Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keinen Grund, im Euroraum ein digitales Zahlungsmittel als Ersatz für Bargeld durch die Europäische Zentralbank (EZB) bereitzustellen.

 

Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) in seiner aktuellen volkswirtschaftlichen Analyse. Viele Notenbanken diskutieren derzeit die Frage, ob digitale Zahlungsmöglichkeiten für Bürger und Unternehmen von der jeweiligen Zentralbank bereitgestellt werden sollten. “Aus unserer Sicht gibt es keine überzeugenden Vorteile von digitalem Notenbankgeld”, so Dr. Andreas Martin, Vorstandsmitglied beim BVR. “Zum einen haben wir einen sehr gut funktionierenden Zahlungsverkehr, den die Banken seit Jahrzehnten höchst zuverlässig gewährleisten und kontinuierlich elektronisch weiterentwickeln”, sagt Martin. “Zum anderen wollen die Bürgerinnen und Bürger trotz aller technischer Möglichkeiten auch weiterhin nicht auf Bargeld verzichten”, so der BVR-Vorstand weiter.

Bargeld genießt nach Angaben der Bundesbank mit einem Anteil von rund 75 Prozent aller Transaktionen in Deutschland nach wie vor einen hohen Stellenwert. Demgegenüber ist es in Schweden in diesem Jahrzehnt zu einem regelrechten Umbruch beim Zahlungsverhalten gekommen. Nach den Zahlen der Reichsbank behaupten aktuell nur noch 13 Prozent der Schweden, hauptsächlich in bar zu zahlen. Im Jahr 2010 hatte der Anteil noch bei 39 Prozent gelegen. Es bleibt abzuwarten, ob sich hieraus ein weltweiter Trend entwickelt oder eher länderspezifische Eigenschaften, wie zum Beispiel der Besiedelungsgrad, eine Rolle für das Zahlungsverhalten spielen.

Risiken überwiegen

Eine Einführung von digitalem Notenbankgeld könnte zu massiven und schwer abschätzbaren Veränderungen im Finanzsystem und bei der Wirkung der Geldpolitik führen. So könnte etwa die Schwankungsbreite der kurzfristigen Zinsen zunehmen und die Kreditvergabefähigkeit von Banken negativ tangiert werden. Dies könnte gerade in Krisenzeiten die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zusätzlich erheblich belasten, zum Beispiel durch eine Kreditklemme. Martin verweist auch auf Gefahren für die Innovationsentwicklung: “Neue, quasi hoheitliche Angebote dürfen nicht dazu führen, dass privatwirtschaftliche Innovationen im Zahlungsverkehr, wie zuletzt kontaktlose Karten, Banking-Apps mit Bezahlfunktion oder Kwitt behindert werden”. Die aktuelle BVR-Studie kann unter www.bvr.de/Publikationen/Volkswirtschaft abgerufen werden.

 

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