessdaten von Versicherten zielen, sind nicht unproblematisch. Wir freuen uns, dass wir mit unserer Verbandsklage nun wenigstens für mehr Transparenz sorgen konnten“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollen klar erkennen und verstehen können, was sie bekommen, wenn sie dem Versicherer Informationen zu ihrer Gesundheit preisgeben. So können sie sich fragen, ob es ihnen wert ist, den Vertrag gegen eine lose Aussicht auf Rabatte abzuschließen.“

Mit dem BGH-Urteil nimmt ein Rechtsstreit sein Ende, der bereits seit 2020 ausgetragen wird. Rechtlich ging es im Kern um zwei Klauseln:

Der Tarif „SBU-professional Vitality“ der Dialog Lebensversicherung wird in Kombination mit dem „Vitality“-Gesundheitsprogramm des Versicherungskonzerns Generali abgeschlossen. Das Programm will angeblich gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen. Wer das durch Fitnessdaten unter Beweis stellen kann, soll unter anderem Rabatte bei seinen Versicherungsbeiträgen bekommen. Die Bedingungen sind jedoch undurchsichtig. Die Verbraucher*innen erfahren nicht, welches konkrete Verhalten zu welchen tatsächlichen Vergünstigungen führt. Darüber hinaus weist der Versicherer nicht darauf hin, dass die in Aussicht gestellten Rabatte bei fehlenden Überschüssen auch gänzlich ausbleiben können („Überschussklausel“).

Weiterer Kritikpunkt: Erfährt der Versicherer nicht termingerecht vom gesundheitsbewussten Verhalten der versicherten Person, wird dieses nicht vergünstigend in die Prämienberechnung einbezogen – auch wenn der Versicherer die Nichtübermittlung selbst zu vertreten hat („Informationsklausel“).

Bereits in den ersten Instanzen hatte sich der BdV mit seiner Klage gegen die beiden intransparenten und unangemessenen benachteiligenden Klauseln des Fitness-Tarifs „Vitality“ der Dialog Lebensversicherung erfolgreich durchgesetzt. Sowohl das Landgericht (LG) München I als auch das Oberlandesgericht (OLG) München gaben dem Verbraucherschutzverein in vollem Umfang Recht. Sie untersagten dem Versicherer, die strittigen Klauseln zu verwenden oder sich auf sie zu berufen.

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Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die gestrige (12.6.2024) Entscheidung des EU-Ministerrates zur EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS). Demnach sprach sich der EU-Rat, ebenso wie zuvor das EU-Parlament, gegen allgemeine Provisionsverbote aus.

„Damit sind wir in dem komplexen Gesetzgebungsweg der EU ein Stück weiter“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Für uns ist wichtig, dass es nach diesem Votum Versicherungsmaklern in Deutschland weiterhin möglich sein wird, ihre Existenz auf der Basis von Courtagen zu sichern, ohne dass ihr unabhängiger Status in Frage gestellt wird. Das ist ausgesprochen positiv.“

Kritisch sieht der BVK dagegen, dass der EU-Rat vorhat, künftig höhere Hürden für die Vermittlung von Anlageprodukten zu etablieren. So sollen Tests zum Preis-Leistung-Verhältnis, dem sogenannten Value for money, die Geeignetheit von Produkten für Kunden sicherstellen. Außerdem möchte der EU-Rat die Transparenz der Kosten von Anlageprodukten erhöhen. Damit werden strengere Prüfprozesse für Vermittler einhergehen und die bereits bestehenden Informationspflichten verschärfen.

„Das Konzept des Value for money und von Geeignetheitsmaßstäben (Benchmarks) wird die Vermittlung von Anlageprodukten zusätzlich verkomplizieren, obwohl Kunden in der täglichen Anlageberatung schon jetzt über die Informationsflut stöhnen“, kommentiert BVK-Präsident Heinz die Entscheidung des EU-Rates. „Damit würde mehr Bürokratie Vorschub geleistet, anstatt sie abzubauen. Es stellt sich darüber hinaus die Frage, wer die Benchmarks bestimmt und wie sie kontrolliert werden sollen.“

Nach der Entscheidung des EU-Rates können die Trilogverhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem EU-Rat und dem Europaparlament (EP) beginnen. Das ist allerdings erst dann möglich, wenn sich die EU-Kommission und das EP konstituiert haben. Der BVK rechnet damit, dass der Trilog voraussichtlich im Herbst startet und wird diesen Prozess mit seiner Expertise und der des europäischen Dachverbandes der Vermittler BIPAR begleiten.

Mit der EU-Kleinanlegerstrategie will die EU Kleinanlegern ermöglichen, stärker an den Renditemöglichkeiten der Finanzmärkte zu partizipieren.

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

AfW zur RIS Council

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich der Retail Investment Strategy der EU. Der Rat der Europäischen Union hat sich ebenfalls nun auf eine Klarstellung geeinigt, die besagt, dass deutsche Versicherungsmakler nicht unter ein Provisionsverbot fallen würden.

„Wir begrüßen diese Klarstellung ausdrücklich“, erklärt Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW. „Damit hat nach dem Europäischen Parlament nun auch der Rat der EU eine entsprechende Formulierung in die politische Diskussion eingebracht, die deutlich macht, dass Versicherungsmakler nicht von einem Provisionsverbot betroffen wären. Die Zeichen stehen daher gut, dass sich diese Klarstellung auch im endgültigen Text der Retail Investment Strategy nach den sogenannten Trilog-Verhandlungen wiederfinden wird.“

Die umstrittene Formulierung im ursprünglichen Entwurf der Retail Investment Strategy hatte sinngemäß besagt, dass deutsche Versicherungsmaklerinnen und -makler für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten keine Provision mehr erhalten dürften. Denn dieses sollte Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern verboten werden, die als unabhängig („independent“) agieren.

Neu ist auch der Vorschlag des Rats, dass ein Review der Regelungen zu Provisionen („Inducements“) erst nach fünf Jahren, anstatt wie ursprünglich geplant nach drei Jahren, stattfinden soll. Auch diesen Vorschlag begrüßen wir.

Weiterer Ablauf

Die anstehenden Trilog-Verhandlungen führen das EU-Parlament, der Rat der EU und die EU-Kommission. Parlament und Rat müssen sich auf einen gemeinsamen Text einigen. Die EU-Kommission soll diesen Einigungsprozess unterstützen. Dazu einladen kann die EU-Kommission aber erst, wenn das Europäische Parlament seine Verhandlungsführer benannt hat, was nicht vor September 2024 erwartet wird, da es sich nach der Parlamentswahl zunächst konstituieren muss. Endgültig beschließen wird die Retail Investment Strategy dann das EU-Parlament.

Damit bleibt der Zeitplan wahrscheinlich, den der CSU-Europa-Abgeordnete Markus Ferber gegenüber dem AfW wenige Tage vor der EU-Wahl skizziert hatte. Er geht von einer Einigung gegen Ende des Jahres aus, so dass die Retail Investment Strategy dann in Q1 im EU-Amtsblatt veröffentlicht würde.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Umfassende Rückversicherungsfazilität in Höhe von 50 Mio. USD ermöglichen die Rückversicherung kriegsbedingter Risiken sowie die Erhöhung der Kapazitäten in der Ukraine durch die U.S. International Development Finance Corporation (U.S. DFC)

Kooperation zwischen Aon und der U.S. DFC zur Absicherung von Kriegsrisiken für das ukrainische Gesundheitswesen sowie den Bereich Landwirtschaft im Wert von weiteren 300 Millionen USD

Penny Pritzker, US-Sonderbeauftragte für die wirtschaftliche Erholung der Ukraine, hat maßgeblich zur Mobilisierung von Unterstützung aus dem öffentlichen sowie privaten Sektor beigetragen

Aon plc (NYSE: AON), ein führendes internationales Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen, kündigte heute gemeinsam mit dem U.S. International Development Finance Corporation die Implementierung eines einzigartigen Versicherungsprogramms in Höhe von 350 Millionen Dollar an. Auf diese Weise sollen Versicherungskapazitäten aufgebaut und neue Kapitalinvestitionen sowie die wirtschaftliche Sanierung in der Ukraine beschleunigt werden.

Als einer der größten in der Ukraine tätigen Makler hat Aon eine umfassende Rückversicherungsfazilität in Höhe von 50 Mio. USD vermittelt. Um die Bereitstellung von Kriegsrisikopolicen für die in der Ukraine tätigen Unternehmen zu unterstützen, kooperiert Aon zudem eng mit der DFC und dem ukrainischen Ministerium für Wirtschafts- und Handelsentwicklung. Darüber hinaus besteht eine Zusammenarbeit mit der DFC für die Bereitstellung einer zusätzlichen Kriegsrisikoversicherung in Höhe von 300 Millionen US Dollar, die speziell für die ukrainische Gesundheits- und Agrarindustrie entwickelt wurde.

„Kapital wird nicht dorthin fließen, wo es nicht abgesichert ist – daher soll das neuartige Förderprogramm gemeinsam mit der U.S. International Development Finance Corporation Investitionen in der Ukraine zu einem Zeitpunkt freisetzen und vorantreiben, an dem der Bedarf am größten ist”, sagte Eric Andersen, Präsident von Aon, auf der Ukraine Recovery Conference in Berlin. „Diese richtungsweisende Maßnahme wird die lokale Versicherungswirtschaft in die Lage versetzen, Risiken angemessen zu bewerten und dringend benötigtes, neues Kapital in die Ukraine freizusetzen. Gleichzeitig können so Kapazitäten und Fähigkeiten im Land geschaffen werden, um den Wiederaufbau zu unterstützen.”

Die DFC wird als Rückversicherer für qualifizierte Versicherungsunternehmen fungieren, die in der Ukraine Policen ausstellen und die eigene Bilanz nutzen, um ein kriegsbedingtes Rückversicherungsrisiko in der Ukraine in Höhe von 50 Mio. USD zu übernehmen. Die Fazilität stützt sich auf zwei bewährte Modelle der DFC: Erstens die Weiterleitung von Krediten, welche von lokalen Banken in der Ukraine gewährt werden, um die Kreditvergabe an vorrangige Regionen und Sektoren zu erleichtern. Zweitens die Übernahme von Versicherungsrisiken, insbesondere für Kriegs- und politische Risiken. Die zusätzliche Kapazität in Höhe von 300 Mio. USD für Kriegsrisiken im ukrainischen Gesundheits- und Landwirtschaftssektor unterstreicht die starke Nachfrage nach erschwinglichen Kriegsrisikoversicherungen seitens der in der Ukraine tätigen Privatunternehmen, die während des Wiederaufbaus noch weiter zunehmen wird.

„Die US-Regierung unternimmt Schritte, um Kapital in den Privatsektor der Ukraine zu leiten”, sagte DFC-CEO Scott Nathan auf der Ukraine Recovery Conference. „Der Privatsektor ist für die wirtschaftliche Wiederherstellung der Ukraine von entscheidender Bedeutung und wir nutzen unsere Instrumente, insbesondere die Versicherung politischer Risiken, um das Vertrauen der Investoren in die Ukraine in diesem kritischen Moment zu stärken.”

Die erste qualifizierte ukrainische Versicherungsgesellschaft ist ARX, eine ukrainische Tochtergesellschaft von Fairfax Financial. Aon, DFC und ARX werden somit zukünftig gemeinsam am Aufbau eines Kriegsrisikoversicherungs-Portfolios für in der Ukraine tätige Unternehmen arbeiten. Zudem wird ARX durch die Partnerschaft bei der Ausweitung seines Angebots an Kriegsrisikoversicherungen in der Ukraine unterstützt. Mit der neuen Finanzierungsmöglichkeit können ab sofort auch weitere qualifizierte Risikoträger kurzfristig und zielgerichtet Kriegsrisikoversicherungen anbieten. Langfristig kann die Fazilität die Beteiligung anderer Rückversicherer am ukrainischen Markt fördern und so eine Grundlage für private Investitionen schaffen, die für eine Wiederherstellung der Konjunktur von entscheidender Bedeutung sein werden.

Die Ankündigung folgt auf die Ernennung der ehemaligen Handelsministerin Penny Pritzker im September 2023, die als US-Sonderbeauftragte für den wirtschaftlichen Wiederaufbau der Ukraine die Aktivitäten der US-Regierung in Bezug auf den Krieg in der Ukraine leitet. In dieser Funktion hat die Pritzker den Privatsektor, multilaterale Banken und in der Ukraine tätige Unternehmen mobilisiert, um Unterstützung für die ukrainische Wirtschaft zu erhalten. Sie war maßgeblich daran beteiligt, die Arbeit von Aon und der DFC voranzutreiben, um die Versicherungswirtschaft zu einer Bereitstellung von 350 Mio. USD an privatem Kapital zur Unterstützung der ukrainischen Wirtschaft und Erholung zu bewegen.

„Auf der Suche nach Möglichkeiten, wie wir die ukrainische Wirtschaft unterstützen können, haben wir die Bedeutung eines stabilen Versicherungsmarktes für die Mobilisierung von Investitionen im Land erkannt”, sagte Pritzker. „Diese Fazilität und die Zufuhr neuen privaten Kapitals in die Ukraine werden den lokalen Unternehmen dabei helfen, weiterhin in ihrem Land arbeiten zu können. Gleichzeitig wird die Ukraine auf den Wiederaufbau und weiteres Wirtschaftswachstum vorbereitet.”

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AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Für den Abschluss einer Risikolebensversicherung der EUROPA bis zu 650.000 Euro ist ab sofort kein ärztliches Zeugnis mehr notwendig.

Der Kölner Versicherer hat die Untersuchungsgrenzen erhöht. Das macht die Absicherung sowohl für die Vermittler als auch für die Kunden noch einfacher und komfortabler. Paare können zudem bis Ende Juli von der Paar-Aktion profitieren.

Deutliche Vereinfachung des Annahmeprozesses

„Als moderner Lebensversicherer entwickeln wir unsere Produkte immer so, dass sie bestmöglich zu den Bedürfnissen unserer Kunden passen. Aktuell werden vielfach höhere Absicherungen nachgefragt. Deshalb vereinfachen wir den Annahmeprozess deutlich“, sagt Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand der EUROPA Lebensversicherung.

Kein ärztliches Zeugnis bis 650.000 Euro

Bis zu einer Versicherungssumme von 650.000 Euro muss zukünftig kein ärztliches Zeugnis mehr eingereicht werden. Lediglich für Personen ab Alter 50 Jahre und einer Versicherungssumme ab 500.000 bis 650.000 Euro ist ein kurzer Vital-Check erforderlich. Hierbei muss der Versicherungsnehmer wenige allgemeine Fragen zum Gesundheitszustand beantworten. Diese kann er bei seinem Hausarzt ausfüllen oder über den Medical Home Service (MHS). Beim MHS lässt sich der Kunde kostenlos von einer medizinischen Fachkraft untersuchen – ganz flexibel an einem Ort seiner Wahl. Dadurch spart er sich den Gang zum Arzt samt langer Wartezeiten.

Paare profitieren bis Ende Juli von der Paar-Aktion

Vermittler können ihren Kunden derzeit zudem die Paar-Aktion der EUROPA anbieten. Diese wurde bis Ende Juli verlängert. Schließen zwei Partner bis 31. Juli 2024 über einen elektronisch generierten Antrag jeweils eine Risikolebensversicherung bei der EUROPA ab, profitieren sie von der Paar-Aktion. Diese gilt auch, wenn nur eine Risikolebensversicherung neu beantragt wird und der Partner bereits in der Vergangenheit eine entsprechende Risikolebensversicherung der EUROPA abgeschlossen hat. Beide Verträge erhalten jeweils ein Beitragsguthaben in Höhe von 25 Euro. Die Laufzeit der Verträge muss mindestens noch zwei Jahre betragen.

Mehr zur EUROPA Risikolebensversicherung gibt es unter www.europa.de/produkte/risiko-leben. Freie Vermittler erhalten für sie speziell aufbereitete Informationen zu den Tarifen und Leistungen der EUROPA beim Makler Service-Team unter 0221 5737-300, per E Mail an vep@europa.de oder unter www.europa-vertriebspartner.de.

Über die EUROPA Versicherungen

Die EUROPA Versicherungen gehören zum Continentale Versicherungsverbund. Gegründet wurden sie 1959 in Köln. Dort ist heute noch der Sitz der beiden Unternehmen, der EUROPA Lebensversicherung AG und der EUROPA Versicherung AG.

Die EUROPA betreut 1,545 Millionen Versicherungsverträge sowie 1,7 Millionen Versicherte in Reise-, Rahmen- und Gruppenversicherungsverträgen. Kunden und Vermittler profitieren von einer attraktiven Produktpalette, umfangreichem Service und sehr guter Beratung. In zahlreichen unabhängigen Tests und Rankings werden die beiden Unternehmen immer wieder ausgezeichnet – für ihre Produkte und ihre Beratungsqualität. Zudem beweist die EUROPA, dass hohe Qualität und guter Service dauerhaft günstig sein können: Mit 0,76 Prozent ist die EUROPA laut map-Report einer der Lebensversicherer mit der niedrigsten Verwaltungskostenquote in Deutschland. Das heißt, der Großteil der Beiträge fließt in den Schutz der Kunden. Eine niedrige Quote deutet auf Sparsamkeit in der Verwaltung hin.

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EUROPA Versicherungen, Piusstraße 137, 50931 Köln, Tel: 0221 5737-200, Fax: 0221 5737-233, www.europa.de

Viele Menschen, die sich für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheiden, tun dies in der Hoffnung auf bessere Leistungen und individuellen Service.

Bei der Wahl der Versicherung lassen sie sich dann vom vermeintlichen PKV-Testsieger locken – der mit einem günstigen Tarif wirbt. Doch im Alter erleben viele Rentner dann eine unangenehme Überraschung: Die Beiträge steigen, was die finanzielle Planung erheblich beeinträchtigen kann. Gerade im Ruhestand, wenn das Einkommen in der Regel geringer ist, können hohe Versicherungsprämien zu einer erheblichen Belastung werden.

“Ein verbreiteter Irrglaube, den ich immer wieder zu hören bekomme, ist, dass günstige Einstiegstarife dauerhaft niedrige Beiträge garantieren – doch die Realität sieht oft anders aus. Die Schlüsselrolle spielt die langfristige Beitragsstabilität, ein Aspekt, der in der Werbung oft zu kurz kommt. Es geht nicht nur darum, jetzt zu sparen, sondern sicherzustellen, dass die Beiträge auch im Alter tragbar bleiben”, erklärt Dieter Homburg, Versicherungsexperte und Bestsellerautor. Hier verrät er Ihnen, wie die PKV-Beiträge auch in der Rente bezahlbar bleiben.

Das Problem mit Vergleichen, Ranglisten und Testberichten

Viele Menschen spielen mit dem Gedanken, sich privat zu versichern. Auf der Suche nach einem passenden Anbieter beginnen sie nicht selten damit, Testberichte und Bewertungen zu verschiedenen privaten Krankenversicherungen zu studieren. Durch ihre Recherche bestärkt, entscheiden sie sich letztendlich für den PKV-Testsieger der Stiftung Warentest. Sie denken, damit auf Nummer sicher zu gehen, ohne sich endlos mit dem Thema beschäftigen zu müssen. Schließlich sind die Testberichte und Bewertungen doch genau dafür gemacht: Sie sollen Verbrauchern dabei helfen, eine Übersicht über solide Versicherer zu erhalten. An die Glaubwürdigkeit von Tests und Ratings glauben im Übrigen auch zahlreiche Verkäufer. Attestiert ein Vergleichsprogramm dem Versicherungs-PKV-Tarif ein gutes Rating, nehmen die meisten Verkäufer dies als Argument hin. Dabei gibt es unzählige Beispiele, die zeigen, wie fatal es ist, sich darauf zu verlassen. Nur, weil ein Tarif mit a+ bewertet wurde, heißt das nicht, dass wenige Tage danach nicht der Zusammenbruch folgen kann (siehe Lehmann Brothers Pleite).

Tatsache ist, dass sich die beste private Krankenversicherung auf diesem Weg nur selten findet. Denn der PKV-Testsieger wird anhand bestimmter Kriterien ermittelt, die nicht unbedingt auf die individuelle Situation jedes Versicherten zugeschnitten sind. Vielmehr wird, wenn man sich die Tests, Vergleiche und Ranglisten auf bekannten Vergleichsportalen ansieht, ganz schnell eines deutlich: Nach Festlegung bestimmter Parameter tauchen immer wieder unterschiedliche Anbieter auf. Das erscheint merkwürdig, denn wenn eine Versicherung gut ist, sollte sie eigentlich über Jahre hinweg auf den Spitzenplätzen rangieren.

So finden Verbraucher eine gute private Krankenversicherung

Doch das ist nicht der Fall. Der Grund dafür ist, dass Krankenversicherer bewusst Tarife auf den Markt bringen, die zunächst besonders günstig erscheinen, jedoch keinen Nachweis erbracht haben, dass sie über Jahrzehnte hinweg stabil bleiben. Die Ranglisten ändern sich jedes Jahr, was Testberichte und Bewertungen letztendlich nutzlos macht. Ein Redakteur, der für eine Testzeitschrift arbeitet, ist nicht tief in der Materie verankert – und kann daher lediglich eine Momentaufnahme liefern. Nicht ohne Grund sind Online-Foren voll von Betroffenen, die sich in jungen Jahren privat versichert haben und später mit extrem hohen Beiträgen konfrontiert waren. Daher ist es ratsam, Tests, Vergleiche und Ranglisten kritisch zu betrachten, da sie immer nur aktuelle Preis-Leistungs-Vergleiche anstellen.

Versicherte und Verkäufer sollten stattdessen auf Zahlen, Daten und Fakten achten und darauf, wie beitragsstabil ein Tarif über Jahrzehnte hinweg ist. Manche Vermittler senden dazu den Beitragsverlauf der letzten zehn Jahre. Das kann irreführend sein, da ein Tarif, der seit zehn Jahren besteht, nur jüngere Versicherte haben könnte. Erst, wenn die Versicherten ein Alter erreichen, in dem Zivilisationskrankheiten üblich sind, wird klar, ob der Versicherer sauber kalkuliert hat. Außerdem sollten Verbraucher wissen, dass die meisten Versicherer günstige Tarife auflegen, um bei Vergleichsportalen gut dazustehen. Sie sammeln aber zu Beginn zu wenig Geld ein, was später zu hohen Beitragssprüngen führt. Entsprechend wichtig ist es, einen Versicherungsmakler nach dem Beitragsverlauf über mindestens 25 Jahre zu fragen. Nur so können Verbraucher sicherstellen, dass der Tarif langfristig bezahlbar bleibt.

Fazit

Viele Menschen lassen sich von irreführender Werbung und vermeintlichen Testsiegern in die private Krankenversicherung locken. Sie glauben den leeren Versprechungen vom vermeintlichen Ersparnispotential – und leiden später aufgrund der fehlenden Beitragsstabilität unter hohen Versicherungsprämien. Am Ende ist die langfristige nachgewiesene Beitragsstabilität das zentrale Differenzierungsmerkmal, wenn man eine gute private Krankenversicherung sucht, um hohen Beiträgen im Alter vorzubeugen. Der Versicherer muss vor allem sauber kalkulieren, um die Beiträge so stabil wie möglich halten zu können. Das gelingt Statistiken zufolge nur etwa zwei von zehn Versicherern.

Über Dieter Homburg:

Dieter Homburg ist der Inhaber des Fachzentrums Finanzen und Bestsellerautor des Buches “Altersvorsorge für Dummies”. Er schreibt für den Focus und war schon mehrfach bei RTL zu sehen. Der unabhängige Geld-Ratgeber Finanztip empfiehlt ihn insbesondere bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung. Seit über 25 Jahre vergleicht er die Beitragsverläufe von Privaten Krankenversicherungen und hat bereits über 5.000 Unternehmern, Freiberuflern und leitenden Angestellten dabei geholfen, über 100.000 Euro bei ihrer eigenen Altersvorsorge und Krankenversicherung einzusparen. Hier geht es zum kostenlosen Tarifcheck.

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Fachzentrum Finanzen AG & Co.KG, Lippertor 11, 59555 Lippstadt, Tel: 02941 209420, www.dieterhomburg.de

Im Umfeld der Fußball-EM startet die IDEAL eine Kommunikationsoffensive zur Pflegerente.

Die Kampagne spielt bewusst mit Begrifflichkeiten aus der Fußballwelt, um Makler und Vermittler für die Beratung zu dem emotionalen Thema Pflege fit zu machen. Die aktuelle Kampagne „Boomer-Vermögenscoach“ startet am 03. Juni und versorgt alle interessierten Makler und Vermittler mit einer klugen Taktik und vielfältigen Möglichkeiten zur Kundenansprache während der Europameisterschaft.

Mit Einmalbeiträgen in die IDEAL PflegeRente das finanzielle Risiko für den Kunden abzusichern und gleichzeitig den eigenen Bestand zu veredeln, sind Ziele der aktuellen Kampagne. Dazu Christoph Glinka, Bereichsleiter Marketing und Vertrieb bei der IDEAL Versicherung: „Im Bestand der meisten Vermittler schlummern etliche Kunden der Generation Babyboomer – knapp 16 Millionen Menschen gehören dazu. Ganz konkret geht es darum, dieses riesige Potential zu heben und dem `Angstgegner Pflege` mit der richtigen Taktik zu begegnen. Denn so profitieren beide: Kunde und Vermittler“.

Vertriebsunterstützung für mehr Geschäft

Im Zeitraum 11. Juni bis 08. Juli finden unter dem Titel „Boomer Vermögenscoach 2024“ vier Onlineseminare statt. https://register.gotowebinar.com/rt/1016100916172329557?source=PM

Hier werden die Teilnehmer fit gemacht für die Kundenansprache und finden zu neuer, ungeahnter Abschlussstärke. Unter dem folgenden Link können Interessierte ihren Wunschtermin auswählen: Anmeldung Onlineseminar Boomer Vermögenscoach. Die halbstündigen Seminare sind als Weiterbildungsmaßnahme nach IDD anerkannt. Obendrauf verlost die IDEAL unter allen Teilnehmenden offizielle EM-Bälle. Neben den Weiterbildungsangeboten stehen allen Vertriebspartnern Social-Media-Posts, vorbereitete Landingpages, aber auch Mailingvorlagen zur gezielten Kundenansprache zur Verfügung. Diese sind über den IDEAL Online-Service, aber auch auf der Plattform digidor abrufbar und ganz einfach auf das firmeneigene Design übertragbar. Nähere Informationen zur neuen Kampagne gibt es unter Du bist Boomer-Vermögens-Coach (idealgo.de), bei den IDEAL Sales-Managern oder der Vertriebspartnerhotline, Telefon 030-2587-261. https://www.idealgo.de/ruhestandsmeister/vermittler

Was macht die Pflegerente zum Volltreffer für die Boomer

Die IDEAL PflegeRente gegen Einmalbeitrag löst gleich mehrere Probleme der Babyboomer-Generation auf einmal. „Freiwerdendes oder zwischengeparktes Kapital wird mit guter Verzinsung zum Schutz gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit angelegt. Damit ist das Thema ein für alle Male vom Tisch und im Ruhestand müssen keine Beiträge mehr gezahlt werden“, so Glinka. „Mit der ´Dreierkette´ lebenslange Rente im Pflegefall, Todesfallleistung für die Hinterbliebenen oder dem Rückkaufswert bei Kündigung behalten die Kunden volle Kontrolle über ihr Vermögen. Denn eine Option greift immer und so ist das Geld bestens angelegt“. Die IDEAL PflegeRente profitiert zudem von der Finanzstärke und Stabilität der IDEAL Leben und bietet mit 3 Prozent laufender Verzinsung eine attraktive Rendite.

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IDEAL Lebensversicherung a.G., IDEAL Versicherung AG, Kochstraße 26, 10969 Berlin, Tel: 030/ 25 87 -259, Fax: 030/ 25 87 -355, www.ideal-versicherung.de

Andreas Dinkheller (30) wird zum 01. Juli 2024 neuer Geschäftsführer der Versicherungskammer Maklermanagement Kranken GmbH.

Er folgt damit auf Stefan Gilles, der nach 16 Jahren Tätigkeit im Konzern Versicherungskammer in den Ruhestand geht.

„Mit Andreas Dinkheller konnten wir einen Kollegen mit breiter Management-Erfahrung für uns gewinnen, der zusätzlich über eine ausgewiesene Expertise im Maklervertrieb der Personenversicherung verfügt. Wir freuen uns auf seine Impulse, mit denen er den Erfolg der Versicherungskammer Maklermanagement weiter vorantreiben wird“, so Katharina Jessel, Vorständin für die Bereiche Vertrieb und Marketing der Kranken- und Reiseversicherer im Konzern Versicherungskammer.

Nach seinem dualen Studium in Mannheim mit Schwerpunkt Versicherungsbetriebslehre war Dinkheller in verschiedenen Funktionen für die AXA Deutschland tätig und absolvierte erfolgreich ein berufsbegleitendes MBA-Programm. Zuletzt hat er den Maklervertrieb Süd der AXA Kranken- und Lebensversicherung geleitet.

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Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, D­-80530 München, Tel: 089 ­ 2160 ­ 3050, Fax: 089 ­ 2160 ­ 3009, www.vkb.de

Die VEMA eG, Deutschlands größte Maklergenossenschaft, hebt sich durch ihre einzigartige Struktur und Philosophie deutlich von anderen Dienstleistern ab. Als Genossenschaft schafft sie erhebliche Mehrwerte für ihre Mitglieder und stellt diese in den Mittelpunkt.

Dienstleister für Versicherungsmakler gibt es viele – noch… Die VEMA als Genossenschaft stellt in dieser Gruppe eine Besonderheit dar. Doch was bedeutet eigentlich „Genossenschaft“? Einfach ausgedrückt ist eine Genossenschaft der Zusammenschluss mehrerer Gleichgesinnter, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Es gibt also eine Satzung, die diese Ziele definiert, und das Erreichen dieser Ziele ist das oberste Ziel des Unternehmens. Die meisten anderen Marktteilnehmer sind „normale“ Unternehmen, die irgendjemandem gehören – immer häufiger Finanzinvestoren aus dem In- und Ausland – und die ihre eigene Rendite optimieren wollen. Das ist nichts Verwerfliches, sondern ein grundsätzliches betriebswirtschaftliches Ziel.

Die Gewinnerzielungsabsicht steht bei der Genossenschaft nicht im Vordergrund. Natürlich muss sie in der Lage bleiben, alle anfallenden Kosten zu tragen, und ein gewisses Maß an Rücklagen schafft zusätzliche Planungssicherheit. Aber kein Investor kann Druck ausüben, weil ihm die Rendite nicht ausreicht. Eigentümer der Genossenschaft sind die Makler selbst, die individuell und nutzungsabhängig am Umsatz der VEMA beteiligt werden – 2024 werden 12 Millionen Euro an die Genossen ausgeschüttet. Der Hauptzweck der Genossenschaft ist die Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Der Inhalt der Satzung der VEMA lässt sich in diesem Satz zusammenfassen: Für die angeschlossenen Maklerunternehmen soll ein Mehrwert geschaffen werden. Ein Blick in die Bilanz der Genossenschaft zeigt, dass es auch möglich ist, ein finanziell kerngesundes Unternehmen zu führen.

„Vielen ist gar nicht bewusst, wie positiv anders wir sind“, erklärt Dr. Johannes Neder, Vorstand der VEMA eG.

Bei der Schaffung dieser Mehrwerte beschränkt sich die VEMA nicht auf einzelne Bereiche, sondern hat den gesamten Arbeitsalltag eines Maklerunternehmens im Blick. Das fällt ihr vielleicht etwas leichter als anderen Dienstleistern, weil Aufsichtsrat und Vorstand aus Personen bestehen, die selbst Chefs gut funktionierender Maklerunternehmen sind. Man kennt die Aufgaben und Herausforderungen, denen man sich Tag für Tag stellen muss. So kann man mit dem konkreten Blick des Praktikers optimieren, statt nur auf theoretischer Basis zu agieren.

Seit ihrer Gründung optimiert die VEMA Produkte und Prozesse. Ziel war es immer, den Laienstatus des Kunden zu berücksichtigen und Stolpersteine im Schadenfall auszuräumen. Versicherungsschutz soll tatsächlich das positive Erlebnis sein, das beim Abschluss versprochen wird. Mit 144 Deckungskonzepten und weiteren 200 Sondervereinbarungen sollte für nahezu jedes Kundenbedürfnis eine Lösung zur Verfügung stehen, die deutlich über dem Marktstandard liegt. Auch die technische Optimierung der Abwicklung ist seit jeher ein wichtiges Thema für die Genossenschaft. Aktuell entwickelt sich VEMAoffice als jüngstes Kind der Digitalisierungsbemühungen zu einer „Bestandsmaschine“, die als Schnittstelle zwischen Versichererportalen und Maklerbetrieb konzipiert ist. Hierüber werden Dienstleistungen kombiniert und Prozesse automatisiert. Dass die VEMA auch die technische Seite bestens beherrscht, zeigt die jüngste Auszeichnung mit dem BiPRO-Award.

Und auch die Weiterbildung ist eine der großen Säulen im Angebot der Genossenschaft. Die erst kürzlich ausgezeichnete Akademie der VEMA setzt auf ein zweigleisiges Angebot: online und vor Ort. Dabei wird nicht nur auf die Erfüllung der Pflichtstunden geachtet, sondern auch die Wissensbasis gelegt, um neue Bereiche zu erschließen oder die Nachfolge im Betrieb vorzubereiten. Die seit Jahren hervorragenden Bewertungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sprechen für sich. Doch dies ist nur ein kleiner Ausschnitt aus den Lösungen der VEMA. Wer sich einen Eindruck von dem enormen Gesamtangebot verschaffen möchte, kann dies selbstverständlich im Rahmen einer Präsentation tun.

Vor kurzem veröffentlichte eines der großen Branchenmagazine eine Studie, nach der ein Drittel aller Versicherungsmakler Gebühren für die Dienstleistungen von Pools und Co. zahlen müssen. Auch hier geht die VEMA einen anderen Weg. Die Genossenschaft finanziert sich aus Overhead-Zahlungen der Versicherer auf das VEMA-vermittelte Geschäft der angeschlossenen Makler. Auch für die Aufnahme muss ein Makler nichts bezahlen. Möchte er einen Genossenschaftsanteil zeichnen, fallen natürlich Kosten an – aber niemand ist dazu verpflichtet. Zu den Vorteilen, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben, zählen unter anderem die Teilnahme an der Umsatzbeteiligung und eine Tantieme von 7,5 Prozent p. a. auf die Einlage.

Was derzeit bei Versicherern oft kritisiert wird, will die VEMA vermeiden. Die Erreichbarkeit, um helfen zu können, hat eine sehr hohe Priorität. Generell möchte man es gar nicht erst zu personellen Engpässen kommen lassen. Der Sitz der Maklergenossenschaft ist ein kleiner Ort mit kaum mehr als 80 Einwohnern, 6 km von Bayreuth entfernt – also sicher kein Finanzzentrum der bekannten Metropolen. Dennoch schafft es das Unternehmen, ein so attraktiver Arbeitgeber zu sein, dass auch Mitarbeiter, die weiter entfernt wohnen, gerne Teil des Teams werden. Natürlich wird auch in hohem Maße in die Ausbildung investiert – auch über den aktuellen Bedarf hinaus. Denn eines zeigt die Erfahrung: Arbeit findet einen. Und auch hier ist die Unternehmensform der Genossenschaft von Vorteil. Die Erträge fließen direkt in die Personalreserve.

„Positiv anders.“ Das Zitat von VEMA-Vorstand Dr. Johannes Neder bringt es auf den Punkt. Als Genossenschaft hat die VEMA sowohl die Verpflichtung als auch die Freiheit, anders zu sein als die meisten anderen Teilnehmer am Markt der Maklerdienstleister. Davon profitieren am Ende Makler, Kunden und Mitarbeiter. Genossenschaft macht stark!

Wer die größte Maklergenossenschaft des Landes kennenlernen und erfahren möchte, was sie für ihn tun kann, ist herzlich eingeladen: https://komm-zur.vema-eg.de.

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VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

blau direkt treibt seine Transformation voran. Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 wird Dr. Kai-Uwe Laag, ein externer Manager, zum CEO ernannt.

Er übernimmt die Rolle von Gründer Lars Drückhammer. Drückhammer wird, ebenso wie zuvor Mitgründer Oliver Pradetto, in den Beirat wechseln und signifikant investiert bleiben. Damit hat blau direkt die Nachfolgeregelung seiner Gründer abgeschlossen.

Drückhammer bleibt blau direkt durch seine Rolle im Beirat eng verbunden und wird der Geschäftsführung u. a. bei strategischen Fragen und in der Planungsunterstützung beratend zur Seite stehen. Damit zieht sich nach Oliver Pradetto auch der zweite Gründer von blau direkt wie geplant aus der aktiven Unternehmensführung zurück. Seinen beabsichtigten Wechsel aus der operativen Führung hatte Lars Drückhammer bereits vor zwei Jahren erstmals angekündigt. Als Teil der Weiterentwicklung wurde im Jahr 2023 mit Heiko Kobold ein externer Manager zum CFO ernannt. Mit Hannes Heilenkötter wurde ein interner langjähriger blau direkt Mitarbeiter zum COO berufen und ergänzt zusammen mit Oliver Lang, CBDO, das Management von blau direkt. Ziel der Transformation ist es, die erfolgreiche Positionierung des Unternehmens in einem Marktumfeld zu sichern, das durch neue Marktteilnehmer, gestiegene Kundenerwartungen und technologischen Fortschritt einem dramatischen Wandel unterworfen ist.

Vom 01.07.2024 an wird Kai-Uwe Laag, ein erfahrener Manager von Wachstumsunternehmen mit Fokus auf Digitalisierung und Vertrieb, die Position des CEO übernehmen. Der 49Jährige war zuvor als Geschäftsführer für Unternehmen wie Telefónica und Amplifon tätig und hat diese durch entscheidende Wachstumsphasen geleitet.

In seiner Position als CEO der Telefónica Retail GmbH verantwortete Laag den erfolgreichen Ausbau der Online-Präsenz sowie das umfangreiche Filialnetz der Marken O2 und BLAU. Unter seiner Führung erlebten diese Marken nicht nur wirtschaftlichen Aufschwung, sondern auch eine signifikante Steigerung bei der Anzahl an Partnern sowie der Kundenzufriedenheit. Zuletzt war Laag für das deutsche Geschäft des global agierenden Handelsunternehmens Amplifon verantwortlich, das mit einem Jahresumsatz von 2,2 Milliarden Euro und 16.000 Mitarbeitenden als Weltmarktführer im Segment der Hörgeräteakustik gilt. In seiner Zeit bei Amplifon hat er die nationale Marktposition des Unternehmens maßgeblich gestärkt und die Organisationsentwicklung nach internationalen Standards vorangetrieben.

Kai-Uwe Laag sagt zu seiner neuen Rolle: “Die beeindruckende Wachstumsgeschichte und der unerschütterliche Innovationsgeist von blau direkt haben mich inspiriert. Ich freue mich darauf, meine Expertise und Leidenschaft einzubringen, um das Unternehmen auf die bevorstehenden Herausforderungen in diesem sich schnell verändernden Markt vorzubereiten.”

Lars Drückhammer ergänzt: “Mit seiner breit gefächerten Erfahrung ist Kai hervorragend geeignet, blau direkt weiter in Richtung Marktführerschaft zu entwickeln und die Organisation an die dynamischen Marktbedingungen anzupassen.”

Lars Drückhammer wechselt zum 1. Juli 2024 in den Beirat von blau direkt, in dem die Haupteigentümer des Unternehmens vertreten sind. Neben Mitgründer Oliver Pradetto ist auch der erfahrene Tech-Manager Hüseyin Dogan, COO bei Ionos, Mitglied des Gremiums, der u. a. bei Amazon und PayPal tätig war. Unter Drückhammers Führung gelang die erfolgreiche Umgestaltung von blau direkt in ein modernes, managementgeführtes Unternehmen. Auch die Suche seines Nachfolgers in der Rolle des CEO hat er, in enger Abstimmung mit den anderen Eigentümern, maßgeblich begleitet.

Innerhalb des Unternehmens ist die Anpassung der operativen Führung längst erfolgt. Drückhammer hat seine letzten operativen Verantwortlichkeiten bereits vor Monaten geräuschlos übergeben. Inzwischen sichern erfahrene Führungskräfte aus den eigenen Reihen die ursprüngliche Identität des Unternehmens, während von außen hinzugewonnene Manager:innen neue Impulse und spezialisiertes Know-how einbringen.

“Wollen Unternehmen langfristig und zuverlässig Dienstleistung auf höchstem Niveau bieten, ist die Unabhängigkeit von einzelnen Personen unabdingbar. Ein regelmäßiger Wechsel an der Führungsspitze bringt frische Impulse, stetige Modernisierung und sichert kontinuierlich Führungsleistung auf Spitzenniveau. Vor allem aber bietet eine Organisation, die die Fähigkeit zum Führungswechsel bewiesen hat, allen Partnern mehr Sicherheit, da die Prosperität des Unternehmens und dessen Dienste nicht an einzelne Akteure gebunden sind.”, so Drückhammer.

Nach fast einem Vierteljahrhundert an der Spitze des Unternehmens sieht Lars Drückhammer dem nächsten Kapitel entgegen, das ihm mehr Zeit mit seiner Familie und seine Leidenschaft für das Bergsteigen ermöglichen wird. Drückhammer, dessen strategischer Weitblick oft durch seine Bergtouren inspiriert wurde, betont die Bedeutung des richtigen Zeitpunkts für einen Führungswechsel: “Es gibt immer Aufgaben, die man noch abschließen möchte, doch Unternehmensführung ist ein Teamsport, ähnlich einem Staffellauf. Der beste Zeitpunkt, um die Führung abzugeben, ist, wenn man noch voller Energie ist. Das Staffelholz in einem Moment der Stärke weiterzureichen, ist das Beste für das Team und für einen selbst.” Drückhammer freut sich darauf, seine neue Rolle im Unternehmen mit Elan anzugehen und gleichzeitig die gewonnene Zeit in vollen Zügen zu genießen. “Einen neuen Anfang zu machen, ist ein Geschenk und ich bin stolz, dieses Geschenk mir selbst, meinem Team und unseren Partnern zu machen.”

Zu blau direkt:

blau direkt zählt zu den führenden Technologieanbietern für die unabhängige Vermittlung von Versicherungen und Finanzanlagen. Seit mehr als 20 Jahren ist das Lübecker Unternehmen auf Digitalisierung und Prozessoptimierung spezialisiert und setzt bei der Vereinfachung komplexer Abläufe und der Steigerung der Ertragskraft stetig neue Standards in der Branche. Die cloudbasierte Systemwelt von blau direkt gilt als eine der leistungsstärksten und effizientesten Technologie-Plattformen für die Vermittlung und die Verwaltung von Versicherungen und Finanzanlagen. Moderne Vermittlerunternehmen, die auf blau direkt als Technologiepool setzen, reduzieren ihre Verwaltungsaufwände und verdoppeln im Durchschnitt nachweislich innerhalb von fünf Jahren ihre Umsätze.

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blau direkt GmbH, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Am 12. Juni 2024 findet das HEIMSPIEL der BCA AG und der BfV Bank für Vermögen AG gemeinsam mit rund 20 ausgewählten Partnern aus der Versicherungs- und Investmentbranche im Dorint Hotel in Oberursel statt.

Hierbei wird der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zu Gast sein und über zentrale wirtschaftliche Themen referieren. Das BCA HEIMSPIEL 2024 richtet sich an alle Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler.

Gemeinsam laden die BCA AG und die BfV Bank für Vermögen AG am 12. Juni 2024 zum diesjährigen HEIMSPIEL ein. Bei der ganztägigen Veranstaltung im Dorint-Hotel in Oberursel haben Finanz- und Versicherungsprofis ab 09:30 Uhr die Möglichkeit, alle wichtigen Produktneuheiten, Branchentrends und die neuesten technischen Möglichkeiten in Workshops oder an den Ständen der Aussteller persönlich kennenzulernen. Natürlich stehen beim BCA HEIMSPIEL auch das rege Networking und der Austausch über die neuesten Branchenereignisse sowie das Knüpfen und Pflegen von Geschäftsbeziehungen im Vordergrund. Abgerundet wird der Kongress durch eine exklusive Abendveranstaltung, die gegen 18 Uhr beginnt.

20 Workshops, BCA- und DIVA-Lounge

Die Teilnehmer erwartet ein abwechslungsreiches Programm. In 20 Workshops informieren Referenten ausgewählter Investment- und Versicherungsgesellschaften über zahlreiche Fachthemen. Es bietet den Teilnehmern eine ideale Gelegenheit, in jeweils 20 Minuten Details zu Produkten und Lösungen zu erfahren und mit den Referenten ins Gespräch zu kommen. Zudem besteht die Möglichkeit, sich Bildungszeit anrechnen zu lassen. Die einzelnen Themen finden Sie unter: BCA HEIMSPIEL 2024 – Workshops Versicherung (bca-heimspiel.de) und BCA HEIMSPIEL 2024 – Workshops Investment (bca-heimspiel.de).

Darüber hinaus steht das Team der BCA AG und der BfV AG in der BCA- und DIVA-Lounge bereit, um über die neuesten Dienstleistungen zu informieren. Angefangen von den neuesten Highlights in Sachen Bestandsübertragung und den erweiterten Leistungen der Maklerkunden-App „Ihr FinanzCockpit“ über die Maklerrentenlösung bis hin zu den aktuellen und vergünstigten Marketingangeboten der lokalen TV-Werbung für Versicherungsmakler und Finanzberater oder den aktuellen Versicherungs- und Kapitalmarktinformationen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Oberurseler Finanzdienstleisters freuen sich auf das Gespräch.

Frühere Bundeswirtschaftsminister und ehemaliger Kanzleramtsminister zu Gast

Als Keynote-Speaker kann in diesem Jahr Peter Altmaier auf dem BCA HEIMSPIEL begrüßt werden. Der ehemalige Bundesminister für Wirtschaft und Energie spricht über die aktuellen Herausforderungen und Chancen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Transformation, Geopolitik, Digitalisierung und Energiewende sind nur einige Schlagworte des Tages. Anschließend stellt sich einer der prägenden Köpfe der CDU der Diskussion.

„Die Bedeutung gut aufgestellter Pools wird weiter zunehmen. In diesem Marktumfeld sehen wir uns mit unserem Angebot gut positioniert und freuen uns, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diese Leistungen präsentieren zu können. Unsere Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner können sich auf eine informationsreiche Veranstaltung gepaart mit vielen branchenrelevanten Themen und einem spannenden Keynote-Speaker freuen.“, so Dr. Frank Ulbricht, Vorstand der BCA AG und Vorstandsvorsitzender der BfV AG.

Und Roman Schwarze, Vorstand der BCA AG, ergänzt: „Gerade im Hinblick auf unsere Softwarelösung DIVA, die wir kontinuierlich weiterentwickeln, ist ein vertriebsunterstützender Diskurs erwünscht. Daher freuen wir uns sehr auf viele persönliche Gespräche im Rahmen unseres HEIMSPIELS. Ebenso laden wir alle Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner herzlich ein, einen Blick auf unsere erst kürzlich aktualisierte Endkunden-App „Ihr FinanzCockpit“ zu werfen“.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur kostenfreien Anmeldung finden Sie unter: BCA HEIMSPIEL 2024 – Ihr Kongress am 12. Juni 2024 (bca-heimspiel.de).

Verantwortlich für den Inhalt:

BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

Die MyHouse AG ist neues Partner-Emissionshaus der Vertriebsplattform Walnut Live.

Finanzberaterinnen und -beratern steht ab sofort das aktuelle Anlageprodukt des Asset-Managers „MHREF Wohnen 1“ für die digitale Zeichnung zur Verfügung. Weitere Produkte sollen folgen. Die MyHouse AG wurde 2023 gegründet und ist Teil der gleichnamigen Unternehmensgruppe, die deutschlandweit in Wohnimmobilien mit Fokus auf demografisch stabile und wirtschaftlich starke Regionen investiert. Dabei blickt die Gruppe auf mehr als 15 Jahre Erfahrung zurück. In dieser Zeit hat die Unternehmensgruppe in mehr als 10.000 Wohneinheiten investiert.

Über den geschlossenen Publikums-AIF „MHREF Wohnen 1“ beteiligen sich private und professionelle Investoren ab 10.000 Euro an Bestandsimmobilien mit Entwicklungspotential in Randlagen von Metropolen sowie anderen wachstumsstarken Lagen & Regionen Deutschlands. Die Immobilien werden von MyHouse und dem angeschlossenen Netzwerk modernisiert und auf einen zeitgemäßen – zugleich aber bezahlbaren – Standard gehoben.

„Wir freuen uns sehr, dass sich MyHouse für Walnut Live als digitale Vertriebsplattform entschieden hat. Mit seinem Fokus auf Bestandsimmobilien abseits der Metropolen ergänzt der Asset-Manager das bestehende Angebot für unsere angebundenen Finanzberater und ihre Kunden um eine weitere spannende Facette im Bereich Immobilien“, sagt Lars Gentz, Geschäftsführer der Walnut.

Mehr Zeit fürs Kerngeschäft

„Walnut Live überzeugt neben der E-Zeichnungsstrecke durch eine Vielzahl weiterer intelligenter Funktionen, die den Arbeitsalltag unserer angeschlossenen Vertriebe erheblich erleichtern. Die Zeit, die sich unsere Vertriebspartner durch die Plattform im Backoffice sparen – etwa weil sie nicht mehr jeden Zeichnungsschein händisch auf Fehler untersuchen müssen – können sie unmittelbar in ihr Kerngeschäft investieren: die Beratung ihrer Kunden“, sagt Alexander Hupe, Vorstand der MyHouse AG.

Walnut Live ist für Finanzberaterinnen und -berater kostenfrei nutzbar und ermöglicht die ortsunabhängige Beratung und digitale Zeichnung von Privatmarktanlagen. Die Plattform beinhaltet unter anderem Funktionen wie Co-Browsing, Live-Videoberatung, automatische Dokumentation und Vollständigkeitsprüfungen sowie CRM-Dienste zur Kundendatenerfassung und -verwaltung. Seit August 2022 lässt sich die digitale Zeichnungsstrecke neben der Option für den volldigitalen Fernabsatz auch in der Face-to-Face-Beratung nutzen. Dabei ermöglicht Walnut Live die Erfüllung sämtlicher Pflichten für die Beratung oder Vermittlung von Finanzanlageprodukten gemäß § 16 FinVermV inklusive ESG-Präferenzabfrage.

Über die Walnut GmbH & Co. KG:

Das FinTech-Unternehmen Walnut entwickelt innovative Software für die digitale Abwicklung von Verwaltungs- und Kommunikationsprozessen. Die Vertriebsplattform für Privatmarktfonds Walnut Live ermöglicht Finanzberatern und ihren Kunden eine ortsunabhängige Beratung sowie den volldigitalen Abschluss von Zeichnungsprozessen. www.walnut.live

Verantwortlich für den Inhalt:

Munich Private Equity AG, Keltenring 5, 82041 Oberhaching, Tel: 089/6666 94-446, www.mpe.ag

Die WWK Lebensversicherung a. G. wurde beim diesjährigen „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung“ von unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittlern als Qualitätsführer im Bereich der Direktversicherung ausgezeichnet.

In allen abgefragten Kategorien erzielte der Versicherer hohe Bewertungen und konnte sich somit den 1. Platz sichern.

Ruven Simon, Leiter des bAV-Vertriebs bei der WWK erklärt: „Die Auszeichnung spiegelt unsere strategische Ausrichtung auf das prosperierende Geschäftsfeld der betrieblichen Altersvorsorge und die hohe Leistungsfähigkeit unserer seit Jahresbeginn noch einmal verbesserten Produktgeneration WWK IntelliProtect® 2.0 wieder. Das Ergebnis bestätigt aber auch unsere stetig wachsende Serviceorientierung. Es ist uns erfolgreich gelungen, alle für die Einrichtung der bAV notwendigen Arbeitsschritte für den Vermittler und den Arbeitgeber deutlich einfacher zu gestalten.“

Die Ergebnisse der AssCompact-Studie liefern Antworten auf zwei zentrale Fragestellungen zum bAV-Markt: An welche Produktgeber vermitteln Maklerinnen und Makler sowie Mehrfachagentinnen und -agenten das meiste bAV-Geschäft? Und: Welche Versicherer erzielen laut Makler-Votum die höchsten Zufriedenheitswerte? In die Stichprobe gingen knapp 400 Stimmen von Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche aus einer Online-Befragung ein.

Neben der Analyse, die sich auf den Marktanteil bezieht, wurden auch qualitative Daten erhoben. Unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler bewerteten die Versicherungsgesellschaften anhand von 13 Leistungskriterien. In diesem Jahr wurden die Leistungskriterien „Abwicklung im Neugeschäft“, die „Finanzstärke/finanzielle Stabilität“ sowie der „Bestandskundenservice“ des Anbieters am stärksten gewichtet.

Die WWK machte das Rennen und sicherte sich den 1. Platz unter allen bAV-Versicherern. Sie erzielte bei einer ganzen Reihe von Leistungskriterien sehr hohe Zufriedenheitswerte. Bestbewertungen gab es in den Kategorien „Produktqualität“, „Tarifflexibilität“, „Abwicklung im Neugeschäft“, „Dezentrale Vertriebsunterstützung“, „Angebotsrechner“, „Bestandskundenservice“, „Digitalisierungsgrad“, Preis-Leistungs-Verhältnis“, „Courtageausgestaltung“ und „Gesamtzufriedenheit“.

Die WWK Lebensversicherung a. G. zählt mit Beitragseinnahmen von über einer Milliarde Euro zu den 20 größten Lebensversicherungen in Deutschland. Von der Beitragssumme der abgerechneten Produktion in Höhe von gut 2,1 Mrd. Euro entfallen inzwischen über 600 Mio. Euro auf das bAV-Geschäft (2023).

Geführt wird das Unternehmen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Als solcher ist die WWK ausschließlich ihren Kunden, also den Mitgliedern, verpflichtet und agiert unabhängig von Aktionärsinteressen. Solidität und Finanzstärke zeichnen die WWK aus. Auf das Geschäftsvolumen bezogen ist die Gesellschaft seit langer Zeit einer der substanz- und eigenkapitalstärksten Lebensversicherer in Deutschland.

Verantwortlich für den Inhalt:

WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Regelmäßig verbessert die Continentale ihre Leistungen in der Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU).

Jetzt hat sie die Annahmegrenzen für das Neugeschäft bedarfsgerecht optimiert. Neu sind höhere maximal versicherbare Renten und Pauschalgrenzen. Auch die Einkommensgrenzen für medizinische Untersuchungen und für die Prüfung der finanziellen Angemessenheit hat die Continentale optimiert. Interessant für Vermittler: Besonders die Gruppe der Besserverdiener profitiert hiervon.

Bedarf nach höherer Absicherung deutlich gestiegen

„Als moderner Lebensversicherer passen wir unsere Angebote immer auch den Lebensumständen unserer Kunden an“, sagt Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben der Continentale Versicherung. „Zurzeit verzeichnen wir zum Beispiel ein deutlich gestiegenes Bedürfnis nach höherer Absicherung der Arbeitskraft. Diesem Anspruch kommen wir mit dieser Optimierung jetzt nach.“

Versicherbare Renten und Pauschalgrenzen angehoben

Bei über 900 Berufen hat die Continentale die zulässigen, maximal versicherbaren Renten angehoben: auf 1.500 Euro monatlich beziehungsweise 18.000 Euro jährlich. Darunter fallen besonders Berufe in Handwerk und Industrie. Ebenfalls angehoben hat der Versicherer die Pauschalgrenzen, bis zu denen ein Versicherungsnehmer ohne weitere Einkommensangaben Versicherungsschutz beantragen kann. Hier liegen die Grenzen nun ebenfalls bei 1.500 Euro monatlich beziehungsweise 18.000 Euro jährlich. Davon profitieren vor allem Auszubildende und Schüler.

Vereinfachte Annahmerichtlinien

Zudem vereinfacht die Continentale den Annahmeprozess für Vermittler und Kunden deutlich. Ab sofort genügt die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag bei Monatsrenten bis 3.000 Euro (bisher 2.500 Euro). Erst bei über 3.000 Euro ist ein ärztliches Zeugnis mit Untersuchung durch einen praktischen Arzt erforderlich. Bei über 4.000 Euro Monatsrente muss ein ärztliches Zeugnis mit Untersuchung durch einen Facharzt für Innere Medizin angefügt werden. Bisher lag diese Grenze bei 3.500 Euro.

Einheitliche Regeln für Angestellte und Selbstständige

Neu ist auch die für Angestellte und Selbstständige einheitlich geregelte finanzielle Angemessenheitsprüfung. Hier gilt nun die Bruttoeinkommens-Basis. Diese Vereinfachung gilt für alle Tarife – außer in der betrieblichen Altersversorgung. Bis zu einer Obergrenze von 80.000 Euro sind 65 Prozent des Bruttoarbeitseinkommens beziehungsweise Gewinns vor Steuern als BU-/EU-Jahresrente versicherbar. Oberhalb dieser Grenze sind es 35 Prozent.

Besonders Besserverdiener profitieren von den Änderungen

Interessant für Vermittler: Vor allem die für sie besonders attraktive Gruppe der Besserverdiener profitiert von den höheren Maximalgrenzen. So erhöht sich beispielsweise bei einem Angestellten mit einem Bruttojahreseinkommen von 80.000 Euro die BU-Rente um 30 Prozent.

Weitere Informationen gibt es unter www.continentale.de/bu-versicherung.

Freie Vermittler finden für sie speziell aufbereitete Informationen unter makler.continentale.de/arbeitskraft-absicherung-optimiert.

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Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Seit Sommer 2022 sind Vermittler von Versicherungs- und Kapitalanlageprodukten verpflichtet, ihre Kunden nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Auswahl der Anlage zu fragen.

Zufrieden ist man damit gewiss nicht überall – und dass neue Regularien stets mit ganz eigenen Herausforderungen ankommen, ist kein Geheimnis. Martin Klein, Chef des VOTUM Verbands unabhängiger Finanzdienstleister, schlüsselt für AssCompact auf, wo es knirscht

Die Transformation der Wirtschaft zur Klimaneutralität ist eines der vordringlichsten Ziele der EU. Der europäische Green Deal hat 2050 als das Jahr auserkoren, in dem die gesamte EU-Wirtschaft keine Netto-Treibhausgase mehr ausstößt.

Ein wesentlicher Hebel zum Erreichen dieses Ziels soll das Umlenken von Finanzströmen hin zu solchen Unternehmen sein, die entweder bereits heute klimaneutral sind oder sich auf einem überzeugenden Weg in diese Richtung befinden. Hierzu bedarf es auch des Geldes der entsprechend zu motivierenden europäischen Kleinanleger. Die Bedeutung deren Anlageverhaltens ist beachtlich, wenn man etwa berücksichtigt, dass allein das in Deutschland von Fonds verwaltete Anlagevermögen inzwischen 4 Bio. Euro beträgt.

Um europäische Anleger zu einer nachhaltigen Kapitalanlage zu veranlassen, wurde zum 02.08.2022 per unmittelbar geltender Delegierter EU-Verordnung die Pflicht eingeführt, bei der Beratung zur Wahl einer Wertpapieranlage oder eines Versicherungsanlageprodukts den Anleger zu seinen Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen und ihm nur ein solches Produkt zu empfehlen, welches seinen Nachhaltigkeitszielen entspricht. Das klingt zunächst vernünftig, offenbart seine Tücken jedoch in jedem Detail.

Erst denken, dann handeln

Der dem Dichter Gottfried Benn zugeschriebene Aphorismus „Das Gegenteil von gut ist gut gemeint“ fand selten so viel Bestätigung. Es startete bereits damit, dass man EU-seitig zwar die Nachfragepflicht einführte, jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens die technischen Regulierungsstandards zur Bestimmung dessen, was denn nachhaltig ist, noch nicht festgelegt waren. Auch gab es noch keine Berichtspflichten der Unternehmen.

Die mit der Pflicht konfrontierten Berater konnten daher gar nicht prüfen, ob das von ihnen empfohlene Produkt tatsächlich den Nachhaltigkeitswünschen ihres Kunden entspricht. Dennoch wurde ihnen die gesetzliche Pflicht auferlegt, eine Empfehlung nur dann auszusprechen, wenn das Produkt zum Kundenwunsch passt.

Man ist vom Europäischen Gesetzgeber einige Schildbürgerstreiche gewohnt, dieser gehörte aufgrund seiner Offensichtlichkeit jedoch eindeutig in die aktuellen Top

Alle betroffenen Branchenverbände hatten rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Systemfehler einen Fehlstart des Projektes nach sich ziehen wird. Aus Prestigegründen wollte jedoch die EU keine Verschiebung vornehmen. So kam es, wie es kommen musste.

Um dem Anleger überhaupt eine Empfehlung erteilen zu können, legte man ihm nahe, keine Nachhaltigkeitspräferenz zu benennen, da ansonsten jedes Beratungsgespräch ergebnislos geendet hätte. Alternativ wurden dem Kunden zusätzlich zu der umfassenden Beratungsdokumentation lange Enthaftungserklärungen vorgelegt, welche das Thema Nachhaltigkeit beim Kunden auch nicht positiv positionieren konnten.

Keine praxisnahe Regulatorik

Berater und Kunden, die sich dennoch gemeinsam auf den Pfad der Nachhaltigkeit begeben wollten, wurden zudem durch eine gesetzliche Regelung abgeschreckt, welche eindeutig die Handschrift von Personen trägt, die zu keinem Zeitpunkt je an einem Beratungsgespräch in der Praxis teilgenommen haben.

Die gesetzlichen Regelungen für den Bereich der Anlagevermittlung in Artikel 2 Abs. 7 DV (EU) 2017/565 und der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten in Artikel 2 Nr. 4 DV (EU) 2017/2359 hat die BaFin einmal versucht, so zu erklären: „Die Nachhaltigkeitspräferenzen werden in drei Kategorien unterteilt: in ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne der Taxonomie-Verordnung […], in nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungs-Verordnung […] und danach, ob bei einem Finanzinstrument die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen.“

Dabei hat sie noch unterschlagen, dass der Kunde nicht nur nach Vorgaben aus zwei ihm sicher gänzlich unbekannten Verordnungen gefragt werden soll, sondern auch noch danach, in welchem Umfang, d. h. mit welchem prozentualen Anteil eine solche Anlageform Berücksichtigung finden soll und ob er die Kriterien mischen möchte.

Zur konkreten Umsetzung dieser Befragung des Kunden nach seiner bevorzugten Verordnung verweist die BaFin dabei auf die Leitlinie der Europäischen Aufsichtsbehörden ESMA für die Kapitalanlageberatung und EIOPA für die Versicherungsberatung.

Die Vorgaben der ESMA an die Berater klingen sodann entweder hilflos, zynisch oder dreist, je nach dem in welcher Gemütsverfassung sich der Leser gerade befindet, wenn er folgende Vorgaben liest: „Um den Kunden zu helfen, das Konzept der ‚Nachhaltigkeitspräferenzen‘ gemäß Artikel 2 Absatz 7 der Delegierten Verordnung MiFID II und die in diesem Zusammenhang zu treffenden Entscheidungen zu verstehen, sollten die Firmen die Begriffe und Unterschiede zwischen den verschiedenen Elementen der Definition von Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß Artikel 2 Absatz 7 Buchstaben a bis c sowie zwischen diesen Produkten und Produkten ohne solche Nachhaltigkeitsmerkmale klar erläutern, wobei Fachausdrücke zu vermeiden sind.“

Kurz zusammengefasst, lieber Berater: Die EU hat eine Verordnung erlassen, die keiner versteht, erklär diese bitte dem Kunden in einfachen Worten und erwarte bloß nicht, dass wir dabei helfen. Wenn der Kunde das EU-Konzept der Nachhaltigkeitspräferenzen nicht versteht, waschen wir unsere Hände in Unschuld.

Experten sagen „nein“ Die Europäische Versicherungsaufsicht EIOPA hatte sich ebenfalls auf den Weg gemacht, Leitlinien für die Präferenzabfrage zu entwickeln, hiervon jedoch bis auf Weiteres Abstand genommen, da sie offenbar erkannt hat, dass man bei der Ausgangslage einer missratenen EU-Verordnung mit verbindlichen Leitlinien die Situation für die Vermittler nur verschlimmbessert.

Es ist daher nicht verwunderlich, dass selbst einer der größten Befürworter einer nachhaltigen Kapitalanlage, Prof. Christian Klein vom Lehrstuhl für Nachhaltige Finanzwirtschaft der Universität Kassel, in einem Podcast des Fondsverbands BVI zu folgendem Ergebnis gelangt: „Ich bin wirklich beeindruckt von den Leistungen der EU-Kommission in den vergangenen vier Jahren und finde viele der neuen Regulierungen durchaus sehr sinnvoll. Dennoch muss ich offen gestehen: Als ich zum ersten Mal mit der MiFID II konfrontiert wurde, konnte ich nicht umhin, mich zu fragen, was die Verfasser in Brüssel wohl geraucht haben, bevor sie diese ausarbeiteten. Die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage komprimiert die gesamte Regulierungsarbeit der letzten drei Jahre und versteckt eine beeindruckende Menge an Komplexität hinter den Punkten a), b), c). Wie die Berater diese Vorgaben in den knapp bemessenen Beratungsgesprächen im Retail-Sektor umsetzen sollen, insbesondere wenn es um Kundinnen geht, die vielleicht nur 2.000 Euro investieren möchten, kann ich mir kaum vorstellen.“

Auch der Chefaufseher der BaFin, Mark Branson, konstatierte in einem Redebeitrag auf der Euro- Finance-Week im November 2023 in Frankfurt: „Es gibt viel gut gemeinte Regulierung, die das Ziel verfehlt hat und uns teilweise in eine Sackgasse gebracht hat. Da müssen wir wieder raus.“

Das Interesse ist da

Seit Einführung der Abfragepflicht hat sich daher die Situation nicht zum Besseren entwickelt. Zwar zeigen sich Kunden grundsätzlich an Nachhaltigkeit interessiert, obwohl dies infolge der Energiepreiserhöhung, die durch den russischen Angriff auf die Ukraine und die Erhöhung der CO2-Steuer ausgelöst wurde, auch zusehends in den Hintergrund geriet. Einer Detailanalyse, ob sie denn nach Taxonomie- oder aber Offenlegungs- Verordnungen nachhaltig sein wollen, oder der Diskussion einzelner Principal Adverse Impacts stehen sie jedoch ratlos bis ablehnend gegenüber. Lieber verneinen Kunden die Frage nach einem Interesse an Nachhaltigkeit, um sich sodann dennoch ein nachhaltiges Produkt empfehlen zu lassen, als dass sie hier detaillierte Feststellungen vornehmen.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Frage nach der Nachhaltigkeit immer erst am Ende eines sehr umfassenden Beratungsprozesses gestellt wird. Zuvor hat der Kunde bekanntlich seine persönlichen Verhältnisse und seine Kenntnis und Erfahrungen offenbart, um dann Anlagezweck, Anlagedauer und Risikotoleranz festzulegen. Bei der Vermittlung eines Versicherungsanlageprodukts hat er darüber hinaus eine umfassende Erläuterung dazu bekommen, wie die drei Schichten der Altersvorsorge ineinandergreifen, welche Produkte hier zur Verfügung stehen und mit welchen Unterschieden diese aufwarten. Ein Kunde, der nach einem solchen Beratungsmarathon sodann erfährt, dass die Ermittlung seiner Nachhaltigkeitspräferenzen nochmals eine Stunde in Anspruch nimmt und darüber hinaus nicht sichergestellt ist, dass am Ende überhaupt ein passendes Produkt für seine geäußerten Vorlieben zur Verfügung steht, wählt verständlicherweise schnell die Möglichkeit, auf die Vorgabe von Nachhaltigkeitspräferenzen zu verzichten.

EU in der Pflicht

Der EU-Gesetzgeber ist aufgefordert, seine hochfliegenden Pläne wieder auf ein Normalmaß der Umsetzbarkeit herabzustufen. Er sollte dabei Kunden und Beratern größere Freiräume einräumen. Inzwischen besteht bei den Kunden ohnehin zu Recht die Erwartungshaltung, dass die Anbieter mit ihren Anlagekonzepten Nachhaltigkeitsziele automatisch berücksichtigen und sie hierzu nicht von den Anlegern „gezwungen“ werden müssen. Eine Vielzahl von Anlegern möchte das gute Gefühl der Nachhaltigkeit ihrer Kapitalanlage haben, sie wollen hierzu jedoch nicht zwingend eigene Festlegungen treffen. Den Beratern sollte daher die Frage erlaubt sein: „Sind Sie damit einverstanden, dass das Ihnen empfohlene Produkt Nachhaltigkeitsziele berücksichtigt und ich Ihnen diese erläutere, oder aber möchten Sie eigene konkrete Nachhaltigkeitsziele bestimmen?“

Zudem muss eine klare Haftungszuweisung erfolgen. Wenn ein Anlageprodukt die mit ihm beworbenen Nachhaltigkeitsziele tatsächlich verfehlt oder von vornherein nicht plausibel angestrebt hat, so kann dies nicht zu einer Haftung der Berater führen, die auf die Angaben der Produktanbieter vertraut haben. Der Vermittler kann nicht die Aufgabe eines weiteren Produktprüfers übernehmen. Er ist derjenige, der für die zutreffende Analyse der Kundensituation verantwortlich zeichnet, jedoch kein zusätzlicher Produktverantwortlicher! Dies muss endgültig als Klarstellung in den Richtlinien der EU und in ihren Delegierten Verordnungen erfolgen.

VOTUM und andere deutsche Vermittlerverbände drängen in Brüssel auf diese notwendigen Veränderungen. Vor 2025 ist jedoch keine neue gesetzliche Grundlage zu erwarten. Bis dahin muss sich die Branche mit der Präferenzabfragepflicht arrangieren.

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VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de