Die Verbraucherzentrale Bremen hat Insolvenz angemeldet und hat nun eine „Restrukturierung in Eigenverwaltung“ initiiert. Grund für die Maßnahme sind Fehler bei der Altersvorsorge der eigenen Mitarbeiter.

 

Der Bundesverband Finanzdienstleistung sieht sich in seiner Kritik an der mangelnden Qualifizierung der Mitarbeiter von Verbraucherzentralen gerade in Fragen der Altersvorsorge und Risikoabsicherung bestätig. Es wird hier erneut ein bereits seit Jahren durch den AfW angesprochenes Defizit sichtbar: Die für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler und -berater verpflichtende Qualifikation ist bei den Mitarbeitern der Verbraucherzentralen nicht gewährleistet. Gewerblich tätige Berater müssen ihre Sachkunde gegenüber der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachweisen, wogegen gleiches für die staatlich geförderten Verbraucherschützer nicht gilt.

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW dazu: „Wir halten Verbraucherzentralen in vielen Bereichen für wichtig und gut. Aber gerade weil sie Missstände im Markt anprangern, sollten sie selbst Vorbild sein. Ständig müssen sich unsere Mitglieder von den vermeintlichen Verbraucherschützern pauschal und ohne belastbare Grundlage vorhalten lassen, provisionsexzessiv und qualitativ schlecht zu beraten. Und seit Jahren weisen wir darauf hin, dass es schwerlich sein kann, wenn in den staatlich subventionierten Beratungsstellen ohne klare Ausbildungs- und Qualifizierungsanforderungen die Bürger auch in Altersvorsorgefragen beraten werden. Schlimm, wenn es jetzt sogar dort die eigenen Mitarbeiter betrifft.“

Der AfW wird auch in Zukunft auf Wettbewerbsgleichheit mit den Verbraucherzentralen und nachweisbar qualifizierte Beratung – wie bei den eigenen Mitgliedern selbstverständlich – in den Verbraucherzentralen drängen.

 

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