Urteil vom 21. November 2023 – XI ZR 290/22

Der u.a. für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die in Altersvorsorgeverträgen mit der Bezeichnung “S VorsorgePlus Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvermögens-gesetz (Sparkonto mit Zinsansammlung)” einer Sparkasse enthaltene Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten unwirksam ist.

Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf:

Der Kläger, ein eingetragener Verein, nimmt satzungsmäßig Verbraucherinteressen wahr und ist als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen. Die beklagte Sparkasse verwendet in ihren Sonderbedingungen für die genannten Altersvorsorgeverträge u.a. die folgende Bestimmung:

“Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer ggfs. Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet.”

Der Kläger hält die vorbezeichnete Klausel für unwirksam, da sie nicht klar und verständlich sei und die Sparer damit entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteilige. Er nimmt die Beklagte darauf in Anspruch, es zu unterlassen, sich auf diese oder eine inhaltsgleiche Klausel gegenüber Verbrauchern in Altersvorsorgeverträgen nach dem Altersvermögensgesetz zu berufen.

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Klageabweisungsantrag weiter.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der XI. Zvilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es sich bei der angefochtenen Klausel um eine Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB handelt, die nicht klar und verständlich ist und dadurch die Vertragspartner der Beklagten unangemessen benachteiligt. Zur Begründung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt:

Die Klausel stellt eine Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB dar und nicht lediglich einen unverbindlichen Hinweis. Denn der durchschnittliche Sparer versteht die Klausel dahin, dass sie der Beklagten das Recht einräumen soll, von ihm im Fall der Vereinbarung einer Leibrente Abschluss- und/oder Vermittlungskosten zu verlangen. Die fehlende Benennung von Voraussetzungen, von denen die Erhebung von Abschluss- und/oder Vermittlungskosten durch die Beklagte abhängen soll, sowie die fehlende Bestimmung der Höhe der Kosten stellen den Regelungsgehalt der Klausel nicht in Frage. Die Bezeichnung des Klauselwerks, in dem die Klausel enthalten ist, als Sonderbedingungen spricht ebenfalls dafür, dass die Klausel den Vertragsinhalt regelt.

Die Klausel ist nicht klar und verständlich im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und benachteiligt dadurch die Vertragspartner der Beklagten unangemessen. Diese können die mit der Klausel für sie verbundenen wirtschaftlichen Folgen nicht absehen. Die Klausel lässt nicht erkennen, ob die Beklagte im Fall der Vereinbarung einer Leibrente tatsächlich Abschluss- und/oder Vermittlungskosten vom Verbraucher beansprucht. Voraussetzungen, die maßgebend dafür sein sollen, dass Abschluss- und/oder Vermittlungskosten dem Grunde nach anfallen, werden dem Verbraucher weder in der Klausel noch an anderer Stelle mitgeteilt. Außerdem erfährt der Verbraucher nicht, in welcher Höhe er gegebenenfalls mit Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet wird. Die Klausel benennt für die Abschluss- und Vermittlungskosten weder einen absoluten Betrag noch einen Prozentsatz, der sich auf ein bestimmtes Kapital bezieht. Sie lässt den Verbraucher auch im Unklaren darüber, ob die Kosten einmalig, monatlich oder jährlich anfallen sollen. Danach kann der Verbraucher die Größenordnung der Abschluss- und Vermittlungskosten nicht absehen, mit denen er bei Vereinbarung einer Leibrente von der Beklagten belastet werden soll. Der Beklagten wäre die gebotene Eingrenzung der Kosten der Höhe nach möglich gewesen.

Vorinstanzen:

Landgericht München I – Urteil vom 15. März 2021 – 27 O 230/20

Oberlandesgericht München – Urteil vom 20. Oktober 2022 – 29 U 2022/21

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

  • 305 BGB

(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. …

  • 307 BGB

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

(2) …

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesgerichtshof BGH, Herrenstraße 45a, ­76133 Karlsruhe, Tel: 0721/159­0, Fax: 0721/159­830,  www.bundesgerichtshof.de

Untersuchung zur Digitalisierung in Agenturen und im Versicherungsmarkt insgesamt

Die Agentur des Vermittlers ist nach wie vor der beliebteste Beratungsort der Versicherungskunden in Deutschland. Doch die Akzeptanz schwindet (-4 Prozentpunkte seit 2017) und digitale Beratungswege (E-Mail, Kundenportal, Chat, Video-Call) werden immer mehr akzeptiert. So ist die Akzeptanz von Online-Beratung über ein Videotelefonat im Vergleich zu 2017 um 17 Prozentpunkte gestiegen, zugleich stiegen E-Mail und Kundenportal um jeweils 13 Prozentpunkte, Beratung über Chat immerhin um 11 Prozentpunkte. Auch telefonische Beratung über das Mobiltelefon gehört mit +19 Prozentpunkten klar zu den Gewinnern der Entwicklung. Weiterhin bedeutungslos bleibt die Beratung über soziale Netzwerke, die mit insgesamt 14 Prozent Akzeptanz (+2 Prozentpunkte seit 2017) mit großem Abstand am Ende des Feldes liegt. Dabei sind es vor allem die jüngeren Kunden, aber auch eher Männer, für die digitale Beratungsoptionen deutlich selbstverständlicher sind als für Ältere und Frauen: Die digitalen Beratungswege E-Mail, Kundenportal, Chat erreichen in der jungen Zielgruppe (bis 30 Jahre) Akzeptanzwerte von teilweise deutlich über 50 Prozent.

Dies sind die Ergebnisse der Sirius Campus Marktuntersuchung „Digitalisierung in der Agentur“ als Schwerpunktthema im Kundenmonitor Assekuranz mit 2.000 repräsentativen Online-Interviews unter 18- bis 69-Jährigen im Zeitraum August bis September 2023.

Präferenz für Papierunterlagen fällt im Schnitt um 14 Prozentpunkte seit 2017

Parallel wird Papier für Versicherungskunden immer unwichtiger. Zwar gibt es noch immer rund zwei Drittel, die einen Versicherungsschein oder eine Kündigungsbestätigung am liebsten in Papierform besitzen möchten, doch Beitragsrechnungen, Informationen über den Stand einer Lebens-/Rentenversicherung und Vertragsbedingungen wünscht mittlerweile nur noch rund die Hälfte der Kunden in Papierform. Die Entwicklung lässt sich für Assekuranz-Verhältnisse durchaus als „rasant“ bezeichnen: Seit 2017 ist der Wunsch nach Papierunterlagen im Schnitt um 14 Prozentpunkte zurückgegangen, bei Beitragsrechnungen um 16 Prozentpunkte, bei Beratungsunterlagen sogar um 18 Prozentpunkte. Anstelle von Briefpost wünschen sich die meisten Kunden eine E-Mail mit angehängter pdf-Datei, an zweiter Stelle folgt die Downloadmöglichkeit im Internet. Auch hier zeigen sich strukturelle Unterschiede nach Alter und Geschlecht der Kunden: Ältere und Frauen haben eine deutlich höhere Präferenz für Papierunterlagen. Für Jüngere gibt es nur noch ein einziges Dokument, das die Mehrheit (51%) am liebsten in Papierform hätte: die Mahnung.

Gute E-Mail-Erreichbarkeit und umfassende Informiertheit über die Vertragssituation sind die wichtigsten Anforderungen an die Digitalisierung von Agenturen

Darüber hinaus haben die Kunden verschiedene Anforderungen an die digitale Kompetenz einer Agentur. Mit deutlichem Abstand werden zwei Forderungen vor allen anderen genannt: An erster Stelle steht gute Erreichbarkeit per E-Mail (72 Prozent zählen dies zu den 3 wichtigsten digitalen Kompetenzen – für jeden Dritten ist es sogar die wichtigste Kompetenz). Etwas dahinter folgt an zweiter Stelle die Forderung, dass der Vermittler zu jederzeit und an jedem Ort über den aktuellen Vertragsstand informiert sein sollte. Immerhin jeder Fünfte (19%) zählt das Angebot einer Online-Terminvergabe zu den drei wichtigsten digitalen Kompetenzen einer Agentur. Interessanterweise werden alle drei Forderungen vorwiegend von der älteren Kundschaft vertreten – Jüngere sehen hingegen eher das Angebot von Chat-Beratung, Videoberatung/Co-Browsing sowie Social-Media-Auftritte als Ausdruck digitaler Agenturkompetenzen.

Verschiedene Kontaktmöglichkeiten führen zu höherer Zufriedenheit mit der Agentur

Darüber hinaus werden in der vorliegenden Untersuchung auch die konkreten Erfahrungen mit der Agentur analysiert – unterschieden nach Vertreteragenturen, Makleragenturen, Bank- und Sparkassenagenturen sowie Geschäftsstellen von Versicherern. Es zeigt sich, dass Agenturen besser beurteilt werden, wenn sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten anbieten. Insbesondere führt die grundsätzliche Erreichbarkeit per Kurznachricht sowie per Videotelefonat zu überdurchschnittlichen Bewertungen. Geht es um konkrete Anliegen des Kunden, führt der persönliche Besuch in der Agentur jedoch aktuell noch zu besseren Ergebnissen. 75 Prozent der Kunden, die zuletzt persönlich in der Agentur waren, sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Wird das Anliegen auf sonstigem Weg geklärt, sind weniger als zwei Drittel (63%) sehr zufrieden. Jeder zehnte bereut im Nachhinein sogar den unpersönlichen Kontakt mit der Agentur und gibt an: „Es hätte sicher bessere Wege gegeben.“

„Der persönliche Kontakt – vor allem mit dem Vertreter, aber auch mit Makler, Bankberater und Geschäftsstelle, führt nachgewiesenermaßen zu besseren Ergebnissen aus Kundensicht.“ Fasst Christoph Müller, Geschäftsführer und Gründer der Sirius Campus GmbH, zusammen. „Dennoch sollten Versicherungsvermittler sich zügig auf die nachwachsende Kundschaft einstellen, die mit Social Media, Online-Chats und Video-Calls aufgewachsen ist – und die deren Fehlen ausdrücklich als Nachteil empfinden.“

Über die Sirius Campus GmbH

Sirius Campus ist ein Forschungs- und Beratungsinstitut mit Sitz in Köln, das sich auf die Optimierung von Beratungs- und Verkaufsprozessen spezialisiert hat. Auf Grundlage von Behavioral Economics und mit einer entscheidungspsychologischen Marktsegmentierung – den Select Typen – entwickelt Sirius Campus Ansprache-, Beratungs- und Angebotskonzepte, die Absatzpotenzial und Preisbereitschaft an unterschiedlichen Touchpoints maximal abschöpfen. Dabei steht das Pricing von Angeboten als wirksamster Hebel für den Unternehmensertrag im Zentrum unserer Beratungsleistung. Sirius Campus bietet Marketing- und Vertriebsmanagern den entscheidenden Wissensvorsprung, um Marktpotenziale frühzeitig zu erkennen und mit wirksamen Anpacks erfolgreich zu gewinnen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Sirius Campus GmbH, Im Klapperhof 33c, 50670 Köln, Tel: 0221 42 330 200, www.siriuscampus.de

Große Resonanz auf den digitalen Presse-Workshop der FPSB-Deutschland-Initiative Frauen*Finanzplanung – Expertinnen räumen mit Vorurteilen und gängigen Narrativen auf und betonen herausragende Bedeutung von Finanzplanung für Frauen

Es gibt den Gender Pay Gap, den Gender Pension Gap und den Gender Wealth Gap. Sie beschreiben die geschlechtsspezifischen Nachteile der Frauen bei Gehalt, Rente und Vermögen. Weniger bekannt, aber nicht minder wichtig ist nach Ansicht von Lisa Hassenzahl, CFP®, und Geschäftsführerin von Her Family Office aus Darmstadt, das Phänomen des Gender Action Gap. „Frauen kommen beim Thema Finanzen deutlich langsamer ins Handeln als Männer, vor allem, weil sie sich nicht trauen und insgesamt über weniger Selbstvertrauen verfügen“, sagt Hassenzahl, die auch Mitglied im Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) ist.

Dabei ist gerade für Frauen die Notwendigkeit, sich mit den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau zu beschäftigen, riesengroß. Hassenzahl präsentierte entsprechende Zahlen:

So beträgt der Gender Pay Gap, also der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen knapp 20 Prozent. Zudem erhalten Frauen in Deutschland im Durchschnitt 42 Prozent weniger Rente als Männer (Gender Pension Gap), und das von Frauen aufgebaute Vermögen muss aufgrund der längeren Lebenserwartung auf fünf Jahre mehr verteilt werden als bei Männern, die im Durchschnitt kürzer leben.

Frauen können Finanzen

Doch die gute Nachricht lautet: Das oft gehörte Vorurteil, dass Frauen sich nicht für Finanzen interessieren, ist falsch. Das wurde im Rahmen einer digital durchgeführten Podiumsdiskussion deutlich, zu der die Initiative Frauen*Finanzplanung des FPSB Deutschland eingeladen hat und die unter dem Motto „Frauen und das liebe Geld – Wie Frauen die finanzielle Selbstbestimmung gelingt”, stand.

Deutlich wurde in der von Anne Connelly, Gründerin des Karrierenetzwerkes „Fondsfrauen“ sowie dem Finanzportal „herMoney“, souverän moderierten Runde, dass die Nachfrage nach qualifizierter Finanzberatung für Frauen zunimmt. Immer mehr Frauen wollen sich aktiv mit den eigenen Finanzen beschäftigen. Aus verschiedenen Gründen. So sind die Lebensläufe von Frauen oft durch Brüche und Wendepunkte gekennzeichnet, wie Babypausen, Pflege von Angehörigen oder vorübergehende Teilzeittätigkeit. Außerdem fehlt Frauen häufig eine vernünftige Absicherung.

Das Dilemma dabei: „Die Nachfrage nach Informationen und Beratung steigt spürbar, doch es gibt leider immer noch zu wenig qualifizierte Angebote für Frauen“, berichtete Annika Peters, CFP®, Vorstand bei der FrauenFinanzBeratung Barbara Rojahn & Kolleginnen aus Stuttgart.

Etwas uneins war sich die Runde, ob es dabei einer speziellen Ansprache für Frauen bedarf. So warnte Marcel Reyers, CFP®, und geschäftsführender Gesellschafter der Finanz Konsilium GmbH aus Limburg an der Lahn, vor Stereotypen. „Entscheidend ist aus meiner Sicht die Fähigkeit zur Empathie und die ist nicht geschlechterspezifisch“, sagte FPSB-Vorstand Reyers. Nur wenn sich der Berater oder die Beraterin wirklich in die Bedürfnisse der Kundin hineinversetzt, sich entsprechend Zeit nimmt und Vertrauen aufbaut, sei die Beratung gewinnbringend.

Kompetenz und Einfühlungsvermögen gefragt

„Es geht natürlich in erster Linie um Kompetenz“, bestätigte auch Alexandra Huhle, CFP®, Geschäftsführerin der Müller & Veith Investment GmbH aus Wiehl. Aus ihrer Beratungspraxis könne sie aber berichten, dass Frauen häufig zunächst Einfühlungsvermögen bei der Beratung einfordern. „Frauen nähern sich dem Thema Finanzen anders als Männer“, so die Expertin. „Es reicht nicht aus, eine Frau zu sein, um eine Frau gut zu beraten“, pflichtete Annika Peters bei, gab aber zu bedenken, dass Beraterinnen, die ähnliche Lebenssituationen wie ihre Kundinnen durchlaufen, sich leichter in die Bedürfnisse und Ziele hineinversetzen und persönliche Erfahrungswerte einbringen könnten. Auch nach Ansicht von Constanze Hintze, CFP®, Geschäftsführerin von Svea Kuschel + Kolleginnen aus München, gelingt es Beraterinnen in einer immer noch männlich geprägten Finanzwelt in der Regel besser, Vertrauen aufzubauen. „Es geht um den weiblichen Blick.“ Ähnliche Lebenserfahrungen und einhergehendes Verständnis für die relevanten Themen schaffen erfahrungsgemäß die besten Verbindungen.

Die Expertinnen berichteten zudem aus ihrem Beratungsalltag. Demnach möchten Frauen häufig zunächst das große Ganze verstehen und Anlageentscheidungen lieber auf einer vollständigen und nachvollziehbaren Basis treffen. Auch aus diesem Grund seien sie, wie Studien belegen, langfristig die erfolgreicheren Anlegerinnen.

Finanzberatung für Frauen ist definitiv kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit, lautete am Ende die wichtige Erkenntnis des Round-Table, für den sich mehr als 30 Journalistinnen und Journalisten aus ganz Deutschland registriert haben. Dabei seien jedoch die Beratungsqualität und der Beratungsansatz entscheidend. „Es braucht eine Finanzplanung, nicht nur eine Finanzberatung“, fasste Moderatorin Connelly zusammen. Aspekte wie Vermögensaufbau, Absicherung, Ruhestandsplanung oder Vermögensübertragung sollten nie isoliert betrachtet werden, sondern immer individuell und vor allem ganzheitlich. „Angebote unter dem rosa Deckmantel der Finanzberatung helfen dabei nicht weiter“, kommentierte Lisa Hassenzahl.

Glücklicherweise würden immer mehr Frauen erkennen, dass Finanzplanung, die sich an den Lebenswirklichkeiten und -phasen der Frauen orientiert, der Schlüssel zum Erfolg beziehungsweise der finanziellen Unabhängigkeit ist. Denn Finanzplanung macht die eigene finanzielle Situation erlebbar, verhilft Frauen zu finanzieller Stärke und Unabhängigkeit und schafft so Selbstvertrauen in die eigenen Entscheidungen. Damit der Gender Action Gap künftig ein wenig kleiner wird.

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Nach DIN gelten Rentner als abgesichert, wenn sie rund 80 Prozent ihres letzten Nettoerwerbseinkommens als Alterseinkünfte erhalten.

„Doch diese Rechnung greift bei Paaren zu kurz“, sagt Horst Schneider, CEO der AIR GmbH. „Hier muss vor allem dafür gesorgt werden, dass oft bestehende Unterschiede beim Gehalt und damit bei den Rentenansprüchen rechtzeitig ausgeglichen werden.“

Bei vielen Finanzberatungen werden die gesetzlichen Rentenansprüche von Ehepaaren einfach addiert und gedanklich gleichmäßig zwischen den Partnern aufgeteilt. „Dann wird nur geschaut, wie groß die bestehende Lücke ist und diese mit privater Altersvorsorge geschlossen“, so Schneider. Doch dabei wird regelmäßig vergessen, dass die gesetzlichen Ansprüche vermutlich deutlich unterschiedlich sind. Daher berücksichtigt AIR mit ihrem quantitativen Modell automatisch die individuellen Gegebenheiten beider Ehepartner und integriert Faktoren, die häufig übersehen werden, aber für eine gesicherte Altersversorgung entscheidend sind.

Je nachdem, ob eine Person selbständig gearbeitet hat, sich um die Kinder gekümmert oder ein paar Jahre Teilzeit gearbeitet hat: Schon klaffen die Ansprüche der gesetzlichen Rente auseinander. „Und es besteht die Gefahr, dass diese Lücke unverhältnismäßig groß wird, wenn die Person wegfällt, die einen höheren gesetzlichen Rentenanteil hatte“, sagt Schneider.

Besser ist es, durch eine passgenaue Berechnung zunächst für jede Person ein angemessenes Ruhestandseinkommen zu sichern. „Wenn ein Partner stirbt, fallen ja nicht fünfzig Prozent der Kosten weg“, sagt Schneider. „Miete oder Unterhaltskosten für eine Immobilie oder auch ein Auto bleiben zu 100 Prozent erhalten.“ Es muss deshalb im Rahmen einer ganzheitlichen Beratung gewährleistet werden, dass die nachbleibende Person über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um diese Rentenlücke zu schließen.

Gerade für Ehepaare ist es entscheidend, zusätzlich zu den jeweils ermittelten Rentenanwartschaften auch einen Teil der Altersvorsorge in liquiden Assets aufzubauen. „So lassen sich dann Kosten ausgleichen, die über die 50 Prozent der Rentenversorgung hinausgehen. Damit ist die Lebensqualität des länger lebenden Partners im Alter abgesichert“, so Schneider. „Letztendlich ist es gerade bei Ehepartnern, die vom Ehegattensplitting profitieren, eine Art Ausgleich für die Gehaltsunterschiede.“ Die finanzielle Versorgung beider Parteien muss gewährleistet sein, unabhängig davon, welcher Partner zuerst verstirbt.

Über die AIR GmbH

Die AIR GmbH ist ein Fintech mit Sitz in Mannheim und wurde 2019 von Horst Schneider gegründet. AIR entwickelt Softwarelösungen für die Finanzdienstleistung mit passgenauen, ganzheitlichen und gleichzeitig standardisierten Anwendungen für das Privatkundengeschäft und für Verbraucher. Das „AIRboard“ generiert ein quantitatives Modell zur Erstellung eines „abstrakten individuellen Referenzportfolios“ mit dem Ziel der optimalen Organisation, Steuerung und Qualitätssicherung der holistischen Finanz- und Vermögensberatung.

Verantwortlich für den Inhalt:

AIR GmbH, Julius-Hatry-Str. 1, 68163 Mannheim, Tel: 0621 4908570, www.air-gmbh.com

Wir möchten Sie gerne darüber informieren, dass unser langjähriger Mitarbeiter PHILIP WENZEL zum 1.1.2024 eine neue Tätigkeit beginnt.

Nach fast fünf Jahren erfolgreicher Zusammenarbeit zwischen Philip Wenzel als Angestelltem Mitarbeiter innerhalb der SCALA Finanzgruppe, als Versicherungsmakler für die Unternehmen BSC & WORKSURANCE und auch als GESCHÄFTSFÜHRER in unserer BIOMEX GmbH, endet unsere aktive Zusammenarbeit zum Jahresende.

Philip Wenzel kann einen nächsten Karriereschritt machen und wird sich ab JANUAR voll auf eine verantwortliche Position als Angestellter für einen großen deutschen Pool-Dienstleister konzentrieren.

„Wir haben in der mehrjährigen Zusammenarbeit viele Erfolge innerhalb der SCALA feiern dürfen und blicken auf eine insgesamt sehr erfolgreiche Zeit sowie eine tolle gemeinsame Wegstrecke zurück. Und das mit einem weinenden Auge, ob des Weggangs und unserer künftig getrennten Wege, aber auch ganz klar mit einem lachenden Auge, wegen dem tollen Karrieresprung für Philip und unserer erfolgreichen Zeit,“ so Christian Schwalb, SCALA Finanzgruppe.

Verantwortlich für den Inhalt:  

SCALA & Cie. Holding GmbH, Kronachallee 8, 96317 Kronach, Tel: 09261-962860, Fax: 09261-9628611, www.scala-holding.com

Die Policen Direkt Maklergruppe verstärkt sich mit Robert Haydecker und intensiviert damit den eingeschlagenen Wachstumspfad bei der Akquisition von Maklerunternehmen und -beständen und macht somit einen weiteren Schritt beim Aufbau einer deutschlandweit aufgestellten, mittelständischen Maklergruppe.

Robert Haydecker weist eine vielseitige Erfahrung auf Versicherer- und Maklerseite auf. Nach seiner Ausbildung und anschließenden langjährigen Zeit im Außendienst bei der Allianz war er 20 Jahre bei der Aktiv Assekuranz als Firmenkundenberater und Geschäftsführer beschäftigt. Zuletzt war er als Trainer & Coach für die VEMA Akademie tätig und zugleich Hauptansprechpartner für VEMA Makler im Bereich der Unternehmensnachfolge.

„Wir sind sehr froh, dass wir mit Robert eine herausragende Persönlichkeit gewonnen haben, um mit unserer Maklergruppe weiter zu wachsen und neue Makler in die Gruppe aufzunehmen. Auch sein umfangreicher Erfahrungsschatz über den Maklermarkt und die Unternehmensnachfolge werden uns weitere Blickwinkel auf zukunftsweisende Entscheidungen geben und uns künftig noch dynamischer im Markt auftreten lassen“ erläutert Dr. Ernesto Knein, Geschäftsführer der Policen Direkt Maklergruppe.

„Die Strategie der Policen Direkt Maklergruppe finde ich beeindruckend: Der Kauf und die Integration von etablierten Versicherungsmaklern in die Maklergruppe, um gemeinsam mit Ihnen etwas Größeres aufzubauen und dabei keinen Einzelnen zu bevormunden. Jeder Makler der zur Gruppe kommt, kann sich mit seinen besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen einbringen und seinen Beitrag zum Ganzen leisten. Mit besonderen Karrieremodellen fördern wir die Mitarbeiter, um die einzelnen Unternehmen langfristig zu erhalten. Der wertschätzende Umgang miteinander legt die Basis für eine erfolgreiche Zukunft.“ führt Robert Haydecker aus.

Über die Policen Direkt Maklergruppe:

Die Policen Direkt Maklergruppe übernimmt etablierte Versicherungsmaklerunternehmen, die am bestehenden Standort erfolgreich und nachhaltig weitergeführt werden. Als unabhängiger Versicherungsmakler werden an deutschlandweit 12 Standorten über 20.000 Kunden des deutschen Mittelstands beraten. Die Maklergruppe hat Standorte in u.a. Frankfurt (Zentrale), Stuttgart, Augsburg, Aschaffenburg, Limburg, Düsseldorf, Bad Oeynhausen, Kaufbeuren, Pirna und Mühlheim am Main gehört schon heute zu den größten deutschen Versicherungsmaklergruppen, die sich zu 100% in privater Hand befinden.

Verantwortlich für den Inhalt:

Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH, Rotfeder-Ring 5, 60327 Frankfurt am Main, Tel: + 49 69 900 219 114,Fax: + 49 69 900 219 4114, www.policendirekt.de

Alle nach dem Geldwäschegesetz (GWG) Verpflichteten müssen spätestens ab 01.01.2024 in dem Online-Meldeportal „goAML“ registriert sein.

Meldepflichtige sind u.a. Immobilienmakler, Versicherungsvermittler (wenn sie Versicherungsanlageprodukte vermitteln) und Finanzunternehmen (also auch regelmäßig Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis gem. § 34f bzw. § 34h GewO).

Mit Ablauf der bisher noch bestehenden Übergangsfrist am 31.12.2023 verstoßen alle Verpflichteten, die keine goAML-Registrierung vorweisen können, gegen das Geldwäschegesetz. Die Registrierungspflicht gilt unabhängig davon, ob Geldwäsche-Verdachtsmeldung abgeben werden. Hier geht es zur Registrierung: https://goaml.fiu.bund.de/WebRegistration/NewEntityCR

„Den AfW erreichten in den letzten Monaten zahlreiche Anfragen von Vermittlerinnen und Vermittlern dazu. Dies hat uns bewogen, die wichtigsten Fragen in einem Fragen-Antwort-Katalog aufzugreifen und für die Betroffenen somit eine erste Handreichung für die Erfüllung ihrer Registrierungspflicht zu geben.“, erläutert Rechtsanwalt und Geschäftsführender Vorstand des AfW, Norman Wirth, das neue Serviceangebot des Verbandes, welches hier zu finden ist: https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/infofaq-fuer-vermittler-zur-registrierungspflicht-nach-dem-geldwaeschegesetz-gwg-ueber-das-webportal-goaml/

Erstmals bietet der AfW Vermittlerinnen und Vermittlern auch Unterstützung durch einen KI-Chatbot. „Wir haben diesen Bot speziell auf die wichtigsten Fragen rund um die goAML-Registrierung trainiert. In das Training sind auch die vielen bereits an den AfW herangetragenen Fragen und Probleme eingeflossen. Vermittlerinnen und Vermittler können somit schnell Antworten auf ihre Fragen rund um die goAML-Registrierung erhalten“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Der KI-Chatbot ist ebenfalls auf der Services-Webseite des AfW erreichbar.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Transparenz der Ergebnisdarstellung bleibt häufig hinter Standards zurück / “Elite Report 2024”: 54 empfehlenswerte Institute in Deutschland (43), Österreich (7) sowie vier aus Schweiz und Liechtenstein bilden im deutschsprachigen Raum die Qualitätsgemeinschaft der Vermögensverwalter

Vielen Vermögensverwaltern mangelt es aus Sicht ihrer Kunden an ausreichender Wertschätzung für die zu betreuende Person und das Mandat. Diese schwerwiegende Kritik äußerten bei den jährlichen Recherchen des “Elite Reports” zahlreiche, vor allem ältere vermögende Privatanleger. Hinzu kommt als immerwährendes Ärgernis die häufig mangelnde Transparenz der meist wenig empathisch vorgetragenen Reportings. “Die Beurteilung der Betreuungsqualität hängt neben dem absoluten Ergebnis maßgeblich von den immer wieder als lästige Pflicht gehandhabten Reportings und der dem Kunden und seinen Betreuungsmandat entgegengebrachten Wertschätzung ab. Dafür bietet die seit zwei Jahrzehnten bewährte Qualitätsgemeinschaft der Elite im deutschsprachigen Raum eine wichtige Orientierungshilfe bei der Suche nach mehr Betreuungsqualität”, erklärt “Elite Report”-Chefredakteur Hans-Kaspar von Schönfels.

Rund 150 Reportings hat der “Elite Report”-Gutachter, der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Wertpapieranlagen, Reinhard Vennekold, akribisch geprüft. Er empfiehlt Vermögenden, die gesetzlich vorgeschriebenen Reportings genau zu prüfen. So könnten Probleme in der Performance, im Risiko, in der Asset Allokation oder in der Kostenstruktur rechtzeitig erkannt und zeitnah entsprechend gegengesteuert werden.

Der “Elite Report” für 2024 erscheint im 21. Jahrgang

Insgesamt wurden dieses Mal 54 Vermögensverwalter als “empfehlenswert” eingestuft. Von anfänglich 367 Anbietern blieben nach einer ersten und zweiten Analyse noch 151 übrig. Nach Durchführung weiterer Prüfschritte wie der Beantwortung eines umfangreichen Fragebogens und diversen Leumundsbefragungen sowie dem Bilanz-Check reduzierte sich die Zahl auf 81. Die anschließende Auswertung von Beratungsberichten privater Anleger und Nachrecherchen reduzierte die Anzahl der Auszuzeichnenden noch einmal auf insgesamt 54 Anbieter.

Top Ten mit vielen großen Namen

Von den 54 empfehlenswerten Häusern sind 43 deutsche Adressen, sieben haben ihren Sitz in Österreich, vier in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Zum Segment “summa cum Laude” gehören 37 Vermögensverwalter mit 750 bis 800 Punkten. Die Auszeichnung “magna cum laude” erhalten acht Häuser mit 700 bis 749 Punkten, neun Anbieter zählen mit 650 bis 699 Punkten zu den “cum laude”-Anbietern. Die zehn besten Vermögensverwalter sind in diesem Jahr die DZ Privatbank S.A. (D/L), die Frankfurter Bankgesellschaft (D/CH), die Fürst Fugger Privatbank AG (D), die Hamburger Sparkasse (D), HRK Lunis AG (D), die LGT Bank (FL/CH), die Nord LB (D), Pictet & Cie Europe S.A. (D/CH), die Schelhammer Capital Bank Vermögensmanagement (A) sowie Werther und Ernst (D).

Verantwortlich für den Inhalt:

Elite Report Redaktion, Nigerstr. 4/II, 81675 München, Tel:+49 (0)89-470 36 48, www.elitereport.de

Focus Money setzt Plansecur beim Vertrauen auf den ersten Platz in seiner Branche

F.A.Z.-Institut zählt Plansecur zu Deutschlands besten Vermögensberatern

Die Finanzberatungsgruppe Plansecur kann sich gleich über zwei aktuelle Auszeichnungen freuen. So setzte das Magazin Focus Money die Finanzberater in seiner aktuellen Studie “Höchstes Vertrauen 2023” auf den ersten Platz in ihrer Branche. Das F.A.Z.-Institut zählte Plansecur in einer anderen Studie beinahe zeitgleich zu “Deutschlands meist empfohlenen Vermögensberatern 2023”.

“Ich freue mich riesig, dass die Vertrauenskultur, die wir bei Plansecur seit jeher leben und die unsere Kunden so schätzen, in einer unabhängigen Untersuchung mit dem ersten Platz bestätigt wird”, sagt Plansecur-Geschäftsführer Heiko Hauser in Richtung Focus Money. An das Institut der renommierten Frankfurter Tageszeitung gerichtet ergänzt er: “Es ist zudem erfreulich, nicht nur über alle unsere Beratungsleistungen hinweg eine sehr gute Bewertung zu erhalten, sondern auch in Einzeldisziplinen wie der Kapitalanlage zu den Besten zu gehören.”

Sowohl Focus Money als auch F.A.Z.-Institut haben ihre Auswahl durch ein sog. Social-Listening-Verfahren getroffen. Hierzu wurden mehrere hundert Millionen Online-Quellen automatisch gesichtet und mittels Künstlicher Intelligenz (KI) analysiert. Bei der KI-Auswertung kamen Kriterien wie Kundenzufriedenheit, Qualität, Seriosität, Beratungsservice, Preis-Leistungs-Verhältnis und die Bereitschaft zur Weiterempfehlung zum Tragen. Dabei erreichte Plansecur beim F.A.Z.-Institut eine Zustimmung von über 90 Prozent und bei Focus sogar 100 Prozent. “Das ist zwar nur eine statistische Analyse von Online-Quellen, aber sie bestätigt doch einmal mehr unseren Vertrauens- und Qualitätsansatz”, freut sich Heiko Hauser.

Die beiden jüngsten Auszeichnungen stehen in einer ganzen Reihe von Topbewertungen, die Plansecur seit Jahren immer wieder erhält. Dazu gehören beispielsweise “Hohes Kundenwohl 2023”, ebenfalls vom F.A.Z.-Institut, vier Sterne beim Ranking der “besten Finanzvertriebe 2023” des Wirtschaftsmagazins Capital oder “Top 3” von Focus Money Ende letzten Jahres.

“Es ist die Beratung vor Ort mit der Unterstützung durch die Zentrale und die daraus resultierende Kundenzufriedenheit, auf die es letztendlich ankommt”, erklärt Wolfgang Stolz, Leiter Vertrieb bei Plansecur. Er ergänzt: “Langfristige Kundenbeziehungen statt kurzfristiger Gewinnmaximierung – Dieses Prinzip führt uns immer wieder zu hervorragenden Bewertungen.”

Plansecur ist eine konzernunabhängige Unternehmensgruppe für Finanzplanung und Vermittlung, die Wert auf hohe ethische Grundsätze legt. Die Gruppe gehört mehrheitlich ihren Beratern, die am Unternehmen beteiligt sind; daher unterliegen sie keinen Absatz- oder Provisionsvorgaben. Kundenberatungen erfolgen über den Einzelberater hinaus anonymisiert in einem Expertenteam, um höchste Beratungsqualität zu gewährleisten.

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

v.l.n.r. Jens Langguth – André Wreth – Christopher Leifeld – Dr. Frederick Steinke – Dr. Frank Ulbricht – Tim Groothedde – Michael Wedel – Marc Hinrichsen – Dirk Fischer – Jörg Schieferdecker – Thorsten Dorn – Christian Kiefer LL.M. – Frank Leitgeb – Thomas Brosche – Dietmar Diegel – Matthias Wiegel – Handan Isik – Christian Nuschele – Dirk Erfurth – Jörg Schmidt – Siegfried Isenberg – Thomas Lüer – Stefanie Baum – Jürgen Braatz – Martin Stenger – Wolfgang Hanssmann – Jörg Laubrinus – Prof. Dr. Hans-Wilhelm Zeidler – Susanne Scarpinati – Markus Krawczak – Oliver Lang – Christine Schönteich – Dr. Christian Bohner – Norman Wirth – Markus Kiener – Olaf Czinna – Tobias Eckl – Stefan Hammersen – Franziska Geusen – Martin Steinmeyer – Andreas Wanschka – Oliver Höflich – Dr. Carsten Brodesser – Malte Thies – Sascha Risse – Frank Rottenbacher – Klaus Liebig – Carsten Baukus – Eric Sauerborn – Rolf Schünemann – Ilonka Büttner – Alexander Leutfeld – Leon Mehic – Mark Mauermann – Andreas Grimm – Carsten Heinemann – Lars Kruse – Ena Berisha – Rocco Strauß – Stephanie Richter – Alexander Lehmann – Jürgen Kestler – Uwe Kremer – Dr. Philipp Kanschik – Kay Berg

Jubiläum in Berlin: Bereits zum 20. Mal brachte der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW Entscheider aus der Politik mit Entscheidern aus der Finanzdienstleistungsbranche zusammen. Auf der Agenda standen aktuelle und umstrittene Regulierungsvorhaben.

Rund 70 Fördermitglieder und Kooperationspartner des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung waren der Einladung nach Berlin gefolgt. Sie alle sind von den Regulierungsvorhaben aus Brüssel und Berlin betroffen. Die Branche beschäftigt sich aktuell vor allem wegen der EU-Kleinanlegerstrategie mit einem drohenden Provisionsverbot für Makler, mit den Vorschlägen der Fokusgruppe private Altersvorsorge für eine Reform der Riester-Rente und mit einer wichtigen Nachjustierung bei der betrieblichen Altersvorsorge.

„Unsere Fördermitglieder nutzen den Hauptstadtgipfel, um die Finanzexperten aus Regierung und Opposition mit der Realität aus ihrer Berufspraxis vertraut zu machen und mit konstruktiven Nachfragen für ihre Belange zu sensibilisieren“, sagt Frank Rottenbacher, AfW-Vorstand zum Konzept. In diesem Jahr stellten sich Mitglieder des Bundesfinanzausschuss von CDU und Bündnis 90/Die Grünen den Fragen der Branche – die stellvertretende finanzpolitische Sprecherin der SPD musste leider aufgrund einer kurzfristig angesetzten Sondersitzung des Finanzausschusses passen.

Neue Stellschrauben für die Private Altersvorsorge

Dr. Carsten Brodesser, CDU-Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, ordnete die konkreten Reform-Vorschläge der von der Bundesregierung eingesetzten Fokusgruppe private Altersvorsorge ein. “Die Reduzierung der Beitragsgarantie ist der Dreh- und Angelpunkt, ich habe große Hoffnung, dass das auch im Gesetz umgesetzt wird”, erklärte Brodesser. Ebenfalls für ziemlich gesichert hält er die vereinheitlichte Kinderzulage, eine vereinfachte technische Abwicklung der Zulagenbeantragung und den Verzicht auf einen staatlich kontrollierten Fonds für die Altersvorsorge.

Der CDU-Finanzpolitiker begrüßte, dass die Förderhöchstgrenzen von derzeit 2.100 Euro künftig an 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ausgerichtet werden sollen und damit automatisch mitwachsen würden. Die Union möchte darüber hinaus noch mehr: “Wir treten für eine lineare Förderung ein. Also für jeden Euro 50 Cent Zulage. Damit fände auch keine Fehlallokation im Altersvorsorgevermögen mehr statt”, erläuterte Brodesser. Denn Riester-Sparer, die sich einen Großteil der Förderung über die Steuergutschrift erstatten lassen, erhalten ihren Sonderausgabenabzug “gedankenfremd” aufs Konto überwiesen und nicht in ihr Sparprodukt.

Die von den Ampelparteien kolportierte Aussage, der zugehörige Referentenentwurf werde Anfang 2024 erstellt, datierte Brodesser auf das erste Halbjahr nächsten Jahres. “Das kann nach Aussage von Staatssekretär Toncar aber auch erst der 30. Juni sein. Das Gesetz muss bis Ende 2024 verabschiedet sein, denn es soll ab 1. Januar 2025 gelten”, so der Finanzexperte. Und Produktgeber und Vermittler bräuchten schließlich auch noch eine gewisse Zeit, um sich darauf vorzubereiten.

CDU-Kritik am Projekt Generationenkapital und der EU-Kleinanlegerstrategie

Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) kritisierte Brodesser unter anderem das von der FDP angeregte Projekt Generationenkapital, das als dauerhafter Fonds von einer unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Stiftung professionell verwaltet werden soll. “Über zehn Jahre werden so voraussichtlich 3 Milliarden Euro angespart. Angesichts von 360 Milliarden Euro Gesamtausgaben der Deutschen Rentenversicherung ist das nur ein Tröpfchen auf einen riesigen heißen Stein”, so Brodesser. Das Generationenkapital werde die Rente ab 2035 weder retten, noch wesentlich stabilisieren. Als weitere zu lösende Probleme nannte er das in der Praxis kaum genutzte Sozialpartnermodell und die Frage der Sozial- und Rentenversicherungspflicht für Selbstständige. Die CDU/CSU tritt zudem für ein Obligatorium in der bAV für Geringverdiener ein, der Beitrag soll dabei komplett vom Arbeitgeber übernommen werden.

Zur EU-Kleinanlegerstrategie vertrat Brodesser eine klare Position, die voll und ganz auf Linie des AfW liegt: “Ein Provisionsverbot für Makler machen wir nicht mit”. Die Kritik nach Vorstellung des Entwurfs im Mai sei so laut gewesen, dass die zuständige Kommissarin Mairead McGuinness ihre Vorschläge abgemildert habe. “Das nun vorgesehene Provisionsverbot für Execution-Only sehen wir aber auch kritisch”, betonte Brodesser, denn beratungsfreie Plattformen werden in diesem Fall dann künftig nicht mehr existieren. Grüne: Staatsfonds wäre die bessere Lösung

Grüne: Staatsfonds wäre die bessere Lösung

Sascha Müller (Bündnis 90/Grüne) ebenfalls Mitglied im Finanzausschuss, unterstrich, dass die Grünen nach wie vor für die Stärkung der Honorarberatung eintreten und einen öffentlich verwalteten Staatsfonds mit Opt-Out-Möglichkeit für die private Altersvorsorge befürworten. Letzterer hatte indes bei den Experten der Fokusgruppe keine Mehrheit gefunden – zum Bedauern der grünen Partei. „Wir brauchen eine einfache, staatlich geförderte Vorsorge“, sagte Müller und plädierte dafür die Bürokratie der Regelungen abzubauen und die Altersvorsorge grundlegend neu aufzustellen.

Der grüne Finanzexperte befürwortete die Vorschläge für mehr Flexibilität in der Auszahlphase und eine Abkehr von der Pflicht zur Verrentung in bestimmten Fällen. Etwa, wenn ein Verbraucher das angesparte Kapital zur Tilgung eines Immobiliendarlehens oder für den altersgerechten Umbau seiner Immobilie nutzen möchte.

Mangelnde finanzielle Bildung sei ein wesentlicher Grund, warum nur 18 Prozent der deutsche Verbraucher am Kapitalmarkt investiert sind – im EU-Durchschnitt sind es immerhin 30 Prozent. „Finanzielle Verbraucherbildung sollte in allen Bundesländern, in allen Lehrplänen verankert werden. Ich bin hoffnungsvoll, dass wir das mit der nationalen Finanzbildungsstrategie der Ampel ändern können“, so Müller.

Kleinanlegerstrategie noch in dieser Legislatur?

Zu den in der Branche umstrittenen Punkten aus der EU-Kleinanleger-Verordnung nahm der grüne Finanzexperte ebenfalls Stellung. Er begrüßte sowohl das Provisionsverbot für Execution-only-Abwicklungen als auch die höhere Transparenz für Versicherungsanlageprodukte. Allerdings sehe er auch die Notwendigkeit einer Nachschärfung bei der Regulierung von Social Media. „In einer Welt von Finfluencern muss klar erkennbar sein, welcher Anbieter für die inhaltliche Qualität verantwortlich ist“, so Müller.

Insgesamt gebe es derzeit auf EU-Ebene noch Widerstände, erläuterte Müller. So sei noch nicht klar, welche Mehrheiten sich im Parlament fänden und wie sich der Ministerrat positionieren werde. „Ich würde mir sehr wünschen, wenn wir es schaffen, das Kleinanlegerpaket im Rahmen dieser EU-Legislatur abzuschließen. Voraussetzung ist, dass wir Transparenz herstellen, qualitativ hochwertige Produkte anbieten und die finanzielle Bildung stärken. Nur so können wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Kapitalmarkt gewinnen“, lautete sein Statement.

AfW sieht Handlungsbedarf in Brüssel

Beim Zeitplan ist der AfW anderer Meinung: „Angesichts der vielen berechtigten Einsprüche, nicht nur aus dem deutschen Markt, glauben wir nicht an eine Umsetzung der Kleinanlegerverordnung noch vor der Europawahl im Juni 2024“, betonte AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Da es aber anders als in der deutschen Politik auf EU-Ebene keine Diskontinuität gibt, wird das Vorhaben in jedem Fall auf dem Tisch bleiben und wird notfalls nach der Wahl mit neuer EU-Kommission weiterverfolgt werden.

Wichtigster Einwand aus Sicht der deutschen Vermittelnden: „Wir befürchten aufgrund einer schwammigen Formulierung im Entwurf zur Unabhängigkeit ein faktisches Provisionsverbot für Makler, die Versicherungsanlageprodukte vermitteln. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser Passus gestrichen oder klarer gefasst wird“, präzisierte Rottenbacher. Ansonsten drohe eine jahrelange unklare Rechtslage, die erst im Nachgang durch Gerichtsurteile geklärt werden kann. Kein Zustand für eine Branche, die auf Transparenz und Vertrauen setzt.

Der 20. AfW-Hauptstadtgipfel fand als Präsenzveranstaltung im Berliner Hotel Palace statt. Rund 70 AfW-Fördermitglieder und Kooperationspartner waren vertreten und bereicherten die Diskussion mit direkten Erkenntnissen aus Ihrer Berufspraxis. Insgesamt gehören 95 Fördermitglieder und Kooperationspartner dem AfW an.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

In einem Bereich, der lange Zeit von Männern dominiert wurde, setzen immer mehr Frauen ihre eigenen Maßstäbe und beweisen, dass sie nicht nur mithalten können, sondern oft sogar die Nase vorne haben. Doch wie kommt es, dass die so oft unterschätzten Frauen an der Börse häufig stärker sind?

 

“Bei Investitionen kann die weibliche Perspektive eine echte Bereicherung sein. Frauen diversifizieren ihr Portfolio stärker. Männer hingegen handeln häufiger und riskanter – und gestehen sich seltener Fehler ein”, sagt Dr. Carmen Mayer. Sie selbst ist durch den Börsenhandel zur Millionärin geworden und verrät in diesem Beitrag, welche 5 Dinge man sich bei Frauen an der Börse abschauen kann.

Frauen sind disziplinierter

Frauen sind es gewohnt, alle wichtigen Entscheidungen ihres Lebens sorgfältig und von langer Hand zu planen. Da wird nichts dem Zufall überlassen, stattdessen haben sie ein konkretes Ziel vor Augen, es werden Etappenziele definiert und der Weg dorthin zumindest grob skizziert. Genauso diszipliniert gehen Frauen bei der Planung ihrer finanziellen Zukunft vor. Statt in zufällig oder spontan gewählte Aktien zu investieren, verfolgen sie methodisch ihren sorgfältig gefassten Plan. Dadurch gelingt es ihnen häufig beeindruckend gut, ihre finanziellen Ressourcen effizient und gewinnbringend zu verwalten.

Frauen sind geduldiger

Frauen werden im Alltag häufig mit Situationen konfrontiert, bei denen sich Geduld auszahlt. Viele von ihnen haben diese Tugend dadurch in ihr typisches Verhaltensmuster integriert. An der Börse kann sich das buchstäblich bezahlt machen. Vor allem die langfristigen Wachstumspotenziale des Marktes werden durch eine abwartende Anlagestrategie voll ausgenutzt, und Zinseszins-Effekte können ergiebig zum Tragen kommen. Eine eher sprunghafte Strategie hingegen geht meist auch mit einem größeren Risiko einher. Geduld ist an der Börse also häufig vorteilhaft.

Frauen sind bescheidener

Männer zeigen in Gesellschaft gerne, was sie haben. Das trifft auch auf Aktien zu. Je spektakulärer die neueste Errungenschaft, desto mehr Gesprächsstoff wird sie liefern. Deshalb lassen sich Männer häufig zu riskanten Käufen hinreißen, die nicht selten mit empfindlichen Verlusten einhergehen. Frauen hingegen haben in der Regel ein weniger ausgeprägtes Ego. Es liegt ihnen nicht, mit riskanten Anlagestrategien zu prahlen, was sie so manches Mal vor unüberlegten Käufen abhält. Ihr Fokus liegt viel stärker auf einer langfristigen Performance und der Qualität ihrer Investition.

Frauen analysieren mehr

Für die Auswahl der Unternehmen, in die Frauen investieren, nehmen sie sich häufig deutlich länger Zeit als Männer. Diese verbringen sie mit einer genauen Analyse, wie sich die Aktien ihres Favoriten langfristig entwickelt haben. In Kombination mit dem Hang, in bewährte Großunternehmen zu investieren, entstehen oft bemerkenswert solide und rentable Anlagen. Männer hingegen konzentrieren sich eher auf die jüngste Vergangenheit, wenn es um die Beurteilung von Aktien geht. Dadurch entsteht mitunter ein verzerrter Blick auf die Gesamtsituation, der zum Verhängnis werden kann.

Frauen sind flexibler

So sorgfältig, wie Frauen ihre Aktien auswählen, so entschieden stoßen sie sie auch wieder ab, wenn die Zeit gekommen ist. Im Gegensatz zu Männern, die häufig zu lange hoffen, dass ihre Anlagestrategie doch noch aufgeht, schrecken Frauen in der Regel nicht davor zurück, sich von ihren Aktien zu trennen. Dabei gehen sie höchst rational vor: Sobald eine Investition nicht mehr die gewünschten Ergebnisse liefert, wird sie aussortiert. Trügerische Gefühle wie Hoffnung lassen Frauen dabei außen vor.

Über Carmen Mayer:

Nach ihrer Karriere als promovierte Biochemikerin entschied sich Dr. Carmen Mayer für die Aktien- und Börsenbranche. In kürzester Zeit entstand ein hochprofitables Geschäft, ohne zuvor am Aktienmarkt aktiv gewesen zu sein. Heute hat es sich Dr. Carmen Mayer zur Aufgabe gemacht, ihre Erfahrungen und ihre Strategien mit einer Vielzahl an Menschen zu teilen.

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Dr. Mayer Consulting GmbH, Weihenstephaner Str. 12, 81673 München, Tel: +49 1522 1755466, www.dr-carmen-mayer.de

Bei Versicherungs-Apps ist gute Beratung Fehlanzeige: Auf dieses Fazit lässt sich der Test der Stiftung Warentest bringen, betont der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Die Tester beurteilten die als Online-Versicherungsmakler registrierten Angebote nur als „mittelmäßig“ und monierten Beratungsmängel beim Versicherungsabschluss. Fünf Apps von führenden Online-Vermittlern, darunter auch der Marktführer Check24, wurden untersucht.

„Wir vom BVK sagten schon immer, dass guter Versicherungsvertrieb die persönliche Beratung braucht“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Versicherungsvermittler bringen in dieser Hinsicht alles mit, was sich Versicherungskunden wünschen: Das persönliche Gespräch, das durch Qualifikation, Kompetenz und Fairness glänzt und vom Dialog lebt. Hier kann kein noch so ausgeklügelter Algorithmus und Chatbot mithalten. Die im Nanobereich rangierenden Beschwerdequoten beim Versicherungsombudsmann zeigen das Jahr für Jahr eindrücklich.“

Im Hinblick auf die erfolgreiche Klage des BVK gegen das Internetvergleichsportal Check 24 wegen Verletzung von elementaren Beratungs- und Informationspflichten des Versicherungsmaklers vor ein paar Jahren sieht sich der Verband durch das Testergebnis bestätigt.

„Schon damals monierten wir, dass das Unternehmen gegen elementare gesetzliche Pflichten nach § 61 VVG verstößt und ließen das erfolgreich gerichtlich überprüfen“, so BVK-Präsident Heinz. „Die Folge war, dass Check24 seine Geschäftspraktiken ändern und seine Website-Besucher umfassender und transparenter beraten musste. Das Testurteil besagt nun, dass hier noch sehr viel Luft nach oben ist.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

BVK: Private und betriebliche Altersvorsorge stärken

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) fordert von der Bundesregierung angesichts knapper Haushaltsmittel für den Aufbau eines Generationenkapitals, nun zügig Reformen bei der privaten und betrieblichen Altersvorsorge umzusetzen.

„Wir sehen die große Gefahr, dass wichtige Reformen auch in dieser Legislaturperiode nicht umgesetzt werden“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wir setzen uns weiter für eine reformierte Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge ein. Die derzeitige Haushaltssituation zeige, dass sich die Bürger nicht allein auf staatliche Vorhaben verlassen sollten, sondern privat vorsorgen müssen. Die Bundesregierung sollte nun die bereits auf dem Tisch liegenden Reformvorschläge der Fokusgruppe Altersvorsorge, insbesondere zur Riester-Rente, umgehend umsetzen, um die private Altersvorsorge zukunftsfest zu machen“, sagt Heinz.

Der BVK befürchtet, dass ein weiterer Reformstau ein fatales Signal für die Altersvorsorge aussendet. „Die Rentenlücke der Bürger wird weiterwachsen und die Menschen sehnen sich nach adäquaten Möglichkeiten, vorzusorgen. Die Politik muss jetzt für die private und betriebliche Altersvorsorge die notwendigen Rahmenbedingungen und Impulse schaffen, um zukünftige Altersarmut zu verhindern“, erklärt Heinz.

Die Vermittler stehen im Rahmen ihres sozialpolitischen Auftrags für die Umsetzung der Pläne des Bundesfinanzministeriums bereit, um die Bürger als Altersvorsorgeexperten nachhaltig zu beraten.

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Vermittlerbarometer 2023 – KI: Anwendung und Ziele für Vermittler

Künstliche Intelligenz hat Einzug in die Finanz- und Versicherungsbranche gehalten und schickt sich an, vieles zu verändern, von der Risikobewertung bis hin zur Kundenkommunikation. Wie Vermittlerinnen und Vermittler aktuell damit umgehen, hat der AfW in seinem aktuellen Vermittlerbarometer eruiert.

16 Prozent der Vermittelnden verwenden bereits mindestens eine Anwendung der Künstlichen Intelligenz (KI) im Rahmen seiner Arbeit. 15 Prozent antworteten mit „noch nicht“, haben dies also vor. Zwei Drittel (66 Prozent) haben im Rahmen ihrer Vermittlertätigkeit keine Berührung mit KI. Diese Erkenntnis ist eines der Ergebnisse des 16. AfW-Vermittlerbarometers, für das mehr als 1.000 Vermittlerinnen und Vermittler Auskunft im Rahmen einer umfassenden Online-Umfrage erteilten.

Texterstellung am häufigsten genutzt

Von den aktiven KI-Nutzern wenden demnach 85,2 Prozent Tools für die Texterstellung und 61,7 Prozent für die Ideenfindung an. Noch weit weniger in Gebrauch bei Vermittlerinnen und Vermittlern sind KI-Tools zur Informationsbeschaffung (36,7 Prozent), Bilderstellung (19,5) oder der Vertriebsunterstützung (18,0). Nur rund jeder elfte Vermittler nutzt KI für die Auswertung von Daten und nur jeder zwanzigste für die Erstellung von Angeboten. Hier waren Mehrfachnennungen erlaubt.

20% der befragten Vermittelnden nutzen ihre KI-Anwendung(en) täglich, davon die Hälfte allerdings nur wöchentlich. 18 Prozent antworteten auf die Frage nach der Häufigkeit mit monatlich, während 10 Prozent noch seltener auf die Künstliche Intelligenz zurückgreifen.

Zeitersparnis klar an erster Stelle der Motive

Interessant ist die Auswertung, welche Ziele Vermittlerinnen und Vermittler mit dem Einsatz von KI in ihrem Berufs- und Beratungsalltag verbinden. Neun von zehn der Befragten wollen Zeit sparen (89,7 Prozent). Immerhin jeder zweite möchte Unterstützung im Vertrieb (52,9 Prozent) und Kosteneffizenz (50,9 Prozent) erreichen. Weniger häufig verbinden die Befragten Ziele wie eine bessere Kundenbetreuung (43,0), eine verbesserte Datenanalyse (34,7) oder die Gewinnung neuer Kunden (34,3) mit der KI.

„Künstliche Intelligenz in der Beratung steht noch am Anfang. Derzeit werden vor allem unkomplizierte und rasch umsetzbare Anwendungen wie die Texterstellung genutzt“, beurteilt Frank Rottenbacher, Vorstand AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, das Ergebnis aus dem AfW-Vermittlerbarometer. Das werde sich aber im Lauf der Zeit rasch ändern, sobald sich die Vermittler mit den neuen technischen Möglichkeiten besser vertraut gemacht haben. „Wer einmal durch Einsatz einer KI erheblich an Zeit und Aufwand im Beratungsgeschäft gespart hat, wird dies auch weiterhin tun“, so Rottenbacher weiter.

Vermittler suchen konkrete Orientierung bei KI

Ein Support der Vermittlerinnen und Vermittler beim Thema KI ist nötig. Das zeigen die Antworten auf die Frage, welche konkrete Unterstützung sich Vermittelnde in KI-Fragen wünschen. Drei Viertel (75,3 Prozent) suchen Orientierungshilfen bei der Auswahl geeigneter KI-Tools. Hilfe bei der Implementierung wünschen 61,1 Prozent, während 51,1 Prozent gern etwaige Fragen zu den rechtlichen Anforderungen der Verwendung geklärt hätten (siehe Grafik). Auch hier waren Mehrfachnennungen erlaubt.

„Das große Interesse nach passenden KI-Tools erleben wir auch in unserer Community #DIE34ER. Dort veranstalten wir am 28.11.2023 bereits den zweiten Online-Independence Day ausschließlich zu diesem Thema. Drei KI-Profis und Branchenexperten werden den #DIE34ERn konkrete Empfehlungen geben“, bestätigt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Umfrageergebnisse. Registrieren und anmelden für die Veranstaltung können sich junge und junggebliebene Vermittlerinnen und Vermittler noch hier: https://www.die34er.de/

Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer bereits zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage im November 2023 durchgeführt. Insgesamt 1.108 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Neun von zehn Befragten (89,1 Prozent) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 90 Prozent im Maklerstatus. 63 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild der Vermittlerschaft weist weit über den Verband hinaus, denn 58 Prozent der Befragten sind (noch) keine Mitglieder des AfW.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

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Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Auf der Suche nach finanzieller Optimierung stoßen viele an die Grenzen herkömmlicher Finanzberatungsmodelle: Bei der Provisionsberatung bestehen Interessenkonflikte, bei der Honorarberatung oft nur begrenzte Kontrollmöglichkeiten.

Horst Schneider, CEO der AIR GmbH, unterstreicht die Relevanz eines verlässlichen Orientierungsrahmens: „Es braucht einen Ansatz, der die Auswirkungen einer Finanzstrategie verdeutlicht, noch bevor konkrete Entscheidungen über Produkte, Investments oder Sparmaßnahmen getroffen werden.“

Digitale Prozesse in der Finanzberatung sind nachhaltig erfolgreich, wenn sie komplexe Fragestellungen umfassend, unabhängig und bedarfsgerecht beantworten. Die bestehende Verengung der Fragestellung auf die Form der Entlohnung der Berater tritt damit ganz in den Hintergrund. „Das Beratungsmodell der Zukunft sind präzise beschriebene Ergebnisse mit Passgenauigkeitsgarantie zu einem festgelegten Preis“, so Schneider. „Eine Finanzstrategie sollte genau zur individuellen Lebenssituation passen, was nicht einfach zu erreichen ist.“

„Die Interessen der Verbraucher und der Finanzdienstleister sind nicht wirklich gleich gerichtet“, sagt Schneider. „Es besteht eine reale Gefahr, dass provisionsstarke Sparten überproportional gewichtet werden.“ Außerdem haben Verbraucher in der Regel begrenzte Möglichkeiten, die Qualität einer Beratung zu beurteilen. Häufig wird die Beziehung zum Berater beurteilt und nicht die fachliche Expertise des entstandenen Konzepts.

Und so krankt Finanzberatung daran, dass die Vorteilhaftigkeit einer angebotenen Lösung immer erst im Nachhinein bewertet werden kann. „Ob ein Produkt wirklich die Ziele erreicht, wird oft erst nach Jahrzehnten klar.“ Mit dieser Zeitverzögerung müssen alle Menschen leben. „Entscheidend ist, ob zum Zeitpunkt der Beratung die gefundene Lösung gepasst hat – und ob sie im Verlauf der Zeit an veränderte Gegebenheiten angepasst wurde“, sagt Schneider.

Dies bedeutet aber auch, Finanzberatung neu zu denken. „Es bedarf einer grundlegenden Systeminnovation: „Wenn digital eine Persönlichkeitsbenchmark generiert wird, kann das eine Revolution in der Finanzberatung einläuten“, so Schneider. Dann erfolgt die Beratung unabhängig von Produkten, von Sparten, von Provision oder Honoraren. „Dies bedeutet eine Umverteilung der Machtverhältnisse von Dienstleister zu Verbraucher, ohne dabei die Profitabilität und Nachhaltigkeit für beide Parteien zu vernachlässigen“, sagt Schneider.

Über die AIR GmbH

Die AIR GmbH ist ein Fintech mit Sitz in Mannheim und wurde 2019 von Horst Schneider gegründet. AIR entwickelt Softwarelösungen für die Finanzdienstleistung mit passgenauen, ganzheitlichen und gleichzeitig standardisierten Anwendungen für das Privatkundengeschäft und für Verbraucher. Das „AIRboard“ generiert ein quantitatives Modell zur Erstellung eines „abstrakten individuellen Referenzportfolios“ mit dem Ziel der optimalen Organisation, Steuerung und Qualitätssicherung der holistischen Finanz- und Vermögensberatung.

Verantwortlich für den Inhalt:

AIR GmbH, Julius-Hatry-Str. 1, 68163 Mannheim, Tel: 0621 4908570, www.air-gmbh.com

Nicht nur Autofahrer sollten den Countdown beim Kfz-Versicherungswechsel bis Ende November nutzen.

Auch für Selbstständige und Gewerbetreibende lohnt der Check der Policen kurz vor Jahresende. Laut Insurtech Finanzchef24 ist es sinnvoll, wenn Unternehmer ihre derzeitigen Tarife prüfen. „Insbesondere bei Geschäftsinhaltsversicherungen sollten regelmäßig die Versicherungssummen angepasst werden, um eine Überversicherung oder Unterversicherung zu vermeiden“, sagt Payam Rezvanian, Mitglied der Geschäftsleitung bei Finanzchef24 (www.finanzchef24.de). Darüber hinaus ist fürs nächste Jahr bei Betriebshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen mit Beitragserhöhungen zu rechnen.

Einsparungen können beispielsweise durch einen Check-up von Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, Geschäftsinhalts- und Rechtsschutzversicherungen bei den Prämien erzielt werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich, einmal jährlich die gewerbliche Versicherung mit den aktuellen Angaben (Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter, Lohnsumme etc.) zu berechnen – da sich die Angaben verändern können und der Umsatz jährlich variiert. Bei der Geschäftsinhaltsversicherung sollten das versicherte Inventar und die Risiken analysiert werden. Bei Fahrzeugflottenversicherung können Unternehmen mit Fuhrparks Kosten senken, indem sie Tarife vergleichen, Fahrzeugtypen bewerten und die Versicherung an die tatsächlichen Anforderungen anpassen.

„Der Wechseltermin für die Kfz-Versicherung sollte eine jährliche Erinnerungsstütze für Selbstständige und Kleinstunternehmer sein, auch andere Versicherungen unter die Lupe zu nehmen“, sagt Payam Rezvanian. Bei Kfz-Versicherungen mit Vertragsablauf zum 01.01. muss die Kündigung bis Ende November beim Versicherer eingehen. Anders sieht es aus, wenn es teurer wird. Sofern es eine Prämienerhöhung gibt, gilt ein Sonderkündigungsrecht bis Ende Dezember bei Hauptfälligkeit am 01.01. Bei allen anderen Sparten gilt ein dreimonatiges Kündigungsrecht vor Versicherungsablauf. Weiterhin kann es laut Finanzchef24 Sinn machen, eine bedarfsgerechte Versicherungssumme abzuschließen. Die Prämie lässt sich über eine mögliche Selbstbeteiligung senken. Zahlt man die Prämie jährlich, spart man sich mögliche Unterjährigkeitszuschläge. „Wichtig ist nicht nur der Preis, sondern die genaue Berücksichtigung der individuellen Anforderungen und Risiken des eigenen Gewerbes. Ein frühzeitiger Versicherungsvergleich und -wechsel kann dazu beitragen, sowohl die Kosten als auch den Versicherungsschutz zu optimieren“, sagt Rezvanian.

5 Tipps: Einsparpotenziale bei Gewerbeversicherungen für Unternehmer

  1. Jährlichen Prüftag einführen und Konditionen checken: Bei Beitragserhöhungen das Sonderkündigungsrecht nutzen.
  2. Individualisierte Angebote: Selbstständige sollten die Angebote verschiedener Versicherer genau vergleichen, da es oft spezielle Tarife gibt, die besser auf die Bedürfnisse bestimmter Branchen zugeschnitten sind.
  3. Selbstbeteiligung überdenken: Die Anpassung der Selbstbeteiligung kann ein wirksames Mittel sein, um die monatlichen Prämien zu senken.
  4. Unterdeckung vermeiden: Eine unzureichende Deckung kann im Schadensfall zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Es ist entscheidend sicherzustellen, dass die Versicherungssummen den tatsächlichen Risiken entsprechen.
  5. Mangelnde Transparenz: Versteckte Gebühren und unklare Vertragsbedingungen können zu unangenehmen Überraschungen führen. Selbstständige sollten darauf achten, dass alle Aspekte des Versicherungsschutzes klar und verständlich sind.

Über Finanzchef24

Finanzchef24 definiert den Markt der Gewerbeversicherungen für Einzel- und Kleinunternehmer (SME) neu. Das Münchener Insurtech vereint digitale Kommunikation und Prozesse mit der Kompetenz des Versicherungsspezialisten und der Unabhängigkeit eines Maklers. Unternehmer erhalten so die für sie optimale Absicherung und können sich voll auf ihr Geschäft konzentrieren. Über 40 Versicherer machen ihre Lösungen effizient und zielgenau den richtigen Kunden zugänglich. Das Konzept von Finanzchef24 hat bereits 50.000 aktive Kunden überzeugt.

Verantwortlich für den Inhalt:

Finanzchef24 GmbH, Hohenlindener Str. 1, 81677 München, Tel: 089 716 772 700, Fax: 089 716 772 900, www.finanzchef24.de

Online-Veranstaltung “Schlaglichter auf die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen” am 28. November 2023 von 13.30 bis 15.00 Uhr

Seit über einem Jahr sind Finanzberater:innen verpflichtet die Nachhaltigkeitspräferenzen der Neu- und Bestandskund:innen im Beratungsprozess zu erheben. Dabei ist die derzeitige Gestaltung der Abfrage sowohl für Berater:innen als auch Kleinanleger:innen kompliziert. Im Rahmen des Projekts „Sustainable Finance Qualification of Financial Advisors“ hat das FNG zusammen mit mehreren Projektpartnern einen E-Learning-Kurs für Finanzberater:innen und Erklär-Videos zum Thema Nachhaltigkeit bei der Geldanlage konzipiert. Zum Abschluss des Projekts lädt das FNG zu einer Online-Veranstaltung ein, um über den derzeitigen Stand der Abfrage zu diskutieren.

Unter dem Titel “Schlaglichter auf die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen” werden die Auswirkungen der Abfrage aus den verschiedenen Perspektiven der Wissenschaft, der Beraterschaft, der Politik sowie der Verbraucher:innen beleuchtet. Julia Eckert (Universität Kassel), Hanne Roggemann (institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff)), Martin Klein (European Federation of Financial Advisers and Financial Intermediaries (FECIF)) und Verena Menne (FNG) werden ihren Blick auf die Abfrage vorstellen.

Ziel ist es, über die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen zu informieren, ihre Herausforderungen und ihre Potenziale darzulegen und das Bewusstsein für die Bedeutung nachhaltiger Finanzen zu stärken. Das gesamte Programm der Veranstaltung ist hier <https://www.forum-ng.org/fileadmin/Dokumente/Veranstaltungen/Schlaglichter_auf_die_Abfrage_der_Nachhaltigkeitspraeferenzen_Programm.pdf>  einsehbar. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen am 28. November 2023 ab 13.30 Uhr teilzunehmen. Eine kostenfreie Registrierung ist hier <https://www.forum-ng.org/de/termine/veranstaltung/schlaglichter-auf-die-abfrage-der-nachhaltigkeitspraeferenzen>  möglich.

EURENI-Projekt

Die Veranstaltung ist Teil des Projekts “Sustainable Finance Qualification for Financial Advisors <https://www.forum-ng.org/de/projekte/sustainable-finance-qualification-of-financial-advisors-eureni> “, welches von der Europäischen Umweltschutzinitiative (EURENI) gefördert wird. Das gemeinsam mit den Projektpartnern ÖGUT (Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik), FIR (Forum Pour L’Investissement Responsable) und ItaSIF (Forum Per La Finanza Sostenibile) durchgeführte Projekt zielt darauf ab, das Wissen über Regulatorik und die Qualifizierung zu Nachhaltigkeitsthemen bei Finanzberater:innen zu erhöhen. EURENI ist eine Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz der Bundesrepublik Deutschland.

Gemeinsam mit den Projektpartnern hat das FNG einen E-Learning-Kurs für Anlageberater:innen entwickelt. Dieser kostenlose Einstiegskurs informiert über Nachhaltigkeit in der Finanzberatung im Rahmen der Änderung von MiFID II, die im August 2022 in Kraft getreten ist. Kurz und kompakt lernen die Teilnehmenden die aktuelle EU-Regulatorik kennen und wie sich diese auf den Beratungsprozess auswirkt. Für das Absolvieren des ESG E-Learnings werden ca. 2 Stunden benötigt. Der Kurs steht kostenlos in deutscher und englischer Sprache auf der FNG-Webseite zur Verfügung.

Darüber hinaus werden in fünf Kurzvideos für Anlageberater:innen verschiedene Bestandteile des EU-Aktionsplans erläutert. Zudem gibt es auf der FNG-Webseite drei Videos, die für Privatanleger:innen entwickelt wurden und verschiedene Themen aus dem Bereich Nachhaltige Geldanlagen einfach erklären.

Verantwortlich für den Inhalt:

Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V., Rauchstr. 11, 10787 Berlin, Tel: +49 -30 264 70 544, Fax: +49 30 262 70 04, www.forum-ng.org

eXulting hatte Anfang November das aktuelle Rating zur Betriebshaftpflichtversicherung veröffentlicht. Kurz danach zeigt sich schon eine veränderte Top Ten.

Ergo rückt mit der jüngsten Version der Betriebshaftpflicht in die Top Ränge unserer Bewertung auf. Für mehrere Branchen erhält die neue Deckung von uns 5 Sterne. Zum Zeitpunkt unserer Veröffentlichungen hatten wir noch keine Freigabe, weshalb die Deckung noch nicht in den veröffentlichten Ranglisten enthalten war. Aufgrund der sehr guten Positionierung von ERGO und der aktuellen Marktphase möchten wir auf diese wichtige Veränderung aufmerksam machen.

Zusätzlich gab es ein paar redaktionelle Anpassungen, die aber keine substanziellen Änderungen zur Folge hatten.

Die jüngsten Listen finden auf unserem Portal XSelect.net. Kunden finden im Portal die laufend aktualisierten Auswertungen.

Diese kurzfristige Aktualisierung verdeutlicht die hohe Agilität in der Produktentwicklung, auch im Gewerbegeschäft. Bereits jetzt liegen uns Bedingungen vor, die im Januar 2024 auf den Markt kommen werden. Die Marktbeobachtung wird somit für Makler und Versicherer in kürzeren Abständen erforderlich und aus dem Grund aufwendiger.

Verantwortlich für den Inhalt:

eXulting GmbH & Co. KG, Fasanenfeld 2a, 53721 Siegburg, Tel: 02241-9593741, www.exulting.de

Thomas Billerbeck wird zum neuen Präsidenten des BDVM gewählt und löst Thomas Haukje im Amt ab. Dr. Bernhard Gause wird als geschäftsführender Vorstand bestätigt.

Die Mitgliederversammlung des Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM) hat satzungsgemäß einen neuen Vorstand gewählt. Dem scheidenden Präsidenten des BDVM – Thomas Haukje – wurde gleichzeitig für sein großes Engagement gedankt.

Der Vorstand des BDVM setzt sich traditionell aus dem geschäftsführenden Vorstand und acht ehrenamtlichen Vorständen zusammen, die die Mitgliedsunternehmen nach Größe und Region repräsentieren. Der am 17.11.2023 neu gewählte Vorstand hat im Anschluss an seine Wahl in einer ersten Sitzung aus seinen Reihen den Präsidenten, die Vizepräsidenten und den Schatzmeister bestimmt. Dr. Bernhard Gause wurde als geschäftsführender Vorstand bestätigt.

Thomas Billerbeck neuer BDVM-Präsident

Zum Präsidenten wurde Thomas Billerbeck (Billerbeck GmbH Unabhängige Versicherungsmakler) vom Vorstand gewählt, dem die Vizepräsidenten Thomas Haukje (Nordwest Assekuranzmakler GmbH & Co. KG) und Julie Schellack (Martens & Prahl Versicherungskontor GmbH & Co. KG) zur Seite stehen. Als Schatzmeister wurde Christian Fuchs (FMP Fuchs & Co. KG) bestimmt. Außerdem gehören dem Vorstand Hartmut Goebel (germanBroker.net AG), Christina Häußler (PROMA Versicherungsmakler GmbH & Co. KG), Thomas Olaynig (Willis Towers Watson Versicherungsmakler GmbH) und Jessica Reimers (SÜDVERS GMBH Assekuranzmakler) an.

BDVM will Berufsbild stärken

„Wir freuen uns sehr, dass sich Thomas Billerbeck bereit erklärt hat, das Amt des Präsidenten des BDVM zu übernehmen“, so Dr. Bernhard Gause. „Es wird weiterhin unsere Aufgabe sein, einerseits das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Position des Versicherungsmaklers zu schärfen. Andererseits werden wir unverändert alle uns zur Verfügung stehenden Hebel in Bewegung setzen, um auf angemessene regulative Rahmenbedingungen für den so wichtigen, ja systemrelevanten Berufsstand des Versicherungsmaklers hinzuwirken, so der geschäftsführende BDVM-Vorstand.

Thomas Billerbeck, der neue BDVM-Präsident, sieht vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels die Stärkung des Berufsbildes als einen weiteren besonderen Schwerpunkt. Ziel muss es sein, die Attraktivität des Berufs des Versicherungsmaklers gerade den jüngeren Menschen näher zu bringen, um für den bevorstehenden Generationswechsel und die Herausforderungen in einer digitalen Welt besser gerüstet zu sein.

Dr. Bernhard Gause, LL.M., Geschäftsführender Vorstand

Über den BDVM:

Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM) ist die Spitzenorganisation der deutschen Qualitäts-Versicherungsmakler mit ca. 800 Mitgliedsunternehmen, die etwa 12.000 Mitarbeiter beschäftigen. Unsere Mitglieder müssen hohe Anforderungen erfüllen, die weit über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegen und zeichnen sich durch ihre besondere Qualifikation und Professionalität aus. Die Bandbreite unserer Mitgliedsunternehmen reicht von großen international tätigen Industrie-Versicherungsmaklern bis zu mittelständischen und kleineren Unternehmen, die auch im Gewerbe- und Privatkundengeschäft tätig sind.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM), Admiralitätstr. 58, 20459 Hamburg, Tel: +49 (0) 40/369820-0, www.bdvm.de

Das aktuelle Trendbarometer der JDC Group-Tochter Jung, DMS & Cie. hat analysiert, wie sich die Altersvorsorgeplanung der Deutschen – über alle drei Schichten hinweg – in den vergangenen knapp sechs Jahren verändert hat.

Als Alternative zur klassischen Lebensversicherung mit ihrer rekordtiefen Garantieverzinsung werden fondsgebundene Lebensversicherungsprodukte immer stärker nachgefragt. Während die private Vorsorge in Schicht 3 um fast 23 Prozent zulegen konnte, gehört in Schicht 2 die Riester-Rente zu den klaren Verlierern, die betriebliche Altersvorsorge wird dagegen immer beliebter.

Nach wie vor ist das Rentenniveau erschreckend niedrig und an der privaten Altersvorsorge führt schon lange kein Weg mehr vorbei, um eine drohende Rentenlücke zu schließen. Für das aktuelle Trendbarometer hat Jung, DMS & Cie. mit seiner Schwestergesellschaft MORGEN & MORGEN daher analysiert, wie sich die Deutschen für den Ruhestand finanziell aufstellen.

Fondsgebundene Altersvorsorge auf dem Vormarsch

Angesichts der gesunkenen Garantieverzinsung hat die Altersvorsorge mit klassischen Lebensversicherungen rapide abgenommen. Entfielen 2018 noch rund ein Drittel der Tarifberechnungen auf diese Anlageform, sind es aktuell nur noch gut 22 Prozent. Spiegelbildlich ist der Anteil der Tarifberechnungen von fondsgebundenen Lebensversicherungen mit Kapitalmarktorientierung von rund 67 Prozent 2018 auf aktuell gut 78 Prozent gestiegen.

Gewinner und Verlierer der Vorsorgeformen

Die anhaltende Kritik an der Riester-Rente ist an den Verbrauchern nicht vorübergegangen. In den vergangenen knapp sechs Jahren ist der Anteil der bei MORGEN & MORGEN berechneten Riester-Verträge um fast zwei Drittel (63,2 Prozent) gesunken. Gewinner in Schicht 2 ist dagegen die betriebliche Altersvorsorge. Ihr Anteil an den Tarifberechnungen erhöhte sich seit 2018 um fast acht Prozent.

Deutsche verzichten vermehrt auf Garantien

Die Deutschen lieben Sicherheit – auch bei der Altersvorsorge. Doch Garantien gehen in der Regel zu Lasten der Rendite. Diese Erkenntnis hat sich auch bei den Verbrauchern herumgesprochen. Innerhalb der vergangenen knapp sechs Jahre hat sich der Anteil der berechneten Vorsorgetarife mit höchstmöglicher Garantie über alle drei Schichten hinweg merklich verringert. Am deutlichsten wird der Verzicht auf Garantiezusagen bei der Altersvorsorge in Schicht 3 – also beim privaten Vorsorgesparen. Hier kletterte der Anteil der Tarifberechnungen ohne Garantieniveau von rund 34 Prozent 2018 auf aktuell fast 60 Prozent.

In die Altersvorsorge wird mehr investiert

Obwohl das Leben immer teurer wird, nehmen die Deutschen für die Altersvorsorge mehr Geld in die Hand. Zwar stiegen bei den berechneten Tarifen über alle Schichten hinweg die durchschnittlichen monatlichen Prämien seit 2018 von 222 Euro nur leicht auf aktuell 234 Euro. Allerdings gibt es innerhalb der einzelnen Schichten bemerkenswerte Unterschiede. Den größten Anstieg bei den monatlichen Prämienzahlungen verzeichnete die Schicht 2 von 139 Euro in 2018 auf aktuell 173 Euro – ein Plus von fast 25 Prozent – wobei hier der größte Teil auf die immer beliebter werdende betriebliche Altersvorsorge entfallen dürfte.

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